Leicht steigende Tendenz bei KDV-Anträgen – mehr Ungediente, mehr Reservisten (Ergänzung)
Bei den Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zeichnet sich in diesem Jahr eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr ab. Bis zur Jahresmitte gingen bei der Bundeswehr fast 900 Anträge ein, im Vorjahr waren es bis Ende November gut 1.000. Wie 2022 wurde allerdings auch in diesem Jahr die überwiegende Zahl der Anträge von Ungedienten und Reservisten gestellt – eine Tendenz, dass zunehmend aktive Soldat*innen verweigern, scheint es weiterhin nicht zu geben.
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums registrierte die Bundeswehr bis zum 31. Juli dieses Jahres 856 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Die Aufschlüsselung: 462 Anträge kamen von Ungedienten und 300 von Reservisten. Dagegen stellten 94 aktive Soldatinnen und Soldaten einen solchen Antrag.
Im Vergleich zum Vorjahr liegt der Anteil der aktiven Soldat*innen damit niedriger. Bis Ende November 2022 waren 1.080 Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eingegangen, davon kamen 220 von Aktiven, aber 593 von Ungedienten und 266 von Reservisten.
Interessant ist der – bislang – leicht gestiegene Anteil von Reservisten an den KDV-Anträgen. Allerdings, das hebt das Verteidigungsministerium hervor, unterliegt die Entwicklung der eingereichten Anträge auf Kriegsdienstverweigerung zum Teil erheblichen Schwankungen. Aufgrund dieser Schwankungen ist deshalb keine seriöse Prognose für das laufende Kalenderjahr möglich.
Ergänzung: Ein Leser wies mich auf eine Bundestagsdrucksache vom Juli hin (vielen Dank!), in der die Zahlen für 2022 komplett und vor allem noch etwas detaillierter aufgelistet sind. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken (Drucksache 20/7858):
Im vergangenen Jahr gingen bei der Bundeswehr 1.123 KDV-Anträge ein. Davon stammten 450 von Ungedienten und 438 von Reservistinnen und Reservisten. 235 aktive Soldatinnen und Soldaten stellten einen solchen Antrag, davon 226 Zeitsoldat*innen, acht Berufssoldat*innen und ein Freiwillig Wehrdienst Leistender.
@Mitschnacker sagt: 15.09.2023 um 14:50 Uhr
Ich erdreiste mich überhaupt nichts. Sie haben es doch selber geschrieben „… und, wenn es hart auf hart käme, stiften gehen.“ Zitat Ende.
Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung, Feigheit vor dem Feind. Mehr muss man wohl nicht mehr dazu sagen.
Das KDV für Kriegsdienstverweigerer steht muss man aus dem Text erschließen. Erklärt wird es im Text nicht.
Schade.
Wie sagt doch der Hausherr so gerne?
Hier lesen auch Leute mit, die im Kosmos BW nicht zu Hause sind.
„Fahnenflucht, Wehrkraftzersetzung, Feigheit vor dem Feind. Mehr muss man wohl nicht mehr dazu sagen.“
Das hat mit Feigheit nichts zu tun, sondern mit inneren Überzeugungen oder müsste man erst so extrem werden und bei Wagner PMC anheuern, um das Gegenteil zu beweisen? Also sparen Sie sich ihre Landserrhetorik!
@Mitschnacker sagt: 16.09.2023 um 13:40 Uhr
„Das hat mit Feigheit nichts zu tun, sondern mit inneren Überzeugungen …“
Soso, innere Überzeugungen also. Und diese hatten Sie als Soldat auf Zeit noch nicht? Und was hat Sie zu der (neuen) inneren Überzeugung gebracht? Die Erkenntnis, das man als Soldat im Krieg sterben könnte?
Machen Sie sich keine Sorgen, das werden Sie als Zivilist im nächsten Krieg auch, egal, wohin Sie „stiften“ gehen. Ich spreche jetzt von LV/BV, nicht von irgendwelchen out-of-area-Einsätzen. Irgendein Dulli wird die atomare Karte ziehen, aus lauter Verzweiflung.
Und das wäre der Punkt, über den man diskutieren kann. Wenn Sie es schaffen, von Ihren Extrempositionen „stiften gehen“, also Fahnenflucht versus „bei Wagner PMC anheuern“ runterkommen können. Ansonsten können wir uns das auch schenken.
@cecil, @Mitschnacker, @Thomas Melber u.a.
Einige Kommentatoren vergessen offensichtlich immer wieder das Wichtigste. Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland, einem demokratischen Rechtsstaat, mit freiheitlich demokratischer Grbndordnung. Ein großer Teil der Mitleser hat einmal gechworen, genau diese zu verteidigen, statt dessen zerreißt ihr euch das Maul darüber, wenn Andersdenkende und Handelnde diese FDGO für sich in Anspruch nehmen!! Wird ein aktiver Soldat oder Reservist anerkannter KDVler, dann ist er anerkannt, egal was wir davon halten. Dann hat er es verdient, dass wir ihn verteidigen und nicht seine Argumente in Frage stellen. Das hat bereits die Wehrersatzbehörde getan und ihm recht gegeben..
Für die ukrainischen männlichen Bürger, die sich dem Wehrdienst in der Ukraine durch Flucht in die EU entziehen, gilt zuerst einmal wie bei allen Straftätern, die Unschuldvermitung,, bis das Gegenteil erwiesen ist. Zuerst einmal müsste die ukrainische Justz in einer Einzelfallprüfung feststellen, dass Person X tatsächlich fanhenflüchtig ist, Dann bedarf es eines internationalen oder europäischen Haftbefefehls, aufgrund eines Straftatbestands,, der in den EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit hat. Ansonsten wird dieser hier nicht vollstreckt und die Person darf nicht ausgeliefert werden. Droht der Person der Tod, schon gar nicht, vgl. Rechtsprechung EGMR..
Jugendliche unter 18 Jahren (Minderjährige) werden bei diesem Tatbestand nicht ausgeliefert, weil in der EU die Wehrpflicht für Minderjähige verboten ist. Nur freiwilliger Wehrdienst ist zulässig bis 18 Jahre.
Im übrigen hindert ein (erfolgreicher) KDV-Antrag nicht, daß die Person zu Dienstleistungen herangezogen wird. In wie weit diese „frontnah“ sein können bleibt offen (wäre aber heute lagebedingt sehr unwahrscheinlich). Es gilt lediglich, daß die Dienstleistung „in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.“ GG Art 12a
Ebenfalls können ggf. Frauen für die zivile und militärische Lazarettorganisation herangezogen werden.
S. ausführlich:
https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/index.html#BJNR159310003BJNE000201310
sowie GG Art 12 f.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
Zu den Rechtsfolgen, falls sich jemand der „zivilen“ Dienstleistungspflicht entzieht, habe ich leider keine Fundstelle.
Im übrigen befürworte ich, daß man einmal die Abläufe und Auswirkungen der Eskalationsleiter Bereitschaftsfall – Spannungsfall – Verteidigungsfall vollumfänglich, auch mit den zivilen Akteuren, durchspielt. Und nicht nur theoretisch sondern in kleinem Rahmen (z.B. Landkreis) auch praktisch ‚mal testet, z.B. die Umsetzung der Sicherstellungsgesetze.
Nachklapp:
Wie steht es denn mit den zivilen MA der Bw: Einsatzwehrverwaltung, in der Unterstützung, aber auch mit denen direkt „an der Front“ i.e.S. (z.B. Fahrensleuten auf den „fleet auxiliaries“), aber auch den der Bw i.w.S. angegliederten Unternehmen (BWI, BwFPS, BwBM, HIL) und natürlich den zivilen contractors bei Wartung und Instandhaltung?
Ich hoffe – bezweifele aber – daß es zumindest bei den „Bw-Unternehmen“ Pläne für eine Eingliederung in die militärischen Strukturen der Bw und Übernahme des Personals in ein Soldatenverhältnis (Tauglichkeitsgrad, Altersgrenzen, Waffenträger – tbd.) gibt.
@stan-und-ollie
Wegen „Fahnenflucht“ wäre eine Auslieferung wahrscheinlich schwierig, möglich wäre diese aber wg. Bestechung und Urkundenfälschung.
In wie weit die UKR anordnen könnte, daß sich die betroffenen Bürger bei einer Vertretung der UKR (Konsulat) melden müssen und ggf. einer Nachmusterung unterliegen und nach Hause beordert werden können lasse ich offen. Ein Antrag auf Asyl kann natürlich gestellt werden, ein Asylgrund liegt aber nicht vor (selbst nicht einmal bei SYR Wehrpflichtigen nur auf Grund der dortigen Wehrpflicht).
Näheres:
https://www.dw.com/de/kann-deutschland-deserteure-an-die-ukraine-ausliefern/a-66798146
Im übrigen reden wir nicht von einer vernachlässigbaren sondern durchaus signifikanten Zahl an Verdachtsfällen.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei der Bundesrepublik Deutschland dafür bedanken, dass sie mich damals nach meiner Fahnenflucht von der NVA nicht ausgeliefert hat. Da ich den blöden Eid nicht mitgesprochen hatte, fühle ich mich auch moralisch intakt.
Das sähe die Rechtssprechung wohl etwas anders, oder? In der Wehrmacht hätte ich übrigens auch so gehandelt, und erteile allen, die dies taten, meine Absolution.
Und dass ich heute wiederum sehr froh bin, den offiziellen Teil hinter mir zu haben, macht mich wohl eindeutig zu einem „unsicheren Kantonisten“.
Mir war und ist es halt wichtig, wofür ich kämpfe.
Es darf mit Steinen geworfen werden …
„Wir kämpfen auch dafür, dass Du gegen uns sein kannst.“
oder
„Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden.“
Wer seine Meinung wie eine Monstranz vor sich herträgt, darf sich nicht wundern, dass ihm anderslautende Meinungen entgegengehalten werden. Der gesellschaftliche Diskurs wird sicherlich noch genug Stoff zur Auseinandersetzung bieten.
Meine eigene Meinung dazu ist:
„Zur Verteidigung sind diejenigen bereit, die etwas haben, für das es sich lohnt zu kämpfen.“
Ich glaube ganz fest daran, dass es im Ernstfall auch bei uns genug Menschen gibt, die dazu bereit sind.
@Erwinson
Warum sollte man deshalb mit Steinen schmeißen? Ich kann Ihre damalige Entscheidung verstehen. KDV ist ein Thema, das man differenziert betrachten muss und das wesentlich mit den Lebensumständen zu tun hat. Dient man dem richtigen Herrn? Lohnt es sich, etwas zu verteidigen? Kann man das überhaupt? Das kann wohl jeder nur für sich selbst beantworten.
@Erwinson sagt: 17.09.2023 um 17:35 Uhr
Naja, wenn Sie aus der DDR geflohen sind, weil Sie keine Wehrpflicht ableisten wollten, dann sind Sie mittlerweile auch in einem Alter, wo Sie aus der Wehrüberwachung raus sind oder zumindest kurz davor. Ob Sie das in der Wehrmacht genauso gemacht hätten, können Sie nur unter dem Aspekt des Wissens von heute sagen. In der damaligen Situation haben wir alle glücklicherweise nicht gesteckt. Wer weiß schon, wie man reagiert hätte.
„Mir war und ist es halt wichtig, wofür ich kämpfe.“
Das ist für mich der entscheidende Satz in Ihrem Post. Mich nerven hier die Diskutanten, die ich als sog. „Möchtegern-KDV`ler“ bezeichne. Manch einer geht ja sogar soweit, Fahnenflucht als Option zu propagieren.
Wenn man so vehement gegen den Einsatz von Gewalt ist und auf gar keinen Fall als Soldat dienen möchte, dann bitte den Antrag auf KDV stellen und nicht nur hier damit rumkokettieren. Dann ist es amtlich und alles akzeptabel.
Aber hier „rumzunölen“, das man nicht für dieses Land kämpfen wolle, ohne die Konsequenzen daraus zu ziehen, zeigt doch nur, das diesen Personen die Werte der FDGO und somit unsere Gesellschaft völlig egal sind. Hauptsache ihnen passiert nichts und sie können in Ruhe weiter vor sich hinexistieren.
So funktioniert Gesellschaft nicht und leider merkt man immer erst hinterher, was man da verloren hat, denn meistens reicht die Denkleistung nicht dazu aus, dieses realistisch einzuschätzen. Ich möchte zumindest weiterhin in einem demokratischen freien Deutschland leben, auch wenn die politischen Umfragen im Moment mehr als bescheiden sind.
@ Pio-Fritz
Volle Zustimmung.
Ich zitiere mal den alten Leo XIII: „Wo das Recht zum Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
Insofern kann man ja schon differenzieren. Wobei man durchaus bei einer Kriegsdienstverweigerung in die Falle tappen kann, dass eine Gewissensmotivation, die das Kämpfen für bestimmte Ideologien für vertretbar, für andere Ideologien jedoch für nicht vertretbar hält, als Begründung für die Verweigerung, den Dienst an der Waffe zu verrichten, nicht taugt.
Und insofern halte ich das auch für durchaus verschmerzbar, wenn man für die FDGO antreten soll. Denn mit allen Mängeln und Makeln, die unser Gemeinwesen so mitbringt, als „verbrecherisch“, als „Unrechtsstaat“ oder in sonstiger Weise zum Widerstand verpflichtendes Gebilde, kann man die wohl kaum bezeichnen. Da muss schon einiges mehr an Erosion der gesetz- und verfassungsmäßigen Institutionen und Verfahren passieren, bis man sein Gewehr schultern und unter Berufung auf Artikel 20 Abs. 4 GG in den Wald verschwinden könnte.
Das vorausgeschickt, die besondere Historie unseres Staates gebietet es freilich, jedem das individuelle Recht zuzubilligen, seinem Gewissen folgend, den Dienst an der Waffe abzulehnen und stattdessen ggf. auf andere Art und Weise in Anspruch genommen zu werden. Nicht zuletzt exakt auch diese Freiheit wird gerade mit der Waffe verteidigt! Das kann man für paradox halten, ist es aber letztlich nicht.
Aber in der Tat: Wenn es zu einem groß angelegten Konflikt kommt, sei an jenes schöne Lied von Tom Lehrer* erinnert: „We will all go together, when we go!“
* Ein musisch begnadeter Mathematiker und Satirist, dem der Ausspruch zugeschrieben wird: „Politische Satire wurde überflüssig als Henry Kissinger der Friedensnobelpreis verliehen wurde.“
„Die Zersetzung der Wehrkraft (kurz: Wehrkraftzersetzung) war die Bezeichnung für einen grundsätzlich mit Todesstrafe bedrohten Straftatbestand im nationalsozialistischen Deutschland. Zu den aufgeführten Tatbeständen gehörten Kriegsdienstverweigerung, defätistische Äußerungen und Selbstverstümmelung.“
(Wikipedia)
Da ich vom Hausherrn auch schon einmal auf die Bedeutung des Wortes hingewiesen wurde, dieser Begriff aber eben oft unbedacht verwendet wird (auch vom BMVg im Jahr 2016), zitiere ich Wikipedia gleichlautend.
(Wobei T. W. diesmal „milde“ gestimmt zu sein scheint. )
@Thomas Meiber
1. Wie stellen Sie sich denn zivile Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit den Streitkräften oder dem Bundesgrenzschutz (den es nicht mehr gibt) stehen, vor? Das würde mich ernstahft interessieren?
2. Einsatz von Frauen in der militärischen Lazarettorganisation. Das ist en Begriff aus dem Kalten Krieg, der 1991 beendet wurde. Eine militärische Lazarettorganisation gibt es seit der Auflösung des Territorialheers nicht mehr. Wurde ersatzlos gestrichen – kam uns bereits während der Corona-Pandemie teuer zu stehen.
3. Abläufe bei Spannungs-, Verteidigungsfall etc. wurden im Kalten Krieg regelmäßig bis in die einzelnen Kommunalverwaltungen durchgespelt. Dafür gab es bei jeder Gemeine-, Stadt-. und Kreisverwaltung ein Amt für Verteidigungslasten. Diese Ämter wurden mit Ende des Kalten Kriegs ersatzlos aufgelöst-
4. Sicherstellungsgesetze. Dafür fehlt die erforderliche Infrastruktur. Wurde früher durch die Kreiswehrersatzämter wahrgenommen. Deren Aufgaben haben heute die Karriercenter übernommen, aber ohne Anwendung der Sicherstellungsgesetze.
5. Die Ukraine kann Anordnungen für ihre Bürger nur auf ihrem Staatsgebiet durchsetzen, so lange sie nicht Mitglied der EU oder NATO ist. Vgl. das Ansinnen der Türkei, Wehrpflchtige, die sich dem Wehrdienst entziehen, in Deutschland habhaft zu werden.
6. Wenn Sie schon einen Artikel verlinken und daraus zitieren, empfehle ich diesen ganz zu lesen, nicht nur bis zu dem Punkt, der ihrem Standpunkt genehm ist. Hätten Sie weitergelesen, wüssten Sie, dass Ukrainer sehr wohl Asyl beantragen können und dieser auch gewährt werden würde. Einmal ganz davon abgesehen, dass die alte Bundesrepublik, selbst US Amerikanern während des Vietnamkriegs, nicht den amerikanischen Stellen in Deutschland zugeführt hat, wenm dese sich dem Wehdienst entzogen. Auch während des Falklandkriegs haben wir englischen Soldaten Asyl gewährt.
Das Recht auf KDV bzw. Asyl steht jedem Menschen, der sich im Geltungsbereich des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufhält, zu, Die Ntionalität spielt hier keine Rolle. Die Gesetze sind für alle gültig, nicht nur für Deutsche.
@Stan-und-Ollie
Danke für Ihre ausführliche Replik!
ad 1 – das steht so im Gesetz
ad 2 – das steht so im Gesetz, gilt heute natürlich sinngemäß (z.B. Dienst in einem BWK oder Role 2 / Role 3)
ad 3 – genau, Sie schreiben „wurden“, das ist Vergangenheit; die Bedrohung ist jedoch aktuell (oder auch nicht ?)
ad 4 – dto., aber derzeit werden ja auch die Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung überarbeitet; davon ab: wozu die Sicherstellungsgesetzte wenn man sie nicht anwenden kann wenn man sie braucht ?
ad 5 – auffordern kann die UKR ihre Staatsbürger ja
ad 6 – wegen Fahnenflucht wird ggf. nicht ausgeliefert, es kommen – wie beschrieben – ja noch andere Straftatbestände in Betracht (Urkundenfälschung, Bestechung, u.a.), die bei uns ebenfalls strafbar sind
In der DDR gab es auch KDV’ler, das waren dann Bausoldaten ohne Waffe, die man aber auch „frontnah“ einsetzen kann, oder z.B. als Sanitäter / Träger. Die UKR müßte eben eine entsprechende Verwendung schaffen. Und: auch bei uns wurde zunächst nicht jeder KDV-Antrag durchgewunken.
@)Thomas Meiber
zu ad1 Ich kann lesen! Jedoch wollte ich ihre persönliche Meinung dazu wissen.
zu ad2 Das von Ihnen zitierte Gesetz ist ein Grundrechtsartikel. Da gilt nichts sinngemäß, sondern wortgetreu! Einrichtungen der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation sind kene Role 2 / 3. Beispielsweise hatten wir im Kalten Krieg als ortsfeste Lazarette Hilfskrankenhäuser in allen modernen Schulgebäuden mit eingelagerten Rüstsätzen. Dazu rückwärtibge Lazarette in Belgien, Frankreich und sogar in Kanada. Das ist mit ortsfester militärischer Lazarettorganisation gemeint.
zu ad3 Die Ämter befanden sich in den Kommunalverwaltungen. Wir haben in Deutschland den Förderalismus. Der Bund kann nicht mal so eben anordnen, dass die Gemeinden diese Ämter einrichten. Das verstößt gegen die kommunale Selbstverwaltung.
zu ad4) Müssen Sie im zeitlichen Kontext betrachten. 1968 hat die erste große Koalition die Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt. Daraus resultieren die Sicherstellungsgesetze. Um diese auszuführen benötige ich neben der Infrastrutkur auch Daten über Material und Personal. Früher mussten Speditionen,, Bauunternehmen, Verkehrsbetriebe und die Bundesbahn ihren Fahrzeugbestand den KWEA übermitteln. Für die Fahrzeuge waren bereits Y-Kenenzeichen vergeben und Einberufungsbescheide vorbereitet. Die Unternehmen waren vorab informiert. Die Gesundheitsämter besipielsweise mussten sämtliche Berufsabschlüsse und Zuerkennungen von Berufsbezeichnungen in medizinischen Berufen melden. Statt KWEA haben wir heute Karrierecenter. Diese gehören zum BAPersBw. Heute hat jeder Bürger das Recht, beim Einwohnermeldeamt der Datenübermittlung an das BAPersBw zu widersprechen.
zu ad6) Lesen Sie ihren zitierten Artikel besser nochmal ganz!
In der DDR war vieles möglich, wel kein demokratischer Rechtsstaat, ebenso wie in Putins Rußland. Sanitäter / Krankenträger / Bausoldaten stehen im direkten Zusammenhang mit militärischen Dienstleistungen, sind also in Deutschland per Gesetz untersagt, wie Sie selbst ausführten.
Im Grundatz bin ich auf ihrer Seite. Bei Vorschlägen sollte jedoch die bundesdeutsche Wirklichkeit berücksochtigt werden. Wunschdenken hilft bei einer Bedrohung noch weniger als nicht vorhandene Strukturen.