Leicht steigende Tendenz bei KDV-Anträgen – mehr Ungediente, mehr Reservisten (Ergänzung)
Bei den Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zeichnet sich in diesem Jahr eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr ab. Bis zur Jahresmitte gingen bei der Bundeswehr fast 900 Anträge ein, im Vorjahr waren es bis Ende November gut 1.000. Wie 2022 wurde allerdings auch in diesem Jahr die überwiegende Zahl der Anträge von Ungedienten und Reservisten gestellt – eine Tendenz, dass zunehmend aktive Soldat*innen verweigern, scheint es weiterhin nicht zu geben.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums registrierte die Bundeswehr bis zum 31. Juli dieses Jahres 856 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Die Aufschlüsselung: 462 Anträge kamen von Ungedienten und 300 von Reservisten. Dagegen stellten 94 aktive Soldatinnen und Soldaten einen solchen Antrag.
Im Vergleich zum Vorjahr liegt der Anteil der aktiven Soldat*innen damit niedriger. Bis Ende November 2022 waren 1.080 Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eingegangen, davon kamen 220 von Aktiven, aber 593 von Ungedienten und 266 von Reservisten.
Interessant ist der – bislang – leicht gestiegene Anteil von Reservisten an den KDV-Anträgen. Allerdings, das hebt das Verteidigungsministerium hervor, unterliegt die Entwicklung der eingereichten Anträge auf Kriegsdienstverweigerung zum Teil erheblichen Schwankungen. Aufgrund dieser Schwankungen ist deshalb keine seriöse Prognose für das laufende Kalenderjahr möglich.
Ergänzung: Ein Leser wies mich auf eine Bundestagsdrucksache vom Juli hin (vielen Dank!), in der die Zahlen für 2022 komplett und vor allem noch etwas detaillierter aufgelistet sind. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken (Drucksache 20/7858):
Im vergangenen Jahr gingen bei der Bundeswehr 1.123 KDV-Anträge ein. Davon stammten 450 von Ungedienten und 438 von Reservistinnen und Reservisten. 235 aktive Soldatinnen und Soldaten stellten einen solchen Antrag, davon 226 Zeitsoldat*innen, acht Berufssoldat*innen und ein Freiwillig Wehrdienst Leistender.
Verständnisfrage: Warum sollte ein „Ungedienter“ einen Antrag auf KDV stellen (müssen)? Wehrpflicht ist doch ausgesetzt?
Vielen Dank für IHre Berichterstattung. Interessant wäre auch mal mehr über die Zahl der Reservisten zu lernen: Gibt es zu wenige oder genügend? Wo fehlen welche? Tendenz steigend oder fallend? Wie gelingt die Konversion von Wehrdienstleistenden zu Reservisten? von Zeitsoldaten zu Reservisten?
@ Stefan
Das Zauberwort heißt „Grundbeorderung“. Nach dem Ausscheiden als Zeitsoldat ist man für 6 Jahre beorderter Reservist.
@JungerTräumer
Quasi prophylaktisch falls die Wehrpflicht reaktiviert werden sollte, z.B. im V-Fall.
würde ja jedem Reservisten, der jetzt kdv Antrag stellt nachträglich Ausbildung und ggf. sogar bfd, falls in Anspruch genommen, in Rechnung stellen…
zum Ausbildung und Gehalt zahlen ist die Bundeswehr gut genug, aber wenn es darauf ankommt, wird der Schwanz eingezogen.
dafür habe ich null Verständnis.
Eine mittlerweile zu vernachlässigende Größenordnung. Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht sind die Zahlen massiv in den Keller gegangen.
Nur mal so zum Vergleich, im Jahr 1991 gab es insgesamt 151.212 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, In den Jahren 2002 bis 2012 sind insgesamt 1.179.691 Anträge auf Anerkennung als KDV eingegangen. Davon waren 31.985 Anträge von Soldaten.
Es ist ein Grundrecht, und wer es braucht, möge das bitte auch wahrnehmen. Aber für Prognosen oder zum ablesen irgendwelcher Tendenzen halte ich die Zahl für viel zu klein. Da reicht es ja schon, wenn die Jugendgruppe „Buschiger Biber“ aus Wanne-Eickel geschlossen beschließt zu verweigern, um die Statistik maßgeblich zu beeinflussen.
@JungerTräumer: Vermutlich Sorge vor einer Einberufung im V-Fall (Krise->Krieg).
@JungerTräumer Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, aber eben nicht abgeschafft. Sie existiert nach wie vor, wird zur Zeit aber einfach angewandt. In Anbetracht der aktuellen europäischen und globalen Sicherheitslage denkt wohl manch einer, dass die Wehrpflicht womöglich bald wieder Anwendung finden könnte und tut daher schon vorsorglich verweigern. So interpretiere ich das zumindest.
Wo wird denn vermerkt, dass man annerkanter KDVler ist? Im Einwohnermeldeamt oder bekommt man einen Bescheid der dann vorzulegen ist?
Sicher ist eine weitere Zahl im Kontext bemerkenswert: in 2022 haben 487 anerkannte KDV aufgrund Russlands Angriffskrieg gg. die UKR ihre KDV widerrufen…
[Noch die Quelle dazu? T.W.]
[Deutsche Verlagswebseiten werden hier, wie bekannt, i.d.R. nicht verlinkt; Link gelöscht. T.W.]
Spezifiziert – neben des Artikels im STERN v. 03.02.2023 – dargestellt in der BT Drucksache 20/7858 v. 26.07.2023.
@Thomas Melber
„12.09.2023 um 10:27 Uhr
@JungerTräumer
Quasi prophylaktisch falls die Wehrpflicht reaktiviert werden sollte, z.B. im V-Fall.“
Anschlussfrage: Im „V-Fall“ zählt doch der KDV sowieso nicht oder? Dann ist doch völlig egal, wer Bock auf ne Waffe hat oder nicht, da darf jeder ran. Ob nun als kämpfender Mann oder medizinische Versorgung ist doch dann egal.
@ JungerTräumer
Ich vermute das sind Auswirkungen der Kremlpropaganda: in rechten (und womöglich auch anderen) Kreisen ist man offenbar der Ansicht, dass ein Einsatz der NATO in der Ukraine unmittelbar bevor steht. Und weil man ideologisch auf der Gegenseite verortet ist, denkt man verweigern zu müssen, um nicht dort hingeschickt zu werden. Typischer Fall von Kopf -> Tisch wenn sie mich fragen
Gibt es Informationen darüber, wie viele davon anerkannt werden?
Die Zahlen der KDV aus der aktiven Truppe sind vernachlässigbar, besonders dürfte ein erheblicher Anteil nicht auf politische oder moralische Motive zurückzuführen sein, sondern als andere Form der Kündigung zwecks Wechsel in die freie Wirtschaft. Mir sind zwei Fälle aus den letzten zehn Jahren bekannt, wo die Leute aus Mangelverwendung heraus (Ingenieur, Ärztin) zeitnah nur über KVD in hochbezahlte Jobs wechseln konnten. Rückzahlung der Ausbildungskosten in beiden Fällen durch Prämien des neuen Arbeitgebers abgepuffert. Neben dem Krieg spielt hier vielleicht der Fachkräftemangel eine Rolle?
@Stefan und @ Florian Staudte zur Grundbeorderung: Meiner Meinung nach haben wir hier die Entwicklung einer „stillen Wehrdienstverweigerung light“! Da es nur die Beorderungspflicht gibt, aber KEINE Dienstleistungspflicht, ist das Pferd ziemlich tot. Nach allem was zu hören und zu sehen ist, kommt es zu nahezu keinem Anstieg der Reservedienstleistungen durch per Pflicht Grundbeorderte. Mir ist seit deren Einführung vor fast zwei Jahren (1.10.21) noch keiner begegnet, obwohl das doch mehrere tausende ausscheidende SAZ betreffen müsste. Aber die Debatte gab es ja bereits an anderer Stelle.
Etwas OT, aber dennoch: weshalb spricht man von „Kriegsdienst“ ? Es wurde unterschieden zwischen WEHR-dienst und Zivildienst, man leistete Wehrdienst.
„Kriegsdienst“ ist Framing.
[Nein. Man kann den Kriegsdienst verweigern, als Folge wird man nicht zum Wehrdienst eingezogen, sondern zum Zivildienst. Es sei denn, sie wollen das Grundgesetz („Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“) als „Framing“ bezeichnen.
/edit Falsche Formulierung korrigiert
T.W.]
@Windlicht sagt: 12.09.2023 um 19:06 Uhr
„Nach allem was zu hören und zu sehen ist, kommt es zu nahezu keinem Anstieg der Reservedienstleistungen durch per Pflicht Grundbeorderte.“
Wie soll es auch. Es gibt weder Stellen, Einheiten noch Ausrüstung für die Grundbeorderten. Da bleibt nur Lücken füllen in den aktiven Einheiten. Und die wollen meistens 6 Monate oder mehr am Stück. Wer kann das schon neben seinem zivilen Job? Das ist das eigentliche Problem an der Grundbeorderung. Aber das ist hier ziemlich OT.
@Julian: ohne zu wissen, was Sie mit „wieviel davon“ meinen könnten, hier nochmals mein Hinweis auf die Bundestagsdrucksache 20/7858 vom 26.07.2023.
@BavarianBlackwolf
BFD Ansprüche und Dienstzeitversorgung sind gem Soldatenversorgungsgesetzt (SVG) an die Entlassung wg. Ablauf der Verpflichtungszeit oder an die Entlassung wg. Dienstunfähigkeit geknüpft. Das zu ändern und diese erdienten Ansprüche von einem späteren „Wohlverhalten“ abhängig zu machen, ist eine – vorsichtig gesagt – „interessante“ Idee. Vor allem auch deshalb, weil die Verweigerung des Kriegsdienstes ein Grundrecht ist, das nicht rückwirkend Nachteile bewirken darf, wenn ich eben dieses Grundrecht in Anspruch nehme …
@Pio-Fritz
Nach meinem Verständnis sollen die Grundbeorderten vorrangig auf ihrem letzten DP eingeplant (gespiegelt) werden, was auch sinnvoll ist.
Ansonsten müßte man tatsächlich weitere Feldersatzeinheiten aufstellen, entweder einer Einheit / einem Verband zueordnet oder als Personalpool.
@BavarianBlackwolf:
„würde ja jedem Reservisten, der jetzt kdv Antrag stellt nachträglich Ausbildung und ggf. sogar bfd, falls in Anspruch genommen, in Rechnung stellen…“
Ich wäre da vorsichtig mit vorschnellen Schlüssen. Kann mir gut vorstellen das in solchen Fällen schon während der Dienstzeit eine innere Trennung zur Bundeswehr statt fand. Der Antrag zur KDV dann nur sicher stellen soll das man von der „Gurkentruppe“ nicht zurück beordert wird.
Ausschlag könnten ähnliche Ursachen geben wie die hohe Zahl an Abbrechern. Nur halt das da der Bruch so spät im Dienst auftrat das man die Zeit voll abreißt statt direkt zu gehen.
Und es kann auch nachvollziehbare persönliche Umstände geben. Familienglück hat mitunter großen Einfluss auf die Perspektive und verändert Prioritäten.
@ BavarianBlackwolf um 11:22 Uhr: Grundsätzlich ist Ihr Einwand zu 100% nachvollziehbar. Realistisch betrachtet wirbt die Bundeswehr aber genau damit: Viel Geld bei wenig Kennen und Können, gute Ausbildung, ggf. sogar Studium. Von Verteidigung der FDGO ist bei dieser Werbung keine Rede. Das als Ultima Ratio auch kämpfen dazu gehört, davon ist keine Rede.
Wer ein bisschen naiv ist, oder so tut, der macht genau das. In jungen Jahren mit wenig Ahnung viel Geld bekommen und wenn es Ernst werden könnte, ganz schnell weg!
@Pio-Fritz @windlicht
Stellen gibt es schon, von 60.000 DP sind nur knapp 50% besetzt. Also DP in Ergänzungstruppenteilen, Personal- und Verstärkungsreserve. Bei der Grundbeorderung geht es eigentlich nur darum, Stellen bzw. DP zu füllen. Wenn diejenigen auch üben, ist das ein Bonus.
Vor nicht einmal 13 Jahren wurde ein Herr von T.G. wegen einem „Tabu-Bruch“ Thema (Krieg/Afghanistan) teilweise von den Medien zerfleischt und nun wedelt die Gesellschaft mit ihren Zeigestöcken.
„Der Krieg“ ist schätzungsweise ein unkalkulierbarer Zustand und nicht greifbares Zeitgeschehen, ggf. höchstens für die Generation 1940/1950 – dazu zählt auch die damit verbundende Angst, derjenigen die schützen sollen (Druck) und derjenigen, die geschützt werden möchten (€-Anspruch).
Die Zahl der KDV-Anträge wird mit großer Wahrscheinlich nicht abnehmen, ebenso wie die Zahl der aktiven Soldat/-innen nicht rasant ansteigen wird – unsere Gesellschaft und unser Land ist für einen „Krieg“ einfach zu sozial und friedvoll geprägt und das ist gut so, unabhängig vom dem außenpolitischen „Muss“ und dem internationalen Handgemenge.
Wir als Land und „Gesellschaft“ sollten uns ggf. wieder gut daran tun, sich gegenseitig zu verstehen und zu unterstützen, anstatt sich zu zerfleischen und zu tadeln – vielleicht ensteht dann wieder eine intrinistische Motivation, für diese „Heimat“ auch sein Leben oder einen Anteil seiner Finanzen zu geben ;)
@bayrischerWolf
Es ist halt schon lästig, wenn das Land eine Verfassung mit einem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes hat, welches dann auch noch jedem Bürger zusteht. Die von Ihnen ersehnte Rückforderung entbehrte zudem jeder gesetzlichen Grundlage. Schließlich würde sie mittelbar das Grundrecht aus Art. 4 GG aushölen.
@all
Könnten wir die OT-Debatte zu Reserve, Grundbeorderung etc. an dieser Stelle bitte zurückstellen?
Wenn ich mich richtig an meine Verweigerung erinnere, dann habe ich nur den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert. Ich unterlag aber dennoch der Wehrüberwachung und wäre vermutlich zu Dienst im Heimatort (Essensrationen ausgeben laut meinem vorgesetzten Pfarrer) herangezogen worden. Verweigern konnte man also „mit der Waffe“ nicht den Kriegsdienst an sich, auch wenn dies in den Medien häufig anders dargestellt wurde.
Ein anderer Grund als Soldat einen KDV Antrag zu stellen ist, daß dies quasi die einzige Möglichkeit ist nach einem abgebrochenem Studium zeitnah entlassen zu werden.
@BavarianBlackwolf: Ihre aussage hört sich an als hätten Sie noch nicht einen RDL Tag geleistet.
Ich habe von 2004, und manchmal kann man seine meinung und haltung im Leben auch ändern. Möglicherweise wegen Frau und Kind?
@ Sven Rothe
„Die von Ihnen ersehnte Rückforderung entbehrte zudem jeder gesetzlichen Grundlage. Schließlich würde sie mittelbar das Grundrecht aus Art. 4 GG aushölen.“
Nicht ganz. Die Wahrheit liegt dazwischen. Siehe § 56 Abs. 4 SG, in dem es heißt:
„(4) 1Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, muss die Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten, wenn er
1.
auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
2.
seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
3.
nach § 55 Absatz 5 entlassen worden ist,
4.
seine Rechtsstellung verloren hat oder
5.
durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt worden ist.
2Unter den gleichen Voraussetzungen muss ein früherer Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes das ihm als Sanitätsoffizieranwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten. 3Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde. ….“
Unter Nr. 1 fällt auch mittelbar der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 – 2 C 18/05 –, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 2023 – 1 A 3231/20 –, juris) gehören zu den erstattungsfähigen Ausbildungskosten ausschließlich „Vorteile“ also solche Ausbildungen, die im Anschluss auch zivil verwertbar sind, wie z.B. Medizinstudium und oder Flugzeugführerlizenz. Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung wird hierdurch deshalb gerade nicht eingeschränkt. Im Ergebnis sind also nicht „alle“ Ausbildungskosten erstattungsfähig, sondern nur die zivil verwertbaren. Das erscheint mir doch ein recht milder Mittelweg?
@BavarianBlackwolf: Hier dürfte ein Unterschied zwischen Söldnern und Staatsbürgern bestehen. Von ersteren verlangen die Warlords, dass der Kontrakt erfüllt wird. Letzteren muss zugestanden werden, dass sich Überzeugungen ändern können – in beiden Richtungen, wie @Heiko Kania genannt.
@ Kania:
Richtigstellung:
In der BT Drucksache 20/7858 heißt es:
ZURÜCKGEZOGENE KDV: 487
anerkannte KDV: 208
abgelehnt KDV: 80e
Das heißt dann logischerweise, dass 487 im Fall der Fälle nun doch von der Waffe Gebrauch machen würden!!!!
Wenn dann bitteschön die richtigen Zahlen.
Dass ein Krieg in Europa diese Zahlen beeinflusst liegt aber wohl auf der Hand.
Wenn mein Einkommen sinkt, dann werde ich wohl auch wahrscheinlicher meine Ausgaben runterschrauben, als dass ich sie steigern- oder etwa nicht????
Wie bereits erwähnt sind die Zahlen im Vergleich zu früher mit einer angewandten Wehrpflicht immer noch wesentlich geringer.
@Körper
Das BVerwG führt am a.a.O. sinngemäß aus, daß die Erstattungspflicht nicht an die Kriegsdienstverweigerung, sondern an das Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis anknüpft und kein Druckmittel sein darf, den Soldaten von der Grundrechtsausübung abzuhalten. Sie sei alleine ein „Instrument des wirtschaftlichen Vorteilsausgleichs“. Zudem ist die Rückforderung kein Automatismus. Sie liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltung. Ich hatte mich gg. die – so von mir verstandene – Idee gewandt, von allen KdVlern unisono alles zurückzufordern.
Wenn folgender Artikel mit Video im deutschen Mainstream gezeigt würde, wären die Zahlen mit Sicherheit höher.
https://exxpress.at/deutscher-general-verraet-planen-fuer-den-krieg-in-der-ukraine-bis-2032/
Was Generalmajor Dr. Christian Freuding dort verlauten lässt, das unsere Politik diesen Krieg bis 2032 finanziell unterstützen will und das Ziel hat die Grenzen von 1991 wieder herzustellen.
[Kann man natürlich tendenziell so machen, nennt sich Propaganda. Freuding hat was zur Unterstützung der Ukraine gesagt – und nicht, wie in dem Österreicher-Text behauptet, dass Deutschland auf weitere neun Jahre Krieg setze. Auch die Behauptung, es sei das Ziel der deutschen Politik, die Grenzen von 1991 „wieder herzustellen“ klingt natürlich viel besser, aus russischer Sicht, als die Ukraine bei der Bemühung, die – völkerrechtlich weiterhin gültige – Souveränität über ihr Staatsgebiet zurückzubekommen. Hätten wir das damit geklärt, ansonsten ist es hier von der Propaganda abgesehen ziemlich OT. T.W.]
@Junger Träumer
In einer zunehmend von Egoismus geprägten Gesellschaft überrascht es m.E. nicht, wenn Menschen aus der Sorge, sich im Fall eines Angriffs an der Verteidigung ihrer Mitmenschen beteiligen zu müssen, präventiv den Wehrdienst verweigern. Die wenigen hundert dokumentierten KDV-Fälle stellen dabei nur die Spitze des Eisbergs dar. Mehreren Umfragen zufolge wäre in Deutschland nur eine sehr kleine Minderheit dazu bereit, sich im Kriegsfall persönlich an der Verteidigung des Landes zu verteidigen. Das hier sichtbar werdende Ausmaß der Verweigerung an Solidarität und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bleibt potenziellen Angreifern wie Russland natürlich nicht verborgen.
@ Körper @Sven Rothe
Die von Ihnen zitierten Gesetzestexte und Urteile beziehen sich alle auf aktive Soldaten, die im aktiven Dienstverhältnis einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen und als solcher dann aus der Bundeswehr entlassen werden. Aus der Anerkennung resultiert dann eben: keine Dienstzeitversorgung, keine BFD Ansprüche, ggf. Kostenersatz für erhaltene Ausbildung. Es erfolgt lediglich eine Nachversicherung beim jeweiligen Rententräger für die geleiste Dienstzeit.
Das ist alles nachvollziehbar und rechtlich sicher nicht zu beanstanden.
@ BavarianBlackwolf geht jetzt aber einen Schritt weiter und fordert, dass ein KDV-Antrag nach dem Ausscheiden aus dem Dienst auch nach Ende der Bezüge der Dienstzeitversorgung ex tunc Rückforderungen entstehen lassen soll. Völlig irre!
@TW
Als ob nur Russland Propaganda betreiben würde..
Weiterhin Frage ich mich über diese Veranstaltung nicht berichtet haben.
Wie wir Wissen ist das erste Opfer eines Krieges die Wahrheit!
Ich kann mir nur eine Meinung bilden, wenn ich die Nachrichten beider Seiten zur Kenntnis nehme. In Europa wurde ja RT und Sputnik gesperrt (ein VPN hilft dagegen) Russland hingegen hat die Europäischen Medien nicht gesperrt. Da muss man sich Fragen wer ist hier totalitärer?
[Sie reiten gerne auf dem OT rum – ehe ich den nun beende, der Hinweis, dass die SZ über die Veranstaltung berichtet hat und Russland einiges gesperrt hat. Lassen Sie das also, und damit ist das durch. T.W.]
@Cecil
„Mehreren Umfragen zufolge wäre in Deutschland nur eine sehr kleine Minderheit dazu bereit, sich im Kriegsfall persönlich an der Verteidigung des Landes zu verteidigen.“
Dazu wären aber die Gründe zu konkretisieren: zu alt / zu gebrechlich / ohne Ausbildung / familiäre Verpflichtungen (Pflege, z.B.). Es müßte sich auf eine Grundgesamtheit der wehrrechtlich Verfügbaren beziehen, ggf. zzgl. Frauen.
Die Zahlen sind in der Tat interessant – sie sollten aber, je nachdem was ich aus den Zahlen sehen will, aber auch in Beziehung gesetzt werden zu den Soldatinnen und Soldaten die per DU Verfahren über die VI/13 die Bw verlassen und wo die „Anpassungs-, Leistungs- und Gemeinschaftsfähigkeit“ (gem. A1-831/0-4000 -offen-) aufgehoben ist.
Ich möchte dabei auch ins Feld führen, dass ich hoffe, dass hier kein klassisches OT festgestellt wird. Ich möchte das gerne aus der Praxis heraus begründen: Die Soldatinnen und Soldaten verlieren natürlich über diesen Wege (DU) nicht ihre Ansprüche (BFD etc) weshalb auch der Weg KDV kaum bestritten wird – auch weil entsprechend in der Truppe so beraten wird (das ist zumindest mein persönlicher Eindruck, fundierte Belege kann ich natürlich nicht liefern).
Mir ist auch klar, dass die DU Zahlen auch wiederum in sofern interpretiert werden müssen, als dass ich nicht unterstelle will, dass sich hier „nur“ eigentliche KDV’ler hinter verbergen.
Wenn ich aber einen Eindruck kriegen will, wie viele (eigentlich) gesunde Menschen die Bw aus nicht rein medizinischen Gründen die Bw verlassen, sollten diese Zahlen mit Berücksichtigung finden, ansonsten fehlt eine wichtige Größe.
Ich glaube auch, dass wir da ehrlich sein, weil hieraus wichtige Erkenntnisse gewonnen werden können, bspw was es braucht um Menschen in der Bw zu halten.
@Cecil
„In einer zunehmend von Egoismus geprägten Gesellschaft überrascht es m.E. nicht, wenn Menschen aus der Sorge, sich im Fall eines Angriffs an der Verteidigung ihrer Mitmenschen beteiligen zu müssen, präventiv den Wehrdienst verweigern. Die wenigen hundert dokumentierten KDV-Fälle stellen dabei nur die Spitze des Eisbergs dar. Mehreren Umfragen zufolge wäre in Deutschland nur eine sehr kleine Minderheit dazu bereit, sich im Kriegsfall persönlich an der Verteidigung des Landes zu verteidigen. Das hier sichtbar werdende Ausmaß der Verweigerung an Solidarität und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bleibt potenziellen Angreifern wie Russland natürlich nicht verborgen.“
Ich weiß nicht, warum Sie den Menschen nur Egoismus unterstellen und dass diese ihre Mitmenschen nicht beschützen wollten. Es gibt jede Menge andere Motivationen, die für so ein Verhalten einen Rolle spielen könnte.
Ich würde, trotz SAZ12 a.D. und im kampffähigen Alter, inzwischen auch einen KDV-Antrag stellen und, wenn es hart auf hart käme, stiften gehen.
Es ist doch zur Zeit ehr eine Randerscheinung. Entweder stellen aktive einen KDV weil sie aus diversen Gründen aus der Truppe raus wollen und halt nicht einfach kündigen können. Reservisten tun das evtl. weil sie auch ehr die Schnauze voll haben und sicher stellen wollen nie wieder von der *Affenbande* Bundeswehr zu hören.
Bei einigen Ungedienten ist es wahrscheinlich die latente Angst die Wehrpflicht könnte doch zurück kommen, immerhin wirbt der Bundespräsident bereits für eine Dienstpflicht und man einfach vorbereitet sein will.
Aber es geht ja auch ganz anders… wer als aktiver oder ehemaliger keinen Bock mehr auf Bund hat kann sich ja auch aus medizinischen gründen ausmustern lassen. Wer bereits a.d. ist der kann formlos einen Beorderungsantrag beim Landeskommando stellen um in den Heimatschutz zu kommen, Dienstposten sind en mass da. Dann kommt auch fix das Ladungsschreiben zur erneuten Tauglichkeitsuntersuchung und da kann man entweder den Bauch soweit wie möglich rausstrecken oder erzählt dem Doc das man Stimmen hört…. oder diverse andere Leiden hat. Der Bescheid über die Dauerhafte Dienstunfähigkeit und das man absofort nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt ist Ratz fatz im Briefkasten.
Mitschnacker sagt 14.09.2023 um 21:00 Uhr
„Ich würde, trotz SAZ12 a.D. und im kampffähigen Alter, inzwischen auch einen KDV-Antrag stellen und, wenn es hart auf hart käme, stiften gehen.“
Aber das ist doch Egoismus in Reinstkultur. @Cecil hat völlig recht.
Und natürlich gibt es eben auch den Soldatentypus wie Sie offenbar einer sind. Alle Annehmlichkeiten abräumen und wenn Ungemach (Krieg, Krise etc.) droht hinter Muttis Röcken verstecken.
Offensichtlicher Fehler in der Personalauswahl.
@Mitschnacker
Angesichts der für jeden frei verfügbaren Informationen darüber, was russische Besatzung für die Zivilbevölkerung bedeutet, stellt ein KDV-Antrag m.E. keine ethisch verantwortbare Entscheidung mehr dar. Wer als Soldat kämpfen könnte, es im Fall eines Angriffskriegs aber nicht tun will, liefert Zivilisten, die er schützen könnte, wissentlich Mord, Misshandlung, Deportation etc. aus. Mich würde daher interessieren, wie Sie Ihre Absicht, im Ernstfall einen KDV-Antrag zu stellen, ethisch begründen?
@Thomas Melber
Da haben Sie grundsätzlich natürlich Recht, aber der Anteil der Menschen, die in Umfragen äußern, Deutschland im Ernstfall verteidigen zu wollen, bewegt sich mit ca. 10 Prozent in einem so niedrigen Bereich, dass Faktoren wie Alter und Krankheit ihn nur teilweise erklären können.
Bei meiner Annahme, dass Egoismus das wichtigste Motiv für diese Entscheidung ist, bezog ich mich auf die jüdisch-französische Philosophin Simone Weil, die dieses Motiv vor allem bei den Franzosen beobachtete, die Anfang der 1940er Jahre in Frankreich im Angesicht der Bedrohung durch NS-Deutschland nicht Wehrdienst leisten wollten.
Sie ging davon aus, dass es eine Pflicht des Menschen dazu gebe, sich in Krisen und Katastrophen solidarisch gegenüber seinen Mitmenschen zu verhalten. Im (Verteidigungs-)Krieg sei Wehrdienst die wichtigste Form, diese Solidarität zu praktizieren. Es sei eine Forderung der Gerechtigkeit, jenen, die anderen diese wichtigste Form der Solidarität verweigerten, umgekehrt ebenfalls die Solidarität zu verweigern.
@Pio-Fritz
„Aber das ist doch Egoismus in Reinstkultur. @Cecil hat völlig recht.
Und natürlich gibt es eben auch den Soldatentypus wie Sie offenbar einer sind. Alle Annehmlichkeiten abräumen und wenn Ungemach (Krieg, Krise etc.) droht hinter Muttis Röcken verstecken.
Offensichtlicher Fehler in der Personalauswahl.“
Woher erdreisten Sie sich zu wissen, dass ich nur „Annehmlichkeiten abräumte“ und mich „wenn Ungemach (Krieg, Krise etc.) drohte hinter Muttis Röcken versteckte“? Sie kennen mich überhaupt nicht.
@Cecil
„Angesichts der für jeden frei verfügbaren Informationen darüber, was russische Besatzung für die Zivilbevölkerung bedeutet, stellt ein KDV-Antrag m.E. keine ethisch verantwortbare Entscheidung mehr dar. Wer als Soldat kämpfen könnte, es im Fall eines Angriffskriegs aber nicht tun will, liefert Zivilisten, die er schützen könnte, wissentlich Mord, Misshandlung, Deportation etc. aus. Mich würde daher interessieren, wie Sie Ihre Absicht, im Ernstfall einen KDV-Antrag zu stellen, ethisch begründen?“
Und alleine schon in dieser grundlegend unterschiedlich betrachteten Situation (ich sehe davon nämlich vieles anders) kann man sehr schön sehen, warum (als Beispiel) die einen „mitmachen“ wollen würden und die Anderen nicht. Und das wäre nur einer von vielen Punkten, warum ich keinen Dienst, auch nicht unter Zwang, mehr leisten würde.
@Cecil
„Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin – dann kommt der Krieg zu Euch! Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und läßt andere kämpfen für seine Sache, der muß sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage. Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will, denn er wird kämpfen für die Sache des Feindes, wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat.“
(Berthold Brecht zugeschrieben)
Allerdings: nicht jeder wehrfähige Ukrainer sieht das ein, s. Korruptionsskandal beim Wehrersatz dort und ein Teil der grundsätzlich wehrpflichtigen männlichen Flüchtlinge.
@Thomas Melber
„Allerdings: nicht jeder wehrfähige Ukrainer sieht das ein, s. Korruptionsskandal beim Wehrersatz dort und ein Teil der grundsätzlich wehrpflichtigen männlichen Flüchtlinge.“
Die Frage ist doch, ob Deutschland und viele EU-Länder das ebenfalls einsieht. Ganz konkret die Frage: Wird Deutschland ukrainische Deserteure an die Ukraine ausliefern?
Das ist eine Frage, die ganz konkret auch die deutschen KDVler betrifft: wie ernst ist Deutschland beim Thema Wehrpflicht zu nehmen?
Das Thema Wehrpflicht ist natürlich ein Dilemma für die Regierung. Liefert man ukrainische Deserteure an die Ukraine aus, dann muss man hierzulande den Gedanken akzeptieren, dass man das im Wissen tut, dass man diese Menschen mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit in den Tod schickt.
Macht man sie das nicht, wird man hier nie mehr glaubwürdig das Thema Wehrpflicht in Deutschland diskutieren brauchen und das Thema KDV hätte sich erledigt (von der bipolaren Störung auf der anderen Seite zwar mit Waffenlieferungen den Konflikt weiter anzuheizen, aber gleichzeitig die dafür notwendigen Bediener vorzuenthalten, und dazu noch einen Verbündeten im Stich zu lassen, reden wir nicht einmal).
Aber das wäre die konkrete Frage hier an diejenigen, die KDVlern Egoismus vorwerfen, einfach weil es jetzt die gleiche Situation ist: würdet ihr die männlichen Ukrainer, die nach Deutschland (und von mir aus auch die ganze EU) geflohen sind, an die Ukraine ausliefern, um sie an die Front zu schicken? Und ich meine damit auch wirklich in voller Konsequenz, also 18jährige (und je nach ukr. Gesetzlage auch jünger) aus der Schule herausholen und dann in Polizeibegleitung in einen Flieger Richtung Kiew stecken.