Gegen den Trend: Norwegen plant Wehrpflicht für Frauen
Das ist eine interessante Entwicklung: Gegen den Trend in den meisten europäischen Ländern, die Wehrpflicht auszusetzen oder abzuschaffen, plant das NATO-Land Norwegen eine Ausweitung. Künftig, das scheint Konsens bei allen Parteien, sollen auch Frauen Wehrdienst leisten müssen. Vermittelt wird das allerdings, das entspricht wiederum dem Trend der Zeit, als geschlechtsneutrale Wehrpflicht.…
Mehr dazu lässt sich bei der norwegischen Zeitung Aftenposten nachlesen (hier die Google-Übersetzung).
(Danke für den Leserhinweis!)
(Foto: Norwegische Streitkräfte)
http://www.dailymail.co.uk/news/article-2300568/Obama-administration-wants-DEPORT-home-schooling-family-Germany-fined-threatened-prosecution-teaching-children.html
@Sascha W.
….und wie sehen Sie den verlinkten Fall ?
J.R. | 22. April 2013 – 23:18
Korrektur: Die deutsche Gesellschaft hat von den bei der Bundeswehr Wehrdienstleistenden nichts gehabt.
Diese Aussage verstehe ich nicht. Können Sie sie bitte kurz erläutern?
Ich weiß ja nicht, wann wir von T.W. oder den anderen Diskutanten hier ein gelbe karte bekommen deshalb mache ich bis dahin mal weiter, lasse mich aber jederzeit zurückpfeifen…;-)
@Sascha W. : Ich habe ja nicht mit den Menschenrechten angefangen, deren Erwähnung mir bei der Frage mir bei meiner These auch reichlich pathetisch vorkommt. Aber ich kann Ihre Position nachvollziehen, die da lautet, so wie die Menschenrechte einmal definiert sind darf nicht im kleinsten daran gerüttelt werden, weil es sonst kein Halten mehr gibt. Da scheint mir mit Kanonen auf Spatzen geschossen zu sein. Natürlich kann man jeden staatlichen Eingriff in die individuelle Selbstbestimmung gleich als Schritt in Richtung eines Polizeistaates sehen. Aber das macht der Staat auch an anderern Stelle mit dem Argument für seine Bürger zu sorgen.
Da könnte man ja auch sagen die Schulpflicht ist eine Verletzung der Menschenrechte und die Schüler werden für die Hoffnung der Gesellschaft auf eine neue Generation an Steuer und Sozialversichrungspflichtigen marginalisiert. Und da geht es nicht um Katastrophen und Kriege, sondern um das ganz normale zivile Leben.
Aber der Staat tut das, damit der Einzelne in die Lage gebracht wird für sich und die Gesellschaft sorgen zu können. Vom Ethik – Religions und Sozialkundeunterricht mal ganz zu schweigen ( den könnte man dann ja auch als staatliche Gehirnwäsche diskreditieren).
Das ist Polemik ! und warum, weil ich die Dinge so extrem gedeutet habe, dass es nur noch grotesk wird. Und mit Verlaub – das haben Sie auch getan, wenn sie den Gedanken eines allgemeinen Sozialund Wehrdienstes mit Folter und dem Tötungsverbot in einem Atemzug nennen.
Aber unser Dissenz ist ja ganz einfach.
Ich meine, dass der Staat von seinen Bürgern nicht nur Bildungsfleiß, Steuern und Sozialabgaben verlangen sollte, sondern auch den aktiven Diensteinsatz, weil dieser wie die Schule dem Einzelnen und der Gesellschaft nützt.
Und Sie meinen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen da im Kanon der Menschenrechte enthalten, absolute Priorität hat außer die Bedrohung ist so groß, dass der Staat vom Untergang bedroht ist.
Da ist wohl kaum ein Kompromis zu finden.
@ZDL a.D.
Kurz vor der gelben Karte ;-)
Aus einem ganz einfachen Grund: Was Sascha W. hier erwähnt hat, ist nicht eine philosophische Frage, sondern eine schlicht rechtliche. Und es geht nicht um einen Kompromiss verschiedener Anschauungen, sondern darum, ob Gesetze in Deutschland gelten. So einfach ist das…
Zum Thema Dienstpflicht:
Art 13 BayFwG (den Bürgern idR gänzlich unbekannt, immer wieder nett das herauszuziehen wenn auf die Deppen von der Freiwilligen Feuerwehr herumgeschimpft wird ;-) )
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=h&showdoccase=1&doc.id=jlr-FeuerwGBYV8Art13&st=null
Das umfasst nicht nur die Dienstleistungspflicht bei akuten Notfällen, sondern auch die Teilnahme an Ausbildungen und Übungen.
Andere Bundesländer haben entsprechende Regelungen.
@umeier: Danke für den Link! – Wenngleich ich schon entsetzt bin, wie Bayern den Einzelnen marginalisiert und die Menschenrechte zum Wohle der Hausbesitzer mit Füßen tritt…;-)
@T.W.: Bedeutet das, dass alle Meinungen und Ansichten, die im Widerspruch zu derzeit gültigen Gesetzen stehen, hier tabu sind? – Das wäre schade.
@ Sachlicher
Diese Aussage verstehe ich nicht. Können Sie sie bitte kurz erläutern?
Kalter Krieg: Auch wenn es Leute geben soll, die nicht glauben, dass dritte Weltkrieg nicht durch gesunden Menschenverstand und Gewissen verhindert wurde: Die Abschreckung wurde eben durch Atomraketen und rund 400.000 ausländischen Soldaten je Block sichergestellt (mit einem mehrfachen an Fuhrpark zum schnellen Aufstocken). Und nicht durch 230.000 deutsche Wehrpflichtige. Das so zu sehen ist imho wieder nur ein Beispiel dieser typisch deutschen Mischung aus Selbstüberschätzung und Undankbarkeit. Aber immerhin ist diese Argumentation mit der Abschreckung, auch wenn ich sie nicht teile, wenigstens nachvollziehbar.
Nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag: Damit gab es keinen militärischen Grund für die Wehrpflicht mehr. Anstatt sich an die Realitäten anzupassen hat man aber auch gerade bei der Bundeswehr munter in den veralteten Strukturen weitergemacht. Und auch kräftig auf den Erhalt dieser Strukturen hingewirkt. 20 Jahre strukturkonservative Resoucenverschwendung, nur aus Erstarrung und Bequemlichkeit. Weil man keinen Anspruch an die eigene Leistungsfähigkeit hat, weil man den Steuerzahler nicht ernst nimmt, und auch nicht die Rechte der jungen Menschen. Weil: War ja schon immer so.
@Klabautermann: Die Feststellung der Einwanderungsbehörden eines anderen Staates hinsichtlich einer Verfolgtheit einer Familie begründet ebenso wenig einen Menschenrechtsverstoß wie die Schulfplicht an sich.
@umeier: Das ist einer der Ausnahmetatbestände, die bereits in der EMRK erfaßt sind – mithin im Gegensatz zu einer Allgemeinen Dienstpflicht kein Menschenrechtsverstoß.
@ZDL a.D.: Es geht nicht um ein abstraktes Menschenrecht auf Selbstverwirklichung und die Möglichkeit, ein Verbot einer Allgemeinen Dienstpflicht daraus abzuleiten – es geht um ein ganz konkretes Menschenrecht! Art. 4 Abs. 2 EMRK lautet: „Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.“ Deshalb ist die Argumentation mit Menschenrechten in diesem Zusammenhang eben kein „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Dieses Menschenrecht ist – das geht sowohl aus den einschlägigen Kommentaren, so z.B. bei Partsch (1966), als auch aus den Debattenprotokollen und Absichtserklärungen bei der Genese der EMRK hervor – eben genau dazu gedacht, das Individuum vor der Auferlegung neuer Arbeitspflichten zu schützen.
Davon ab marginalisiert natürlich jeder Pflichtdienst das Individuum in der von mir aufgezeigten Art und Weise – daß ein solcher in manchen Fällen notwendig ist, steht außer Frage, weshalb auch die EMRK einen – bewußt sehr eng gefaßten – Katalog von Ausnahmetatbeständen kennt.
@ZDL a.D.
Sicherlich nicht. Obwohl: Wenn jemand die Europäische Menschenrechtskonvention für falsch hält, ist er vielleicht hier falsch…
Frage an die „Juristen“ hier:
Auszug aus der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 4
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit.
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
a) …
b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
Also ist laut Art. 4 Abs 3 EMRK Wehrpflicht doch OK , oder ?
Ich habe immer den 31. August 1994 als das Datum angesehen, an dem die Grundlage für die Wehrpflicht in Deutschland entfiel. Das war der Tag, an dem der letzte sowjetische Soldat sich (in Freundschaft) verabschiedete und auf den Weg nach Hause machte.
@mwk: Ja. Art. 4 Abs. 3 b) EMRK nimmt die Wehrpflicht ausdrücklich vom Verbot der Zwangs-/Pflichtarbeit aus.
Alarich | 23. April 2013 – 20:23
Gehen Sie zu ihrem Politiker
Der sagt wie sie in Ihrer Welt und Staatlich gelenkte Presse nicht gestört werden
RIA ist eine Internationale die schreibt nicht selber die geben nur aus Russische Medien weiter
Und weitere hin her zu schreiben zu vermeiden, Natürlich ist auch Propaganda dabei
Aber da hilft Menschlicher verstand weiter
Wie der erste Bericht wir sind nicht die sondern die USA zwingt uns dazu
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Werter Alarich, sie wittern staatlich gelenkte Presse, die mich einlullt und zitieren dann rian.ru als unabhängige und internationale (!?) Presse – nicht im Ernst oder?
Als sanfte Quellenkritik, sind die Veröffentlichung vom Hardhöhenkurier dann für sie auch unabhängige News aus der Industrie? Oder ist die Wochenschau dann eine verifizierte und glaubwürdige historische Quelle, die nüchtern den Kriegsverlauf beschrieb? Ich glaube, selbst bei ihnen nicht (obwohl ich da beim HHK so meine Zweifel habe).
Rian ist nur scheinbar eine seriöse, weil unabhängige Agentur – de facto ist sie aber sowas von staatlich gelenkt, das einige handfeste Diktaturen vor Neid erblassen würden. Aber nur zu, setzen sie ihren gesunden Menschenverstand zum filtern ein; sie dürften am Ende ungefähr auf Bildzeitungsniveau angekommen sein.
@ chickenhawk
Ich habe immer den 31. August 1994 als das Datum angesehen, an dem die Grundlage für die Wehrpflicht in Deutschland entfiel. Das war der Tag, an dem der letzte sowjetische Soldat sich (in Freundschaft) verabschiedete und auf den Weg nach Hause machte.
Kann man so auch sehen.
Das eigentliche Datum ist dabei ja auch gar nicht so wichtig – es war ja ein kontinuierlicher Prozess, dessen Ausgang aber klar war. Ob man da jetzt das neue Streitkräftelimit 1990, den vollständigen russischen Abzug 1994 oder von mir auch den polnischen Nato-Beitritt 1999 als Stichtag wählt: Es war klar, dass Deutschlands Zeit als Frontstaat zuende geht, und Deutschland zukünftig wenn überhaupt an den europäischen Außengrenzen verteidigt werden wird.
Und gegen diese Entwicklung hat die BW ja nicht wahrhaben wollen und sich mit aller Kraft dagegen gesträubt. Mehr als 20 Jahre nach dem Mauerfall wurde man dann total überrascht, als dann schließlich ein CDU-Politiker eine Kehrtwende hinlegte und das Offensichtliche anerkannte.
Und diese institutionalisierte Realitätsverweigerung ist halt bezeichnend. Hat sich ja auch durch den Afghanistan-Einsatz und den Umgang damit gezogen.
Dass aus institutioneller Bequemlichkeit mit dünnen formaljuristischen Argumenten letztlich letztlich gegen geltendes Recht verstößt ist ja leider auch eine Konstante. (Pflichtdienst, sehr enge Auslegung des Soldatengesetztes, die vom EGMR verurteilte Push-back Praxis im Mittelmeer, Urheberrechts-Klagen als Knebel etc.)
Was anderes: Zum Thema ziviler Freiwilligendienst hat es nebenbei heute in der Frankfurter Rundschau einen interessanten Artikel: „Helfer kritisieren Manager Niebel“, zum Ende des Deutschen Entwicklungsdiensts. Einen Überblick über den Stand des Bundesfreiwilligendiensts hat es auf evangelisch.de.
@T.W.
„Wenn jemand die Europäische Menschenrechtskonvention für falsch hält, ist er vielleicht hier falsch…“
Ich habe in keinem meiner Postings eine solche Aussage gemacht!
Ich habe lediglich eine Meinung vertreten, die mit einem der zwei Unterpunkte der 15 Artikel der EMRK im Widerspruch steht. 0,5 * 1/15 = 3,3% der EMRK, also 96.7 % Zustimmung. Wie kommen Sie darauf, dass ich deshalb die ganze KOnvention ablehne???? – Ich finde das etwas überzogen !
Ob das wirklich so ist steht, auch nicht fest, denn wenn man die Wehrpflciht wieder einsetzen und wie Norwegen auf die Frauen ausdehnen würde, hätte man mit dem Zivildienst für alle dann ja genau, was ich will – und das wurde bis vor Kurzem ja auch nicht als „Sklaverei oder Zwangsarbeit“ gesehen, was keine Polemik sondern nur die Überschrift des EMRK-Artikel 4 ist.
Nachdem @Sascha W. mit der Kanone (EMRK) auf den Spatz (meine Meinung: Dienstpflicht für alle) geschossen hat, wollte ich mich gegen ein generelles Denkverbot wehren und habe daher erwähnt, dass sich jede Konvention auch ändern lässt. Damit habe ich keineswegs impliziert, dass ich die EMRK in Gänze für falsch halte!
@Sascha W. hat meine Ausführungen nach seiner Auffassung gedeutet und ins Extreme getrieben um die Gefahren meiner Meinung zu verdeutlichen. Er hat mir aber nicht unterstellt, dass ich die Menschenrechte für falsch halte. Nota bene ! Und das tue ich auch nicht !!!
Also nochmal bei 3,3% unsicherem Dissens kann ich mich voll hinter die EMRK stellen und trotzdem meine Meinung hier vertreten – oder?
@ J.R. | 24. April 2013 – 7:49
Danke für Ihre Antwort.
Kalter Krieg: Auch wenn es Leute geben soll, die nicht glauben, dass dritte Weltkrieg nicht durch gesunden Menschenverstand und Gewissen verhindert wurde:
Dieser Duktus ist mir gegenüber bitte nicht nötig.
Die Abschreckung wurde eben durch Atomraketen und rund 400.000 ausländischen Soldaten je Block sichergestellt (mit einem mehrfachen an Fuhrpark zum schnellen Aufstocken). Und nicht durch 230.000 deutsche Wehrpflichtige.
Niemand behauptet, dass die dt. Wehrpflichtigen allein den WK III verhinderten. Und wenn es ein lebensäteres RK Mitglied nach dem 10.Bier am Lagerfeuer macht, so what?
Das so zu sehen ist imho wieder nur ein Beispiel dieser typisch deutschen Mischung aus Selbstüberschätzung und Undankbarkeit.
Wer sieht es denn so? Und dass die Bundeswehr einen Beitrag leistete, ist seriös nicht abzustreiten. Natürlich dauert es in unserer heutigen sicherheitspolitischen Debatte immer etwas länger, dafür zu werben, dass unsere Bündnispartner von einst und heut, nun eben einen Beitrag verlangen, der über Geld und Protestnote hinaus geht. Es wäre schön, wir hätten eine ähnlich starke Antwort wie bis 1989.
BTW die Franzosen und BeneLux einerseits/ die Polen andererseits nicht böse darum waren, dass wir ganz selbstverständlich unser Territorium als Schlachtfeld zur Verfügung gestellt hätten, was nur allzu verständlich war und ist.
Nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag: Damit gab es keinen militärischen Grund für die Wehrpflicht mehr. Anstatt sich an die Realitäten anzupassen hat man aber auch gerade bei der Bundeswehr munter in den veralteten Strukturen weitergemacht.
Im Nachhinein zu richten, ist stets einfacher als im Moment zu handeln. Bündnisverteidigung legitimiert die Wehrpflicht genauso wie die Landesverteidigung, wie wir heute sogar ganz deutlich wissen. Wenngleich ich keiner Nation 1990 unterstellt hätte und auch nicht nachträglich unterstelle, zum Angriff zu blasen, galt es zunächst mit zivilen Stilmitteln die Voraussetzungen zu schaffen, um die Armeen des westlichen Kontinents zu reduzieren. Neue Herausforderungen entstanden dann und die von Ihnen so eingeordneten Etappenhengste überzeugten im großen und ganzen in Somalia wie auch in B/H, ff.
… und auch nicht die Rechte der jungen Menschen. Weil: War ja schon immer so.
Das ist ein Vorwurf, der ziemlich daneben liegt. Die Debatte war seit den 1990ern sehr breit, aber sie war auch sehr lange pro Wehrpflicht-immer noch, als Militärs längst von einer Überforderung der HVK, unter Hinweis der zahlenmäßig zu flach aufgestellten KRK, in Bezug auf Einsatzgestellung sprachen und die Aussetzung der Wehrpflicht auch unter den Ihrigen Prämissen diskutierten. Aber ein „iss so“ gab es in dieser Debatte nie bzw. nie relevant.
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich es gern gesehen hätte, für jede/jeden Deutsche(n) eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen. Hr. Wiegold hat Recht, wenn er meint, dies sei indiskutabel und auch ich habe stets so argumentiert. Und ich wäre auch heute der Letzte, der das GG (ja auch die EMRK, aber das GG hätte diese nicht dazu gebraucht) negiert in seiner einzigen Legitimation zur Dienstverpflichtung junger/ älterer Menschen.
Ob wir dies nun auf Länderebene sehen werden? Ich weiß es nicht. Ich plädiere für Freiwilligkeit, allein den meisten geht das Vertrauen darin mittlerweile ab, dass dies funktionieren kann. Und dann?
Bismarck sagte: Der Mensch ist nicht auf der Welt, um glücklich zu sein, sondern um seine Pflicht zu tun. Dieser Duktus ist ganz sicherlich als zu streng zu charakterisieren für unsere pluralistische Gesellschaft mit ihren so ganz unterschiedlichen, legitimen, Lebensentwürfen. Warum die freiheitsliebenden Norweger nun sagen: wir mixen das („Du kannst tun und lassen, was Du möchtest und unser Recht zulässt, aber einige Monate Deines Lebens leistest Du etwas dafür, dass es so bleibt.“) , sollte ihnen überlassen bleiben zu beantworten. Und das können und tun sie ja auch.
@ZDL a.d.
Sorry, die Schärfe wollte ich nicht reinbringen… Ich wollte eigentlich nur klar machen, dass es bei der Menschenrechtskonvention nicht um Ansichten geht, sondern um geltendes Recht.
Sascha W. hat das viel sachlicher hinbekommen…
Das ist ein Vorwurf, der ziemlich daneben liegt. Die Debatte war seit den 1990ern sehr breit,
Jein. Das es in der Bevölkerung kein klares Meinungsbild gab, und auch ein ziviler Pflichtdienst viele Anhänger hatte, streite ich nicht ab.
Umgekehrt war der faule Deal in den Institutionen immer: Die Bundeswehr kriegt billige Nachwuchswerbung, die zivilen Einrichtungen sparen sich die Kosten für angestelltes Personal. Das widersprach in beiden Fällen den Statuten der Wehrpflicht, war aber bequem. Und um diesen Status quo zu halten wurde von beiden Seiten auch ordentlich Lobby-Arbeit reingesteckt. Auch bei der Bundeswehr: Der BW-Verband war immer pro Wehrpflicht, ebenso die Verteidigungsminister bis zur 180°-Wende von Guttenbergs. Sollte man innerhalb der BW gegen die Wehrpflicht gewesen sein, so wurde das kaum nach außen getragen und floß auch nicht in die allgemeine Debatte ein.
Im Nachhinein zu richten, ist stets einfacher als im Moment zu handeln.
Mit Verlaub: Der Moment hat 20 Jahre gedauert.
Nochmal ganz allgemein zum Thema:
Ich glaub nicht (mehr), dass der Staat der geeignete Akteuer für Freiwilligendienste ist. Mit dem achtjährigen Gymnasium und den teils strammen Studiensystemen ist einiges an Freiraum für ehrenamtliches Engagement genommen worden. Gleichzeitig ist der Staat leider nicht unabhängig genug, um Freiwilligenprogramme nicht entweder zum Schönen der Arbeitslosenstatistik oder zur versteckten Wirtschaftssubvention zu nutzen. Und letztens ist er zu gut darin sich im behördlichen Wust selbst ein Bein zu stellen: Etwa wenn FSJler sich einen Papierkrieg leisten mussten, damit ihr Freiwilliges Soziales Jahr als Wehrersatzdienst anerkannt wird.
Und irgendwie ist das doch mit die Krux an der ganzen Sache:
Leute mal eben zwangszuverpflichten ist so ein einfacher Schritt. Aber wirklich scharf darauf für ein entsprechendes Engagement Mittel und Freiräume bereitzustellen ist man wieder nicht – so wichtig ist es dann eben doch nicht.
Die perfekte Lösung hab ich leider auch nicht anzubieten. Als bester Ansatz erscheint mir immer noch die Unterstützung von Dachorganisiationen mit sehr festgelegten Aufgabenfeldern – auch gerade damit die Ehrenamtlichen nicht als billiger Arbeitskräfteersatz herhalten müssen.
@ T.W.: Danke, dann kann ich ja fröhlich hier weiterdebattieren – hätte ungern jetzt schon damit aufgehört :-)
@ Sachlicher: 96,7% Zustimmung.! Aber einen Absatz verstehe ich nicht:
„ch habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich es gern gesehen hätte, für jede/jeden Deutsche(n) eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen. Hr. Wiegold hat Recht, wenn er meint, dies sei indiskutabel und auch ich habe stets so argumentiert.“
Der zweite Satz steht doch im Widerspruch zum ersten oder bedeutet das, dass auch Sie wie ich die Dienstpflicht gerne hättten, sie aber für rechtlich ausgeschlossen halten?
Was die Länderebene angeht, so habe ich heute mit einem Kollegen gesprochen der langjährig bei der freiwilligen Feuerwehr dienst tut. Und ja auch bei uns in BaWü gibt es die Regel, dass wenn eine Gemeinde es nciht schafft eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten und nicht ausreichend Freiwillige zusammenkommen, jeder zu diesem Dienst herangezogen werden kann. Ergo wenns mit Freiwilligkeit nicht klappt, gibt es eben eine Pflicht, damit die Unversertheit der Bürger garantiert werden kann.
Freiwilligkeit ist nur solange gut, solange sich genügend Freiwillige finden und diese in ihrem Engagement auch wirklich gewertschätzt werden. Wertschätzen kann man Dienstleistungen aber häufig erst dann, wenn man sie selber einmal erbracht hat. Wer sich immer vor Ehrenämtern drückt beschimpft die Engagierten am Ende noch als „Gutmenschen“ – übel!
@ J.R.: Sie haben Recht, der Staat geht mit seinen Freiwilligen nicht sonderlich wertschätzig um, da könnte wirklich viel mehr gehen. Im Prinzip sind durch G8, Bologna-Prozess und Wegfall der Wehrpflicht bei den Akademikern 3 Jahre Ausbildungszeitverkürzung entstanden, die Spielraum für Dienste geben würden.
Wieviel Mittel dann für solche Dienste zur Verfügung gestellt werden ist aber Sache der Politik, da kann man nur seinen Abgeordneten oder seine Partei ermutigen.
Eigentlich war die alte Wehr/zivildienstRegelung doch sehr segensreich, denn die mit den Zivis eingesparten Mittel konnten eben anderweitig vergeben werden Organisationen wie der DPWV sind ja nicht gewinnorientiert. Außerdem durfte man dem Gesetz nach sowieso nur zusätzliche Hilfstätigkeiten machen, um eben gerade keine Festangestellten zu gefährden. Ungerecht war nur am Ende, dass die Zivis alle gezogen wurden, die Wehrpflichtigen aber kaum noch und diese Ungerechtigkeit war mE ein entscheidender Grund für das Ende der Wehr/Zivildienstpflicht.
Genau diese Ungerechtigkeit sehe ich aber auch bei den Freiwilligen, denn durch den Wegfall der Dienstpflciht, wird ihr Engagement noch dringender gebraucht, es bringt ihnen aber kaum was – während die Unwilligen sich ganz auf sich selbt konzentrieren und viel für sich tun können. Wenn sich Engagement so wenig lohnt, dann wird es aber kaum mehr werden.
ZDL a.D. | 25. April 2013 – 0:10
…Der zweite Satz steht doch im Widerspruch zum ersten oder bedeutet das, dass auch Sie wie ich die Dienstpflicht gerne hättten, sie aber für rechtlich ausgeschlossen halten?…
Ich meine letzteres.