Bundeswehr verschärft Impfvorschrift für Covid-Amtshilfe – Erstmals mehr als 1.000 Infektionsfälle in der Truppe
Die Bundeswehr hat die Impfvorschriften für Soldatinnen und Soldaten verschärft, die in der Corona-Amtshilfe eingesetzt werden: Ohne Auffrischung gilt ihr Impfschutz ein halbes Jahr nach der 2. Impfung nicht mehr als vollständig. In der Truppe wurden erstmals seit Beginn der Pandemie tagesaktuell mehr als 1.000 Infektionen registriert.
Während mit der vierten Welle der Coronavirus-Pandemie in Deutschland die Zahl der neu Infizierten und auch der Krankenhausbehandlungen steigt, stellen sich die Streitkräfte auf erneute Anforderungen an die Unterstützung ziviler Behörden ein. Bereits am 10. November war der Befehl ergangen, dass für diese Amtshilfe nur geimpfte Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Jetzt legte Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationaler Territorialer Befehlshaber, eine Regelung nach: Ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung gelten die Soldaten für diesen Einsatz nicht mehr als geimpft, falls sie nicht eine Auffrischung (Booster) bekommen haben.
Nach Informationen von Augen geradeaus! wurde in dieser Woche in einem Befehl Schelleis‘ zur Corona-Amtshilfe präzisiert, was die Bundeswehr in diesem Fall unter vollständigem Impfschutz versteht: Der gilt nur bis zu sechs Monaten nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung, also die üblichen 14 Tage nach zweiter Impfung plus ein halbes Jahr. Wer diese Frist überschritten hat, muss die Booster-Impfung erhalten haben, um wieder als vollständig geimpft zu gelten.
Damit geht die Bundeswehr über die derzeit gültigen Vorschriften im zivilen Bereich hinaus. Auch wenn das Robert Koch-Institut darauf hinweist, dass die Wirkungen eines Vakzins nach einigen Monaten nachlässt, gelten bislang für die so genannte 2G-Regel (genesen oder geimpft) im öffentlichen Raum auch die als vollständig geimpft, die vor mehr als einem halben Jahr den Impfschutz erreicht hatten. Offen bleibt, inwieweit das die Zahl der Soldatinnen und Soldaten verringert, die für diese Amtshilfe zur Verfügung stehen – bislang gibt es weiterhin keine Covid-Impfflicht in der Truppe und damit auch keine Gesamstatistik über die Zahl der geimpften Soldaten.
Unterdessen meldete der Sanitätsdienst der Bundeswehr für den (heutigen) Freitag eine neue Höchstzahl der aktuellen Infektionsfälle in der Truppe:
19. November
aktuell bestätigte Fälle: 1065, kumulativ: 9933,
kumulativ genesen: 8866, kumulativ verstorben: 2
Das ist ziemlich genau eine Verdreifachung seit Anfang des Monats:
2. November
356 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 8742,
davon kumuliert genesene Fälle: 8384, Tote kumuliert: 2
Der bisherige Höchststand war Ende April verzeichnet worden:
28. April
929 tagesaktuell bestätigte Fälle, kumuliert: 6928,
davon kumuliert genesene Fälle: 5997, Tote kumuliert: 2
Die Zahl der Amtshilfeeinsätze der Streitkräfte steigt dagegen – noch – nur langsam an. Am (heutigen) Freitag waren rund 1.300 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, davon 980 in der Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern, 208 in Krankenhäusern, 93 in Impftemas und zwölf in Alten- und Pflegeheimen. Hinzu kommen die Führungsorganisation und so genanntes Schichtwechselpersonal, so dass derzeit insgesamt rund 1.660 Soldaten für die Corona-Unterstützung gebunden sind. Weiterhin umfasst das dafür bereitstehenden Kontingent 3.000 Soldaten; eine Aufstockung ist geplant.
(Archivbild Januar 2021: Soldaten im Einsatz in der Berliner Impfhotline – Pampuch/Bundeswehr)
1000 pro Tag ist natürlich eine Menge, wenn man sich mal die Gesamtzahl an Soldaten und Beschäftigten anschaut. (Wenn die Bundeswehrverwaltung überhaupt mitgezählt wird)
Mir ist zwar durchaus bewusst, dass die Lebensweise der Soldaten nicht mit der Gesamtbevölkerung vergleichbar ist, aber auch nicht jeder Soldat lebt in der Kaserne.
Mich beschleicht eher das Gefühl, welches hier von einigen bestätigt wurde.
Im Grundbetrieb werden die Maßnahmen (Maske, Abstand etc.) nur lasch befolgt und wenig geahndet und gemeldet.
Das muss abgestellt werden, liebe Kameraden.
[Zur Klarstellung: Die Zahl gilt nur für Soldatinnen und Soldaten, Zivilbeschäftigte sind darin nicht erfasst. T.W.]
Ja sind dass denn alles Leute die ungeinpft sind? Und wenn ja warum? Ich kenne niemanden der Angst hat vor nen Piks und nen Stempel im Impfpass.
Tom Cruise sagt:
19.11.2021 um 13:36 Uhr
Nach meinem Verständnis bedeutet tagesaktuell nicht „pro Tag“.
Aber vielleicht verstehe ich es auch nicht richtig?!
Dante sagt:
19.11.2021 um 14:14 Uhr
Verstehe da den Zusammenhang nicht. Auch Geimpfte werden infiziert. Daher wurde u.a. der Index „Hospitalisierung“ eingeführt. Ansteckung trotz Impfung ja, Risiko eines schweren Verlaufs oder gar versterbens gering.
@Don
Ah okay, mein Fehler
Also sind es eigentlich „nur“ 1095 Infektionen gesamt und x Neuinfektionen.
@T.W.
Wo gibt es die aktuellen (täglichen) Zahlen?
Habe auf die schnelle beim Sanitätsdienst nichts gefunden.
[Auf Augen geradeaus! ;-) Ich bekomme sie vom Sanitätsdienst. T.W.]
Interessant…. Was hat das jetzt für die Truppe zur Folge? Die ohnehin schon sehr spärlichen Impftermine werden nun dafür verwendet, die medienwirksame Amtshilfe sicherstellen zu können da m.E. wohl jetzt erst die Sdt geboostert werden, die für die Amtshilfe eingesetzt werden.
Der Rest der treu dienenden Staatbürger in Uniform stellt sich schön hinten an, riskiert dann evtl. den Impfstatus zu verlieren und nicht ausreichend geschützt zu sein. Das ist dann der Dank des Dienstherren ggü. seinen Untergebenen. Den Untergebenen, denen er übrigens zur Fürsorge verpflichtet ist, der Herr „Dienstherr“.
Wenn ich in dem Btl in dem ich dienen darf zurückrechne, wann die ersten Sdt die zweite Impfung bekommen haben, und wie schleppend man jetzt Bossterimpfungen plant, PLANT! nicht durchführt, dann müssen sich unsere Sdt ja keine Gedanke über Amtshilfe machen, sie werden noch lange nicht dafür zur Verfügung stehen.
Ich bin positiv überrascht, dass in der Bundeswehr der vollständige Impfschutz „nur bis zu sechs Monaten nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung“ gilt. Nach allem, was in ernstzunehmenden Quellen veröffentlicht wird, ist das wohl eine realistische Einschätzung der Lage. Mein Respekt gilt jenen, die diese zweifellos sehr unbeliebte Einschätzung auch „nach oben“ vertreten haben.
@ JPeelen
Das beschränkt sich aber leider nur auf die Soldaten in der Amtshilfe.
Andererseits verringert es in den nächsten Wochen den Pool der Soldaten nochmals ziemlich, die im Kampf gegen Corona eingesetzt werden können. Vielleicht weil der Herr General nicht die versprochenen 12000 Soldaten bekommt, die er gerne zur Verfügung stellen würde?
In unserem Bundesland fährt das Landeskommando sowieso eine restriktive/robuste Beratungsstrategie. Da höre ich viel Zähneknirschen bei Beratungsgesprächen in den Städten und Kreisen auf uns zukommen…
Mal eine Zwischenfrage:
Was ist wichtiger, eine Einsatz in der Amtshilfe oder die Besetzung eines Dienstposten als Produkt-Sachbearb. im BAAINBw? Der Referatsleiter hebt die Einsatzrelevanz der zu betreuenden „Produkte“ hervor.
Ich habe vor kurzem die Boosterimpfung erhalten und möchte mich lieber in der Amtshilfe engagieren, als in dem sinnbefreiten Beamtenapparat…
@MrDiversity
Den sog. Booster erhält man aber erst sechs Monate nach vollständigem Impfschutz, also teilw. acht Wochen nach der Erstimpfung, somit ca. acht Monate nach dieser.
Das Problem stellt sich a.m.S. daher nicht vor Anfang 2022, Februar oder März.
@MrDiversity sagt: 20.11.2021 um 10:53 Uhr
„Andererseits verringert es in den nächsten Wochen den Pool der Soldaten nochmals ziemlich, die im Kampf gegen Corona eingesetzt werden können.“
Der Einsatz wird sich wieder über längere Zeiträume erstrecken, d.h., wenn man die Soldaten jetzt mit der Booster-Impfung versieht, stehen sie in zwei Wochen mit vollem Impfschutz zur Verfügung, wenn einer ungeimpft sein sollte, dann eben erst in acht Wochen. Dann besteht immer noch eine große Chance, doch noch in den Einsatz zu kommen.
@Thomas Melber sagt: 20.11.2021 um 12:17 Uhr
Ihre Rechnung ist nicht ganz richtig. Wer zweimal geimpft ist und noch innerhalb des Sechsmonatskorridors liegt, kann sofort in Amtshilfe gehen. E/sie braucht dann nur zwischendurch die Booster-Impfung.
Schon auffällig, wie hier @AG die UKR Krise seit dem 18.6.21 einfach nicht mehr stattfindet….sprich totgeschwiegen wird: AA vom 15.11. „Deutschland und Frankreich stehen fest zu ihrer entschlossenen Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine“. und NYT vom 19.11. „U.S. Warns Allies of Possible Russian Incursion as Troops Amass Near Ukraine“ M.S.
[Wenn ich ein Thema eine Zeitlang nicht aufgreife, wird es „totgeschwiegen“ und muss von Typen wie Ihnen als OT irgendwo reingeworfen werden? Schon auffällig. Lassen Sie das. T.W.]
Die Regelung, dass nur zweimal Geimpfte in die Amtshilfe dürfen (und Genesene sowie Genesene mit nur einer Impfung nicht) stammt vom GI persönlich. Warum im Gesundheitsamt wo 3G gilt nur die Soldaten 1G brauchen versteht keiner.
Das ist übrigens derselbe GI, der es neben vielen anderen Misserfolgen seit Monaten nicht schafft eine Impfpflicht (aka Duldungspflicht) für Soldaten durchzusetzen.
Das bedeutet jetzt, dass jeder der nicht in den Einsatz will (ich weiß ich weiß) plus EV plus Seefahrt plus Übung plus Amtshilfe nur die Impfung verweigern muss i.S.v. “ …ich würde ja gerne, aber wenn ich mich dafür impfen lassen muß……“
Zusätzlich werden wir dieser Klientel Home Office und Telearbeit erlauben und jede Menge Tests bezahlen sowie alle Krankheitskosten inkl Gehaltsfortzahlung.
Die, die sich haben impfen lassen sind die Dummen.
Das wird sich erst ändern wenn die Impfgegner auch die Folgen tragen müssen: Kostenübernahme aller Krankheitskosten und Patientenverfügung für die wirklich Hartgesottenen.
Ich meine jetzt ausdrücklich nicht die Wenigen, die sich nicht impfen lassen können. Ihnen gilt mein ausdrückliches Mitgefühl.
[Moment, wo kommt jetzt die Info her, dass Genesene mit Impfung nicht? Meines Wissens ist das – bislang – nicht Befehlslage. T.W.]
@T.W.
Die Weisung lautet „doppelt geimpft“.
Damit sind Genesene und Genesene plus eine Impfung ausgeschlossen.
Ebenso so auch einfach J&J Geimpfte.
Auf Nachfrage wurde das bestätigt und dann in der FRAGO so aufgenommen (wg VS-NfD hier keine Details)
@Sailor1995
Danke für die Info – da gibt’s allerdings ein gewisses Delta zu meinen Informationen… muss ich nächste Woche mal klären.
(Ansonsten stelle ich mir gerade den Dialog vor:
Chefarzt so: Danke, dass Sie zur Unterstützung in unser Krankenhaus gekommen sind!
Hauptfeldwebel so: Machen wir gerne!
Chefarzt so: Nur damit wir Bescheid wissen, wie ist denn der Impfstatus Ihrer Leute?
Hauptfeldwebel so: Das dürfen Sie nicht wissen, das könnte die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährden…)
@Sailor1995: Interpretiert/freigegeben wird das immer noch von Ärzten. Und die können schon zwischen bestehendem Impfschutz oder nicht differenzieren. Der genaue Wortlaut interessiert da nicht.
Zu Johnson: Bei J&J ist die Boosterung schon nach vier Wochen empfohlen. Die Fachwelt ist sich schon lange einig, dass die gut vermarktete „Einfachimpfung“ ein Etikettenschwindel ist. Von daher ist der saubere Abschluss der Immunisierung mit Moderna (Präferenz) oder Biontech sinnvoll.
Bei Genesenen ist eine Zweitimpfung als Booster möglich (je nach Zeit), und sollte ein Vollimmunisierter mit Impfdurchbruch zur Amtshilfe gegeben werden kann man auch das als „Boosterung“ sehen.
Also kein pauschaler Ausschluss, sondern grundsätzliche Vorgabe plus Einzelfallbetrachtung. Wie immer! (siehe 90/5er Ausland und so weiter)
@TW
Der Bedarfsträger bzw. die anfordernde Stelle definiert, für welche Aufgaben sie Unterstützung benötigt, sowie die Nebenbedingungen hierzu.
Wenn die Bw dann Kräfte stellt kann man sich darauf verlassen, daß diese Nebenbedingungen auch erfüllt sind. Im Zweifel klärt man das vorab vor Ort.
Ansonsten muß man ja ggf. Nachweise beim Betreten der Einrichtung vorlegen, auch Sdt sind da nicht außen vor.
In so weit ist Ihr Beitrag etwas polemisch.
Der FRAGO zum Einsatz von ausschließlich geimpften Soldaten ist n.m.K. aufgehoben. Die Schlammzone setzt gesichert weiterhin Ungeimpfte in der Amtshilfe ein. Hatte mich vor ein paar Tagen schon über Medienberichte gewundert, die entsprechend den Einsatz von nur Geimpften proklamiert hatten, weil die Realität in der ausführenden Truppe mal wieder anders ausgesehen hat.
@T.W.
B.Z., ganz mein Humor, egal was die anderen sagen.
BTW, anlassbezogen (muss noch klargestellt werden) darf man sich jetzt als Vorgesetzter den Impfnachweis zeigen lassen. Wer das nicht will gilt als ungeimpft.
Und schon wieder ein Seil!
@Tom Cruise:
Die Zahl gibt an, wieviele Patienten zum Stichtag als Coronainfiziert gelten. D.h. x-Patienten sind an dem Tag als Neu-infiziert hinzugekommen und ebenso sind y-Patienten an dem Tag aus der Statistik als Genesen entfallen.
Die Diskussion um die Corona Impfung ist leider zum Scheitern verurteilt. Warum komme ich zu dieser traurigen Folgerung wird gefragt?
Einfach erklärt an dem Impfschema „Katastrophenschutz“ (wohlgemerkt für jeden Soldaten mit Duldungspflicht!) und einem aktuellen Befehl (unterschieben von einem Einsterner im Oct/Nov21). Hier wird eine Erfüllerquote „Katastrophenschutz“ von 80% angestrebt. Jetzt stellen sich dem denkenden Soldaten, der Befehle befolgt, folgende Fragen:
– Wo liegt die Quote in besagter Einheit wenn 80% das Ziel sind, aber 100% seit Langem rechtmäßig befohlen?
– Wieso in aller Welt wird eine „Quote der Befehlsverweigerung“ von 20% akzeptiert oder auch nur toleriert und schriftlich fixiert?
So traurig es ist sich das einzugestehen, der gesamte Laden hat fertig. Ohne Ordnungshalt endet das alles in einer Katastrophe, und die ist leider nicht mehr weit.
Mit Bezug auf die nachlassende Schutzwirkung beim Wirkstoff Comirnaty weist Herr Sahin, Fa. BionTech, in der BamS bzw. Welt lt. einem Vorabbericht darauf hin, dass die Wirkung zwar ab dem 4.Monat nach Erlangen Vollschutz beginnt nachzulassen. Er sagt jedoch auch, dass ein Schutz vor schweren Verlaufsformen noch bis zu 9 Monaten vorhanden sei.
Ich denke, dass wie so oft, die Lageentwicklung dynamisch ist.
Was leider wirklich nicht hilfreich ist, ist die Blockade des GVPA in der Frage ddr Duldungspflicht. Es geht so viel wertvolle Zeit und Vertrauen verloren.
Sailor1995 sagt:
20.11.2021 um 16:14 Uhr
„Das wird sich erst ändern wenn die Impfgegner auch die Folgen tragen müssen: Kostenübernahme aller Krankheitskosten und Patientenverfügung für die wirklich Hartgesottenen.“
Sehr gut! Und die Skifahrer, Gleitschirmflieger usw. bezahlen bitte auch die Behandlungskosten ihrer Beinbrüche.
[Wie schön, schon haben wir diese Debatte hier beendet. T.W.]
Also bei uns und der Einheit sind 100% geimpft…den letzten „Mohikaner“ hat es jetzt auch erwischt weil er einfach wieder am Leben teil haben wollte.
Nun liegen die Impfdosen für die dritte Impfung in unserem Standort auch bereit… allerdings hält es unser San-Bereich es für nicht nötig sich einen Kopf zu machen wir man die jetzt schnellstmöglich an die Soldaten verimpft die dieses möchten. Und weil wir sind wie wir sind gibt es auch noch nicht ein Mal eine Anfrage wer dieses denn ist?!
Also kann das seitens der San-Führung alles nicht sooooo wichtig sein.
Das gute ist ja das unser Kommandeur da auch keinerlei Handhabe hat da ihm der San-Bereich ja nicht untersteht…und alles intervenieren auf deren Vorgesetztenstrang nutzt auch nichts.
In diesem Sinne…einen schönen Tag in der Pandemie.
Wie in einigen vorherigen Kommentaren bereits angesprochen:
Man könnte prüfen, ob man die „klassische Amtshilfe“, wie sie in der Regelung vorgesehen ist und welche sich lediglich auf die militärischen OrgBereiche erstreckt, auf die gesamte Bundeswehr ausweiten könnte.
Angehörige der Wehrverwaltung etwa dürften für Verwaltungsaufgaben, etwa in den Gesundheitsämtern, besser geeignet sein, als Kampftruppe.
Die Bereiche Rechtspflege, Seelsorge, Personal haben ebenfalls Potentiale für Amtshilfe.
Vor dem Artikel 35a (Amtshilfe) dürfte dies keinen Unterschied machen; es ist lediglich nicht vorgesehen und wird nicht ausgebildet/geplant.
Wenn man den ganz großen Wurf machen möchte, könnte man auch die „Bundeswehrfirmen“ wie den Fuhrparkservice, HIL, etc. für Unterstützungsleistungen betrachten, obwohl dies per Definition keine Amtshilfe mehr wäre.
Ich verstehe völlig den Unmut derjenigen, die sich mit Impfungen geschützt haben. Statt Fakten zu schaffen und eine Impfpflicht zu befehlen, wird genauso wie in der Politik wieder durch die Führung herumlaviert. Das trifft offensichtlich auch für die Damen und Herren des GVPA zu. Nach meiner Meinung haben sie ihren Auftrag nicht verstanden!
Denen die sich nicht impfen lassen wollen, spreche ich mal auf den §12 Soldatengesetz“Pflicht“ zur Kameradschaft an. Da steht explizit „Pflicht!“ Sollte das jemanden entfallen sein, einfach mal drüber nachdenken, das ist wie googeln, nur viel krasser…
Das System Bundeswehr ist darauf angewiesen, jedem für seinen Dienstposten eine Ausbildung zu geben und in vielen Fällen damit zum Überleben beizutragen. Eine brauchbare Einsatzvorbereitung unter den derzeitigen Auflagen schließe ich so ziemlich aus, wie lange wollen wir also noch mit „homeoffice“ und Vermeidungsstrategien „Normalbetrieb“ vortäuschen? Corona geht jetzt bald ins dritte Jahr, aber es scheint mir, insbesondere bei Entscheidungsträgern in Stäben und Verwaltung, als gefällige Entschuldigung für jede Menge Versäumnisse und „Nichtentscheidungen“ zu gelten. Beispiel gefällig?
Das Fähigkeitsprofil ist auf eine Höchstgrenze von 203Tsd Dienstposten ausgelegt, wir erreichen diese Zahl seit Jahren nicht, trotz aller Taschenspielertricks, wie hier im Blog zu lesen war. Die Entscheidung kann also nur lauten, wie bekommen wir bei reduzierter Personalstärke eine „Vollausstattung“ finanziert, ohne dass es uns so geht wie seit 1990, wo bei jeder Reform Personal abgebaut und gleichzeitig Fähigkeiten reduziert worden sind. Ohne allerdings jemals einen auskömmlichen Stand bei der Ausstattung zu erreichen. Auch dazu sagt das verbrannte Eckpunktepapier eher wenig.
Fazit: Bedenkenträger haben wir anscheinend genug, nur Macher leider zuwenig…
wetzelsgruen sagt: 22.11.2021 um 11:32 Uhr
Leider haben Sie Recht. Tatsächlich sehe ich dass der Schwerpunkt in der Bw und den dazugehörenden OrgBereichen etc. seit Jahren Richtung individuelle Selbstverwirklichung bei sehr guter Besoldung bewegt.
Ich finde auch das rumgeeiere der Politik in Bezug auf eine allgemeine Impfpflicht peinlich.
[Blockquote][Zur Klarstellung: Die Zahl gilt nur für Soldatinnen und Soldaten, Zivilbeschäftigte sind darin nicht erfasst. T.W.][/blockquote]
Stand 19.11. sind es 150 tagesaktuelle Fälle unter den zivilen Beschäftigten im GB des BMVg .
Dafür das die BW zu gut 1/3 aus zivilen Personal besteht, erheblich weniger wie bei der Truppe.
@Stubenviech
Ist schon lange der Fall: Alle OrgBer haben bereits in der HilLstg CORONA beigetragen.
Allerdings muss Ihnen klar sein, das der Einsatz von Zivilpersonal Freiwilligkeit voraussetzt. Und nein – ohne das hier zu vertiefen, weil das ein zu umfangreicher Exkurs wäre – die Weisungsbefugnis für Beamte zieht hier (Gerichtsfest) nicht.
Damit wird der Umfang für den Einsatz von Zivilbeschäftigten halt begrenzt (dreistellig möglich und beim 25K Kontingent bereits erfolgt – vierstellig unwahrscheinlich) bleiben und die Hauptlast bleibt bei der Truppe. Trotzdem gibt es positive Beispiele (z.B. im Bereich der Wehrtechnischen Dienststellen), die ortsfest und gut vernetzt sehr gerne lokal unterstützen.
@Stefan H.: Danke für das Feedback. Wir gehen d‘accord, dass es kompliziert ist und dass es hier noch ein erhebliches Potential gibt, welches noch nicht formalisiert wurde.
@Stubenviech, bei den Zivilbeschäftigten dürfte man sich egal ob diese direkt bei der Bundeswehr oder einer der Tochterfirmen angestellt sind im Bereich des öffentlichen Tarifrechtes bewegen. Und da sind Abordnungen und Versetzungen halt nur in den Grenzen / unter Beachtung des Tarifvertrages möglich.
@Flo: Sicherlich, aber Amtshilfe im Sinne des Artikel 35GG betrifft alle Behörden und nicht nur die militärischen OrgBereiche der Bundeswehr.
Natürlich hat diese, wie von Ihnen und Vorrednern richtig angesprochen, Grenzen, dennoch ist diese, meiner Meinung nach, noch ausbaufähig und noch nicht genug in Bewusstsein und Regelungswesen verankert.
@Stubenviech, das ist sicher richtig. Frage wäre aber ob und wie weit andere Behörden nicht auch die Frage stellen ob die Tätigkeiten bei denen unterstützt werden soll und die Fähigkeiten der eigenen Leute zusammenpassen ( was die Bundeswehr ja nicht macht) und was man an Personal entbehren kann. Um die offizielle Ausrufung der Katastrophe drückt man sich ja wo immer es geht.
Und dann wäre die Frage was der Tarifvertrag sagt. Mein Tarifvertrag spricht an der Stelle nämlich auch von gleichwertigen Tätigkeiten.
@Flo: Vielleicht ist es der richtige Zeitpunkt, endlich zu klären, was von Staatsdienern o.Ä. verlangbar ist.
@Stubenviech, dann sollteam sich aber auch darüber im Klaren sein das es den einen Staat nicht gibt.
Und wenn sich jemand entscheidet für die Stadt München als Gärtner zu arbeiten von dem wird man kaum erwarten können das er morgen in Flensburg in der Kneipe den Impfstatus der anwesenden Gäste prüft.
@Flo sagt: 23.11.2021 um 14:01 Uhr
Vielleicht sollten Sie sich einfach mal mit Beamtenrecht beschäftigen und dabei die Angestellten im öffentlichen Dienst ausklammern, damit es einfacher wird.
Und dann lesen Sie, das Landesbeamte innerhalb ihres Bundeslandes und Kommunalbeamte innerhalb des Landkreises auf Weisung des Dienstherrn einsetzbar sind. Nur Bundesbeamte sind bundesweit einsetzbar.
Und schon wird klar, das Ihr Gärtner aus München (der wahrscheinlich angestellt ist), gar nicht in Flensburg auf Weisung aktiv wird. Weil das unterschiedliche Bundesländer sind und seine Zustimmung gebraucht wird.
Insofern gibt es „den einen Staat“ schon, Sie müssen nur aufpassen, ob Sie sich gerade im Bundes-, Landes oder Kommunalrecht bewegen.
@Pio-Fritz, das ist mir schon klar das Tarif- und Beamtenrecht zwei paar Schuhe sind. Nur wenn hier die Frage auftaucht warum die Zivilbeschäftigten von Bundeswehr und ihren Töchtern nicht mitmischen, muss einem halt klar sein das es diese beiden Gruppen gibt, die Möglichkeit diese zur Amtshilfe an andere Körperschaften abzugeben auch von der Beschäftigungsart abhängen und damit die Frage im Raum steht wer von den Zivilbeschäftigten überhaupt eingesetzt werden könnte und auch in seiner originären Funktion für den fraglichen Zeitraum abkömlich ist.
Spätestens wenn Feldwebel Müller im Auslandseinsatz keinen Sold bekommt dürfte nämlich das Verständis das die Personalverwaltung der Bundeswehr bei der Pandemibekämpfung unterstützt rapide abnehmen. Und genauso wird es jeder anderen öffentlichen Verwaltung ergehen die ihre originären Aufgaben vernachlässigt dafür.
@Flo
So Llmählich ist mir völlig schleierhaft, was Sie mit Ihren Posts zur personellen Amtshilfe Aussagen wollen. Die rechtlichen Grundlagen sind doch in den letzten Wochen mehrfach durchdekliniert worden.
Niemand, also keine Dienststelle , muss sich so entblössen, daß sie ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Man muss ja keine Amtshilfe leisten.
Nur bei de Bundrswehr, sprich den Soldaten, wird das nicht akzeptiert.
Was wollen Sie eigentlich Aussagen. Soldat sein ist so simpel, die kann man ruhig mal monatelang woanders fachfremd arbeiten lassen? Nicht wirklich, oder?
@Stefan H. sagt: 22.11.2021 um 16:48 Uhr
„Allerdings muss Ihnen klar sein, das der Einsatz von Zivilpersonal Freiwilligkeit voraussetzt. Und nein – ohne das hier zu vertiefen, weil das ein zu umfangreicher Exkurs wäre – die Weisungsbefugnis für Beamte zieht hier (Gerichtsfest) nicht.“
In der von Ihnen geäußerten Pauschalität stimme hier ausdrücklich nicht zu. Natürlich können auch Beamte eingesetzt werden und mit (in engen Grenzen) auch Angestellte. Die Rahmenbedingungen sind andere. Und es ist beim besten Willen nicht so flexibel, aber zu sagen es geht nur und ausschließlich im Rahmen von Freiwilligkeit ist nicht korrekt.
@Pio-Fritz, nein auch die Bundeswehr muss nicht unbegrenzt ihre originäre Aufgaben vernachlässigen um anderswo Amtshilfe zu leisten. Aber es ist nun Mal scheinbar nicht politisch gewollt das die auch eine Bundeswehr auch klar aufzeigt was sie leisten kann und was nicht. Wobei als erster Zwischenschritt wohl schon reichen würde wenn die Bundeswehr nicht mehr kostenfrei verfügbar wäre.
@Koffer
Dann lassen Sie mich ein paar Stichworte einwerfen, warum die Abordnung von Beamtinnen und Beamten aus dienstlichen Gründen ohne Freiwilligkeit im Zusammenhang mit Hilfeleistung faktisch unmöglich ist:
– „Amtsangemessenheit“
– Zustimmungspflicht gem. §27 Abs. 3 BBG wenn sie zu einem anderen Dienstherren erfolgt
– Anhörungspflicht, einschließlich der Verweigerungsmöglichkeit bei schlechteren Arbeitsbedingungen, familiären oder gesundheitlichen Gründen
– Mitbestimmungspflicht nach PersVG
Soll ich wirklich weiter machen?
Wir haben es geprüft; wir wollten es (bei 25k Kontingent) machen – es geht h.E. nicht!
Freiwillig kein Problem und haben wir in dreistelligen Umfang gemacht.
@Stefan H. sagt: 24.11.2021 um 12:33 Uhr
Ich bin froh, dass wir zumindest klar gestellt haben, THEORETISCH geht es. Meine Aussage war ja auch „In der von Ihnen geäußerten Pauschalität stimme hier ausdrücklich nicht zu.“
Darüber hinaus könnte ich auch die von Ihnen angeführten Beispiel zumindest teilweise entkräften, so beziehen Sie sich u.a. auf die Abordnung, aber das war bisher ja gar nicht der Punkt. Amtshilfe kann auch ohne Abordnung erfolgen.
Aber ich stimme Ihnen zu, es ist bei Beamten viel (!) schwerer als bei Soldaten.
Trotzdem, wenn ein politischer Wille da wäre (und die Notwendigkeit!), dann würde man auch hier Lösungen finden können.
Aber ganz ehrlich, warum? Soldaten sind für so etwas nicht nur flexibler einsetzbar, sondern ganz häufig auch einfach viel besser geeignet.
Ich war lediglich nicht bereit Ihre zu weitgehende Grundsatzaussage hier so stehen zu lassen ;)
Danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Es wäre super, wenn das Thema betrachtet und in der Folge zumindest mit Nummern in der Vorschrift hinterlegt werden würde.
Mein wesentlicher Gedankengang ist es, dass deutlich einfacher als bislang etwa der OrgBereich Rechtspflege zivile Juristen unterstützen, Militärseelsorger bei Zivilisten Seelsorge leisten und die Bundeswehrverwaltung die Verwaltung unterstützen können.
Auf jeden Fall gibt es hier noch erhebliches Potential.