Neue Dienstgrade Korporal und Stabskorporal „für die leistungsstärksten Mannschaften“

Die Bundeswehr führt zum 1. Oktober kommenden Jahres zwei neue Dienstgrade für Mannschaften ein: Mit dem Korporal und dem Stabskorporal soll vor allem für längerdienende Mannschaftssoldaten ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Die ersten Vorgaben für das Auswahlverfahren legte das Verteidigungsministerium jetzt fest; auf die neuen Dienstgradabzeichen muss die Truppe aber noch ein bisschen warten.

Die Grundlage für die neuen Dienstgrade war im vergangenen Jahr mit dem so genannten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz gelegt worden: In der Besoldungsgruppe A6 wurden der Korporal und der Stabskorporal neu geschaffen; eine Stufe oberhalb des bisher höchsten Mannschaftsdienstgrades Oberstabsgefreiter, der in der Besoldungsgruppe A5 mit Zulage eingeordnet ist. Für die leistungsstärksten Mannschaften im Dienstgrad Oberstabsgefreiter bietet die dazu zu treffenden Verwendungsauswahlentscheidung die Chance einer leistungsabhängigen Förderung auf besonders herausgehobenen Dienstposten, heißt es in einer gemeinsamen Weisung der Ministeriumsabteilungen Personal und Führung Streitkräfte von Ende Juli.

Zunächst sollen in einem Pilotprojekt 1.000 dieser Dienstposten zum 1. Oktober 2021 eingerichtet werden, weitere 400 zum 1. April 2022. Nach Angaben der Bundeswehr sind bis 2031 insgesamt rund 5.000 Korporale und Stabskorporale in der Truppe vorgesehen.

Die jetzt festgelegten Voraussetzungen für die Auswahl sollen diese Mannschaftssoldaten auch länger an die Bundeswehr binden – unter anderem ist vorgesehen, dass die Soldatinnen und Soldaten für die neuen Dienstgrade zu einem noch festzulegenden Stichtag

• mindestens drei Jahre lang Oberstabsgefreiter waren

• die so genannten dienstpostengebundenen Anforderungsvoraussetzungen erfüllen

• sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art oder nach einem Einsatzunfall in der so genannten Schutzzeit befinden

• in einem Verband dienen, dem der Korporalsdienstposten organisatorisch zugeordnet ist

• noch mindestens drei Jahre Restdienstzeit haben; gegebenfalls reicht dafür auch eine Verpflichtungserklärung

In der Weisung betonen die Abteilungen des Ministeriums, dass die künftigen Korporale und Stabskorporale vor allem als militärische Führer auf der Mannschaftsebene gewünscht sind:

Die kleine Kampfgemeinschaft ist die Keimzelle soldatischer Gemeinschaft und das Fundament der Kameradschaft; in ihr entstehen feste Bindungen und eine entsprechende Prägung. Art und Stärke der in ihr gewachsenen zwischenmenschlichen Beziehungen entscheiden im Friedensbetrieb über die Stimmung und Leistung einer Truppe und im Einsatz oder der Mission über die Standfestigkeit unter außergewöhnlichen seelischen und körperlichen Belastungen. Vor diesem Hintergrund ist für das Pilotverfahren die Besetzung der auf der Verbandsebene / in Dienststellen mit verbandsähnlicher Struktur ausgebrachten Spitzendienstposten in der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes mit Verbandsangehörigen maßgeblich. Damit wird zudem die Möglichkeit einer Karriere am Standort in erheblichem Maße befördert.

Kritiker auch aus der Truppe selbst hatten die Befürchtung geäußert, mit zusätzlichen Dienstgraden für Mannschaften werde die Laufbahn der Unteroffiziere abgewertet. Dem hielt das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr in der Gesetzesbegründung entgegen, es gebe schon jetzt im Truppendienst keine Unteroffizierslaufbahn mehr:

Im Gegensatz zu den Fachdienstlaufbahnen gibt es im Bereich des Truppendienstes nach der Neuordnung der Laufbahnen vor rund 15 Jahren keine Laufbahn der Unteroffiziere des Truppendienstes mehr. Die truppendienstlichen Aufgaben unterhalb der Ebene der Offiziere werden seitdem entweder von Angehörigen der Mannschaften des Truppendienstes oder der Laufbahnen der Feldwebel des Truppendienstes wahrgenommen. Dabei sind der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes auch Aufgaben zugeordnet, die durch eine deutlich umfangreiche Verantwortung gekennzeichnet sind. Diese verantwortungsvolleren Aufgaben sind nach sachgerechter Bewertung ihrer Anforderungen den Besoldungsgruppen A 6 bzw. A 6 mit Amtszulage zuzuordnen. Die derzeitige Ausgestaltung, wonach für die Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgaben nur der Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten (Besoldungsgruppe A 5 mit Zulage) zur Verfügung steht, führt dazu, dass weder anhand des Dienstgrades zu erkennen ist, wer die herausgehobene Aufgabe wahrnimmt, noch diesem Zuwachs an Verantwortung und Aufgaben monetäre Rechnung getragen wird.
Die Tauglichkeit der Bezeichnungen für die neuen Dienstgrade wurde bundeswehrintern wissenschaftlich und militärhistorisch bestätigt.

Auch wenn es nun Vorgaben für das Auswahlverfahren zum Korporal und Stabskorporal gibt – wie die Dienstgradabzeichen aussehen werden, ist noch nicht, nun ja, amtlich bestätigt. Dafür fehlt nämlich noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wie das Verteidigungsministerium mitteilte:

Der Bundespräsident setzt Dienstgradbezeichnungen lediglich deklaratorisch fest. Seine für die Dienstgradabzeichen erforderliche konstitutive Anordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

(Archivbild April 2020: Ein Oberstabsgefreiter bei der Ausbildung zum Richtschützen im Schützenpanzer Puma auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz – Maximilian Schulz/Bundeswehr)