Nach den Erfahrungen der Ukraine: Bundeswehr setzt Task Force für Kleindrohnen ein

Angesichts der umfassenden Nutzung von handelsüblichen Kleindrohnen im Krieg in der Ukraine will die Bundeswehr den Einsatz solcher unbemannten Flugsysteme, aber auch den Schutz davor untersuchen. Nach Angaben von Generalinspekteur Carsten Breuer wurde in dieser Woche eine Task Force Drohnen eingesetzt, die sich mit einer Nutzung auch in den deutschen Streitkräften beschäftigen soll.

Breuer räumte bei der Ankündigung der Task Force am (gestrigen) Donnerstag bei einem Treffen des sicherheitspolitischen Frauen-Netzwerks Women in International Security (WIIS) in Berlin ein, dass die Bundeswehr sich erst recht spät konkret mit dem Thema auseinandersetze. Wenn Sie fragen, wie, erst jetzt, muss ich sagen: Ja, erst jetzt, sagte der General.

Bereits seit Beginn der russischen Invasion im Februar vergangenen Jahres nutzen die ukrainischen Streitkräfte handelsübliche Klein- und Kleinstdrohnen sowohl zur Aufklärung, aber auch zum Einsatz von Sprengmitteln gegen russische Gefechtsfahrzeuge und Artilleriestellungen. Dabei werden die unbemannten Fluggeräte technisch und in der Software an die militärischen Anforderungen angepasst; unter anderem hatten Hacker die als Standard vorgesehenen Positionsmeldungen dieser Drohnen abschalten können.

Der Generalinspekteur schilderte, wie er bei einem Besuch bei der Ausbildung auf ukrainische Soldaten in Deutschland traf, die von der Abwesenheit solcher Drohnen in der Bundeswehr völlig überrascht waren. Von dem allgegenwärtigen Einsatz dieser Aufklärungsmittel zum Beispiel zum Schutz der eigenen Truppen seien die deutschen Streitkräfte noch weit entfernt.

Die neue Taskforce wird von Brigadegeneral Wolfgang Jordan geführt, dem Leiter der Planungsabteilung im Kommando Heer in Strausberg. Auf die Arbeitsgruppe kommen nicht nur Untersuchungen der technischen Möglichkeiten für den Einsatz von, aber auch den Schutz vor Kleindrohnen zu – sondern auch ein genauerer Blick auf die Regelungen, die derzeit in der Bundeswehr für diese Fluggeräte gelten.

Wie selbst der Einsatz einer handelsüblichen Kleindrohne derzeit in den deutschen Streitkräften bürokratisch organisiert ist, hatten die Pioniere des Heeres im vergangenen Jahr so geschildert:

Um sie [die Drohnen; T.W.] allerdings nutzen zu können, braucht man, komplexer als im zivilen Alltag, gewisse zusätzliche Voraussetzungen.
Nachdem die Gesundheit der potenziellen Piloten für den fliegerischen Dienst geprüft wurde, musste zusätzlich noch eine fliegerische Akte für die Aufzeichnung der Flugstunden angelegt werden. Dann ging es für die künftigen Piloten auf den fünftägigen Lehrgang. Schließlich konnte das unbemannte Luftfahrzeug aus Todendorf abgeholt werden.

In der Bundeswehr werden zwar solche unbemannten Flugsysteme bereits genutzt, von der handtellergroßen Black Hornet bis zu weiter reichenden Drohnen wie der Mikado; alle weit kleiner als die großen, von Piloten gesteuerten Systeme wie die Heron. Allerdings sind alle diese Kleindrohnen bislang nur in recht geringer Zahl vorhanden. Darüber hinaus wird die Bedrohung durch eine allgegenwärtige Überwachung des Gefechtsfelds aus der Luft durch solche Kleindrohnen erst langsam zum Thema in der Ausbildung.

(Archivbild: Ukrainian soldiers pack up a drone used for aerial observation during an Operational Capabilities Concept evaluation at the International Peacekeeping and Security Centre in Yavoriv, Ukraine, Sept. 11, 2018 – U.S. Army National Guard photos by Army Spc. Amy Carle)