Bundestag billigt Eurodrohne – für Deutschland erstmal nur unbewaffnet
Trotz haushaltsrechtlicher Bedenken hat der Haushaltsausschuss des Bundestages der Entwicklung und Beschaffung der Eurodrohne gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien zugestimmt. Das Gremium billigte am (heutigen) Mittwoch die entsprechende Vorlage des Verteidigungsministeriums für den Anfangsflugbetrieb eines zukünftigen Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aircraft System Ziellösung (MALE UAS ZI), setzte in einem so genannten Maßgabebeschluss aber auch Grenzen sowohl für die weitere Freigabe von Geldern – und für eine in Deutschland vorerst nicht gewollte Bewaffnung.
Der Weg für die Zustimmung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD wurde frei, nachdem die Regierungspartner Anfang Februar grundsätzlich grünes Licht für die Beschaffung gegeben und dabei bereits den Wunsch der Sozialdemokraten nach einem unbewaffneten System akzeptiert hatten:
Die Eurodrohne ist ein primär als Aufklärungssystem konzipiertes, multinationales Gemeinschaftsprojekt gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien. Die Koalitionspartner vereinbaren, die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen, damit die Verträge zur Entwicklung und Beschaffung der Eurodrohne wie geplant im März unterzeichnet werden können. Der Industrievertrag umfasst keine Bewaffnung der Eurodrohne.
Das unbemannte System soll langfristig eine eigene europäische Drohnen-Herstellung in der Größe der unbemannten Systeme mittlerer Flughöhe und langer Reichweite (MALE, Medium Altitude Long Endurance) ermöglichen und damit in einen Markt vorstoßen, der derzeit vor allem von den USA und Israel dominiert wird, in dem aber auch andere Länder wie Russland, China oder die Türkei zunehmend aktiv sind.
Die Fähigkeitslücken, die damit geschlossen werden sollen, definiert das Verteidigungsministerium so:
• Abbildende Aufklärung und Überwachung im Einsatzgebiet
• Signalerfassende luftgestützte Aufklärung im Einsatzgebiet
• Reaktionsschnelle, skalierbare und hochpräzise Wirkung einschließlich Luftnahunterstützung für Bodentruppen im Einsatzgebiet, wenn zu einem späteren Zeitpunkt realisiert
Gerade der letzte Punkt ist angesichts des Widerstandes der SPD, die sich bereits gegen eine Bewaffnung der bereits für die Bundeswehr beschafften israelischen Heron TP-Drohnen ausgesprochen hatte, bis auf Weiteres nicht im deutschen Anforderungskatalog enthalten. Im Maßgabebeschluss, den der Haushaltsausschuss fasste, heißt es dazu konkret:
a. Es darf keine Munition für das System Eurdrohne beschafft werden.
b. Es darf keine taktische Waffenausbildung des Bedienpersonals des Systems Eurodrohne erfolgen.
Über die Aufhebung des Beschlusses zu a. und/oder b. wird auf Basis einer gesonderten Vorlage an den Haushaltsausschuss und den Verteidigungsausschuss entschieden werden.
Das orientiert sich weitgehend an dem bereits zur Beschaffung der Heron TP verabschiedeten Beschluss, auch wenn in diesem Fall nicht auf die umfassende ethische und rechtliche Debatte abgehoben wird.
Bedeutsamer für die Zukunft der Eurodrohne aus deutscher Sicht dürften allerdings die finanziellen Bedingungen ausfallen. Gut drei Milliarden Euro kostet das Vier-Nationen-Projekt in den kommenden Jahren allein für Deutschland (wenn auch als geplant größten Kunden für das System), hinzu kommen noch mal mehr als 700 Millionen Euro zur vollständigen Nutzbarkeit des Systems.
Das Bundesfinanzministerium hatte angesichts der Vertragskonstruktion und dieser Summen (und nicht wegen der umstrittenen Bewaffnung) Vorbehalte, die zwischendurch noch zu intensiver Beratung zwischen Finanz- und Verteidigungsministerium geführt hatten. (Die Luftwaffe hatte zwar bereits am 24. März gejubelt Die Eurodrohne ist auf dem Weg; die für jenen Tag geplante Abstimmung im Haushaltsausschuss war aber angesichts der Finanz-Unklarheiten dann noch mal verschoben worden.)
Die warnenden Worte aus dem Finanzressort finden sich so auch in der jetzt gebilligten Vorlage, unterschrieben von der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn:
Ich weise daraufhin, dass aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auch nach Austausch mit dem BMVg erhebliche Bedenken an der Beschaffungsmaßnahme verbleiben, die sich nicht auf den zu beschaffenden Gegenstand, sondern auf die mit dem Vertragsentwurf verbundenen folgenden Risiken beziehen:
• Der Entwurf enthält eine – offenbar auch aus Sicht des BMVg selbst – im Vergleich zu anderen Verträgen ungewöhnlich einseitig zu Lasten der Auftraggeberseite ausgestaltete Risikoverteilung, die zu nicht prognostizierbaren Mehrkosten in der Zukunft führen könnte.
• Im Rahmen einer „außerordentlichen Preiseskalationsregelung“ wird eine aus hiesiger Sicht nicht akzeptable Verknüpfung mit den beiden Großvorhaben „FCAS“ und „Eurofighter Tranche 5“/Tornadonachfolge hergestellt, die keinen inhaltlichen Zusammenhang erkennen lässt, aber eine mögliche/faktische Vorbindung für die beiden außerordentlich kostenintensiven noch nicht etatreifen Zukunftsprojekte herstellt (Präjudizgefahr). Der bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen erzielten Preisreduzierung steht das Risiko einer späteren Preiserhöhung je nach Anzahl der nicht geschlossenen bzw. später geschlossenen Verträgen gegenüber.
• Das Beschaffungsvorhaben wird auch in künftigen Haushaltsjahren, insbesondere nach 2025, unter Berücksichtigung der weiteren Zusatzverträge Finanzmittel im hohen dreistelligen Mio. Euro Bereich erforderlich machen, für die eine Haushaltsvorsorge nicht erkennbar ist.
Mit anderen Worten: Ob die Bundeswehr all die Drohnen bezahlen kann, die sie bestellt, ist jetzt schon fraglich. Wenn aber bei den – formal von der Eurodrohne unabhängigen, aber über den Auftragnehmer Airbus mittelbar damit verknüpften – Projekten Future Combat Air System (FCAS) oder der geplanten künftigen Bestellung von Eurofightern Probleme auftauchen, könnte sich das finanziell auf die Eurodrohne auswirken.
Die ist ohnehin schon ein ziemlich teures Projekt – für die fast vier Milliarden Euro ist vorgesehen:
Der für Deutschland bestimmte Anteil der Produktion umfasst den Bau und die Lieferung von sieben Systemen, bestehend aus 21 Luftfahrzeugen, 12 Bodenkontrollstationen sowie vier verlegefähigen Simulatoren. Darüber hinaus sind nicht-querschnittlich nutzbare Bodendienst- und Prüfgeräte zu liefern.
Grob gerechnet (auch wenn das nicht so geht, ich weiß, aber der Einfachhheit halber dieses Mal doch): Jede einzelne Eurdrohne kostet die Bundeswehr knapp 200 Millionen Euro. Für das Geld bekäme man mehr als zwei F-35 und nicht ganz zwei Eurofighter. Diese Überschlagsrechnung mag mit zur Zurückhaltung im Finanzministerium geführt haben.
Deshalb zog der Haushaltsausschuss in seinem Maßgabebeschluss auch ein paar Kontrollmöglichkeiten für die weiteren Ausgaben ein:
Im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wird eine separate Projektorganisation Eurodrohne eingerichtet, die auch das Kostencontrolling des Gesamtprojekts Eurodrohne überwacht. Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, ihm zu den Ergebnissen des Kostencontrollings halbjährlich (jeweils 31. Januar/ 31. Juli) – beginnend ab dem 31. Januar 2022 – zu berichten.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat sicherzustellen, dass beim Gesamtprojekt Eurodrohne die industrielle Fähigkeit zur Anpass- und Weiterentwicklung sowie zur Herstellung national durchgehend gewährleistet wird und die vertraglich vereinbarten Teile der Wertschöpfung in Deutschland bleiben. Der Sachstand ist in dem halbjährlichen Bericht zu den Ergebnissen des Kostencontrollings darzustellen.
Sofern der Auftragnehmer Preisnachlässe gewährt, die im Zusammenhang mit anderen (zukünftigen) Vorhaben stehen, ist die Vorteilhaftigkeit dieses Vorgehens in der jeweiligen 25 Mio. Euro-Vorlage darzustellen. Die Finanzierung des Vorhabens im Einzelplan 14 muss sichergestellt sein, auch unter der Annahme, dass sich die Preisnachlässe nicht realisieren. Zu einer vertraglichen Verknüpfung von Rüstungsverträgen mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro mit künftigen 25 Mio. Euro-Vorlagen ist eine vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen.
Allerdings: Das unbemannte System ist ein Arbeitsplatzprogramm für Deutschland. Denn die Drohnen, auch die für die anderen Nationen, sollen in Manching in Bayern produziert werden, wie Airbus bereits im vergangenen Jahr angekündigt hatte. Und, auch das gehört dazu: Dass diese Flugzeuge ohne Besatzung zwei Triebwerke haben (für eine Drohne etwas ungewöhnlich) und zum dem ITAR-free sein sollen, also ohne Teile unter Ausfuhr/Weitergabekontrolle der USA gebaut werden, zielt offensichtlich in eine bestimmte Richtung: Nicht auf die vergleichsweise wenig Maschinen, die Militär so bestellt. Sondern langfristig auf den viel lukrativeren Markt der zivilen Nutzung unbemannter (Fracht)Flugzeuge.
(Grafik: Airbus)
@Fucus:
Könnten Sie Ihre Aussagen ein wenig konkretisieren?
Mehr als eine Idee, was sich dahinter verbergen könnte, habe ich leider nicht.
Außerdem: Wenn eine Verwendung für MilGeo und SIGINT die Optionen 2 und 4 sind, was sind dann die Optionen 1 und 3?
@K.B. M.E. Ergibt sich die Notwendigkeit für einzelne Entwicklungen z.B. aus -1 BvR 2835/17- vom 19.5.2020. Mir erschien das erwähnenswert, weil das doch erhebliche Aufwendungen sind.
Wegen der weiteren Optionen, müssten Sie die anderen beteiligten Nationen fragen. Die beiden deutschen Optionen wurden neben der Art der Bewaffnung in einer Anhörung öffentlich gemacht. Details zu den Kosten wurden letzte Woche durch einen „Informationsdienst“ veröffentlicht.
Ein Bericht des französischen Senats (https://www.pivotarea.eu/wp-content/uploads/2019/08/Eurodrohne-frz.-Senat.pdf) vom Juni 2019 zeigt wo das Problem einer Zweimotorenanlage auf französischer Seite gesehen wurde, der Entwurf ist fettleibig (obesite) wegen der dt Spezifikation und wäre deshalb nur schwer zu exportieren. Worum drehte sich die Diskussion? Ursprünglich waren die Anforderungen an die Flugsicherheit nicht so hoch, es saßen keine Piloten im Flugzeug, die hätten zu Schaden kommen können. Durch ein Flugzeug werden aber nicht nur Piloten (und Passagiere) gefährdet sondern auch die Bevölkerung am Boden insbesondere in dichtbesiedelten Staaten. Hier wird immer der Kindergarten angeführt, auf den das Flugzeug fallen könnte. NATO-weit hat sich diese Auffassung durchgesetzt und findet seinen Niederschlag in einer STANAG. . Der hat auch Frankreich zugestimmt. Warum also der Widerstand? Hier kann man nur spekulieren. Vielleicht weil ein zweimotoriges System einer Falcon zu Nahe kommt? In jedem Fall werden die dt Varianten ja nun leichter, es fehlt das Role Equipment (Option 1) und die Waffen. Das verhindert auch sicher, das eine für EF beschaffte Waffe von der Euro Drohne eingesetzt werden kann. Kein Launcher, keine Brimstone.
Kernproblem für Deutschland bei der Auslegung einer Drohne mit einem Triebwerk und der geforderten vollständigen Integration in den Luftraum ist meines Wissens nach die Notwendigkeit für jedem Flug eine Absturzstelle vorgeben zu müssen, für den Fall, dass das eine Triebwerk ausfällt und die Drohne ohne Kontakt zur Bodenstation irgendwo abstürzen muss.
In einem Einsatz wo der Luftraum fast ausschließlich militärisch genutzt wird und es große freie Flächen gibt, wie z.B. mit dem Heron-1 in Afghanistan ist das noch mehr oder weniger egal, aber wenn die Eurodrohne z.B. im Luftraum von Partnernationen fliegen soll, müsste vorher immer geklärt werden, wo die Drohne nur Flurschaden anrichten dürfte.
Der Aufwand für die Luftwaffe, also z.B. einen Überführungsflug von Deutschland bis in ein Nachbarland zum Einsatz zu planen wäre enorm hoch und würde viele diplomatische Anfragen und Freigaben erfordern.
Bei einer Auslegung mit zwei Triebwerken entfällt diese Problematik komplett.
Ditching Areas wurden in die Diskussion eingebracht. Davon bräuchte. man in Deutschland vielleicht 50. Wer will sowas politisch durchsetzen? Illusorisch!
Lärm wurde hier schon mal thematisiert, im Zusammenhang mit Entdeckbarkeit bei optischer Aufklärung und Fliegen unterhalb der Wolkenuntergrenze.
Gerade wird wieder über Fluglärm durch die Bundeswehr und Anwohnerbeschwerden geschrieben. Deutschland beschafft Simulatoren (Option) . Dadurch kann an einer BKS trainiert werden, ohne dass ein Lfz geflogen werden muss und weder optisch, noch durch Lärm beeinträchtigt.
@Fucus Training im Sim funktioniert wie bei richtigen Flugzeugen aber halt nur solange, wie man für sich selbst Verfahren beüben will. Wenn das UAV als Waffensystem in einer Übung seine Fähigkeiten einbringen soll, komme ich um Live fliegen nicht herum.
@ Fucus und andere
Glauben Sie wirklich, das der deutsche Staat 4 Mrd Euro für die Entwicklung einer Drohne ausgeben würde, wo keine substanstiellen zivilen Spin-Offs bei der Entwicklung abfallen ?
Der deutschen Regierung und der sie tragenden Parteien (inkl. der CDU) ist eine eigenen waffenfähige Drohne relativ egal. Da könnten wir noch jahrelang die Heron TP leasen, wenn es um den militärischen Bedarf gehen würde.
Es geht bei dem Projekt EuroMale nahezu ausschließlich um die Entwicklung der Technologie für die pilotenlosen Frachtflugzeuge ab 2030 – 2040 in der Größe eines A320.
@Fucus: Was spricht gegen Standort- und Truppenübungsplätze als ditching areas? Relativ verteilt in D, unbewohnt und es gibt einen schnell erreichbaren Ansprechpartner, wenn es zu einem Absturz kommt (zur Warnung von Nutzern).
@Georg sagt: 27.04.2021 um 13:01 Uhr
„Es geht bei dem Projekt EuroMale nahezu ausschließlich um die Entwicklung der Technologie für die pilotenlosen Frachtflugzeuge ab 2030 – 2040 in der Größe eines A320.“
Das dies ein wichtiger Nebenaspekt ist, vermute ich auch. Aber für die Aussage „nahezu ausschließlich“ hätte ich dann doch schon gerne ein paar Belege ;)
Die Entwicklung einschließlich von Proleferation ist offenbar längst über uns hinweggegangen.
Selbst die letztjährige AZE Verwendung von Kampf-Drohnen gegen AMR erscheint im Zusammenhang von LAM (Loitering Attac Munition) bereits uralt.
Letztwöchige Informationen aus AFG legen den Einsatz von bewaffneten UAS durch die Taliban nahe.
Jedenfalls schützt Army wenigstens ihre Teile mit brandneuem MSHORAD-System .
https://mobile.twitter.com/gepardtatze/status/1385674208324296706/photo/1
@TurkishFacts4U
#Turkey’s drones can now launch large jet powered kamikaze drones which themselves have a range of 200km against Air Defence systems.
@ Koffer
Schauen Sie sich die Entwicklungsgeschichte des NH-90 an.
Die Bauweise des Rumpfes in Kohlefasermatten / Epoxidharz Bauweis (CFK), die anschließend in zimmergroßen Autoenklaven gebacken werden müssen war ein Spin-Off der NH-90 Entwicklung. Auch die Fly-by-wire Technik, also die digitale Erzeugung, Verarbeitung und Ansteuerung der Steuerelemente eines Hubschraubers war die Militärentwicklung für NH-90.
Eurocopter hat nach der NH-90 Entwicklung im zivilen Markt einen gewaltigen Sprung gemacht und ist in den kleineren Hubschrauberklassen H-135 und H-145 Weltmarktführer geworden.
Also alle Technologien, die man für den weltbesten Zivilhubschrauber braucht hat Eurocopter u.a. mit der NH-90 Entwicklung bezahlt.
Der NH-90 Hubschrauber für militärische Zwecke war von Anfang eine Krücke ! Bezeichnend war, dass der Boden des NH-90 aus CFK-Material nicht Kampfstiefeltauglich war !
Erwarten Sie von der EuroMale Drohne nicht mehr verwertbaren miliärischen Nutzen, als man vom NH-90 als Militärhubschrauber erwarten kann. Dann liegt man wahrscheinlich richtig bei der Bewertung und wie beim NH-90 erst nach der x-ten Nachbesserung des ersten Serienmodells.
@Georg sagt: 27.04.2021 um 16:08 Uhr
Sie ziehen einen Analogieschluss.
Damit können Sie eine begründete Vermutung für eine Nebenfaktor hinterlegen. Für eine Aussage wie „nahezu ausschließlich“ ist das zu dünn.
@Koffer:
Sie werde mit Sicherheit kein offen zugängliches Papier finden, in dem steht „wir brauchen Technologie XYZ, um unser unbemanntes Frachtflugzeug ab spätestens 20xx auf den Weg zu bringen und weswegen muss die EuroDrohne so und so aussehen/ ausgelegt sein, mit wir uns die Entwicklung querfinamzieren lassen können“.
Es reichen aber ein Blick in die Historie wie @Georg es tat (insbesondere bei diversen Luftfahrtprojekten) und auf die mal mehr mal weniger fortgeschritten veröffentlichten zivilen Projektstudien/ Denkansätze/ Zukunftsprojektionen „2030/2040+“ bei den einschlägigen Herstellern, um zu erkennen, dass viele Dinge, die dort als „technische/ rechtliche/ prozedurale Herausforderungen“ aufgeführt sind zuuuuufällig die gleichen sind, welche man bei der EuroDrohne lösen muss oder deren Grundauslegung bestimmen…
Im übrigen hatte das erste Modell der EuroDrohne hinten 2 Jet-Triebwerke anstelle der Turboprobs.
@ Koffer
Sie sind noch lange genug im Dienst bis zur Pensionierung, sie werden es noch in ihrem dienstlichen Bereich erleben. Ich bin nur der Typ auf der Empore, wie Stedler & Waldorf in der Muppet-Show, der das Geschehen aus seiner dienstlichen Erlebniswelt kommentiert.
@Fux sagt: 27.04.2021 um 19:39 Uhr und @Georg sagt: 27.04.2021 um 19:43 Uhr
Mein Punkt ist: natürlich kann (und vermutlich haben) solche Überlegungen auch einen Anteil an der Entscheidungsfindung.
Ich wehre mich nur gegen nicht hinterlegte quasi-absolute Aussagen wie „nahezu ausschließlich“.
Das erhebt einen Anspruch, der durch reine anekdotisches Erfahrungswissen einfach nicht hinterlegt ist.
Frachtflugzeuge sind in der Regel umgebaute Passagiermaschinen, Die Umrüstung erfolgt meist nicht durch den OEM und erfolgt im STC Prozess. Die Umrüstung auf unbemannten Betrieb ist ein tiefer Systemeingriff, das wird nur ein OEM vornehmen können. Aber das ist nicht deren Geschäft. Wir werden als erste unbemannte Systeme im zivilen Bereich Taxidrohnen sehen, wahrscheinlich in Megacities ohne ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz. Ich persönlich denke das Businessjets folgen werden, ganz einfach weil man sich das in diesem Bereich leisten kann. Und darüber die Entwicklung bezahlt wird. Für Frachtflugzeuge spricht, dass dort keine Passagiere gefährdet werden und die Akzeptanz für diese Technologie möglicherweise höher ist. Wir werden sehen wie es kommt.
Ein ULfzFhr in einer BKS wird nicht merken, ob er draußen ein reales System bewegt oder nicht, er sitzt ja nicht drin. Eher lässt man ihn zusätzlich in ein kleines bemanntes System. Ich bin überzeugt wir werden hier absehbar ein Umdenken sehen.