An der CSU-Spitze fällt die Wehrpflicht
Nur als Hinweis: Ja, ich habe schon mitbekommen, dass sich der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer von seinem bisherigen Festhalten an der Wehrpflicht verabschiedet und damit dem CSU-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ein paar Steine aus dem Weg geräumt hat (auch wenn sich die endgültige Position der bayerischen Partei auf dem Parteitag Ende Oktober in München entscheidet). Vor einer längeren Betrachtung würde ich allerdings gerne das komplette Wortlaut-Interview im Spiegel sehen…
GRAFENWOEHR, GERMANY – AUGUST 24: German Defense Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (C) watches German Bundeswehr soldiers training for ISAF deployment in Afghanistan at the military training facility on August 24, 2010 at Grafenwoehr, Germany. Zu Guttenberg announced the day before plans to restructure the German armed forces by ending compulsory military service and reducing the number of troops by one third. (Photo by Sean Gallup/Getty Images via picapp)
„Seehofer gibt Wehrpflicht auf
CSU-Chef Horst Seehofer hat seinen Widerstand gegen eine Aussetzung der Wehrpflicht aufgegeben.“(Spiegel)
Was gibt er nun denn auf? Die Wehrpflicht, oder nur den Widerstand gegen eine Aussetzung dieser. Zwei verschiedene Paar Schuhe. Eine Aussetzung der Wehrpflicht bedeutet nicht die Aufgabe der Wehrpflicht, denn sie bleibt ja im GG und wird lediglich temporär von der Exekutive nicht eingefordert. Sie muss dann also bei Bedarf nicht erneut, per Verfassungsänderung, vom Parlament eingeführt werden, sondern kann von der Regierung lediglich aktiviert werden. Bei einer Aufgabe der Wehrpflicht müsste diese aus dem GG gestrichen werden.
@ Stefan
Na ich weiss nicht.
Wer aussetzt schafft faktisch (nicht rechtlich) ab.
Wie würde es sich verhalten, sofern die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Bedrohung, die in 12 a (1) GG gegebene Möglichkeit aktivieren würde.
Da eigentlich im Kontext der Wehrformdiskussion zu keinem Zeitpunkt aus den Reihen der volkstragenden Parteien gefordert wurde, Artikel 21a (1) GG ersatzlos zu streichen. ist es Frau Dr. Angela Merkel mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause tatsächlich gelungen, den Fokus so zu leiten. Und: siehe da – Sie war erfolgreich. Eine gelunge Fakeaktion.
sorry
ich meinte im letzten Abschnitt natürlich 12a (1) GG und nicht Artikel 21a (1) GG –
mist: das blog braucht eine Vorausschau.
Mir wäre es neu, dass es zur Abschaffung der Wehrpflicht eine Grundgesetz-Änderung nötig. Wenn sie sich Artikel 12a und 17a anschauen, dann steht da sinngemäß „Im folgenden Rahmen … dürfen Gesetze erlassen werden, die Grundrechte einschränken und Zwangsdienste verordnen..“
Ich vermute, da sind die auf die Nebelkerze unserer Bundeskanzlerin, man habe nicht vor das Grundgesetz zu ändern, hereingefallen.
@ J.R.
„Ich vermute, da sind die auf die Nebelkerze unserer Bundeskanzlerin, man habe nicht vor das Grundgesetz zu ändern, hereingefallen“
So wird es wohl sein.
Aber; das nenne ich genial.
Einer Ihrer gelungensten Schachzüge.
Das, was niemand gefordert hat, wird nun zur Rettung.
Einfach genial.