Im Einsatz kostenlos Telefon und Internet? Ab 2015, vielleicht.
Kundus am 1. Weihnachtstag 2011: Amerikanische Soldaten telefonieren nach Hause (Photo by U.S. Army Staff Sgt. Christopher Klutts, 170th IBCT Public Affairs via flickr unter CC-BY-NC-SA Lizenz)
Aus dem Einsatz, vor allem aus Afghanistan, sollten Soldatinnen und Soldaten kostenlos nach Hause telefonieren und über das Internet, ebenso kostenlos, mit ihren Familien und Freunden Kontakt halten können. Das hat jedenfalls der Bundestag mit Stimmen aus fast allen Fraktionen im März beschlossen und das Verteidigungsministerium gebeten, dafür mal zeitnah ein Konzept vorzulegen.
Inzwischen ist klar: So schnell wird das nix. Jedenfalls nicht vor 2015 werden die Soldaten im Einsatz in den Genuss dieser kostenlosen Betreuungskommunikation kommen. Warum das so ist, hat das Ministerium dem Verteidigungsausschuss in gewundenen, mit juristischen Begriffen gespickten Sätzen erklärt. Kurz gefasst: Das europäische Vergaberecht lässt erst mal nicht zu, dass der Soldat aus dem Einsatz kostenlos skypt, telefoniert, via Internet chattet.
Etwas detaillierter aus dem minsteriellen Schreiben an den Ausschuss:
Der vollständigen Kostenfreistellung der privaten Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz steht das Vergaberecht, weniger vertragsrechtliche Aspekte entgegen.
(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits in einer seiner früheren Entscheidungen aus dem Jahr 2000 – zuletzt bestätigt in der sogenannten ‚Pressetext-Entscheidung‘ vom 19. Juni 2008 (EuGH Urteil, C 45/06) – den Grundsatz erarbeitet, dass Änderungen eines öffentlichen Auftrages während seiner Geltungsdauer in der Regel als Neuvergabe des Auftrags anzusehen und damit ausschreibungspflichtig sind.
(…)
Das Ausschreibungsverfahren, aus dem die derzeitige Rahmenvereinbarung mit der Astrium GmbH hervorging, sah vor, das den Bundeswehrangehörigen im Einsatz nicht die freie Nutzung der Kommunikationseinrichtungen ermöglicht werden sollte, sondern vielmehr eine Grundversorung der Kommunikation mit der Heimat (30 Minuten Telefonie/Woche). Alles was darüber hinausgeht, sollte von den Bundeswehrangehörigen im Einsatz selbst getragen werden. Ein wie auch immer gestalteter kostenfreier Zugriff der Nutzer auf alle, wie auch auf einzelne Kommunikationsdienstleistungen stellt also insoweit einen Paradigmenwechsel im Vergleich zu der ehemaligen Ausschreibung dar. (…)
Die dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages vorliegende Studie der Astrium GmbH vom 12. Februar 2012 gibt Hinweise darauf, dass das Nutzerverhalten maßgeblich vom Budget der Bundeswehrangehörigen gesteuert ist, so dass eine Kostenfreiheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer extensiven Ausdehnung der Nutzung führen wird. Da sich hierdurch die Einnahmen des Anbieters erhöhen werden, stellt eine kostenfreie Nutzung der Kommunikationsmittel eine wesentliche Änderung der ehemaligen Auschreibungsbedingungen dar, die nach den obigen Grundsätzen des EuGH eine Neuausschreibungspflicht begründen würde.
Die vom Bundestag geforderte kostenlose Nutzung sei deshalb als Grundlage der Leistungsbeschreibungen im Rahmen einer Neuausschreibung der Betreuungskommunikation mit dem Folgevertrag für 2015 zu betrachten.
In menschenverständlicher Sprache: Wenn Internet und Telefon sie nichts mehr kosten, werden die Soldaten mehr Telefon und Internet benutzen. Dann verdient der Anbieter mehr. Aber dass er mehr verdient, war ja nicht Grundlage der damaligen Ausschreibung. Also muss neu ausgeschrieben werden, und das geht erst für die Zeit nach 2015. Bis dahin dürfen die Soldaten kein kostenloses Internet bekommen.
Klingt doch logisch. Und reiht sich ein in etliche frühere Argumentationsmuster, wenn es um die Betreuung von Bundeswehrsoldaten im Einsatz geht:
Recht früh in der Kosovo-Mission, so geht die eine Geschichte, stellte ein großes deutsches Telekommunikationsunternehmen deutschen Soldaten dort unten kostenlose Telefonleitungen in die Heimat zur Verfügung, im Stabsgebäude in Prizren. Das rief jedoch die bekannte Abteilung ES (Ermittlungen in Sonderfällen) auf den Plan, die mit diesem kostenlosen Angebot eine Benachteiligung anderer Telekommunikationsanbieter befürchtete. Das Problem wurde dann recht pragmatisch so gelöst, dass die Soldaten zwar dafür bezahlen mussten, das Geld aber gespendet wurde.
Lustig auch eine Erfahrung, die ich selbst gemacht habe: Bei meinem ersten Besuch im Kosovo als Focus-Korrespondent 1999 rief der damalige Generalmajor Friedrich Riechmann, damals nationaler Befehlshaber, die angereisten deutschen Journalisten auf: Fragen Sie doch mal Ihre Verlage, ob die nicht Zeitungs- und Zeitschriftenabos für unsere Soldaten hier spenden können.
Natürlich habe ich gefragt, und der Focus war damals bereit, ein halbes Jahr lang mehrere hundert Exemplare kostenlos an einem Bundeswehr-Fliegerhorst in Deutschland anzuliefern – nur in den Kosovo hätte die Truppe die Hefte noch selbst transportieren müssen. Das war allerdings dem Ministerium, offensichtlich auch den Herren bei ES, zu heikel. Deshalb fragten sie (hinter dem Rücken der Focus-Leute) beim Spiegel, ob die das nicht auch machen wollten. Damit nicht jemand bevorzugt würde. Der Spiegel war auch dazu bereit – und dann scheiterte das alles doch noch an grundsätzlichen Bedenken aus dem Verteidigungsministerium. Riechmann hatte bei seinem Wunsch wohl die beamteten Bedenkenträger vergessen.
Aus dem Grund überrascht mich die Argumentation, warum deutsche Soldaten vorerst kein kostenloses Internet haben dürfen, nicht wirklich. Immerhin scheint diesmal nicht ES, sondern nur ein Vergaberechtler Einspruch erhoben zu haben. Aber ab 2015 wird’s dann vielleicht was – pünktlich zum Abzug der (meisten) Kampftruppen vom Hindukusch.
Na dann warten wir die paar Jahre auch noch…vielleicht bekommen die anderen Kontingente im Einsatz (ATALANTA?) auch mal was ab…ist schon traurig immer wieder von anderen europäischen Nationen diesbezüglich vorgeführt zu werden.
Wieder einmal schön zu lesen, das man immer stetst darum bemüht ist, das Soldaten IMMER gleich behandelt werden…..und ja keinen noch so winzigen Vorteil genießen dürfen..
Wo ist das Problem?
Dann zahlt eben die Bundesregierung ab sofort die „Rechnungen“ der Soldaten..und diese telefonieren dann „umsonst“.
Moment mal-„umsonst“?
War da nicht mal was von wegen „geldwerter Vorteil“-oh je..
Ich sehe schon die Finanzämter bei den Steuererklärungen der Soldaten im Einsatz Amok laufen…der Soldat erhält eine GRATIS-Leistung…das muss natürlich steuerlich bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden..
*kopfschüttel*
In Deutschland wird halt viel geredet-aber es tut sich wenig….
Zum Glück ist das in anderen Ländern anders….da wird mehr getan, als darüber geredet…
Jedes Mal, wenn ich so etwas lese, möchte ich die entscheidenden Bedenkenträger selber für 6 Monate in den Einsatz schicken.
Am besten auf ein Schiff, wo es mit Glück alle 4 Stunden mal eine eMail gibt.
Aber nur als Text, kein html, keine Bilder, nur wenige kb groß.
Als ich dann im vergangenen Jahr erfuhr, dass der Soldat jetzt auch noch an diesen Kosten direkt beteiligt werden sollte, war es wieder einmal so weit (nicht, dass nicht sowieso schon jeder „spendet“, damit die nötige Ausstattung für das Schiff beschafft werden kann, der Dienstherr hält sich ja moderat zurück.
Gibt ja die Familienbetreuungszentren, das wird ja wohl reichen.
@ T.W.
Vielen Dank fuer Ihren Beitrag.
*Ironie on*
Gut, dass es fuer alles, was nicht geht, immer eine wundervoll zu lesende Begruendung gibt.
Aber 2015 ist ja schon in etwas ueber zwei Jahren – in kurzer Reichweite also. Ich bin sicher und zuversichtlich, dass das BMVg unbarmherzig und nachfassend dran bleiben wird … bei dem KB Impuls-Drama hat’s ja auch geklappt …
*Ironie off*
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.
Die pragmatische Lösung:
1. Der Preis pro Tag wird auf 1€ gesetzt.
2. Darin inkludiert werden Minutenpakete pro Person (über Dienstanweisung bzw. hier: AGB wäre zu regeln, dass personengebundene Minutenpakete nicht weiter gegeben werden dürfen)-Anmerkung: Minutenpakete deshalb, weil es irgend ein Haushälter ja auch kalkulieren muss, und bleiben wir bitte fair bzgl. was geht, was nicht
3. Das Delta zwischen derzeitigem Vertrag zwischen BMVg und Anbieter wird in den Bundeshaushalt eingestellt, dieser vom Dt BT genehmigt (politisch gesehen Formsache, der Grundlagen gebende bzw. Haushalt begründende Beschluss liegt ja vor)
4. Bliebe das Stichwort „geldwerter Vorteil“…dass möge das BMF auf dem Verordnungswege lösen…ja, das geht…ja, die begründende Gesetzesvorlage hat der Dt BT ja hier geliefert…zumindest denke ich so, was nicht maßgeblich ist
5. Inwieweit ein Erlass des IBuK (Stichworte: verteidigungswichtig oder eben: Ausführungsbestimmungen zum Beschluss des Dt BT) zu dieser Angelegenheit hier Bestand hätte, wäre zu prüfen, evtl. per Klageverfahren beim Bundesverwaltungsgericht…aber ein Versuch wäre es allemal wert, meine ich…
6. Letztlich wäre noch der Weg über Schenkung mal zu hinterfragen…komplex und an Höchstgrenzen gebunden, soll es für den Steuerpflichtigen „unbedeutsam“ bleiben, aber durchdenken sollte man für die Betroffenen mal prinzipiell alles
7. Stichwort Sponsoring..auch dieser Weg ist nicht prinzipiell verschlossen…und Mut zu einer Entscheidung, die in einem Rechtsstaat ja ebenso prinzipiell immer hinterfragt werden kann, wobei man wiederum auch mal verlieren kann und dürfen sollte, muss man immer haben
Da ich aber nicht der einzige bin, der sich mal so Sachen überlegt, sondern auch im BMVg und in den nachgeordneten Behörden gedacht wird, durchaus Fachleute am Werk sind, hat man sich dort ganz sicher eine ähnliche pragmatische Lösung überlegt. Warum dies bisher unisono scheiterte (nein, es liegt nicht nur am Geld), vermag ich aber beim besten Willen nicht überschauen.
P.S.: Die Zeitungsgeschichte war um so bitterer, als dass per Dienstvorschriften geregelt war/ und ist, dass dem Soldaten als Wehrdientsleistender und/ oder im Feld die Möglichkeit zur politischen Bildung per Medium Zeitung eingeräumt werden muss. Und ja: politische Wochenzeitungen fielen da mit rein, nicht nur die lokale und überregionale Tageszeitung.
Wahrlich ein Paradebeispiel für die Arbeitsweise des BMVg – einschl. der politischen Leitung.
Denn im Kern mag die Rechtsabteilung richtig liegen, aber es ist Aufgabe der Leitung, dann eine Lösung zu finden (z.B. Bezahlung im Rahmen des geltenden Vertrages durch den Bund).
Stattdessen wird einfach die Fachmeinung der Arbeitsebene – ohne eigenen Führungsanspruch – durch den parlamentarischen Staatssekretär (mit oder ohne Rücksprache mit dem Minister) an das Parlament weitergeleitet. Diese Selbstauslieferung der Führung gegenüber dem Apparat ist das eigentliche Problem – nicht nur im BMVg.
Im Ergebnis ist das BMVg mehr mit der Rechtfertigung der Zustände beschäftigt, als mit der Veränderung der selbigen.
„Mein“ General hat mal zu mir gesagt: „Schildern sie keine Probleme, finden sie Lösungen!“
Schade, dass das anscheinend nur für die Untergebenen gilt, aber nicht für unsere Leitung. Aber wenn unser Ministerium nicht einmal einen „Befehl“ des Parlamanets umsetzen kann oder will, dann frage ich mich, wie weit wir gekommen sind….
@ Schorsch | 27. Oktober 2012 – 11:38
Ich habe Verständnis für Ihre Ausführungen. Ich möchte dennoch einmal den Scheinwerfer etwas drehen:
Jeder StS und Minister wird medial, durch Interessengruppen (z.B. Bund der Steuerzahler, etc.) und durch das Staatsvolk derart attackiert, wenn er mal höchstrichterlich in seiner Entscheidung widerrufen wird. Das heißt: auch für diesen Personenkreis wurde die Fehlertoleranz minimiert.
Man kann jetzt argumentieren: die/ der wird aber dafür bezahlt, eine Entscheidung zu treffen..nun das tut sie/ er ja auch. Hier ist sie eben: aufgrund tatsächlicher oder mitunter auch ausgedachter juristischer Gründe nichts zu tun.
Servus,
dem ist leider nichts hinzuzufügen.
Es ist wirklich traurig zu erleben, was bei anderen Nationen möglich ist bzw. Standard ist. Ich will hier nicht die guten Dinge, die uns wiederum von anderen unterscheiden, schlechtreden, jedoch wird gerade Betreuung von oben herab nicht mit den nötigen und vor allem auch „ankommenden“ Themen bestückt.
Da verwundert es fast schon, wenn sich die Betreuungsoffiziere vor Ort abmühen und in den engen – selbstverständlich bis zum letzten Antrag geregelten Verfahren noch das Beste für die Truppe heraus zu holen.
Dass Dinge auch einfacher gingen und „näher am Betroffenen“ wahrgenommen werden, zeigen die Vorgehensweisen befreundeter Nationen. Da ist eben einfach ein WLAN vorhanden, in das man sich „einbuchen“ kann. Sicherheitsbedenken hin oder her, der einfache SkypeCall wird so oder so abgehört werden können, wenn die „gegenerische Seite“ das denn will…aber solche Dinge sind augenscheinlich zu einfach und die Oberbedenkenträger setzen sich – wie in anderen vielen Fällen immer häufiger durch und eine mögliche Entscheidung „pro“ findet somit schlichtweg nicht statt, selbst wenn so eine Frage zur Entscheidung anstünde.
Was halten denn unsere Parlamentarier von dieser lauwarmen Umsetzung ihres Auftrags?
Die Bundeswehr ist so ein lächerlicher Verein. Das sage ich als regelmäßig übender Reserveoffizier.
Da kann man noch so viele Werbekampagnen und Actioncamps fahren, wenn nicht mal sowas pragmatisch geregelt wird, ist klar, dass kein Angehöriger der Bw die Bw als Arbeitgeber weiterempfiehlt.
Es passt aber auch allgemein zur Verwaltung in Deutschland. Bis auf wenige Ausnahmen (Arbeitsagentur) ist von „Change“ nichts zu spüren.
Schon „sehr“ lange befinden sich die Soldaten im Einsatz. Umso erstaunlicher ist es, dass sowohl der Staat wie auch die Industrie noch keinen Lösungsweg gefunden haben, den deutschen Soldaten eine kostenlose Kommunikation im Einsatzland zu Verfügung zu stellen. Das es anders geht, zeigen andere Nationen, dass es anderes geht zeigen europäische Nationen die im Einsatz sind.
Das man sich 2012 immer noch auf europäisches Recht beruft, warum eine kostenlose/kostengünstige Lösung für die Soldaten nicht realisiert wurde zeugt eher von zweifelhaftem Willen.
Aber auch, dass das nationale Interesse an unseren Soldaten sich in Grenzen hält trägt dazu bei.
Wahrscheinlich ist aber anzunehmen, das nicht der BMVg sondern unsere Politik die Begriffe von Fürsorge, Kameradschaft und Loyalität anders definieren und somit das Handeln eher als Reaktion wie Aktion ausgelegt ist.
Weltweit zahlt man nicht mehr als 20 Euro im Monat um mit seiner Frau und den Kindern via Internet uneingeschränkt zu kommunizieren. Ein Betrag, den ich als oberen Schwellwert ansehe, angesichts der Tatsache, das viele Unternehmen bereits heute ihren Arbeitnehmern geschäftlich bereitgestellte Kommunikationsmittel auch für die private Nutzung unendgeldlich zur Verfügung stellen.
Abschließend sollte gerade unsere Politik wesentlich stärker der Industrie ins Bewusstsein rufen, dass die Soldaten nicht nur die Sicherheit des Landes und deren Menschen gewährleisten sondern die Familien von Soldaten häufig auch eine qualifizierte Fachkraft für die Wirtschaft sind.
Es ist nicht ein Privileg dem deutschen Volke zu dienen sondern vielmehr sollte das deutsche Volk erkennen welches Privileg sie hatten über 60 Jahre von solchen Männern und Frauen geschützt worden zu sein.
Vielleicht werden wir eines Tages über das Stadium von falsch verstandenem Neid und Missgunst gegenüber Soldaten hinaus zu wachsen.
An dieser Stelle der Debatte, stelle ich mal die Frage, wie denn die deutschen Polizisten im internationalen Einsatz von ihrem Dienstherren verfürsorgt werden ??
Weiß das jemand hier ??
Servus,
wie es tatsächlich geregelt ist, kann ich nicht sagen.
Aber Fakt ist, dass bspw. an einem Grenzübergang in das Kosovo, an dem EULEX-Beamte im Einsatz sind, ein WLAN-Netz betrieben wird bzw. wurde (Erfahrungen sind aus dem letzten Jahr), das allen dort eingesetzten Beamten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird und diese somit die kostenfreie Möglichkeit hatten, nach hause zu skypen.
@Alexander
„Was halten denn unsere Parlamentarier von dieser lauwarmen Umsetzung ihres Auftrags?“
Da es in DEU eine verfassungsrechtlich verankterte Gewaltenteilung gibt, dann der BT (glücklicherweise) der BReg nicht einfach so „Aufträge“ erteilen.
Außerdem war der Beschluss sowieso mEn eher heiße Luft.
Wenn es der BT wirklich wollen würde, dann würde er entweder eine gesetzliche Grundlage schaffen und/oder über den Haushalt („power of the purse“) das BMVg dazu „bringen“ seinem Wunsch zu folgen.
Solange weder das eine noch das andere erfolgt ist das von Seiten des BT/VtA nicht viel mehr als heiße Luft…
„An Ihren Taten sollt ihr Sie erkennen…“
1.) Der BT hat den klaren Willen geäußert, die Betreuungskommunikation in den Einsätzen zu verbessern. Gut so..
2.) Bei kostenloser Bereitstellung entsteht nunmal de jure nach dem EStG ein geldwerter Vorteil, der entsprechend zu berücksichtigen ist. ES SEI DENN:
3.) Der BT verabschiedet eine Gesetzesänderung zum EStG. Ob dies auch „auf dem kleinen Dienstweg“ über eine „Anweisung“ der BuKa’in an den BMF zur Regelung per Erlass geht weiß ich nicht.
Denkbar wäre in diesem Zusammenhang zum Beispiel folgendes:
„Die im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen, unentgeltlich bereitgestellten Telekommunikationsdienstleistungen gelten für den Endnutzer als steuerfrei, sofern die Bereitstellung vertraglich zwischen einer Bundesbehörde oder ihr nachgeordneten Behörden und einem dritten Vertragspartner (i.d.R. Telekommunikationsanbieter) geregelt wurde.
Ähnlich gelagerte Fälle ausserhalb dem Verantwortungsbereich der Bundesbehörden sind
analog zu behandeln, z.B. die freiwillige Teilnahme im Rahmen an humanitären Einsätzen von
nicht-staatlichen Organisationen (THW, DRK, MSF, u.Ä.).“
Ich bin juristischer (und insbesondere steuerrechtlicher) Laie, aber dies sollte sich doch, den echten Willen des BT vorausgesetzt, realisieren lassen.
Wie das ganze dann im zivilen Bereich, z.B. mit der Nutzung von Firmentelefonen im Ausland, aussieht, aussieht, bleibt dann natürlich offen, könnte aber zum Beispiel per steuerfreien Pauschbetrag geregelt werden („…gilt als steuerfrei, sofern der Betrag von € XXX im Kalenderjahr nicht überschritten wird…“).
Prinzipiell gilt nunmal auch für die Bw und deren Angehörigen das dt. EStG und wenn dem Parlament die Auflagen die daraus erwachsen nicht ins Konzept passen, hat es die Zügel selbst in der Hand dies zu ändern.
Just my two cents…
Zivil ist das im Zweifelsfall überhaupt kein Problem, dann wird nämlich ausreichend mehr Brutto gezahlt, um den ganzen Steuerkram damit zu erledigen.
Servus,
eine Sache hatte ich bei der Bereitstellung für die EULEX-Beamten vergessen:
Diese Leitung wird durch EULEX bereitgestellt/bezahlt, nicht durch ein Land. Somit müsste in unserem dargestellten Fall KFOR die Leitung für die Soldaten bezahlen. Das Eintreten dieser Wahrscheinlichkeit kann man sich ausrechnen auch wenn dies möglich wäre…
@ MFG
Private Nutzung von z.B. Diensthandy und Dienst-KfZ bleibt aber dennoch ein geldwerter Vorteil der entsprechend zu versteuern ist…das man als „Kompensation“ für diese „steuerliche Mehrbelastung“ gerne mal eine kleinen Bonus auf’s Brutto bekommt ist unbestritten…