Verteidigungsministerium will Frauenanteil in der Bundeswehr auf mindestens ein Fünftel erhöhen
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will das Verteidigungsministerium die Zahl der Frauen in der Bundeswehr erhöhen und dienstliche Nachteile als Folge der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ausgleichen. Das Bundeskabinett billigte den Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr, der vor allem Änderungen im Soldaten- und im Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz vorsieht.
Nach den jüngsten veröffentlichten Zahlen für Mai dieses Jahres dienen derzeit 24.070 Frauen in der Bundeswehr, ihr Anteil an der gesamten Personalstärke beträgt damit gut 13 Prozent – allerdings gibt es einen überproportionalen Anteil im Sanitätsdienst, der bereits seit 1975 Frauen offensteht, die übrigen Bereiche seit 2001.
Im Gesetzentwurf, den das Kabinett am (heutigen) Mittwoch verabschiedete, wird das Ziel vorgegeben, in der Truppe einen Frauenanteil von mindestens 20 Prozent zu erreichen. Im Sanitätsdienst sollen Frauen als unterrepräsentiert gelten, wenn ihr Anteil unter 50 Prozent liegt. Erreicht werden sollen diese Ziele nicht nur durch eine bessere Durchsetzung der Gleichstellung von Soldaten und Soldatinnen, sondern vor allem durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst.
Unter anderem soll dafür bei Bewerbungen um einen Dienstposten gelten, dass bei gleicher Qualifikation Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt zu berücksichtigen sind, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bei Beförderungen oder dienstlichen Beurteilungen dürfen sich Elternzeit , familien- oder pflegebedingte Beurlaubungen, die Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben oder Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge auf Grund der Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben nicht nachteilig auswirken.
Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit dem Dienst sollen künftig grundsätzlich Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen auf Antrag im Einzelfall erstattet werden können, wenn eine Soldatin – aber auch ein Soldat – aus dienstlichen Gründen vom regelmäßigen Dienstort abwesend sein muss. Das gilt auch für Mehr- oder Schichtarbeit in einem Krisenfall.
Der ganze Gesetzentwurf mit zahlreichen weiteren Detailregelungen ist auf der Webseite des Verteidigungsministeriums veröffentlicht (die Sicherungskopie hier: 20230726_BMVg_GleichstellungsfortentwicklungsG).
Neben den verschiedenen gesetzlichen Regelungen und der ausgeweiteten Unterstützung für Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen enthält das geplante Gesetz auch zwei Regeln, an denen sich sehr wahrscheinlich Widerspruch gegen die Neuregelung entzünden wird. In den Grundsätzen in Paragraph 4 wird unter anderem festgelegt:
Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Soldatinnen und Soldaten sind so zu formulieren, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck kommt. Das Gleiche gilt für den dienstlichen Schriftverkehr.
Für die Soldatinnen können weibliche Formen der Dienstgradbezeichnungen festgesetzt werden.
(Änderung: Damit die Kommentare hier nicht zu sehr durcheinandergehen, habe ich die Bestimmung zu weiblichen Dienstgraden zum Thema eines gesonderten Eintrags gemacht.)
Ergänzung: Die Aussagen von Regierungssprecher Steffen Hebestreit und Michael Stempfle, dem Sprecher des Verteidigungsministeriums, in der Bundespressekonferenz:
Hebestreit: Frauen sind in der Bundeswehr derzeit noch unterrepräsentiert. Für die Bundesregierung sind Soldatinnen dann unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil an der Truppe unter 20 Prozent und für den Sanitätsdienst unter 50 Prozent liegt. Ende des vergangenen Jahres lag in der Laufbahn des Sanitätsdienstes der Frauenanteil bereits bei knapp 45 Prozent, also nahe an der Sollmarke, in den übrigen Laufbahnen jedoch lediglich bei 9,5 Prozent.
Die Bundesregierung hat deshalb heute den vom Bundesminister der Verteidigung vorgelegten Entwurf eines Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes für das militärische Personal beschlossen. Dieser leistet damit auch einen Beitrag zur Umsetzung des Ziels des Koalitionsvertrags, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Jahrzehnt zu erreichen sowie zur Geschlechtergleichstellung im Sinne von Ziel 5 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beizutragen.
Ein paar Details zu dem Gesetz: Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Novellierung und komplette Neustrukturierung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. Mit Blick auf die veränderten rechtlichen, politischen aber auch gesellschaftlichen Rahmenbedingungen war eine Novellierung des zuletzt vor zehn Jahren angepassten Gesetzes notwendig. Ziel ist daher zunächst eine Angleichung an das Bundesgleichstellungsgesetz. Es sollen aber auch die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für das militärische Personal verbessert werden. Außerdem werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um den Anteil der Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte, insbesondere auch in Führungspositionen, weiter zu erhöhen sowie die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. (…)
Frage: Zum Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz, wie Herr Hebestreit das genannt hat: Herr Stempfle, wie kommt man eigentlich bei den Soldatinnen auf 20 Prozent? Warum sind es nicht 25 oder 30 Prozent als Ziel?
Stempfle: Ich kann Ihnen nur das Ziel formulieren, dass wir natürlich gerne möglichst viele Frauen hätten; im besten Fall wären es dann 50 Prozent. Aber das von heute auf morgen zu erreichen, ist schwierig. Die Streitkräfte wurden für Frauen ab 2001 geöffnet. Es geht darum, in Schritten zu erreichen, möglichst viele Frauen in den Streitkräften und auch in Führungspositionen zu haben. Das geht nicht von heute auf morgen.
Zusatzfrage: Das ist ja klar. Das Ding heißt Gleichstellungsgesetz. Darum frage ich mich, warum nicht 50 Prozent als Ziel ausgerufen wird. Jetzt sind es 9,6 Prozent bei den Streitkräften, wie Herr Hebestreit meinte. Ich habe nicht ganz verstanden, wie schnell die Zahl verdoppelt werden soll. Bis wann hat man doppelt so viele Soldatinnen? Was war das Ziel?
Stempfle: Im Prinzip geht es darum, dass wir Anreize schaffen, dass sich mehr Frauen dazu entscheiden, zur Bundeswehr zu gehen. Da zählt als ein Instrument – das hat Herr Hebestreit auch schon gesagt -, dass die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wird, dass sie mehr Mitsprachemöglichkeiten hat. Das ist ein Instrument. Es soll auch Verbesserungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben oder wenn es darum geht, Angehörige zu pflegen und solche Dinge. In der Summe – es handelt sich hierbei um ein Artikelgesetz – geht es einfach darum, durch viele kleine Regelungen an möglichst vielen Stellschrauben zu drehen, damit der Job insgesamt attraktiver wird.
Frage: Vielleicht können Sie eine konkrete Maßnahme nennen, wie sich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege verbessert. Sind konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten im Recht für Soldatinnen – ich weiß nicht, wie es konkret heißt – verändert worden?
Zweitens. Sie habe beide die Führungspositionen genannt. Wie hoch ist bei der Bundeswehr der Anteil von Frauen in Führungspositionen?
Stempfle: Was den Anteil von Frauen in Führungspositionen angeht, muss ich die Antwort nachreichen. So viel kann ich vorab sagen: Er ist in jedem Fall zu niedrig. Er muss erhöht werden. Das ist das ganz klare Ziel.
Ansonsten geht es darum, dass finanziell Anreize geschaffen werden, damit die Ziele erreicht werden. Ich kann es Ihnen leider nicht konkreter sagen.
Zusatzfrage: Ist der Entwurf öffentlich, sodass man selber einmal hineinschauen kann?
Stempfle: Ja, klar.
(Hinweis 1: Der vom Regierungssprecher genannte Frauenanteil von knapp 45 Prozent in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes ist nicht deckungsgleich mit dem Frauenanteil im Sanitätsdienst selbst – 8.223 von 19.876 dort bedeuten den niedrigeren Anteil von gut 41 Prozent.
Hinweis 2, vorsorglich: Erfahrungsgemäß wird dieser Themenbereich sehr emotional diskutiert; ich bitte also um sachliche Debatte und werde entsprechend moderieren.)
(Foto: Soldatin des Wachbataillons der Bundeswehr beim Empfang des australischen Premierministers Anthony Albanese im Kanzleramt am 10.07.2023 – Kira Hofmann/photothek.de)
Wenn man Gleichstellung von Mann und Frau im Militär haben will, sollte man endlich die Wehrpflicht auf beide Geschlechter anwenden (auch wenn diese momentan ausgesetzt ist).
Mal 3 Fragen in die Runde:
– Nachdem ja im Rahmen von Gleichstellung Frauen in unterrepräsentierten Bereichen zu bevorzugen sind, wieso fehlt dann der Hinweis im Gesetzesentwurf, dass Männer ebenfalls zu bevorzugen sind, wenn ihr Anteil unter 50% liegt? (Oder ist das dann keine Gleichstellung mehr?)
– Sind dann unter der gleichen Logik in Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind der/ die Gleichstellungsbeauftragten nur durch Männer zu wählen (wieder unter der Annahme, dass sich jedes Geschlecht zur Wahl stellen darf, wie bisher)?
– Kennt jemand eine Nation innerhalb der NATO, in der es getrennte Dienstgrade gibt? Die Frauen beim Bund, die ich kenne, sehen es eher als Beleidigung an, wenn man sie nicht mit dem gleichen Dienstgrad, wie die Männer anspricht…
Ironie an: Gibt es die Dienstgradabzeichen dann auch in einer anderen Farbe oder zusätzlich Litzen, damit das dann auch besser erkennt? ;-)
Die Gesetzesänderungen sind gut, auch für das männliche Bestandspersonal. Damit fixe Zahlen als Zielwert zu verknüpfen halte ich für einen Fehler. Die Bundeswehr muss eh quasi nehmen, wer kommt. Da ist das Geschlecht egal.
„Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich … weibliche Formen der Dienstgradbezeichnungen (können)“, es wird so kommen, der Genosse Trend ist derzeit und bis auf weiteres eine Genossin.
Mir fehlt eine Zeitangabe, bis zu der die 20% erreicht sein sollen und die Versicherung, dass die %-zahl querschnittlich interpretiert werden sollte. Für die Infanterie wird es mangels Bewerberinnen nicht umgesetzt werden können. 2030 kann realistisch sein?
Dazu ein kurze Abschweifung. Mit Beginn der Einführung des SPz CV 90 in die NLD PzGrenTr in im Jahr 2005, kam damaliger NLD IBuK auf die verwegene Idee zum Aufbau eines rein weiblichen „bataljon pantser-infanterie“. Trotz verlockendster Angebote und intensiver Werbung, … nach ca 12 Monaten wurde das Projekt eingestampft, ca 2/3 der DP konnten weiblich besetzt werden.
Zusammengefasst, dies wird eines von hoffentlich wenigen Vorhaben des Boris Pistorius sein, das scheitern wird. Da der Erfolg anscheinend aber nahezu befohlen zu sein scheint, „freue“ ich schon jetzt auf die Verrenkungen zu glaubhafter Realisierung.
Ich sage das immer wieder: Solange nicht in jeder noch so furzkleinen Kaserne eine Möglichkeit zur Tagesbetreuung von Kindern der dort stationierten Soldatinnen und Soldaten als „wird großflächig in den kommenden drei Jahren umgesetzt“ angekündigt wird, lassen mich solche Nachrichten bestenfalls ratlos zurück. Was denn für finanzielle Anreize? Was kümmern mich die paar hundert Kröten mehr pro Monat, wenn ich zusehen darf, wo mein Kind unterkommt?
Jetzt mal ohne giftig zu werden, was ist so schwer daran, Kindergärten in allen Kasernen anzubieten und entweder eine ZAW Erzieher/Erzieherin oder eine zivile Karriere zu ermöglichen? Zu hohe Kosten? Ich lache mich schlapp. Jeder größere Konzern besitzt Betriebskindergärten – bei der BW, einmal von den wenigen Ausnahmen abgesehen, drückt man sich. Also, mehr Kindergärten in Kasernen und die finanziellen Anreize spart man sich dann auch gleich.
Die Bundeswehr benötigt auf jeden Fall mehr Personal und es müssen ganz selbstverständlich mehr Frauen mit einfließen, wenn der skizzierte Zuwachs auch nur annähernd erreicht werden will. Zu erreichende Quoten sollten nur eine Übergangslösung sein, weil daraus resultierende Nachteile in der Summe möglicherweise die Kohäsion herabsetzen können.
Zitat aus dem obigen Artikel: „Unter anderem soll dafür bei Bewerbungen um einen Dienstposten gelten, dass bei gleicher Qualifikation Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt zu berücksichtigen sind […]“.
Nur als Beispiel: Dass Frauen zum Teil nachgesagt wird, sie taugen weniger als ihre männlichen Äquivalente, hält sich in manchen Köpfen so sehr, wie die Aussage nicht richtig ist. „Die ist reingekommen, weil sie eine Frau ist“ wären dann die üblichen, dämlichen Aussagen dieser Personen. Dass die Frau dem Mann nach Beurteilung ebenbürtig ist, interessiert da kaum noch.
Und im Weiteren: „Und verdient auch noch mehr als Markus. Weil sie eine Frau ist“ wäre dann der unschöne Nebeneffekt von finanziellen Anreizen. Wenn schon mehr Geld an die Truppe gezahlt werden soll, dann bitte für alle.
Im Endeffekt ändert sich also nichts fundamental, es sollen mehr Frauen zur Bundeswehr und keiner weiß so recht, wie es anzustellen ist. Frauen sollen irgendwie bevorzugt bis gefördert werden, aber man plätschert lieber mit der Gießkanne, als zielgerichtet Probleme anzugehen.
@all
Damit die Debatte nicht zu sehr durcheinander geht, habe ich das Thema weibliche Dienstgrade in einen gesonderten Eintrag ausgelagert.
„Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge auf Grund der Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben nicht nachteilig auswirken.“ gilt das dann nur für Soldatinnen oder auch für alle? Muss ja nicht nur Mama sein die das kranke Kind abholt oder betreut.
Wobei ich mir das in der Praxis auch spannend vorstelle. Da hat jemand wegen Familienpflichten ggf längere Zeit einen für seinen Posten relevanten Lehrgang mehrfach begonnen aber nicht abgeschlossen und muss beurteilt werden als ob er ihn schon hätte.
Wie soll man bitte einen Kraftfahrer auf dem Leo 2 beurteilen der im relevanten Zeitraum keinen Führerschein hatte bzw ihn erst kurz vor Ende bekommen hat, ihn aber die (fast) komplette Zeit hätte haben sollen und können?
Was ist denn wenn einfach zu wenige Frauen Lust auf den Soldatenberuf haben? Das erlebe ich in der Truppe täglich. Kommen an sehen was man machen muss und entweder schauen Sie dass es möglichst schnell einen Dienstposten in der Teppichetage gibt, oder Sie gehen ganz schnell wieder raus. Tut mir leid wenn ich da so ehrlich bin. Schönreden liegt mir nicht.
@Flo hat es angesprochen:
„Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge auf Grund der Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben nicht nachteilig auswirken.“
Gilt das auch für Laufbahnlehrgänge? Bzw. wichtige Fachlehrgänge ohne deren Absolvierung manche Aufgaben gar nicht übertragen werden dürfen? Und: wie sieht das aus bei „Scheinerhaltung“, falls erforderlich?
Die Bewertung von P. H. 26.0723, 20:23) teile ich uneingeschränkt. In den letzten 10 Jahren meiner aktiven Zeit hatte ich immer ein bis zwei Kameradinnen in meinem Team, die unsere gemeinsame Arbeit und das Betriebklima erheblich „befruchtet“ haben.
Insofern ist ein offensives Herangehen an eine Steigerung des Frauenanteils sehr zu begrüßen. Allerdings bin ich auf die Umsetzung (Personalwerbung) gespannt!
Äußerst kritisch sehe die Vorgabe „…. bei gleicher Qualifikation bevorzugt …“. Die pauschale Formulierung stellt per se eine Diskriminierung aller Soldaten männlichen Geschlechts dar, wie bereits diverse Behörden und Arbeitgeber von den zuständigen Gerichten bescheinigt bekommen haben. Warum wird hier nicht der zweckmäßige Ansatz der individuellen Auswahl ohne (populistische?) Verallgemeinerungen gewählt. In der Folge sehe ich zahlreiche Verwaltungsgerichtsverfahren auf die Personalführung zurollen, in denen sie justziabel die Auswahl nachweisen muss. Und P. H. hat die zu erwartenden Auswirkungen im inneren Gefüge der Truppe sehr treffend beschrieben. Der dumme Spruch von der „Quotenfrau“ ist damit vorprogrammiert und die tatsächliche Leistung der jeweiligen Kameradinnen tritt in der Wahrnehmung in den Hintergrund. Das haben die „Mädels“ wirklich nicht verdient.
Trotz aller kritischen Aspekte sehe ich den Ansatz trotzdem positiv und hoffe, dass der notwendige Zuspruch durch Bewerberinnen auch erfolgt.
Nachtrag:
War es nicht schon bisher so, daß Elternzeit (Erziehungszeit, pp.) nicht als beförderungshemmend gewertet wurde sondern als Stehzeit im DG galt?
@Grimes
Sie haben leider wohl absolut recht (Teppichetage). Wenn von den 20% eine Mehrheit letztlich an Rechner und Zentralheizung landet meldet Personalamt lapidar „Ziel erreicht“, was sogar stimmte. BMVg wird zufrieden sein.
Dass dies nicht Absicht des Ansinnens sein kann, wird keine Rolle spielen, Hauptsache die Zahl passt.
Das ist ja herzallerliebst gemeint, jedoch dürfte das Problem weit vorher entstehen – nämlich dann, wenn junge Frauen sich mit ihren Berufswünschen beschäftigen. Und an diesem Punkt dürfte man bei Untersuchung feststellen, dass nur ein verschwindend geringer Teil der Zielgruppe sich an diesem Punkt überhaupt für die Streitkräfte interessiert oder sich auch nur ansatzweise mal mit ihnen beschäftigt hat.
Die oben angeführten Änderungen (Pflege, etc.) dürften also mal wieder ins Leere laufen, weil sie in diesem Stadium überhaupt keine oder nur eine untergeordnete Rolle bei der Berufswahl spielen. Da ändert auch „sprachliche Geichberechtigung“ im Schriftverkehr nichts.
Bei all diesen Fragen frage ich mich, wann wir auf den Kern von Streitkräften kommen: Einen Krieg für DEU gewinnen zu können, egal welchen Geschlechts die Angehörigen des Militärs = Soldaten sind, um durch glaubhafte Abschreckung diesen zu verhindern oder bei Bedarf unsere Gesellschaft schützen zu können. – oder wollen wir uns dieser Frage gar ich ernsthaft stellen?
@Lw-Fan sagt (26.07.2023, 20:04 Uhr): „Die Gesetzesänderungen sind gut, auch für das männliche Bestandspersonal.“ Was ist bitte gut daran für das männliche Bestandspersonal? Ich denke an den Stabsfeldwebel, seit 20-25 Jahren dabei, nie eine Verpflichtungsprämie oder Ähnliches bekommen, mußte sich, um BS zu werden, einer Bestenauslese stellen, hat Spitzenleistungen gebracht, war mehrfach im Einsatz und hat, als es um die Förderung auf OStFw ging, erfahren, dass die Bw nun die Spitzenförderung so früh wie möglich durchführen möchte, er also möglicherweise zu alt sei. Er hat trotzdem weiter Spitzenleistungen gebracht und hört nun, dass eine Frau, gleich gut beurteilt, den Vorrang bekommt.
Was kommt als nächstes? Eine Besoldungsordnung A bzw. B mit den Zusätzen m, w, d? Wie will man das männliche Bestandspersonal (40+) weiter aktiv demotivieren. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Frauen auch bei den „unliebsamen“ Zusatzaufgaben oder Einsätzen genauso „bevorzugt“ betrachtet werden, um sich „zu zeigen“ oder für eine Förderung zu empfehlen, wie das immer so schön heißt. Allein mir fehlt der Glaube. SCNR
Und da beklagen einige Foristen hier, dass mancher lebensälterer Soldat im Amt oder Stab Dienst nach Vorschrift macht.
Ich bin der unpopulären Meinung, dass Frauen nicht militärischen Dienst einzustellen sind, vor Allem wenn es um Infanteristische Verwendungen geht. Man möge mich sexist nennen, Tatsache ist: Es hat einen Grund warum beI KSK/KSM/EGB/etc. der Frauenanteil so gering ist.
Warum nur 1/5 und nicht 1/3 oder 1/2?
Wir müssen das als Chance begreifen.
„Unter anderem soll dafür bei Bewerbungen um einen Dienstposten gelten, dass bei gleicher Qualifikation Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt zu berücksichtigen sind, heißt es in dem Gesetzentwurf.“
Und welche Ziele erreicht man mit dieser Vorgabe?
Da werden sich doch sicher 1000 – 2000 Frauen neu zur Bundeswehr bewerben, wenn sie sich derart gefördert sehen. Auf die 10 000 – 20 000 Männer, die sich weniger bewerben, weil sie sich benachteiligt fühlen, kann man da gerne verzichten.
Sollte Boris das wirklich ernst meinen, dann sehe ich den Anfang des Absturzes des Überfliegers. Vielleicht sollte er doch noch einmal darüber nachdenken, welche Folgen eine derartige Vorgabe hat.
Anlauf Nummer wieviel ist das in den letzten 22 Jahren mehr Frauen für den Dienst zu gewinnen?
Grundsätzlich finde ich Frauen in den SK positiv, und überwiegend auch eine Bereicherung.
Die großen Herausforderungen sehe ich im Bereich Familie und alles was dazu gehört, Schwangerschaftsbedingte Abwesenheit vom DP, Kinderbetreuung usw. usw. dicke Bretter müssen da noch gebohrt werden.
Wo mir als Mann aber die Hutschnur hochgeht ist bei dem Passus:
„Ansonsten geht es darum, dass finanziell Anreize geschaffen werden, damit die Ziele erreicht werden. Ich kann es Ihnen leider nicht konkreter sagen.“
Da bin ich 100% bei ORR´s Beitrag 26.07.2023 um 22:32 Uhr
Sollte jetzt nur wegen Geschlecht ein Bonus bezahlt werden, dann wird es ja attraktiv einmal pro Jahr seines zu ändern. Sry aber mit sowas erweist man dem Umgang untereinander einen Bärendienst.
Grundsätzlich eine gute Idee, kritisch sehe ich die den Grundsatz, dass Eignung, Befähigung und Leistung dann schlimmstenfalls innerhalb der Vergleichsgruppe (m/w) betrachtet werden. So lange hier ein geschlechterübergreifend betrachtetes Niveau gehalten wird (m/w/d) halte ich das für eine gute und faire Idee.
Einfach gesagt, schafft irgendjemand ob m/w/d geschlechtsneutrale Anforderungen nicht gibt es den Dienstposten nicht. Dies umfasst neben der Ausbildung auch die geistige und körperlicher Leistungsfähigkeit.
Hier darf man gerne zwischen Spezialkräften / Kampfeinheiten / Stäben / Ämtern / … unterscheiden – dann kann man auch die zu schwachen Männer endlich aussortieren. Dazu gehört auch bei Leistungsüberprüfungen Punktebonusse für Geschlecht und Alter zu streichen – einfach eine neutrale Betrachtung.
Ich bin ein Gegner der Kinderbetreuung in der Kaserne, bzw. auch in der unmittelbaren Nähe der Kaserne. Eine Kaserne stellt bei international bewaffneten Konflikten ein legitimes Ziel dar und daher sollte keine Vermischung mit der Kinderbetreuung existieren. Für solche Fälle müssen erreichbare Strukturen außerhalb der Kaserne vorhanden sein in denen es auch möglich ist Kinder Monate / Jahre zu betreuen – diese müssen auch mit entsprechendem Personal hinterlegt sein. Von Eltern, insbesondere wenn beide Soldaten sind, verlange ich dann aber auch, dass sie im Einsatzfall ihr Kind (betreut) zurücklassen. Bei Übungen kann man etwas vorplanen, kann das Kind aber auch dort mal für drei/vier Wochen abgeben, dann hat man aber auch nicht mehr das Problem, dass man Alleinerziehende bzw. auch Soldatenehepaare teils nicht mitnehmen kann. Wenn das Kind im Zeitraum der Übung eingeschult wird es eben von den Fachkräften begleitet – die Familienfeier kann man nachholen. Emotional schwer für die Kinder und Eltern, aber wichtig für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte.
Ich persönlich kenne auch Fälle, bei denen ein alleinerziehender Oberstleutnant Übungen abbrechen musste, da das mühsam privat organisierte Betreuungsnetzwerk nicht gehalten hat. Blöd für die Einheit die er geführt hat – aber er ging am Anfang immer mit und hat auch 95% der Übungen vollenden können – super! Die Einstellung erwarte ich von jedem Soldaten.
Die Verantwortung für die Kinderbetreuung muss auch überdacht werden, einer Kommune will ich diese Pflicht nicht auferlegen. Insbesondere die Forderung der Schichtfähigkeit ist personalintensiv und ist daher kommunal – alleine finanziell – nicht stemmbar. (Die Woche hat 168 Stunden, bei einer 35-Stunden Woche müssten theoretisch 5 Vollzeitkräfte vorgehalten werden, praktisch mehr wegen Urlaub / Fortbildung / Krankheit.)
Fakt ist, wir brauchen gute Frauen (aber auch Männer) und müssen in der sich ändernden Gesellschaft eine Struktur bereit stellen die den Anforderungen einer (irgendwann) kriegstauglichen Armee von Befehl und Gehorsam entspricht. Daher darf die Kinderbetreuung den permanenten Zugriff von Vorgesetzten auf Untergebene (§1 VorgV) nicht behindern. Die Bundeswehr kann es sich nicht leisten im Einsatzfall und bei Übungen 5-15% der Personals, auch Männer, wegen „Kindern“ von vornerein zu verlieren. (Zahlen geschätzt).
Ich denke, wenn eine permanente Betreuung möglich ist und (werdende) Eltern wissen, dass ihre Kinder betreut sind, entscheiden sich mehr für den Beruf.
Ich bin gespannt!
Was für ein sexistischer Haufen hier wieder in den Kommentaren rumgeistern. Es wird sich sogar darüber beschwert dass Frauen lieber Karriere machen wollen als nur im Dreck rumzukriechen, manch einer würde Frauen an der Waffe am liebsten wieder gleich ganz verbieten. Es bleibt nur die Hoffnung dass die Mehrheit der männlichen Kameraden in der Truppe intellektuell besser aufgestellt sind als das Forum hier,
Die Befähigung der Bundeswehr zur Landesverteidigung ist nicht nur Zuständigkeit, sondern vor allem Pflicht jeder Bundesregierung.
Diesem Ziel muss auch die Personalauswahl des BMVg dienen. Doch anstatt nach Kompetenz auszuwählen, haben die Verteidigungsminister und -ministerinnen Leitungspositionen in ihrem Ressort gezielt mit Frauen besetzt.
Einen Diskussionspunkt stellt die Bevorzugung von Frauen durch die Frauenquote dar, vor allem, was die Besetzung von karriereträchtigen Dienstposten, vor allem im BMVg.
Die in weiten Teilen dysfunktionalen Ämter für Beschaffung (BAAINBw), Personal (BAPersBw) und Infrastruktur/Dienstleistungen (BAIUDBw) durch Frauen geführt. Auch dem Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) steht eine Frau vor.
Fest steht: Die Frauenquote ist auf der Leitungsebene des BMVg übererfüllt. An der ausbleibenden Verteidigungsbereitschaft und der mangelnden Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ändert das nichts. Die unterdurchschnittliche Bilanz ist das beste Argument gegen leistungsfeindliche Quotenregeln und Auswahl nach Geschlecht. Wirkliche Gleichberechtigung belohnt Kompetenz und fördert den Leistungsgedanken.
Es müssen wieder Eignung und Befähigung entscheidend in der Personalpolitik des BMVg, der Bundeswehr sein. Eine eindeutige Bevorzugung einer Personengruppe ist zu vermeiden.
[Etwas verspätet der Hinweis: Mit Fakten haben Sie es nicht so? Bei Ihrer merkwürdigen Unterstellung, einzelne Bereiche hätten deshalb eine „unterdurchschnittliche Bilanz“, weil sie von Frauen geführt würden, hätten Sie sich vielleicht erstmal kundig machen sollen. Das BAIUD hat seit Mai einen Mann als Präsidenten. Vielleicht passte das ja nicht in Ihre Vorurteile – so läuft das nicht. T.W.]
Sehe ich nicht, dass das Erfolg haben wird. Nach den Umfragen seit dem Beginn des Ukrainekriegs beträgt der Anteil der wehr- und verteidigungswilligen Bevölkerung in Deutschland ca. 13%. das entspricht ungefähr dem Anteil der Frauen in der Bundeswehr. Und dabei ging es konkret darum, Deutschland im Falle eines Krieges zu verteidigen. Das wären dann ca. 11 Millionen Bürger:innen, Bei geschätzt 50% Frauen sprechen wir über einen Pool von 5,5 Millionen, die eventuell unter Umständen etc. pp. bereit wären, Deutschland zu verteidigen.
Das ist ein mageres Ergebnis, zeigt aber, das der Kern des Problems ein gesellschaftliches ist.
Mich entsetzt bei diesem Entwurf das tradierte Denken im BMVg. Offensichtlich haben nur Frauen ein Problem mit der Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen. Frauen haben keine Partner, die das genauso gut übernehmen können? Das muss dann doch für alle gelten. Aber die Führungsriege im BMVg besteht nun mal aus alten weißen Männern, die wahrscheinlich ein Weibchen zu Hause sitzen haben, das genau diese Rolle ausgefüllt hat. Mir fehlt da die Gleichberechtigung.
Und warum sollen Frauen bevorzugt werden? Nach dem geltenden Recht geht es um Leistung, Eignung und Befähigung bei Beförderungen und Führungsverwendungen. Warum will man diesen Grundsatz durchbrechen? Man muss ihn nur konsequent anwenden.
Vor allem, was ist „Frau sein“ für ein Auswahlkriterium? Ich fühle mich manchmal als Fuchs – hat bisher auch niemanden interessiert. Ich halte das nicht für gerichtsfest, das kippt bei der ersten Klage, weil sich ein Mann benachteiligt fühlt.
Finde die gestellten Fragen sehr gut, die Antworten der Sprecher hingegen unzureichend.
Die Bewerberzahl im allgemeinen ist zu niedrig, auch die der Frauen.
Man hat also weiterhin kein konkretes Konzept wo dort eine Verdoppelung der Frauen herkommen soll.
Zum scheitern verurteilt, aber das ist ja in der Personalgewinnung zum Glück nichts neues und mit Niederlagen sollten sie in den entsprechenden Stellen zumindest schon gute Erfahrungen haben. Da kann man dann wenigstens den Schrank der erfolglosen Maßnahmen weiter füllen.
Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt einzustellen ist doch grade im öffentlichen Dienst nun wahrlich nicht neu. Als Zivilist, der das z.B. von der Uni her kennt, bin ich eher erstaunt, dass das in der BW bisher noch nicht der Fall war.
Also laut GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf, nicht zur Gleichstellung.
Ggf. sollte die Bundeswehr Richtung Verteidigung optimiert werden, nicht Richtung Frauenanteil.
Eine Frage in die Runde, wenn der Hausherr es gestattet:
Wir halten es die anderen NATO-Mitglieder mit den Frauenanteilen?
Damit meine ich nicht die reine Statistik. Gibt es ähnliche Bestrebungen zu signifikanten Steigerungen mit Unterstützung von Einzelmaßnahmen?
Innerlich schwanke ich zwischen „purer Verzweiflung des BMVg“ und „Okay, wenn es denn hilft“.
@Sakrileg sagt: 27.07.2023 um 10:12 Uhr
„Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt einzustellen ist doch grade im öffentlichen Dienst nun wahrlich nicht neu.“
Ja, und führt auch zu mehr Gerichtsprozessen, als einem lieb ist. Und jeder Auswahlprozess muss detailliert dokumentiert und bei Bedarf vorgelegt werden.
Bei einigen Passagen des Gesetzes kriege ich einen erhöhten Blutdruck.
„Bei Beförderungen oder dienstlichen Beurteilungen dürfen sich Elternzeit , familien- oder pflegebedingte Beurlaubungen, die Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben oder Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge auf Grund der Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben nicht nachteilig auswirken.“
Wie soll ich als Vorgesetzter jemanden beurteilen, der nicht für seinen Dienstposten ausgebildet ist?
>“Sie hätte sich in der leitenden Funktion bewähren können, wenn sie öfter anwesend gewesen wäre?“ Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Formulierung dem Verwaltungsgericht standhält!
Weiter Teilzeitanspruch in Paragraph 12:
„Die Dienststelle hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass jede Person in Teilzeitbeschäftigung eine Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben erhält, die ihrer ermäßigten Arbeitszeit entspricht. Diese Entlastung darf nicht zu einer unzumutbaren dienstlichen Mehrbelastung für andere Beschäftigte der Dienststelle führen.“ Wie bitte soll das die Dienststelle umsetzen? Bekomme ich dafür die Möglichkeit ausserhalb der Soll/Org Pers zusätzliches Personal einzustellen? In einem Teilbereich mit 40 Soldaten gibt es in Summe 4 Vollzeitstellen, die sich aus den „übriggebleibenen“ Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen von Soldatinnen mit jeweils 50 oder 75 % rechnerisch ergeben. Die Überprüfung der Soll/Org Pers empfahl das Problem „ablauforganisatorisch“ zu lösen…Also gar nicht. Den Anteil müssen die verbleibenden Soldaten mit erledigen.
„Ziel der grundlegenden Überarbeitung ist, neben einer Angleichung des SGleiG an das novellierte BGleiG, die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst zu stärken und die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, den Anteil der Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte, insbesondere auch in den Führungspositionen, weiter zu erhöhen.“
Wenn ich im wissenschaftlichen Arbeiten eine solche Zielformulierung wähle, muss ich diese Hypothese nicht nur auf Schlüssigkeit untersuchen, sondern ich muss beweisen (!), dass ich mit den vorgeschlagenen Methoden das Ziel erreichen kann. Den Verfassern lege ich daher nahe, sich als erstes mal um den Nachweis zu kümmern, dass der erhöhte „Anteil der Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte“ ungeachtet aller nicht erfüllten Voraussetzungen, dem Gesamtziel, die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu stärken, entspricht. Diese Hypothese, gerade unter den derzeitigen Rahmenbedingungen bezweifle ich!
„Handwerksberufe“ – unter diesen subsummiere ich das Soldatentum einmal mit – sind beim weiblichen Geschlecht immer schon unbeliebter gewesen, als Bürotätigkeiten.
Frage man einen Gas-Wasser-Installateur, einen Tischler, einen Werkstattbetreiber, einen Elektriker….., die wären über solche Quoten happy.
Die Bevorzugung einer Gruppe aufgrund einer Eigenschaft, führt immanent zu einer Benachteiligung derer, die das Merkmal nicht haben.
Und immer, wenn Menschen über Menschen urteilen, gibt es Verschiebungen und (gefühlte) Ungerechtigkeiten. Das führte schon immer zu merkwürdigen Auswüchsen. So ist es bei Biologie-Studenten so, dass ihre Leistungen nicht mehr auf der Skala zwischen 1 und 4 abgebildet wird, sondern nur noch im Bereich 1.0, 1.3, 1.5 und gaaaaanz schlecht 1.7. – Bei Juristen gilt das für die Skala 3.0 – 4.3.
Die objektive Bewertung anhand von nachweisbaren Tätigkeiten (auch ein Teil der Laufbahnbewertung der BW), führen dann zu einem reinen Abhaken von Tätigkeitslisten und einem noch größeren Run auf „Abzeichen-Verwendungen“.
Die „Motivations-Lösung“ für Mannschaften war die Erweiterung der Dienstgrade um den Korporal und Stabskorporal,
Bei den UmP wird das immer schwieriger. Der Hauptfeldwebel wird nach rund 6 Jahren erreicht – danach warten meist noch (min.) 25 Dienstjahre auf ihre Verbringung, in der noch zwei „Motivationsstufen“ zur Verfügung stehen..
Nein, die Einführung eines „Generalfeldwebels“ möchte ich nicht vorschlagen, sondern es muss darum gehen, dass wir anfangen, die Besoldung und Motivation von der Schulterklappe zu lösen.
Über besondere „Spezialisierungs-Laufbahnen“, längere Standzeiten etc.
Wenn wir die Beförderungen nur beschleunigen, wird die Absitzstärke eines PUMA tatsäch bei 1 OLT und 5 HFw.
Grundsätzlich bedeutet eine schnellere Beförderung die Entwertung von Erfahrung.
Da wird dann eine Fw-Stelle zu einer HFw-Stelle, weil der Fw (analog Fähnrich bei den OA) nur noch ein Ausbildungsdienstgrad ist und man keine Möglichkeit mehr hat gewisse Erfahrungshorizonte an der Schulterklappe abzulesen. Die Binnendifferenzierung der Dienststellen wird dann auch immer schwieriger – sowohl beim Bewerber, als auch beim Personaler/Bedarfsträger.
Egal, wie wir es drehen und wenden: Hier müsste ein gordischer Knoten zer- und viele Zöpfe abgeschlagen werden. Da sehe ich schwarz, denn das bedeutet, gezielt am eigenen Stuhl zu sägen und den eigenen status quo in Frage zu stellen.
Das sehe ich eher nicht,
P.S.: Man könnte aber auch zunächst alle weiblichen Bewerber verpflichten und dann die (quoten)entsprechende Menge männlicher Bewerber auswählen. Das bedeutete zwar deutlich mehr freie Stellen, aber die Relationen würden stimmen, oder?
(SCNR)
@ Igos Ksmi:
„Die in weiten Teilen dysfunktionalen Ämter für Beschaffung (BAAINBw), Personal (BAPersBw) und Infrastruktur/Dienstleistungen (BAIUDBw) durch Frauen geführt. Auch dem Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) steht eine Frau vor.“
Kurze Zwischenfrage: Wieviele davon sind Soldatinnen?
Ach und das BAIUDBw hat einen Präsidenten … seit März 2023
Hab dann mal das bisherige Ziel von 15 % auf 20 % erhöht. Damit landen wir irgendwo bei 2040-2041.
grafisch hier: https://www.directupload.net/file/d/6990/hon7hw56_png.htm
Zustimmung zu Sakrileg.
Eine Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation für die Gleichstellung ist eine rechtlich zulässige Benachteiligung von Männern und stellt auch nicht das Prinzip der Vergabe nach Eignung/Leistung/Befähigung in Frage.
Dieses Prinzip wird da schon eher von dem misslungenen Beurteilungswesen und der Praxis Dienstposten mit Anforderungen passend zum festgelegten Wunschkandidaten auszuschreiben untergraben.
@TW … zum Anteil Soldatinnen nicht nur den OrgBer ZSanD betrachten, es gibt auch weiterhin San-Personal in anderen (mil)OrgBer, dann ist man bei etwas über 45% (das Gesetz / die Unterepräsentanz bezieht sich grds. auf Laufbahnen des SanDst). Just my two cents.
[Ja, genau das hatte ich versucht in meinem Hinweis oben zu erläutern. T.W.]
@Pio-Fritz:
Funktionieren tuts ja dennoch im Großen und Ganzen. Dass es eine Umstellung ist mag ich auch gar nicht bestreiten, aber die Apokalypse die manch ein Kommentator hier erwartet (überspitzt gesagt) wird es sicherlich nicht werden – ansonsten müssten diverse Behörden, Ämter usw. ja schon längst zusammengebrochen sein.
Es gibt viele Studien darüber, wer von Arbeitgebern (nicht nur Bundeswehr) gefördert wird. Und warum. Der Kern ist, dass Menschen andere Menschen fördern, wenn sie sich selbst (d.h. die von ihnen als Eigengruppe wahrgenommene Gruppierung) in ihnen erkennen. Das führt dazu, dass in allen Führungsetagen vornehmlich weiße, heterosexuelle westdeutsche Männer sitzen, unabhängig von der jeweiligen Verteilung anderer Gruppen im jeweiligen Unternehmen. Will man diesen Teufelskreis durchbrechen, muss man eine Quote einführen. Das wird dann natürlich von den bisher privilegierten Gruppen abgelehnt. Aber es ist wichtig für die Zukunft. Denn eine Quote für bisher benachteiligte Gruppierungen fördert die Sichtbarkeit eben dieser Personengruppen. Und damit auch die Wahrnehmbarkeit, dass es dort Chancen und Möglichkeiten gibt. Und dann schaut das kleine Mädchen eben auch mal nach, was man alles so bei der Bundeswehr machen kann. Wer mehr Frauen bei der Bundeswehr will, überhaupt konkurrenzfähig in Zeiten des Fachkräftemangels sein will, wird am solchen Maßnahmen nicht vorbeikommen.
@ Alexander F. 27.07.2023 um 8:27 Uhr
– Ihren Kommentar empfinde ich als unverschämt.)
Vorweg: meine Tochter ist Lt d.R./ HAufklTr und ich habe sie seinerzeit dazu ermuntert.
Habe also weder etwas gg Frauen im Militär und Gleichberechtigung, wohl aber etwas gg Gleichmacherei, denn wir sind eben nicht alle gleich.
– Ich bin an der Aufklärung russ. Kriegsverbrechen i d UKR beteiligt. Derzeit sind ca. 100000 Fälle ukr und int. Behörden gemeldet, ca. 70000 sind erfasst und in ca. 30000 Fällen laufen erste Ermittlungen. Von diesen 30000 Fällen- und nur über diese habe ich ein relatives Bild- sind ca. 1 Drittel vollständig oder anteilig sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Nach 18 Monaten Krieg. Die Opfer sind überwiegend Frauen, bisweilen Männer und auch Kinder und Babies. Es betrifft Kriegsgefangene und Zivilisten in besetzten Gebieten. Sexualisierte Gewalt in z. T. rohester Form ist ein nicht weg zu leugnendes Phänomen, auf das man sich in einem Krieg mit RUS einstellen muss.
Das Bild von den russ. SK, was sich dabei bei mir bildet prägt auch meine Vorstellung von einem zukünftigen Kriegsbild am allerschärfsten Ende des soldatischen Berufs, v. a. als Frau.
Es entspricht also überhaupt nicht meinem soldatischen Kodex und meiner anscheinend altmodischen Erziehung, wenn ich also Frauen so gut als möglich der Einwirkung russ. Soldaten entziehen möchte.
Und: es sind eben nicht „Einzelfälle“! Systemisches Erziehungs-und Führungsversagen, verstärkt durch entmenschlichende Staatspropaganda und ganz einfach eine gesamtgesellschaftliche, russ. Haltung zu Gewalt und Exzessen.
Die ukr SK haben Frauen aus ihren vorne eingesetzten TrT deshalb ausgedünnt; man wird sie in der KpfTr nicht finden. PR- Massnahmen sind davon ausgenommen.
Die USA haben im 2. Golfkrieg wissenschaftl. nachgewiesen, dass in gemischten Verbänden- v.a. auch in LogEinheiten- Männer im Gefecht höhere Risiken bereit waren einzugehen, um weibliche Kameraden in Gefährdungs- u Bedrohungslagen unter bewusster Inkaufnahme eines eigenen, höheren Risikos zu schützen. Dies führte zu mutmasslich höheren Verlusten, als dies vmtl. in nicht- gemischten Einheiten der Fall gewesen wäre. Diese Untersuchungen sind offen abrufbar.
Ich plädiere also
– für zügige Benennung eines Kriegsbildes, das nicht nur auf Struktur, Ausstattung und operative Konzepte abzielt, sondern auch die Frage beantwortet, mit welchem Gegner es unsere Frauen und Männer zu tun haben werden.
– Frauen sollten und können auch SK stärker machen.
Ihre Fähigkeiten sollten dort genutzt werden, wo Männer nicht unbedingt besser sind. Dazu bieten die SK einige Verwendungsbereiche.
Gleichmacherei, dass eine 60 kg schwere Frau ein Javelin oder eine 50 kg schwere Rückenlast genauso gut wie ein gesunder, 80 kg schwerer Mann schleppen kann, macht sich Y- Magazin gut, geht aber an der Einsatzrealität ganz vorne weit vorbei.
– Wenn die Frage positiv beantwortet werden kann, dass Frauen mindestens genauso gut kämpfen können ( i.S. Verwendung in der KpfTr) – dann kann ruhigen Gewissens eine Zielmarke von 20% angepeilt werden. Ich bezweifle das aber.
– Frauen i d KpfTr sehe ich kritisch.
Im übrigen: wenn wie von @Pio- Fritz angedeutet, die Bereitschaft im Kriege diesem Staat, seinem Volk, seinem Selbstverständnis mit der Waffe dienen zu wollen augenscheinlich in einem erheblichen Anteil der wehrfähigen Bevölkerung nicht vorhanden ist, dann sollte zunächst ehrlich darüber diskutiert werden, warum so Viele diesen Staat als nicht verteidigungswürdig ansehen.
50% Frauen im San-Dienst sind eine ziemlich dumme Zielvorgabe. Übertrifft man diese Zielvorgabe wären ja rein rechnerisch wieder Männer + Divers unterrepräsentiert.
Auch stellt sich mir die Frage, ob die Bundeswehr überhaupt groß die Wahl hat ob Männlein, Weiblein oder Divers den Dienst antreten. Am Ende muss sie ja doch erstmal froh sein die offenen Dienstposten überhaupt zu besetzen.
Sinnvoller halte ich die Maßnahmen, den Dienst in den Streitkräften attraktiver zu machen. Insbesondere das Thema Familie und Dienst ist da wichtig. Was macht eine Mutter mit ihren Kindern, wenn Sie für mehrere Wochen auf einen Lehrgang am anderen Ende der Republik kommandiert wird? Die Bundeswehr macht da aber schon sehr viel. Meist mehr als zivile Arbeitgeber anbieten.
Ob es sinnvoll ist weibliche Dienstgradbezeichnungen einzuführen? Keine Ahnung. Ich würde mal sagen, dass man das machen kann und sich kaum einer dran stören wird. Es wird aber auch kaum die Attraktivität der Bundeswehr verbessern. Ich halte das für eine rein kosmetische Maßnahme.
@ Eric Hagen
Danke für diesen Kommentar unter den von Ihnen eindrucksvoll geschilderten Gesichtspunkten.
Besonders die in ihrem letzten Absatz enthaltene Fragestellung “ warum so Viele diesen Staat als nicht verteidigungswürdig ansehen“ ist die Kern/Königsfrage, die dringendst einer Beantwortung – um die sich gedrückt wird aus Angst vor unangenehmen Antworten – bedarf und damit erheblich zur Klärung/Beantwortung des Personalmangels beiträgt.
Kleine Abschweifung: Die Schlussfolgerung. „ warum so Viele diesen Staat als nicht verteidigungswürdig ansehen“ ist m. E. zu verkürzt, die betreffenden Studien sagen das nicht aus, die ermittelte Rate zur Bereitschaft zum Dienst an der Waffe liegt erstaunlich nahe bei dem, was eine Gesellschaft überhaupt maximal an Militär stellen könnte, siehe Verhältnis Truppenstärken zu Bevölkerung im 2. WK. Testfrage: „Könnten Sie sich vorstellen, bei Personalnot Erzieher*in im Kindergarten, Kranken-/Altenpfleger*in, Müllentsorger*in etc. zu werden…?“ Ein „Nein“ heisst nicht gleich, dass der Bedarf an diesen Leistungen an sich negiert wird.
Ansonsten bin ich bei @Charlie Bravo. Auch in anderen „Branchen“ sind Effekte von entspr. Kampagnen überschaubar, man nehme Bauhandwerk, Feuerwehren, Kindergärten etc. Da steht BW im Vergleich hins. Entwicklung der Quote sogar wirklich gut da. Ja, man soll versuchen, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht auch für den Job zu begeistern, die Ungleichgewichte entspr. durchschnittlicher geschlechtsspezifischen Präferenzen bekommt man realistischerweise aber doch nie ausnivelliert. Bei Stahlproduktion oder Giesserei, Textilhandwerk, Kosmetik oder (früher) Bergbau …..die Industrien wissen, dass sie entspr. Kampagnen gar nicht erst gross starten brauchen.
Das Gesabbel von Stempfle ist ja übel und passt nicht zum meist erfreulich klaren und realitätsnahen Duktus seines Chefs.
Zum Thema Frauenanteil bei ZSan, viele dieser Frauen die ich kenne sind zum Notfallsanitäter ausgebildet worden und sollen im Krieg oder in der Gegenwart bei Stabilisierungseinsätzen, als Teil von beweglichen Arzttrupps (oft dann auch mit Frauen als Arzt und Truppführer) mit der kämpfenden Truppe „vorne“ dabei sein. Wen sollen die nochmal bergen und versorgen? Typen die alle mit Ausrüstung so 100kg aufwärts wiegen. Man kann die Natur nicht wegdiskutieren. Das hat nix mit Diskriminierung, Machogehabe oder sonstwas, was mancher Kommentator der Masse hier unterstellen möchte zu tun. Das ist die Realität. Selbst so erlebt.
)
Ich denke die größte und erfolgreichste Attraktivitätsoffensive wird man durch die Schaffung einsatzbereiter Streitkräfte einerseits, den Aufbau einer funktionalen und funktionierenden Wehrverwaltung andererseits und die – dem Grundgesetz entsprechende – Trennung beider Seiten schaffen.
Und bei der (ankegnommenen und selbstverorteten) Belastbarkeit jüngerer Generationen ist das Zaubermittel zur Reduzierung der „Abrrecherquoten“: Widerrufsmöglichkeit NACH 6 Monaten, aber nicht WÄHREND der ersten 6 Dienstmonate.
Jüngere Generationen sind nämlich weder blöder, noch weniger leistungsfähig, als ältere, aber vielleicht systematisch so erzogen worden, dass man Belastungen und Wettbewerb nicht aushalten können muss.
Auch wenn das sicherlich das unrealistischste Szenario ist und man sich auch überlegen müsste, wieso Beamte und Soldaten doch nicht „gleich“ sind und Soldaten mit den in den letzten beiden Dekaden (insbesondere auf Wunsch von Beamten) abgeschafften Sonderrechten (oh Wunder auch bei Besoldung, Ruhestand und Betreuung) sinnvoll alimentiert wurden. Alimentiert – genau, das hat was mit Attraktivität zu tun.
Einigermaßen erschreckend, dass der aktuelle IBUK kein Jahr gebraucht hat, um die Themen mit denen bereits diverse Amtsvorgänger – durch die nicht änderbare Realität – gescheitert sind, auf seine Agenda zu setzen.
Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege (tatsächlich schön, dass das mit aufgenommen wurde) sind (mit Ausnahmen) keine für die Personalwerbung relevanten Punkte. Das interessiert den jungen Menschen genauso, wie seine Rentenplanung: Nämlich gar nicht, weil in seiner Lebenssituation nicht relevant.
Für das Bestandspersonal ist das schon interessanter. Das muss dann aber regelmäßig eher damit kämpfen, dass es immer „den einen“ gibt, der diese Rechte bis ins unerträgliche Maximum überdehnt und alle anderen darunter zu leiden haben. Die Frage: Wer erledigt die Aufgaben der Freigestellten wird systemisch ebenfalls nicht beantwortet. Und spätestens bei Führungspositionen ist das dann oft der Anfang vom Ende.
Wer beruflich Verantwortung tragen will hat sich dafür entschieden. Wer in seiner Familie Verantwortung tragen will, hat sich dafür entschieden. Die Utopie, dass man alles gleichzeitig machen kann und Verantwortung nach Belieben an- und abschalten kann ist vom Grundgedanken her zwar kuschelig und schön, aber mit der Realität schlecht vereinbar, Und sein Leben muss jeder Mensch nun mal selbst gestalten – mit allen Vor- und Nachteilen. Die Bundeswehr scheitert hier also – wie manch anderer Arbeitgeber – schlicht an der Realität und politischem Anspruch. Der durchschnittliche Disziplinarvorgesetzte scheitert dann – weil diese Probleme einfach per Erlass nach unten abgegeben werden – an seinem Dienstherren. Aber ich glaube das war dieses viel zitierte Haltungsproblem, was alle Offiziere haben.
Abgesehen davon: Das SoldGleiG hatte in seiner Systematik vorgesehen, dass sich die aufgenommenen Zielbestimmungen was den Frauenanteil angeht an der Realität messen lassen müssen. Der Bundestag hätte zur entsprechenden Entwicklung regelmäßig vom BMVg unterrichtet werden müssen, inwieweit die Ziele realistisch überhaupt erreicht werden können, damit die Ziele der Realität angepasst werden können. Man hätte (spätestens) jetzt das Ziel für die Truppe abseits des Sanitätsdienstes also nach unten und nicht etwa nach oben korrigieren müssen.
So wirkt das jetzt formulierte Ziel halt auf Grund seiner (durch die Realität bewiesenen) nicht erreichbaren Marke einfach unglaubwürdig und damit wird das hehre Ziel und die Wichtigkeit der Normierung leider ins Lächerliche gezogen. Schade.
Und by the way: Es dünkt mich, wir hätten hier jetzt mal wieder einen Minister, der der Meinung sei, dass im Bereich der Personalgewinnung nur Idioten arbeiten würden, die keine Ahnung von ihrem Job hätten. Aber das haben wir ja maximal alle 4 Jahre. Und das Thema Personal ist aber ja eigentlich völlig egal, wie uns diverse IBUKS durch ihr Handeln immer wieder beweisen. Da fährt man mit seinem Führungspersonal immer wieder medienwirksam Schlitten, unterstellt ebenso medienwirksam seinen Fachleuten komplette Idiotie, tut alles, damit Streitkräfte in der Realität alles können, aber nicht „streiten“ und am Ende soll genau diese geübte Praxis aber für die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr irrelevant sein?
– Faszinierend!