Alles klar für bewaffnete Wachen auf deutschen Seeschiffen? Mooment…
Die Finnen machen eine klare Ansage. Ihr (militärisches) bewaffnetes Sicherheitsteam auf einem Schiff des Welternährungsprogramms vor Somalia, das so genannte Autonomous Vessel Protection Detachment (AVPD) lässt Piraten schon frühzeitig wissen, worauf sie sich bei einem Kaperversuch einstellen müssen – siehe das Foto oben.
Die Deutschen, genauer die Bundesregierung, sind da bei ihren Ansagen bisweilen nicht ganz so klar verständlich. Startschuss für Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen teilt das zuständige Bundeswirtschaftsministerium heute mit, und schon wird das so missverstanden, als dürften ab sofort private Wachmannschaften mit ihrer Bewaffnung auf Frachtern und Tankern unter deutscher Flagge einschiffen.
Moment, so schnell geht es natürlich nicht, die Ankündigung der Bundesregierung vom Sommer 2011 umzusetzen. Was jetzt passiert ist: die Seeschiffbewachungsverordnung ist in Kraft getreten. Damit ist der Weg für (die meist ausländischen) Sicherheitsunternehmen frei, einen Antrag zu stellen, dass sie zertifiziert werden, auf Schiffen unter deutscher Flagge bewaffnete Sicherheitsteams einzuschiffen. Denn ab 1. Dezember dieses Jahres gilt eine Zulassungspflicht – bislang ist es quasi eine rechtliche Grauzone, denn schon jetzt können Reeder auf ihren deutsch geflaggten Schiffen Wachteams auch mit Waffen einsetzen. Wie die Geldtransporter im Supermarkt. Und im Moment, darauf weist das Wirtschaftsministerium auch hin, sind noch nicht alle Details der Zulassung dieser Sicherheitsteams geregelt, denn dafür muss erst noch demnächst die Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung in Kraft treten.
Was also konkret neu ist heute? Der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat’s doch gesagt: Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle nimmt ab sofort Anträge von Bewachungsunternehmen für bewaffnete Einsätze auf Seeschiffen entgegen. Mit anderen Worten: Die Antragsfrist ist eröffnet; noch nicht mal zwei Jahre nach der Ankündigung. Da allerdings die meisten Schiffe, die deutschen Reedereien gehören, nicht unter deutscher Flagge fahren – sind auf den meisten Schiffen deutscher Reedereien schon längst private bewaffnete Sicherheitsteams unterwegs.
(Foto: EUNAVFOR via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz allowing editorial use)
Evtl. könnte man die somalischen Piraten durch Anbringen eines solchen Warnschildes bluffen: Es gibt ja auch Hausbesitzer, die Schilder mit der Warnung: „VORSICHT – BISSIGER HUND!“ anbringen und gar keinen Vierbeiner besitzen.
Ohhh…ARD meldet Problemchem zum Thema Rüstung bzw. Hubschrauber ….
@chickenhawk
So etwas wird schon gemacht. Inklusive Schildern: Achtung Reling unter Strom!
Auch Ausguckattrappen sind in Gebrauch. In der BMP-1 ist sogar ein Vorduck für das Stromschild in Landessprache.
Deutschland steht sich hier (mal wieder) selbst im Weg…..eben „Bürokraten“ par excellence…
Hätten die hohen Herren sich mal die gleiche Zeit gelassen, bevor sie etliche Milliarden an Pleitestaaten wie Griechenland verschenken…..aber nein-hier geht es ja um Leib und Leben von nur ein paar Deutschen…….
@ chickenhawk
Man könnte einen Enterversuch seitens der Gegenseite (Antragsteller) auch unter Vorbehalt eines obligatorisch durchzuführenden Genehmigungsverfahrens vulgo eines „NichtkooperativesAnbordgehErzwingungsAntragsverfahren“ gem. der obig genannten „Seeschiffbewachungsverordnung“ selbstverständlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen der „“Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung“ stellen. damit wäre ein ordnungsgemäßer geschäftsgang sichergestellt und der Piraterie, aufgrund allfälliger Probleme bei der Antragstellung (Analphabetismus, Resignation, bedingungslose Kapitulation vor Bürokratie), ein Riegel vorgeschoben.
Das wäre doch eine konsequent deutsche Lösung.
@ Brommy
Tatsächlich? Da kann man nur sagen: Life is stranger than fiction!
@ wacaffe
Ungefähr mit dieser Prämisse schrieb Ephraim Kishon mal eine schöne Satire: „Wie man Terroristen terrorisiert“ (ist auch im Internet zu finden).