Ukraine-Ausbilder für die Bundeswehr: (Rechtliche) Probleme ungelöst

Die Bundeswehrsoldaten, die mit der Ukraine oder Ukrainern zu tun haben, kennen das Problem: auf der Länderliste nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz steht die Ukraine als Problem-Land. Wie soll das werden, wenn wie geplant ukrainische Soldaten als Ausbilder zur Bundeswehr kommen? Das Bundesinnenministerium gibt sich da noch zurückhaltend.

Hintergrund ist die am Wochendende zwischen beiden Ländern gezeichnete Vereinbarung, die nach der schon lange laufenden Ausbildung von Ukrainern in Deutschland auch den umgekehrten Weg ermöglichen soll: Ukrainische Soldaten sollen ihre Praxis-Erfahrung aus dem Umgang mit dem russischen Angriffskrieg in ihrer Heimat an deutsche Soldaten weitergeben können. Dafür sollen an zunächst zwei Fachschulen des Heeres, voraussichtlich in Munster und Ingolstadt, die ukrainischen Offiziere und Unteroffiziere eingeladen werden. Bei Erfolg ist eine Ausweitung auf andere Schulen des Heeres möglich.

Aber, so ist aus der Truppe immer wieder zu hören: Das Problem der Zusammenarbeit mit den Ukrainern ist, dass die derzeitigen Sicherheitsvorgaben diese Zusammenarbeit einschränken. Faktisch gilt die Ukraine weiterhin als gegnerischer Staat, wenn die entsprechenden Staatenlisten nach den Paragraphen 13 und 32 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes herangezogen werden – dort steht die Ukraine auf einer Stufe mit Russland oder Nordkorea.  Faktisch, sagt mir ein Insider, dürften die Ukrainer noch nicht mal ohne Bewachung auf Bundeswehrgelände herumlaufen.

Zuständig für diese Listen ist das Bundesinnenministerium. Ich habe am (heutigen) Mittwoch versucht, dazu ein bisschen Klarheit zu bekommen, ohne rechten Erfolg. Hier das Audio der Antworten – zunächst erläutert Natalie Jenning vom Verteidigungsministerium die geplante Zusammenarbeit mit der Ukraine, dann äußert sich Sonja Kock vom Innenministerium:

20260218_BPK_Ukraine-Ausbilder     

 

(wird voraussichtlich ergänzt; u.a mit dem Transkript)

(Archivbild: Bundeswehr)