Abgestürzt in Afghanistan? Notruf nur eingeschränkt möglich
Bundeswehr-Hubschrauber CH-53 bei einer Staublandung in Afghanistan (Foto: Bundeswehr/PIZ Einsatzführungskommando via flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
Die Beziehungen zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bundeswehr und dem Verteidigungsministerium sind, zurückhaltend gesagt, nicht ganz einfach. Mit schöner Regelmäßigkeit geißelt die Aufsichtsbehörde Verschwendungen im Verteidigungsetat, einem der größten Investitions- und Ausgabenhaushalte des Bundes. Oft genug muss sich der Rechnungshof dann auch gefallen lassen, dass ihm Ministeriale wie Soldaten vorwerfen, mit seiner Ausgabenkritik besondere Bedingungen der Streitkräfte nicht zu berücksichtigen.
Heute hat Rechnungshof-Präsident Dieter Engels die diesjährigen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes vorgelegt, und natürlich war die Bundeswehr wieder mit prominenten Beispielen von Fehlausgaben und Verschwendung vertreten.
An dieser Stelle will ich aber nicht auf die Kritik an falschen Ausgaben eingehen, sondern auf einen Punkt, der die Sicherheit von Soldaten im Einsatz angeht: Mit harschen Worten hat Engels den Umgang mit Notrufsendern für fliegende Besatzungen in Afghanistan bemängelt. Kurz gefasst: Die Bundeswehr hat Notfunkgeräte beschafft, die mit dem System der Verbündeten nicht kompatibel waren – und in den Bergregionen am Hindukusch zum Teil einfach nicht funktionieren konnten. Aus dem Bericht:
Die Bundeswehr hatte für ihre Luftfahrzeugbesatzungen ein Notfunkgerät für den Einsatz in Krisenregionen gefordert. Die Luftlande- und Lufttransportschule erprobte unter einsatznahen Bedingungen die Vorserie eines Notfunkgeräts. Sie stellte dabei fest, dass das getestete Modell nicht ausreichend kompatibel mit der Notfunkausstattung der verbündeten Streitkräfte ist. Ferner konnten die Notsignale nicht über einen Satelliten, sondern nur über eine direkte Funkverbindung übertragen werden. Die Bundeswehr beschaffte in den Jahren 2006 bis 2009 für 7,7 Mio. Euro 711 Notfunkgeräte des zuvor erprobten Modells. Diese Geräte nutzen die Luftfahrzeugbesatzungen des deutschen Einsatzkontingents in Afghanistan ab dem Jahr 2007.
Im November 2009 überprüfte die multinationale Rettungsleitstelle in Afghanistan die Funktion der deutschen Notfunkgeräte. Sie stellte fest, dass die Geräte nicht in die multinationale Rettungskette eingebunden werden konnten. Sie konnte keine Notsignale empfangen, da die Berge eine Ausbreitung der Funkwellen verhinderten. Die deutschen Notsender waren nicht in der Lage, die verfügbaren Satelliten als Übertragungsstation zu nutzen. Die Bundeswehr hätte eine eigene nationale Rettungskette im Einsatzgebiet aufbauen müssen, um zu erreichen, dass die Notsignale sicher empfangen werden können. (…) Im Notfall hätten die Luftfahrzeugbesatzungen nicht die multinationale Rettungsleitzentrale alarmieren können und wären erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen. Der Bundesrechnungshof hat auch beanstandet, dass die Bundeswehr nicht schnellstmöglich für Ersatz sorgte, nachdem sie die Schwächen der Notfunkgeräte im Afghanistan-Einsatz erkannt hatte.
(…)
Die neuen Funkgeräte für den Einsatz in Afghanistan hat die Bundeswehr im November 2011 beschafft. Sie nutzt fortan das gleiche Modell wie die Verbündeten.
Auf diesen Fall angesprochen, sagte der Rechnungshof-Präsident, seine Leute hätten sich dieses Themas nicht in erster Linie, wie sonst üblich, aus Gründen möglicher finanzieller Verschwendung angenommen. Vielmehr habe die Prüfungsbehörde geärgert, wie leichtsinnig mit Leib und Leben der Soldaten umgegangen worden sei.
Als staatsbürgerliche Dokumentation hier zum Nachhören die ganze Pressekonferenz mit Engels. (Die Zeiten für die Bundeswehr-relevanten Aussagen trage ich später nach, zum gezielten Anhören.)
Die Pressemitteilungen mit Einzelbeispielen (nicht nur aus der Bundeswehr) und der gesamte Bericht finden sich hier.
Nachtrag: Ich habe natürlich beim Verteidigungsministerium nachgefragt, hier die offizielle Stellungnahme:
Der dargestellte Sachverhalt trifft im Ergebnis zu.
Aufgrund der Einsatzbesonderheiten wird explizit für den Einsatzraum ISAF auf eine nationale Rettungskette verzichtet. Zukünftig wird diese Lösungsmöglichkeit auch bei multinationalen Einsätzen in anderen Regionen berücksichtigt. Für das Einsatzgebiet ISAF ist der vom Bundesrechnungshof beanstandete Sachverhalt mittlerweile behoben.
Das ist, nun, ebenso richtig wie hinreichend vage. Ich habe mich deshalb noch mal umgehört: Offensichtlich stand zunächst eine nationale Beschaffung mit nationaler Kommunikationskette im Vordergrund. Die wurde dann auch umgesetzt, statt gleich zu überlegen, ob man sich im ohnehin multinationalen ISAF-Einsatz nicht in ein multinationales System einklinkt… Die positive Seite: Mit den 711 Notfunksendern plus Infrastruktur hat man doch was für andere Einsätze. Und nicht nur eine ISAF-only-Lösung…
Da frage ich mich wozu jedes die Combined Endeavor stattfindet…
Eine eigene nationale Rettungskette? Der Bundeswehr? In Afghanistan?
Vielleicht ja mit dem Luftkissenboot?
Immer wenn du denkst du hast schon alles gesehen und erlebt kommt wer und zeigt dir das es doch noch schlimmer geht.
Kann mir jemand erklären, wie es dazu kommen kann? Sind da Industrieinteressen dran Schuld? Oder ist das Unfähigkeit?
@ zog
Haben wir, funktioniert sogar. Leitstelle ist die PECC in MeS, als Teil des HQ RC N – sowie zusätzlich eine abgesetzte PECC in Kabul. Andere Nationen haben nach und nach auf diese Rettungskette aufgesattelt, auch die Amerikaner.
Bei den Luftrettungsmitteln ist dann aber das Ende der nationalen Herrlichkeit angesagt, wie hier schon so oft trefflich angeführt wurde.
@Voodoo: Hatte bei meinem Kommentar eben jene CSAR-Problematik im Hinterkopf. Ohne CSAR schöpft eine PECC halt nicht alle Möglichkeiten aus. In meinen Augen ist daher keine „vollständige“ Rettungskette vorhanden, zumindest mit den Bundeswehr-eigenen Fähigkeiten.
@ zog
Schön, wenn man immer mal wieder den Begriff CSAR in die Diskussion schmeißen kann, unabhängig davon, ob er etwas mit dem Thema zu tun hat :-)
@ all
Es ist ja löblich, dass es den Präsidenten des Bundesrechnungshofes ärgert, wie leichtsinnig mit Leib und Leben der Soldaten umgegegangen worden sei. Aber wenn er es schon aufgreift, sollte er sein Augenmerk nicht auf die persönliche Notfunkausstattung allein richten, sondern auf all die Beschaffungen ( und besonders die Nichtbeschaffungen), die ein weit höheres Risiko bewirken. Wir erinnern uns: Notfunksender werden erst benötigt, wenn der Notfall bereits eingetreten ist.
Aber der Minister hat ja gezeigt, dass wir in Afghanistan eigentlich kein „Kriegsgerät“ mehr brauchen.
CSAR ist also keine Rettungsmaßnahme? Ist mir neu, aber bitte, klären Sie mich auf, anscheinend bin ich falsch informiert.
@ zog
Gern: CSAR ist ein Verfahren. Pecc und Rettungskette sind Einrichtungen.
Da das mit dem posten von links ja jetzt ein Problem ist, geben sie doch einfach in eine internet suchmaschine den Begriff „jp 3-50“ ein. Das zugehörige PDF-Dokument ist erschöpfend und im Kapitel VI wird es ausführlich erläutert.
@schleppi
Die Rettungskette besteht aber aus der Notruf-Kommunikation und der anschließenden Verbringung der Soldaten ins Lager.
Daher gehören die (fehlenden / nicht entsprechend geeigneten) Lfz zur Rettungskette und müssen hier betrachtet werden!!!
@Schleppi
Kurz was Technisches: Das Posten von Links ist kein Problem. Nur Links auf deutsche Verleger-Webseiten sind unerwünscht.
@Hans, @zog
CSAR ist in diesem Zusammenhang tatsächlich nicht der korrekte Begriff, da es sich hier wie Schleppi bereits erwähnt hat um ein Verfahren (und dabei um eine sehr spezielle Spielart) der Rettung handelt.
Die Bundeswehr hat schon seit dem Einsatzbeginn in Afghanistan Luftrettungsmittel (national) zur Verfügung gehabt (C-160 MEDEVAC und CH-53 MEDEVAC). Diese sind auch heute noch täglich im Einsatz. Gleichzeitig wurden organisatorische Maßnahmen getroffen, dass auch im Notfall Luftrettungsmaßnahmen in nationaler Verantwortung stattfinden konnten. Hier geht es nicht immer um die spezielle Ausrüstung der Lfz, sondern um die Nutzungsmöglichkeiten. Zusammenfassend lässt sich hier der Begriff Personal Recovery verwenden, der das Spektrum zwischen SAR, DSAR, CR und CSAR als Rahmen umfasst.
Das vom Rechnungshof angesprochene Problem lag aber nicht wirklich in der fehlenden Rettungskette, sondern darin, dass die eingesetzten Notfunkgeräte den Notruf nicht übermitteln konnten, da sie nur „Line of sight“ funktionierten und die in Afghanistan vorhandene Infrastruktur die Aufnahme des Notsignals nicht zugelassen hat. Konkret musste die in Not geratene Besatzung Glück haben, dass in der Nähe der Unfallstelle ein anderes Lfz operiert und zufällig die zugewiesenen Notfrequenzen abhörte.
War der Notruf erst einmal übermittelt, hatten wir schon eine recht ordentliche Rettungskette.
@ TW
Danke für den Hinweis.
@ Hans
Ja Lfz gehören zur Rettungskette und sind auch vorhanden. Die vorhandenen sind auch geeignet. Aber das Thema war nur eingeschränkt taugliche Notrufsender.
@all
Mir gefällt besonders das Beispiel der Luftkissenboote. Da kann man mal raten, wer die haben wollte :-))
Ich darf den letzten Satz mal zitieren:
„Für das Einsatzgebiet ISAF ist der vom Bundesrechnungshof beanstandete Sachverhalt mittlerweile behoben.“
Leider fliegen nicht nur bei ISAF deutsche Maschinen im Einsatz.
Aber im Zweifel kommt ja der Ami…. Zumindest wenn wir ganz doll die Daumen drücken.
Zwar können wir nicht mit ihm sprechen, aber das wäre nun wirklich vermessen.
Die eigentliche Fehlentscheidung zum Kauf der Notfunkgeräte auf der Frequenz 243,0 MHz liegt darin begründet, dass aufgrund der hohen Fehlalarmrate (zwischen 97 und 99 % ) die satellitengestützte Überwachung dieser Frequenz zum 01. Februar 2009 abgeschaltet wurde. Diese Entwicklung war voraussehbar, da die Nachfolgegeneration von Notfunksendern auf der Frequenz von 406 MHz seit Anfang 2000 allgemein in der Luftfahrt eingeführt wurde.
Wenn also 2006- 2007 noch 711 Notfunkgeräte auf der alten Frequenz beschafft wurden, dann liegt der Verdacht nahe, dass hier ein deutscher Hersteller subventioniert wurde, indem die alten Produktionsbestände aufgekauft wurden.
Es wäre mal interessant zu erfahren, wer der Hersteller und Lieferant dieser Notfunkgeräte war. Der frühere Haus- und Hoflieferant der Bw für diese Geräteart waren die Flugfunk Becker Werke in Baden-Baden.
Zur Erklärung der Problematik:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notfunkbake
Die 2003 eingesetzten Geräte für Isaf im Bereich der KMNB waren EADS Geräte, welche Digital funkten. Einzelruf, Notknopf sowie eine“SMS“ waren machbar. Leider waren diese Geräte nicht flugfunk-zertifiziert. Dennoch wurde im Rahmen eines Frequenzmanagements die AFG-Polizei mit anderen Frequenzen bedacht, ein Repeater auf dem TV-Hill installiert, und Verbündete mit Geräten ausgerüstet.
Ein UHF-Gerät wurde in der damaligen RCC im Stabsgebäude Camp warehouse beschafft, um mit Ch53 und Blackhawk direkt kommunizieren zu können. Leider ist die direkte Kommunikation Heli-Boden nicht möglich gewesen, dennoch wurde eine sehr schnelle Rettungskette etabliert. Sowohl Amerikaner wurden durch CH, wie auch Deutsche durch Blackhawk gerettet. Die Fähigkeiten der CH wurden geschätzt, und die Bewaffnung ebenfalls. Die längere Winde der Blackhawk sowie Nachtflugfähigkeiten wurden ebenso gerne gesehen. Die heutige PECC in MeS, sowie die PECC basieren auf dieser Vorarbeit, und andere Verbündete haben dies sehr gerne genutzt, bzw. sich darauf abgestützt. Daß ohne Apache oder BH wenig geht, ist klar. Die CSAR ist aber eine ganz andere Befähigung, die derzeit in der BW nicht angebildet wird. Die direkte Verbindung Heli-Boden, Nato-übergreifend, wäre ein Traum. Aber: bis jetzt nicht machbar.
@ Bastian
Ich denke die von Ihnen angesprochenen Funkgeräte von 2003 sind eine andere Baustelle. Dies sind digitale Bündelfunkgeräte für einen Sicherheitsdienst, wie sie auch bei der deutschen Polizei nach und nach eingeführt werden.
Die Notfunkgeräte für abestürzte Lfz-Besatzungen, die der BRH in seinem Bericht ansprach, dass sind analoge Funkgeräte auf der UHF-Notfunkfrequenz von 243 MHz. Diese Notfunkfrequenz wurde im letzten Jahrzehnt weltweit ( ! ) auf 406 MHz geändert., also auch in Deutschland. In Kombination mit einem GPS-Gerät werden sie auch PLB, Personal Locater Beacon genannt und werden auch im zivilen Outdoor-Bereich, in der Wildnis, als Notfallsender eingesetzt.
Selbst Sportflugzeuge müssen seit 2010 mit Nofunksendern (ELT 406) auf der neuen Frequenz ausgestattet sein. Warum also 2006-2009 noch Notfunksender auf der alten Frequenz, bzw. nach dem alten Standard beschafft wurden, ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Die Beschaffung von stolzen 711 Geräten, die nach nur 1 – 3 Jahren weltweit nicht mehr eingesetzt werden können, ist in meinem Augen ein Schadensfall und sollte bei den Veranwortlichen Regressansprüche auslösen.
Die UHF-Notfunkfrequenz war und bleibt 243 MHz!
Nur die Beaconfrequenz wurde geändert…
@ Schorsch
Soweit ist dies schon klar. Die mit Satelliten überwachte Notfrequenz (=Beaconfrequenz) wurde auf 406 MHz geändert. Deshalb wird die Notfunkfrequenz von 243 MHz nur noch von überfliegenden Lfz abgehört. Da dazu aber eine quasi-optische Sichtverbindung zwischen Notfallort und Flugzeug vorhanden sein muss, ist die Reichweite sehr eingeschränkt. Deshalb muss der abgestürzte Pilot sich auf einer Bergkuppe oder ähnliches exponieren um eine gute Funkreichweite zu haben. Damit ist er gezwungen sein Versteck o.ä. verlassen, bzw auf den den nächsten Berg steigen, was mitunter problematisch sein kann.
Diese Probleme wurden übrigens bei dem über Bosnien-Herzegowina
abgeschossen F16 Piloten, ca. Mitte der 90 er Jahre, sogar in einem Spielfilm aufgegriffen und umgesetzt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben die Amerikaner den Entschluss gefasst, die Piloten mit einem Notfunkgerät auszustatten, dass über einen Satelliten eine Kommunikation aus einem Versteck ermöglicht.
Hallo,
kurz von meiner Seite. Um die Frequenzen geht es eigentlich gar nicht, die waren und sind gleich, vielmehr um die Verschlüsselung der Daten. Die beschafften Geräte der Bw konnten international nicht ausgelesen werden. Diese waren übrigens von einem isrealischen Hersteller, das ganze Geschäft war eine Kompensation, es sollte halt nicht direkt Geld fließen. Die Marine (eine nationale Rettungkette für Bordhubschrauber ist nie darstellbar) hat schon seit Beginn OEF international kompatible Geräte beschafft, diese wurden aber im Zuge der „Neuanschaffung“ wieder eingezogen und keine Wartung mehr durchgeführt, wir sollten ja alle die gleichen Geräte bekommen. Letztlich wurden aufgrund der geschilderten Misere dann nun für Afghanistan nachträglich die Nachfolgemodelle des ursprünglichen Marinegerätes beschafft und sollen jetzt bw-weit eingeführt werden – außer bei der Marine, hier hält man unverständlicherweise bisher an den vom Rechnungshof beklagten Geräten aus Unkenntnis fest (irgendeiner muss ja das „Gesicht wahren). Wie gut, dass es Altgeräte und findige Techniker gibt, ansonsten würde es nicht gut um uns bestellt sein.
Die Lobby der Marineflieger ist nun mal verschwindend klein.