Auslandsmissionen der Bundeswehr, Januar 2022: Sea Guardian

Die Maritime Sicherheitsoperation Sea Guardian (MSO SG) ist eine umfassende Überwachungsoperation der NATO für das Mittelmeer, mit weitreichenden Befugnissen bis hin zur Beschlagnahme und Umleitung von Schiffen. Sie wurde als Nachfolge der Operation Active Endeavour geschaffen, die noch auf den Bündnisfall der Allianz nach den Angriffen von New York und Washington am 11. September 2001 gestützt war. Im Regelfall schickt die Bundeswehr keine Schiffe gezielt in diese Mission, sondern unterstellt Einheiten auf dem Weg durch das Mittelmeer oder in anderen Missionen in der Region dieser Operation.
Die NATO  hatte diese Mission 2016 begonnen. Derzeit wird Sea Guardian von der deutschen Fregatte Schleswig-Holstein unterstützt, die mit ihrer Hauptaufgabe zur Seeraumüberwachung in der Ägäis zwischen der Türkei und Griechenland eingesetzt ist.

Das gültige Mandat (Bundestagsdrucksache 19/26558) läuft bis zum 31. März dieses Jahres. Bei der letzten Abstimmung im März 2021 hatten die SPD fast geschlossen und die FDP geschlossen zugestimmt; die Grünen stimmten fast geschlossen dagegen. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion und heutige Staatssekretär im Auswärtigen Amt Tobias Lindner hatte das damit begründet, dass das Mandat NATO-Streitkräften die Ausbildung der Küstenwache von Mittelmeer-Anrainerstaaten erlaube. Eine parlamentarische Kontrolle, welche Länder davon profitierten, sei nicht möglich.

Auftrag:
Gemäß Beschluss des Nordatlantikrates ist MSO SG beauftragt, der Bedrohung des Bündnisgebietes sowie der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten. In diesem Rahmen leistet MSO SG im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld. Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer.
Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Einzelaufträge:
• Erstellung und Bereitstellung eines Lagebildes;
• Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau mit Staaten in der Mittelmeerregion;
• Informationsaustausch mit und logistische Unterstützung des EU-Einsatzes EUNAVFOR MED IRINI, einschließlich bei der Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen von und nach Libyen, vorbehaltlich einer entsprechenden Vereinbarung mit der Europäischen Union;
• Aufklärung und Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld, insbesondere durch das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht auch unter Bedrohung;
• Sichern und Schützen eigener Kräfte, unterstützter Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener.

Rechtliche Grundlage sind Beschlüsse der NATO, aber auch eine UN-Resolution zum Waffenembargo gegen Libyen unter Kapitel VII der UN-Charta und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen:
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 7. bis 9. Juli 2016, vom 25. Oktober 2016, vom 7. Juli 2017, vom 6. Oktober 2017 und vom 20. Dezember 2017, einer noch zu schließenden Vereinbarung zwischen NATO und Europäischer Union zur Zusammenarbeit mit EUNAVFOR MED IRINI sowie auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016, zuletzt verlängert durch Resolution 2526 (2020) vom 5. Juni 2020, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt.

(Archivbild September 2018: NATO Operation Sea Guardian Task Group flagship ITS Espero sails next to EU Operation Sophia Task Group flagship ITS San Marco while operating in the Mediterranean Sea. Photo courtesy Italian Navy)