EU-Beschluss zur Marinemission im Roten Meer formal festgezurrt
Der Einsatz europäischer Kriegsschiffe im Roten Meer zum Schutz von Handelsschiffen vor Angriffen der Huthi-Milizen in Jemen ist formal auf den Weg gebracht: Ein entsprechender EU-Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Mission veröffentlicht. Die deutsche Fregatte Hessen, die Teil der EU-Mission Aspides werden soll, hat inzwischen die Atlantikküste Spaniens erreicht. Noch vor dem für kommende Woche erwarteten Bundestagsbeschluss für diesen Einsatz will Verteidigungsminister Boris Pistorius das Schiff im Mittelmeer besuchen.
Der Beschluss, der am vergangenen Freitag im Umlaufverfahren im Rat der Europäischen Union gefassst wurde, wurde am (heutigen) Montag im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht – die wesentlichen Punkte:
BESCHLUSS (GASP) 2024/583 DES RATES
vom 8. Februar 2024
über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
(…)
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Auftrag
(1) Die Union richtet eine Militäroperation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer ein. Diese Operation trägt in Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren zur maritimen Sicherheit entlang der wichtigsten Seeverbindungen in dem in Absatz 3 genannten Gebiet bei.
(2) Die Bezeichnung der Operation lautet EUNAVFOR ASPIDES.
(3) Das Operationsgebiet umfasst die Meerenge von Baab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf. Die genauen Grenzen, die Untergebiete und das Gebiet von Interesse werden in den einschlägigen, vom Rat gebilligten Planungsdokumenten festgelegt.
(4) Das strategische Ziel der EUNAVFOR ASPIDES besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Bereitstellern maritimer Sicherheit in dem Operationsgebiet eine Marinepräsenz der Union und somit die Freiheit der Schifffahrt sicherzustellen.
(5) Zu diesem Zweck wird die EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten
a) Schiffe im Operationsgebiet begleiten,
b) eine maritime Lageerfassung im Operationsgebiet sicherstellen,
c) Schiffe vor bereichsübergreifenden Angriffen auf See unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts, einschließlich der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, in einem Untergebiet des Operationsgebiets schützen.
Artikel 2
Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation Flottillenadmiral Vasileios GRYPARIS wird zum Befehlshaber der EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES ernannt.
Artikel 3
Bestimmung des operativen Hauptquartiers der EU
Das operative Hauptquartier von EUNAVFOR ASPIDES befindet sich in Larissa, Griechenland.
(…)
Artikel 6
Kohärenz der Reaktion der Union und Koordinierung mit Dritten
(…)
(3) Die EUNAVFOR ASPIDES stimmt sich eng mit der durch die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates (3) eingerichteten Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) ab.
(4) Die EUNAVFOR ASPIDES arbeitet mit der Operation „Prosperity Guardian“, den multinationalen Seestreitkräften und bereitwilligen Staaten, die zur maritimen Sicherheit in ihrem Einsatzgebiet beitragen, zusammen.
(5) Die EUNAVFOR ASPIDES arbeitet eng mit der Schifffahrtsindustrie zusammen, insbesondere über das Maritime Sicherheitszentrum — Horn von Afrika.
(…)
Artikel 10
Weitergabe und Austausch von Informationen
(…)
(2) Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUNAVFOR ASPIDES generiert werden, unter Einhaltung des Beschlusses 2013/488/EU des Rates soweit angezeigt und entsprechend den operativen Erfordernissen der EUNAVFOR ASPIDES an benannte Drittstaaten weiterzugeben, und zwar
a) bis zu der Stufe, die in den jeweils geltenden Geheimschutzabkommen zwischen der Union und dem betreffenden Drittstaat vorgesehen ist, oder
b) für Informationen, die an Ägypten, den Golf-Kooperationsrat und seine Mitgliedstaaten, an Indien sowie an andere vom PSK benannte Drittstaaten weitergegeben werden, bis zum Geheimhaltungsgrad „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“.
(3) Der Hohe Vertreter wird ermächtigt, mit der Operation „Prosperity Guardian“ und den multinationalen Seestreitkräften gemäß dem Beschluss 2013/488/EU und vorbehaltlich der Vereinbarungen zwischen dem Hohen Vertreter und den für diese Einsätze zuständigen Behörden über deren Hauptquartier Verschlusssachen von Bedeutung für die Zwecke der EUNAVFOR ASPIDES bis zum Geheimhaltungsgrad „SECRET UE/EU SECRET“ auszutauschen, wenn ein solcher Austausch im Einsatzgebiet aus operativen Gründen erforderlich ist.
Auffällig ist der – recht große – Zuschnitt des Operationsgebiets, das bis zur Straße von Hormus reicht und damit weit über das Rote Meer hinaus.
Faktisch dürfte sich der Einsatz allerdings auf das Rote Meer konzentrieren – auch wenn die genauen Einsatzgebiete nicht in dem Beschluss festgelegt sind, deutet das die Formulierung des Auftrags an: Schiffe vor bereichsübergreifenden Angriffen auf See unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts, einschließlich der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, in einem Untergebiet des Operationsgebiets schützen.
Damit ist auch gleichzeitig die Grenze des Waffeneinsatzes definiert: Allein der Schutz der Handelsschiffe ist zulässig, ein Kampfauftrag ist damit nicht verbunden. Allerdings wird ein sehr weitreichender Datenaustausch mit der US-geführten Operation Prosperity Guardian ausdrücklich festgeschrieben.
Die ebenfalls vorgesehene Zusammenarbeit mit der EU-Mission Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor Somalia und damit teilweise im gleichen Seegebiet dürfte einfach werden: Am (gestrigen) Sonntag übernahm die italienische Marine das Kommando über Atalanta – und das Force Headquarters (FHQ) von Aspides soll ebenfalls auf einem italienischen Kriegsschiff in der Region etabliert werden.
Die Hessen, die zeitgleich mit dem EU-Beschluss am vergangenen Freitag in Wilhelmshaven ausgelaufen war, hatte nach ihrem AIS-Signal (sichtbar auf der Seite vesselfinder.com) am Montag die Biskaya passiert und ihre Fahrt entlang der spanischen Atlantikküste fortgesetzt.
Nach Informationen von Augen geradeaus! plant der Verteidigungsminister für kommende Woche einen Besuch an Bord – dann voraussichtlich im Mittelmeer. Die Fregatte wird absehbar den Suezkanal erst dann passieren und ins Rote Meer weiterfahren, wenn der Bundestag die Mission gebilligt hat. Der Beschluss wird für den 23. Februar erwartet.
(Karte: OpenStreetMap)
Ein Hinweis an den Hausherrn: gemeint ist doch wohl das Amtsblatt der Europäischen Kommission. VG
[Wohl kaum:
https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de
da steht ziemlich eindeutig „Amtsblatt der Europäischen Union“. T.W.]
Es ist eine Lachnummer, wenn das Schiff nur weiterfährt, wenn der BT das Mandat beschließt vorher!
Wir brauchen kein Mandat zur Piratenbekämpfung! Seit den alten Römern mindestens werden und wurden Flotten aufgestellt, um Piraten zu bekämpfen. Mindestens seit dem 17. Jahrhundert fahren die Kriegsflotten der Welt Geleitschutz für ihre Indienfahrer, Walfangflotten und Silberflotten. Geleitschutz und Piratenbekämpfung sind ureigenste Aufgaben jeder Marine und fallen deshalb unter § 87 a Abs. 2 GG und damit unter den Verteidigungsbegriff. Hätte die Marine nicht einen selbstverschuldeten Schiffsmangel dann hätten wir sowieso Schiffe bei Atalanta gehabt. Der dt. Rückzug aus der Piratenbekämpfung erfolgte doch nur wg. Schiffs- und Flugzeugmangel. Und jahrzehntelang haben dt. Kriegsschiffe in Ostsee, Nordsee und Atlantik Geleitschutz gefahren für Nato-Konvois.
Und es ist und bleibt unverantwortlich, daß die Marine nicht mal am 7. Oktober ab die Idee kam ein Kriegsschiffs ins Rote Meer bzw. Persischen Golf zu schicken. Jetzt schickt man ein Schiff, was in der Ostsee besser aufgehoben ist, da es nicht aktiv kämpfen soll, ist viel langsamer als Dänemark. Für den reinen Geleitschutz hätte es auch eine Fregatte der Brandenburgklasse getan. Und fürs Kämpfen mit einer Korvette, hätte mehr Kampfwert, da verrückter Weise nur die deutschen Korvetten für einen Landbeschuß mit Raketen ausgerüstet sind.
Es mag sein, daß für die Unterstellung unter die EU ein Bundestagsmandat notwendig ist, aber da deutsche Schiffe schon beschoßen wurden, dürfte die Hessen auch ohne Bundestagsmandat ins Rote Meer einlaufen und dort Geleitschutz durchführen ggf. auch aktiv kämpfen, weil dies unter Verteidigung Deutschlands fällt, deutsche Handelsschiffe zu schützen.
Und selbst wenn die Opposition ohne Mandat klagen würde, wunderbar, dann müsste das BVerfG endlich mal den Begriff der Verteidigung in § 87 a II GG definieren und entscheiden.
Weiterhin fehlt jede Erklärung, warum die Hessen nicht aktiv kämpfen soll(außer daß fraglich ist, ob ihre Flugkörper auch Landziele bekämpfen können) oder warum keine Tornados oder EF geschickt werden, um Raketenstellungen der Piraten zu bekämpfen. Keine Einigkeit in der EU oder wieder Feigheit und hinter USA verstecken??
[So, Schluss. Es geht nicht um Piratenbekämpfung, und jetzt mal den gerechten Zorn des Stammtisches rauslassen machen wir hier auch nicht. Debatten dieser Art beende ich jetzt sofort. T.W.]
@T.W. Danke für Ihren Kommentar zum vorherigen Post.
Einen Punkt finde ich bemerkenswert, den „selbstverschuldeten Schiffsmangel der Marine“. Keine HHM für Neubauten zu haben ist nicht die Schuld der Marine. Auch ein paar weitere Punkte sehe mit über 30 Marinejahren etwas anders.
@Marineloggi
Im Verantwortungsbereich der Marine ist allerdings, daß man deutlich überzogene Preise akzeptiert (Betriebsstoffversorger), an der GF festgehalten hat (ein Ersatzbau wäre deutlich preiswerter gewesen) und daß der Flottenmix (F 125, K 130) für LV/BV suboptimal ist.
Aktuell haben wir die haushalterische Havarie mit dem Seeschlepper.
Guten Abemd Closius,
ich darf kurz ein paar Punkte aufgreifen und berichtigen….
1. Pratenbekämpfung ist offiziell Aufgabe der Bundespolizei, nicht die der Bundeswehr
2. Deutschland kann nur Schiffe losschicken wenn ein Mandat von UNO oder EU vorliegt. Unsere
Verfassung erlaubt keinen selbstbestimmten Auslandseinsatz.
3. Die Bedrohungslage findet vornehmlich aus der Luft statt, nicht unter Wasser. Deshalb ist die Entsendung
einer Luftverteidigungsfregatte genau die richtige und zielgerichtete Wahl.
4. Das Mandat der EU ist klar umrissen und sieht keine Landbekämpfung vor. davon abgesehen siehe Punkt 1 & 3
Grüße
> (3) Das Operationsgebiet umfasst die Meerenge von Baab al-Mandab
Da finden die Angriffe statt, bis dahin ist es logisch.
> und die Straße von Hormus
HALLO!? Das ist direkt vor der iranischen Haustür, weil von den Huthis entfernt.
> sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf.
Was lesen wir daraus? Nichts. Was müssten wir daraus erkennen können? Eine Verletzung des Völkerrechts. Nämlich dass das die Auflistung der, nach Völkerrecht, internationalen Gewässern ist. Die Meerenge von Baab al-Mandab und die Straße von Hormus hingegen sind laut Völkerrecht NICHT internationale Gewässer, sondern gehörsen zu Jemen (definitiv keine Erlaubnis) und Dschibuti (USA-Vasall, die erlauben das auf Befehl) bzw. Oman (US-Vasall, Erlaubnis anzunehmen) und Iran (garantiert keiene Erlaubnis). Laut EU-Beschluss wird also aktiv, geplant und absichtlich gegen Völkerrecht verstoßen.
@ TE
Das eingezeichnete Einsatzgebiet ist bei Weitem größer. Es umfasst auch den Persischen Golf. Das ist nicht die Haustür, das ist der Flur bis in den Empfangsraum des Irans!
[Hm, welche „Verletzung des Völkerrechts“ bei Begleitung von Handelsschiffen und Abwehr von Angriffen? Oder ist die Abwehr von Angriffen mit Raketen schon eine Verletzung des Völkerrechts? T.W.]
@TW
Bzgl. der Straße von Hormus ist das durchaus knifflig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fe_von_Hormus#Rechtliche_Lage
„Durchfahren“ ist etwas anderes als dort „zu kreuzen“ und ggf. andere Aktivitäten durchzuführen. Ich denke, der wissenschaftliche Dienst des BT wird sich der Frage annehmen.
[Das ist ziemlich theoretisch, weil das Mandatsgebiet zwar bis dahin reicht, das Operationsgebiet aber faktisch das Rote Meer und der Golf von Aden sein wird… T.W.]
@Marineloggi: Natürlich ist der vom Marine-Inspekteur beklagte Schiffsmangel selbst verschuldet und hat nur wenig mit Geld zu tun. Die Fregatten der Klasse F 125 sollten ursprünglich ab 2014 in Dienst gestellt werden und die Fregatten der F 122 Bremen Klasse ersetzen. Statt aber zu warten, bis die neuen Fregatten zulaufen, wurden ab 2012 die Fregatten der Bremen Klasse außer Dienst gestellt. Auch die Annektierung der Krim und die jahrelangen Bauzeitverzögerungen der F 125 Klasse führten nicht dazu, dass die Marine ihre vorschnelle Stillegungspolitik änderte. Weiterhin wurden ständig weitere F 122 Fregatten außer Dienst gestellt. Erst bei der Augsburg, dem vorletzten Schiff der F 122 Klasse, kann ich mich an Proteste und Aufforderungen erinnern, dass Schiff WG Schiffsmangel im Dienst zu halten, aber die Marine ignorierte die Proteste und legte die Augsburg trotzdem 2019 still. Nur die Dienstzeit der Lübeck, der letzten F 122 Fregatte , wurde WG Schiffsmangel verlängert. Doch obwohl mittlerweile Zeitenwende und im Dezember 2022 noch keine der F 125 Fregatten einsatzfähig, wurde die Lübeck grundlos außer Dienst gestellt! Und dies obwohl es die Idee gab, die Lübeck als Schulschiff im Dienst zu behalten. Auch hat niemand die Marine gezwungen 8 Fregatten der Bremen Klasse statt 1:1 nur 1:2 durch 4 Fregatten F 125 zu ersetzen, die dafür doppelt so groß sind. Ferner hat niemand die Marine gezwungen, nach der Krim-Annektierung , 10 Schnellboote außer Dienst zu stellen. Ein Teil der Schnellboote könnte noch im Dienst sein, selbst wenn ein paar Boote vielleicht als Ersatzteile-Lager mittlerweile dienen müssten. Deshalb ist der Schiffsmangel selbst verschuldet.
@Thomas Melber
…und daß der Flottenmix (F 125, K 130) für LV/BV suboptimal ist…
Da stimme ich zu, aber wann wurden die Schiffe denn in Auftrag gegeben? War bei den Vorlaufzeiten damals LV/BV schon der Schwerpunkt der Planung? Ich glaube nicht.
Weiterhin stimme ich Ihnen hier zu:
…@TW
Bzgl. der Straße von Hormus ist das durchaus knifflig:…
@TW
Ist vielleicht OT, und ich bin nur ein Stoppelhopser, kann also zur Marine nur sagen, dass es da um Sachen geht, die entweder oberhalb oder unterhalb der Wasseroberfläche schwimmen sollen, aber warum dehnt man das Mandatsgebiet auf das Gebiet eine souveränen Staates aus? Das wird international sicher nicht gut aufgenommen bzw. sogar medial ausgeschlachtet werden. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum die Straße von Hormus, wenn auch nur als theoretisches Gebiet auftaucht. Könnten Sie mir es erklären?
Dass das Einsatzgebiet so weiträumig mandatiert ist, ist m.E. kein Zufall. Offenbar ist die Erwartung dahingehend, dass man auch auf einen Konflikt in der Straße von Hormuz vorbereitet sein will. Die Huthi-Rebellen schießen regelmäßig Raketen und Drohnen auch in Richtung Israel ab, das erheblich weiter entfernt ist. Die Schifffahrt in denund aus dem Persischen Golf liegt demnach durchaus auch innerhalb der grundsätzlichen Reichweite der Huthis, ganz abgesehen von der unmittelbaren Nähe durch den die Rebellen steuernden Iran.
@Closius und andere
Wie wird es eigentlich ab 2014 spätestens ab 2022 gesehen, dass die F125 Fregattenklasse sowieso nicht wirklich zu Bündnis und Verteidigungsfall passt?
Was ist denn dran an den frühzeitigen Stilllegungsplänen? Sind denn alle Bremen Klasse Schiffe schon abgewrackt? Könnte man nicht das ein oder andere Schiff der Ukraine spenden? (wäre aktuell zwar nur Populismus aber für nach dem Krieg durchaus wichtig)
so richtig durchdacht scheint mir das als Laie nicht, was die Flottenpolitik der Marine angeht. Viel Geld hat man für die F125 ja schon ausgegeben, wäre eventuell anders besser angelegt.
Zu guter Letzt: bleibt man bei der F126 eigentlich bei der Aufteilung der Missionsmodule? bzw. überhaupt bei dem Konzept der Missionsmodule mit dem die US Navy schon krachend gescheitert ist? Wir kriegen das bestimmt besser hin^^
@Dominik sagt: 14.02.2024 um 10:11 Uhr
Die F-125 war und ist für ein anderes Szenario konzipiert. Und als Führungsschiff super, mit Platz für Zusatztruppen, mal allgemein.geschrieben. Auch das wird gebraucht.
Letztendlich ist unsere Marine zu klein, um alle Anforderungen zu erfüllen. Wir müssen uns auf unsere LV/BV Aufgaben beschränken. Alles andere geht in die sprichwörtliche Hose.
gut, dass einmal jemand die völkerrechtliche Problematik in die Diskussion bringt.
allerdings wird das mit dem Völkerrecht von der Bundesrepublik nicht mehr so ernst genommen. ernst genommen ,nur wenn es zur Agitation passt. seit dem Juguslawienkrieg, dem Fakeabkommen von Minsk und zumindest im Umgang mit Israel, dessen ständige Völkerrechtsverlezungen von deutscher Staatsraison hingenommen werden, wird eine ernsthafte Diskussion wohl unterbleiben.
Bitte nur mal darüber nachdenken. und nach Denken argumentieren.
Antisemitisus hat mit dem jüdischen Glauben und fast nichts mit Israel- oder deutscher Politik zu tun.
[Oha, Herr Petter, in Ihrem allerersten Kommentar hier sind Sie da bestimmt einer ganz großen Sache auf der Spur. Komisch nur, dass beim Thema Schutz von Schiffen im Roten Meer jetzt gerne auf diese Narrative zurückgegriffen wird. Sie wollen bestimmt nicht den Eindruck erwecken, dass Sie da bestimmte Ziele verfolgen, da bin ich mir doch ganz sicher… T.W.]
Ohne Irononie:
Wie erwartet, statt Argumentation, Unterstellung unlauterer Absichten.
Zu Erklärung meiner Absichten
Ich bin Zeitzeuge des zweiten Weltkrieges als Kind mit der alleinerziehenden Mutter mit gepackte Köfferchen im Keller Bomben und erste Russen erlebt, gehungert, habe das zerbombte Nachkriegsberlin in voller Erinnerung. Ich bin schlicht dafür, das Deutschland sich verhält, wie es meint zu sein.
Achtung des Rechts, des nationalen und des Internationalen. Wir sollten selbstbewusst und korrekt handeln, niemanden in den Hintern kriechen und der eigenen Bevölkerung die Wahrheit sagen.
Wenn das unlautere Absichten sind, bin ich gerne unlauter.
Wir können, Gott sei Dank, keinen richtigen Krieg führen, so der Blog, und nehmen an nun an dreien Teil, verschulden uns für Rüstung an die nächsten Generationen. Meine Urenkelinnen sollten nicht für unsere Dummheiten leiden müssen. Soweit zu meinen Absichten. Ich verstehe, dass sie das nicht verstehen wollen.
Das ist eine Unterstellung, Sorry.
[Ihre Meinung ist Ihre Meinung, dazu habe ich ja nichts gesagt. Aber die, pardon, gern geäußerten Fake-Behauptungen wie „das Fake-Abkommen von Minsk“ sind nicht Meinung, sondern falsche Behauptungen. Und da erwarten Sie nicht, dass ich das einfach so stehen lasse. T.W.]
Stimmt, erwarte ich nicht. Allerdings hat selbst Angela Merkel beszt@tigt,dass das Abkommen mit dem Ziel abgeschlossen wurde es zu verletzen und der Ukraine Zeit zu verschaffen aufzurüsten. Verkündet wurde etwas anderes.
Soviel zu Fake auch ich kann das nicht so stehen lassen. Interessante Debatte, danke.