Merkposten Mali: Rettungskette für Bundeswehr in Gao wieder gesichert

Nach vorübergehender Unterbrechung ist für die deutschen Soldaten im UN-Einsatz in Mali die medizinische Evakuierung, die so genannte Rettungskette, wieder gesichert. Die malische Regierung erneuerte die Genehmigung für eine zivile Firma zum Verwundetentransport vom Stationierungsort Gao nach Niamey im benachbarten Niger.

Zuvor hatte die Regierung in Bamako die entsprechenden Überfluggenehmigungen entzogen, wie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr am (gestrigen) Dienstag den Bundestagsabgeordneten im Verteidigungsausschuss mitgeteilt hatte:

Durch MALI wurden am 02.08.2022 die Überfluggenehmigungen für TacAE [Tactical Air Evacuation] (Firma STARLITE) sowie Flüge A400M für den Zeitraum 01. – 15.08.2022 wieder entzogen.
Ohne eine gültige Überfluggenehmigung der malischen Behörden kann eine bruchfreie Rettungskette für das DEU EinsKtgt MINUSMA über NIAMEY, NIGER (NER) nicht sichergestellt werden, da keine Flüge zwischen GAO (MLI) und NIAMEY (NER) durchgeführt werden können. Als Rückfalloption bleibt jedoch das direkte Anfliegen DEU – GAO (MLI) mittels StratAE aus DEU grundsätzlich möglich.
Mit dem Entzug der Genehmigung für Transportflüge A400M, aber der weiter bestehenden Genehmigung für Flüge DB-Schenker, bleibt die Folgeversorgung des DEU EinsKtgt MINUSMA weitgehend gewährleistet.
Hintergründe für den Entzug der Überfluggenehmigungen sind nicht bekannt.

Nach Angaben des Einsatzführungskommandos vom (heutigen) Mittwoch wurde die Genehmigung für die Firma Starlite inzwischen erneuert. Das Unternehmen ist dafür zuständig, Verwundete von Gao nach Niamey zu transportien – die Aufnahme verwundeter Soldaten vor Ort und den Transport nach Gao übernimmt die Bundeswehr mit ihren CH53-Hubschraubern selbst; ebenso den Weitertransport ab Niamey nach Deutschland.

Den Nachtrag bringe ich noch (auch wenn ich heute, wie angekündigt, nur eingeschränkt handlungsfähig bin…): In der Bundespressekonferenz äußerte sich Nadine Krüger für das Verteidigungsministerium dazu:

Frage: Meine Frage richtet sich an das Bundesverteidigungsministerium. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr hat den Obleuten im Verteidigungsausschuss heute mitgeteilt, dass die Regierung in Mali Überflugrechte entzogen hat. Dabei geht es wohl um verschiedene Überflugrechte.

Können Sie ausführen, worum genau es geht und welche Konsequenzen das für die Bundeswehr hat?

Krüger: Vielen Dank für Ihre Frage. Vielleicht kann ich kurz daran anknüpfen und mit einem Zitat der Ministerin von vor ein paar Tagen beginnen. Sie hat dabei noch einmal betont, dass die Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten nicht erschwert werden dürfe, es dafür aber ab und an entsprechende Anhaltspunkte gebe. Sie denkt dabei zum Beispiel an zeitweilige Flugverbote – das haben Sie gerade angesprochen – oder Probleme bei der Ein- und Ausreise. Das kommt immer wieder vor und ist nicht akzeptabel. Sie hat noch einmal unterstrichen, dass sie erwartet, dass alle wichtigen Fragen bis zur nächsten deutschen Rotation im September geklärt sind.

Sie haben schon angesprochen, dass heute der Verteidigungsausschuss tagt. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht en détail Informationen geben kann. Was ich zu dem Sachverhalt, den Sie ansprechen, sagen kann, ist, dass die malischen Behörden jüngst die Überfluggenehmigungen für das Tactical Aeromedical Evacuation der Firma Starlite und auch für die Flüge mit dem A400M der Bundeswehr aus Niamey für den Zeitraum bis Mitte August entzogen hat. Flüge im Rahmen von Forward AirMedEvac mit dem CH-53 waren davon jetzt nicht betroffen; das ist also sichergestellt.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass im Laufe des gestrigen Abends die Überfluggenehmigung für die Firma Starlite wiedererteilt wurde. Das alles ist jetzt also wieder sichergestellt. Die Rettungskette von Gao über Niamey nach Deutschland ist gewährleistet.

Was den A400M betrifft, ist derzeit noch eine laufende Prüfung zu verzeichnen. Wir sind dran und arbeiten mit Hochdruck daran.

Zusatzfrage: Betrifft es also nur noch die Überflugrechte für den A400M?

Krüger: Genau, und da sind wir dran. Alles andere ist wiederhergestellt.

Zusatzfrage: Welche Folgen hätte es für die Bundeswehr, wenn es bei der Streichung der Überflugrechte bliebe?

Krüger: Die Überflugrechte sind, wie gesagt, wiedererteilt worden. Mit Blick auf den A400M sind wir mit Hochdruck auch über das Einsatzführungskommando daran, das zu klären. Dabei geht es um die medizinische Versorgung vor Ort und auch die Möglichkeit, aus Mali auszufliegen.

Zu Details kann ich jetzt, wie gesagt, keine weiteren Informationen mitteilen. Der Verteidigungsausschuss berät gerade über verschiedenen sicherheitspolitische Themen. Das ist natürlich auch eines der Themen, das behandelt wird. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt nichts Näheres zu der Lage sagen kann.