Kommandowechsel in Litauen: Panzerbrigade 21 übernimmt die Litauen-Brigade
Fürs Archiv: Am (gestrigen) Donnerstag hat die Panzerbrigade 21 die Führung der deutschen Brigade in Litauen übernommen. Ihr Kommandeur Oberst Marco Eggert ist damit Chef des Forward Command Elements (FCE) der Bundeswehrbrigade, die Deutschland dem baltischen Land zugesagt hat. Vorerst ist nur dieses Kommandoelement der so genannten enhanced Vigilance Acitivity (eVA)-Brigade mit knapp 20 Soldaten in Rukla stationiert; ab dem kommenden Jahr soll der Aufbau einer dauerhaften Stationierung einer – dann neu aufgestellten – Brigade in Litauen beginnen.
Der Kommandeur der Panzergrenadierbrigade 41 Vorpommern, Christian Nawrat, übergab das Kommando über die eVA-Brigade in Anwesenheit des stellvertretenden litauischen Verteidigungsministers Žilvinas Tomkus und des Kommandeurs der 1. Panzerdivision, Generalmajor Heico Hübner. Zuvor hatte Oberst Klaus-Peter Berger von der Panzerbrigade 12 an der Spitze des Forward Command Elements gestanden.
Aus der Mitteilung des litauischen Verteidigungsministeriums (in der englischen Fassung):
The 41st Armored Infantry Brigade of the German Bundeswehr assigned to Lithuania as enhanced Vigilance Activity (eVA) Brigade has transferred the mission to the 21st Armored Brigade. Respectively, Commander Brig Gen Christian Nawrat handed over to Commander Col Marco Eggert to ensure continued deterrence and defence.
Allied troops were welcomed and farewelled Thursday by Vice Minister of National Defence Žilvinas Tomkus and Commander of the 1st Division of the Bundeswehr Maj Gen Heico Hubner at a Hand Over-Take Over ceremony in Rukla.
“The German contribution obviously has a profound impact on the security of Lithuania and the entire Baltic region. Let me once again emphasize that the German presence on the ground is one of the key pillars of our national and regional security. We value every German servicemember in our territory who symbolize the unbreakable Allied deterrence and defence commitment,” said Ž. Tomkus presenting National Defence System Medals of Merit to the outgoing Allied troops.
Für die dauerhafte Stationierung einer schweren Kampfbrigade, die Verteidigungsminister Boris Pistorius Litauen im Juni zugesagt hatte, sollen unter anderem zwei bereits bestehende Kampftruppenbataillone in das baltische Land verlegt werden. Zusätzlich müssen allerdings die nötigen Unterstützungstruppen, von den Versorgern bis zur Sanität, zusammengestellt werden.
Noch in diesem Jahr, so hatte das litauische Ministerium angekündigt, sollen zwischen beiden Ländern Vereinbarungen für Stationierung und Infrastruktur in einer Roadmap festgelegt und unterzeichnet werden. In Bundeswehr und deutschem Verteidigungsministerium laufen zudem die Vorarbeiten für einen dauerhaften Auslandseinsatz dieser Größe – dafür müssen voraussichtlich auch rechtliche Regelungen zum Beispiel für die Besoldung angepasst werden.
Parallel zu der Bundeswehr-Brigade, die auf binationaler Ebene von Deutschland zugesagt wurde, ist in Litauen eine NATO-Battlegroup unter deutscher Führung stationiert. Deren Einheiten wechseln allerdings im halbjährlichen Rhythmus, zuletzt im August dieses Jahres.
(Foto: Kommandoübergabe in Rukla am 7. Dezember 2023 – v. l. Oberst Marco Eggert, neuer eVA-Kommandeur, Generalmajor Heico Hübner, 1. Panzerdivision, Brigadegeneral Christian Nawrat, Kommandeur Panzergrenadierbrigade 41 (KORREKTUR; nicht 42) – Foto SSgt Arnas Čemerka /MoD LTU)
Im Text zum Foto ist ein Fehler. Statt 42 muss es 41 heißen. Die 42 muss erst noch aufgestellt werden und übernimmt dann.
[Dummer Typo, mein Fehler – ist korrigiert. T.W.]
Sehr geehrter Herr Wiegold,
die Mitteilung des litauischen Verteidigungsministeriums formuliert den vollzogenen Wechsel etwas treffender: der Auftrag eVA Brigade wurde durch den Kdr 1. PzDiv von der PzGrenBrig 41 an die PzBrig 21 übergeben. Die deutsche Brigade in Litauen wird erst noch aufgestellt. Näheres dazu wird es wohl in der erwarteten Roadmap geben.
Führer des FCE – also des vorgeschobenen Gefechtsstandes – ist ein durch den BrigKdr dazu beauftragter StOffz der jeweiligen eVA Brigade.
Oberst Berger ist Führer der deutschen Kräfte Litauen, ihm unterstehen truppendienstlich die deutschen Soldaten der eFP Battlegroup, der Stab deutsches Kontingent eFP LTU und formell die Soldaten des FCE in Litauen. Er rotiert analog zu den eFP Kräften, wohingegen die eVA Brigade und damit auch das FCE keinem festen Rotationszyklus unterliegen.
Ich hoffe mit diesen Ausführungen nicht noch mehr verwirrt, sondern etwas Licht in die Unterstellungsverhälnisse gebracht zu haben.
[Danke – wobei das zwar einiges erläutert, aber auch noch bisschen verwirrender macht… (Dass die Bundeswehr auf ihrer Webseite dann auch noch zum FCE schreibt „Eine taktische oder truppendienstliche Verflechtung mit der enhanced Forward Presence Battlegroup gibt es nicht“, obgleich dem Führer FCE auch die Battlegroup truppendienstlich unterstellt ist, wie Sie schreiben, macht es noch ein bisschen undurchschaubarer…) Leider gab es von BMVg/Bundeswehr zu diesem Wechsel am 7. Dezember bislang keine Infos, das hätte evtl. geholfen. T.W.]
Eine taktische und truppendienstliche Verflechtung der beiden Elemente eFP BG und FCE gibt es ja auch nicht. KPB schreibt zutreffend, dass beide Elemente, so wie auch das dritte Element, nämlich der Stab deutsches Ktgt LTU, dem Führer deutsche Kräfte Litauen unterstehen. Dieser „Führer deutsche Kr LTU“ ist nicht der Führer des FCE, das wurde dann nochmal verkehrt aufgenommen.
Also: 1x Führer deutsche Kr LTU = Oberst (Berger), darunter drei Elemente mit drei Kommandeuren/Führern (3x Oberstleutnant), nämlich der nationale Stab des Fhrs deutsche Kr, dann die eFP BG mit einem deutschen BtlKdr, eingegeliedert in die LTU IRON WOLF BDE (mag verwirrend sein, aber so funktioniert NATO, es gibt eine Trennung von nationaler Führung und taktischer Führung) und dann noch das FCE mit einem dazu eingeteiltem Führer des FCE (der natürlich nicht Oberst Eggert ist, sondern ein von ihm dazu eingeteilter Oberstleutnant).
Das FCE untersteht in LTU dem Führer deutsche Kr, damit alle deutschen Soldaten, die sich dauerhaft in LTU befinden (nicht die, die temporär zu Übungen kommen) vor Ort einem nationalen Kdr unterstehen. In seiner Funktionalität als vorgeschobener Gefechtsstand, also in der Vorbereitung des Einsatzes der deutschen Brigade in Litauen, wirkt das FCE für die designierte Brigade, daher die Übergabe von BG Nawart (41) an Oberst Eggert (21).
Ich lerne immer noch staunend dazu.
(Und gucke mal, wie ich das oben anpasse…)
Allgemeine Ergänzung zu QRF 3 Kdr:
Bei Einsätzen/Übungen in multinationalen/Combined Truppenstrukturen wird IMMER zwischen einsatztaktischer Führung (NATO-/Combinrd-Zuständigkeit) nach dem „Transfer od Authority“ (ToA) und der Wahrnehmung der Aufgaben in nationaler Zuständigkeit (z. B. PersErsatz, Kriegsgefangene, Gefallenenwesen, usw.) unterschieden. Dazu gibt es immer eine multinationale Führungsorganisation (z. B Cmdr eFP-Battle Group) und für jede Truppen stellemde Nation eine nationale Führungsorganisation mit einen „National Senior Representative“ (NSR, dt häufig: „dt KtgtFhr Eins“), oft auch ergänzt mit einem „National Support Element“ (NSE), das bei der Wahrnehmung der Aufgaben in nationaler Zustänigkeit die NATIONALEN/deutschen Kräfte unterstützt. Dies ist in den entsprechenden NATO-Dokumenten auch explizit so von den Truppenstellern gefordert.
Dabei handelt es sich jedoch um eindeutig definierte ROLLEN mit klar zugeordneten Aufgaben, die nicht zwingend auch für jede Rolle einen eigenen Dienstposten bedeuten.
Damit sind Rollenbündelungen (Cmdr Battlle Group, dt KtgtFhr Eins,Grb, …) in einem militärischen Führer durchaus möglich und bei kleineren Nationen auch üblich. Und diese Rollen-Orientierung zur Abgrenzung von Zuständigkeiten macht es nicht immer leicht, die parallelen Führugsstrukturen und -organisationen im Einsatz gleich zu durchschauen.
@QRF3 Kommandeur sagt: 10.12.2023 um 16:15 Uhr
„… verwirrend sein, aber so funktioniert NATO, …“
Das, dieser Text, reicht auch für die Abschreckung jedes denkbaren RUS Angriffs.
Wie sieht denn die rechtliche Situation der deutschen Truppen vor Ort aus?
Das sieht mir hier stark nach einer einsatzgleichen Verpflichtung aus. Für ein mögliches aktives Eingreifen im Fall eines Konflikts bedarf es indes eines Bundestagsmandats. So sieht es schließlich das ParlBG vor. Was würde geschehen, falls eine der im Bundestag vertretenden Fraktionen Klage gegen diese Stationierung einreichen sollte?
Der Bündisfall als Beispiel wurde bisher nur einmal ausgerufen und selbst da lief von deutscher Seite her nichts ohne Beteiligung des Parlaments.
Eine dauerhafte Präzens deutscher Truppen im Ausland folgt keinem Automatismus. Bei einer möglichen Eskalation könnte das Parlament vielleicht sogar eine Rückführung der eigenen Kräfte beschließe,oder?
@Wandersmann sagt:
11.12.2023 um 16:32 Uhr
…Für ein mögliches aktives Eingreifen im Fall eines Konflikts bedarf es indes eines Bundestagsmandats. So sieht es schließlich das ParlBG vor….
Das greift hier nicht die Bundesregierung kann innerhalb des NATO Gebiets nach Belieben Truppen Stationieren, Bewegen und Einsetzen ohne den Bundestag auch nur darüber zu informieren.
Im Konfliktfall würde die Truppe beim ersten Schuss rechtlich in Selbstverteidigung handeln. Wenn nach einigen Minuten oder Stunden Befehle von NATO Stäben eintreffen würde dem natürlich Folge geleistet werden und auch das Legal weil der Kommandeur vor Ort den Vorläufigen Spannungs-& Verteidigungsfall annehmen kann bis ihm von National Vorgesetzen Stäben evtl. etwas anderes Befohlen wird, weil sich Deutschland zum Beispiel bereits ergeben hat oder seine Bündnispflichten verrät. Das gilt für alle NATO Staten, weshalb neu Mitgliedschaften auch zwingend von ALLEN nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden müssen.
@Küstengang01:
Sehr schön erklärt. Danke.
Hallo @Küstengang01,
es geht nicht um die Verlegung von Truppen sondern einer dauerhaften Statinierung von Truppen möglichen Einsatz und dazu bedürfte es dann einer erneuten Befassung durch den Bundestag. Der Bundesfall als Beispiel wird durch den Nato-Rat festgestellt, was aber noch keine unmittelbaren Folgen für die einzelnen Mitglieder nach sich ziehen würde. Er schaft nur eine Form der Rechtssicherheit und Handlungsspielraum. Der 11.September ist das beste Beispiel (und auch das einzige) hierfür.
Sie begehen den Denkfehler, dass das Militär über der Politik stehen würde, was die Handlungsbefugnisse anbelangt..Also, es ist eine Sache ob man innerhalb der Nato irgendwo einer Dauerpräsenz einrichten möchte oder sich daraus vielleicht sogar mehr entwickeln soll. Von einer Notwehrsituation reden wir hier nicht.
Die Nato ist ein Zusammenschluss demokratischer Staaten deren Handeln durch die jeweiligen Länderparlamente bestimmt wird. Verrat ist aus diesem Grund ein Wort welches im demokratischen Sprachgebrauch nichts zu suchen hat. Weil es aus Mitgliedern Versallen werden lässt und das sind wir nicht. (Sorry für den Einwurf)
[Äh, nein, es ist kein Auslandseinsatz, der nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz mandatiert werden müsste. Die Einrichtung des Jägerbataillons in Illkirch erfolgte auch nicht per Bundestagsbeschluss… Und einen „Bundesfall“ gibt’s nicht, evtl. meinen Sie den Bündnisfall? Darum geht’s aber hier gar nicht.T.W.]
@Wandersmann
„Dauereinsatzaufgaben und anerkannte Missionen“
„enhanced Forward Presence“ sowie „enhanced Vigilance Activities“, die derzeit nur mit einem vorgeschobenen Führungselement (Forward Command Element –FCE) dauerhaft in Litauen vertreten ist, zählen zur Kategorie der „Anerkannte Mission“.
Es sind Verwendungen im In- und Ausland, bei denen die Rahmenbedingungen mit einer besonderen Auslandsverwendung – also einem Einsatz – vergleichbar sind. Dies geschieht vor allem in enger Zusammenarbeit mit Partnern der Europäischen Union und den Verbündeten in der NATO. (siehe: Bundeswehr.de/Einsätze/…)
Einer Mandatierung bedarf es nicht, die Verwendung vollzieht sich innerhalb des Bündnisgebietes. Gleiches wird für die PzBrig 24 und deren Dauerstationierung in LTU gelten, mit der Deutschland Bündnisverpflichtungen der NATO erfüllt.
Guten Abend Herr Wiegold,
war ein Schreibfehler, sorry,
Zum Thema: Eine dauerhafte Stationierung folgt doch einem bestimmten Ziel, oder?
Solange bilaterale Abkommen bestehen, ist ja alles in Butter…. in Friedenszeiten. Von diesem Szenario scheint die Bundesregierung hier auszugehen. Würde die SPD als Beispiel sich in der Opposition befinden, würde sie mMn wahrscheinlich auf eine Bundestagssitzung drängen. Die Grünen haben ja auch damals als Beispiel gegen die Operation „Pegasus“ eine Organklage eingereicht.
Wie dürfte die Bundeswehr im Fall einer möglichen Eskalation handeln? Da scheint so gut wie gar nichts geklärt zu sein…..
[Es geht da einiges durcheinander… Litauen ist nicht Libyen, z.B. T.W.]
Herr Wiegold, den Grünen ging es damals darum, dass der Bundestag laut deren Meinung in dieser Frage übergangen worden ist. Es geht immer nur um den scharfen Einsatz aber nicht um die Rahmenbedingungen, die aktuell vorherrschen.
Grundsätzlich müssen alle bewaffneten Einsätze der Bundeswehr durch den Bundestag mandatiert werden. Auch innerhalb des Bündesgebiets befinden sich die Streitkräfte im Ausland. Zurzeit erleben wir reine Manöverzeiten. Dafür wird dieser Aufwand jedoch nicht betrieben oder?
[ich denke wir beenden das jetzt. Schauen Sie ins Parlamentsbeteiligungsgesetz. T.W.]
@ Wandersmann
Das hat Ihnen doch u.a. @Küstengang01 gestern schon erläutert, warum stochern Sie da noch immer im Nebel?
Zitat: „… Solange bilaterale Abkommen bestehen, ist ja alles in Butter …“
Ja, genau, und das gibt es ja mit Litauen, ausgehend vom NATO- Truppenstatut. Ich weiß nicht, wo jetzt das (Ihr ?) Problem dabei ist.
Falls Ihnen der Begriff nichts sagen sollte, hilft die Internet-Suchmaschine Ihres Vertrauens.
@KPK: Ich hielt es letztens noch für einen Zahlendreher. Sie schreiben von der PzBrig 24. Soll die Litauenbrigade nicht die 42. sein, oder sitze ich einem Zahlendreher auf?
@KlausP,
um es noch einmal zu verdeutlichen wo ich das Problem sehe, ganz entspannt und ganz easy. eine einsatzgleiche Verpflichtung ist ein zeitlich begrenztes Engagement, wie dieses Airpolicing als Beispiel wohingegen diese Battlegroup, weil sie als Teil der Gezeitenwende angesehen wird, dort dauerhaft stationiert werden soll.Sollte Abschreckung hier jedoch nicht greifen geschieht genau was? Zumalm wie mal diese Dauerpräsenz genau finanzieren? Weder Wehretat noch Schulden können hier als Hilfe angesehen werden.
Das sind so Gedanken, die mir hierbei durch den Kopf gehen.
Aber nun gut ich schließe von meiner Seite her dieses Kapitel hiermit. Die Mehrheit sieht es halt anders. Die Zukunft wird es zeigen.
@ Wandersmann sagt:
13.12.2023 um 1:36 Uhr
… eine einsatzgleiche Verpflichtung ist ein zeitlich begrenztes Engagement, wie dieses Airpolicing…
Selbes Prinzip!! Was mach denn die Alarmrotte wenn ein „feindlicher“ Jet in den Luftraum eindringt und der Abschuss durch den NATO Gefechtsstand befohlen wird? Ob der Soldat in einem teuren Jet sitzt und eine IRIS-T verschießt oder am Waldrand seine Panzerfaust abfeuern muss macht für den Gesetzgeber und die Legale Situation rechtlich keinen Unterschied.
Und ob der Soldat einen Tag oder zehn Jahre im Land ist macht für die rechtliche Bewertung ebenfalls keinen Unterschied.