Kostenlos Bahnfahren in Uniform? So nicht. (Und: es wird teurer)
Das Foto ist so schön, das muss ich hier auch noch bringen: Ausgerechnet als angeblicher Vier-Sterne-General hat ein 49-jähriger Mann versucht, unter Hinweis auf seine Bundeswehruniform kostenlos mit der Bahn zu fahren. Allerdings konnte er nicht die vorgeschriebene (kostenfreie) Fahrkarte vorlegen.
Aus der Mitteilung der Bundespolizei dazu:
Ein 49-Jähriger aus Berlin war ohne Fahrkarte in einem ICE von Frankfurt am Main in Richtung Norden unterwegs.
Bei der Fahrscheinkontrolle konnte der 49-Jährige kein gültiges Ticket vorlegen. Stattdessen verwies der Mann auf seine Bundeswehruniform. Der Zugbegleiter hatte Zweifel, dass der Mann tatsächlich ein Bundeswehroffizier war und verständigte die Bundespolizei.
In der Domstadt fanden Beamte des Bundespolizeireviers Fulda schnell heraus, dass der 49-Jährige kein Bundeswehrangehöriger war. Die missbräuchlich verwendete Uniform stellten die Beamten sicher. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet.
Nach den polizeilichen Maßnahmen kam der 49-Jährige wieder frei.
Ob der Zugbegleiter nun misstrauisch wurde, weil der Mann keine Fahrkarte hatte, oder ob ihm klar war, dass es nur drei deutsche Vier-Sterne-Generale gibt und die etwas älter sind – das geht aus der Meldung leider nicht hervor.
Aber etwas ernster zum Thema: Die kostenfreie Bahnfahrt für Bundeswehrsoldaten in Uniform seit Beginn dieses Jahres wird für das Verteidigungsministerium langfristig wohl deutlich teurer als die für dieses Jahr veranschlagen fünf Millionen Euro, wie der Spiegel berichtet:
Die von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) durchgesetzten Gratisbahnfahrten für Soldaten in Uniform werden für den Bund nach SPIEGEL-Informationen 2021 wesentlich teurer als in diesem Jahr.
In einer Vorlage für das Bundeskabinett, mit der das Recht auf die Freifahrten im Soldatengesetz verankert werden soll, schätzt das Ministerium die Kosten für die Sonderfahrkarten für das kommende Jahr auf insgesamt 33 Millionen Euro. Davon würden rund 12 Millionen für Fernverbindungen berechnet und weitere 21 Millionen für die Nutzung von Regionalzügen, so die Vorlage für die kommende Ministerrunde.
(Foto: Bundespolizeiinspektion Kassel)
Gleich erstmal in die Vollen gegriffen mit nem Viersterner… :D
Unbefugtes Tragen der Uniform, Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten. Zuschlagen bitte gem § 132a StGB: Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/132a_StGB.html
Mit der Änderung des Soldatengesetzes würde wenigstens die Rechtwidrigkeit der aktuellen Situation bzgl. des kostenlosen Bahnfahrens beseitigt werden. Es fehlt gegenwärtig an einer Rechtsgrundlage. Für die Soldaten ist es sehr komfortabel. Ob es angemessen ist bleibt für mich fraglich.
@K.Richter:
Welche Änderung des SG und welche Rechtswidrigkeit meinen Sie konkret?
Mal für blöde. Wass hätte es für konsequenzenzen wenn ich mit einer jacke der NVA rumlaufe und Schulterstücken von nen oberst drauf hätte? Ist das auch Amtsanmaßung?
@Dante
Das reine Tragen einer Uniform ist gar keine Amtsanmaßung. Für die (vermutlich) eigentlich Beantwortung deiner Frage empfehle ich den Link von KPK.
@Dante
Keine, die NVA gibt es nicht mehr und läuft auch nicht wie NS Symbole oder FDJ West, deren Symbole zu zeigen ist verboten.
Also NVA Oberst = Karneval.
Diverse Urteile dazu kann man leicht finden.
@Klaus-Peter Kaikowsky (KPK) sagt: 29.05.2020 um 18:35 Uhr
„Unbefugtes Tragen der Uniform, Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten. Zuschlagen bitte gem § 132a StGB: Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.“
Im konkreten Fall möglicherweise noch in Tateinheit mit Betrug (denn es ging ja vermutlich darum durch das Tragen der Uniform der Bahn einen Vermögensschaden zuzuführen).
Das ist heftig.
@Dr.Thodt sagt: 29.05.2020 um 20:30 Uhr
„Das reine Tragen einer Uniform ist gar keine Amtsanmaßung.“
Sie meinen vermutlich das Tragen einer in DEU nicht amtlich eingeführten Uniform, richtig? Denn das „reine“ Tragen einer (gültigen) Bundeswehruniform ist mEn sehr wohl Amtsanmaßung.
TRENNUNG
Zum eigentlichen Thema. Spannend. Damit werden die Zweifler, die die bisherige rein „privatrechtlich“ Lösung zwischen BMVg und Bahn AG kritisieren (bzw. sogar als rechtswidrig betrachten siehe hierzu als Beispiel @K. Richter) zufrieden gestellt.
Ich finde es auch sehr spannend, das es über das Soldatengesetz geregelt werden soll. Also als Teil der soldatischen (!) Pflichten und Rechte und nicht über das Besoldungsrecht. Da hätte man es ja auch Hinpacken können.
Aber ist insofern logisch, weil es ja ausdrücklich nicht um den finanziellen Aspekt geht, sondern um Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft (primär) und Würdigung des soldatischen Dienstes (sekundär).
Durch die gesetzliche Regelung werden vermutlich auch die steuerrechtlichen Fragen einfacher zu lösen sein…
„Freiheitsstrafe bis zu 12 Monate…“ Da wird in unserem Lande doch nicht mehr bei rumkommen als eine Einstellung gegen Zahlung von 400€…
@Dr.Thodt
Das Tragen einer Uniform, sofern sie einer real existierenden entspricht, oder zum Verwechseln ähnlich ist, ist nach §132a StGB strafbar und ja, dazu zählen auch die alten unifarbenen BW Parkas, solange die Flagge noch drauf ist.
Aber das ist jetzt langsam an der grenze zum OT.
So, jetzt wissen wir alle, was es kosten kann, unberechtigt eine Bw-Uniform zu tragen, und haben diesen Teil erschöpfend abgehandelt.
Der Zugbegleiter wird sicherlich gewusst haben, dass es den Dienstgrad General derzeit bei Luftwaffenuniformträgern gar nicht gibt und ist bestimmt deshalb stutzig geworden ;-).
@Koffer
Eine Amtsanmaßung im Sinne des Gesetztes ist erst dann erfüllt, wenn ich mir ein Amt auch tatsächlich anmaße. Durch das Tragen einer Uniform ist das wohl kaum erfüllt. Wenn dem denn so wäre, bedürfte es ja gar keinen § 132a sondern wäre durch § 132 bereits abgedeckt.
Macht aber nix, den Fehler machen viele.
@Ruhrpottpatriot:
Eine Uniform besteht also alleine aus einem Parka? Spannend. Und was die Landesflagge damit zu tun haben soll, können Sie mir auch gerne nochmal genauer erläutern. Kleiner Tipp: Die Deutschlandflagge (ohne Adler!) ist kein Hoheitszeichen sonst würden sich zu Zeiten einer Fußball WM ja auch haufenweise Leute strafbar machen.
Was dem Herren Blüht… wird sich zeigen… ein Strafbescheid ganz sicher, kommt dann auf den Staatsanwalt an was er rein nimmt und was nicht. Als falscher Oberstleutnant oder Major hätte er wohl mehr Glück gehabt… „Verdammt jetzt hab ich meine Tasche vergessen, da war alles drin! Handy, Brieftasche…. Oh Gott, Herr Schaffner.“ Vielleicht wär er dann durch gekommen….
Viel interessanter finde ich und das deckt sich mit meiner subjektiven Wahrnehmung. Das sich viel viel mehr Soldaten der kostenlosen Angeboten der DB bedienen. Da Sieht man mittlerweile alle Dienstgrade in vielen Zügen. Sogar mit Familie am Wochenende. Von daher wird das Angebot entgegen der Unkenrufe gut angenommen. Welche Rechnung dann am Ende von der DB aufgemacht wird und ob es dann wegen zuviel Erfolg mit gleichzeitiger Corona Bedingten EP 14 Kürzung (Herr MdB Kahrs ist ja nicht mehr da) dann doch nicht weiter betrieben wird… Mal schauen.
Wahnsinn, mal ein Fall von „Stolen Valor“ in Deutschland.
Und gleich zur Erschleichung gesellschaftlicher Anerkennung, zumindest mittelbar…!
Dass ich das noch erleben darf…
~ Trennung ~
Einen Hinweis an @Ruhrpottparriot und andere möge mir @T. Wiegold noch gestatten, damit nicht die Leute gleich ihre alten Parkas verbrennen gehen…
Das unbefugte Tragen von „Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen“ erfüllt den Tatbestand von § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB, falls „bei einem objektiven Beobachter“ der Eindruck erweckt wird, der Täter „nehme die durch die besondere Kleidung verkörperte Funktion und Autorität ernsthaft für sich in Anspruch“, vgl. Hohmann, § 132a, Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, Rn. 30.
Unser Westentaschengeneral trug eine Bundeswehruniform in der Absicht, sich eine Soldaten in Uniform vorbehaltene Dienstleistung zu erschleichen, wie dem Umstand abzulesen ist, dass er kein Beförderungsentgelt bezahlte; mithin erfüllt das Tragen der Uniform hier den Tatbestand von § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Dieser Tatbestand ist hingegen *nicht* erfüllt, wenn bei einem objektiven Beobachter gerade nicht der Eindruck erweckt wird, der Täter nehme Amtseigenschaft und -autorität für sich in Anspruch (die Bewertung ergibt sich aus dem Kontext).
So nennt Hohmann die Maskerade im Zuge des Karnevals ausdrücklich als Beispiel einer nicht strafrechtlich relevanten Handlung. Gleiches gilt für die offenkundig falsche Trageweise von Uniformstücken; bspw. weiß selbst der Laie, dass zu einer Uniformjacke keine Bluejeans gehört. Das Tragen eines ausgemusterten Armee-Parkas allein stellt deswegen noch *keine* strafbare Handlung dar.
Was § 132 StGB angeht; seine Tatbestandsalternativen setzen voraus, dass der Täter eine Handlung vornimmt, die dem objektiven Betrachter als Ausübung eines öffentlichen Amtes erscheint. Klassisches Beispiel wäre die unrechtmäßige Erhebung von Bußgeldern durch eine als Polizist verkleide Privatperson. Die bloße Vorspiegelung, man wäre Amtsträger, genügt hingegen noch nicht; in diesem Falle wäre an die Spezialvorschrift § 132a zu denken.
Das Merkmal „öffentliches Amt“ ist dabei nach den Kriterien des Staats- und Verwaltungsrechts zu bestimmen. Militärische Tätigkeiten der Bundeswehr gehören nach herrschender Lehrmeinung jedoch nicht zur öffentlichen Verwaltung, mithin üben Soldaten der Bundeswehr unbeschadet ihres staatlichen Dienstverhältnisses kein öffentliches Amt aus. Die Anmaßung militärischer Befugnisse wird daher grundsätzlich nicht vom Tatbestand des § 132 erfasst (es sei denn, der Täter hätte sich dienstliche Befugnisse gegenüber Bundeswehrsoldaten angemaßt), vgl. Hohmann, § 132, Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, Rn. 7 ff.
Demzufolge ist für § 132 StGB im vorliegenden Falle kein Raum, und es liegt keine Amtsanmaßung vor.
[Gut, und damit dürfte die juristische Debatte hier dnun wirklich erschöpfend behandelt worden sein. T.W.]
Es fehlt für die Vereinbarung von Bahn und dem BMVg an einer gesetzlichen Grundlage. Jedes Mitglied einer juristischen Laiendarstellertruppe aus dem Fernsehen wäre wahrscheinlich darauf gekommen, die Juristen im BMVg ganz offensichtlich nicht. Sehr seltsam.
Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden.
Die Intention der Vereinbarung ist plausibel, jedoch nicht zwingend notwendig. Gebt den Soldaten gute Ausrüstung und intakte Kasernen und alle sind glücklich.
Wenn es der Deutsche Bundestag dann so beschließt, dann ist es legitimiert. Jeder kann und muss dann damit leben.
Gilt das kostenlose Bahnfahren überhaupt für den ICE? Ich habe im Hinterkopf, dass nur reguläre Zugverbindungen erlaubt, der ICE ausgenommen war. Aber vielleicht hat sich das auch in den letzten 20 Jahren geändert oder mein Gedächtnis lässt mich langsam im Stich…
[Hm, ehe jetzt ernsthaft jemand darauf antwortet: Die Debatte der vergangenen 12 Monate dazu nachlesen. Danke. T.W.]
Statt 5 Millionen könnte es 31 Millionen kosten. Sich um das 6-fache zu vertun ist für mich schon Vorsatz. Die Bundeswehr wird nie aus den negativ Schlagzeilen heraus kommen mit solchen Kalkulationen. Wer auch immer die Vorkalkulation gemacht hat, hat seinen Job verfehlt.
Ich sehe den Schwarzbuch das Eintrag schon vor mir.
@Dr.Thodt sagt:b30.05.2020 um 0:41 Uhr
„Eine Amtsanmaßung im Sinne des Gesetztes ist erst dann erfüllt, wenn ich mir ein Amt auch tatsächlich anmaße. Durch das Tragen einer Uniform ist das wohl kaum erfüllt. Wenn dem denn so wäre, bedürfte es ja gar keinen § 132a sondern wäre durch § 132 bereits abgedeckt.
Macht aber nix, den Fehler machen viele.“
Stimmt, Sie haben natürlich Recht, ich hatte 132 und 132a verwechselt. Natürlich ist das reine Tragen von (gültiger) Uniform keine „Amtsanmaßung“, sondern vielmehr „Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“.
@muck hat das ja mit seinem Kommentar 2:52 Uhr auch weiter ausgeführt. Wobei ich seinen Abschlusssatz „Demzufolge ist für § 132 StGB im vorliegenden Falle kein Raum, und es liegt keine Amtsanmaßung vor.“ ergänze mit „… wohl aber dürfte § 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen einschlägig sein.“
@Franz Barton sagt: 30.05.2020 um 8:51 Uhr
„Es fehlt für die Vereinbarung von Bahn und dem BMVg an einer gesetzlichen Grundlage. Jedes Mitglied einer juristischen Laiendarstellertruppe aus dem Fernsehen wäre wahrscheinlich darauf gekommen, die Juristen im BMVg ganz offensichtlich nicht. Sehr seltsam.“
Wir hatten das schon mehrfach. Es bedarf nicht zwingend einer gesetzlichen Grundlage, denn die Vereinbarung wurde auf zivilrechtlicher Basis (Vertrag) geschlossen und im Rahmen der Ausübung der der Bw übertragenen aufgaben kann das BMVg sehr wohl auch Verträge abschließen ohne für jeden Spezialfall eine gesetzliche Grundlage zu haben, sofern eine allgemeine Grundlage besteht.
Und ich würde nicht auf die Juristen des BMVg so schimpfen, denn mehrere andere Ministerien waren ja auch beteiligt und man hat es ganz offensichtlich als (noch) tragfähig betrachtet.
Dennoch wird es mit der Gesetzesänderung natürlich einfach/eindeutiger.
Und für die Soldaten auch besser, weil eine Änderung politisch zukünftig viel schwerer durchzusetzen sein wird, als nur einfach den Vertrag mit der Bahn auslaufen zu lassen.
„Die Intention der Vereinbarung ist plausibel, jedoch nicht zwingend notwendig. Gebt den Soldaten gute Ausrüstung und intakte Kasernen und alle sind glücklich.“
Auch hier muss ich Sie auf die bereits umfangreich geführte Diskussion erinnern. Die Emotionen der Soldaten (Zeichen von Anerkennung) ist nur der beabsichtigte, sekundäre Effekt der Massnahme. Der primäre ist der politische (!) Wille (nicht Wille der Verwaltung) mehr Soldaten in der Öffentlichkeit erkennbar zu machen um die Integration der Bw in die Gesellschaft zu fördern.
@Benandjerry sagt: 30.05.2020 um 9:20 Uhr
„Statt 5 Millionen könnte es 31 Millionen kosten. Sich um das 6-fache zu vertun ist für mich schon Vorsatz. Die Bundeswehr wird nie aus den negativ Schlagzeilen heraus kommen mit solchen Kalkulationen. Wer auch immer die Vorkalkulation gemacht hat, hat seinen Job verfehlt.“
Soso, ist das so?
Vielleicht sollte man hierzu festhalten, dass die 5 Mio ohne einen großen Teil der Privatbahnen war. Es wurde von Anfang an gesagt, dass das noch erhebliches weiteres Geld kosten wird. Zudem war es auch ausdrücklich nur als Ansatz für das erste Jahr genannt. Nachsteuerung war von Anfang an für die Folgejahre geplant.
Darüber hinaus weiß ich mangels Detailskenntnis über die Gesetzbegründung nicht, ob das auch die Steueraspekte umfasst.
Schlussendlich würde ich Ihnen entgegen halten, dass es kein Fehler des BMVg war, sondern, dass man vielmehr hier offensichtlich für das erste Jahr unglaublich gut und geschickt verhandelt hat und damit dem Fiskus für ein ganzes Jahr mehrere Millionen gespart hat!
[Weil Lesen offensichtlich schwierig ist: Diese Amtsanmaßungs-Debatte in Generalsuniform haben wir erschöpfend abgehandelt. T.W.]
Ich find es schön, dass der Erfolg diesem Projekt Bahnfahrt recht gibt. Es gab ja viele Zweifel, die hier im Blog ja ausführlich dokumentiert sind.
Entsprechend schwierig war sicherlich die Kalkulation der Kosten. Allerdings hat man sich nicht um das Sechsfache vertan.
Bisher waren 5 Millionen für Fernverbindungen veranschlagt. Hier werden nun 12 Millionen veranschlagt.
Zusätzlich werden die Regionalverbindungen mit 21 Millionen hinzugerechnet, die bisher nicht enthalten waren.
Vielleicht ist auch erwähnenswert, dass inzwischen die Etoken für die Buchung außerhalb des Intranet verfügbar gemacht wurden, was die Attraktivität noch einmal deutlich erhöht. (Natürlich mit personengebunden Zugängen gesichert).
Es wird sich in der Zukunft zeigen, ob diese Möglichkeit so einfach und attraktiv bleibt. Im jetzigen und absehbaren Zustand für mich ein voller Erfolg!
@ Benandjerry sagt:
30.05.2020 um 9:20 Uhr
Das kann man so pauschal nicht feststellen. Wenn die Vorkalkulation auf den Zahlen der bisherigen Nutzung basiert und wegen des Anreizes zur Sicherheit noch 20% oder so hochgerechnet wurde, dann kann man es nicht viel besser machen. Auch wenn die Zahlen aus einer Umfrage kamen, wer es wie weit nutzt oder nutzen würde o.ä.. Wer sollte denn realistisch annehmen, dass die Nutzung so dermaßen beliebt würde? Wer hätte denn gemutmaßt, das man den ‚Deutschen‘ so leicht aus seinem Auto bekommt? Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass Bahn fahren nicht oft ein reines Vergnügen ist und sowohl die deutlich regelmäßigen Pannen bei Umsteigeversäumnissen usw… eine latente Schwebe im eigenen Zeitplan verursachen, die man schon mit einer enormen Kostenersparnis aufwiegen muss um darauf Bock zu haben. Aber vielleicht ist der Soldat ja in Sachen Pannenmanagement, Ausfallmanagement usw. schon vom Dienst her so eingestellt, dass die Fahrten mit der Bahn da noch als astreine Erfahrung durchgehen? Vielleicht will es am Anfang auch nur mal jeder ausprobieren?
Jedenfalls: Um Anschuldigen hinsichtlich der Urspungskalkulation zu tätigen müssten wir eben wissen auf welchen Ausgangszahlen die Schätzung basierte.
@Benandjerry
Sie schrieben: „Sich um das 6-fache zu vertun ist für mich schon Vorsatz.“
— Nicht unbedingt, denn man arbeitet hier mit Projektionen, die unterschiedliche Ergebnisse erzeugen, je nachdem womit man das Modell füttert. Wenn man bspw. annimmt, dass alle Soldaten, die mehr als X Kilometer von ihrem Wohnort entfernt dienen, ein Interesse daran haben werden, diese neue Vergünstigung zu nutzen, erhält man eine größere voraussichtliche Auslastung, als wenn man genauer arbeitet und eine Umfrage durchführt, aus der sich ableiten lässt, auf wie viele Bahnfahrer in Uniform man sich einstellen muss.
Hinzu treten noch viele andere Faktoren. Manch einer nimmt die Möglichkeit vielleicht erst in Anspruch, nachdem er erfahren hat, dass seine Kameraden dies ebenfalls tun, was die Zahl wieder erhöht. Andere kommen möglicherweise zu dem Schluss, dass Fahrtdauer und Service ihnen auf der Schiene nicht genügen, oder sie wohnen in einer Gegend, in der man sich lieber nicht in Uniform zeigt. Und so weiter, und so fort.
Einen Vorsatz darf man allenfalls dahingehend annehmen, dass die Macher solcher Erhebungen ihre Einschätzung, welche Lösung des Modells am wahrscheinlichsten ist, von ihrem Auftraggeber abhängig machen. Liegt ein geringes (etwa finanzielles) Risiko im Interesse des Auftraggebers, entscheidet man sich für die optimistischste Lösung; soll vor einem Risiko gewarnt werden, nimmt man die Super-GAU-Variante als die wahrscheinlichste.
Jeder auch nur durchschnittlich qualifizierte Volljurist hätte erkannt, dass das BMVg nicht ermächtigt sein kann, eine Regelung zum kostenlosen Bahnfahren für Soldaten abzuschließen. Privatrechtlich ist Vereinbarung natürlich wirksam.
Für alles, was die Verwaltung tut, muss es eine gesetzliche Grundlage geben.
Aus Art. 87a GG ergibt sich nicht ansatzweise, dass Soldaten kostenlos Bahn fahren dürfen.
Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die juristischen Bedenken politisch übersteuert worden sind. Bei der Maut war es ähnlich.
@O. Schneider sagt: 30.05.2020 um 15:59 Uhr
„Für alles, was die Verwaltung tut, muss es eine gesetzliche Grundlage geben.
Aus Art. 87a GG ergibt sich nicht ansatzweise, dass Soldaten kostenlos Bahn fahren dürfen.“
Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Auftrag zur Aufstellung von (einsatzfähigen) Streitkräften bedingt nach aktuelle herrschendem Verständnis auch eine angemessene Verankerung der Streitkräfte in der Zivilgesellschaft. Da das kostenfreie Bahnfahren primär zu diesem Zweck eingeführt wurde, könnte man hieraus ableiten. Gleiches gilt für den Anerkennungsaspekt, denn „zufriedene“ Soldaten sind auch höher einsatzbereit.
Darüber hinaus könnte man auch zusätzlich auf den Tertiär-Effekt nämlich den der Besoldung abheben. Der Bund hat natürlich das Recht alle Aspekte der Besoldung zur Regeln. Hierzu muss dann natürlich aufgezeigt werden, warum Soldaten sich diesbezüglich von Beamten und Richtern unterscheiden, aber aufgrund des überproportionalen Pendleranteils wäre auch dies ggf. zu begründen gewesen.
Alles aber hinfällig. Denn mit der gesetzlichen Grundlage löst sich diese Frage sowieso als Schattenfechten auf ;)
@O. Schneider sagt: 30.05.2020 um 15:59 Uhr
„Für alles, was die Verwaltung tut, muss es eine gesetzliche Grundlage geben.
Aus Art. 87a GG ergibt sich nicht ansatzweise, dass Soldaten kostenlos Bahn fahren dürfen.“
Insgesamt ist das eine vollkommen überflüssige Diskussion.
Denn entweder stellt man dann alle (!) kostenlosen Nutzungsmöglichkeiten für
Staatsdiener ( Bund und Länder ) in Frage … oder man lässt es … denn in
allen (!) Fällen bezahlt der Steuerzahler…
Siehe z.B. die Regelungen für Bundespolizisten… Erlass BMI – BGS M 4-648 004/3 vom 10. September 1997 (und Folgeerlasse)
… oder das Land Hessen … dort gilt es zwar nur für den ÖPNV im BL …
… aber für ca. 90.000 Beamte, 45.000 Tarifbeschäftigte und rund 10.000 Auszubildende
https://innen.hessen.de/buerger-staat/personalwesen/landesticket-fuer-hessen-unterwegs#Warum gibt es das LandesTicket?
Und vor allem bezogen auf Hessen … warum sollen ca. 150000 Zivilisten kostenlos fahren
dürfen … und etwa die gleiche Anzahl Soldaten – mit der Auflage „in Uniform“ – nicht … ?
Ohne Bundeswehr Uniform trage Genehmigung in Schriftform wird es teuer, ohne Befehl erst recht.
Amtsanmaßung von Dienstgraden
Schwarzfahren mit der Bahn
Das Antlitz der Bundeswehr beschädigt
Der kann sich warm Anziehen und zwar mit Zivilbekleidung.
@ Felix:
Leider haben Sie es bis heute nicht verstanden. Wie so viele. Die Bundespolizisten und die Länderkollegen fahren nur deshalb in Uniform kostenlos, weil Sie Ansprechpartner bei der Strafverfolgung sind. Die müssen dann richtig ran, wenn es Ärger im Zug gibt. Es geht ausschließlich um innere Sicherheit, was originäre Aufgabe der Polizei ist.
Im Übrigen nutzen die Polizisten vorrangig Nahverkehrszüge, was nicht zur Verärgerung von zahlenden Fahrgästen führt.
Der Vorteil im Rahmen der Gesetzgebung ist, dass all diese Belange vernünftig abgewogen werden können.
Vielleicht wäre es ja ein Kompromiss, wenn die Soldaten kostenlos fahren, jedoch ohne Anspruch auf einen Sitzplatz. Jeder zahlende Gast geht dem kostenlos fahrenden Soldaten vor.
@G. Molzahn sagt: 01.06.2020 um 9:44 Uhr
„Vielleicht wäre es ja ein Kompromiss, wenn die Soldaten kostenlos fahren, jedoch ohne Anspruch auf einen Sitzplatz. Jeder zahlende Gast geht dem kostenlos fahrenden Soldaten vor.“
Irgendwie haben Sie den Artikel nicht gelesen? Da steht doch eindeutig, das die Bundeswehr für ihre Soldaten bezahlt. Also fährt der Soldat zwar kostenlos, da er nicht selber bezahlt, aber die Bahn AG bekommt die Fahrt bezahlt. Von daher ist auch der einzelne Soldat ein zahlender Gast. Warum er anders behandelt werden sollte als andere Gäste ist nicht schlüssig.
Wenn ich Ihnen ein Ticket schenke, fahren Sie ja auch kostenlos. Deswegen ist die Fahrt trotzdem bezahlt worden, nur eben nicht von Ihnen selbst. Sie würden sich wahrscheinlich dagegen verwahren, schlechter gestellt zu werden als Ihre Mitreisenden.
@G. Molzahn
Mit der kostenlosen Fahrkarte in der 2. Klasse ist KEINE Reservierung verbunden. Man hat den Sitzplatz bei Bedarf zu räumen. Ausnahme: Man bucht (und zahlt) die Reservierung selbst. Und dann hat man auch Anspruch auf den reservierten und bezahlten Sitzplatz. Dieser angebliche „Kompromiss“ ist also längst Realität. Ich würde niemals ohne Reservierung mit der Bahn fahren, weder in der 1. noch in der 2. Klasse.
Hier wundere ich mich aber, wenn einerseits offensichtlich Unkenntnis (über die Regelungen des Bw-Tickets) besteht und bei anderen zugleich Unkenntnis in anderen Bereichen kritisiert wird. Wer im Glaushaus sitzt…
@G. Molzahn sagt:
„Leider haben Sie es bis heute nicht verstanden. Wie so viele. Die Bundespolizisten und die Länderkollegen fahren nur deshalb in Uniform kostenlos, weil Sie Ansprechpartner bei der Strafverfolgung sind. Die müssen dann richtig ran, wenn es Ärger im Zug gibt. Es geht ausschließlich um innere Sicherheit, was originäre Aufgabe der Polizei ist.“
Das Argument gilt aber nur für den Punkt des direkten Eingreifens im Rahmen
polizeilicher Befugnisse. Daneben soll die Uniform ein Gefühl von Sicherheit produzieren.
Und dies soll u.a. die Uniform der Soldaten auch ( ob es wirkt … sei mal dahingestellt )
Davon ab … Ihr Argument gilt NUR für die (Bundes-)polizisten…
… Aber definitiv z.B. nicht für die ca. 136000 Beschäftigten des Landes Hessen…
( Ausnahme die ca. 14000 Polizisten )
… denn die tragen keine Uniform und haben auch keine polizeilichen Befugnisse.
Da im Eingangs-Post von Herrn Wiegold die
Kosten von 33.000.000 € benannt werden…
Mein ganz nüchterner Vergleich:
„LANDESHAUSHALTSPLAN
für das Haushaltsjahr 2020
Einzelplan 03
für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
Kapitel 03 01 / Buchungskreisnummer 2200 Ministerium
W i r t s c h a f t s p l a n
E r l ä u t e r u n g e n E r f o l g s p l a n
1. Standarderläuterungen
Entgelte zentraler Dienstleister
Zu Pos. 13:
In den sonstigen Personalaufwendungen sind enthalten:
Landesticket(Hessenticket): 51.000.400 EUR“
Bei ca. 150000 Berechtigten…
sind das pro Berechtigten/Jahr ca. 340 €
Wenn ich die ca. 14000 Polizisten abziehe…
51.000.000 – 14.000 × 340 … bleiben…
ca. 46.000.000 € / Jahr … Steuerzahlergelder …
Für
+ sonstige Landesbeamte
+ Tarifbeschäftigte
+ Auszubildende
Nur des Landes Hessen !
Und noch zum Punkt
„Darf das BMVg solche Verträge abschließen?“
Wenn das BMI dies für „seine“ Polizisten darf,
siehe oben genannten Erlass, darf das auch
das BMVg für „seine“ Soldaten…
… oder … wie ja aufgezeigt … das Land Hessen
für „seine“ Bediensteten …
Es wäre Sinnvoll über Fakten zu diskutieren und
nicht persönliche Befindlichkeiten…
Tipp: Einfach mal am Freitag oder Sonntag ICE von Hamburg nach München fahren. Ich habe es Uniform erlebt.
„Normale“ Menschen (Krankenschwester, etc.) zahlen viel Geld für ihr Bahnticket und sitzen auf dem Boden. Der Oberstleutnant i.G. (A 15) sitzt und fährt umsonst. Und freut sich.
Man kann das alles so machen. Muss man aber nicht. Wenn dann doch, dann möge es der Deutsche Bundestag beschließen. Dann kann er auch eine Begründung liefern, warum der Feuerwehrmann in Uniform oder der Zollbeamte in Uniform nicht kostenlos Bahn fahren dürfen. Ich bin echt mal gespannt.
Noch einmal: Die Idee ist an für sich gut, jedoch vollkommen unausgewogen.
@Felix sagt: 01.06.2020 um 18:31 Uhr
„Und noch zum Punkt „Darf das BMVg solche Verträge abschließen?“
Wenn das BMI dies für „seine“ Polizisten darf, siehe oben genannten Erlass, darf das auch das BMVg für „seine“ Soldaten…“
Bitte die Zuständigkeiten beachten, das BMI ist für die Landespolizei Hessen (Ihr Beispiel) nicht zuständig, sondern das hessische Innenministerium. Bei allem Zorn, immer den Richtigen anpöbeln :-).
@T. Behrens sagt: 01.06.2020 um 18:52 Uhr
„Dann kann er auch eine Begründung liefern, warum der Feuerwehrmann in Uniform oder der Zollbeamte in Uniform nicht kostenlos Bahn fahren dürfen.“
Auch hier gilt oben gesagtes. Warum sollte der Bundestag irgendetwas in dieser Angelegenheit begründen? Er ist gar nicht zuständig, das sind die zuständigen Ministerien und Kommunen. Denn Feuerwehr ist Landessache und den Landkreisen/Gemeinden übertragen und der Zoll untersteht dem Bundesfinanzministerium. Wenn man dort entscheidet, die bekommen das auch, dann ist das so. Deswegen kann man das den Soldaten nicht zum Vorwurf machen.
Und Ihre Neiddebatte zu Ihrem Beispiel. Der Oberstleutnant fährt nicht „umsonst“, sein Arbeitgeber hat das Ticket bezahlt. Und für seine Platzreservierung hat er selber bezahlt. Wo ist das Problem? Sogenannte Jobtickets für den Regional-und Nahverkehr gibt es schon seit Jahrzehnten und werden von vielen Arbeitgebern an ihre Angestellten ausgegeben. Die fahren auch „umsonst“ und müssen noch nicht einmal Arbeitskleidung tragen. So what?
@ T.Behrens
„Wenn dann doch, dann möge es der Deutsche Bundestag beschließen. Dann kann er auch eine Begründung liefern, warum der Feuerwehrmann in Uniform oder der Zollbeamte in Uniform nicht kostenlos Bahn fahren dürfen.“
Nun ganz einfach: Weil sich der Arbeitgeber der Feuerwehrleute und Zollbeamten nicht darum gekümmert hat, dass seine Angestellen/Beamten in Uniform kostenlos Bahn fahren dürfen.
Hier zum drölfzigsten Mal eine Neiddebatte auf zu machen (mit besonderem Hinweis auf die Krankenschwester) lohnt sich doch gar nicht mehr.
Im Übrigen sitzt der Soldat in Uniform nicht kostenlos, die Reservierung ist selbst zu bezahlen.
Cheers
Flip
Das ist schon Chuzpe, nach dem Motto „Nicht kleckern, klotzen!“, wenn man dann gleich als General fährt…
Rechtsgrundlagen gibt es. Die erste nennt sich „Bürgerliches Gesetzbuch“ und regelt (u.a.) zivilrechtliche Schuldverhältnisse einschließlich Gruppentarife privater oder öffentlicher Arbeitnehmer mit verschiedenen Beförderungsunternehmen oder Verkehrsverbünden. In Deutschland gibt es nämlich den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Vorbehaltlich spezieller Regelungen, etwa hinsichtlich unabdingbarer Vorschriften oder ausdrücklicher Verbotsgesetze kann jedes Rechtssubjekt mit grundsätzlich jedem anderen jede erdenkliche Form von privatwirtschaftlicher Vereinbarung treffen, die nicht gegen Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt (bevor jetzt ein paar ganz Schlaue auf den Gedanken kommen, sich daran aufzuhängen: Gruppen-Pauschaltarife nach Art des hier Diskutierten sind ganz sicher nicht sittenwidrig, wie auch das bereits erwähnte „Hessen-Ticket“ für die hessischen Landesbediensteten es nicht ist).
Wie bereits richtig angemerkt, bedarf es für solche Vereinbarungen natürlich auch der haushaltsmäßigen Abdeckung im Haushaltsplan, der dann ja durch Gesetz beschlossen wird.
Die DB AG könnte durchaus auch mit der Gewerkschaft ver.di so einen Vertrag abschließen, dass deren Mitglieder mit dem Mitgliedsausweis ohne eigenen Kostenbeitrag (oder gegenüber sonstigen Monats- und Jahreskarten verbilligt) Bahn fahren dürfen. Oder mit den evangelischen Landeskirchen oder den katholischen Bistümern. Oder mit Herrn Schmidt für ihn und seine drei Büroangestellten. Selbstverständlich darf die öffentliche Hand das auch, und es ist für den Bahnanbieter auch aufgrund der hohen Nutzerpotenziale (was die Kostendeckung durch bessere Auslastung der Transportkapazitäten steigert) attraktiv, Preisnachlässe zu gewähren. Ok, bei Herrn Schmidt für nur vier Personen jetzt vielleicht weniger…
Etliche Kommentatoren verwechseln Neid und Verärgerung. Auf etwas kann man neidisch sein, wenn es berechtigterweise einem anderen zusteht. Verärgert kann man sein, wenn es sachlich und verfahrensrechtlich falsch gelaufen ist.
Der Gesetzgeber hat vor Augen, Soldaten, Beamte und Richter besoldungsrechtlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Alle Formen der Ungleichbehandlung, die absolut zulässig sind, bedürfen eines Sachgrundes.
Es ist fraglich, ob Soldaten hier anders zu behandeln sind als die übrigen Besoldungsempfänger.
Hoffentlich wacht der Deutsche Bundestag auf und prüft sehr genau, ob das der richtige Weg ist.
Mein Vorschlag: Soldaten dürfen im Nahverkehr kostenlos Bahn fahren, müssen aber im Gegenzug 45 Wochenstunden arbeiten. Geben und Nehmen hat uns die Oma schon gelehrt.
Neid ist im Übrigen die höchste Form der Anerkennung…..
@Florian Meyer sagt: 02.06.2020 um 16:25 Uhr
„Der Gesetzgeber hat vor Augen, Soldaten, Beamte und Richter besoldungsrechtlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Alle Formen der Ungleichbehandlung, die absolut zulässig sind, bedürfen eines Sachgrundes.“
Selten eine so falsche Begründung eines nicht verstandenen juristischen Sachverhaltes gelesen. Oder wie erklären Sie sich die freien Bahnfahrten für hessische Beamte, für bayrische aber nicht? Ach, Richter haben eine eigene Besoldungstabelle. So was, ist das auch Ungleichbehandlung? Und die Landesbesoldungen unterscheiden sich auch in der Höhe, obwohl überall z.B. A 11 davor steht…
Sie sollten sich mal fragen, was Sie da für einen Quatsch fordern.
@Florian Meyer
Da die kostenlose Bahnfahrt nicht teil der Besoldung ist, sehe ich hier nicht wie Sie eine Ungleichbehandlung der Besoldungsempfänger herleiten wollen. Im Übrigen wird der Weg über das Soldatengesetz gewählt mit der rechtlichen Grundlage, es hat am Ende also nichts, wirklich gar nichts mit der Besoldung zu tun.
Die Fahrten werden nicht mit dem Sold „ausgezahlt“ oder Bahncard 100 ausgegeben.
Ich verstehe ehrlich gesagt ihr Problem nicht, warum fordern Sie eine 45 Stundenwoche für Soldaten, damit diese kostenlos den Nahverkehr der Bahn nutzen dürfen? (Arbeiten andere Beamte auch 45 Stunden dafür?)
Cheers
Flip
Trägt der Mann auf dem Foto etwa eine Feldbluse, darüber einen Parka und darüber noch einen Parka ?
„@Pio-Fritz sagt:
02.06.2020 um 9:34 Uhr
@Felix sagt: 01.06.2020 um 18:31 Uhr
„Und noch zum Punkt „Darf das BMVg solche Verträge abschließen?“
Wenn das BMI dies für „seine“ Polizisten darf, siehe oben genannten Erlass,
darf das auch das BMVg für „seine“ Soldaten…“
Bitte die Zuständigkeiten beachten, das BMI ist für die Landespolizei Hessen (Ihr Beispiel) nicht zuständig, sondern das hessische Innenministerium. Bei allem Zorn, immer den Richtigen anpöbeln :-).“
1. Habe ich nicht gepöbelt, sondern sachlich dargestellt.
2. Habe ich in meinen Beiträgen mit keinem Wort geschrieben, dass der BMI für
Landespolizisten zuständig ist. Sie sollten genau und im Zusammenhang lesen.
( „…siehe oben genannten Erlass…“ )
@Florian Meyer sagt: 02.06.2020 um 16:25 Uhr
„Der Gesetzgeber hat vor Augen, Soldaten, Beamte und Richter besoldungsrechtlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Alle Formen der Ungleichbehandlung, die absolut zulässig sind, bedürfen eines Sachgrundes.“
Wie Sie schon richtig sagen, im Rahmen des Besoldungsrechtes ist Gleiches im Maße der Gleichheit und Ungleiches im Maße der Ungleichheit zu behandeln. Es gibt zahllose Differenzierungen. z.B. haben Soldaten andere Beförderungszeiten und Erfahrungsstufen als Beamte (teilweise besser, teilweise schlechter).
WENN es um eine Besoldungsfrage ginge wäre von daher in der Tat zu klären, ob sicher der Soldatenberuf hinreichend vom Beamtenberuf unterscheidet um eine solche besoldungsrechtliche Unterscheidung zu rechtfertigen.
meiner Meinung nach gäbe es dafür gute Gründe (Versetzungshäufigkeit, Pendelhäufigkeit, Auslandseinsätze, der im Vergleich zu Beamten geringe Anteil an „Lebenszeit“-Dienstverhältnisse, die allgemeine Tapferkeitspflicht die es für Beamte nicht gibt etc. etc.).
Aber das ist eine müßige Diskussion, denn der BReg geht es ja gar nicht um die Besoldung, sondern um die Frage der Sichtbarkeit von Soldaten in der Öffentlichkeit. Also eine rein politische Frage.
Und das bedarf keiner besoldungsrechtlichen Abwägung.
Von daher brauchen wir uns darüber auch gar nicht streiten.
Akademisch interessantes Thema, aber konkret einfach am Thema vorbei.
@Florian Meyer 02.06.2020 um 16:25 Uhr
Sie haben recht, kein Neid, sondern bei Ihnen nur Mißgunst.
Das gilt dann nur für Soldaten, nicht aber für die Staatsbediensteten in Hessen, die ja auch begünstigt sind?
🙈
@Florian Meyer sagt:
02.06.2020 um 16:25 Uhr
„Hoffentlich wacht der Deutsche Bundestag auf und prüft sehr genau, ob das der richtige Weg ist.“
deutschebahn.com :
„Ab 1. Januar 2020 können Soldatinnen und Soldaten in Uniform kostenlos Bahnfahren. Darauf haben sich auf
> politische Initiative der CSU im Bundestag
> das Bundesverteidigungsministerium,
> das Bundesverkehrsministerium,
> das Bundesinnenministerium,
> die CSU im Bundestag
> und die Deutsche Bahn geeinigt.“
https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Soldaten-koennen-kuenftig-kostenlos-Bahnfahren-4391744
Und zu der hier öfters zu lesenden Fragen nach anderen Personengruppen:
BT-Drucksache 19/15279
„Beabsichtigt die Bundesregierung ähnliche Vereinbarungen für weitere Berufsgruppen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt in der Bundesrepublik Deutschland leisten wie beispielsweise Personen des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes, Bundesfreiwillige und Ehrenamtliche, und wie begründet sie diese Entscheidung?
Bezüglich einer ähnlichen Initiative zugunsten der Freiwilligendienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereits mit der Deutschen Bahn Kontakt aufgenommen.
Es ist vereinbart worden, zunächst die ersten praktischen Erfahrungen mit der unentgeltlichen Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in Uniform auszuwerten, und anschließend die Gespräche fortzusetzen.
Aktuell gibt es beim Technischen Hilfswerk (THW) keine konkreten Überlegungen oder Gespräche mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) mit dem Ziel, eine vergleichbare Vereinbarung für Freifahrten von THW-Angehörigen, analog der Vereinbarung für unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in Uniform in den Zügen der DB AG, zu schließen.“
Dass Soldaten, Beamte und Richter besoldungsrechtlich gleich zu behandeln wären, stimmt so nicht, auch nicht grundsätzlich. Soldaten sind keine Beamten, denn Ihre Rechtsstellung ist nach dem Soldatengesetz geregelt. Auch Richter sind aufgrund der besonderen Stellung der Justiz auch keine, Richter stehen in einem „öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art“. Für Richter gibt es beispielsweise die eigene R-Besoldung. Dass die Besoldung der Soldaten an die Bundesbeamtenbesoldung und das Dienstverhältnis wie bei Richtern in ausgewählten Teilen an das Beamtenrecht angelehnt wurde, hat der Dienstherr zwar letztlich aus Gründen der Vereinfachung so entschieden, das stellt aber so noch keinen Grund dar, dass in allen Aspekten der Besoldung oder Fürsorge ein dem jeweiligen Status immanenter Anspruch auf Gleichbehandlung angelegt wäre. Denn wäre dem so, müsste ja die Geltung der auf Soldaten und Richter jeweils geltenden Teile beamtenrechtlicher Regelungen nicht eigens gesetzlich angeordnet werden. Klingt kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht.
Der Gesetzgeber hat also die dienstrechtliche Stellung von Beamten, Richtern und Soldaten schon als nicht wesentlich gleich betrachtet und unterschiedlich geregelt. Hierfür bestehen auch sachlich einleuchtende Gründe (richterliche Unabhängigkeit, besondere persönliche Pflichten von Soldatinnen und Soldaten), wenngleich an anderer Stelle aus Gründen der Einfachheit eine einheitliche oder ähnliche Behandlung erfolgen kann und auch erfolgt.
Gleichwohl gilt das Willkürverbot. Der Verwaltung könnte man allenfalls entgegenhalten, dass im Wege der Selbstbindung nach Bildung einer Verwaltungspraxis in der gewisse Grundsätze des Beamtentums, die man auf Soldaten oder Richter über längere Zeit stillschweigend angewendet wurden, nicht plötzlich zum Nachteil einzelner Betroffener abgewichen werden darf. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Beamte umgekehrt einen Anspruch darauf hätten, speziell soldaten- oder richterrechtliche Regelungen oder Verwaltungspraktiken für sich einzufordern. Oder, dass eine geübte Verwaltungspraxis keinerlei Veränderungen unterworfen sein darf. Wenn man eine längjährige Verwaltungspraxis ändert, auch zum Nachteil von Betroffenen, dann muss man das nur einheitlich und unter Beachtung eines angemessenen Vertrauensschutzes (Übergangsfristen, Stichtage, etc.) tun. Das hat dann aber m.E. nicht mehr primär etwas mit dem Gleichheitssatz zu tun, sondern mit dem Übermaßverbot und der Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen.
@all
So, die etwas ausgeuferte Debatte „Kostenfreies Bahnfahren in Uniform – rechtmäßig oder nicht?“ hat sich gleich erledigt; zur Stunde beschließt das Kabinett nämlich den Entwurf einer Neufassung des Soldatengesetzes, wo die rechtliche Grundlage dafür drin steht. Eine Meldung dazu kommt nachher; die engagierte juristische Diskussion dazu können wir also beenden.
Ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen anzumahnen oder zu hinterfragen:
Für mich ist die Aktion „kostenlos Bahnfahren für Soldaten in Uniform“ ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit der Bw.
Wenn ich sehe, wofür Geld für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben wird (u. a. YouTube-Serien, Plakataktionen, Messeauftritte,…), dann hat das Ganze eine Wirkung: Die Bundeswehr (besser: die Soldatinnen und Soldaten) wird in der Öffentlichkeit sichtbarer. Die „zivile Welt“ und die „Bundeswehr-Welt“ kommen auch wieder ins Gespräch. Ich selbst pendle seit über 1 1/2 Jahren vom Rheinland nach Bayern mit der Bahn. Die Anzahl der sichtbaren Soldatinnen und Soldaten hat seit Januar 2020 von fast Null permanent zugenommen und übertrifft die der Polizistinnen und Polizisten mittlerweile deutlich.
Und welchen Beruf die auf dem Boden sitzenden Menschen haben ist zweitrangig, niemand hat ohne Reservierung einen Anspruch auf einen Sitzplatz!
Hier gilt für alle: Rücksichtnahme und Fingerspitzengefühl!
Weiterer positiver Nebeneffekt aus meiner Sicht:
Auch die Vorgesetzten (aller Dienstgradgruppen) sind nun sichtbar und wirken so auf „unvernünftige“ Untergebene ein. Ich hatte vor Jahren mal den Fall von randalierenden jungen Männern im Zug erlebt. Einer war in Uniform, die anderen hatten ihre Flecktarn-Rucksäcke mit Namensbändern dabei. Zuerst fühlte sich niemand zuständig, erst als ich mich als Dienstgradhöherer zu erkennen gab, waren plötzlich mehrere Dienstgrade da. Die Sache war sehr schnell beruhigt.
Trennung:
Der vorliegende Fall ist für mich der ziemlich missglückte Versuch einer Köpenickiade. Dies wird strafrechtliche Folgen haben und sicher wird der Täter nicht begnadigt werden…