KT gegen den Rest der Welt
So, dann schauen wir mal, wie es weiter geht. Medial wird es ja jetzt ein Streit um den Minister und sein Handeln. Das Spektrum markieren:
Der Schnellschuss-Minister (Spiegel Online)
gegen
Minister Liebling im Sturm – Kann Karl-Theodor zu Guttenberg seinen Generalen noch trauen? (bild.de)
(Den Bild-Kollegen sollte jemand verraten, dass es im militärischen Bereich verpönt ist, dass Soldaten applaudieren, und sei es dem Minister, und fehlender Applaus zu seinen Worten am Samstag erst mal nichts bedeutet.)
Es wird also zum Showdown hochstilisiert: Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg gegen den Rest der Welt…
@mietsch:
In strafrechtlicher Angelegenheit steht ihm der gewöhnliche Weg offen, und das heißt Anzeige vor Verjährungsfrist – also vor dem 31.12.2012. Die WBO ist hierbei nicht relevant für die Anzeige, allerdings sollte ein entsprechender Umstand durchaus gemeldet werden (wurde er ja auch), wofür dann die WBO relevant ist.
Die „Verwirklichungsabsicht“ bezieht sich darauf, ob die angedrohte Tat tatsächlich vollzogen werden sollte. War dies nicht geplant so wäre §241 (2) trotzdem erfüllt; wäre der Vollzug geplant gewesen, so wäre §240 (3),(4) möglicherweise anwendbar.
Es ist für §241 auch irrelevant, ob eine Bedrohung beabsichtigt war oder „nur aus Spaß“ gewitzelt wurde. Relevant ist, wie sie aufgenommen wurde.
mietsch you made my day :-)
@Kato:
Wenn der Soldat noch nicht mal die WBO in Grundzügen kennt, wird er sich kaum in den Untiefen des StGB auskennen. Auch wenn es nur Mutmaßungen sind:
Der Soldat hat einen Beschwerdebescheid bekommen. Darin steht, dass der DIsziplinarvorgesetzte nach seinen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen ist, dass der gesprochene Satz nicht so gemeint war und die Kameraden darüber belehrt werden, dass dieses in Zukunft zu unterbleiben hat.
1. Möglichkeit: Dem Soldaten reicht das nicht. Er legt Einspruch gegen den Bescheid ein und das ganze wird eine Stufe höher neu aufgerollt.
2. Möglichkeit: Er ist mit dem Bescheid anscheinend einverstanden, d.h. lässt die Beschwerdefrist verstreichen und alles ist „Gut“.
3. Wie 2., aber nach 8 Wochen (also jetzt) dämmert ihm, dass es irgendwie besser ist, das ganze von vorne, evt. mit Hilfe des WB, neu aufzurollen. Ergebnis wie überall zu lesen.
Außerdem: Wie war das mit Beschwerden Dritter?
@mietsch et al.
„…1000Steckdosen“ hieße, dass 1000 oder zumindest (dividiert man dies durch 3) 333 Frauen im gleichen Zeitintervall an der SanAk gewesen sein müßten und Geschlechtsverkehr mit Penetration durchgeführt worden wäre. „…schwimmender Puff“ hieße, dass sexuelle Gefälligkeiten gegen Geld ausgetauscht worden wären.
Beides, m. E. stark übertrieben. Gerüchte und über die Möglichkeiten der „Stillen Post“ verfälscht. Ich hatte sogar gehört, Frauen wären im Dachboden der SanAK gegen ihren Willen festgehalten worden auf irgendwelchen verdreckten Matratzen…. Während meiner 9Monate dort konnte ich nichts dergleichen feststellen.
Vieles entspringt einer ausgeprägten Fantasie.
Dennoch sollte solchen Vorwürfen nachgegangen werden. Z.B. in Form von dienstlichen Vernehmungen, wo den „Beschwerdeführern“ oder „Meldenden“ vorher klargemacht wird, was Unwahrheiten für sie für Konsequenzen haben werden. Zeitintensiv und eine Kunst.
Langsam wirds widerlich hier.
Ich bin ja keineswegs prüde. Und ein religiöser Keuschheitsapostel bin ich auch nicht.
Aber der ein oder andere lässt ein niederes, triebhaftes Wertebild durchschimmern, wobei es mich dann nicht wundert, dass das mit der Disziplin in teilen nicht so laufen mag in meinem lieben Ländle.
Ich geh dann mal kotzen.
@Niklas
Sorry, aber „wer Wind säht wird Sturm ernten“ :o)) … und als Frau beim Bund muss man m.E. lernen, immer noch einen draufzusetzen und weiche, als sexistisch zu verstehende Phrasen präzisieren und leider Männer damit dann auch mal schockieren…. und dabei das letzte Wort behalten. Was ich, wies aussieht, wieder mal geschafft habe :o). Mein Verständnis von „flexible response“. Andere sehen es vielleicht als „massive retaliation“ ;o))
Ja, hab ich verstanden. Meine zarte Seele. Das verzeichnen wir mal unter Kollateralschaden.