Neue Dienstgrade Korporal und Stabskorporal „für die leistungsstärksten Mannschaften“
Die Bundeswehr führt zum 1. Oktober kommenden Jahres zwei neue Dienstgrade für Mannschaften ein: Mit dem Korporal und dem Stabskorporal soll vor allem für längerdienende Mannschaftssoldaten ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Die ersten Vorgaben für das Auswahlverfahren legte das Verteidigungsministerium jetzt fest; auf die neuen Dienstgradabzeichen muss die Truppe aber noch ein bisschen warten.
Die Grundlage für die neuen Dienstgrade war im vergangenen Jahr mit dem so genannten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz gelegt worden: In der Besoldungsgruppe A6 wurden der Korporal und der Stabskorporal neu geschaffen; eine Stufe oberhalb des bisher höchsten Mannschaftsdienstgrades Oberstabsgefreiter, der in der Besoldungsgruppe A5 mit Zulage eingeordnet ist. Für die leistungsstärksten Mannschaften im Dienstgrad Oberstabsgefreiter bietet die dazu zu treffenden Verwendungsauswahlentscheidung die Chance einer leistungsabhängigen Förderung auf besonders herausgehobenen Dienstposten, heißt es in einer gemeinsamen Weisung der Ministeriumsabteilungen Personal und Führung Streitkräfte von Ende Juli.
Zunächst sollen in einem Pilotprojekt 1.000 dieser Dienstposten zum 1. Oktober 2021 eingerichtet werden, weitere 400 zum 1. April 2022. Nach Angaben der Bundeswehr sind bis 2031 insgesamt rund 5.000 Korporale und Stabskorporale in der Truppe vorgesehen.
Die jetzt festgelegten Voraussetzungen für die Auswahl sollen diese Mannschaftssoldaten auch länger an die Bundeswehr binden – unter anderem ist vorgesehen, dass die Soldatinnen und Soldaten für die neuen Dienstgrade zu einem noch festzulegenden Stichtag
• mindestens drei Jahre lang Oberstabsgefreiter waren
• die so genannten dienstpostengebundenen Anforderungsvoraussetzungen erfüllen
• sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art oder nach einem Einsatzunfall in der so genannten Schutzzeit befinden
• in einem Verband dienen, dem der Korporalsdienstposten organisatorisch zugeordnet ist
• noch mindestens drei Jahre Restdienstzeit haben; gegebenfalls reicht dafür auch eine Verpflichtungserklärung
In der Weisung betonen die Abteilungen des Ministeriums, dass die künftigen Korporale und Stabskorporale vor allem als militärische Führer auf der Mannschaftsebene gewünscht sind:
Die kleine Kampfgemeinschaft ist die Keimzelle soldatischer Gemeinschaft und das Fundament der Kameradschaft; in ihr entstehen feste Bindungen und eine entsprechende Prägung. Art und Stärke der in ihr gewachsenen zwischenmenschlichen Beziehungen entscheiden im Friedensbetrieb über die Stimmung und Leistung einer Truppe und im Einsatz oder der Mission über die Standfestigkeit unter außergewöhnlichen seelischen und körperlichen Belastungen. Vor diesem Hintergrund ist für das Pilotverfahren die Besetzung der auf der Verbandsebene / in Dienststellen mit verbandsähnlicher Struktur ausgebrachten Spitzendienstposten in der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes mit Verbandsangehörigen maßgeblich. Damit wird zudem die Möglichkeit einer Karriere am Standort in erheblichem Maße befördert.
Kritiker auch aus der Truppe selbst hatten die Befürchtung geäußert, mit zusätzlichen Dienstgraden für Mannschaften werde die Laufbahn der Unteroffiziere abgewertet. Dem hielt das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr in der Gesetzesbegründung entgegen, es gebe schon jetzt im Truppendienst keine Unteroffizierslaufbahn mehr:
Im Gegensatz zu den Fachdienstlaufbahnen gibt es im Bereich des Truppendienstes nach der Neuordnung der Laufbahnen vor rund 15 Jahren keine Laufbahn der Unteroffiziere des Truppendienstes mehr. Die truppendienstlichen Aufgaben unterhalb der Ebene der Offiziere werden seitdem entweder von Angehörigen der Mannschaften des Truppendienstes oder der Laufbahnen der Feldwebel des Truppendienstes wahrgenommen. Dabei sind der Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes auch Aufgaben zugeordnet, die durch eine deutlich umfangreiche Verantwortung gekennzeichnet sind. Diese verantwortungsvolleren Aufgaben sind nach sachgerechter Bewertung ihrer Anforderungen den Besoldungsgruppen A 6 bzw. A 6 mit Amtszulage zuzuordnen. Die derzeitige Ausgestaltung, wonach für die Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgaben nur der Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten (Besoldungsgruppe A 5 mit Zulage) zur Verfügung steht, führt dazu, dass weder anhand des Dienstgrades zu erkennen ist, wer die herausgehobene Aufgabe wahrnimmt, noch diesem Zuwachs an Verantwortung und Aufgaben monetäre Rechnung getragen wird.
Die Tauglichkeit der Bezeichnungen für die neuen Dienstgrade wurde bundeswehrintern wissenschaftlich und militärhistorisch bestätigt.
Auch wenn es nun Vorgaben für das Auswahlverfahren zum Korporal und Stabskorporal gibt – wie die Dienstgradabzeichen aussehen werden, ist noch nicht, nun ja, amtlich bestätigt. Dafür fehlt nämlich noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, wie das Verteidigungsministerium mitteilte:
Der Bundespräsident setzt Dienstgradbezeichnungen lediglich deklaratorisch fest. Seine für die Dienstgradabzeichen erforderliche konstitutive Anordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
(Archivbild April 2020: Ein Oberstabsgefreiter bei der Ausbildung zum Richtschützen im Schützenpanzer Puma auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz – Maximilian Schulz/Bundeswehr)
Na mal schaun wie lange es dauert bis die Beförderungen eingeklagt werden von Menschen die sich übergangen fühlen
„, … dass weder anhand des Dienstgrades zu erkennen ist, wer die herausgehobene Aufgabe wahrnimmt, noch diesem Zuwachs an Verantwortung und Aufgaben monetäre Rechnung getragen wird“
Argumentiert sich das Ministerium um die eigene Achse?
Vergleiche: Hptm A11/12, Oberstlt A14/15, Oberst A16/B3 – … optische Spiegelung im Dstgrd, wer herausgehobene Aufgabe, usw, besteht nicht! Wer nicht die betreffende Dienststellung der Person kennt, kann nichts zuordnen.
„… als militärische Führer auf der Mannschaftsebene …“ hört sich gut an, besteht damit doch Aussicht, dass die Masse der Dienstposten nicht in Stäben verschwindet. Längerfristige Bindung passt.
Aus der Historie, einem guten HptGefr SaZ 4 konnte stets die PzKp anvertraut werden, um sie in den TB, resp zum Sport zu führen. Und, btw., nicht eben selten führte er den KPz als Kdt.
Aber nun ja, mit höherer Besoldung steigt verständlicherweise das Leistungsvermögen. Oder zweifelt jemand?
Das heißt man hat die Uffz o.P. aus dem Truppendienst entfernt, nur um sie jetzt quasi in der Manschaftslaufbahn wieder einzuführen oder wie ist das zu verstehen?
Wo ordnen sich Korporal und Stabskorporal dann eigentlich im NATO-Rangcode ein?
Der Ganze Vorgang erscheint von Außen betrachtet reichlich absurd. Erst schafft man den Truppendienst Uffz ab, dann stellt man fest, dass man eine Lücke in der Hierarchie geschafen hat. Anstatt das jetzt einfach zurückzudrehen werden zwei neue Dienstgrade hinzuerfunden. Es scheint so, als wolle man um Gottes Willen nicht zugeben, dass man einen Fehler gemacht hat. Für das was die British Army mit zwei Dienstgraden abbildet, benötigt die Bundeswehr heute sechs – in Zukunft nun acht (!). Mir scheint, was diese Armee wirklich dringend benötigt ist eine Trennung von Besoldung und Dienstgrad mit anschließender Entschlackung des aufgeblähten Systems. Aber vieleicht verstehe ich auch nicht wie die BW heute funktioniert. Gibt es irgendwelche zwingenden fachliche Gründe jenseits der altbekannten Problematik deutscher Beamtenbesoldungs-Logik?
Revolutionäre Idee für die Kennzeichnung.
Für den Korporal ein U auf der Schulter und für den Stabskorporal ein geschlossenes U.
Schon rein begrifflich steht der Korporal dem Uffz ohne Portepee ziemlich gleich und ist (gem. kurzer Recherche) bei vielen Streitkräften der niedrigste Unteroffiziersdienstgrad.
Oberstabsgefreiter <- die laufende Pommesbude
gab es zu meiner Zeit äußerst selten, aber das war auch zu Wehrplichtzeiten..
im Truppendienst keine Unteroffizierslaufbahn
Frage dazu: D.h. in der Truppe gibt es faktisch keine Dienstgrade zwischen dem Oberstabsgefreiter und dem Feldwebel? oder wie hab ich das zu verstehen?
Nachdem man den Oberstabsgefreiten schon inflationär verteilt hat, wird man das mit dem Korporal doch bestimmt auch hinbekommen. Bringt nichts, außer noch mehr Verdruß bei den Soldaten, die meinen, sie seine zu Unrecht nicht berücksichtigt worden.
Vielleicht liegt es auch daran, daß die Mannschafter zu schnell befördert werden? Wie ist die Stellung ggü. den Uffz und StUffz (waren früher z.B. Geschützführer)? Sollte man nicht eher diese stärken, z.B. mit mehr Verantwortung? Mit der neuen Regelung haben wir acht (8) Mannschaftsdienstgrade!
Wenn ich einen SG/OSG zum GrpFhr weiterbilden und einsetzen möchte brauche ich dazu keinen neuen Dienstgrad.
„… dass weder anhand des Dienstgrades zu erkennen ist, wer die herausgehobene Aufgabe wahrnimmt, …“
Wenn ich z.B. in einem Brigadestab einen Hauptmann sehe weiß ich auch nicht, ob dieser eine „herausgehobene“ Aufgabe (z.B. Abteilungsleiter) ausführt. Seine / ihre Vorgesetzten und seine / ihre Leute werden es schon wissen, und das ist das, was wichtig ist.
Hm. Besoldungsgruppe A6 für den höchsten Mannschafter, Besoldungsgruppe A9 für den Leutnant als niedrigsten Offizier.
Wie quetscht man denn in diese enge Lücke die fünf Feldwebeldienstgrade rein? Da ist doch heute schon der Frust recht offensichtlich, weil die Differenz in der Besoldung zu längerdienenden ‚Hauptschülern mit Führerschein‘ verschwindend gering ist. Unbenommen, dass diese auch ein solides Salär verdient haben, sehe ich halt schon noch einen Unterschied zu Fw, die ihren Bachelor oder Meister gemacht haben…
Da wären mir tätigkeitsbezogene Zulagen doch leichter zu vermitteln, als ein weiteres Verschwimmen der Stufen.
Man hätte den Korporal zu einem Fachdienerdienstgrad machen sollen und den Uffz wieder zum Unterführer.
Die Beförderungszeiten für die Mannschaften erhöhen und entzerren sollen.
Und eine Leistungszulage für die OSG’s schaffen. So das jeder Einheitsführer 10% seiner OSG mit Zulage versehen kann.
Wir erfunden stattdessen das Rad und den Karren neu.
„ als militärische Führer auf der Mannschaftsebene “
Mit welchem Vorgesetztenverhältnis soll denn da geführt werden?
Wird dann an den DP eines Korporals automatisch ein Paragraph 5 VorgV-Vorgesetztenverhältnis gekoppelt?
@Dave: Inhaltlich stimme ich Ihnen voll zu. Allerdings schlage ich revolutionär vor: Winkel mit Spitze (alternativ nach oben oder unten) ohne U. Stabskorporal dann zwei Winkel.
Naja, wenigstens haben die OSGs jetzt wieder nen Grund, Leistung zu bringen… Das ist teilweise ein Trauerspiel… Gerade die, welche den UA nicht schaffen.
Wenn mich einer unserer OSG als Kraftfahrer von A nach B fährt, ich als A12 mit höchster Erfahrungsstufe 8 den Gehaltsvergleich anstelle, dann sind die monetären Unterschiede „gefühlt“ gering. Da hat weiter oben der Kommentator Stöber den Kern schon erkannt.
1989 hatte ich, nach zusammen sechs Monaten UL1 und 2, jeweils mil und fachlich, den Dienstgrad Uffz und A5 Besoldung.
Schade, dass die Anforderungen so minimiert werden.
Vielleicht auch ein Beweis für die schulische Bildungsmisere, die durch die Bw staatlich wieder aufgefangen wird. Plus Stichwort ZAV.
Überflüssig, wie ein Kropf.
Da eh überall das Senioritätsprinzip gilt, bekommt jetzt schon ein OSG mit 9 Jahren Dienstzeit mehr, als ein Feldwebel frisch vom Lehrgang.
Als ob irgendein SaZ „Grabstein“ Mannschaften Wert auf Dienstgrade legen würde.
Der hat sich ja bewusst gegen eine Uffz-Laufbahn und damit die Ochsentour entschieden und will halt in der heimatlichen Kaserne dienen. Das ist voll okay.
Was kommt dann als nächstes? Der Ober- und Hauptstabsunteroffizier (mit entsprechenden „Pickeln“ in der „Rennbahn“) ?
Der Generalfeldwebel (mit goldenem Eichenlaub um die Winkel)?
Bei der ganzen Dienstposteninflation ist bald die Absitzstärke eines Puma bei 1 OLt und 5 HFw…
…aber was rege ich mich da noch auf?!….
Donnerwetter! Dann haben wir also auf Mannschaftsebene acht Dienstgrade, vom Schützen bis zum Stabskorporal. Ob das zu mehr Leistungsbereitschaft führt? Ich habe da meine Zweifel. Es gab früher den Obergefreiten mit sehr langer Dienstzeit und viel Einsatzbereitschaft und Fachkenntnis ohne diese hohen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Mannschaftsdienstgrade. Aber nun gut. Vielleicht ist es ja eine gute Maßnahme.
Wie wäre es denn mit einem x? Zur Not halt 6-7 Pommes. An dem x sollte ich mir die Design-Rechte sichern :)
Jetzt mal unbenommen, dass es mEn (und viele Kommentatoren sehen das hier im Faden ja offensichtlich auch so) ein schwerer Fehler war den Uffz (UoP) Truppendienst abzuschaffen, und das der neue Dienstgrad jetzt nur das Heilen der damaligen Fehlentscheidung war…
Aber abgesehen davon finde ich es überraschend, dass wirklich nahezu alle Forderungen der Truppe erfüllt werden:
– DP nur auf der Truppenebene, keine Ämterschschranzen
– Begrenzung der DP in Anzahl um tatsächliche Führungsaufgaben (Truppebene) zu belohnen und nicht als bloßes Vehikel einer weiteren Dienstgradinflation zu dienen
– Bindung der Bewerbung an den eigenen Verband, damit auch tatsächlich Vergleichbarkeit mit den „echten“ Konkurrenten und nicht fiktiv mit irgendwelchen Punktesummen in ewig langen Listen in Köln
– Entscheidung liegt faktisch bei den Chefs/Kdr (formal beim BAPersBw, aber durch die Form des Verfahren de facto eben im Verband)
Einziger Wermutstropfen (mal abgesehen von der „Ursünde“ der Abschaffung der UoP Truppendienst) ist die in der Tat etwas unglückliche Eingruppierung als A6 (also vergleichbar mit dem StUffz, nicht mit dem „gleichwertigen“ Uffz). Aber das ist der Tatsache geschuldet, dass man im Zuge der OStGefr „Verallgemeinerung“ aller Mannschaften es unterlassen hat den OStGefr von der ehemals angemessen A5 auf A4 abzustufen.
Aber das lässt sich leider nur im Rahmen einer größeren Besoldungs- und Dienstgradreform heilen und die sehe ich in den nächsten Jahren nicht anstehen :(
Pio-Fritz sagt:
04.08.2020 um 15:00 Uhr
„Nachdem man den Oberstabsgefreiten schon inflationär verteilt hat, wird man das mit dem Korporal doch bestimmt auch hinbekommen. Bringt nichts, außer noch mehr Verdruß bei den Soldaten, die meinen, sie seine zu Unrecht nicht berücksichtigt worden.“
Da es – bis 2031 – maximal 5000 Korporal-Dienstposten
für ca. xxxxx SaZ-Mannschaften geben wird, kann keine Inflation eintreten. Bei 5000 ist Schluss.
Zusätzlich kann man sich nur für Dienstposten
bewerben, bzw. vorgeschlagen werden, die im
eigenen Verband ausgebracht sind…
…wenn man alle anderen von T.W. oben
genannten Bedingungen erfüllt.
@all
„Zusätzlich kann man sich nur für Dienstposten bewerben, bzw. vorgeschlagen werden, die im eigenen Verband ausgebracht sind…“
„DP nur auf der Truppenebene, keine Ämterschschranzen“
„Entscheidung liegt faktisch bei den Chefs/Kdr“
Wer glaubt, daß das (juristisch) Bestand hat? Wie sieht es bei ZSanDstBw, CIR u.a. aus? Bei einer Versetzung? Ist der DG dann an die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit gekoppelt?
Der Msch im Heer wird eben genau nicht vollverantwortlicher militärischer Führer und wird nicht die Bereiche Führer, Erzieher und Ausbilder abdecken. Und auch in Stäben wird es den Korporal geben, später halt. Und nicht nur zeitlich befristete Führungsaufgaben… es gibt 6 unterschiedliche Kriterien!
@Bow: Dahinter ein Dingo und n Wolf mit den Mannschaften, welche die Arbeit machen und das Gepäck tragen, geführt von nem Korporal.
Letzterer muss sich dann vom Chor der (z. T Neckermann-) HptFw unterschiedliche Befehle anhören, wie es „eigentlich“ besser geht.
Der OL meldet derweil Vollzug am SEM, welches der HG bedient.
Der erfahrene Stuffz TrpDst nach 10 Jahren Dienstzeit, seines Zeichens letzter seiner Art, ist im Wolf sitzen geblieben. Zu tief die Narben der DisZis weil er mehrfach vor versammeltem Zug Portepees inhaltlich gefaltet hat… /SCNR
@Koffer
Eben. Sehen wir doch erst mal, was dabei herauskommt. Angeblich ist man ja darauf vorbereitet, später noch nachzubessern.
Mich interessiert, welches Dienstgradabzeichen die Korporale führen werden…
„In der Weisung betonen die Abteilungen des Ministeriums, dass die künftigen Korporale und Stabskorporale vor allem als militärische Führer auf der Mannschaftsebene gewünscht sind:“
Ein militärischer Führer führt gem. WStG §2 (2), dazu ist in SG §1 (3) definiert, wer militärischer Vorgesetzter ist. Wird das dann noch nachgezogen? Oder muss alles über §5 VorgV geregelt werden? Das wäre dann ja widersinnig.
Wenn aber militärischer Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades, dann bitte auch Ausbildung. Nicht umsonst gab es früher den UL, der eben alle die notwendigen Inhalte hatte (Innere Führung, Menschenführung, Wehrrecht usw).
Bin mal gespannt, wie das dann in der Truppe sich so gestaltet. Hätte nicht sein müssen, wenn der SG und OSG sparsam für genau das Spitzenpersonal vergeben worden wäre. Aber SG kannste nach 4 Jahren als Chef nicht mal ablehnen oder verweigern, selbst wenn der Kamerad sich zu 0% dazu eigent, befördert zu werden.
Den Ausführungen von BJK2107 ist nichts hinzuzufügen!
Ich bin ja mal gespannt, wie das Ganze bei der Marine aussehen wird. Gemäß vorläufiger Planung gibt’s dann pro Schiff 2 und pro Boot eine Koporalsstelle. Allerdings haben wir auf den Einheiten massig Unteroffiziere ohne Portepee im Fachdienst, die den Mannschaften in ihrem Bereich ja auch vorgesetzt sind. Und dann soll im Extremfall der Maat A5 dem Stabskorporal A6Z Befehle erteilen? Stelle ich mir schwierig vor. Damit wird die Hierarchie noch mehr auf den Kopf gestellt als ohnehin schon.
Und etwas vergleichbares wie den Gruppenführer als herausgehobene Verwendung für einen Mannschaftssoldaten gibt’s bei uns auch nicht. Die 2 Stellen pro Schiff scheinen daher recht willkürlich gewählt bei 5 Hauptabschnitten mit je bis zu 20 Mannschafterstellen.
„In der Weisung betonen die Abteilungen des Ministeriums, dass die künftigen Korporale und Stabskorporale vor allem als militärische Führer auf der Mannschaftsebene gewünscht sind:“
Militärische Führer führen gem. §2(2) WStG. Im SG §1(3) ist definiert, wer militärischer Vorgesetzter ist. Werden jetzt VorgV usw. angepasst?
Dass alles auf §5 VorgV zu setzen, macht ja keinen Sinn.
Wenn aber militärischer Vorgesetzter, dann muss auch Ausbildung (MeFü, InFü, Wehrrecht usw). Das war ja auch ein großer Part des Unteroffizier-Lehrgangs und ist das notwendige Handwerkszeug, um ein militärischer Führer zu sein, der ein Befehl erteilen kann/muss und Anspruch auf Gehorsam hat (wir sind hier immer noch bei den Streitkräften und nicht im Kegel-Verein).
Solche Kunst-Gestaltungen kommen eben heraus, wenn man SG und OSG wie Konfetti um sich streut, anstatt diese als echte Spitzen-Dienstposten zu betrachten. Jetzt machen wir neue Spitzen…
Da bin ich mal gespannt wenn der erste Korporale vor mir steht. Ich selbst bin Stuffz d.R. und noch ein richtiger, aös Gefreiter angefangen und hochgearbeitet zum SU.
Das ein Korporale das gleiche Gehalt beziehen soll find ich schon sehr entmutigend den Uffz`en und Stuffz`en gegenüber. Wie soll das dann auf meinen Zukünftigen Wehrübungen laufen? Ein Stabs Korporale der als Mannschafter genauso viel zu sagen hat wie ich der durch die Unteroffizierschule gegangen ist und in seiner Verwendung eine entsprechende Ausbildung abschließen musste + Sprachenschule und und und…. . Müssen die das dann auch alles machen?
Wenn ja, warum nicht den Uffz und Stuffz stärken? Warum nicht dem OSG die Gelegenheit geben als Uffz oder Stuffz die Bundeswehr zu verlassen. Früher wurde auch jeder gute SaZ 12 noch kurz vor seinem Ausscheiden HFw obwohl bei OFw eigentlich Schluss gewesen wäre.
Alles etwas komisch wenn man das so betrachtet.
@
AoR sagt:
04.08.2020 um 17:00 Uhr
“
Naja, wenigstens haben die OSGs jetzt wieder nen Grund, Leistung zu bringen… Das ist teilweise ein Trauerspiel… Gerade die, welche den UA nicht schaffen.
“
Das System Bundeswehr mit Entzug/Aufweichung der Verantwortung und des ‚übermäßigen Verfolgen von Fehlern‘ einerseits und dem Unterdrücken von Eigeninitiative andererseits ist doch genau darauf ausgelegt, dass nur Dienst nach Vorschrift gemacht wird. Und wenn der OSG in all seiner Dienstzeit ein paar mal schwer angegangen wurde, weil irgendwem was nicht ganz so gepasst hat, dann kann man halt auch nichts anderes mehr erwarten. Ich denke, wer was will, wechselt eh die Laufbahn und wer das nicht will, der bringt auch nicht mehr Leistung. Oder anders gesagt: Wer keine Leistung bringt, hätte ja gar nicht erst OSG werden müssen/dürfen. Ein neuer Dienstgrad ändert da nichts, sondern verschiebt das Problem also höchstens.
Bisher wurde folgendes zur Visualisierung genutzt:
Man nehme eine Schulterklappe HG und verbinde die 3 Streifen zu einem breitem Streifen – fertig ist der Korporal.
Man nehme eine Schulterklappe SG und verbinde die 3 Streifen zu einem breitem Streifen – fertig ist der Stabskorporal.
Bow sagt:
04.08.2020 um 17:34 Uhr
.
Als ob irgendein SaZ „Grabstein“ Mannschaften Wert auf Dienstgrade legen würde.
Der hat sich ja bewusst gegen eine Uffz-Laufbahn und damit die Ochsentour entschieden und will halt in der heimatlichen Kaserne dienen. Das ist voll okay.“
Oder er hat den UL nicht gepackt, zwei Anläufe nicht. Dienen sehr heimatnah (Flugabwehrraketenstellung Belum 2000m von daheim) ein sehr gutes Motiv. Aber auch als Uffz wäre er dort geblieben.
@muck
Wundert mich das die noch nicht gezeigt werden, wahrscheinlich wartet man die Billigung durch den Bundespräsidenten ab. In einem Vortrag letztes Jahr habe ich die geplanten Abzeichen mal gesehen. Es sind jedenfalls nicht 6/7 „Pommes“ sondern sehr eigenständige Anzeichen.
Eine typische Politkerbegründung „Im Gegensatz zu den Fachdienstlaufbahnen gibt es im Bereich des Truppendienstes nach der Neuordnung der Laufbahnen vor rund 15 Jahren keine Laufbahn der Unteroffiziere des Truppendienstes mehr.“ = Es geht nicht weil das Gesetz /eine Verordnung es nicht zulässt. Wie wenn man dies nicht ändern könnte, wie z.B. damals, als die Laufbahn der Unteroffiziere des Truppendienstes durch eine solche Änderung abgeschafft wurde. Oder will man demonstrieren, dass diese Abschaffung zwar nicht sinnvoll war, man dies heute aber durch eine Wiedereinführung nicht zugeben kann?
Thomas Melber sagt:
04.08.2020 um 19:41 Uhr
„Wer glaubt, daß das (juristisch) Bestand hat? Wie sieht es bei ZSanDstBw, CIR u.a. aus? Bei einer Versetzung? Ist der DG dann an die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit gekoppelt?“
Warum sollte das juristisch angreifbar sein?
Wie die Bw Dienstposten ausbringt… ihre Entscheidung… hier 5000 x Koporal/Stabskorporal.
Welche Kriterien die Bewerber erfüllen müssen … ebenso Ihre Entscheidung
Erst bei der Frage, wer aus dem Pool der alle Kriterien erfüllenden Bewerber zum Zuge kommt… greift das einzuhaltende Prinzip von Eignung, Befähigung und Leistung.
Weshalb z.B. alle im Bewerberpool beurteilt werden.
Dienstposten werden in allen UTB ausgebracht… und auch bei CIR und ZSanDst.
Wer sich für solch einen Dienstposten entscheidet, geht damit logischerweise die
Verpflichtung ein, dass er ab Beförderung nur noch auf entsprechend dotierten
Dienstposten verwendet werden kann.
Wer also später versetzt werden will … benötigt einen freien Dienstposten.
Und da hier die juristische Frage aufgeworfen wurde … und weil es gern vergessen wird:
„Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.
Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.“
Dies ist ständige Rechtsprechung des BVerwG
Guten Abend,
offensichtlich kann- gemäß den Kommentaren- niemand so richtig etwas mit den neuen Dienstgraden anfangen.
Die Begründungen für die Einführung ist aus der Schlammzone nicht richtig nachvollziehbar.
Aber wer stoppt diesen Wahnsinn?
Die BW sollte sich lieber über eine angemessene Ausrüstung der Soldaten kümmern, als für solch einen Schwachsinn. Die Einsatzbereitschaft hat doch Priorität wie für Luftwaffe, Marine und Heer.
Habe schonmal einen Entwurf gesehen, da war es ein breiter schräger Strich für den Korporal und ein breiter und ein dünner für den Stabskorporal, ähnlich den Admiralen, nur halt schräg und schwarz, wenn es denn dabei bleibt…
Ist doch die letzte Konsequenz in Sachen Attraktivität. Nachdem man die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit der Bündelung Fw bis SF entwertet hat, sind nun auch die Mannschaften dran.
Dass was andere Nationen mit 3-4 Mannschaftsdienstgraden hinbekommen machen wir zukünftig mit 8.
Früher hat man einem HG die Waffenkammer der Kompanie anvertraut und ein Uffz/Stuffz war Kommandant Leopard II, leider ist das im Zuge der Attraktivität alles vorbei.
Es wird immer absurder, leider stelle ich an mir selber fest, dass ich diese Dinge einfach nur noch hinnehme, denn aufregen bringt nichts.
Waum habe ich sofort und ganz spontan an Nato-Zebra und jetzt Streifenhörnchen gedacht?
@Ex-Heidelberger
Und welche Perspektive bietet man dem Oberstleutnant A14 an, der noch zwanzig Dienstjahre in seinem Dienstgrad und in seiner Besoldungsstufe hat? Bzw. muß man überhaupt etwas anbieten, denn auch in anderen Berufen (im ÖD wie auch in der Privatwirtschaft) ist einmal „EDEKA“.
@PzH2000
„Es sind jedenfalls nicht 6/7 „Pommes“ sondern sehr eigenständige Anzeichen.“
So wie ich gesehen habe: man hat die Pommes nur zusammengefaßt, ohne Zwischenraum 😀 ‚bin gespannt, ob es auch die Form FA/BA und OA geben wird.
Es ist mir immer noch unverständlich, warum nicht das Prinzip der Bezahlung nach Dienstgrad einerseits und bekleidetem Dienstposten andererseits umgesetzt wurde. Die Schaffung immer neuer Dienstgrade, die kaum noch vorhandenen Unterschiede in der Bezahlung zwischen den einzelnen Dienstgraden und die mit der Begründung Attraktivität immer schnelleren Beförderungszeiten, ergeben nach meiner Bewertung kein attraktives Gesamtbild. Ein Unterschied in der Bezahlung nach meinem Vorschlag würde dazu führen, dass der Feldwebel im Truppendienst mit seiner fordernden Tätigkeit zum Beispiel als Gruppenführer Infanterie, diese auch bezahlt bekommt.
Es ist mir auch nicht klar, warum nicht nach Erreichen einer bestimmten Mindestdienstzeit, eine anteilmäßige Pension durch den Soldaten in Anspruch genommen werden kann. Das hätte neben dem Vorteil der Flexibilisierung, den Effekt, dass gut ausgebildete Reservisten zur Verfügung stehen.
Ich stehe zugegebenerweise mit der Geschichte Korporal auf Kriegsfuß, aber der Sinn und die Abgrenzung zum Unteroffizier erschließt sich mir wirklich nicht. Im Forum bin ich damit wohl nicht der Einzige.
@ BJK2107
Zitat: „Wenn mich einer unserer OSG als Kraftfahrer von A nach B fährt, ich als A12 mit höchster Erfahrungsstufe 8 den Gehaltsvergleich anstelle, dann sind die monetären Unterschiede „gefühlt“ gering. Da hat weiter oben der Kommentator Stöber den Kern schon erkannt. “
Ich stimme der Allgemeinheit zu, dass die unteren Dienstgrade in de Bw, insbesondere in der Mannschaftslaufbahn im Verhältnis zu Aufgaben und Verantwortung zu der Portepeeebene zu gut bezahlt werden.
Der von Ihnen gemachte Vergleich eines OSG mit einem Hptm A12 in der Erfahrungsstufe 8 (mir persönlich nicht ganz unbekannt) trifft allerdings mMn nach so nicht zu. Bei einem OSG, 35 Jahre alt zu dem Hptm A12, E 8 besteht ein Unterschied im Bruttogehalt von ca. 100 %, also doppeltes Gehalt für den Hptm !
@Thomas Melber
Und welche Perspektive bietet man dem Oberstleutnant A14 an, der noch zwanzig Dienstjahre in seinem Dienstgrad und in seiner Besoldungsstufe hat? Bzw. muß man überhaupt etwas anbieten, denn auch in anderen Berufen (im ÖD wie auch in der Privatwirtschaft) ist einmal „EDEKA“.
A14 ist ja nun nicht gerade knapp über der Armutsgrenze. Ein Stabsfeldwebel, der seinen DG früh in seiner Karriere erreicht hat und dann nicht zum OSF ausgewählt wird muss auch über viele Jahre mit A9 auskommen.
Die Entkopplung Dienstgrad und Besoldung wäre das einzig Logische, ist aber mit unserem Beamtenrecht offenbar nicht zu machen. Also doktern wir lieber weiter an den Dingen rum und werfen über Jahrzehnte bewährte Dinge weiter über Bord.
Die gefrusteten Kameraden mit 30 Dienstjahren plus wachsen sich ja bald aus.
Es ist besser um jemand für seine fachlichen Fähigkeiten und Verantwortung angemessen zu besolden.
Das gilt ggf auch für andere Dienstgrade.
„In der Weisung betonen die Abteilungen des Ministeriums, dass die künftigen Korporale und Stabskorporale vor allem als militärische Führer auf der Mannschaftsebene gewünscht sind“.
Auch wenn mit der Hebung der gewählten DP dem höheren Maß an Verantwortung Rechnung getragen wird, ist eine „Beförderung“ zum militärischen Führer nicht vorgesehen. Vielmehr geht es hier eine auftragsbezogene und zeitlich befristete Aufgabenwahrnehmung.
@Ex-Heidelberger
Die Begründung für die Einführung der neuen DG war ja nicht finanziell sondern „Wertschätzung“. Ich schließe mich den Vorpostern an und meine, man hätte stattdessen die Uffz/ Stuffz Ebene wieder beleben müssen, zumal das eigentlich auch eine tatsächliche Abgrenzung zur Mannschaftseben ist.
@Ichweißwovonichrede
Wird man ggf. zurückgestuft wenn man nicht mehr entsprechend eingesetzt wird?
Bsp. Reichswehr: da gab es nur den Oberfeldwebel/Oberwachtmeister, der DG Hauptfeldwebel/Hauptwachtmeister war an die Funktion des Spießes gebunden und mußte bei anderer Verwendung wieder abgelegt werden (soweit ich weiß).
Dass Mannschaftsdienstgrade bei längerer Verwendungszeit heutzutage besser bezahlt werden (müssen) sollte eigentlich niemanden verwundern. Ohne einen stetigen Strom an mehr oder weniger dienstwilligen Wehrpflichtigen, die den Großteil der Rekruten, Gefreiten, Obergefreiten und ggf. sogar noch Hauptgefreiten stellen, muss man schon was bieten, wenn man jemanden haben will, der den Job für längere Zeit macht, weil man eben nicht alle naselang genügend frische Mannschafter aus den AGA-Einheiten nachgeliefert bekommt.
Auch Mannschaftsdienstgrade wollen ggf. mit fortgeschrittenem Alter mal eine Familie gründen, an Hausbau denken, etc.
In Zeiten der Wehrpflicht alles kein Problem. Da waren die Dienstgrade SG und OSG noch nicht so inflationär und das konnte für die Leute eine Perspektive sein.
Ob die neuen Dienstgrade jetzt das strukturelle Problem lösen? Ich weiß es nicht. Zum Thema „Stabsschranzen“: Warum schafft man denn einen Dienstgrad und benennt ihn ausdrücklich „Stabskorporal“, wenn der dann nicht in Stäben auftauchen soll, hm? Da hat offenbar jemand nicht nachgedacht. Ich rechne fest damit, dass das früher oder später aufgeweicht werden wird. Und, dass in ein paar Jahren der „Oberstabskorporal“ um die Ecke guckt… Was wetten?
Für eine solche Vorgehensweise gibt es nur im Bereich der Generale den temporary rank. Da wird dann für eine zeitlich befristete Verwendung ein höherer DstGrd verliehen (im Schriftverkehr wird der DstGrd dann ergänzt, z.B. GL (TR).
Im Fall der Korporale/Stabskorporale wird eine reguläre Beförderung ausgesprochen, da ist eine Herabdotierung nicht möglich (es sei denn im Rahmen der truppendienstgerichtlichen Ahndung von Fehlverhalten).