Personalstärke April 2024: Unter 181.000, rund 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten
Die jüngsten Zahlen der aktiven Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr, für den Monat April 2024, hat das Verteidigungsministerium knapp zwei Wochen nach den März-Zahlen veröffentlicht – und der abnehmende Trend hält an: Inzwischen liegt die Gesamtzahl unter 181.000. Strukturell bedeutsamer: Lässt man die Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) außen vor, hat die Zahl von Berufs- und Zeitsoldaten mit 170.037 den niedrigsten Stand seit April 2018 erreicht. Damals waren es 170.010.
Die Statistik für April 2024, am 10. Juni wie üblich unter dem immer gleichen Link veröffentlicht:
(Seit der Statistik für den Monat März 2023 wurde das Format der Darstellung verändert; der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit halber bleibt es hier bei der Art der Darstellung vor den März-Zahlen)
Insgesamt leisten 180.517 Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst bei der Bundeswehr
Bundesministerium der Verteidigung 1.110
unmittelbar nachgeordnete Dienststellen 9.199
Streitkräftebasis 22.313
Zentraler Sanitätsdienst 20.153
Heer 61.165
Luftwaffe 26.931
Marine 15.318
Cyber- und Informationsraum 13.747
Bereich Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen 959
Bereich Ausrüstung, Informationstechnik, Nutzung 1.890
Bereich Personal 7.732
davon bis zu 5.400 Studierende an Bundeswehr-Universitäten
Berufssoldaten 57.333
Soldaten auf Zeit 112.704
Freiwillig Wehrdienstleistende 10.152
Freiwillig Wehrdienstleistende im Heimatschutz 328
Die Zahl der Frauen in den Streitkräften:
24.290 Soldatinnen sind aktuell bei der Bundeswehr; mehr als 13 Prozent (beträgt der) Anteil der Soldatinnen bei der Bundeswehr
Heer 4.640
Luftwaffe 2.656
Marine 1.710
Streitkräftebasis 2.595
Sanitätsdienst 8.316
Cyber- und Informationsraum 1.406
Ministerium und andere Bereiche 2.967
Laufbahngruppe/Laufbahnen (auch Anwärterinnen)
Offizierinnen 6.898
Unteroffizierinnen mit Portepee 8.384
Unteroffizierinnen ohne Portepee 3.453
Mannschaften 5.555
Status
Berufssoldatin 5.166
Zeitsoldatin 17.253
Freiwillig Wehrdienstleistende 1.843
Freiwillig Wehrdienstleistende Heimatschutz 28
Die – wie immer von einem Leser erstellt, vielen Dank! – tabellarische und fortgeschriebene Übersicht:
April_2024_BWPers
Die gesonderte Statistik zu den Zivilbeschäftigten – analog zu den Soldat*innen nach Teilstreitkräften und Organisationsbereichen aufgeschlüsselt; zusätzlich werden Militärseelsorge und Rechtspflege ausgewiesen.
(Hinweis: die im entsprechenden Absatz angegebenen Gesamtzahlen sind die gleichen wie für März, aber die einzelnen Zahlen sind unterschiedlich – da dürfte ein Übertragungsfehler vorliegen, zumal eingangs die Zahl der zivilen Mitarbeiter*innen mit 80.713 angegeben wird. Insofern dürften die nachfolgend genannten Gesamtzahlen nicht stimmen):
Beschäftigt sind 80.739 zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bundesministerium der Verteidigung 1.829
unmittelbar nachgeordnete Dienststellen 2.518
Streitkräftebasis 6.365
Zentraler Sanitätsdienst 4.280
Heer 2.445
Luftwaffe 4.631
Marine 1.816
Cyber- und Informationsraum 1.778
Bereich Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen 32.804
Bereich Ausrüstung, Informationstechnik, Nutzung 11.564
Bereich Personal 10.127
Militärseelsorge 466
Rechtspflege 90
Der Anteil von Frauen am zivilen Personal wird nur nach Statusgruppen ausgewiesen:
Von den insgesamt 80.739 zivilen Beschäftigten sind 31.473 Frauen (rund 39 Prozent), die in allen Bereichen der Bundeswehr tätig sind.
(Hinweis: auch diese Gesamtzahl stimmt nicht mit der Summe der Einzelzahlen überein)
Beamtinnen insgesamt 10.240
im höheren Dienst 2.101
im gehobenen Dienst 4.235
im mittleren Dienst 3.880
im einfachen Dienst 24
Arbeitnehmerinnen 19.345
im Vorbereitungsdienst, in einem Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis 1.907
(Stand 30. April 2024)
Die frühere ausführliche Statistik der Personalstärke in den Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen wurde durch die Gesamtzahl nur in den Auslandseinsätzen ersetzt. Der Stand vom 3. Juni 2024:
Insgesamt sind 966 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.
Darüber hinaus gibt es noch die Anerkannten Missionen.
(Die diversen Anerkannten Missionen wie z.B. die NATO-Battlegroup in Litauen sind eben damit nicht erfasst.)
Den Service von Augen geradeaus!, die Vergleichszahlen, gibt es auf einer gesonderten Übersichtsseite.
(Archivbild: German force protection troops listen to a U.S. Air Force pararescueman explain rappelling, within the U.S. Central Command area of responsibility, May 17, 2024 – Photo by U.S. Air Force)
Bedenklicher als die Schwankung der Gesamtzahl an sich finde ich die Trends in der Binnenverteilung. Im Vergleich zu vor 12 Monaten: Trotz 1623 weniger Soldaten weiter Aufwuchs im Wasserkopf „BMVg und unmittelbar nachgeordnete Dienststellen“ von 366 d.h. +3,7% – nun auf 10.309 in Summe. Soldaten in AIN auch + 2,7 % mehr. Berufssoldaten +1,2 % auf (Allzeithoch?) von 57,3 k. Trotz 229 weniger Zivilbeschäftigten ein Plus von 194 im Bereich „BMVg und unmittelbar nachgeordnete Dienststellen“. Im AIN – wo man ja wg Zeitenwende etc mehr in der Beschaffung zu tun haben müsste, sinken die Zahlen hingegen.
Man hat eigentlich zu wenig, verteilt aber was man hat irgendwie und weiter zunehmend seltsam. Zeichensetzung zu schlanken Strukturen und „kriegstüchtig“, was m.E. dringend nötig wäre, sähe anders aus.
Hallo
Die Bundeswehr ist selbst schuld.
Die Bewerbung ist nur wenig zielführend.
Ich bin Berufssoldat und bin im September 2024 fertig.
Ich habe schon 2 Jahre verlängert.
Ich würde nochmal länger machen.
Dies ist nicht gewünscht und für Reserve, wurde ich bis heute nicht gefragt.
Wenn man schon vor drei Jahren daran gezweifelt hat, dass die „Trendwende Personal“ wirken würde, wurde man hier im Forum als Pessimist („das Glas ist halb leer“) angesehen.
Insbesondere ein Mitforist hat immer jede Menge Ausreden für eine angeblich vorübergehende Unterbesetzung der Streitkräfte gefunden. DER ist mittlerweile auffällig zurückhaltend.
Auch die „Taskforce Personal“ findet keine Lösungen für dieses strukturelle Problem, man hört nichts mehr von dort. Ohne gravierende Änderungen in dem behäbigen Personalamt der Bw wird die Verringerung der Personalstärke nicht aufzuhalten, geschweige denn zu steigern sein.
Ein Faktor kommt kaum in den Debatten vor. Die Russlanddeutschen. Seit den 1990ern gelang es der Bundeswehr sehr leicht innerhalb dieser Gruppe neue Soldaten zu werben. Gerade in der Dienstgradgruppe der Mannschaften. Dieses Potenzial gibt es in dieser Form nicht mehr, da die Zahl der neuankommenden Russlanddeutschen seit Jahren sehr gering ist und die Kinder der Soldaten der ersten Generation weitere Berufschancen hat, als nur die Bundeswehr, wie das bei ihren Vätern noch der Fall war.
Einige Trends, die mir aufgefallen sind:
1. Nicht wirklich überraschend, die SKB wird von Monat zu Monat kleiner
2. Die Marine ist kurz davor ihren Negativrekord von Jun 2013 (!) zu brechen (damals 15.295 Soldaten) – zum Ausgleich gibt es mehr Schiffe
3. AIN wächst weiter Monat für Monat
4. Man zieht weiterhin Personal aus den TSK/OrgBer in die „unmittelbar nachgeordneten Dienststellen“ diesen Monat erneut 170 Personen.
5. Ohne FWD wäre das Bild noch viel dramatischer. Die Zahl der SAZ und BS ist auf dem niedrigsten Stand seit 6 Jahren
@Uwe Kaiser sagt: 11.06.2024 um 6:21 Uhr
„Ich habe schon 2 Jahre verlängert. Ich würde nochmal länger machen.
Dies ist nicht gewünscht und für Reserve, wurde ich bis heute nicht gefragt.“
Dann braucht man Sie nicht, hat jemand entschieden. Warum das so ist, ist ja meistens nicht nachvollziehbar. Und was die Reserve angeht, da müssen Sie sich aktiv drum kümmern. Die aktiven Truppenteile haben das entweder meistens nicht auf dem Schirm oder bearbeiten das nicht proaktiv. Ist ja lästige Zusatzarbeit, man hat schon mit der Grundbeorderung genug für die Reserve getan.
Nach meiner Erfahrung wissen die S1-Abteilungen oftmals gar nicht, was denn in der Reserve so geht und was nicht. Und wenn man anbietet, man könne einen Vortrag halten und seinen eigenen Bereich mal vorstellen, dann gibt es mindestens 12-15 gute Gründe, warum das zeitlich, organisatorisch oder aus anderen Gründen nicht passt. Denen fehlt schlicht die Erfahrung in diesem Metier, da ist in den letzten zwanzig Jahren sehr viel Know-How und Engagement verloren gegangen.
Ja, auch ich würde ganz klar sagen ein Aufwuchs ist nicht gewünscht!
Ich bin kein Berufssoldat geworden, weil ich als Seiteneinsteiger/Wiederhersteller (über 20 Jahren Soldat 2001) keinen Masterabschluss sondern nur einen Bachelorabschluss habe. Das ist ein Ausschlusskriterium. Somit werde ich im nächsten Jahr zum Ablauf meiner Dienstzeit die Uniform abgeben. Schade aber so ist das eben.
Blücher
Dazu noch die Wendekinder aus die östlichen Bundesländern. Bezogen auf die Bevölkerungszahl, war die Zahl der in der DDR geborenen Soldaten, seit 1995 eingestellten Soldaten auch relativ gesehen viel höher. vor allem weil es in der heimischen Wirtschaft keine guten Aussichten gab.
Auch dieses Potential ist weg.
@Blücher
Die russlanddeutschen sind vielleicht ein eher schlechtes Beispiel. Ich habe meine BW Karriere in den 90’ern begonnen. Je nach Kaserne hat man beim Essen kaum ein Wort Deutsch mehr gehört. Auch war es keine gute Idee m.E., Menschen in die Truppe aufzunehmen, die kurz zuvor nach Deutschland eingereist waren, nachdem sie jahrelang erzogen wurden in dem Geistes, dass der Westen, und damit wir, ihr Feind wären.
Generell stehe ich einer allgemeinen Wehrpflicht (also für Mann/Frau/Divers) positiv gegenüber. Inklusive des Zivildienstes natürlich. Aber in Anbetracht des wachsenden Fanatismus, Gewaltbereitschaft, Extremismus und Parallelgesellschaften, und daß sowohl von den gebürtigen Deutschen als auch den Zugewanderten, denke ich nicht, daß eine allgemeine Ausbildung an Waffen und militärischen Dingen eine gute Idee ist. Aber wie ich unsere Politik kenne, wird da gern bis zur nächsten Wahl gedacht, und was danach kommt, z.B. Anschläge, Umsturzversuche und so weiter, ist wumpe..
Was mir besonders auffällt sind die knapp 60k Berufssoldaten. Also fast ein Drittel!
Die lass mal einer alt werden…
Zum einen brauchen die eine entsprechende Verwendung und zum anderen sieht’s dann mit der durchschnittlichen körperlichen Leistungsfähigkeit der Truppe auch eher mau aus…
Bin Berufssoldat und habe noch neun monate. Bin dann 58 Jahre. Wütend auch nochmal verlängern. ist aber nicht gewollt. Ich glaube dann reicht es aber auch. War in fast allen Auslandseinsätzen dabei. Und jetzt reden die Politiker in Berlin davon das wir Kriegstüchtig werden müssen. Lach mich kaputt. Wem sind denn die Kugeln um die Ohren geflogen. Deren Kinder mit Sicherheit nicht.
Nach mehr als zwei Jahren sollte die Bundesregierung eine Bilanz der „Zeitenwende“ vornehmen. Dazu könnte eine Regierungserklärung im Bundestag dienen.
Sicher ist der heutige Zustand der Bundeswehr nicht nur durch die jetzige Bundeswregierung verursacht, sondern wesentlich durch deren Vorgänger. Andererseits trägt diese Bundesregierung jetzt die Verantwortung und hat die Möglichkeit Defizite zu beheben. Die Defizite sind im Wesentlichen bekannt.
Für die Äußere Sicherheit zu sorgen, ist eine der Kernaufgaben jeder Regierung und wie es um die Äußere Sicherheit steht, sollte die Bundesregierung der Bevölkerung ehrlich sagen.
Sollte klar sein, dass die Kriegsziele Russlands in der näheren Zukunft liegen, während die „Kriegstüchtgkeit“ der Bundeswehr erst später geplant ist, dann sollten wir uns darauf einstellen, dass die Kriegsgefahr wächst und besonders die eines Nuklearkrieges, verursacht durch zu schwache konventionelle Streitkräfte auf Seiten des Westens, denn fällt Deutschland, fällt Europa. Dass den Strategen der Bundesregierung das klar ist, wird nicht sichtbar.
Die Zeit drängt zum Handeln, während man den Eindruck gewinnt, dass in Berlin mit „Ruhiger Hand“ am „Weiter so“ festgehalten wird. Die Geschichte wird zeigen, wozu das führt.
@ Lucky Sailor:
„Auch die ‚Taskforce Personal‘ findet keine Lösungen für dieses strukturelle Problem, man hört nichts mehr von dort.“
Sie schreiben zu Recht von einem strukturellen Problem. Von einer innerhalb der Bundeswehr agierenden Task Force ohne legislative Kompetenz konnte aber von vornherein nicht mehr als das erwartet werden, was sie bereits geleistet hat – nämlich die Ausschöpfung der (wenigen) Stellschrauben, die die Bundeswehr aus eigener Kraft beeinflussen kann.
Dies lässt sich ohne Rückgriff auf die aktuelle Wehr- oder Dienstpflichtdiskussion schon anhand der Problematik allein der Reserve verdeutlichen, in die ausscheidende Soldatinnen und Soldaten überführt werden sollen:
Die Grundbeorderung ist derzeit freiwillig. Auf der Website des Deutschen Bundeswehrverbandes e. V. folgt der vielversprechenden Überschrift „Grundbeorderung: Ziel ist die Erhaltung der militärischen Fähigkeiten“ u. a. die Frage: „Ich möchte nach meinem Dienstzeitende nicht als Reservist tätig werden – was kann ich tun?“ Die in gewohnter Weise gewerkschaftlich formulierte, aber dennoch vollkommen richtige Antwort lautet: „Wenn Sie kein Engagement als Reservist beabsichtigen, bleibt es Ihnen überlassen, auf Angebote Ihres Beorderungstruppenteils zur Ableistung von Reservistendiensten nicht zu reagieren.“
Falls es dabei bleiben sollte, ist die Grundbeorderung ein Organisationsmittel, aber nicht mehr als das; eine Liste von Namen, die Stellen zugeordnet werden. Sollte beabsichtigt sein, Elemente einer Pflicht wenigstens für ausscheidende Soldatinnen oder Soldaten nach ihrem Dienstzeitende zu etablieren, stellen sich sogleich Folgefragen:
Verpflichtet sich jemand als Soldat auf Zeit, so verpflichtet er sich eben auch NUR für diese Zeit bzw. den von ihm oder ihr gewählten Zeitraum. Mithin kann die Heranziehung zu Reservedienstleistungen nach Dienstzeitende nur ENTWEDER freiwillig ODER aber aufgrund der Wehrpflicht erfolgen: Aus der Tatsache allein, dass jemand sich für eine bestimmte aktive Dienstzeit freiwillig verpflichtet hat, folgt in keiner Weise, dass er nach seiner Dienstzeit unabhängig von der Wehrpflicht zu Reservedienstleistungen verpflichtet werden kann, soweit und/oder solange die Wehrpflicht nicht greift: Es gibt dann keine Ermächtigungsgrundlage, ihn heranzuziehen.
Ohnehin kann die Wehrpflicht nur für Männer angeordnet werden (Art. 12 a Abs. 1 GG) und besteht auch nur für sie (§ 1 Abs. 1 WPflG). Sie ist derzeit ausgesetzt, und zwar einschließlich der Vorschriften über die Wehrüberwachung. Lebt sie – erst und nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall (§ 2 WPflG) – wieder auf, wird es absehbar zu spät sein, um auch nur die dann in der Tat verpflichtende Grundbeorderung für ehemalige Soldaten mit Leben zu erfüllen.
Trifft die These zu, dass Grundlage für die Heranziehung zu Reservedienstleistungen nach Dienstzeitende de lege lata nur die Wehrpflicht sein kann, können ausgeschiedene Soldatinnen aber auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht herangezogen werden (Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 GG). Folglich wäre die Grundbeorderung ausgeschiedener Soldatinnen auch im Spannungs- und Verteidigungsfall ausschließlich auf freiwilliger Basis mit Leben zu erfüllen.
Dies war nur eine von vielen Fragen, die zu beantworten sind. Fest steht aber, dass unabhängig vom „Wehrwillen“ der jungen Generation etc. allein schon die rechtlichen und sogar verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr wirklich passen. Sogar der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hat kürzlich darauf hingewiesen, dass z. B. die Anknüpfung an den Spannungs- oder Verteidigungsfall mit ihren hohen prozeduralen Hürden (Artt. 80 a, 115 a GG, vgl. auch Art. 12 a Abs. 5 und 6 GG) in Szenarien hybrider Konflikte nicht besonders hilfreich sein wird, vgl. das Interview in Der Spiegel Nr. 20/2024 vom 06.05.2024.
Bevor hier keine nachhaltigen Reformen angegangen und durchgesetzt werden, wird eine Task Force das Problem nicht lösen, weil sie es gar nicht lösen kann. Dass die politisch erforderlichen Mehrheiten zustande kommen, ist aber unwahrscheinlich. Ein Trost bleibt uns allen: Das Personalproblem der Bundeswehr ist ja, wie wir aus berufenem Munde erfuhren, überschaubar. Hierauf gilt es zu vertrauen!
„Hoch wuchs ich über Mensch und Tier, und sprech ich – niemand spricht mit mir.“
Friedrich Nietzsche: Pinie und Blitz (1882).
Es ist politisch nicht gewollt, weil – zum einen – nächstes Jahr Wahlen sind. Die SPD – als Familienpartei – braucht dringend Wählerstimmen. 2. es gut ist, dass wir die Füße einigermaßen stillhalten und keinen Krieg mit den Russen anzetteln. Hat irgendwer das Szenario mal zu Ende gedacht? Dieses Kriegsgeheul ist der reinste Irrsinn. Hätte man sich mal, mit der selben Inbrunst in AFG eingebracht. Ich habe den überhasteten Abzug bis heute nicht verdaut…
[Ihre Meinung ist Ihre Meinung. „Dieses Kriegsgeheul ist der reinste Irrsinn.“ stimmt zwar, aber es scheint, Sie ordnen das der falschen Seite zu… T.W.]
Für den Spannungs- und Verteidigungsfall geltende Rechtslage….
Reservisten können durch eine Beorderung für den Verteidigungsfall einberufen und zum Einsatz vorgesehen werden. Eine Beorderung erfolgt zum einen durch einen Einberufungsbescheid des Karrierecenters der Bundeswehr (vormals Kreiswehrersatzamt), zum anderen kann sie von dem Reservisten selbst beantragt werden.
Quelle: https://www.anwalt24.de/lexikon/reservisten_der_bundeswehr
Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage wird die GBO eingeführt?
Antwort: Es Bedarf für die GBO auch keiner eigenständigen normativen Grundlage. Die GBO verfolgt das Ziel, die personellen Grundlagen für einen zügigen Aufwuchs in einem möglichen Bereitschafts-, Spannungs- und Verteidigungsfall zu schaffen. Die der Personalbedarfsdeckung dienende Grundbeorderung ist kein Selbstzweck, sondern letztlich eine Vorbereitungsmaßnahme, um die zügige Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten zu gewährleisten. Die Grundlage für die GBO ist das in der „Strategie der Reserve“ zum Ausdruck gebrachte Prinzip der optimalen Bedarfsdeckung der Streitkräfte zur Erfüllung ihres Auftrages.
Quelle: https://bsb1874ev.de/20210920_ska_kompzresangelbw_handreichung_grundbeorderung_vers_2.pdf
Fazit: Man kann natürlich immer über Für und Wider sprechen. Wenns knallt ist jeder zwischen 18 und 60 dran. Und wenns rechtlich nicht möglich ist, dann wirds rechtlich gemacht.
@ Sieghardt Claaßen Auch ich war Berufssoldat und ich bin aktiver Reservist. Ich habe ein paar Fragen: Was taugt eine nicht kriegstüchtige Armee? Halten Sie den derzeitigen Zustand der Bundeswehr für erstrebenswert? Wir haben doch beide was anderes kennengelernt. Man kann die Äußerung von Verteidigungsminister Pistorius auch missverstehen wollen. Da ist man mit AfD und BSW in guter Gesellschaft. Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen. Das sollte Ihnen doch irgendwie bekannt vorkommen.
@Y-998201
„Da ist man mit AfD und BSW in guter Gesellschaft.“
Dann sollte man sich als Demokrat, als Soldat und als anständiger Mensch ganz flott mal überlegen, was mit einem falsch läuft.
@F. Kilo
„und keinen Krieg mit den Russen anzetteln“
So einen wie dich will ich in keiner verantwortungsvollen Position haben. Vor allem nicht als Soldat oder Polizist. Wenn ein Krimineller eine Straftat begeht, müßte man ihn laut dir mindestens machen lassen, wenn nicht unterstützen. Alles andere kann ihn gegen dich aufbringen
Solche Ansichten und solche Menschen schaden jeder funktionierenden Gesellschaft.
[Zum zweiten Teil: Die Debatte beenden wir damit bitte, die ist nicht besonders zielführend. Danke. T.W.]
Ich bin auf einem der größten TrÜbPl Deutschlands im Außendienst beschäftigt und habe viel Kontakt zur übenden Truppe. Also wenn mal Truppe übt. Und damit meine ich nicht mal das schießen. Wir haben wahnsinnig viel Platz, Üb Räume ohne Ende. Platz für ganze Bataillone um Biwak zu machen. Es passiert aber nix mehr. Die Soldaten machen Dummf*** in der Kaserne. Dafür gehen junge Menschen nicht dahin.
Es ist wirklich traurig.
@ Andreas Maase sagt:
11.06.2024 um 16:23 Uhr
Die Möglichkeit Reservist*innen auch ohne deren freiw. Zustimmung zu Übungen sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall auch zu unbefristetem Wehrdienst heranziehen zu können ist nach meinem Verständnis doch über §59 SG gegeben? WehrpfG und Art. 12a GG sind für Reservist*innen (alle doch irrelevant, und das gilt doch auch für Soldatinnen.
Ich habe mich heute tatsächlich noch mit einem jungen Mann (25) unterhalten, der sich sich gerne bei der Bw bewerben möchte und bereits 2 Gespräche beim Karrierecenter in unserer Nähe hatte. Sein Wunsch ist eine Feldwebellaufbahn bei den Fallschirmjägern.
Der Junge bringt alle vorgeschriebenen Voraussetzungen mit. Zwei abgeschlossene Handwerksausbildungen, mittlere Reife und ein wenig Berufserfahrung als Geselle.
Da sagt ihm der Berater allen ernstes, das die Fallschirmjägertruppe ausgelastet ist und momentan keine neuen Rekruten braucht und das er mit 25 Jahren bereits zu alt sei, um 12-15 Jahre lange Laufbahn bei der Bw zu beginnen. Für die Marine sei er ebenfalls zu alt, für die Panzertruppe ist er zu groß und bei den Gebirgsjägern brauch er es gar nicht zu versuchen…
Und hier lese ich genau das Gegenteil.
Mittlerweile kann ich diesen Laden, bis auf gewisse „Einheiten“ bei allem Respekt nicht mehr ernsten. Eine komplette neue Aufstellung + die Einführung der Wehrpflicht (ich wäre für eine Teil-Wehrpflicht), wäre mMn. am sinnvollsten für diesen Kindergarten.
Generalmajor Henne hat gestern deutlich gemacht, dass man sich wohl nicht an das Thema Aufhebung der Freiwilligkeit dranmachen werde. Auf Nachfrage hat er u.a. explizit den Fachkräftemangel in Wirtschaft UND Öffentlichem Dienst als Argumente gegen eine verpflichtende Freistellung durch die Arbeitgeber benannt. Es fielen dann die üblichen Worte Freiwilligkeit und Grundbeorderung… So richtig nach Zeitenwende klang das nicht…Sehr spannend, wenn man in diesen Tagen Stimmen aus dem BMVg hören kann, die von zwei Wochen Pflichtfreistellung für Arbeitgeber pro Kalenderjahr und Reservist raunen.
Es heißt doch WehrPFLICHT! Was hat das mit Freiwilligkeit zu tun? Niemand, wirklich niemand wird sich, für ein paar lausige Kröten/eine fremde Nation ((Deutschland wird ja (noch) nicht angegriffen)) den Russki entgegenstellen und sich erschießen, wegsprengen und was weiß ich noch lassen.
@ Otto
ZUM THEMA hätte ich gerne Ihre Meinung gelesen.
@zKf sagt: 11.06.2024 um 21:34 Uhr
„Also wenn mal Truppe übt. Und damit meine ich nicht mal das schießen.“
Welche Truppe soll denn da üben, und dann in Bataillonsstärke? Da fehlt es doch schon am Großgerät, weil dieses entweder nicht vorhanden/in der Instandsetzung ist, an andere Einheiten wegen einsatzgleicher Verpflichtungen abgegeben wurde (eFP, VJTF, etc.) oder gar gleich an die UKR als Waffenhilfe geliefert wurde.
Im Ergebnis kann von Heer und SKB nur der Teil der Truppe überhaupt üben, der sich auf einsatzgleiche Verpflichtungen vorbereitet. Und schießen, das kann ich mit den Handfeuerwaffen auch auf der Standortschießanlage, wenn ich Munition und Waffen habe.
Im Vergleich ist es so, wenn ich Fabrikant bin und (z.B.) Bratpfannen herstellen und verkaufen will, weil der Markt dafür da ist, dann brauche ich ein Fabrikgebäude, Produktionsstraßen (Maschinen), Material, Arbeiter und Techniker dafür. Und natürlich eine Verwaltungs-, Einkauf- und Vertriebskomponente, möglichst schlank und effizient.
Bei der Bundeswehr ist das anders. Die hat eine Verwaltungskomponente, möglichst groß und ineffizient. der Einkauf (Personalwerbung, Beschaffung) hat keine Ahnung oder steht sich selbst im Weg. Der Vertrieb (Politik) kann keine äußere Sicherheit gewährleisten, weil es schlicht an Material, Maschinen und Personal (vollausgestattete Truppe mit entsprechender Infrastruktur) fehlt, um diese herzustellen. Das hat die Politik durch Fehlentscheidungen der letzten 15 Jahre selber verschuldet.
Kurz und schlecht, als Unternehmen wäre die Bundeswehr pleite, weil sie die unternehmerischen (hier politischen) Ziele nicht erreichen kann. Schuld ist eine gesellschaftliche Grundhaltung, die eine sicherheitspolitisch unfähige politische Führung hervorgebracht hat, die wiederum eine nicht durchsetzungswillige und -fähige militärische Führung nach oben gespült hat.
Jetzt versucht man (Verteidigungsministerium) materiell und personell etwas zu ändern. Aber bitte nur so, das niemanden weh getan wird oder irgendjemand in seinem Schönheitsschlaf gestört.
@ Landmatrose3000:
“ … ist nach meinem Verständnis doch über §59 SG gegeben? WPflG und Art. 12 a GG sind für Reservist*innen (alle) doch irrelevant, und das gilt doch auch für Soldatinnen.“
Das sehe ich nicht so, und zwar mit folgender Begründung:
§ 59 SG bietet für die Heranziehung u. a. früherer SaZ, die mindestens SaZ 2 waren, in der Tat eine einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage (§ 59 Abs. 2 Satz 1 SG). Diese ermächtigt zur Heranziehung zu Übungen (§§ 59 Abs. 2 Satz 1, 60 Nr. 1 SG); schon die Heranziehung zu anderen Dienstleistungen (§ 60 Nr. 2 – 5 SG) ist nur freiwillig möglich (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SG).
Der Begriff der Übungen wird in § 61 SG vertieft. Dieser nennt zunächst befristete Übungen, die – wenngleich das Gesetz dies nicht ausdrücklich sagt – ersichtlich auf eine Inübunghaltung der ehemaligen SaZ im Frieden zugeschnitten sind (§§ 61 Abs. 1, Abs. 2 SG). Nicht mehr ganz im Frieden, aber noch nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall angesiedelt, also auf nicht näher eingegrenzte krisenhafte Situationen sind unbefristete Übungen, die die Bundesregierung „als Bereitschaftsdienst“ anordnet (§ 61 Abs. 3 SG). Im Spannungs- oder Verteidigungsfall greift dann der unbefristete Wehrdienst (§ 60 Nr. 6 SG).
Der Anwendungsbereich des Soldatengesetzes ist eröffnet für Soldaten. Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 SG). Vorliegend geht es um die Heranziehung ehemaliger SaZ. Diese sind definiert als Personen, die sich freiwillig verpflichten, für begrenzte Zeit Wehrdienst zu leisten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 SG).
Der vorliegend relevante Personenkreis besteht also aus Personen, die sich irgendwann freiwillig (!) verpflichtet haben, eine begrenzte Zeit (!) zu dienen. Diese Zeit ist nun vorbei. Eine verpflichtende Heranziehung hätte sich folgenden Fragen zu stellen:
1) Männer, Heranziehung gem. §§ 59 Abs. 2 Satz 1, 60 Nr. 1, 61 Abs. 1, Abs. 2 SG: Ihr freiwilliger Verpflichtungszeitraum ist verstrichen. Soldaten i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SG sind sie deshalb nicht mehr. Mithin kommt eine verpflichtende Heranziehung nur i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SG, also aufgrund der Wehrpflicht in Frage. Diese ist aber ausgesetzt und lebt nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder auf (§ 2 WPflG).
2) Frauen, wie zuvor: Für sie gibt es keine Wehrpflicht (Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 GG).
3) Über die vorstehenden Überlegungen kommt man m. E. ausschließlich dann hinweg, wenn aus der Tatsache, dass jemand sich für einen begrenzten (!) Zeitraum freiwillig (!) verpflichtet hat, sowohl für Männer als auch für Frauen zu folgern wäre, dass mit dieser „Jugendsünde“ ein wie auch immer geartetes Sonderstatusverhältnis im Sinne einer Heranziehbarkeit viele Jahre über den freiwillig eingegangenen Verpflichtungszeitraum hinaus begründet wird. Einfachgesetzlich könnte dies
a) für Männer mit §§ 61 Abs. 1, Abs. 2 SG ausgesagt sein, der aber aus früheren Zeiten stammt, in denen SG und WPflG zwei Seiten der Medaille waren, die mit Art. 12 a Abs. 1 GG vorgeprägt war, lässt sich
b) für Frauen jedoch vor dem Hintergrund des Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 GG von vornherein nicht begründen; unsere Wehrverfassung stammt eben aus einer anderen Zeit und wurde nach dem Kreil-Urteil EuGH, Urt. v. 11.01.2000 – C 285/98 auch nicht angepasst.
Aus damaliger Sicht war dies kein Defizit, denn in der Ära der Stabilisierungsoperationen – Bosnien, Kosovo, Afghanistan bestand für LV/BV bzw. für eine Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit und die verpflichtende Heranziehung von Res schlicht kein Bedarf. Heute besteht er aber!
Ob § 61 Abs. 3 SG (von der Bundesregierung angeordneter Bereitschaftsdienst) verfassungskonform ist, mag vorliegend dahinstehen; m. E. handelt es sich um einen (untauglichen) einfachgesetzlichen Versuch, für Krisensituationen die teils kaum handhabbaren Hürden auszuhebeln, die die Notstandsverfassung von 1968 für den Spannungs- und Verteidigungsfall aufstellt.
„Die Urheber des Grundgesetzes befanden sich in der unvergleichlichen Lage, eine Verfassung entwerfen zu können, ohne auf äußere und innere Sicherheit des zu schaffenden Staatswesens Bedacht nehmen zu müssen. Unter diesen Umständen konnte man sozusagen rechtsstaatlich aus dem Vollen schöpfen.“
Ernst Forsthoff: Der Staat der Industriegesellschaft, München 1971, S. 106.
Ich summiere bei Herr, Luftwaffe und Marine knapp über 100.000 besetzte DP.
Rechnen wir jeweils Kommandos, Ämter und Schulen raus, was bleibt dann noch an kampfbereiter Truppe (inklusive einsatzbereiter HptWaSys) übrig?
Wenig wohl, eher viel zu wenig, auch wenn man ein paar (sic) zukünftige Wehrpflichtige hinzuzählen würde.
Traurig, was jährlich 53. Milliarden Euro bewirken …
@Landmatrose3000 sagt: 11.06.2024 um 22:17 Uhr
Zunächst beachten Sie die Wertigkeiten der Gesetze nicht. Das Grundgesetz geht immer vor, grundsätzlich. Näheres regelt ein nachfolgendes Gesetz. Von daher können Sie Wehrpflichtgesetz und Grundgesetz nicht in einen Topf werfen. Die Rechtsstellung des Reservisten ist im übrigen im Reservistengesetz (ResG) geregelt. §12a GG greift hier gar nicht. Die Absätze 3 ff. setzen alle den Verteidigungsfall für eine Zwangsverpflichtung voraus und Abs 1+2 sind quasi ausgesetzt, da die Wehrpflicht derzeit ruht. Hat man den Verteidigungsfall nicht, muss man den Reservisten eben fragen, ob er denn freiwillig kommt.
Reservisten können, außer im Spannungs- und Verteidigungsfall, nur freiwillig zu einer Reservedienstleistung (RDL) herangezogen werden. Dafür ist für jede Übung eine Einverständniserklärung des Reservisten einzuholen, und Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid kann man auch noch erheben. das ist doch die Krux, warum man bei BAPersBw 8-10 Wochen Vorlauf zur RDL braucht.
Es geht nur dann schneller, wenn der Reservist in der Einverständniserklärung 1. mit einer kurzfristigen Heranziehung einverstanden erklärt und auf die gesetzliche Zustellfrist von vier Wochen sowie 2. auf das Widerspruchsrecht gegen den Heranziehungsbescheid verzichtet. Das ist dann in der Einverständniserklärung anzukreuzen.
Das gilt eben auch für die beorderten oder grundbeorderten Reservisten. Die Beorderung begründet keine Verpflichtung zur RDL.
Otto sagt:
11.06.2024 um 12:19 Uhr
„… Auch war es keine gute Idee m.E., Menschen in die Truppe aufzunehmen, die kurz zuvor nach Deutschland eingereist waren, nachdem sie jahrelang erzogen wurden in dem Geistes, dass der Westen, und damit wir, ihr Feind wären. …“
Otto, das traf auf uns auch zu. In den 1970 in der DDR geboren, aufgewachsen, in der DDR Wehrdienst gemacht…. und am 03.10.190 dann im Bundesdienst. Schlechte Idee? Deutsche 2. Klasse oder doch Integration mit allen Rechten (und Pflichten)?
@BJK2107: 53 Mrd € bewirken im Verbund mit unseren (NATO)-Verbündeten, dass wir seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht angegriffen wurden und meiner festen Überzeugung nach nicht werden (Art V NATO-Vertrag)! Ihre Meinung in allen Ehren, sie hält der Realität nicht Stand, finde ich.
@DFens
Dann einfach meine Kommentare lesen. Desweiteren gehören zu einer Konversation die Möglichkeit und das Recht, auf andere Kommentare zu antworten. Auch wenn das in manchen Kreisen hier und in manchen Oligarchien/ Diktaturen nicht gern gesehen und ertragen wird.
Gern geschehen.
@Mathias
Sag du es mir. War es eine gute Idee, DDR Bürger in die Bundeswehr aufzunehmen? Insbesondere solche, die bereits Offiziere und Co. waren? Ihr wurdet indoktriniert, uns zu hassen und uns als Feind zu sehen. Was eine Hauptmotivation für die NVA war, überhaupt einigermaßen kampffähig zu sein.
Hast du es geschafft, das sofort über Bord zu werfen?
Oder hast du in der BW Uniform immer noch den alten „Feind“ gesehen?
Ob es eine gute Idee war, solltest du am ehesten wissen.
Bein den russlanddeutschen ist allerdings eine sehr grosse Liebe zu Russland und zu dem kleinen Führerlein in Moskau (bin nicht sicher, ob er sich schon wieder dahin traut) festzustellen. Nicht so gross, dass man wirklich in Russland leben wollte. Toll ist es da ja echt nicht. Aber gross genug, dass sich manche vom Geheimdienst anwerden lassen, Anschlagsziele ausspionieren, und viele mit hoher Begeisterung Hetze und Fake News gegen das Land, das sie aufgenommen hat, verbreiten.
[Am Umgangston gegenüber anderen Kommentatoren arbeiten wir noch, gell? T.W.]
@ Andreas Maase
„wenn aus der Tatsache, dass jemand sich für einen begrenzten (!) Zeitraum freiwillig (!) verpflichtet hat, sowohl für Männer als auch für Frauen zu folgern wäre, dass mit dieser „Jugendsünde“ ein wie auch immer geartetes Sonderstatusverhältnis im Sinne einer Heranziehbarkeit viele Jahre über den freiwillig eingegangenen Verpflichtungszeitraum hinaus begründet wird.“
Genau das sagt §59 SG. Und die grundsätzliche Heranziehbarkeit von ehem. Soldatinnen ohne Freiwilligkeit auf der Basis §§ 59,60 SG hat ja zB BVerwG 6B 24.09 bejaht. Zitat aus Urteil: „Denn sie muss dann damit rechnen, als frühere Soldatin auf Zeit, die mehr als zwei Jahre in diesem Dienstverhältnis gestanden hat, nach § 59 Abs. 2 Satz 1 SG bis zum Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zu den in § 60 SG genannten Dienstleistungen herangezogen zu werden“
BVerwG hat dabei differenziert, dass zB Dienst im Sanitätsdienst der BW nicht als „Dienst mit der Waffe“ nach 12a GG sondern als „waffenloser Dienst“ zu werten sei. (Was für andere Bereiche gilt, bei denen die Waffe auch nur der Selbstverteidigung dient, wäre spannend…CIR/SKB anyone? Pflichtdienst von Frauen dort GG-konform…?) und dass die Klägerin als SanDstSdt wg „waffenlosem Dienst“ erst nach Entlassung aus Dienst KDV-Antrag stellen kann – was überflüssig wäre, wenn sie der Pflicht Heranziehungen nachzukommen nicht unterliegen würde.
Verfassungsklage gegen diese Auslegung hat m.W. noch niemand angestrengt.
@LuckySailor sagt: 11.06.2024 um 6:44 Uhr
„Insbesondere ein Mitforist hat immer jede Menge Ausreden für eine angeblich vorübergehende Unterbesetzung der Streitkräfte gefunden. DER ist mittlerweile auffällig zurückhaltend.“
Genau genommen kommentiere ich gar nicht mehr. Und das schon eine ganze Zeit nicht mehr.
Und das hat nichts mit den seit Covid einbrechenden Bewerberzahlen zu tun, sondern mit dem Verhalten nicht weniger Mit-Kommentatoren.
@ Pio-Fritz sagt:
12.06.2024 um 11:45 Uhr
„Von daher können Sie Wehrpflichtgesetz und Grundgesetz nicht in einen Topf werfen.“
Mache ich nicht, bitte nochmal lesen ;-)
ResG regelt näher als Dienstverhältnis ja nur die „ehrenamtliche Tätigkeit“ – für die anderen Dienstverhältnisse regelt aber SG (siehe auch §4 ResG).
Nachsatz zu Vorpost: Auch ich glaube übrigens nicht, dass Verpflichtung von Frauen, die nie freiwillig Soldatin geworden sind zum waffenlosen Dienst in der BW derzeit GG konform wäre.
Zum Thema „Reserve“ ein Blick über den Zaun nach Österreich, wo das Bundesheer tatsächlich eine Alarmreserve aus Reservisten vorhält und sich das auch einiges kosten läßt (*):
https://reaktionsmiliz.bundesheer.at/
Moin,
möglichweise habe ich das überlesen, aber gibt es auch eine Statistik zum Altersdurchschnitt des Personalkörpers? Dies andauernde Verlängerung von pensionsfähigen Soldaten kann sich doch nicht gesund auf Altersstruktur auswirken, oder?
„““Generalmajor Henne hat gestern deutlich gemacht, dass man sich wohl nicht an das Thema Aufhebung der Freiwilligkeit dranmachen werde. Auf Nachfrage hat er u.a. explizit den Fachkräftemangel in Wirtschaft UND Öffentlichem Dienst als Argumente gegen eine verpflichtende Freistellung durch die Arbeitgeber benannt.“““
Antwort: Wenn passiert was nicht passieren soll, braucht man auch keine Wirtschaft mehr und Fachkräfte auch nicht. Das hat bloß noch keiner kapiert.