Bahn-Freifahrt für Soldaten im Dienstanzug: Die Steuern zahlt die Bundeswehr (Neufassung)
Mit der geplanten kostenlosen Bahnfahrt für Bundeswehrangehörige in Uniform ab Januar kommenden Jahres will das Verteidigungsministerium die Sichtbarkeit der Soldatinnen und Soldaten in der Gesellschaft erhöhen – und wird dafür Millionen Euro ausgeben: Zusätzlich zu einer Pauschale an die Deutsche Bahn zahlt das Ressort die Steuern für die privaten Freifahrten.
Die freie Fahrt in Uniform hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer direkt nach Amtsantritt zu ihrem Thema gemacht – als Wertschätzung des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten in der Heimat und in den Auslandseinsätzen. Die Ansätze dazu hatte sie aus der Union übernommen, entsprechende Vorschläge hatte es bereits seit Jahresanfang gegeben.
Die Vereinbarung mit der Deutschen Bahn (DB) soll nach Informationen aus dem Ministerium noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die kostenlosen Fahrten ab dem 1. Januar 2020 möglich werden. Bislang sind davon nur der DB-Fernverkehr und die von der DB betriebenen Regionalverbindungen erfasst. Die Verhandlungen mit den privaten Eisenbahngesellschaften, die rund 70 Prozent des Regionalverkehrs betreiben, sind noch nicht abgeschlossen.
Für die kostenlosen Fahrten in Uniform zeichnen sich bislang folgende Details ab:
• Soldatinnen und Soldaten in Uniform können die Fernverbindungen der Deutschen Bahn, den DB-Regionalverkehr sowie die privaten Eisenbahnen als Zubringer zu DB-Fernverbindungen kostenlos für Privatfahrten nutzen. An den geltenden Regelungen für Dienstfahrten und für bisher schon bezahlte Familienheimfahrten soll sich nichts ändern.
• Wie bislang bleibt für private Reisen nur der Dienstanzug erlaubt, nicht die Flecktarn-Uniform oder der Bordgefechtsanzug der Marine; das gilt damit auch für die kostenlosen Bahnfahrten.
• Die Fahrten müssen vorher über das Internetportal der Deutschen Bahn auf einer speziellen Webseite gebucht werden, die über jeden Internetzugang erreichbar sein soll. In der DB-Navigator-App ist das zunächst nicht vorgesehen.
• Für die kostenlose Buchung gibt es die Buchungscodes im Intranet der Bundeswehr; sie sollen wenn nötig innerhalb der Einheiten verteilt werden. Die so gebuchten Fahrkarten sind an den jeweiligen Zug gebunden. Die kostenlose Fahrt gilt für die 2. Klasse ohne Reservierung; gegen Bezahlung ist eine Sitzplatzreservierung oder der Übergang in die 1. Klasse möglich.
• Die Buchung soll nicht auf bestimmte Züge beschränkt sein; grundsätzlich sieht die Vereinbarung mit der Bahn nach Angaben aus dem Ministerium vor, dass alle Verbindungen genutzt werden können, für die ein so genanntes Flexi-Ticket buchbar ist – aber eben mit Zugbindung.
• Bei der Freifahrt müssen Soldaten den Dienstanzug tragen sowie ihren Truppenausweis und den Ausdruck der Buchung, also das Ticket, vorzeigen (das soll dann auch in der DB-App möglich sein).
• Die kostenlose Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür zahlt aber das Verteidigungsministerium. Eine Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht vor, dass die Soldaten trotzdem die Werbungskostenpauschale für Fahrtkosten wie bisher geltend machen können. Die Vereinbarung gilt zunächst für 2020, dieser Punkt soll aber dauerhaft geregelt werden.
Wie viele Soldatinnen und Soldaten das Angebot für die privaten Freifahrten tatsächlich nutzen werden, kann das Ministerium nur schätzen – deshalb sollen auch die tatsächlichen Fahrten nach einem halben Jahr festgestellt und bewertet werden. Dann entscheidet sich auch, ob die Zahlungen des Wehrressorts an die Deutsche Bahn zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind und korrigiert werden müssen.
Bislang, das war bereits bekannt, sind in der Vereinbarung für die DB vier Millionen Euro als Pauschalzahlung vorgesehen. Ein Viertel dieser Summe kommt als pauschale Steuerabgeltung hinzu, so dass zunächst fünf Millionen Euro dafür aus dem Verteidigungshaushalt aufgewendet werden müssen.
Die Einbeziehung des gesamten Regionalverkehrs auf der Schiene wird dann voraussichtlich zu deutlich höheren Kosten führen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte dafür vorsorglich zusätzliche sechs Millionen Euro freigegeben. Über die Einzelheiten will Ministerium im kommenden Jahr eine Vereinbarung mit den privaten Eisenbahngesellschaften treffen. Langfristig sollen mit der Regelung alle Schienenverbindungen in Deutschland für die kostenlosen Fahrten zur Verfügung stehen.
(Archivbild August 2015: Ein Oberleutnant der Luftwaffe steht an einem Gleis im Hauptbahnhof in Berlin – Tom Twardy/Bundeswehr)
Mir scheint, langsam ist diese Debatte an einem Punkt angekommen, wo es nur noch selbstbezogen wird, wenig Neues vorgebracht wird – und zunehmend hinterfragbar argumentiert wird (auch ich habe vier Kollegen in Kriegen verloren). Und vom eigentlichen Thema kommt es immer weiter ab… Es wäre nett, wenn das sich nicht im Uferlosen verlöre; dann macht diese Diskussion wenig Sinn.
@T.W.
Ich könnte jetzt hinterfragen ob Ihre Kollegen zu dieser Gefahrenaussetzung gesetzlich verpflichtet waren und ob dieses Beispiel daher wirklich vergleichbar ist, aber das würde dann vermutlich wieder in eine „Abwertungsdebatte“ führen und diese halte ich für pietätlos gegenüber den Opfern und auch sachlich nicht angemessen.
Um sich der Besonderheiten des soldatischen Dienstes gewahr zu sein, muss man nicht auf andere Berufsgruppen herabschauen. Soldatisches Selbstverständnis sollte eine Positivdefinition nicht eine Negativabgrenzung sein.
Aber ich erkenne an, dass diese Diskussion jetzt wirklich von Thema Ihres Blogeintrags WEIT wegführt ;)
Ich hatte es auch nur erwähnt, weil es nach meiner Kenntnis das Thema „Anerkennung des Dienstes“ eines von zwei Argumenten der Regierung für diese Maßnahme ist. Wiewohl ich aber ja auch mehrfach erwähnt hatte, dass diese das zweite und nachrangig Argument ggü. „Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit“ ist.
@Jens Decker
Wie kommen sie denn auf diese merkwürdige Vorstellung?
@Markus & Heiko Kamann
Es wurde gefragt, ich habe es kommentiert und als akzeptablen Anzug würde ich das graue Teil nicht betrachten
Dieses genörgel geht mir hier so auf den Sack.
Da bekommen Soldaten und nur die von ihrem Dienstherren ein Geschenk.
Man muss es nicht nutzen….
Man wird nicht schlechter gestellt, wenn man es nützt…..
Man darf es auch ausschließlich privat nutzen…. Und jeden Cent zahlt der Dienstherr. Selbst die Steuern. Nörgeln könnten hier eigentlich nur die Zivilangestellten und Beamten… die werden hier von IHREM Dienstherrn diskriminiert.
Genau diese Argumente habe ich ja erwartet (Tod, Verpflichtender Auslandseinsatz, Tod im Auslandseinsatz).
Wer wirklich nicht in den Auslandseinsatz gehen will, muss auch nicht. Es gibt da genügend Mittel und Wege und man bleibt danach auch in der Regel im Dienst. Allerdings wird es dann nichts mit Verlängerung/Berufssoldat und Beförderung.
Ist der Soldat schon im Auslandseinsatz, gibt es auch Wege sofort (bei verfügbarer Transportmöglichkeit) wieder nach Deutschland zurückzukehren. (Im größten Zweifel einfach einen Kameraden schlagen). Ich unterstütze das alles nicht, aber habe ich jetzt mehrfach erlebt.
Das andere hat auch nichts mit Neiddebatte oder anderem zu tun.
Wenn sie eine Berufsgruppe aufwerten (ihre Worte) und gleichzeitig eine andere (oder mehrere) nicht aufwerten, dann haben sie das gleiche erreicht. Eine ungleiche Wertung. In gewisser Weise kann man nicht alle über einen Kamm scheren und Unterschiede bestehen immer in der Wertung.
Hier aber den Soldaten wieder eine Sonderbehandlung zu geben (es sei den Soldaten gegönnt) und einer anderen Berufsgruppe (z.B. Freiwilligendienste) keine Sonderbehandlung zu geben, wirft in der Gesellschaft immer Diskussionen und Fragen auf.
Die Mehrzahl der Soldaten fahren kein Schichtsystem, sind über den gesamten Dienst insgesamt nicht einer höheren Gefahr ausgesetzt, haben eine gesicherte Arbeit (und alles was dazugehört) und verdienen dafür auch nicht schlecht (besser geht immer, aber es gibt auch sehr viele in Deutschland die weniger Netto haben).
Man hätte eine Bahnfahrt für Soldaten einführen können und (!) gleichzeitig noch was für den Freiwilligendienst machen können (ob nun auch Bahnfahrt oder mehr Lohn oder was anderes), man hätte gleichzeitig den Millionen Ehrenamtlichen eine Sonderbehandlung geben können oder zumindest die Diskussion anstoßen, dass man es will (die praktische Umsetzung ist nicht einfach).
@Luftikus sagt:25.11.2019 um 9:42 Uhr
Natürlich kann man noch etwas für den Freiwilligendienst, für die Feuerwehren, den THW oder das DRK und seine Angehörigen tun. Aber was bitte hat das mit dem Verteidigungsministerium zu tun? Dort wurde entschieden, die Freifahrt allen Soldaten zukommen zu lassen. Wenn andere das auch möchten (s.o.), so ist das eine Frage an das zuständige Ressort und ob es in diesen Fällen eine Länder- oder Bundessache ist. Z.T. gibt es schon sog. Ehrenamtskarten mit Vergünstigungen.
Also, bitte Zuständigkeiten beachten. Die Verteidigungsministerin ist in diesem Fall Vorreiter, aber nur für die Bundeswehr zuständig.
Faszinierend, was aus so einem Thema gemacht wird, einige Kommentierungen machen mich fast sprachlos. Herr Wiegold, meinen Respekt, wie sachlich und gelassen Sie damit umgehen.
Natürlich wirkt das Ganze wie ein Geschenk an alle Soldaten und irgendwie ist es das ja auch, daher werde ich persönlich, egal in welchem Anzug, als Soldat DANKE sagen und das Angebot nutzen oder eben nicht, wenn mir der vorgeschriebene Anzug nicht zusagt. Darum geht es mir aber hier nicht.
Als ehemaliger Personalgewinner will ich die Anzugfrage gern noch einmal anders angehen und damit vielleicht wieder zu Sachfragen zurückkehren.
Meiner Meinung nach und meine Erfahrungen in der Karriereberatung bestätigen das, ist dieses „Geschenk“ tatsächlich eine Art Personalwerbemaßnahme. Seit der Abschaffung der Wehrpflicht rückt die Bw immer mehr aus dem Bewusstsein der Bevölkerung. Wenn nicht gerade ein Hubschrauber abstürzt oder irgendwelche „Skandale“ die Bw erschüttern, wird die Bw kaum noch wahrgenommen. Entsprechende Defizite bei den Bewerbungszahlen für den Arbeitgeber Bw sind logisch. Also lässt man Soldaten kostenlos Bahn fahren (natürlich in Uniform), damit die Bundeswehr wieder mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhält. Für diesen Zweck aus personalwerblicher Sicht bestimmt kein schlecht investiertes Geld. Meiner Erfahrung nach werden Soldaten aber nur im Flecktarn als solche wahrgenommen, der Dienstanzug wirkt tatsächlich eher wenig soldatisch (Einordnungen als Feuerwehrmann, Schaffner, Pilot o.ä. sind durchaus schon vorgekommen).
Wenn also der von mir vermutete Zweck der Veranstaltung (stärkere Wahrnehmung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit richtig ist) dann hätte ich vom Dienstherren zwei Dinge erwartet.
1. eindeutige Klarstellung, dass die Familienheimfahrt im Feldanzug durchgeführt werden darf (ggf. sogar SOLL), damit das angestrebte Ziel auch erreicht wird. 2. rechtzeitige eindeutige Formulierungen, damit solche verbalen Auswüchse, wie sie hier zu beobachten waren und die bestimmt nicht geeignet sind und waren, um das Ansehen der Bw in der Öffentlichkeit zu fördern, gar nicht erst zu Stand kommen.
Und wenn ich erreichen möchte, dass möglichst viele Soldaten als solche erkennbar nach Hause fahren, dann ergibt es auch einigen Sinn, wenn man das dem gemeinen Soldaten, egal ob Hauptgefreiter oder Oberst, leicht macht, indem der Anzug getragen werden darf, den der Soldat ohnehin schon anhat und der auch der vermeintlich bequemere ist, solange das nicht gerade der Sportanzug oder der Blaumann ist.
Und bevor das Unvermeidliche passiert – der Verweis auf die Vorschriftenlage wurde nun oft genug gebracht, es ist nicht zwingend zu erwarten, dass jeder Soldat, der sich in einem Blog äußert, zuvor die Vorschrift aufruft. Also verschonen Sie mich bitte mit „das kann man alles in der Vorschrift nachlesen“.
@Luftikus sagt: 25.11.2019 um 9:42 Uhr
Ihrer Meinung zum Thema Soldatenberuf antworte ich jetzt die Wünsche des Hausherren berücksichtigend nicht.
Hinsichtlich der Frage der Förderung der Freiwilligendienste hat @Pio-Fritz mEn ausreichend und stichhaltig geantwortet.
@PersGewinner sagt: 25.11.2019 um 13:49 Uhr
Sorry, aber die Kritik an der Kommunikationsstrategie des BMVg kann ich beim besten Willen nicht teilen. Die Grundsatzaussagen waren schon seit Wochen im Intranet zu finden. Weitere Details wurden unmittelbar nach Beschlussfassung des Haushaltsausschusses vor zwei Wochen acht (!) Wochen vor in Kraft treten darüber hinaus aktiv in einer Weisung des AL P kommuniziert.
Darüber hinaus gibt es regionale Informationsveranstaltungen und ich würde etwas darauf wetten, dass in den nächsten Wochen auch noch rechtzeitig (!) vor in Krafttreten Merkblätter etc. bis auf Einheitsebene verteilt werden.
Nur weil es hier einige gibt, die weder Intranet, noch Weisung, noch Vorschrift zur Kenntnis nehmen wollen, darf die Kritik doch bitte nicht beim BMVg abgeladen werden, sondern sollte denen entgegen gebracht werden, die ihr eigenes Handwerkszeug nicht beherrschen (die Anzugordnung sollte jedem Soldaten nach der Grundausbildung klar sein).
Ich bin auch ein heftiger Kritiker des BMVg wenn es um Informationspolitik geht und erst recht wenn es um „Change-Management“ geht, aber diesmal sehe ich wirklich wenig was hätte besser gemacht werden können (natürlich immer vorausgesetzt es werden auch noch bis Mitte Dezember Merkblätter o.ä. bis auf Einheitsebene verteilt).
@koffer
Ich kritisiere gar nicht die Kommunikation in Gänze, da wurde offenbar viel gemacht, aber die Anzugfrage ist in meinen Augen eben nicht eindeutig herausgestellt worden, sonst gäbe es jetzt nicht die unsägliche Diskussion darum.
Und mal ehrlich: ich kenne nicht viele Soldaten, die sich am Wochenende ihre Uniform (in diesem Fall ja wohl den Dienstanzug) anziehen, damit sie kostenfrei eine Urlaubsfahrt mit der Bahn unternehmen können. Sie etwa? Also führt die ganze Debatte um den Dienstanzug doch wohl am Thema vorbei. Das hätte m. E. vermieden werden können.
@PersGewinner
das ist wohl eine Frage der persönlichen Einstellung. Ich kenne sehr wohl Soldaten die sich bei Privaten Anlässen in den Diener werfen. Ich hatte auch einen Kameraden der sich eine BC100 geleistet hat weil er eine Jahreskarte vom FC Bayern München hatte und dummerweise in Kiel stationiert war.
Der würde sich bestimmt freuen über die knapp 4000€ die er nun sparen kann.
PersGewinner sagt:
25.11.2019 um 23:50 Uhr
„ich kenne nicht viele Soldaten, die sich am Wochenende ihre Uniform (in diesem Fall ja wohl den Dienstanzug) anziehen, damit sie kostenfrei eine Urlaubsfahrt mit der Bahn unternehmen können. Sie etwa?“
Das ist ja sehr schön, dass Sie präzise in die Zukunft blicken können; die Gabe ist den meisten Menschen ja nicht gegeben.
Die Frage wird wohl erst, ca. 1 Jahr nach der Einführung evaluiert werden und somit beantwortet werden können.
Das Sie als ehem. Personal-Gewinner, allerdings den Unterschied zwischen Dienst und Urlaub nicht verstehen, gibt mir Sorgenfalten auf die Stirn.
Ich denke man muss sich die Polizei als Vergleichsgruppe angucken.
Da gibt es einen nicht unerheblichen Teil die Privatfahrten auch in Uniform machen statt 300€ und mehr zu blechen um Freunde am anderen Ende der Republik zu besuchen.
Wenn die Einschränkung ist Privat nur im Diener, dann wäre für mich die Rechnung einfach. Mehrere Hundert Euro sparen für die Unannehmlichkeit am Ziel kurz bei Karstadt oder H&M in der Umkleide verschwinden.
@Heiko Kamann
Da Sie jetzt unnötigerweise persönlich geworden sind, lassen Sie mich bestimmt auch wissen, worauf Ihre Ableitung gründet, dass ich Dienst nicht von Urlaub unterscheiden kann? Das kann ich nämlich sehr wohl und sehe da in meinen Aussagen auch keinen Ansatz, etwas anderes zu vermuten.
Fahrten, die nicht vom oder zum Dienst stattfinden und folglich zwingend den Dienstanzug erfordern, finden doch wohl im Urlaub bzw. in der Freizeit statt oder etwa nicht?
Ich frage mich wirklich, wie das Tragen der Uniform durchgesetzt werden soll? Im Zeitalter von Online Check-In werde ich doch nicht einmal mehr kontrolliert. Und die Zugbegleiter werden wohl auch keine Anzugskontrolle durchführen. Ich würde aber vorbildlich den kleinen Diener mit Abwandlung Ganzjahresjacke tragen und somit bei den meisten eh als „Bahnpersonal“ ;) durchgehen.
Zur Steuer bin ich auch noch unsicher, da momentan die Möglichkeit besteht das wöchentliche Pendeln zum Dienstort (§3 TG) als „Auswärtstätigkeit“ anzugeben (erste Tätigkeitsstätte gibt es bei ständiger Versetzung nicht) und die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Wie bei Dienstreisen die 30 Cent pro km nicht nur einfach sondern für Hin- und Rückreise. Die Angabe der Zugfahrt entfällt dann aber, da keine Kosten entstehen.
Fragen über Fragen!!!
Bahntest des Verkehrclub Deutschland (VCD):
https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Bahn/VCD_Bahntest/VCD_Bahntest_2019_Preise_runter-Angebot_rauf.pdf
Seite 9:
Welche sozialen Gruppen sollten einen Rabatt auf Bahntickets im Fernverkehr erhalten? (Merhfachnennung möglich):
Soldat*innen der Bundeswehr: 40 %
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger: 59 %
Studierende/Auszubildende/Renter: 82/83/84 %
Menschen mit Behinderung: 86 %
Schüler*innen: 89 %
Nur die Soldaten erhalten jetzt einen Rabatt beim Fernverkehr und die Mehrheit der Bevölkerung will es eben nicht.
„die Gesellschaft will es“ … Die Zahlen sprechen mal wieder eine andere Sprache.
@Soldat Müller sagt:27.11.2019 um 7:36 Uhr
„Ich frage mich wirklich, wie das Tragen der Uniform durchgesetzt werden soll?“
Technisch ist das doch einfach zu lösen. Die Karte wird über ein spezielles Online-Portal gebucht. Online-check-in wird ausgeschlossen und der Schaffner muss bei Kontrolle des Tickets ein Häkchen setzen, das Uniform getragen wird (das erkennt auch der letzte Vollhorst). Keine Uniform – direkt nachlöhnen und automatische Rückmeldung an das Portal.
Aber ein Befehlsverstoß wegen so einem Kiki – ehrlich? Ihre Frage würde ich mir gar nicht stellen, wenn ich der Meinung bin, umsonst in Uniform zu fahren ist nicht meine Wahl, dann bezahle ich eben selbst und fahre in Zivil.
@Luftikus sagt: 27.11.2019 um 12:22 Uhr
„Nur die Soldaten erhalten jetzt einen Rabatt beim Fernverkehr und die Mehrheit der Bevölkerung will es eben nicht.
„die Gesellschaft will es“ … Die Zahlen sprechen mal wieder eine andere Sprache.“
Sie wollen es vorsätzlich nicht verstehen. Für alle anderen dort aufgezählten Gruppen sind andere Zuständigkeiten. Und 40% Zustimmung heißt eben nicht automatisch 60% Ablehnung. Im Übrigen haben alle dort von Ihnen aufgezählten anderen Gruppen schon diverse Rabatte, Ihr Beispiel ist einfach schlecht gewählt.
@Pio-Fritz
Dann müsste es Schaffner Vollhorst nur noch interessieren und für sowas Zeit haben müsste er auch noch, d.h. wenn er im Zug wäre.
@Pio-Fritz
der Schaffner/Zugbegleiter/Fahrgastbetreuer…. Je nach Verkehrsunternehmen andere Bezeichnung. Muss in der Tat kontrollieren ob Uniform und wenn ja die richtige getragen wird.
Da wird man wohl bei einer guten Drittel Regel landen.
-einem Drittel ist das egal, die Klippen das Ticket ab.
-ein Drittel würde Flecktarn oder Dienstanzug erkennen aber wenn der Betroffene dann lieb guck, ein Auge zudrücken und sagen beim nächsten Mal dann mit.
-das letzte Drittel kennt keine Gnade, würde eiskalt ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen oder direkt anzeigen und hat die BPol / FJg auf Kurzwahl im Diensthandy.
ThoDan sagt:
27.11.2019 um 14:35 Uhr
Im Fernverkehr der DB (also IC/ICE) werden die Fahrgäste immer kontrolliert; dem Personal sind i.d.R. auch die verschiedenen Tarife bekannt. Demnach werden sie auch Soldaten identifizieren, die Betrügen wollen. Und Betrug, ist nicht einfach mal ein „Befehlsverstoß“, wie es oben genannt wurde.
@Heiko Kamann
Nicht mal im IC/ICE wird immer kontrolliert, von RB/RE gar nicht erst anzufangen.
Wäre es wirklich ein Betrug, wenn ein Soldat mit gültiger Fahrkarte ohne Uniform erwischt würde?
@Küstengang01
Ich vermute die BP würde ihm freundlich sagen, er möge in ihrer Dienststelle vorbeikommen und die Feldjäger haben für sowas wirklich Personal übrig?
ThoDan sagt:
27.11.2019 um 16:56 Uhr
1. Ja, natürlich wäre es Betrug; die Fahrkarte wäre nicht gültig, da die Gültigkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft sind (entspr. Uniform). Somit hätte sich der Soldat in betrügerischer Absicht, eine Leistung erschlichen.
2. Es wäre mir neu, dass in IC/ICE nicht mehr kontrolliert würde. (Ich fahre sehr oft mit der Bahn, Sie auch?)
3. Die Feldjäger wären ja zuständig und sollte die Bundespolizei hinzugezogen werden, hätten Sie in den Tagen darauf, sicher ein Interview mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten.
4. Sie sind kein Soldat, oder?
@ThoDan
nur für sie zur Info. Wenn sie im Nah-und/oder Fernverkehr unterwegs sind ohne Gültigen Fahrausweis begehen sie eine Straftat (erschleichen von Leistungen).
Die Betonung liegt dabei auf GÜLTIGEN Fahrausweis. Ein Ticket kann ungültig werden wenn es beispielsweise eine Einschränkung des Verkehrsmittels oder der Zeit oder des Geltungsbereiches gibt.
Ich gebe ihnen da gerne Fallbeispiele….
1) ich sitze mit einem Querdurchslandticket im IC/EC/ICE auf der Strecke Hamburg-Rostock. Auf der selben Strecke fährt auch ein RE. Das Ticket ist ungültig und ich bin schwarz gefahren.
2) ich sitze im 10.28 Uhr ICE von Berlin nach München mit einem Ticket das Zugbindung hat für den 09.28 Uhr. Ungültig und zum Normalpreis nachlösen.
3) Ein Bundespolizist sitzt in Zivil im ICE. Zeigt bei der Kontrolle seinen Dienstausweis. Der Schaffner hätte jedes Recht von dem Beamten den Vollen Fahrpreis zu verlangen, da in der Vereinbarung mit der DB steht…. in Uniform und Bewaffnet.
Und genau da setzt die Problematik an wenn ein Soldat meint mit umsonst Ticket ohne Uniform unterwegs zu sein. Das Ticket verliert in dem Moment seine Gültigkeit. Im Fernverkehr nachlösen zum Normalpreis. Im Nahverkehr kann das sehr viel Übler ausgehen wenn der Schaffner erklärt… Sorry, dieser Zug fährt in einem Verkehrsverbund kein Ticket Verkauf an Bord (z.b.Metronom im HVV).
Dann kann man 60€ blechen. Passiert das dreimal in 12 Monaten gibt’s obendrein eine Anzeige.
Weigert der Soldat/Fahrgast das erhöhte Beförderungsentgelt zu bezahlen oder seine Personalien anzugeben gibt’s sofort Anzeige. Und sie können sicher sein das es genug Schaffner gibt die wenn ihnen ein Truppenausweis oder BW Ticket vorgehalten wird in solchen Fällen gerne das Feldjäger Dienstkommando anruft.
„Das heißt, dass nur die auf der Fahrkarte angegebenen Verbindungen verwendet werden können und dürfen. Bei Fahrtantritt sind dann Uniform, also Dienst- oder Feldanzug beziehungsweise der Bord-Gefechtsanzug der Marine (Anzug gem. A1-2630/0-9804, Nr. 110) zu tragen, sowie ein gültiger Truppenausweis (oder vorläufiger Truppenausweis) und die Fahrkarte in gedruckter oder elektronischer Form vorzuhalten.“ (quelle: Bundeswehr.org)
Damit ist der Punkt wohl geklärt: Heimfahrt in Flecktarn – Privatfahrt im Diener