Problem Rüstung: Fünf von 18 Entwicklungsprojekten im Plan

Von 18 großen deutschen Rüstungsprojekten, die sich in Entwicklung und Erprobung befinden, laufen derzeit gerade mal fünf (i.W.: 5) planmäßig. Von 64 großen deutschen Rüstungsprojekten, die in der Beschaffung sind, sind 31 nicht im Plan. Diese doch irgendwie erschreckenden Zahlen hat das Verteidigungsministerium heute auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag einräumen müssen. Dabei geht es um Vorhaben, die ein Auftragsvolumen von mehr als 25 Millionen Euro haben und deshalb jeweils einzeln vom Parlament gebilligt werden müssen.

Leider hat das Ministerium nicht, wie von dem Linken-Verteidigungsexperten Paul Schäfer und seinen Fraktionskollegen verlangt, mal Projekt für Projekt aufgelistet, wo ein Rüstungsvorhaben aus dem Ruder gelaufen ist – was die Kosten oder die Zeitplanung oder beides zusammen angeht. (Mal sehen, ob das erneut nachgefragt wird.)

Die Antwort ist noch brandneu, deshalb habe ich mal einige Fragen der Drucksache 17/2928 vom 14. September und die heutigen Angaben der Bundesregierung zusammengestellt:

1.  Wie viele Rüstungsprojekte der  Bundeswehr  mit  einem Auftragsvolumen
von über 25 Mio. Euro befinden sich derzeit (Stand August 2010) in der Ent-
wicklungs-, Erprobungs- und Produktionsphase (bitte für jedes Projekt unter
Angabe des Datums des ursprünglichen Vertragsabschlusses, der damals ver-
einbarten Projektlaufzeit  und der damals vereinbarten Gesamtkosten sowie
der jetzigen Zeit- und Kostenkalkulation)?

Zu 1.: Es befinden sich derzeit 18 Projekte mit einem Auftragsvolumen grüßer 25 Mio € (betrachtet wurde der parlamentsrelevante Vertrag) in der Entwicklungsphase. Die Entwicklungsphase schließt die Erprobungsphase mit ein. Die Produktionsphase wird nicht der Entwicklungsphase zugeordnet.

2.  Wie viele Rüstungsprojekte der Bundeswehr mit einem Auftragsvolumen von
über 25 Mio. Euro befinden sich derzeit (Stand August 2010) in der Beschaf-
fungsphase (bitte für jedes Projekt unter Angabe des ursprünglichen Vertrags-
datums, der damals vereinbarten Projektlaufzeiten und der damals vereinbar-
ten Gesamtkosten und Stückzahlen sowie der jetzigen Zeit- und Kostenkalku-
lationen und der aktuellen Stückzahl)?

Zu 2.: Es befinden sich derzeit 64 Projekte mit einem Auftragsvolumen größer 25 Mio € (betrachtet wurde der parlamentsreife Vertrag) in der Beschaffungsphase.

3.  Welche der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben verlau-
fen gemäß des Initiierungsvertrages hinsichtlich der vereinbarten Kosten, der
Stückzahl, der Projektlaufzeit und des Auslieferungszeitraums?

Zu 3.: Von den 18 Entwicklungsprojekten verlaufen fünf Projekte planmäßig hinsichtlich Zeit- und Finanzbedarf des parlamentsrelevanten Vertrages.
Von den 64 Beschaffungsprojekten verlaufen 33 Projekte planmäßig hinsichtlich Zeit- und Finanzbedarf des parlamentsrelevanten Vertrages.

4.  Bei welchen der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben ist
dies nicht der Fall?
Welche Gründe waren jeweils dafür ausschlaggebend, und welche Modifika-
tionen bei den Kosten,  den technischen Vorgaben,  der Stückzahl sowie dem
Auslieferungszeitraum sind deswegen erfolgt (bitte aufgeschlüsselt nach den
einzelnen Vorhaben)?

Zu 4.: Von den 18 Entwicklungsprojekten verlaufen 13 Projekte nicht planmäßig in Bezug auf den parlamentsrelevanten Vertrag. Die Unplanmäßigkeit liegt im Wesentlichen in technischen Problemen und einer auftragnehmerseiten Unterschätzung der Komplexität begründet, was zu Verzögerungen in der Entwicklung führt.
Von den 64 Beschaffungsprojekten verlaufen 31 Projekte nicht planmäßig in Bezug auf den parlamentsrelevanten Vertrag. Die Unplanmäßigkeit liegt im Wesentlichen in technisch bedingten Lieferproblemen begründet, was zu Lieferverzögerungen führt. Kostensteigerungen sind vor allem in den Fällen zu verzeichen, bei denen der Auftraggeber Leistungserweiterungen und Stückzahlerhöhungen gegenüber dem Ursprungsvertrag beauftragt hat, die in den meisten Fällen den laufenden Einsätzen geschuldet sind.

Da bleibt doch noch viel Raum für Nachfragen. Nicht nur, um welche Projekte es sich im Einzelnen handelt (wie schon in der Kleinen Anfrage gefordert). Sondern zum Beispiel auch, warum für Kostensteigerungen nur Leistungserweiterungen und Stückzahlerhöhungen als Gründe angeführt werden – dass man mehr bezahlen muss, wenn man mehr verlangt, ist ja schon klar. Aber in der Vergangenheit schien es mir doch, als sei das eine oder andere Projekt nicht deswegen teurer geworden, weil die Bundeswehr mehr bestellt hätte?