Das neue Meldegesetz: Noch eine Chance?
Das vom Bundestag beschlossene neue Meldegesetz hat unter Soldaten wütende Proteste hervorgerufen – weil (unverheiratete) Soldaten entgegen der ursprünglichen Absicht im Gesetzentwurf nun auch künftig ihren Hauptwohnsitz an den Standort verlegen müssen. Das hatte die Koalition, vor allem auf Druck von Kommunen, im Gesetzgebungsverfahren geändert. Nun hat die SPD, die dem Gesetz nicht zugestimmt hatte, ihren Widerstand gegen das neue Melderecht im Bundesrat angekündigt: nicht wegen der Soldaten-Regelung, sondern wegen höchst problematischer neuer Bestimmungen beim Datenschutz. Den Hintergrund hat der Lawblogger Udo Vetter hier erläutert.
Vielleicht können diesmal die Verteidigungspolitiker im Parlament rechtzeitig aufschalten – und versuchen, neben der nötigen Korrektur bei den Zugriffsmöglichkeiten für Adresshändler auch eine Verbesserung für die Soldaten zu erreichen, falls das Gesetz ohnehin noch geändert wird?
Kann man nur hoffen, dass die Änderungen beim § 27 noch einmal überdacht werden.
Bisher steht dort:
§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht
(1) Eine Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 wird nicht begründet, wenn eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht, um
….
5. Dienst bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit zu leisten,
Geplant ist das folgende:
§ 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
„Dienst bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit oder
Vollzugsdienst bei der Bundes- oder der Landespolizei zu leisten, sofern die
Unterkunft für nicht länger als sechs Monate bezogen wird,“.
Es wird einfach mal Zeit, dass der Beruf des Soldaten nicht nur Nachteile mit sich bringt.
Lieber Thomas Wiegold,
vielleicht als kleiner Hinweis: unter
http://dbtg.tv/fvid/1771400
kann man sehen, wie während des E;Fußballspiels Deutschland gegen Italien nicht nur die Fußballer verlöwt und verladen wurden.
Lieber Detlef Borchers,
das Protokoll davon hatte ich doch schon verlinkt…
… zum dbtg.tv-Link:
Für jemanden, der nicht ständig im Berliner Sumpf schwimmt (plantscht?) ist so ein Filmchen schon recht schockierend. Ich kenne diese Methoden (Rede zu Protokoll, paritätische Abwesenheit etc.) zwar vom Hörensagen, aber ein praktisches Beispiel ist schon etwas anderes. Im Breitenfernsehen ist der Bundestag immer deutlich stärker besetzt.
Das Problem ist nicht das Melden nachdem man eine Unterkunft bezogen hat, das Problem ist, dass dies der Hauptwohnsitz (bei geschiedenen und ledigen) werden soll und dass die Meldedaten an Dritte verkauft werden dürfen und ein Einspruch praktisch nicht möglich ist!