Kampfschwimmer gegen Piraten? Eine Frage des Einsatzwillens

Das hat doch heute gehörig für Nachrichten gesorgt, die Meldung der Bild-Zeitung, dass der deutsche Einsatzgruppenversorger Berlin im Anti-Piraterie-Einsatz vor Somalia auch Kampfschwimmer an Bord hat. Wenn man das mal ein wenig in den Zusammenhang setzt…

Vor knapp einem Jahr wurde schon mal bekannt, dass die Deutsche Marine im Atalanta-Einsatz Kampfschwimmer mitgenommen hat, damals an Bord der Fregatte Niedersachsen. Insofern ist der Einsatz dieser Spezialkräfte gegen Piraterie nichts Neues.

(Foto: Bundeswehr/Herholt via flickr unter CC-Lizenz)

Interessant ist es aber mit Änderungen der Rules of Engagement (RoE), der Einsatzregeln dieser EU-Mission. Die waren zuletzt im Herbst vergangenen Jahres verschärft worden und erlaubten seitdem ein härteres Vorgehen gegen Piraten und ihre Ausrüstung. Am augenfälligsten wurde das bei den Aktionen der deutschen Fregatte Köln, die diverse Piratenboote zerstörte.

Vor dem Hintergrund der neuen RoE – die ja möglicherweise demnächst noch mal verschärft werden – ist auch der Einsatz der Kampfschwimmer interessant. Ob tatsächlich James Bondeswehr, wie Bild schreibt, dann per Unterwasser-Scooter ein Piraten-Mutterschiff angreift? Denkbar wäre es, war es aber auch schon bisher. Von daher ist eher die Frage, ob erst die Atlanta-Kommandeure und dann die Deutschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen…

Nachtrag: Vor der Küste Omans, wo in den vergangenen Tagen bereits öfter Piratengruppen gemeldet wurden, hat es offensichtlich erneut eine erfolgreiche Entführung gegeben.

Und noch ein Nachtrag zum Thema Piraterie: Somali pirates move towards the UAE in hunt for easier prey

Aus gegebenem Anlass ein Hinweis in eigener Sache: Dies (und der etwas weiter unten) dürfte der letzte Artikel der Bild-Zeitung sein, der hier verlinkt wird. Mit dem so genannten Leistungsschutzrecht haben Springer und andere Verleger offensichtlich durchgesetzt, dass schon Verweise auf ihre Artikel auf einer kommerziell betriebenen Seite unter Umständen kostenpflichtig werden. Die Debatte über das Leistungsschutzrecht wird an anderer Stelle geführt – und bitte nicht hier im Blog – und die Details sind sicherlich noch unklar. Aber ich denke, auf jegliche Links zu diesen Verlagen sollte ich künftig besser verzichten. Das gilt auch für die Kommentare.