Längere Haare bei Soldatinnen sind ‚zulässiges Mittel der Förderung von Frauen‘
Das Urteil selbst überrascht nicht wirklich: Soldaten werden auch künftig nicht langhaarig zum Dienst erscheinen dürfen – der aktuelle Haar- und Barterlass, der bei Männern in der Bundeswehr die Haarlänge begrenzt, ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom (heutigen) Dienstag rechtmäßig. Ausschlaggebend dafür ist das einheitliche Erscheinungsbild, wie der 1. Wehrdienstsenat des Gerichts in Leipzig seine Entscheidung begründete: Der 1. Wehrdienstsenat hat entschieden, dass der Bundesminister der Verteidigung befugt ist, im Zusammenhang mit der Uniform der Soldaten auch deren Haar- und
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