Wehrbeauftragter argumentiert für bewaffnete Drohnen

Die Debatte über eine mögliche Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr hat viele Facetten – von völkerrechtlichen und ethischen Argumenten bis zu ganz handfesten praktischen Erwägungen. Letzterem neigt der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus, zu – wie er in einem heute in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Zitat (aus bekannten Gründen kein Link) erläutert:

Hätten unsere Soldaten bewaffnete Drohnen zur Verfügung, müssten sie nicht mehr hilflos zuschauen, wenn unsere eigenen Leute bedroht werden, sondern sie könnten eingreifen und den Gegner vertreiben, ohne Leben und Gesundheit eigener Kräfte zu gefährden.

Das ist sicherlich nachvollziehbar. Provoziert aber eine leicht ketzerische Frage, die ich mal in die Form kleide: Hätte die Bundeswehr beim (beendeten) Einsatz deutscher Tornado-Kampfjets in Nordafghanistan die Erlaubnis gehabt, mit diesen Flugzeugen auch zur Unterstützung der Truppen am Boden einzugreifen, hätte sie nicht mehr hilflos zuschauen müssen, wenn die eigenen Leute bedroht werden, sondern sie hätte eingreifen und den Gegner vertreiben können, ohne Leben und Gesundheit eigener Kräfte zu gefährden.

Damals wurde auf eine Beteiligung der deutschen Jets am Close Air Support bewusst verzichtet – aus politischen Gründen. Ein Einsatz bewaffneter Drohnen für diesen, unmittelbar am deutschen ISAF-Einsatz orientierten Zweck bedürfte damit neben der Entscheidung über eine Beschaffung auch eine Entscheidung für genau diesen Einsatzzweck.

Nachtrag: Passend zur (nicht nur deutschen) Diskussion diese Geschichte des Kollegen David Axe für Globalpost: Deadlier Drones are coming und dieser Bericht in Business Insider: Drone Pilots Say Their Job Is Not Like A Video Game