Klage wg. G36: Das juristische Line-up

BERGEN 03jun2015 - †bung FALCON VIKING auf dem TruppenŸbungsplatz Bergen/Niedersachsen fŸr die Interim Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) im Rahmen der NATO Response Force. Der deutsche Gefechtsverband NRF, im Kern PzGrenBtl 371.

Der Streit um das Sturmgewehr G36 der Bundeswehr wird zwischen dem Verteidigungsministerium und Herstellerfirma Heckler&Koch auch vor Gericht ausgetragen. Nachdem das Ministerium im Juni wegen der Präzisionsprobleme der Waffe straf- und zivilrechtliche Schritte gegen das Oberndorfer Unternehmen eingeleitet hatte, wehrte sich die Firma mit einer negativen Feststellungsklage: Ziel ist es, gerichtlich verbindlich feststellen zu lassen, dass die behaupteten Sachmängel nicht bestehen.

Das juristische Fachportal juve.de hat das juristische Line-up für diese Klage vor dem Landgericht Koblenz veröffentlicht: Für Heckler&Koch tritt der Münchner Anwalt Martin Imbeck auf, für das Ministerium der Berliner Anwalt Thomas Asmus von Lindenpartners. Vorsitzender Richter der 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz ist Ralf Volckmann, und das Aktenzeichen 8 O 198/15. Den vorläufigen Streitwert hatte, so berichtete der SWR im Juli, das Gericht auf 5,6 Millionen Euro festgesetzt.

Diese juristische Auseinandersetzung ist für Nicht-Juristen nicht so leicht nachzuvollziehen. Denn während die beiden Kontrahenten sich vor Gericht streiten, machen sie weiter miteinander Geschäfte: Angesichts der Probleme mit dem G36 kauft die Bundeswehr 600 Sturmgewehre mit größerem Kaliber und 600 leichte Maschinengewehre – von Heckler&Koch. Außerdem ein neues Standard-Maschinengewehr vom gleichen Hersteller. Und die vorhandenen G36 werden, auch wenn sie ab 2019 durch ein neues Modell ersetzt werden sollen, noch einige Jahre in der Truppe gebraucht werden. An Wartung und ähnlichem wird massiv Heckler&Koch beteiligt sein.