Deutsche Rüstungslieferungen für die Ukraine: Aktuell 100 Lastwagen, drei Bergepanzer geplant

Deutschland hat der Ukraine in der zurückliegenden Woche rund 100 weitere (ungeschützte) Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Außerdem wurden bei der Industrie drei Bergepanzer bestellt, die den ukrainischen Streitkräften übergeben werden sollen.

Der Lieferumfang ergibt sich aus der regelmäßig aktualisierten Liste der Bundesregierung Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine, die unter dem immer gleichen Link veröffentlicht wird. Ein Vergleich der Liste vom 6. Juli mit der aktuellen Liste vom 12. Juli zeigt folgende Unterschiede:

Gelieferte letale und nicht-letale militärische Unterstützungsleistungen:

• 280 Kraftfahrzeuge (Lkw, Kleinbusse, Geländewagen)

zuvor:
178 Kraftfahrzeuge (Lkw, Kleinbusse, Geländewagen)

sowie

Letale und nicht-letale militärische • Unterstützungsleistungen in Vorbereitung/Durchführung:
3 Bergepanzer 2*
* Es handelt sich um eine aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative finanzierte Lieferungen der Industrie. Mit den Lieferungen sind teilweise Instandsetzungsmaßnahmen verbunden oder die Produktion dauert noch an; zudem erfolgen teilweise noch Ausbildungsleistungen

Die Bergepanzer waren bislang auf der Liste nicht genannt. Es handelt sich bei diesem Bergepanzer 2 offensichtlich um Gerät aus (früherem) Bundeswehrbestand, das bei der Industrie steht. Aus der Beschreibung der Bundeswehr:

Die Besatzungen schätzen das bewährte Fahrzeug und wollen es nicht missen. Zuverlässigkeit und Routine prägen die Arbeit mit dem rund 40 Tonnen schweren Gerät. Denn eingeführt wurde es, auf dem Fahrgestell des Leopard 1 basierend, schon Anfang der 1960er Jahre. Generationen von Bergetrupps verfügen daher über einen unermesslichen Erfahrungsschatz auf dem Panzer. 95 der „Oldtimer“ sind noch in Gebrauch, fünf davon dienen in Garlstedt zu Ausbildungszwecken. Kant verrät, dass der BPz2 derzeit das Rückgrat der Bergeausstattungen bildet. Der modernere Bergepanzer „Büffel“ ist zur Zeit hauptsächlich in internationalen und NATO-Missionen gebunden.

Die anderen Posten auf der Liste, auch die Munition, blieben in der Übersicht vom 12. Juli gegenüber der vom 6. Juli unverändert.

Da zwischenzeitlich die Frage aufkam, was mit dem bereits zuvor als geplante Lieferung enthaltenen Punkt Autonome Überwasserdrohnen gemeint ist, die Antwort des für die Ausfuhrgenehmigung zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums:

„Überwasserdrohnen“ (unmanned surface vehicles) sind unbemannte Wasserfahrzeuge, die militärisch zu Aufklärungszwecken verwendet werden können, aber auch in zivilen Anwendungen denkbar sind. Wenn sie unbewaffnet sind, handelt es sich nicht um Rüstungsgüter.

(Archivbild 2002: Bergepanzer 2 beim – damaligen – Beobachtungspanzerartillerielehrbataillon 51 in Idar-Oberstein – Ralf Dillenburger, Bergepanzer seite, CC BY-SA 3.0)