Einsatz der Litauen-Brigade nur mit Bundestagsmandat – wenn nötig im Nachhinein

Bei einem möglichen russischen Angriff auf Litauen würde die Bundeswehr nur mit einem entsprechenden Beschluss des Bundestages eingesetzt – der allerdings bei Gefahr im Verzug auch nachträglich eingeholt werden könnte. Das Verteidigungsministerium reagierte auf Nachfrage von Augen geradeaus! mit einer entsprechenden Klarstellung auf nicht zuletzt in dem baltischen Land umlaufende Gerüchte, die eine deutsche militärische Unterstützung bei einem solchen Angriff infrage gestellt hatten.

An der Verwirrung um die rechtlichen Voraussetzungen für einen (Kriegs)Einsatz deutscher Soldaten an der NATO-Ostflanke und damit außerhalb Deutschlands ist die deutsche Politik der vergangenen Jahrzehnte allerdings mitschuldig. Bis zum Fall der Mauer, der deutschen Einheit und dem Ende des Warschauer Vertrags als Gegenpart zur NATO galt die realistische Annahme, dass eine kollektive Verteidigung der Allianz verbunden wäre mit einem Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland und damit auch der Ausrufung des Verteidigungsfalls durch den Bundestag.

Spätestens mit dem Beitritt der osteuropäischen Staaten zur NATO war allerdings diese Annahme hinfällig: Der Verteidigungsfall kann nach dem Grundgesetz nur bei einem drohenden Angriff auf das Bundesgebiet ausgerufen werden, mit Zweidrittelmehrheit des Parlaments.

Dagegen kann der NATO-Bündnisfall, die kollektive Verteidigung nach Artikel 5 des NATO-Vertrags, die Situation an der Nordostflanke im Baltikum oder noch weiter weg betreffen, ohne dass es um deutsches Territorium ginge. Dieser Bündnisfall kann von der Allianz mit den Stimmen aller Mitglieder erklärt werden – und die Bundesregierung kann für Deutschland zustimmen, ohne den Bundestag dazu befragen zu müssen.

Der Verteidigungsfall und der Bündnisfall haben also zwar inhaltlich miteinander zu tun, nicht aber rechtlich. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 in seinem Urteil zu (Auslands)Einsätzen der Bundeswehr festgestellt und für den Bündnisfall ausdrücklich eine gesondere Zustimmung des Parlaments zum Einsatz der Streitkräfte gefordert:

Gegenstand einer Parlamentsbeteiligung sind die Einsätze bewaffneter Streitkräfte. Im Fall eines Angriffs auf einen Bündnispartner hat das Parlament der Beistandsverpflichtung zwar schon in Form des nach Art. 59 Abs. 2 GG erforderlichen Gesetzes zugestimmt und damit grundsätzlich gebilligt, daß deutsche Streitkräfte bei Eintritt des Bündnisfalles zum Einsatz kommen. Auch in diesem Fall bedarf es jedoch noch der – regelmäßig vorhergehenden (s. unten b) – parlamentarischen Entscheidung über den konkreten Einsatz nach Maßgabe der bestehenden Bündnisverpflichtung.
Soweit allerdings Bundestag und Bundesrat bereits gemäß Art. 115a GG den Verteidigungsfall festgestellt haben, schließt diese Entscheidung die Zustimmung des Parlaments zu einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte ein.

Oder, knapper gefasst, in der aktuellen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von Mitte Juni, Rechtsfragen zur Stationierung und zum potenziellen Einsatz der neu aufgestellten Panzerbrigade 45 „Litauen“:

Soll die Brigade 45 „Litauen“ anlässlich einer russischen Aggression in Litauen zum Einsatz kommen, müsste der Deutsche Bundestag – kurzfristig oder bei „Gefahr im Verzug“ auch nachträglich (§ 5 Parlamentsbeteiligungsgesetz) – ein Mandat für den Auslandseinsatz erteilen.

Diese eigentlich seit Jahrzehnten klare Rechtslage war und ist offensichtlich noch lange nicht in der Wahrnehmung angekommen – bei zahlreichen Gesprächen in den vergangenen Tagen musste ich feststellen, dass bei vielen selbst Kennern der Außen- und Sicherheitspolitik die gedankliche Verbindung von Bündnis- und Verteidigungsfall fest verankert war.

Die dahinter stehende Frage allerdings ist: Wird daraus ein Problem für Regierung und Bundeswehr für den Fall eines russischen Angriffs vor allem auf Litauen, wo bereits jetzt deutsche Soldaten stationiert sind und künftig eine komplette Kampfbrigade der Bundeswehr einsatzbereit sein soll? Wenn die Rechtslage klar vermittelt wird, muss das nicht sein – in den vergangenen Tagen reichten allerdings die Aussagen von dem einen Extrem, vor einem Einsatz müsse ja erst der Bundestag zusammengetrommelt werden und nach Beratung abstimmen, bis zur ebenso schlichten wie falschen Behauptung, das könne die Bundesregierung einfach selbst entscheiden.

Die abgewogene Aussage, die nach … sagen wir mal gründlicher Beratung und Abwägung aus dem Verteidigungsministerium dazu kam, ist aber dann doch recht eindeutig:

Sollte Russland einen bewaffneten Angriff auf Litauen unternehmen, kann sich Litauen zur Abwehr auf sein Selbstverteidigungsrecht berufen. Partner könnten Litauen im Rahmen des kollektiven Selbstverteidigungsrechts unterstützen. Für diesen Fall gilt verfassungsrechtlich: Sollen deutsche Streitkräfte wie die Brigade 45 „Litauen“ zur militärischen Verteidigung der territorialen Integrität des NATO-Bündnisgebiets eingesetzt werden, wäre der Deutsche Bundestag zu beteiligen. Die Bundesregierung ist ausnahmsweise – bei Gefahr im Verzug – berechtigt, vorläufig den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu beschließen, damit die Wehr- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentsvorbehalt nicht in Frage gestellt werden.
Die Bundesregierung wird ihrer Verantwortung auch weiterhin nachkommen und das Parlament entsprechend seiner verfassungsrechtlichen Rolle in die Entscheidung über alle Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte einbinden. Gleichzeitig steht die Bundesregierung zu ihren Bündnispflichten und lässt keinen Zweifel daran, dass wir für unsere Bündnispartner einstehen werden.

Mit anderen Worten: Die Unterstützung der Bundeswehr für Litauen wird von der Bundesregierung fest versprochen. Und ebenso die Abstimmung des Bundestages darüber – die in einem solchen Fall nur die einfache Mehrheit braucht und nicht (wie der Verteidigungsfall) eine Zweidrittelmehrheit. Und notfalls findet die Abstimmung nachträglich statt.

(Archivbild: Aufstellungappell der Panzerbrigade 45 am 22.05.2025 in der litauischen Hauptstadt Vilnius – Mario Bähr/Bundeswehr)