Abgeordnete billigen Beschaffung von 2. Los Puma-Schützenpanzer – mit Auflagen

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Beschaffung weiterer 50 Schützenpanzer des Typs Puma gebilligt. Die Abgeordneten stimmten der Bestellung mit einem Finanzvolumen von 1,5 Milliarden Euro zu, verbanden das angesichts der technischen Probleme mit dem Gefechtsfahrzeug in der Vergangenheit und der Bedenken von Bundesrechnungshof (BRH) und Bundesfinanzministerium aber mit Auflagen. Verteidigungsminister Boris Pistorius zeigte sich nach der Abstimmung zufrieden.

Das Verteidigungsministerium hatte dem Parlament eine Beschaffungsvorlage vorgelegt, die zusätzlich zu den bereits vorhandenen 350 Schützenpanzern des so genannten ersten Loses den Einstieg in ein zweites Los vorsieht. Für die 50 Schützenpanzer ist ein Preis von gut einer Milliarde Euro angesetzt; zusammen mit Zubehör und vor allem einem Sicherheitspolster für Preissteigerungen beträgt der gesamte Finanzbedarf 1,5 Milliarden Euro, die aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr kommen sollen. Die schnelle Beschaffung weiterer Puma sei dringend nötig, um in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage die Verteidigungsbereitschaft sicherstellen zu können, argumentiert das Verteidigungsministerium. Auch die Lücken, die die Abgabe von älteren Marder-Schützenpanzern an die Ukraine gerissen hätten, müssten mit dem modernen Waffensystem geschlossen werden.

Nach der Zustimmung des Haushaltsausschusses sagte der Verteidigungsminister, der neue Schützenpanzer sei ein Quantensprung im Vergleich zum alten System Marder, was den Schutz der Soldaten und die Beweglichkeit angehe. Wir brauchen ein robustes System mit diesen Fähigkeiten, das kriegstauglich ist, betonte Pistorius. Einen anderen Schützenpanzer für die Truppe auszuwählen, wäre langwierig und teurer gewesen. Eine spätere Entscheidung für ein zweites Los wäre ebenfalls teurer geworden und hätte die nötige Ausstattung der Bundeswehr verzögert.

Das Statement des Ministers zum Nachhören:

230510 Statement BM nach HHA PUMA     

 

Die Abgeordneten der Koalitionsparteien und der Union im Haushaltsausschuss verbanden die Freigabe der Mittel für die neuen Schützenpanzer mit einem so genannten Maßgabebeschluss. Darin werden die Bedenken gegen den Puma aufgegriffen und eine regelmäßige Kontrolle der Haushälter gefordert. Unter anderem will das Parlament rechtzeitig über die Ergebnisse der Nachrüstung der bereits in der Bundeswehr vorhandenen Puma auf den so genannten Konstruktionsstand S1 und dessen Verbesserung S1 gehärtet informiert werden, ebenso über die Pläne für das Erreichen der vollständigen Gefechtsbereitschaft (Full Operational Capability, FOC) und die als Option mögliche Nachrüstung einer Turmunabhängigen Sekundären Waffenanlage (TSWA).

Darüber hinaus sollen die Truppe und die Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) mehr Rechte für eigenständige Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Schützenpanzern bekommen. Die erhoffte höhere logistische Unterstützung unabhängig vom industriellen Anbieter ist eine Konsequenz aus dem Ausfall aller 18 Puma bei einer Übung im Dezember vergangenen Jahres, der auch durch unklare Zuständigkeiten für Reparaturen während dieser Übung verschärft worden sein soll.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags sieht die Notwendigkeit, die Bundeswehr mit einem modernen Schützenpanzer als Hauptwaffensystem der Panzergrenadiertruppe auszustatten. Aktuell kann allerdings kein erprobtes und marktverfügbares System beschafft werden.
Der Haushaltsausschuss teilt die im BRH-Bericht und im Anschreiben des BMF genannten Kritikpunkte. Es bestehen erhebliche Risiken für den Bundeshaushalt. Bei der anstehenden Beschaffungsentscheidung ist dennoch die Dringlichkeit der Beschaffung eines 2. Loses nPUMA zu berücksichtigen. Durch die Abgaben der SPz Marder, die auch im Zusammenhang mit dem brutalen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erfolgte, ist eine schnelle Beschaffung noch dringlicher geworden.
Der Haushaltsausschuss fordert das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf:
1.) Die Berichterstatter des Epl. 14 werden vom BMVg zeitnah nach dem 30. Juni 2024, jedoch spätestens zum 1. September 2024, über die taktische Erprobung im vertraglich definierten Konstruktionsstand S1 inklusive Überprüfung des logistischen Konzepts schriftlich unterrichtet.
2.) Die Berichterstatter des Epl. 14 werden vom BMVg zeitnah nach März 2024, jedoch spätestens zum 15. Juni 2024, über die finalen Ergebnisse der FOC-Konzeptstudie schriftlich unterrichtet.
3.) Den Berichterstattern des Epl. 14 ist parallel zum Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushaltsgesetz 2024 ein Finanzierungskonzept auf Basis der bereits vorliegenden Kosten und der absehbaren Restkosten für die Option I TSWA und optionaler Fahrschulpanzer schriftlich vorzulegen. Dazu gehört auch eine aktualisierte und inflationsbereinigte Kostenaufstellung zur Festbeauftragung für das 2. Los PUMA sowie zu den Folgekosten für weitere Beschaffungen aus dem Rahmenvertrag sowie zu den erwartenden Betriebskosten. Die Bundesregierung ist zu einer Darstellung aufgefordert, wie trotz einer Preiseskalation von 12,5 Prozent zwischen Dezember 2021 und Dezember 2022 der vorgesehene Finanzrahmen eingehalten wird. Die kalkulatorische Grundlage betrug nur 5 Prozent.
4.) Die Umsetzung des Garantieversprechens der Industrie über 100 Mio. Euro für den Fall, dass die Meilensteine „S1 Härtung“ oder „S1 taktische Untersuchung“ nicht fristgerecht erreicht werden, ist schnellstmöglich vertraglich festzuschreiben. Die Berichterstatter des Epl. 14 sind über den Abschluss zu unterrichten.
5.) Einen wirtschaftlich angemessenen Vertrag mit dem Anbieter entsprechend der Absichtserklärung im Eckpunktepapier vom 7. Februar 2023 (Nr. 4.b) zu schließen.
Dadurch ist sicherzustellen, dass zukünftig die Instandsetzungskräfte der Bundeswehr und der HIL zusätzliche Rechte zur Reparatur ausgewählter Baugruppen erhalten, um als Konsequenz aus den gravierenden Ausfällen des Hauptwaffensystems PUMA im Schießübungszentrumsdurchgang im Dezember 2022 eine höhere logistische Unterstützung unabhängig vom industriellen Anbieter sicherzustellen.

(Archivbild Januar 2023: Puma beim Gefechtsschiessen der 2. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 122 auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow – Florian Gaertner/photothek.de)