Kempten künftig zentrale Staatsanwaltschaft für Auslandseinsätze

Der Ordnung halber bleibt nachzutragen: Der Bundestag hat am (gestrigen) Donnerstagabend mit den Stimmen von CDU/CSU und FdP beschlossen, dass künftig die Staatsanwaltschaft in Kempten im Allgäu für Ermittlungen gegen Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist. Erwartungsgemäß wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt; die Oppositionsparteien hatten gegen den Entwurf Bedenken.

Die für die bayerische Stadt Kempten zuständigen Gerichte und die Staatsanwaltschaft sind damit zwar ein zentraler, aber auch nur zusätzlicher Standort für Verfahren bei (möglichen) Straftaten deutscher Soldaten im Einsatz. Wenn es um den Einsatz in einem bewaffneten Konflikt geht, auf gut Deutsch: einen Kriegseinsatz, ist ohnehin die Bundesanwaltschaft zuständig.

Mit der Neuregelung soll vor allem bei der zentralen Staatsanwaltschaft eine zügige Bearbeitung der Ermittlungen durch Experten möglich werden – damit sich nicht immer die (bislang allein zuständige) Ermittlungsbehörde am Standort eines Soldaten neu in die Besonderheiten des Militärs und der Auslandseinsätze einarbeiten muss. Allerdings, und das war auch ein Kritikpunkt vor allem der SPD, gibt es weiterhin keine Neuregelung für die deutsche Ermittlungsarbeit vor Ort in solchen Fällen: Die Staatsanwälte sind auf die Ermittlungen der Feldjäger angewiesen, die allerdings nicht – wie Polizisten in Deutschland – dann als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig werden.

Die Diskussion über das Gesetz und die Kritik hatte ich im Sommer mal für die NDR-Sendung Streitkräfte und Strategien zusammengefasst.