Ukraine-Ausbilder für die Bundeswehr: (Rechtliche) Probleme ungelöst
Die Bundeswehrsoldaten, die mit der Ukraine oder Ukrainern zu tun haben, kennen das Problem: auf der Länderliste nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz steht die Ukraine als Problem-Land. Wie soll das werden, wenn wie geplant ukrainische Soldaten als Ausbilder zur Bundeswehr kommen? Das Bundesinnenministerium gibt sich da noch zurückhaltend.
Hintergrund ist die am Wochendende zwischen beiden Ländern gezeichnete Vereinbarung, die nach der schon lange laufenden Ausbildung von Ukrainern in Deutschland auch den umgekehrten Weg ermöglichen soll: Ukrainische Soldaten sollen ihre Praxis-Erfahrung aus dem Umgang mit dem russischen Angriffskrieg in ihrer Heimat an deutsche Soldaten weitergeben können. Dafür sollen an zunächst zwei Fachschulen des Heeres, voraussichtlich in Munster und Ingolstadt, die ukrainischen Offiziere und Unteroffiziere eingeladen werden. Bei Erfolg ist eine Ausweitung auf andere Schulen des Heeres möglich.
Aber, so ist aus der Truppe immer wieder zu hören: Das Problem der Zusammenarbeit mit den Ukrainern ist, dass die derzeitigen Sicherheitsvorgaben diese Zusammenarbeit einschränken. Faktisch gilt die Ukraine weiterhin als gegnerischer Staat, wenn die entsprechenden Staatenlisten nach den Paragraphen 13 und 32 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes herangezogen werden – dort steht die Ukraine auf einer Stufe mit Russland oder Nordkorea. Faktisch, sagt mir ein Insider, dürften die Ukrainer noch nicht mal ohne Bewachung auf Bundeswehrgelände herumlaufen.
Zuständig für diese Listen ist das Bundesinnenministerium. Ich habe am (heutigen) Mittwoch versucht, dazu ein bisschen Klarheit zu bekommen, ohne rechten Erfolg. Hier das Audio der Antworten – zunächst erläutert Natalie Jenning vom Verteidigungsministerium die geplante Zusammenarbeit mit der Ukraine, dann äußert sich Sonja Kock vom Innenministerium:
(wird voraussichtlich ergänzt; u.a mit dem Transkript)
(Archivbild: Bundeswehr)
Das ist typisches, bürokratisches, vielleicht gar deutsches Problem.
Allein die Vorstellung, dass dies in irgendeiner Form an so etwas scheitern könnte, raubt mir den Atem.
Das Ukrainer als Ausbilder tätig sind ist ein Problem, aber Ukrainer in militärischen Sicherheitsbereich an militärischen Gerät auszubilden ist lt. dieser Logik okay?
[Nun ja, ausgebildet werden dürfen sie ja, wenn sie unter ständiger Bewachung sind, damit sie nicht irgendwo rumlaufen wo sie nicht dürfen weil sie sind ja den Russen gleichgestellt. Formal zumindest. Ist natürlich recht unrealistisch im täglichen Leben. T.W.]
„Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“
Der deutsche Michel reitet auf dem Amtsschimmel in den Abgrund der Unflexibilität.
Der letzte, verlinkte Audioausschnitt “ Ukraine-Ausbilder “ ist in der Tat zum Wiehern.
Die betreffenden Damen versuchten sich mit Floskeln aus der Affaire zu lavieren.
Das Problem war der Politik unbekannt, so scheint es ;-)
Ich sehe da zwei Probleme:
1. es ist aufgrund der kulturellen und sprächlichen Nähe beider Nationen für Russland und die Ukraine sehr leicht, bei der anderen Seite jemanden einzuschleusen oder umzudrehen. Ich sehe nicht, wie man dieses Risiko ausschließen kann
2. die Ukrainer haben, trotz aller medialen Versuche, das kleinzureden, ein sehr viel positivers Bild einer gewissen Periode der deutschen Geschichte als bei der Bundeswehr allgemein zulässig ist ;)
@TW
Die sog. Staatenliste führt „Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“ (SMBS) auf. „Aus Gründen“ wird die Ukraine so eigestuft.
Von daher dürfte man auch kein eingestuftes Gerät (Waffen, Material sowie die entsprechenden Vorschriften / Handbücher dazu) weitergeben und natürlich auch Personal hieran nicht ausbilden – meine Worte schon seit vielen Monaten. Ein Geheimschutzabkommen mit der Ukraine gibt es natürlich nicht, auch dort ausgestellte Konferenzbescheinigungen kann man daher formal nicht akzeptieren.
„Eigentlich“ hat jeder, der dagegen verstoßen hat, ein Dienstvergehen begangen und falls sich eingestufte Informationen bei ROT wiederfinden sollten, eines mit schwerwiegenden Folgen.
Wäre ich entsprechend angewiesen bzw. befohlen worden hätte ich mich vorab vom Vorgesetzen freizeichnen lassen.
Die einfachste und sauberste Lösung ist, die Ukraine von der Staatenliste herunterzunehmen.
@Ben
Sie lachen, aber auch nur so lange wie Sie versuchen eine bi- / multinationale DSt in Ihrem FGG am laufen zu halten und Ihnen dann die (neue) vorgesetzte DSt bei Dienstaufsicht (Sicherheitsinspektion) ‚reingrätscht und Dinge bemängelt, die jahrzehntelang unbeanstandet geblieben sind.
Merke: wer sich schützen möchte bzw. muß, der leistet Dienst nach Vorschrift (bzw. nach Regelung).
Der Begriff „Fachschule des Heeres“ existiert nicht mehr.
(Die Luftwaffe hat noch eine Fachschule in Faßberg).
Zutreffend war der Begriff in Bezug auf die
Fachschule des Heeres für Erziehung und Wirtschaft (FSHErz/Wi) in Darmstadt, 1981 – 2000
und die
Fachschule des Heeres für Erziehung (FSHErz) in Munster, 1975 – 1981.
Die zuvor o.g. Schulen sind „Truppenschulen“ des Heeres,
– in Munster als „Schule gepanzerte Kampftruppen“ sowie „Panzertruppenschule“,
– in Ingolstadt als „Pionierschule“,
beide sind dem Ausbildungskommando in Leipzig unterstellt.
Zur deutschen Leistungsschau in Bürokratie äußere ich mich nicht.