Bahn-Freifahrt für Soldaten im Dienstanzug: Die Steuern zahlt die Bundeswehr (Neufassung)

Mit der geplanten kostenlosen Bahnfahrt für Bundeswehrangehörige in Uniform ab Januar kommenden Jahres will das Verteidigungsministerium die Sichtbarkeit der Soldatinnen und Soldaten in der Gesellschaft erhöhen – und wird dafür Millionen Euro ausgeben: Zusätzlich zu einer Pauschale an die Deutsche Bahn zahlt das Ressort die Steuern für die privaten Freifahrten.

Die freie Fahrt in Uniform hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer direkt nach Amtsantritt zu ihrem Thema gemacht – als Wertschätzung des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten in der Heimat und in den Auslandseinsätzen. Die Ansätze dazu hatte sie aus der Union übernommen, entsprechende Vorschläge hatte es bereits seit Jahresanfang gegeben.

Die Vereinbarung mit der Deutschen Bahn (DB) soll nach Informationen aus dem Ministerium noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die kostenlosen Fahrten ab dem 1. Januar 2020 möglich werden. Bislang sind davon nur der DB-Fernverkehr und die von der DB betriebenen Regionalverbindungen erfasst. Die Verhandlungen mit den privaten Eisenbahngesellschaften, die rund 70 Prozent des Regionalverkehrs betreiben, sind noch nicht abgeschlossen.

Für die kostenlosen Fahrten in Uniform zeichnen sich bislang folgende Details ab:

• Soldatinnen und Soldaten in Uniform können die Fernverbindungen der Deutschen Bahn, den DB-Regionalverkehr sowie die privaten Eisenbahnen als Zubringer zu DB-Fernverbindungen kostenlos für Privatfahrten nutzen. An den geltenden Regelungen für Dienstfahrten und für bisher schon bezahlte Familienheimfahrten soll sich nichts ändern.

• Wie bislang bleibt für private Reisen nur der Dienstanzug erlaubt, nicht die Flecktarn-Uniform oder der Bordgefechtsanzug der Marine; das gilt damit auch für die kostenlosen Bahnfahrten.

• Die Fahrten müssen vorher über das Internetportal der Deutschen Bahn auf einer speziellen Webseite gebucht werden, die über jeden Internetzugang erreichbar sein soll. In der DB-Navigator-App ist das zunächst nicht vorgesehen.

• Für die kostenlose Buchung gibt es die Buchungscodes im Intranet der Bundeswehr; sie sollen wenn nötig innerhalb der Einheiten verteilt werden. Die so gebuchten Fahrkarten sind an den jeweiligen Zug gebunden. Die kostenlose Fahrt gilt für die 2. Klasse ohne Reservierung; gegen Bezahlung ist eine Sitzplatzreservierung oder der Übergang in die 1. Klasse möglich.

• Die Buchung soll nicht auf bestimmte Züge beschränkt sein; grundsätzlich sieht die Vereinbarung mit der Bahn nach Angaben aus dem Ministerium vor, dass alle Verbindungen genutzt werden können, für die ein so genanntes Flexi-Ticket buchbar ist – aber eben mit Zugbindung.

• Bei der Freifahrt müssen Soldaten den Dienstanzug tragen sowie ihren Truppenausweis und den Ausdruck der Buchung, also das Ticket, vorzeigen (das soll dann auch in der DB-App möglich sein).

• Die kostenlose Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür zahlt aber das Verteidigungsministerium. Eine Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht vor, dass die Soldaten trotzdem die Werbungskostenpauschale für Fahrtkosten wie bisher geltend machen können. Die Vereinbarung gilt zunächst für 2020, dieser Punkt soll aber dauerhaft geregelt werden.

Wie viele Soldatinnen und Soldaten das Angebot für die privaten Freifahrten tatsächlich nutzen werden, kann das Ministerium nur schätzen – deshalb sollen auch die tatsächlichen Fahrten nach einem halben Jahr festgestellt und bewertet werden. Dann entscheidet sich auch, ob die Zahlungen des Wehrressorts an die Deutsche Bahn zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind und korrigiert werden müssen.

Bislang, das war bereits bekannt, sind in der Vereinbarung für die DB vier Millionen Euro als Pauschalzahlung vorgesehen. Ein Viertel dieser Summe kommt als pauschale Steuerabgeltung hinzu, so dass zunächst fünf Millionen Euro dafür aus dem Verteidigungshaushalt aufgewendet werden müssen.

Die Einbeziehung des gesamten Regionalverkehrs auf der Schiene wird dann voraussichtlich zu deutlich höheren Kosten führen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte dafür vorsorglich zusätzliche sechs Millionen Euro freigegeben. Über die Einzelheiten will Ministerium im kommenden Jahr eine Vereinbarung mit den privaten Eisenbahngesellschaften treffen. Langfristig sollen mit der Regelung alle Schienenverbindungen in Deutschland für die kostenlosen Fahrten zur Verfügung stehen.

(Archivbild August 2015: Ein Oberleutnant der Luftwaffe steht an einem Gleis im Hauptbahnhof in Berlin – Tom Twardy/Bundeswehr)