Verpflichtungsprämien, Abbauprämien und neue politische Beamte
Der Umbau – und in Teilen Abbau und Verkleinerung – der Bundeswehr ist eine detailreiche, komplizierte Angelegenheit. Die großen Linien hatte Verteidigungsminister Thomas de Maizière zwar schon im Herbst verkündet; für die Umsetzung sind allerdings viele Einzelheiten zu regeln, zum Teil auch per Gesetz. Inzwischen gibt es einen ersten (Referenten)Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Refom der Bundeswehr (Bundeswehr-Reformbegleitgesetz – BwRefBeglG) – allerdings noch nicht mit den anderen Ministerien abgestimmt. (Vor allem das Finanzministerium und das für das Beamtenrecht zuständige Bundesinnenministerium werden dazu bestimmt noch was zu sagen haben; die Stellungnahmen der anderen Ressorts waren bis zum letzten Arbeitstag des Jahres 2011 erbeten worden.)
Die Feinheiten dieses Entwurfs sind etwas für Kenner des Soldaten- und des Beamtengesetzes; auch für den Nicht-Juristen oder -Verwaltungsfachmann finden sich allerdings bereits einige interessante Regelungen:
Die Verpflichtungsprämie für Zeitsoldaten, bislang nur begrenzt eingeführt, soll auf Dauer möglich werden (allerdings Ende 2016 überprüft werden). Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist, dass die personellen Zielvorgaben für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu nicht mehr von 90 vom Hundert erfüllt werden konnten und für die notwendige Personalergänzung sich keine ausreichende Bewerbungslage abzeichnet – und die Prämie kann auch nur für die Tätigkeitsbereiche gezahlt werden, in denen dieser Personalmangel herrscht, definiert als zehn Prozent Unterdeckung in einem halben Jahr.
Als Verpflichtungsprämie sind 1.000 Euro für jedes Jahr Verpflichtungsdauer vorgesehen. Im äußersten Fall also – bei einem der neuen SaZ 25 – 25.000 Euro, realistischerweise meist wohl eher zwischen 8.000 und 12.000 Euro. Die Bereiche, für die gezahlt wird, können dabei sehr eng definiert werden – zum Beispiel nur für bestimmte Laufbahnen, Fachtätigkeitsbereiche wie Flugzeugmechatroniker oder sogar nur für spezielle Fachtätigkeiten wie Spezialist für ein bestimmtes Flugzeugmuster. Diese bundeswehrspezifische Lösung soll den Personalgewinnungszuschlag aus dem Fachkräftegewinnungsgesetz ergänzen.
Um den Zielen Attraktivität des Dienstes und Vereinbarkeit von Familie und Beruf näherzukommen, sollen Soldatinnen und Soldaten künftig zusätzliche und abwendbare Kinderbetreuungskosten erstattet werden – im Einzelfall und auf Antrag während ihrer beruflichen Fortbildung. Die Einzelheiten werden allerdings nicht im Gesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung des Ministeriums geregelt.
Neue Bestimmungen gelten künftig für den so genannten Berufsförderungsdienst, der Zeitsoldaten den Übergang in einen zivilen Beruf erleichtern oder ermöglichen soll. Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass für Zeitsoldaten mit kürzerer Verpflichtungsdauer die Ansprüche auf Förderung steigen; künftig gilt bereits für eine vierjährige Verpflichtungszeit ein Anspruch auf ein Jahr Berufsförderung. Allerdings wird zugleich der Beginn der Förderung nach hinten verschoben: Die Soldaten gehen nicht mehr wie bisher schon in ihrer aktiven Dienstzeit in den Förderungsdienst, sondern erst nach Dienstzeitende – um die Verwendungsdauer der Soldaten auf Zeit auf Dienstposten zu erhöhen. Damit wird die Verkleinerung der Truppe ein wenig aufgefangen, weil die Professionalisierung im Einsatz verbessert und der Regenerationsbedar erheblich gesenkt werden soll.
Umfangreiche Bestimmungen sieht das Reformbegleitgesetz für den zielgerichteten Abbau von Berufssoldaten und Beamten vor. Dafür gibt es ein Personalstrukturanpassungsgesetz (PersStruktAnpG) und ein Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG). Die Grundlinien dafür hatte der Minister bereits im Herbst genannt, jetzt werden sie gesetzlich definiert und zugleich bis Ende 2017 befristet.
Unter anderem sollen Berufssoldaten künftig für den Dienst in einer anderen Behörde für eine bis zu drei Jahren dauernde Probezeit unter Belassung der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden können – de facto zahlt die Bundeswehr also anderen Stellen im öffentlichen Dienst das Gehalt ihres Mitarbeiters. (Bislang waren nur befristete Abordnungen in eine andere Bundesbehörde möglich.) Wenn der Sold im neuen – öffentlichen – Job geringer ausfällt als bisher, ist als Ausgleich eine Einmalzahlung vorgesehen. Berufssoldaten über 50 Jahre und Bundeswehrbeamte über 55 Jahre können auf Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden und dann sofort die Altersversorgung erhalten, die ihnen bei der Arbeit bis zur Pensionierung zustehen würde.
Das Reformbegleitgesetz beschränkt sich allerdings nicht auf die Attraktivitätssteigerung für neue und Abschiedsprämien für alte Soldaten. Mit einer Änderung des Bundesbeamtengesetzes sollen im Verteidigungshaushalt drei neue Stellen für politische Beamte geschaffen werden: Der Präsident oder die Präsidentin des neuen Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr, des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sollen künftig den Status eines politischen Beamten bekommen. Als Begründung nennt der Gesetzentwurf, dass sie dann nach §54 des Bundesbeamtengesetzes jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können – und das sei auch nötig: Das Amt … gehört wegen der besonderen Aufgabenstellung der Bundesämter als zentrale Bundesoberbehörden der Bundeswehr zu den Ämtern, bei denen es in hohem Maße darauf ankommt, dass sich der jeweilige Amtsinhaber … bei der Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben jederzeit in voller Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Zielen und Auffassungen der Bundesregierung befindet.
Dabei mag auch eine Rolle gespielt haben, wie die Autoren des Entwurfs argumentieren, dass Generale bereits heute jederzeit in den Ruhestand versetzt werden können – und so viele Dienstposten wie möglich künftig sowohl zivil als auch militärisch besetzt werden sollten, so dass an der Stelle gleiche Bedingungen nötig seien. Allerdings soll es ja in der Vergangenheit auch wichtige Bundesämter gegeben haben, deren Präsidenten vom jeweiligen Minister nicht gegen ihren Willen abgesetzt werden konnten. Jedenfalls so lange ihnen kein Verstoß gegen Amtspflichten vorgeworfen werden konnte.
Fachleute werden vermutlich noch viele weitere interessante Einzelheiten in dem Entwurf entdecken; warten wir’s mal ab.
In einem entscheidenden Punkt gibt auch der Gesetzentwurf noch keinen Aufschluss: wie die Personalstruktur der Streitkräfte künftig aussieht und, zum Beispiel, wie viele Dienstposten für Generale und Admirale es in der neuen Bundeswehr geben wird, bleibt noch offen. Das wird erst mit dem neuen Personalstrukturmodell festgelegt. Es war eigentlich bis zum Ende vergangenen Jahres angekündigt, lässt aber noch auf sich warten.
Guten Tag Kameraden…
Kann mir hier irgendjemand sagen wo ich eine Übersicht über die neuen Angebote der Bundeswehr an aktive u. künftige Soldaten (Personalreform) einsehen kann. Einige hier erwähnten Angebote sind mir völlig neu… Und das als aktiver Soldat.. Bravo Informationspolitik in den SK.
Soldier
TW schreibt doch von einem Referentenentwurf – nach entsprechender Billigung, ggf. auch einer Parlamentsbefassung, werden diese Übersichten später bestimmt verfügbar sein. Daran hat schon Ihr Dienstherr ein besonderes Interesse…
Entwürfe haben den Makel, dass es nicht immer so kommt, wie vorgesehen – siehe den komplexen Abstimmungsbedarf zwischen mindestens drei Ministerien mit sicherlich sehr unterschiedlichen Vorstellungen (Personalreduzierungen versus Finanzloch versus querschnittliche Betrachtung des Beamtenrechts/der -versorgung)..
Der Punkt mit den Beamten hat zwei offensichtliche Vorteile:
1. Weiterer Ausbau der Übermacht der zivilen Seite in Schlüsselbereichen verbunden mit dem offensichtlichen Machtverlust der Militärischen Führung.
2. Mehr Möglichkeiten für die Politik treue Mitarbeiter abzufinden, wir hatten das Thema am Beispiel Munzlinger ja bereits.
Welches Bundes-, Landesressort hat Personalbedarf an Berufssoldaten ? Welche Höhe soll eine Einmalzahlung haben, um Einkommenseinbußen bei einer niedriger dotierten Dienstpostenbewertung zu kompensieren ?
Soldier,
vielleicht hilft Ihnen sowas weiter:
http://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/vwContentByKey/W28PYBVY616DBWNDE
@Freddy
Danke für den Hinweis auf die DBwV-Berechnung. Wenn ich das lese, scheint das so was von unattraktiv…
Zur Höhe der Einmalzahlung gibt es natürlich auch Regelungen im Entwurf, sollte ich vielleicht noch nachtragen…
@Fennek
Es kommt natürlich auch drauf an, was denn der Berufssoldat zu bieten hat. Neben der „Grünen“ gibt es ja auch eine Fachverwendung … Beispiel IT oder die ganze kaufmännische Schiene. Ich könnte mir da schon einiges vorstellen. Einige Stellen sind hier zu finden (Link kommt unten) oder über das IntranetBw einfach mal zum Innenministerium klicken … die haben da auch eine Stellenbörse … (war jedenfalls zu meiner aktiven Zeit so).
http://www.bund.de/DE/Stellenangebote/Festeinstellung/festeinstellung_node.html
Aber ein PSM 185 gibt es doch schon, wobei die TSK/milOrgBer völlig überplant haben, welshalb derzeit in einer ersten Runde die Streichung von 15% bei den StOffz angewiesen wurde. Könnte hier auch mal thematisiert werden !?
Max Ballauf
das PSM 185 (mil) ist noch nicht bekannt, gleichwohl wundert sich im System doch keiner, dass diese, zwischen den Teilstreitkräften, völlig inkoordinierte Strukturplanung „vor die bekannte Wand“ laufen wird, man kann nicht in wenigen MONATEN eine neuen Bw planen, dazu braucht man Zeit …
auf den ebenen (strategisch/operativ/taktisch) gibt es erhebliche unterschiede zwischen den TSK, wenn ich mir in den neuen strukturen (auf unterschiedlichen (Verantwortungs-) Ebenen erst meine Ansprechpartner suchen muß, was für bewunderswerte Koordination spricht. wie ggw. die Überplanung der StOffz doch erst den Anfang symbolisiert – wo ist das PSM ziv??? , welche Strukturen fallen dann in sich zusammen???
Liebe Mitblogger, diese Reform wird grandios ins Beinkleid gehen. Dabei werden ein paar verplemperte Steuermillionen das kleinste Problem sein.
Ich kann auch nur mit dem Kopf schütteln:
Wir haben jetzt schon in allen Bereichen die Verteidigungsbeamten sitzen!
Wenn es unangenehm wird, bzw. Arbeit droht gilt für sie die Bundesbeamtenverordnung, wenn es im Soldatengesetzt Vorteile gibt, werden diese für sie übernommen, andersrum passiert jedoch nichts!
Das alleine ist schon die Größte Bremse im System.
Ich habe viel mehr die Befürchtung, dass ich in Zukunft noch weniger Spezialisten antreffen werde.
Die SaZ und vor allem BS die eine bessere Zukunft außerhalb der BW sehen werden diese Chance ergreifen. In der freien Wirtschaft werden aber nur die besten eine Chance haben! Das werden dann aber auch die Kameraden sein, auf die es im In- und vor allem im Ausland ankommt.
Einen wechsel in einer andere staatliche Organisation ist ja gut und schön, sogar Lobenswert, jedoch gilt auch hier: Wenn die Altersgrenze erreicht ist nützen auch 3 Jahre bezahlte Probezeit nichts !
Bleiben werden die, die keine Aussicht in der freien Wirtschaft haben (und einige wenige wirkliche Überzeugte Kameraden…)
Dazu kommt, dass der Nachwuchs vielerorts nicht den Ansprüchen entspricht.
Die Ü50 können sofort gehen. OK das bringt etwas Bewegung in die Beförderungswelt, ABER: werden dieses Angebot auch soviele nutzen? Nicht jeder wird „Hurra“ schreien ! In unserer Welt, in der die Scheidungsrate relativ hoch ist, die ein und andere Anschaffung noch nicht abbezahlt ist, obendrauf private Krankenkassenbeiträge fällig werden, überlegt es sich manch einer mit 50 wirklich zu gehen. Knapp 1000 Euro im Monat weniger! Das funktioniert nur bei den wenigsten!
Ein wirklicher Anreiz wäre meiner Meinung nach: Freie Heilfürsorge auf Lebenszeit, zudem die Möglichkeit der (Alters-)Teilzeit. Warum soll ein OSF oder SF nicht halbtags an der „Heimatfront“ seinen Dienst verrichten können ?? Etliche Bereiche würden das ohne weiteres hergeben!
@Hans Tonnenkäse
„Knapp 1000 Euro im Monat weniger!“ bedeutet aber im Umkehrschluss auch, für „nur“ 1000 Eur den ganzen Monat vollzeit zum Dienst gehen(!) … das ist ja nicht so attraktif. Und der Beitrag zur Krankenkasse macht knapp 200 Eur mit allen erdenklichen Wohltaten (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, volle übernaheme aller verschriebenen Medikamente (auch wenn die Beihilfe nicht zahlt) etc.; also wenn man bedenkt was andere Arbeitnehmer an Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen …
Ach so, ich bin mit 50 gegangen …
Also, das ist schon ein Hammer: Den Präsidenten des zukünftigen Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr zum politischen Beamten zu machen und das damit zu begründen, „dass sich der jeweilige Amtsinhaber nur so bei der Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben jederzeit in voller Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Zielen und Auffassungen der Bundesregierung befindet.“
Ist den politisch Verantwortlichen eigentlich klar, dass dieser (Präsident) ein verteidigungsinvestives Budget, sprich Rüstung, von ca. 6,5 Milliarden Euro pro Jahr verantwortet, sprich Verträge mit der Industrie schließt ?!
Und dabei dem Bundesbeamtengesetz unterworfen ist. Dort steht unter anderem im Paragraph 60: Beamte dienen dem ganzen Volk und nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amstführung auf das Wohl der Allgemeinheit zu achten; Beamte haben bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren.
Der abzuleistende Diensteid (§ 64) sieht vor, dass „man schwört, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und die Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“
Das sollte eigentlich ausreichen, um eine gewissenhafte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten (und falls nicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten).
Wenn dieser Präsident nun ein sogenannter „politischer Beamter“ sein soll, den der Bundespräsident (!) jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen kann, so kann das nur ein Ziel haben: Man will also einen (politisch) willfährigen Vertrauensmann installieren, der die Rüstungsaufräge schon an die „richtigen“ Firmen vergibt (und nicht an die im Wettbewerb wirtschaftlichsten und besten), und wenn er das nicht tut, dann schickt man ihn eben einfach in den „einstweiligen“ Ruhestand (der dann de facto endgültig ist).
Und wer zahlt das alles, die unwirtschaftliche Vergabe und die vorzeitigen Ruhestandsbezüge? Wir alle, denn es sind Steuergelder! Von der schlechteren oder zu spät (EADS läßt grüßen) kommenden Ausrüstung für unsere Streitkräfte im Einsatz haben wir dann noch gar nicht gesprochen….
Wie kann einem Minister so etwas einfallen?
@ Echo
Zitat: „Wie kann einem Minister so etwas einfallen?“
Ganz einfach, gebranntes Kind scheut das Feuer. Der Präsident des BWB hat sich vor einigen Jahren widersetzt den politischen Willen zu erfüllen, nämlich das BWB um 1000 Beamte / Angestellte zu reduzieren. Nachdem ihm daraufhin die Haushaltskarten entzogen wurden, hat er einfach Aufgaben liegen gelassen (nicht so wie bei der Truppe mit improvizieren o.ä.). Ein Teil der Misere bei der NH-90 Einführung (zu wenig beschaffte Bodendienstgeräte) ist auf diese Stellenreduzierungsproblematik zurückzuführen.
Dann wollte der Minister ihn nach Bonn befördern und ihn zum politischen Beamten machen. Der Präsident des BWB widersetzte sich jedoch der Beförderung nach Bonn (vielleicht hat er den Braten bereits gerochen) und blieb aus gesundheitlichen Gründen auf seinem Posten in Koblenz sitzen.
Damit dies nicht mehr passiert, werden solche Leiter von Bundesoberbehörden zukünftig politische Beamte, die im gleichen vorauseilenden Gehorsam wie Generäle, den Willen der politischen Führung, der Regierung erfüllen.
Mahlzeit.
Ist denn schon irgendwo ersichtlich, wann das „Gesetz“ verabschiedet wird?
Mich interessiere das Altersband I, wonach SaZ die Dz verkürzen können, der Anspruch auf BFD aber derselbe bleibt.
Würde ja sofort den Antrag stellen, nur zum jetzigem Zeitpunkt würde mein BFD-Anspruch ja sinken…
Mfg
zu Georg:
der BWB-Präsident wird schon seit jeher nach B9 besoldet. Der damalige Präsident des BWB (Petry) war schwerbehindert (beinamputiert) und konnte deshalb von Scharping nicht ohne Weiteres nach Bonn versetzt werden. Genau das hat er aber versucht, ein echter Scharping also…