Bundeswehr ermittelt gegen mutmaßliche Rechtsextremisten beim Heer – Drei Soldaten suspendiert
In der Bundeswehr ist ein neuer Fall einer mutmaßlich rechtsextremistisch ausgerichteten Chatgruppe bekannt geworden. 26 Soldaten aus dem Bereich der Panzerlehrbrigade 9 sollen Nachrichten mit antisemitischen und rechtsextremistischen Bezügen ausgetauscht haben, teilte das Verteidigungsministerium dem zuständigen Ausschuss des Bundestages mit. Drei Soldaten seien bereits vom Dienst suspendiert worden.
Nach Angaben des Abteilungsleiters Führung Streitkräfte im Ministerium, Generalleutnant Kai Rohrschneider, war die Bundeswehr bereits im Oktober auf den Vorgang aufmerksam gemacht worden und hatte disziplarische Ermittlungen eingeleitet:
So soll sich eine Chatgruppe von 16 Unteroffizieren und 10 Mannschaftsdienstgraden mit Bezügen zur Gewaltverherrlichung, Pornografie, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgetauscht haben. Eine Vielzahl der beteiligten Soldaten gehören dem Versorgungsbataillon 141 in Neustadt am Rübenberge an. (…) Bislang ist in drei Fällen in der Gruppe der Mannschaften das Uniformtrageverbot und das Verbot der Ausübung des Dienstes ausgesprochen worden.
Nach der offiziellen Darstellung des Heeres wurden die Vorgesetzten in der Panzerlehrbrigade 9 durch die Meldung eines Soldaten auf die Chatgruppe aufmerksam gemacht. Der meldende Soldat sei aber nicht Teil dieser Gruppe gewesen.
Bei den Ermittlungen wurde nach Bundeswehrangaben von vornherein sowohl der zuständige Wehrdisziplinaranwalt als auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) sei an den noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen beteiligt.
In den vergangenen Wochen hatte es immer wieder Berichte über rechtsextremistisch ausgerichtete Chatgruppen in sozialen Medien in den Sicherheitsbehörden gegeben. Zuletzt waren in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Polizisten in diesem Zusammenhang aufgefallen.
Hm, mich wundert, dass AL FüSK dazu etwas sagt. InspH wäre ja hier die zuständige Stelle gewesen. PIZ Heer spricht dazu ja auch….
@T.W.
Haben Sie die Aussage von Gen R., weil Sie (oder ein Kollege) sich an das BMVg gewandt hat und dann halt die Antwort vom Leiter der „zuständigen“ Abteilung kam, statt die (korrekte) Verweisung an Strausberg, oder war das eine aktive Kommunikation von Seiten des BMVg?
[Wie es oben steht: Das war die Unterrichtung des Verteidigungsausschusses, genauer der Obleute der Fraktionen in diesem Ausschuss. T.W.]
Hatte den zweiten Absatz nicht mit dem ersten Absatz in Verbindung gebracht ;)
Dann ist auch klar warum. Der InspH hatte ansonsten vmtl. keinen Sprechpunkt, ist deswegen nicht in den Ausschuss gekommen und dann hat der ministeriell „zuständige“ dazu den Ausschuss informiert. Danke.
[Das war, wie üblich, eine schriftliche Unterrichtung heute. T.W.]
bzw. die Obleute
„Gegenüber Extremismus gilt bei der Bundeswehr daher eine Null-Toleranz-Linie:
Bei jedem Verdacht auf extremistische Betätigungen wird ermittelt.
In jedem Fall werden weitere Dienststellen wie der Militärische Abschirmdienst und möglicherweise zivile Strafbehörden hinzugezogen,
es muss mit truppendienstlichen Maßnahmen wie zum Beispiel einem Dienstverbot und einem Uniformtrageverbot gerechnet werden.
„ Extremismus hat in der Bundeswehr keinen Platz. Anspruch und Ziel der Bundeswehr ist es, sowohl erkannte
Extremisten als auch Personen mit fehlender Verfassungstreue aus der Bundeswehr zu entfernen und von ihr fernzuhalten. “
Quelle: Bericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle im BMVgBundesministerium der Verteidigung
Wer das nach den jüngsten Vorfällen, u.a. beim KSK, immer noch nicht begriffen hat, dem ist nicht mehr zu helfen…
Das grenzt ja schon an Dummheit mit Vorsatz… oder arrogante Überheblichkeit…
Die wirklich spannende Frage, seit wann diese Chatgruppe denn existiert udn wie lange das ganze unerkannt blieb, wurde ja leider nicht beantwortet. Hoffentlich kommt da seitens der Bundeswehr oä noch was.
Wenn derartiges Verhalten über viele Jahre zu keinen ernsthaften Konseqenzen geführt hat, macht sich eben der Eindruck breit das einem nix passieren kann. Das derartiges Verhalten zu ausgesprochen harten Konsequenzen führt und zwar in jedem Fall, muss erst noch in die Köpfe der Soldaten. Und man muss eben auch besser hinschauen wen man sich da so in die Firma holt. Da gibt es sicherlich noch Reserven.
@kleiner_Luis sagt: 27.11.2020 um 21:38 Uhr
„Wenn derartiges Verhalten über viele Jahre zu keinen ernsthaften Konseqenzen geführt hat“
Aha und wo soll das gewesen sein? Ich bin jetzt schon ein paar Jahre dabei und ich kann mich an kein Jahr erinnern, indem solches Verhalten nicht zu ernsthaften Konsequenzen geführt hat.
Das ganze ist auf jeden Fall geschmacklos, aber eine Straftat ist das verschicken von Pornobildchen nicht. Nichts von den Sachen ,auch was letzten Monate lief rechtfertigt eine TKÜ, wie kommt sowas eigentlich ans Licht .
[Ihre Meinung ist Ihre Meinung, aber wie Sie darauf kommen, dass a) „das verschicken von Pornobildchen“ im Mittelpunkt steht und b) eine TKÜ zur Entdeckung geführt hat, belegen Sie bitte noch. T.W.]
Der großartige Stephen Fry hat einmal gesagt, die größte Hürde für den sozialen Fortschritt sei heutzutage, dass die Leute lieber rechtschaffen erscheinen als effektiv handeln wollten. In diesem Sinne kann man nur staunen, wie ineffektiv der „Kampf gegen Rechts“ in unserem Land geführt wird.
Ich würde mir wünschen, dass die Bundeswehrführung den Finger in die Wunde legen und den Inhalt dieser Nachrichten veröffentlichen würde, anstatt sich hinter Begriffen zu verschanzen, die sich in der Praxis als allzu dehnbar erwiesen haben. Was lehrreich wäre, auch für potentielle Nachahmer.
Und in puncto PR entstünde der Bundeswehr beileibe kein Schaden, denn die jetzigen Floskeln füllt sich ohnehin jeder nach Belieben – die Rechten verharmlosen, was das Zeug hält, und die Linken malen Schreckgespenster einer braunen Schattenarmee an die Wand.
Worum es mir geht, ist Folgendes:
Stellen Sie sich vor, Sie wären einer von der Sorte ‚unter Hitler war nicht alles schlecht‘. Jetzt lesen Sie: “ […] mit Bezügen zur Gewaltverherrlichung, Pornografie, Antisemitismus und Rechtsextremismus“.
Das letzte Mal, als die Bundeswehr einen Skandal wegen „Gewaltverherrlichung“ durchlitt, da waren in Afghanistan Leute mit Aufnähern herumgelaufen, die einen Tanklaster zeigten und als Bildunterschrift das siebte Gebot. Soldaten haben nun mal einen schwarzen Humor, so what?
Sie lesen weiter: „Pornografie“ … Nun, solange das Austauschen irgendwelcher Pornobildchen nicht im Dienst geschah, kann es dem Dienstherrn wurscht sein und ist unter erwachsenen Männern wohl auch irgendwie normal. Wieder denken Sie: kein Grund zur Aufregung.
Und wie leicht fällt es Ihnen jetzt, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass auch die anderen Vorwürfe bloß Übertreibungen seien? Political Correctness? Immerhin kann der Begriff des „rechten“ Gedankenguts heute von Holocaust-Leugnung bis zu Harald Schmidt-Witzen so ziemlich alles umfassen.
Und auch deswegen schreibe ich mir in diesem Forum seit der Von der Leyen’schen Devotionalien-Offensive die Finger wund. Um wiederum Fry zu zitieren: Mit Hitler ist es wie mit dem Feueralarm. Wenn Sie zu oft einen Fehlalarm auslösen, reagieren eines Tages die Leute auch dann nicht mehr, wenn es wirklich brennt.
Ich habe da immernoch diese „rechts-links“ schwäche. Wie wird dass denn definiert? Doch nicht an den Klamotten und den Essgewohnheiten. Stichwort “ wenn Nazis Döner essen“. Und psych gestört zu sein ist kein Privileg irgendeiner politischen Himmelsrichtung.
„So soll sich ein eine Chatgruppe (…) mit Bezügen zur Gewaltverherrlichung“.
Da ist, meiner Meinung nach, durchaus die Frage gestattet, was da geschehen sein soll. (Explizit nicht „geschehen ist“!) Legt man da, salopp gesagt, den Maßstab der Fraktion der DIE LINKE an? Oder den Maßstab von Personen, die geschworen haben, diesen Staat zu verteidigen? (Ohne Bezug auf diesen Fall.) Danach mal in ein Gefecht verwickelt waren. Ggf einen Kameraden, einen Freund verloren haben.
Denn da ist durchaus ein Unterschied vorhanden. Nach solchen Extremsituationen sieht man die Welt anders. Auch „Gewalt“ anders. Das ist kein Freibrief, Gewalt in irgendeiner Form auszuüben. Aber wie man über Gewalt spricht… da macht das dann schon einen Unterschied aus. (Aber auch schon ohne das man im Einsatz war. Eine entsprechende Verwendung setzt einen „passenden“ Umgang damit voraus. Wer Gewalt ablehnt wird nicht glücklich in der Kampftruppe. [surprise!])
Keine Frage; jede(r), welche(r) rechtsextremes Gedankengut, in welcher Art und Weise auch immer, verbreitet, gehört bitte aus diesen Streitkräften – zu welchen ich mich stolz dazuzähle – entfernt.
Aber dieser Generalverdacht, der in letzter Zeit oftmals gegenüber Truppengattungen geäußert wird, ist nicht schön, nicht gerechtfertigt, und vor allem nicht gerecht.
Weiß eigentlich jemand hier, was genau gechattet wurde? Wissen eigentlich die Soldaten, was genau nicht gechattet werden darf? Müssen eindeutig verbotene Inhalte und Zeichen verschickt werden, um mit Disziplinarmaßnahmen belegt zur werden oder reicht das Überschreiten einer individuellen Empörungsschwelle. Die Frage ist ernst gemeint.
@all
Das sieht doch sehr danach aus, dass einige wieder die große Nebelmaschine anwerfen wollen. Vielleicht ist die Formulierung oben für manche auch zu komplex.
Wer also jetzt so gezielt darauf abhebt, dass ja Gewaltverherrlichung und Pornographie so herrlich unbestimmte Begriffe sind (wo fäng das an?), der lässt natürlich auch die anderen genannten Teile außen vor. Also reduziere ich mal die Komplexität fürs Verständnis: Disziplinarische Ermittlungen unter anderem wegen Bezügen zu Antisemitismus und Rechtsextremismus. Und nein, da fangen wir jetzt nicht die Debatte an, ob ein bisschen Antisemitismus denn so schlecht sein muss und ob das nicht eine Frage der Sichtweise wäre.
Also seit dem Fiasko mit den rechten Chat Gruppen in NRW, wo eine Hitler-Parodie dazu führte, dass eine Polizistin suspendiert wurde und dies dann von den Verwaltungsgerichten kassiert wurde, warte ich lieber Mal ab.
Gewaltverherrlichung und Antisemitismus sind Begriffe unter die man je nach Blickwinkel alles von extremistischen Gedankengut bis schwarzen Humor fallen lassen kann. Ein Vorschussvertrauen haben die Behörden jedenfalls nicht mehr verdient. Deshalb gilt es die Ergebnisse abzuwarten.
@Maggus sagt:
28.11.2020 um 3:08 Uhr
„…Oder den Maßstab von Personen, die geschworen haben, diesen Staat zu verteidigen?…“
Genau dies ist der Maßstab.
Denn ALLE Soldatinnen/Soldaten
haben geschworen, das unten Folgende
uneingeschränkt und jederzeit zu
erfüllen und haben dies vor
Beginn ihrer Dienstzeit unterzeichnet.
Man beachte vor allen die Ich-Form
unter „2. Erklärung“.
Und dies war, ist und wird nie verhandelbar sein… egal wie
viel hier schon wieder relativiert
wird, nur weil keine Einzelheiten
der bisherigen Ermittlungen in
den Bekanntgaben stehen!
Soldaten haben Pflichten und
Rechte. Deshalb wir keinem Soldaten
„mal eben“ die Ausübung des Dienstes
untersagt, wenn nicht erhebliche
Sachverhalte vorliegen, die diesen
schwerwiegenden Rechtseingriff
rechtfertigen.
„Erklärung über die Treuepflicht zum Grundgesetz
1. Belehrung
(…)
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind Beamtinnen und Beamte sowie nach § 8 des Soldatengesetzes, Soldatinnen und Soldaten verpflichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch ihr gesamtes Verhalten für deren Erhaltung einzutreten.
Dementsprechend darf als Beamtin/Beamter bzw. als Soldatin/Soldat nur eingestellt werden, wer die Gewähr bietet, jederzeit für die
freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten; als Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer darf nur eingestellt werden, wer die Gewähr dafür bietet, sich durch ihr/sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes zu bekennen.
Freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
(vgl. Urt. Vom 23.10.1952 – 1 BvB1/51 – BVerfGE 2, 1; Urt. Vom 17.08.1956 – 1 BvB2/51 –BVerfGE 5, 85) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheiten und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind insbesondere zu rechnen:
-Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,
-die Volkssouveränität,
-die Gewaltenteilung,
-die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung,
-die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
-die Unabhängigkeit der Gerichte,
-das Mehrparteienprinzip,
-die Chancengerechtigkeit für alle politischen Parteien,
-das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition.
Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten einer Beamtin/ eines Beamten, einer Soldatin/ eines Soldaten bzw. einer/eines Tarifbeschäftigten. Beamtinnen und Beamte/Soldatinnen und Soldaten/
Tarifbeschäftigte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, müssen mit ihrer Entlassung/ der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
2. Erklärung
Ich bin über meine Pflicht zur Verfassungstreue und darüber belehrt worden, dass meine Teilnahme an Bestrebungen,die gegen
die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen ihre grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, mit den Pflichten von Beamtinnen und
Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Tarifbeschäftigten unvereinbar ist. Aufgrund der mir erteilten Belehrung erkläre ich hiermit, dass
ich meine Pflicht zur Verfassungstreue stets erfüllen werde, dass ich die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen
Grundordnung im Sinnes des Grundgesetzes zu bekennen (als Beamtin/ Beamter, Soldatin oder Soldat zusätzlich: und für deren Erhalt einzutreten).
Ich versichere ausdrücklich, dass ich in keiner Weise Bestrebungen unterstütze, deren Ziele gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung oder gegen eines ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind.
Ich bin mir bewusst, dass beim Verschweigen einer solchen Unterstützung die Ernennung zur Beamtin, zum Beamten, zur Soldatin oder
zum Soldaten bzw. die Einstellung als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer, als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen wird.
Arglistige Täuschung führt zur Entlassung bzw. zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.“
Passend dazu:
https://www.bundeswehr.de/de/extremismus-interview-verfassungstreue-soldatengesetz-277654
@T. Wiegold
Was Sie als „Nebelmaschine“ bezeichnen, lässt mich mich bestätigt fühlen. Und darum stimme ich meinen Vorrednern zu, dass die Bundeswehrführung ihre Vorwürfe in Zukunft erläutern sollte. Eine solche Form der politischen Bildung wäre vermutlich effektiver als manche Disziplinarmaßnahme.
Sie brachten hier einmal die Meldung, dass der MAD gar die Worte „Das wird man ja noch sagen dürfen …“ als Beleg rechtsextremer Gesinnung sehe. Kurzum – ein Begriff, der menschlichem Abschaum vorbehalten sein sollte, wird in Deutschland zusehends zum inflationär gebrauchten Schlagwort degradiert, und seine Warnkraft geschmälert.
Da wundert es mich nicht, dass manche Leser schlechtes Urteilsvermögen an den Tag legen und die Vorwürfe unbesehen zurückzuweisen, zumal wenn die Bundeswehr auch noch ernsthaft Rechtsextremismus in einem Atemzug mit Pornografie nennt. (Woraus man übrigens den Vorwurf konstruieren könnte, sie verharmlose Rechtsextremismus als bloße Geschmacklosigkeit …!)
Dies gilt umso mehr, als die Armee mit ihrer Lesart beschämend regelmäßig Schlappen vor Gericht erleidet. So ist es kaum zwei Wochen her, dass der ehemalige Leiter der Kommandoausbildung beim KSK vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abermals die Bestätigung erhielt, dass seine Entlassung ungerechtfertigt war.
Die Bundeswehr muss sich vom politischen Meinungskampf klar abgrenzen und ihre Erwartungen an ihre Soldaten kommunizieren und begründen. Und zwar in einer Weise, die sowohl der Charakterbildung als auch der Rechtssicherheit förderlich ist.
@T. Wiegold Ich glaube Sie haben da einen kleinen Schreibfehler gemacht.
„So soll sich ein eine Chatgruppe von 16 Unteroffizieren und 10 Mannschaftsdienstgraden mit Bezügen zur Gewaltverherrlichung, Pornografie, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgetauscht haben.“
[Danke, in der Tat ein Schreibfehler – ist korrigiert. T.W.]
@Dante:Made my day 😂💪
@Felix2 das ist eine sehr gelungene Ausformulierung.
Jedoch behaupte ich, dass davon bei dem 19 jährigen Gefr PzGren nicht viel hängen bleiben wird. Ich übertreibe um zu verdeutlichen, mir ist bewusst dass nicht pauschal jeder 19 jährige PzGren ungebildet ist.
Gelegentlich zu beobachten: Komplexe Themen, auf PP runtergebrochen, am Ende des Unterrichts zustimmendes Nicken des Auditoriums und der Ausbilder verlässt zufrieden den Lehrsaal.
Doch was ist wirklich hängen geblieben? Zustimmendes Nicken ist weit verbreitet in den Streitkräften und wird früh erlernt, konnte man vor etwas vier Jahren in vielen Artikeln lesen.
Docendo Discimus scheint hier geboten, denn wer Inhalte Anderen erklären kann hat sie zumeist selbst verstanden.
Nicht jeder Interessiert sich für Geschichte und so werden manche Dinge gerade von jungen Leuten schnell aufgegriffen und übernommen, gerade in den sozialen Medien.
Gibt man den Soldaten nun jedoch Infos an die Hand, im Rahmen der PolBil oder wie oben geschrieben, durch die Veröffentlichung von Vorfällen, kann das durchaus positive Auswirkung haben. Es sollte letztendlich nur mehr Soldaten erreichen.
Wer z.B. Täter wie Paul Blobel oder Oskar Dirlewanger kennt und weiß was diese Typen getan haben, der sollte bei gesundem Verstand nicht mehr sagen: so schlimm war das alles früher doch gar nicht.
Auch wenn man die positiven Aspekte der Geschichte etwas beleuchten würde könnte es dem Selbstverständnis durchaus gut tun.
So gab es, wie bekannt sein dürfte, schon vor über hundert Jahren Militärrabbiner für die Soldaten jüdischen Glaubens in den deutschen Streitkräften. Auch Soldaten mit afrikanischen Wurzeln dienten bereits in der kaiserlichen Armee, auch in Berlin und Potsdam. Mit diesem Hintergrundwissen könnte durchaus rassistischen und antisemitischen Tendenzen begegnet werden, denn alle Tragen die gleiche Uniform.
Dass die Geschichte vor 1955 nicht einfach ausgeblendet werden kann müsste mittlerweile eigentlich jeder Verstanden haben. Und so sollten vielleicht entsprechende Stellen wie das ZInFü mehr unterstützt werden, um den neuen Traditionserlass auch greifbar für die jungen Soldaten zu machen. Vielleicht sogar noch bevor sich „neue Strömungen“ der Sache annehmen.
Es ist gut und richtig derartige Verstöße zu ahnden. Die Aufklärung über das Thema sollte aber auch nicht vernachlässigt werden.
@ muck sagt:
28.11.2020 um 10:24 Uhr
HAllo,
da ich in der Entscheidungsdatenbank des Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg nichts finden konnte, haben Sie da mal ein Aktenzeichen?
Danke
[siehe dazu Felix2 weiter unten. T.W.]
@muck sagt:
28.11.2020 um 10:24 Uhr
„So ist es kaum zwei Wochen her, dass der ehemalige Leiter der Kommandoausbildung beim KSK vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abermals die Bestätigung erhielt, dass seine Entlassung ungerechtfertigt war.“
Vor beiden Gerichten wurde nicht in
der Hauptsache entschieden.
Erst wenn das Hauptsacheverfahren
rechtskräftig abgeschlossen sein wird
und die richterliche Begründung vorliegt,
kann eine abschließende Bewertung
getroffen werden.
@muck sagt:
28.11.2020 um 10:24 Uhr
„Die Bundeswehr muss sich vom politischen Meinungskampf klar abgrenzen und ihre Erwartungen an ihre Soldaten kommunizieren“
Die oben von mir zitierte Erklärung
zur TreuePFLICHT, die vor Einstellung
zu unterzeichnen ist, kommuniziert
klar, eindeutig und unmissverständlich
was der Dienstherr von seinen Soldaten,
Beamten und Arbeitnehmern erwartet
und einfordert.
@Felix2 sagt: 28.11.2020 um 21:13 Uhr
Sie und @muck kommunizieren offensichtlich über unterschiedliche Sachverhalte und auf unterschiedlichen Ebenen.
Sie sprechen über die abstrakte Treuepflicht und er über die konkrete Operationalisierung.
Beides hat seine Berechtigung.
Selten ist eine abstrakte Pflicht selbsterklärend und häufig gibt es über die Operationalisierung Auslegungsstreit.
Ober ohne die abstrakte übergreifende Pflicht, sind einzelne Beispiele nicht tragfähig.
@Koffer sagt:
28.11.2020 um 22:44 Uhr
„Selten ist eine abstrakte Pflicht selbsterklärend und häufig gibt es über die Operationalisierung Auslegungsstreit.“
Aus dem o.g. Link zu Bundeswehr.de:
„Deshalb ist die Pflicht zur Verfassungstreue einer der wichtigsten und elementarsten Dienstpflichten.
Ihre Verletzung ist eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten.“
Dies IST selbsterklärend und eindeutig.
Und dies kann auch nicht verschieden ausgelegt werden.
(und je höher im Dienstgrad… desto
weniger lasse ich mir erzählen, er/sie
weiß nicht, was Verfassungstreue bedeutet)
Wer als Soldat aber trotzdem nicht weiß,
was das von ihm Unterschriebene bedeutet, insbesondere Verfassungstreue, dem empfehle ich das Lesen des oben verlinkten Artikels auf
bundeswehr.de. Dort wird unmissverständlich erläutert, was von ihm verlangt wird… UND warum.
z.B.:
„Wenn ich das Grundgesetz ablehne, darf ich dann noch in der Bundeswehr dienen?
Alle Soldatinnen und Soldaten müssen aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und sich von Gruppierungen oder Bestrebungen distanzieren, die sich gegen diese Ordnung richten. Aus diesem Grund können Soldatinnen und Soldaten, die sich an diese Verpflichtungen nicht halten, nicht länger in der Bundeswehr dienen. Das gilt insbesondere für Extremisten, egal ob Rechts- oder Linksextremisten oder etwa auch Islamisten.
Auch Personen, die unterhalb dieser Schwelle eine fehlende Verfassungstreue an den Tag legen, weil sie etwa nationalsozialistische Symbole in sozialen Medien verschicken, auf ihrer Stube Musik rechtsextremistischer Bands hören oder sich antisemitisch betätigen, ohne ansonsten an extremistischen Bestrebungen beteiligt zu sein, können nicht weiter als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr dienen.
Solche Verhaltensweisen schädigen das Ansehen der Bundeswehr. Sie haben negative Auswirkungen auf das innere Gefüge und damit auch auf die Einsatzbereitschaft der Truppe.
Jeder Verdachtsfall erfordert deshalb entschiedenes Handeln auf allen Ebenen innerhalb der Bundeswehr.“
Die Diskussionen über rechtsextremistische Vorfälle in der Bw sind hier im Blog so vorhersehbar wie Weihnachten !
Die Relativierer behaupten immer wieder, dass Vorgefallene sei doch keine rechtsextremistische Tat und die Treuepflicht zu unserem Staat sei ein abstraktes Gebot
!
Deshalb Danke an @Felix 2 für die Konkretisierung wie heutzutage die Treuepflicht bereits bei der Einstellung von Soldateen abverlangt wird und schriftlich bestätigt werden muss und an all die Anderen, soweit sie noch aktive Soldaten sind, seit die heimlichen Freunde von Rechtsextremisten innerhalb des MAD auch verfolgt werden, könnte es für sie eng werden wenn sie weiterhin ihre Relativierungen von rechtsextremen Vorfällen in der Bw hier verbreiten.
@Felix2 sagt: 29.11.2020 um 9:34 Uhr
Ich denke nicht, dass irgendwelche abstrakten Tatbestände oder Werte oder Vorgaben wie „Treue zum Grundgesetz jemals selbsterklärend ist.
Wenn das so wäre, dann gäbe es z.B nicht zu jedem Grundrechtsartikel meterlange und teilweise äußerst kontroverse Literatur.
Es gibt Dinge, die sind klar. Aber viele, viele Dinge sind in einem Graubereich zwischen Meinungsfreiheit bzw. persönlichen Freiheiten und Verstoße gegen Treuepflichten.
Diese Graubereiche und diesen Erklärungsbedarf zu negieren spielt den Rattenfängern nur in die Hände! Ich kann aus langer, langer Truppenpraxis und bisher insgesamt vier Verwendungen als Kompaniechef bzw. Diszplinarvorgesetzter nur davor warnen die eigenen Maßstäbe was „klar und eindeutig“ ist ohne weiteres als die tatsächlichen, rechtlichen Maßstäbe auszulegen.
Auch was von höheren militärischen oder politischen Führungesebenen als Aussagen veröffentlich ist, ist nicht immer hilfreich. Da spielt häufig neben der tatsächlichen, rechtlichen Bewertung auch ein Appellcharakter Richtung Truppe oder ein Defensivcharakter Richtung Opposition oder Öffentlichkeit mit.
@Georg sagt: 29.11.2020 um 13:37 Uhr
„Die Relativierer behaupten immer wieder, dass Vorgefallene sei doch keine rechtsextremistische Tat“
Ach und wann und wer hat das getan?
Butter bei die Fische! Zitat bringen!
„und die Treuepflicht zu unserem Staat sei ein abstraktes Gebot“
Jepp.
Damit ist es nicht weniger bindend! Damit ist es nicht weniger durchsetzbar! Damit ist es nicht weniger maßgebend!
Aber es ist und bleibt abstrakt.
Das ist eine der Grundlagen unseres Rechtssystems.
Es gibt Bestimmungen, die sind selbsterklärend (50 km/h Geschwindigkeitsgrenze).
Aber die wirklich interessanten Bestimmungen sind zumeist „unbestimmte Rechtsbegriffe“ oder andere Konstruktionen, die einer Konkretisierung bedürfen.
Leider herrscht immer noch der Geist des Nestbeschmutzers in der Truppe.
Unter den gemeldeten Sdt. gibt es bestimmt einige die in Ihrem Fachbereich top sind.
KpFühr und TEFhr versuchen hier oft das mildeste Mittel walten zu lassen. Maximal wird die Dienstzeitverlängerung nicht durchgehen.
@Karl sagt: 29.11.2020 um 15:34 Uhr
„Unter den gemeldeten Sdt. gibt es bestimmt einige die in Ihrem Fachbereich top sind.
KpFühr und TEFhr versuchen hier oft das mildeste Mittel walten zu lassen. Maximal wird die Dienstzeitverlängerung nicht durchgehen.“
Und das wissen Sie vermutlich, weil Sie entweder der KpChef, der BtlKdr, der S1 des Btl oder der zuständige WDA sind richtig?
Denn ohne das zu sein, könnten Sie solch relevante Kenntnisse vermutlich nicht haben, richtig?
Und da sie offensichtlich in allen Fällen zu wesentlich drastischeren Maßnahmen raten, gehe ich auch davon aus, dass sie Detailskenntnisse über die vorgeworfenen Dienstvergehen und/oder Straftaten haben, sowie Einsicht in die Personalakten und Kenntnisse über Beurteilung, Charakter und bisheriges dienstliches Verhalten, richtig?
[Und jetzt werden wir immer mehr persönlich, richtig? Nee, werden wir nicht. T.W.]
Aua! Sie wollten ein Zitat als Beispiel für Relativierer @Koffer? Ich denke, Sie haben den Ihnen direkt nachfolgenden Kommentar bereits gelesen? There you are!
Einen der am meisten beklagten Umstände hinsichtlich des Umgangs mit der extremen Rechten ,innerhalb der Bw, als lobenswert darzustellen? Alle Achtung! Und die vermeintliche Rechtfertigung dafür, gleich dazu.
Da will mir doch der Adventskaffee nicht mehr so richtig schmecken.
Ganz allgemein finde ich den Thread-begründenden Vorfall aber auch eher merkwürdig. Ohne genaue Kenntnis der geteilten Inhalte, hält sich meine Empörung dann doch in Grenzen.
Wäre genauso gut geeignet, von der Fokussierung auf das KSK abzulenken.
„Seht her, das KSK ist kein Hotspot! Ganz normaler Durchschnitt.“
Vielleicht räumt man solche Bedenken noch aus?
Grundsätzliches Durchgreifen ist aber natürlich auch hier zu begrüßen.
@Scharlatan sagt: 29.11.2020 um 17:29 Uhr
Beziehen Sie sich auf @Karl?
Dann haben Sie mEn seinen Kommentar um 180° falsch verstanden.
Ich bin über seinen Kommentar sicherlich (man merkte es an meiner Ansicht) überhaupt nicht glücklich, weil er aus der Position der Ferne eine Bewertung vornimmt, die valide nur jemand mit Innen-Kenntnis vornehmen könnte.
Da ließe sich nun viel zur Aufgabe von richtiger Führerleistung und den gesetzlichen Vorgaben des Disziplinarrechts sowie der Unschuldsvermutung im Strafrecht schreiben. Aber gegen Ihren Vorwurf muss ich @Karl dann doch in Schutz nehmen. Nach meinem Verständnis plädiert er NICHT für anlasslosen Schutz von unterstelltem Personal, sondern kritisiert genau diese Tendenz.
*man merkte es an meiner Antwort von 16:25 Uhr
@Koffer
Ihren Kommentar 16.25 Uhr bekam ich erst beim Abschicken aktualisiert angezeigt. Überschneidung.
Daraufhin war ich der Meinung, Sie hätten @Karl möglicherweise missverstanden.
Dann läuft es jetzt wohl auf einen längeren Rechtsstreit hinaus.
Möchte sich @Karl vllt. selbst noch einmal dazu äußern?
[Nee, längeren Rechtsstreit tragen die Herren woanders aus. Ich habe auch den Eindruck, es geht dabei vor allem um Missverständnisse. T.W.]
@T.W.
„[Nee, längeren Rechtsstreit tragen die Herren woanders aus. Ich habe auch den Eindruck, es geht dabei vor allem um Missverständnisse. T.W.]“
+1
Tja, „Was tun? sprach Zeus“. Ich weiss mal wieder nicht, ob die Diskutanten mit der realen Lebenswelt der Jugend/jüngeren Erwachsenen und somit einem grossen Teil der Kerngruppe Bw vertraut sind. (Man erlaubt ja der Jugend bis 21 einen Welpenschutz in Strafverfahren).
Heutzutage sind „alle“ in X Whatsapp-Gruppen. Da werden auch derbe Spässe, Sarkasmen, zynische Übertreibungen, sexuelle Fragwürdigkeiten, menschenverachtende Geschmacklosigkeiten geteilt/verbreitet/rundgeschickt. Das ist nicht schön aber Realität.
Die Grenzen zwischen noch Erlaubtem und illegalen Perversionen / Extremismus sind da teilweise fliessend. Dem einen seine Satire, dem anderen seine Straftat. Angenommen ein Soldat würde in so einer Whatsapp-Gruppe ein Meme über einen ausländischen Staatspräsidenten weiterleiten, indem dieser als Sodomist bezeichnet wird. Wäre das dann mutiges Eintreten für den Rechtsstaat oder Rechtsextremismus?
Empfehle als Test mal in eine bekannte Suchmaschine „Wehrmacht denn sowas“ als Bildersuche einzugeben.
Huch. „Schlimme“ Sachen. Sind alle Bilder rechtsextrem? Gar Justiziabel?
Immer dran denken: Jugend (und auch ältere) will auch provozieren. Mit was kann man das heutzutage am Besten machen?
Früher wurden blöde Sprüche anonym an die Klowände geschmiert „Wie A.H, sitz´ ich hier, die braunen Massen unter mir“. Warum sind heute die Toilettenwände sauber? Wo sind die kleinen Ritzereien und Verewigungen in den Holztischen der Betreuungseinrichtungen hingekommen? ÄÄÄÄÄhhhh…. Genau. Alles klar?
Sogenannte digitale Kompetenz und „Die Gedanken sind frei“ ist nicht für jeden Geist miteinander vereinbar.
Es gilt die faulen Äpfel auszusortieren. Aber man macht sich lächerlich, wenn man jedes geteilte Meme als Beweis für eine vorhandene rechtsextreme Widerstandsgruppe im vernetzten Untergrund sieht, die demnächst den Reichstag stürmen will.
Deshalb weigere ich mich mittlerweile Stellung zu unbekannten Tatsachen nehmen zu wollen und mahne zur Vorsicht. Schon gar nicht glaube ich irgendwelchen „Experten“, die im Vorfeld der Ermittlungen Vorgänge „einordnen“ ohne dass ich die Fakten in Augenschein nehmen darf. Denn wie wir bei dem Fall der Polizei-Chatgruppe sehen, ist es oft anders als man denkt. Und am Schluss stehen alle schlecht da. Soldat, Bw, Justiz, Politik, Medien. Nur hängen bleibts dann meist an der Bw. Der Watschenmann kann sich schlecht wehren.
Ich vermute, ich bin jetzt ein „Relativierer“ oder besser: Ein „umstrittetener“ Kommentator. So sagt man ja heute.
@muck
„Ich würde mir wünschen, dass die Bundeswehrführung den Finger in die Wunde legen und den Inhalt dieser Nachrichten veröffentlichen würde, anstatt sich hinter Begriffen zu verschanzen, die sich in der Praxis als allzu dehnbar erwiesen haben.“
Da bewegen wir uns leider auf sehr gefährlichem Terrain. Geht in die Richtung „Streisand-Effekt“ wo Veröffentlichungen das Interesse überhaupt erst anstoßen.
Es zeigt sich ja schon als Problematisch wenn Lügen von bekannten Persönlichkeiten in einer Überschrift wiederholt werden und erst im Artikel dazu Stellung genommen wird. Menschen neigen dazu dazu das zuerst wahrgenommene auch direkt aufzunehmen und dank Bestätigungsfehler sogar zu verteidigen.
Wie berichtet wird hat auch Einfluss darauf wie die Nachricht aufgefasst wird. Unerwünschte Nebeneffekte sind nicht ungewöhnlich und ich glaube mit offenlegen der konkreten Inhalte schießt man sich eher ins Knie als das es was hilft.
Es ist echt ärgerlich wenn das Verhalten einzelner den Ruf der ganzen Truppe durch den Dreck zieht. Eigentlich bekommt man bereits in der AGA eingetrichtet, dass man als Uniformträger eine Verantwortung für die Wahrnehmung der Truppe in der Öffentlichkeit hat. Das gilt für Äußerungen in Chat-Gruppen genauso wie für z.B. den Alkoholkonsum in Zügen. Mich ärgert sowas einfach nur.
Ich kann nur davon abraten diesen Vorfällen zuviel Beudeutung zuzumessen.
Wir wissen mal wieder nicht was passiert ist, gleichwohl ist die Betroffenheit und Empörung sofort riesengroß.
Wenn man mal die bösen Bilder, die da geteilt wurden, sehen dürfte, könnte man das Geschehene einordnen, mit der derzeitigen Informationslage ist das aber schlicht nicht möglich.
Ich kenne den Verband recht gut und eines kann ich sicher sagen: Das LogBtl 141 ist ein durch und durch moderner Verband, wie ihn sich die heutige Bundeswehrführung wünscht – um nicht zu sagen ein seelensloser Verband, der in etwa so rechts orientiert ist, wie eine durchschnittliche Kindertagesstätte.
Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass es dort eine größere Zahl „echter“ Rechtsextremisten gibt.
Meine Vermutung ist eher, dass es sich um die üblichen politisch nicht korrekten Bildchen und Videos handelt, die in Deutschland millionenfach versendet werden. Die Überraschung vieler Leute kommt wohl eher daher, dass sie keine Ahnung haben, auf welche Art und Weise sich Soldaten (und andere große Bevölkerungsgruppen) unterhalten. Für dieses „echte Leben“ entwickelt man im Elfenbeintum der Ministerien wohl niemals ein Gespür. Die Aussagekraft dieser WhatsApp Inhalte befindet sich in etwa auf dem Niveau von Stammtischgesprächen in geselliger Runde. Wer würde bitte auf die Idee kommen so etwas zu protokollieren und als Ausweis der Verfassungstreue der betroffenen Personen zu verwenden? Genau das passiert hier.
Wer sich mal ein bisschen einlesen möchtem, der kann zum Beispiel den Instagram Account „bittekeineeingabe“ ansehen – und diese Inhalte sind schon von allem nationalistischem, sexistischen usw. befreit – im durchschnittlichen Chatverlauf jedes Mannschaftssoldaten der Kampftruppe ist vermutlich mehr los.
Wenn wir die Messlatte ernsthaft so anlegen, dass unangebrachte Chatnachrichten jemanden vom Dienst ausschließen, dann sollten wir uns von ca 50% unserer Soldaten (und der von alliierten Armeen) verabschieden.
@Mackiavelli
Wenn ich Ihre Behauptung
Die Aussagekraft dieser WhatsApp Inhalte befindet sich in etwa auf dem Niveau von Stammtischgesprächen in geselliger Runde.
mit der Aussage von Heer und Ministerium zusammenbringe, dann sind Sie der Meinung, dass Antisemitismus und Rechtsextremismus halt das übliche Niveau von Stammtischgesprächen in geselliger Runde sind? Dann bleiben Sie bitte an Ihrem Stammtisch, aber nicht hier.
@ T. Wiegold:
bevor sie die beiden Textpassagen „zusammen bringen“ bitte ich um eine Aufmerksame Leseweise.
„Die Aussagekraft dieser WhatsApp Inhalte befindet sich in etwa auf dem Niveau von Stammtischgesprächen in geselliger Runde. “ ist so zu verstehen, dass es um die Ernsthaftigkeit und Belastbarkeit der Aussagen geht und nicht um die konkreten Inhalte.
[Das verstehe ich jetzt nicht. Sie beziehen sich doch auf die konkreten Inhalte, sonst ergibt das alles wenig Sinn? T.W.]
@Mackiavelli
Ihre Behauptungen „man wisse nicht was vorgefallen sei“ ist eine dreiste Untertreibung.
Das BMVg hat den zuständigen Ausschuss des Bundestages unterrichtet und der AL FüSK, GL Rohrschneider, bestätigte Ermittlungen und die Suspendierung von drei Soldaten.
Für Ihre Versuche der Besänftigung oder Verharmlosung besteht deshalb kein Anlass. Nur weil Sie einige oder vielleicht auch viele Soldaten des Verbandes kennen, bedeutet es nicht, dass Ihre Vermutungen wahrscheinlich sind.
Ihre Einlassungen zum „üblichen“ „echten“ Leben an Stammtischen und Chatgruppen sind eher das Gegenteil als beruhigend.
Es wäre eher Zeit das Lokal zu wechseln oder die Gruppe zu verlassen, als die Aussage „das machen doch alle so“ zu bemühen. Diese Argumentationsmuster sind typisch und geeignet den Unterschied zwischen Recht und Unrecht völlig zu verwischen.
Wer alles der Meinung ist, dass Verfassungstreue selbsterklärend ist und jeder ohne Probleme sofort erkennen muss, wo die Grenze liegt, dem empfehle ich ein letzte Woche im Deutschlandfunkt ausgestrahltes Interview mit dem Justizsenator aus Berlin.
Seiner Aussage nach wissen nur die wenigsten Jurastudenten was die SS ist und wofür diese steht. Wenn es also selbst der „Bildungselite“ an Fachkenntnisse in diesem Bereich mangelt, woher dann die Annahme, dass es für den geneigten Hauptschulabsolventen heutzutage 100% klar sein müsste wo die genaue Grenze verläuft.
@Mackiavelli
Sie sprechen da einen wichtigen Punkt an. Im Rahmen von Ermittlungen wird immer wieder deutlich, dass das Verbreiten von Inhalten mit NS-Bezug auch aus einer nicht-extremistischen Motivation heraus erfolgt. Oft liegt kein Extremismusproblem, sondern allenfalls ein Erziehungsproblem vor. Dass hier zusätzlich auch von pornographischem Material die Rede ist, lässt vermuten, dass hier ein solcher Fall vorliegt. Unter jungen Männern ist es leider häufig zu beobachten, dass man anderen zeigen will, wie abgebrüht man ist, indem man möglichst derbe und geschmacklose Inhalte in solchen Gruppen postet. Das Internet stellt leider eine unerschöpfliche Quelle solchen Materials dar.
Dem BMVg ist dieses Problem bekannt, weshalb man eine sehr vorsichtige Formulierung in der Pressemitteilung wählte und eben nicht von „mutmaßlichen Rechtsextremisten“ sprach, wie es Thomas Wiegold voreilig tat, sondern von „Material mit Bezügen zum Rechtsextremismus“. Die Motive sind noch völlig unklar, wobei (wie oben beschrieben) mehrere Motive in Frage kommen. Weiteres werden die Ermittlungen zeigen. Leider werden deren Ergebnisse heutzutage nicht mehr abgewartet, bevor man mit solchen Vorfällen an die Öffentlichkeit geht und so den Eindruck nährt, dass die Bw von Rechtsextremisten unterwandert sei.
@Li-ion 20
Den Hinweis auf meine Zuspitzung habe ich verstanden – allerdings: Wenn
Unter jungen Männern ist es leider häufig zu beobachten, dass man anderen zeigen will, wie abgebrüht man ist, indem man möglichst derbe und geschmacklose Inhalte in solchen Gruppen postet.
dann auf antisemitische Inhalte abgleitet, von denen auch die Rede ist, fehlt mir jedes Verständnis. Die Shoa als „möglichst derbe und geschmacklose Inhalte“ zu verharmlosen, will ich nicht hinnehmen und sehe das keineswegs nur als „Erziehungsproblem“.
… entsprechend sauer muss es einem aufstoßen, dass offenbar keinem der 16 Unteroffiziere ein problematisches Verhalten interventionsbedürftig erschien und dieser Hinweis von außen kommem musste.
Da ist es meines Erachtens ein durchschaubares Feigenblatt explizit zu erwähnen, dass es bisher für drei Mannschafter Uniformtrageverbot gibt.
@T. Wiegold
„Die Shoa als „möglichst derbe und geschmacklose Inhalte“ zu verharmlosen, will ich nicht hinnehmen und sehe das keineswegs nur als „Erziehungsproblem“.“
Natürlich ist das nicht hinzunehmen, schon weil es eine Straftat darstellen kann, aber eben nicht zwangsläufig eine rechtsextremistisch motivierte. Es ist nach Lage der Fakten einfach nicht richtig zu schreiben, dass die Bundeswehr „gegen mutmaßliche Rechtsextremisten beim Heer“ ermittelt. Tatsächlich wird wegen „unzulässiger politischer Betätigung“ ermittelt, was erst einmal etwas anderes ist. Soviel journalistische Sorgfalt muss sein.
Im Übrigen ist bislang auch nichts darüber veröffentlicht worden, dass die Soldaten die Shoa verharmlost hätten. Ist dies auch eine Mutmaßung Ihrerseits, oder gibt es dazu schon Fakten?
@T.Wiegold sagt: 30.11.2020 um 13:00 Uhr
„Die Shoa als „möglichst derbe und geschmacklose Inhalte“ zu verharmlosen, will ich nicht hinnehmen und sehe das keineswegs nur als „Erziehungsproblem“.“
Mit Verweis auf meinen vorherigen Beitrag: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass die Masse der Leute überhaupt den Begriff „Shoa“ kennt?
Ich kann Ihnen sagen, wenn ich in meinem Zug vor ein Paar Jahren dieses Wort abgefragt hätte, hätte zu 100% keiner was damit anfangen können. Und dann steht man da und hat nicht einmal ein Erziehungsproblem sondern ein (Aus)bildungsproblem.
Wie breites durch Koffer zu Beginn geschrieben, man ist schlecht beraten von sich und seinem Wissen und Nichtwissen auf andere zu schließen.
ALLE Gesetze unterliegen dem „Zeitgeist“, sind von den Umständen geprägt, unter denen sie entworfen/verabschiedet/in Kraft gesetzt werden. Dazu kommt das persönliche Empfinden oder auch „Meinungs- und Gesinnungsspektrum“ der Beteiligten!
Bestes Bsp ist doch bereits Art 1 GG, KEINER der „damals“ bis zur Inkraftsetzung Beteiligten hätte das SO formuliert, im Bewußtsein, was daraus „heute“ so alles abgeleitet (fälschlicherweise „hereininterpretiert“) wird!
Und so ist ein-und-derselbe Mensch – je nach Betrachtungszeitpunkt und -winkel – manchmal „ganz normal“, für den einen, ein (eher harmloser) „Spinner“ oder gar tatsächlich ein Verfassungsfeind „in Wort u/o Tat“. Und letzteres dann selbstverständlich mit dem nicht laut genug geforderten „Anspruch auf Bestrafung“!
Und so schreit immer wieder der eine bereits „haltet den Dieb (und sperrt ihn ein)!“ während andere gar keine strafbare Handlung feststellen oder zumindest eine Verfolgung eines (potentielllen) Täters inkl (U-)Haft und prozessuale „Aufbereitung“ sehen.
Ohne irgendetwas – schon gar nicht in Unkenntnis der Personen und Umstände – beschwichtigen oder eben überhöhen zu wollen, sind Worte und Taten vor „Verurteilungen“ (und die Entfernung aus dem Dienst ist eine sehr einschneidende Folge eines Urteils) STETS durch die dazu geschaffenen und – zumindest der Idee nach – neutralen Gerichte zu bewerten! Die „menschliche“ Besetzung schafft da auch schon genügend „Bandbreite“ (vgl die teils sehr unterschiedlichen Auffassungen verschiedener Instanzen bei inhaltlich ABSOLUT GLEICHEN, unveränderten Sachverhalten), ohne, daß o.a. Kriterien eingeflossen wären.
Jedem mutmaßlichen Schwerverbrecher inkl. Vielfachtätern und „OK“ gesteht man dieses schließlich immer wieder zu!
Das muß nicht jeder immer mögen, es gehört sich aber im Rechtsstaat einmal so, DA kommen wir nicht raus!
Ok, ich halte mal fest: Den Begriff „Shoa“ kennen so viele nicht. Ist deshalb der Antisemitismus, der ja lt. offizieller Aussage des Verteidigungsministeriums hier eine Rolle spielt, kein Problem?
Es wird wg. Bezügen zum Antisemitismus ermittelt. Ist es deshalb so völlig abwegig, davon auszugehen, dass vielleicht unter Umständen auch der Völkermord an Juden im Dritten Reich irgendwie was mit den jetzt infrage stehenden Äußerungen zu tun haben könnte?
Manchmal frage ich mich, wie viel Weichspüler hier noch hinnehmbar ist. Und wie viel man noch als derbe Scherze verharmlosen möchte.
Wer den Grundgesetz-Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
mit den Worten kommentiert
KEINER der „damals“ bis zur Inkraftsetzung Beteiligten hätte das SO formuliert, im Bewußtsein, was daraus „heute“ so alles abgeleitet (fälschlicherweise „hereininterpretiert“) wird!
hat für mich die Grenze des Erträglichen überschritten.
Da sich inzwischen überwiegend diejenigen zum Kommentieren berufen fühlen, die das alles nur noch für derbe Stammtischspäße halten, schließe ich die Kommentare. Kleiner Tipp, falls unter den Kommentatoren Soldaten sein sollten: Ein Blick auf die Eidesformel hilft.