Neue Dienstgrade Korporal und Stabskorporal „für die leistungsstärksten Mannschaften“
Die Bundeswehr führt zum 1. Oktober kommenden Jahres zwei neue Dienstgrade für Mannschaften ein: Mit dem Korporal und dem Stabskorporal soll vor allem für längerdienende Mannschaftssoldaten ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Die ersten Vorgaben für das Auswahlverfahren legte das Verteidigungsministerium jetzt fest; auf die neuen Dienstgradabzeichen muss die Truppe aber noch ein bisschen warten.
Die Grundlage für die neuen Dienstgrade war im vergangenen Jahr mit dem so genannten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz gelegt worden: In der Besoldungsgruppe A6 wurden der Korporal und der Stabskorporal neu geschaffen; eine Stufe oberhalb des bisher höchsten Mannschaftsdienstgrades Oberstabsgefreiter, der in der Besoldungsgruppe A5 mit Zulage eingeordnet ist. Für die leistungsstärksten Mannschaften im Dienstgrad Oberstabsgefreiter bietet die dazu zu treffenden Verwendungsauswahlentscheidung die Chance einer leistungsabhängigen Förderung auf besonders herausgehobenen Dienstposten, heißt es in einer gemeinsamen Weisung der Ministeriumsabteilungen Personal und Führung Streitkräfte von Ende Juli.
Zunächst sollen in einem Pilotprojekt 1.000 dieser Dienstposten zum 1. Oktober 2021 eingerichtet werden, weitere 400 zum 1. April 2022. Nach Angaben der Bundeswehr sind bis 2031 insgesamt rund 5.000 Korporale und Stabskorporale in der Truppe vorgesehen.
Die jetzt festgelegten Voraussetzungen für die Auswahl sollen diese Mannschaftssoldaten auch länger an die Bundeswehr binden – unter anderem ist vorgesehen, dass die Soldatinnen und Soldaten für die neuen Dienstgrade zu einem noch festzulegenden Stichtag
• mindestens drei Jahre lang Oberstabsgefreiter waren
• die so genannten dienstpostengebundenen Anforderungsvoraussetzungen erfüllen
• sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art oder nach einem Einsatzunfall in der so genannten Schutzzeit befinden
• in einem Verband dienen, dem der Korporalsdienstposten organisatorisch zugeordnet ist
• noch mindestens drei Jahre Restdienstzeit haben; gegebenfalls reicht dafür auch eine Verpflichtungserklärung
In der Weisung betonen die Abteilungen des Ministeriums, dass die künftigen Korporale und Stabskorporale vor allem als militärische Führer auf der Mannschaftsebene gewünscht sind:
Die kleine Kampfgemeinschaft ist die Keimzelle soldatischer Gemeinschaft und das Fundament der Kameradschaft; in ihr entstehen feste Bindungen und eine entsprechende Prägung. Art und Stärke der in ihr gewachsenen zwischenmenschlichen Beziehungen entscheiden im Friedensbetrieb über die Stimmung und Leistung einer Truppe und im Einsatz oder der Mission über die Standfestigkeit unter außergewöhnlichen seelischen und körperlichen Belastungen. Vor diesem Hintergrund ist für das Pilotverfahren die Besetzung der auf der Verbandsebene / in Dienststellen mit verbandsähnlicher Struktur ausgebrachten Spitzendienstposten in der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes mit Verbandsangehörigen maßgeblich. Damit wird zudem die Möglichkeit einer Karriere am Standort in erheblichem Maße befördert.
Kritiker auch aus der Truppe selbst hatten die Befürchtung geäußert, mit zusätzlichen Dienstgraden für Mannschaften werde die Laufbahn der Unteroffiziere abgewertet. Dem hielt das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr in der Gesetzesbegründung entgegen, es gebe schon jetzt im Truppendienst keine Unteroffizierslaufbahn mehr:
Im Gegensatz zu den Fachdienstlaufbahnen gibt es im Bereich des Truppendienstes nach der Neuordnung der Laufbahnen vor rund 15 Jahren keine Laufbahn der Unteroffiziere des Truppendienstes mehr. Die truppendienstlichen Aufgaben unterhalb der Ebene der Offiziere werden seitdem entweder von Angehörigen der Mannschaften des Truppendienstes oder der Laufbahnen der Feldwebel des Truppendienstes wahrgenommen. Dabei sind der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes auch Aufgaben zugeordnet, die durch eine deutlich umfangreiche Verantwortung gekennzeichnet sind. Diese verantwortungsvolleren Aufgaben sind nach sachgerechter Bewertung ihrer Anforderungen den Besoldungsgruppen A 6 bzw. A 6 mit Amtszulage zuzuordnen. Die derzeitige Ausgestaltung, wonach für die Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgaben nur der Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten (Besoldungsgruppe A 5 mit Zulage) zur Verfügung steht, führt dazu, dass weder anhand des Dienstgrades zu erkennen ist, wer die herausgehobene Aufgabe wahrnimmt, noch diesem Zuwachs an Verantwortung und Aufgaben monetäre Rechnung getragen wird.
Die Tauglichkeit der Bezeichnungen für die neuen Dienstgrade wurde bundeswehrintern wissenschaftlich und militärhistorisch bestätigt.
Auch wenn es nun Vorgaben für das Auswahlverfahren zum Korporal und Stabskorporal gibt – wie die Dienstgradabzeichen aussehen werden, ist noch nicht, nun ja, amtlich bestätigt. Dafür fehlt nämlich noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wie das Verteidigungsministerium mitteilte:
Der Bundespräsident setzt Dienstgradbezeichnungen lediglich deklaratorisch fest. Seine für die Dienstgradabzeichen erforderliche konstitutive Anordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
(Archivbild April 2020: Ein Oberstabsgefreiter bei der Ausbildung zum Richtschützen im Schützenpanzer Puma auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz – Maximilian Schulz/Bundeswehr)
@Metallkopf: Es wird den Korporal auch in Stäben geben. Der Schwerpunkt (und hier insbesondere für die beiden ersten Jahreskontingente) wurde auf die Truppenstruktur gelegt.
In den folgenden Jahren (nach erfolgreichem Durchgang für die Jahre 2021 und 2022) wird es mit Sicherheit zu einer Überarbeitung und Feinjustierung kommen (müssen).
Eine große Herausforderung scheint im Augenblick in der (unzureichenden) Kommunikation zu liegen … es wurde lange über den Korporal geredet und doch wurde jetzt so manch einer überrascht.
@Metallkopf sagt: 06.08.2020 um 12:37 Uhr
„Dass Mannschaftsdienstgrade bei längerer Verwendungszeit heutzutage besser bezahlt werden (müssen) sollte eigentlich niemanden verwundern.“
Im Vergleich zur freien Wirtschaft werden die Mannschaften bereits heute fürstlich bezahlt. Man darf nicht vergessen, Hauptschulabschluss reicht, eine zivile Berufsausbildung ist nicht erforderlich. Für einen Ungelernten ist das sehr attraktiv. Und wer mit Abitur oder Berufsausbildung in diese Laufbahn geht, der hat sich bewusst dafür entschieden. Der muss dann eben mit den angebotenen Rahmenbedingungen leben, was er/sie wohl kann, sonst wären sie nicht gekommen.
„Auch Mannschaftsdienstgrade wollen ggf. mit fortgeschrittenem Alter mal eine Familie gründen, an Hausbau denken, etc.“
Familie können Sie auch mit Hartz IV gründen. Und „Häusle bauen“, „dickes Auto fahren“ oder „in Urlaub fahren“ sind keine Grundrechte und muss auch niemand zwingend haben. Auch wenn wir ein Sozialstaat sind, geht es doch auch nach dem Leistungsprinzip.
Im Fazit ist festzuhalten, das heutige System inkl. Stellenbündelung für alle Dienstgradgruppen ist Mist. Und bei den Mannschaften wird es jetzt auch noch verschlimmbessert. Da wird Murks mit noch mehr Murks übertüncht.
@Ichweißwovonichrede
„… es wurde lange über den Korporal geredet und doch wurde jetzt so manch einer überrascht.“
Mag daran liegen, dass bis auf „er kommt“ nichts kommuniziert wurde. Und nun bereits medienwirksam Vorgaben zur Bewerbung an alle versendet werden ohne dass Detailfragen geklärt sind. Neben den bisher hier schon geäußerten frage ich mich insbesondere folgendes:
– Von drei identischen Mannschaftsstellen (drei Züge, jeweils eine Stelle) meiner Kompanie wurde eine ausgewählt. Die Mannschaftssoldaten fragen zu Recht „warum?“.
– Was passiert mit den Soldaten die jetzt auf der Stelle sitzen?
Neben der „gewürfelt“ wirkenden Auswahl der Dienstposten sorgen somit meiner Bewertung nach die vielen offenen Fragen für Unsicherheit. Hat auch etwas mit Kommunikation zu tun, jedoch konträr Ihrer Ansicht nicht mit Problemen beim Empfänger.
@JanLPunkt: Eigentlich gilt gleiche Aufgabe, gleiche Dotierung. Ohne die genaue Kenntnis der Dienstposten kann dazu nur geraten werden. Es gibt aber Dienstposten bei denen im Rahmen der Hebung auch die Aufgaben angepasst, bzw. geschärft werden. Und dann ist da ja noch die Herausforderung der Zuteilung in Jahresscheiben. Wenn die DP jetzt nicht bei den ersten beiden Paketen dabei sind, dann sind die vielleicht für die Folgejahre vorgesehen.
Sollte der Eindruck entstanden sein, ich sähe das Kommunikationsproblem nur beim Empfänger, dann ist dieser Eindruck falsch.
@JanLPunkt sagt: 06.08.2020 um 14:22 Uhr
„Mag daran liegen, dass bis auf „er kommt“ nichts kommuniziert wurde.“
Sorry, dass ist nicht richtig. Die Eckpunkte wurden regelmäßig auf dem G1/A1 Strang kommuniziert. Wenn sich dann nun im einen oder anderen Bataillon der S1 dazu entscheidet die Infos nicht weiterzugeben (weil ja noch nicht spruchreif bis jetzt), dann ist das seine Entscheidung, aber zu behaupten, es hätte keine Kommunikation an diejenigen gegeben, die es wissen wollten (und einen objektiven Bedarf hatten), ist schlichtweg falsch.
„– Von drei identischen Mannschaftsstellen (drei Züge, jeweils eine Stelle) meiner Kompanie wurde eine ausgewählt. Die Mannschaftssoldaten fragen zu Recht „warum?“.“
Sorry, auch das ist klar: weil man keinen Schnellschuss machen will und einfach mit der Gießkanne auskippt, sondern die Stellen nach und nach freigibt, damit man erstens eine echte Bestenauswahl treffen kann und zweitens jedes Jahr am tatsächlichen Bedarf orientiert Nachsteuern kann!
Aber auch das steht in den Unterlagen. Man muss nur lesen wollen.
„– Was passiert mit den Soldaten die jetzt auf der Stelle sitzen?“
Kann sich bewerben wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Wie jeder anderen in seinem Verband auch.
TRENNUNG
Zu all denjenigen, die die Maßnahme für überflüssig halten, sei aus Kampftruppensicht gesagt, dass sie sehr sinnvoll ist.
Beispiele: GraMaWa-TrpFhr, PzAbwTrpFhr, ZgTrp-Landser etc. etc.
Natürlich wäre es besser gewesen vor 15 Jahren den Unteroffizier Truppendienst nicht abzuschaffen, aber diese (bedauernswerte und mEn falsche) Entscheidung ist nun mal gefallen. Ein rückgängig machen würde multiple rechtliche UND operative Problem mit sich bringen. UND zudem auch nicht die Zielgruppe binden, die man mit der jetzt getroffenen Maßnahme personalwirtschaftlich erreichen will.
Noch ein Hinweis mit Blick auf das Vorgesetztenverhältnis: ja da gibt es in der Tat Ausbildungsbedarf, aber da der Korporal ja „nur“ operativer Vorgesetzter werden soll, kann man es viel zielorientierter machen, als beim „umfänglichen“ Vorgesetzten alter/normaler Art.
@Alpha November
Bzw. man versucht den Fehler einzufangen, den man gemacht hatte, als dann jeder SG bzw. OSG wurde.
Ein OSF ist ein OSF und dem redet auch keiner so schnell rein.
Und Mannschaften kämpfen tatsächlich mit einer Unmenge sehr junger, unerfahrenen, fillthegap Uffzen und Feldwebel die alle ihre Fehler machen (und machen müssen und dürfen).
Wenn denen so viel Respekt eingehaucht wie ein L oder OL im täglichen Dienst vor einem OSF haben, ist viel erreicht.
Georg sagt:
06.08.2020 um 10:11 Uhr
@ BJK2107
Der von Ihnen gemachte Vergleich eines OSG mit einem Hptm A12 in der Erfahrungsstufe 8 (mir persönlich nicht ganz unbekannt) trifft allerdings mMn nach so nicht zu. Bei einem OSG, 35 Jahre alt zu dem Hptm A12, E 8 besteht ein Unterschied im Bruttogehalt von ca. 100 %, also doppeltes Gehalt für den Hptm !“
Deshalb schrieb ich monetär. Netto sieht die Sache ganz anders aus.
Okay, ich zahle in Steuerklasse 4, der OSG vielleicht in Steuerklasse 3. Dann liegen wir Beide im Netto nicht Sooo weit weg. Wobei ich in 33 Dienstjahren insgesamt ca 6 Jahre in Lehrgängen verbracht habe.
Diese Fakten umreißen meine Gedanken.
Man bekämpft also die Inflation, in dem man mehr Geld druckt. Klingt irgendwie kontraintuitiv. Aber was soll man machen. Nacdem man die OSGs mit der Gieskann gestreut hat, mussste man ja reagieren.
Mal zum Vergleich im Jahr 2012 war jeder 5 Manschafter-Dienstposten OSG dotiert. Heute sind es 60% aller Mannschafterdienstposten.
https://s12.directupload.net/images/200807/zgkliok8.png
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Erosion auch die anern Dienstgradgrupper bis zu Unkenntlichkeit verwässert hat.
Allein von 2019 auf 2020 wurden 350 neue OTL A15 und 10 neue OTL A14, 100 neue OSF/OSB und 600 neue SF/SB DP geschaffen. Geopfert wurden dafür 1750 OF/OB Dienstposten. Und das jedes Jahr.
Hier noch die Bilanz der Generalsdienstposten der letzten Jahre:
2017: +6
2018: +5
2019: +4
2020: +4
Eventuell ist hier auch bald der 5-Sterner in Aussicht, um die 3* und 4* ausreichend Karriereperspektiven zu geben? /sarc
Wieso macht man es nicht einfach so inder Art wie die US-Armee… mit Service Stripes (so kann man auch ne ganze menge Streifen sammeln). Hätte den Vorteil, dass man nicht eine Unmege an zusätzlichen Dienstränge in die NATO-Rangcodes stopfen muss . Würde auch die interoperationalität, bzw. der Transparenz und dem Verständnis, in zusammenarbeit mit anderen Nato-Armeen erleichtern. Den Rang Oberstabsgefreiter kann man ja gerne durch die Bezeichnung Korporal ersetzen (OR-4 passt ja).
@Pio-Fritz
„Und wer mit Abitur oder Berufsausbildung in diese Laufbahn geht, der hat sich bewusst dafür entschieden. Der muss dann eben mit den angebotenen Rahmenbedingungen leben, was er/sie wohl kann, sonst wären sie nicht gekommen.“
Die Vorstellungen und Ansichten ändern sich aber im Laufe des Lebens.
Jemand, der vielleicht mit 20 nach abgebrochenem Bachelorstudium als SaZ4 (zur Überbrückung und Neuorientierung) beworben hat und dann nach 3,5 Jahren verlängert hat, will mit 27 vielleicht weitermachen, weil es ihm gefällt.
Problem ist dann aber die zukünftige Bezahlung seiner Arbeit.
Wenn sie an der Beförderung/Besoldung nichts ändern, dann verlässt dieser (wahrscheinlich gute) Soldat dann die Bundeswehr.
Ob die Bundeswehr sich das aber erlauben kann, ist eine andere Frage.
Sowieso sind diese ganzen Vergleiche „kann man schon mit Hauptschulabschluss machen“ nicht mehr realitätsnah.
Bankkaufmannlehre kann man auch mit Realschulabschluss machen und trotzdem finden sie in den Berufsschulklassen fast nur Abiturienten.
Es hat in den letzten 20 Jahren überall eine Verschiebung stattgefunden und darauf muss die Bundeswehr reagieren, sonst wird sie ihre Attraktivitäsoffensive abschreiben müssen.
@O.Punkt: Die Stimmen derer, die eine allgemeine Reform des Dienstgradgeflechts fordern werden von Jahr zu Jahr lauter.
Die Einführung des Korporal ist ein Schritt näher auf diesen Tag zu. Meine Meinung…
@AoR sagt: 07.08.2020 um 14:04 Uhr
„Die Stimmen derer, die eine allgemeine Reform des Dienstgradgeflechts fordern werden von Jahr zu Jahr lauter.“
Es wäre zu begrüßen!!
Damit könnte man zahlreiche Fehler der letzten Jahre heilen und Schieflagen geradeziehen.
@Luftikus
„Wenn sie an der Beförderung/Besoldung nichts ändern, …“
Auch ein Korporal bleibt ein Mannschafter, dem ein Uffz Befehle erteilen kann.
@O.Punkt: kleiner, aber feiner Unterschied: es ist jeder DP der Msch OSG dotiert. Die Tabelle zeigt den DstGrd der DP-Inhaber.
Die Unterscheidung ist wichtig, damit man nicht alles durcheinander wirft. Die DP für die Korporale wurden ungeachtet der aktuellen Besetzung identifiziert. Kriterium zur Hebung ist die am DP angelegte Aufgabe und deren Wertigkeit.
Bei meinem UL1 in Plön haben wir die Grundlagen der Innerenführung gelernt, was ein Befehl ist, welche Befehle nicht befolgt werden dürfen, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage die BW aufgebaut ist…
Das alles sollen die neuen Führer in der Schlamzone nicht mehr kennen? Also, haben wir dann wieder Leute, die am Ende sagen können: Ich hab nur Befehle befolgt??
@Luftikus sagt:07.08.2020 um 14:02 Uhr
Bei Ihrer argumentationsweise frage ich mich, wieso überhaupt noch jemand die Last von Lehrgängen zur Qualifizierung auf sich nehmen soll. Geben wir ihm das Geld doch einfch so.
Mal im Ernst.
Wenn ich nach meinetwegen 7,5 Jahren feststelle, ich möchte mehr oder gar BS werden, dann wechsel ich die Laufbahn. Ansonsten ist für einen Mannschaftssoldaten irgendwann einfach Schluß, egal wie gut oder schlecht. Niemand braucht den MG-Schützen, der aus dem Puma mit seinem Rollator absitzt. Nicht umsonst sind seinerzeit Mannschaftsdienstgrade mit dem 45. Geburtstag aus der Wehrüberwachung ausgeschieden.
Und die Argumentation der Schulabschlüsse, ja, die Tendenz gibt es schon lange und die Arbeitgeber lernen nicht dazu. Da werden Abiturienten ausgebildet, die dann ins Studium entschwinden, verschwendete Ressourcen. Und es gibt immer noch Hauptschulen.
Ich bin da bei @AOR, die Dienstgrade werden irgendwann neu geordnet werden müssen, weil es haufenweise Korporale und Hauptfeldwebel gibt, aber keine vernünftige Arbeitsebene mehr. Oder der Kompaniechef könnte doch auch Oberst A16 sein, damit das Verhältnis gewahrt bleibt.
Wenn aber der aktuelle Dienstposten (DP) ganz toll ist, will man nicht unbedingt die Laufbahn wechseln, weil man dann höchstwahrscheinlich nach den Lehrgängen einen anderen Dienstposten bekommt. Während des Lehrgangs ist der DP auch unbesetzt.
Man möchte nur mehr Geld oder zumindest die Aussicht in der Zukunft mehr Geld zu bekommen. Also mehr außerhalb der Stufenerhöhung.
Ich verstehe Ihre Meinung komplett, finde diese sogar richtig.
Nur kann man nichts erzwingen bei den Menschen und ihren Gefühlen/Meinungen.
Die Bundeswehr benötigt jedes Jahr neue Soldaten und steht in Konkurrenz zu anderen Arbeitsstellen.
Der Korporal ist ein Versuch (1.) einen bestimmten Typ von Menschen in die Bundeswehr zu locken und (2.) Langgediente zum Bleiben zu überreden, damit diese Dienstposten nicht auch noch neubesetzt werden müssen.
Ich kenne einen Soldaten, der will am liebsten SaZ 25 werden, aber dafür seinen Dienstposten bis zur Pension bekleiden.
Von der körperlichen und geistigen Anforderung ginge dies. Wenn er dann aber 15 Jahre lang OSG bleibt, dann ist der Anreiz vielleicht doch höher nicht zu verlängern und er scheidet aus und schon ist ein Dienstposten wieder neu zu besetzen.
Zitat Weisung:
„Damit wird zudem die Möglichkeit einer Karriere am Standort in erheblichem Maße befördert.“
@ Luftikus
Der Korporal soll doch den Uffz / StUffz in der Kampftruppe ersetzen. Also den Truppführer für was auch immer für einen Trupp.
Nur was machen wir mit dem Korporal nach dem 45. Lebensjahr, wenn alle Dienstgrade routinemäßig aus der Kampftruppe weg versetzt werden ?
Der Korporal soll keineswegs den Uffz/StUffz ersetzen; er soll eine herausgehobene Aufgabe wahrnehmen. (das „Trupp führen“ ist nur eine von 6 Arten solcher Tätigkeiten)
Natürlich ist ein Teil dieser Aufgaben durch den Wegfall der Laufbahn Unteroffizier Truppendienst freigefallen, der Einführung des Korporal liegt aber nicht darin begründet.
Er soll auch nicht den Mannschafter länger an die Bundeswehr binden, auch dies ist eine Fehlinterpretation. Die drei Jahre Verwendungsdauer kann er mit der Regelverpflichtungszeit von 12 erreichen. Einen BS für Mannschafter wird es nicht geben, somit erübrigt sich die Frage nach „altersgerechten“ Anschlussverwendungen für Mannschafter.
Ich möchte jetzt eine Lanze brechen für die Unteroffieziere, meiner Meinung nach sollte in der Dienstgradgruppe Mal nachgelegt werden schließlich wird Mann nur Uffz mit der dazu gehören Ausbildung und Schulung. In der Privatwirtschaft bekommt Mann auch nur mehr geld wenn Mann sich bemüht und nicht weil mann länger dabei ist.
@Georg sagt: 08.08.2020 um 10:25 Uhr
„Nur was machen wir mit dem Korporal nach dem 45. Lebensjahr, wenn alle Dienstgrade routinemäßig aus der Kampftruppe weg versetzt werden ?“
Schön wäre es. Durch die Überalterung unserer Armee ist das ja leider nicht mehr die Vorgabe :(
Unabhängig davon, werden Korporale wohl im Regelfall nicht BS werden (dafür gibt es keinen Bedarf) und die wenigsten werden erst mit 30 anfangen und dann mit SaZ 15+ in das von Ihnen beschriebene Altersband rutschen.
@Ichweißwovonichrede:
Nein, die von mir abgebildete Tabelle zeigt nicht die Dienstposteninhaber sondern die Stellen. Die Zahlen stammen aus dem Einzelplan 14 (2020). Da wird immer der Soll, nie der Ist-Zustand abgebildet.
„Nein, die von mir abgebildete Tabelle zeigt nicht die Dienstposteninhaber sondern die Stellen. Die Zahlen stammen aus dem Einzelplan 14 (2020). Da wird immer der Soll, nie der Ist-Zustand abgebildet.“
@O.Punkt: Dann bringen sie eine weitere (verwirrende) Zahl in die Diskussion.
Die Dienstposten werden ist der Sollorganisation abgebildet (die älteren kennen noch den Begriff STAN). Dort werden sie mit ihren Aufgaben und zahlreichen Eigenschaften hinterlegt. Der Dienstposten eines Mannschaftssoldat ist immer als S-OSG (Soldat – Oberstabsgefreifer) ausgebracht.
Natürlich erfüllen nicht alle Soldaten sofort die Vorraussetzungen um den höchsten DstGrd zu bekommen, deshalb werden im Einzelplan die Zwischendotierungen abgebildet und alimentiert. Das heißt kurz gefasst: die Zahlen der Tabelle zeigen für wieviele Dienstposten in der jeweiligen Dotierung eine „Bezahlkarte“ im Haushalt hinterlegt ist. Sie sagt jedoch nichts darüber aus wie die Dienstposten in der Sollorganisation ausgebracht sind.
Das gilt übrigens für alle Dotierungen, wenn also alle genannten Zahlen daher stammen, dann gilt auch dort: Die zahlen spiegeln nicht 1:1 die in der Sollorganisation ausgebrachten Dienstposten wider und eine Zunahme, bzw. Abnahme kann ohne Änderung der ausgebrachten Dienstposten erfolgen. Das passiert dann wenn erkannt wird das Soldaten sehr lange auf ihre Beförderung warten müssen (und die HHM zur Verfügung stehen).
@Georg sagt:08.08.2020 um 10:25 Uhr
„@ Luftikus
Der Korporal soll doch den Uffz / StUffz in der Kampftruppe ersetzen. Also den Truppführer für was auch immer für einen Trupp.“
Das sind doch alles nur Begründungsnebelkerzen, um irgendwie die ünnütze Aufbohrung einer Dienstgradgruppe zu rechtfertigen. Truppführer war ich schon als wehrpflichtiger Gefreiter und mein Gruppenführer Unteroffizier.
Das Problem sehen wir doch allenthalben, die Bw-Führung stellt fest, frühere Entscheidungen waren suboptimal. Aber ist wird nicht wieder der alte Zustand hergestellt, nein, es muss irgendetwas neues her, das den Fehler zwar nicht beseitigt, aber kaschiert.
Ein hoch auf die neuen Pommeskönige./sarc
@ Pio-Fritz
Wie die Stabsgefreiten und die Oberstabsgefreiten bei der Bw eingeführt wurden, sagte man, die Bw braucht langjährige Spezialisten (jenseits von Saz 4) ohne Vorgesetztenprofil. Das klassische Beispiel war der Omnibusfahrer, der erst den LKW-Führerschein erwerben musste, dann 10000 km Fahrpraxis erwerben musste und dann den Busführerschein machte. Dies war in der klassischen SaZ 4 Karriere nicht zu machen. Also wollte man den Mannschafter SaZ 8 und sogar 12 und die sollten dann für ihre Spezialausbildung auch höher bezahlt werden. Es gab keine Stellenbündelung G – OSG, sondern für den OSG brauchte man eine 7er Stufen Ausbildung und einen Dienstposten.
Dann kam die Abschaffung der Wehrpflicht und mit ihr das „Mannschaftersterben“. Um dem gegenzusteuern hat man versucht die vorhandenen Mannschafter auf SaZ 12 hochzuziehen, teilweise auch auf SaZ 15 oder SaZ 25 (Extremfall z.B. als Geschäftsführer Kasino, OHG).
Damit einhergehend wurde anscheinend die Stellenbündelung G – OSG eingeführt und von einer 7er Stufen Ausbildung als Voraussetzung für die SG / OSG – Beförderung war nicht mehr die Rede.
Jetzt sind wir wieder am Ausgangspunkt der Debatte. Für Truppführerverwendung (7er Stufe) soll wieder ein Spitzendienstgrad geschaffen werden. Dienstposten-gebunden und an Ausbildungsvoraussetzungen geknüpft. Damit wird den überaus langen Verpflichtungszeiten der jetzt vorhandenen Mannschafter Rechnung getragen. Irgendwann möchte halt jeder Soldat mal befördert werden um die Motivation zu erhalten.
Und jetzt mal Hand aufs Herz.
Was kostet die Manschafterbeförderung vom OSG zum Korporal, also vom A5 mit Zulage zu A6 mit Zulage ?
In der Erfahrungsstufe 5, also mit Anfang bis Mitte 30 Jahre steigt das Gehalt von 2628 Euro brutto auf 2740 Euro brutto (ohne die ca. 40 Euro Zulage).
Man sollte den langjährigen Mannschafter diese Beförderung und Gehaltssteigerung können, denn sie leisten mindestens zu viel mit ihrer 10 jährigen Diensterfahrung als die früheren Uffze und StUffze !
@Georg sagt: 10.08.2020 um 10:18 Uhr
Wir sind ja auch nicht allzu weit voneinander entfernt. Mich stört nur die Art und Weise der Problembewältigung. Es hätte keiner sein Gesicht verloren, hätte man das Rad mal 10-15-20 Jahre zurück gedreht und den Uffz TrpDst wieder eingeführt. Die zwei Lehrgänge hätte man auch noch irgendwie bündeln können.
Und wer das dann immer noch nicht gewollt hätte, nun der muß eben gehen. Man kann doch nicht krampfhaft versuchen, irgendwie über Geld als einzige Motivation Soldaten zu halten.
@ Pio-Fritz
Das größere Problem ist aus meiner Sicht, es kommen doch zu wenig neue längerdienende Mannschaftssoldaten zur Bw. (Demographie ?)
Jetzt macht man mit den Mannschaften das Gleiche was man mit den SaZ und BS gemacht hat. Man versucht ihre Dienstzeit zu verlängern. Heute mit dem Angebot des Korporal, jedoch hoffen die längerdienenden Mannschafter immer noch auf ein BS-Angebot ! Das ist die Banane vor der Nase, mit der manche auf eine Verlängerung ihrer SaZ – Zeit konditioniert werden !
@Georg sagt: 10.08.2020 um 14:21 Uhr
„Das größere Problem ist aus meiner Sicht, es kommen doch zu wenig neue längerdienende Mannschaftssoldaten zur Bw. (Demographie ?)“
Demographie ist bestimmt auch ein Problem. Aber welche Dienstzeitlänge wäre denn aus der Sicht der Bw ideal? 8 Jahre, 12 Jahre oder 15 Jahre? Wir beide wissen doch genau, dass der BS Mannschaftssoldat nicht kommen wird. Warum, das hat @Koffer schon mehrfach ausführlich erläutert, er hat da einfach recht.
Die finanzielle Vergütung in der aktiven Zeit sehe ich auch nicht als Problem. Was ist mit der Berufsentwicklung nach Ende der Dienstzeit, wenn der Soldat mit 30 oder 35 Jahren ausscheidet. Wer nicht beim Sicherheitsdienst anfangen will oder in einer Behörde als Angestellter, der braucht eine Ausbildung. Das will nicht jeder. In meinen Augen ist effektiver für die Personalgewinnung, den Interessenten aufzuzeigen, wie es nach der Dienstzeit weitergeht.
@ Pio-Fritz
Zitat: „In meinen Augen ist effektiver für die Personalgewinnung, den Interessenten aufzuzeigen, wie es nach der Dienstzeit weitergeht.“
Ich bin da voll und ganz bei Ihnen, nur die Hoffnung stirbt bei den Mannschaftsdienstgraden mit langen Verpflichtungszeiten eben zu letzt.
Welche Dienstzeitlänge ist für Mannschafter ideal ? Aus meiner Sicht kann man dies nicht pauschal sagen, aber SaZ 12 würde ich als absolute Obergrenze ansehen. Der junge Mann, die junge Frau ist am Ende seiner / ihrer Dienstzeit ca. 32 Jahre alt und das dürfte schon die oberste Grenze darstellen, für einen erfolgreichen Einstieg in einen neuen Beruf sein.
Da schließt sich der Kreis. Jeder hat so seine Meinung und seinen Standpunkt und für sich betrachtet auch ein bisschen Recht.
Keineswegs soll mit dem Korporal die Weiterverpflichtung forciert werden. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man zu dieser Annahme kommt.
Hier wird, vielleicht in Ermangelung von Informationen, eine Menge interpretiert und gemutmaßt.
Fest steht:
1. Der Mannschaftssoldat ist und wird kein militärischer Vorgesetzter mit irgendeiner Vorgesetzteneigenschaft nach VVO (und es darf auch bezweifelt werden, dass es in der Vergangenheit Mannschafter mit einer solchen gab – nicht jeder der einen Trupp führt ist ein Truppführer).
2. Die Einführung des Korporal hat nicht zum Ziel die Verpflichtungszeit der Soldaten zu erhöhen.
3. Mit dem Korporal wird nicht ausschließlich die Übernahme einer Führungsaufgabe honoriert.
4. Nach vielen Jahren (die erste Initiative zu dem Thema datiert mindestens aus 2016) geht es endlich los.
5. Besser geht immer, schlechter aber auch.
@Pio-Fritz sagt: 10.08.2020 um 14:05 Uhr
„Man kann doch nicht krampfhaft versuchen, irgendwie über Geld als einzige Motivation Soldaten zu halten.“
1. Stimme grundsätzlich zu! Attraktivität kann man im Soldatenberuf nicht (nur) über Geld erzeugen.
2. Aber der Korporal hat amS über das Geld hinaus einen weiteren sehr attraktiven Faktor. Er bietet bestimmten Landsern, die entweder aufgrund mangelnder Bildungsvoraussetzungen oder aufgrund mangelnden Interesses nicht „richtige“ Vorgesetzte werden können oder wollen die Möglichkeit zur maßgeschneiderten Förderung und Forderungen. Es ist halt etwas anderes, ob man im Jahr 2020 vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und Bürokratie zum Vorgesetzten gem. § 1 ausgebildet werden soll oder zum taktischen Truppführer (egal ob das jetzt am Ende § 3 oder 5 werden wird) im eigenen Interessenbereich!
@Ichweißwovonichrede sagt: 10.08.2020 um 18:52 Uhr
+1 grundsätzlich Zustimmung
Ausnahme:
„1. Der Mannschaftssoldat ist und wird kein militärischer Vorgesetzter mit irgendeiner Vorgesetzteneigenschaft nach VVO“
Das bewerte ich anders. Ich gehe von einem Vorgesetztenverhältnis entweder nach 3 oder 5 aus. Ich sehe nicht, wie sich eine taktische Führerstellung ohne (aufgabenbezogene) Befehlsbefugnis ergeben soll. Wenn ich z.B. vom klassischen PzAbTrpFhr (Milan/Mells) ausgehe, dann muss der Korporal natürlich den 1 bis zwei weiteren Soldaten des Trupps Befehle erteilen können. Sowohl im Gefecht, als auch möglicherweise mit Blick auf die Pflege/Bewirtschaftung des anvertrauten Materials.
@Koffer: Das mit der zeitweise (auftragsbezogenen) Vorgesetzteneigenschaft ist richtig.
Das habe ich falsch formuliert: er wird keine dauerhafte, durchgängige oder allumfassende Vorgesetzteneigenschaft bekommen.
Übrig bleibt dann der Vorgesetzte nach §5.
Am einfachsten wäre es wohl, die SLV wieder so zu verändern, dass die Beförderung zum OSG wieder eine Beförderung in den Spitzendienstgrad in der Laufbahn der Mannschaften wird und auch wieder spezielle OSG-DP eingerichtet werden. Das hat gut funktioniert. Als KpChef hatte ich bspw. drei OSG-DP in meiner Einheit. Zu diesen Soldaten haben die anderen Mannschaften aufgeblickt und diese haben Respekt genossen.
Bei einer „Begrenzung“ der Beförderung zum OSG könnte ja auch eine Auswahl fuer die Beförderung bzw. Beurteilung eingefuehrt werden. Einer selbstgemachten Dienstgrad-Inflation mit neuen Dienstgraden zu begegnen halte ich nicht fuer eine nachhaltige Strategie.
Sollte es nicht “ Einsatzu – n – fall heißen, statt Einsatzu – m – fall ?
Siehe oben : Voraussetzungen
Mit kameradschaftlichem Gruß
[Danke, in der Tat ein Schreibfehler. Ist korrigiert. Merkwürdigerweise ist das vor Ihnen fast eine Woche lang niemandem aufgefallen ;-) T.W.]
@Ichweißwovonichrede
„2. Die Einführung des Korporal hat nicht zum Ziel die Verpflichtungszeit der Soldaten zu erhöhen.“
Sehe ich vollkommen anders.
Gerade die Einführung hat (zwischen den Zeilen kommuniziert) das Ziel die Verpflichtungszeit des Mannschaftssoldaten zu erhöhen.
Zitat Artikel:
„Voraussetzungen für die Auswahl sollen diese Mannschaftssoldaten auch länger an die Bundeswehr binden – unter anderem ist vorgesehen, dass die Soldatinnen und Soldaten für die neuen Dienstgrade zu einem noch festzulegenden Stichtag
• mindestens drei Jahre lang Oberstabsgefreiter waren
• noch mindestens drei Jahre Restdienstzeit haben; gegebenfalls reicht dafür auch eine Verpflichtungserklärung- mindestens drei Jahre lang Oberstabsgefreiter waren“
@Georg
„Der junge Mann, die junge Frau ist am Ende seiner / ihrer Dienstzeit ca. 32 Jahre alt und das dürfte schon die oberste Grenze darstellen, für einen erfolgreichen Einstieg in einen neuen Beruf sein.“
Nicht in der heutigen Zeit.
Mag sein, dass bestimmte Arbeitgeber noch diese Meinung haben, aber der Großteil ist froh über jede gute Bewerbung und gute Kandidaten.
Egal ob als Auszubildender oder Quereinsteiger direkt in den Beruf.
Natürlich mangelt es dem Bewerber vielleicht an Berufserfahrung für den Job, aber das wäre mit 25 oder 45 auch der Fall.
Ich kann nur für meinen Bekanntenkreis sprechen:
Da gab es einige, die froh waren als ihre Zeit (SaZ 4 und SaZ 8) rum war und einige, die verlängern würden so lange es die Bundeswehr erlaubt (Mannschaftslaufbahn und Unteroffizierslaufbahn). Da macht sich auch keiner Gedanken um seine Zukunft nach der Bundeswehrzeit.
Der eine ist Kranführer (UoP) und der andere (OSG) fährt Soldaten auf dem Truppenübungsplatz herum und macht glaube ich auch die Teeküche oder sowas in der Art.
Die beiden Tätigkeiten kann man locker bis 50 durchziehen und sogar länger, weil in der Wirtschaft gehen Kranführer auch nicht mit 50 in Rente.
Beide sind total begeistert von der Armee und machen ihre Arbeit gerne. (ich finde, das ist schon sehr viel Wert)
Der eine wurde nicht verlängert (UoP) und der andere (OSG – 8 Jahre) hofft auf eine weitere Verlängerung – sieht aber wohl schlecht aus.
Hier hat meiner Meinung nach das Personalwesen versagt und es müssen die Lücken von 2 Soldaten wieder gefüllt werden.
Wenn es jetzt Mannschafter gibt, die eigentlich nicht (!) verlängern wollten, aber durch den Anreiz der neuen Dienstgrade doch verlängern – dann hat die Einführung eines ihrer Ziele erreicht.
Anstelle daß man auch für die Mannschaften den Berufssoldat einführt, oder dem OSTG Befehlsbefugnis gibt kramt man in alten Schubladen und führt historische Ränge ein und macht die Bundeswehr auf lange Sicht zu einer Mannschaftsarmee.
Dann kann man ja gleich neben acht Mannschaftsrängen auch noch den Generaloberst und den Feldmarschall reaktivieren.
Danke AKK und den zuständigen Entscheidern.
„Zitat Artikel:
„Voraussetzungen für die Auswahl sollen diese Mannschaftssoldaten auch länger an die Bundeswehr binden – unter anderem ist vorgesehen, dass die Soldatinnen und Soldaten für die neuen Dienstgrade zu einem noch festzulegenden Stichtag….“
@TomCruise: Das steht in dem Artikel auf der Seite hier, dass ist unbestritten. Es ist so aber weder auf der Seite der Bundeswehr so zu lesen, noch ist es den beiden zu dem Thema erlassenen Weisungen so formuliert. Mit den 3 Jahren Restdienstzeit auf dem Dienstposten nach Beförderung als Voraussetzung kann man zu der Annahme gelangen (auch der Hinweis für Bewerber mit zu wenig Restdienstzeit, man könne sich weiterverpflichten geht in diese Richtung), dennoch ist es kein „erklärtes“ Ziel; Korporal kann man in der Regelverpflichtungszeit als SaZ12 werden.
@Ichweißwovonichrede sagt: 11.08.2020 um 5:33 Uhr
„Das mit der zeitweise (auftragsbezogenen) Vorgesetzteneigenschaft ist richtig.
Das habe ich falsch formuliert: er wird keine dauerhafte, durchgängige oder allumfassende Vorgesetzteneigenschaft bekommen.
Übrig bleibt dann der Vorgesetzte nach §5.“
Ich tippe eher auf §3, denn von der Idee eines Truppführers der hierzu gesondert qualifiziert wird wäre das ein klassischer 3er. 5 ist ja immer nur für einen konkreten und jeweils gesondert zu befehlenden Einzelfall. Und das kann ich auch heute schon mit OStGefr machen. Dafür benötige ich keinen neuen Dienstgrad.
@JAB sagt: 11.08.2020 um 10:24 Uhr
„Am einfachsten wäre es wohl, die SLV wieder so zu verändern, dass die Beförderung zum OSG wieder eine Beförderung in den Spitzendienstgrad in der Laufbahn der Mannschaften wird und auch wieder spezielle OSG-DP eingerichtet werden. Das hat gut funktioniert. Als KpChef hatte ich bspw. drei OSG-DP in meiner Einheit. Zu diesen Soldaten haben die anderen Mannschaften aufgeblickt und diese haben Respekt genossen.“
1. Das wäre in der Tat eine gute Idee.
2. Aber das wäre nicht die Lösung für den Korporal, denn der OStGefr hat ja (wie jeder normale Landser, keine Führungsaufgabe!). Die Lösung hierfür wäre statt dessen die Wiedereinführung des Uffz Truppendienst. Aber damit wären andere Probleme verbunden, die man vermutlich nur im Rahmen einer großen Dienstgradstrukturreform lösen könnte.
„Ich tippe eher auf §3, denn von der Idee eines Truppführers der hierzu gesondert qualifiziert wird wäre das ein klassischer 3er. 5 ist ja immer nur für einen konkreten und jeweils gesondert zu befehlenden Einzelfall. Und das kann ich auch heute schon mit OStGefr machen. Dafür benötige ich keinen neuen Dienstgrad.“
@Koffer: Ich verweise erneut auf die Tatsache das die Aufgabe der zeitlich befristeten Führung zur konkreten Auftragserfüllung nur eins der sechs Hebungsmerkmale ist. Im Grundbetrieb unter einem militärischen (Gruppen-)Führer durch einen UmP geführt und nur bei der Auftragserfüllung dann in der Rolle des verantwortlichen Führers. Mit dem Korporal soll die Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten und die Übernahme von Verantwortung honoriert werden, mit ihm soll aber kein Ersatz für den Unteroffizier als militärischer Vorgesetzter nach §1 oder §3 etabliert werden. Die Rolle des Führers, Erziehers und Ausbilders bleibt dann bei dem nächsthöheren Vorgesetzten.
@Ichweißwovonichrede sagt: 11.08.2020 um 19:21 Uhr
„Ich verweise erneut auf die Tatsache das die Aufgabe der zeitlich befristeten Führung zur konkreten Auftragserfüllung nur eins der sechs Hebungsmerkmale ist. Im Grundbetrieb unter einem militärischen (Gruppen-)Führer durch einen UmP geführt und nur bei der Auftragserfüllung dann in der Rolle des verantwortlichen Führers.“
Kein Widerspruch. Aber auch kein Widerspruch zu §3. Beispiel: PzAbwTrpFhr. Natürlich ist der Gruppenführer ein UmP und Vorgesetzter gemäß §1. Aber da der PzAbwTrp nunmal auch aus zwei bzw. drei (je nach System) Landsern bestehen kann. Besteht aufgrund Struktur und Materialzuordnung eine Daueraufgabe, die sich mit §3 besser bewältigen lässt als mit §5. Wenn ich nur und ausschließlich §5 machen möchte, benötige ich keinen neuen Dienstgrad. Das kann ich auch auf DP-bezogene OStGefr übertragen.
@alle nicht Fachleute
Zur Erklärung: der Dissens zwischen @Ichweißwovonichrede und mir besteht hier in der Frage ob der Korporal (fachbezogener, eingeschränkter und begrenzter) „echter“ Vorgesetzter eines zwei oder drei Mann-Trupps werden kann (nicht muss, liegt am konkreten DP), dass wäre dann §3 oder ob er nur ein „OStGefr+ Bezahlung und Sonderschulterklappe“ ist, dem jeweils für konkrete (z.B. taktische) Aufgaben im Einzelfall zeitlich und räumlich eingeschränkt Führungsaufgaben übertragen werden, dass wäre dann §5.
Conclusio: wir werden sehen ;)
Podcast Bundeswehr zum Korporal: Leistungsprinzip.
@bundeswehrInfo
„Wir werden das Leistungsprinzip wieder stärken,“ sagt Oberst Hartmann des @BMVg_Bundeswehr
Er ist zu Gast in der neuen Folge des #Podcast der #Bundeswehr. Diesmal dreht sich alles rund um den neuen Dienstgrad Korporal.
https://t.co/4rOQSG2OYn?amp=1
Die geplante Einführung der Dienstgrade Korporal und Stabskorporal für bewährte Mannschaften im Dienstgrad Stabs-/Oberstabsgefreiter ist eine „Mogelpackung“,die helfen soll,von den elementaren Problemen in den Streitkräften medienwirksam abzulenken.Damit mutieren die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier zu „Hilfsarbeitern“ und „Handlangern“.
G.Künze
StFw d.R.
@Gerd Künze sagt: 15.08.2020 um 9:58 Uhr
„Die geplante Einführung der Dienstgrade Korporal und Stabskorporal für bewährte Mannschaften im Dienstgrad Stabs-/Oberstabsgefreiter ist eine „Mogelpackung“,die helfen soll,von den elementaren Problemen in den Streitkräften medienwirksam abzulenken.“
Man kann ja berechtigte Kritik anbringen (siehe dazu weiter oben einige andere Kommentatoren), aber man sollte sich schon auf Fakten stützen ;)
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Einführung eines neuen Dienstgrades irgendjemanden in der Republik „medienwirksam ablenkt“?! Die Gala? Die Blitz-Illu?
„Damit mutieren die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier zu „Hilfsarbeitern“ und „Handlangern“.“
Die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier haben bereits mit Abschaffung des Unteroffiziers im Truppendienst eine einzige Aufgabe: in Fachtätigkeiten ohne allgemeine Leitungsaufgabe eingesetzt und unter Führung von Feldwebel zu werden.
Das ändert sich in keiner Weise durch neue Dienstgrade für Landser.
Warum sollte sich also also jetzt etwas durch die Korporale für die Uffz/StUffze ändern? z.B. als Truppführer in einer PzAbwGrp werden Uffz/StUffz ja sowieso nicht verwendet. Und im Rahmen z.B. von technischen Zügen sind im Rahmen ihrer Fachaufgabe (!) auch jetzt bereits und auch in Zukunft Uffz/StUffze als TrpFhr eingesetzt.
Also was hat das jetzt mit Koporalen zu tun?