Auslandsmissionen der Bundeswehr, Januar 2022: UNIFIL Libanon

Die seit 2006 bestehende maritime Komponente der United Nations Interim Forces in Lebanon (UNIFIL) ist der einzige Marineeinsatz der Vereinten Nationen. Hauptaufgabe ist die Verhinderung von Waffenschmuggel in den Libanon und faktisch die Absicherung der nördlichen Seegrenze Israels. Deutschland ist daran seit 2006 ununterbrochen beteiligt und stellt derzeit mit Flotillenadmiral Andreas Mügge den Kommandeur des maritimen UNIFIL-Anteils.

Mit einer Korvette, derzeit der Braunschweig,  Stabspersonal im UNIFIL-Hauptquartier in Naqoura im Libanon und der deutschen Basis auf Zypern stellt die Bundeswehr insgesamt rund 120 Soldatinnen und Soldaten. Darüber hinaus gibt es Ausbildungsabschnitte für die libanesischen Streitkräfte, die allerdings durch die Coronavirus-Pandemie eingeschränkt wurden.

Das aktuelle Mandat (Bundestagsdrucksache 19/29626) ist bis Ende Juni dieses Jahres befristet. Bei der letzten Abstimmung im Juni 2021 stimmten die SPD geschlossen, Grüne und FDP fast geschlossen zu.

Auftrag (Auszug):
Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist UNIFIL vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen autorisiert, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um insbesondere folgende Aufträge wahrzunehmen:
– Überwachung der Einstellung der Feindseligkeiten; (…)
 – Unterstützung der libanesischen Regierung – auf deren Ersuchen – bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial in den Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern.  (…)
Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich daraus unter anderem folgende Aufgaben:
– seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des durch die Vereinten Nationen festgelegten Einsatzgebietes von UNIFIL sowie auf Grundlage eines Ersuchens des Libanon an UNIFIL die seegestützte Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon;
– seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer;
– Kontrolle des Seeverkehrs im festgelegten maritimen Einsatzgebiet inklusive Kontrolle der Ladung/Personen an Bord von Schiffen;
– Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall;
– maritime Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebietes;
– Hilfe zur Sicherstellung des Zugangs humanitärer Helfer zur Zivilbevölkerung;
– Lufttransport in das und innerhalb des Einsatzgebietes;
– Eigensicherung und Nothilfe;
– technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung/Ausbildungshilfe für die libanesischen Streitkräfte sowie die Vereinten Nationen;
– Unterstützung bei der Umsetzung und Durchführung der Aufgaben in Stabs-, Führungs -, Verbindungs – und Sicherungselementen sowie in den Bereichen Logistik und Sanität der Mission.

Rechtliche Grundlage:
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage von Resolution 1701 (2006) und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2539 (2020) vom 28. August 2020.
(…)
Die libanesische Regierung hat mit Schreiben an die Vereinten Nationen vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) unter anderem um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten.

(Archivbild: Die Korvette Braunschweig läuft im Hafen von Limassol auf Zypern ein – hier allerdings schon im April 2013 – Nicole Griebel/Bundeswehr)