Bahn-Freifahrt für Soldaten im Dienstanzug: Die Steuern zahlt die Bundeswehr (Neufassung)
Mit der geplanten kostenlosen Bahnfahrt für Bundeswehrangehörige in Uniform ab Januar kommenden Jahres will das Verteidigungsministerium die Sichtbarkeit der Soldatinnen und Soldaten in der Gesellschaft erhöhen – und wird dafür Millionen Euro ausgeben: Zusätzlich zu einer Pauschale an die Deutsche Bahn zahlt das Ressort die Steuern für die privaten Freifahrten.
Die freie Fahrt in Uniform hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer direkt nach Amtsantritt zu ihrem Thema gemacht – als Wertschätzung des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten in der Heimat und in den Auslandseinsätzen. Die Ansätze dazu hatte sie aus der Union übernommen, entsprechende Vorschläge hatte es bereits seit Jahresanfang gegeben.
Die Vereinbarung mit der Deutschen Bahn (DB) soll nach Informationen aus dem Ministerium noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die kostenlosen Fahrten ab dem 1. Januar 2020 möglich werden. Bislang sind davon nur der DB-Fernverkehr und die von der DB betriebenen Regionalverbindungen erfasst. Die Verhandlungen mit den privaten Eisenbahngesellschaften, die rund 70 Prozent des Regionalverkehrs betreiben, sind noch nicht abgeschlossen.
Für die kostenlosen Fahrten in Uniform zeichnen sich bislang folgende Details ab:
• Soldatinnen und Soldaten in Uniform können die Fernverbindungen der Deutschen Bahn, den DB-Regionalverkehr sowie die privaten Eisenbahnen als Zubringer zu DB-Fernverbindungen kostenlos für Privatfahrten nutzen. An den geltenden Regelungen für Dienstfahrten und für bisher schon bezahlte Familienheimfahrten soll sich nichts ändern.
• Wie bislang bleibt für private Reisen nur der Dienstanzug erlaubt, nicht die Flecktarn-Uniform oder der Bordgefechtsanzug der Marine; das gilt damit auch für die kostenlosen Bahnfahrten.
• Die Fahrten müssen vorher über das Internetportal der Deutschen Bahn auf einer speziellen Webseite gebucht werden, die über jeden Internetzugang erreichbar sein soll. In der DB-Navigator-App ist das zunächst nicht vorgesehen.
• Für die kostenlose Buchung gibt es die Buchungscodes im Intranet der Bundeswehr; sie sollen wenn nötig innerhalb der Einheiten verteilt werden. Die so gebuchten Fahrkarten sind an den jeweiligen Zug gebunden. Die kostenlose Fahrt gilt für die 2. Klasse ohne Reservierung; gegen Bezahlung ist eine Sitzplatzreservierung oder der Übergang in die 1. Klasse möglich.
• Die Buchung soll nicht auf bestimmte Züge beschränkt sein; grundsätzlich sieht die Vereinbarung mit der Bahn nach Angaben aus dem Ministerium vor, dass alle Verbindungen genutzt werden können, für die ein so genanntes Flexi-Ticket buchbar ist – aber eben mit Zugbindung.
• Bei der Freifahrt müssen Soldaten den Dienstanzug tragen sowie ihren Truppenausweis und den Ausdruck der Buchung, also das Ticket, vorzeigen (das soll dann auch in der DB-App möglich sein).
• Die kostenlose Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür zahlt aber das Verteidigungsministerium. Eine Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht vor, dass die Soldaten trotzdem die Werbungskostenpauschale für Fahrtkosten wie bisher geltend machen können. Die Vereinbarung gilt zunächst für 2020, dieser Punkt soll aber dauerhaft geregelt werden.
Wie viele Soldatinnen und Soldaten das Angebot für die privaten Freifahrten tatsächlich nutzen werden, kann das Ministerium nur schätzen – deshalb sollen auch die tatsächlichen Fahrten nach einem halben Jahr festgestellt und bewertet werden. Dann entscheidet sich auch, ob die Zahlungen des Wehrressorts an die Deutsche Bahn zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind und korrigiert werden müssen.
Bislang, das war bereits bekannt, sind in der Vereinbarung für die DB vier Millionen Euro als Pauschalzahlung vorgesehen. Ein Viertel dieser Summe kommt als pauschale Steuerabgeltung hinzu, so dass zunächst fünf Millionen Euro dafür aus dem Verteidigungshaushalt aufgewendet werden müssen.
Die Einbeziehung des gesamten Regionalverkehrs auf der Schiene wird dann voraussichtlich zu deutlich höheren Kosten führen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte dafür vorsorglich zusätzliche sechs Millionen Euro freigegeben. Über die Einzelheiten will Ministerium im kommenden Jahr eine Vereinbarung mit den privaten Eisenbahngesellschaften treffen. Langfristig sollen mit der Regelung alle Schienenverbindungen in Deutschland für die kostenlosen Fahrten zur Verfügung stehen.
(Archivbild August 2015: Ein Oberleutnant der Luftwaffe steht an einem Gleis im Hauptbahnhof in Berlin – Tom Twardy/Bundeswehr)
Es ist nach wie vor ungeklärt, wie die Abrechnung der Reisebeihilfe gemäß Trennungsgeldverordnung künftig ablaufen wird.
Berechnungsgrundlage war bislang der Preis eines Bahntickets – ggf. aus Gründen der Sparsamkeit verbunden mit der Erstattung einer Bahncard 25/50, die dann entsprechend bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Ich bin gespannt, wie man das löst.
Den Bohai um die angeblichen Probleme bei Dienst(antritts)reisen hingegen habe ich von Anfang an nicht verstanden, weil es da schon immer eine Wahlfreiheit des Verkehrsmittels gab und die Bahntickets immer schon „für umme“ waren, da vom Dienstherrn bezahlt. Und wer mit dem Privat-Kfz fahren wollte, konnte/kann dies tun. Es sei denn, es steht ein Dienst-Kfz zur Verfügung.
Ansonsten muss ich all denen beipflichten, die manche Befindlichkeiten, die hier vorgebracht werden, so nach dem Motto „Bitte was? Ich muss UNIFORM dafür tragen, und dann noch den Dienstanzug“, für reichlich daneben halten.
@ TW: Ich bin kein Steuerexperte, sondern habe lediglich aus ihrem Beitrag zitiert und um eine profunde Erklärung gebeten. Nach meinem Verständnis (abgeleitet aus Ihrem obigen Zitat) kann künftig jeder Soldat, der bspw. kostenlos die Wochenendfahrten in Uniform bestreitet, dennoch für jeden Kilometer 0,30 Cent Werbungskostenpauschale ansetzen und so sein steuerpflichtiges Einkommen mindern. Daher ja meine Frage, ob ich hier etwas falsch verstehe? Falls nicht, erscheint mir ein (je nach Fall gar nicht mal so kleiner) Vorteil über die reine kostenfreie Bahnfahrt hinaus zu bestehen (dies ist ausdrücklich keine Wertung, nur eine Feststellung). Mir persönlich ist das übrigens relativ egal, aber verstehen möchte ich es schon. :o)
Ich habe von 1978 bis 1979 seinen Wehrdienst geleistet, wir hatten eine hin und Rückfahrt frei .Und bei Vorlage des Dienstausweises bezahlten wir den halben Preis, ohne den Zwang den Keinen Dienstanzug zu tragen und so sollte es auch sein.
@ Ralf L.
1+
Dem ist nichts hinzuzufügen
Prima. Endlich was gutes, und wie immer in Deutschland, keiner freut sich.
DA tragen? Klar, gut so. Dann muss die Öffentlichkeit hoffentlich nicht die selbstbeschafften Jacken und den „combat ready“ Schmuddellook ertragen. Warum will keiner den DA tragen? Etwa zu unbequem? Zu cool, sich ordentlich anzuziehen?
Ich bin froh, dass mal was richtig hilfreiches gemacht wurde. Die Aufrechnung mit Rüstung ist Blødsinn. Tschuldigung, aber besser kann ich das nicht sagen.
Meine schlimmsten Erfahrungen mit Bund und Bahn haben den Dienstanzug als Kernelement gemeinsam.
Und dabei bilde ich mir ein, dass der Style ‚Busfahrer aus dem 60ern‘ (Heeresuniform) mir sogar noch halbwegs steht. Ist ja auch längst nicht mehr die Stangenware aus der AGA.
Bequem ist diese Uniform allerdings nicht (außerhalb von Flugzeug, Taxi und Stab); kommen dann noch Gepäck und ein hektischer Gleiswechsel hinzu wird das Öffentlichkeitsbild peinlich/mitleidserregend. Von Schmuddelwetter brauche ich nicht zu berichten.
Ein schnaubender Soldat im Feldanzug und Rucksack fällt nicht aus dem Rahmen, das ist schließlich Arbeitskleidung und wirkt sportlich und tough. Auch, wenn man mal im Drehgestell ein lauschiges Plätzchen ergattert hat, weil der Zug rappelvoll ist. Klimaanlage ausgefallen? Ha, erzähl‘ mir von Mali!
Aber im Dienstanzug wirkt man wie ein getretener Azubi-Schlipsträger aus der Kreissparkasse, der mit dem Leben nicht zurecht kommt.
Ceterum censeo finde ich, dass insbesondere dieses dienstlich gelieferte Kurzarmhemd gegen die Menschenwürde verstößt und ganz dringend verboten werden sollte. Herr, nimm mir diese Bilder aus dem Kopf! Und dann noch die fetten Staber, die beim Essen fassen ihr Kommandobarett hinten in die Ritze schieben. Öffentlichkeitsarbeit, Leute, Öffentlichkeitsarbeit! :-)
@Helmut.B sagt: 22.11.2019 um 18:46 Uhr
„Ich habe von 1978 bis 1979 seinen Wehrdienst geleistet, wir hatten eine hin und Rückfahrt frei .Und bei Vorlage des Dienstausweises bezahlten wir den halben Preis, ohne den Zwang den Keinen Dienstanzug zu tragen und so sollte es auch sein.“
Ja. Früher waren die Gumminstiefel übrigens noch aus Holz!
1. Wenn Sie Wehrpflichtiger sind (bzw. FWDL, denn GWDL sind ja derzeit ausgesetzt), können weiterhin für Hin- und Rückfahrt von Wohnort zu Dienstort auch ohne Uniform den Berechtigungsausweis nutzen (genau genommen sind sie hierzu sogar verpflichtet um dem Dienstherren die zusätzlichen Kosten zu sparen).
2. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann gilt dieser Berechtigungsausweis (ebenfalls mit und ohne Uniform) für alle anderen Strecken der Fernstrecke als BC 25% Ersatz.
Damit dürfte der Punkt jetzt auch erledigt sein…
@Hans Dampf sagt: 22.11.2019 um 18:19 Uhr
„Es ist nach wie vor ungeklärt, wie die Abrechnung der Reisebeihilfe gemäß Trennungsgeldverordnung künftig ablaufen wird.
Berechnungsgrundlage war bislang der Preis eines Bahntickets – ggf. aus Gründen der Sparsamkeit verbunden mit der Erstattung einer Bahncard 25/50, die dann entsprechend bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.“
Mehrfach habe ich von Seiten des BMVg hierzu eine konsistente Aussage gehört: das neue System hat für die beiden „Standard-„Reisebeihilfen keine Auswirkungen ggü. der bisherigen Regelung.
Ich denke man kann also davon ausgehen, dass für die fraglichen 2 von 4 monatlichen Heimfahrten genau das gilt, was schon seit Wochen (oder sind es sogar in der Zwischenzeit Monaten?) hierzu kommuniziert wurde.
Den Diener des Heeres würde ich nicht als Anzug akzeptieren, die Jacke ist nach Schnitt und Sitz wohl von der Resterampe( zum anpassen für nen Schneider) selbst beim Wachbattalion, übers Material derselben habe ich noch nichts gutes gehört.
Die Hemden haben einen hohen Kunstfaseranteil.
Was heißt Zahlt die Bundeswehr, denke ehr der Steuerzahler.
@Stöber
Köstlich! Kongenial!
Danke, dass ich das noch lesen durfte. Schön, dass wir diese Bilder teilen.
Erst zum Refü, dann buchen und hoffen dass der Zug nicht ausfällt… Dazu noch im Dienstanzug 😂 ich werde das niemals nutzen. Danke für nichts, die Millionen hätte man auch besser investieren können.
Die Aussage DA ist nicht korrekt. Auf Fahrten von und zum Dienst und Wochenendheimfahrten kann auch Flecktarn getragen werden. Sollte ich außerhalb dessen mit der Bahn fahren ist DA Pflicht.
Zum Thema Steuer, es geht um den Geldwertenvorteil, dem die BW bezahlt. Wenn ich mit der Bahn Heimfahrten durchführe darf ich nicht 0,30€ pro km abrechnen, da ich ja nicht mit dem Auto gefahren bin, das wäre sonst Betrug. Ich muss das angeben was ich auch getan habe.
Gem. VORSCHRIFT dürfen Soldaten für die Fahrt zum Dienst sowie auf der Fahrt nach Hause auch den Flecktarnanzug tragen. Der Dienstanzug muss also nur getragen werden, wenn man z.B. von Samstag auf Sonntag eine private Fahrt durchführen möchte und diese nicht selbst bezahlen möchte.
Hm, ich hab‘ das jetzt nicht verstanden, vielleicht mag das jemand mal kurz erklären: Wie war das mit dem Dienstanzug bei privaten Bahnfahrten?
@JaS sagt: 23.11.2019 um 0:43 Uhr
1. Wenn der gebuchte Zug ausfällt oder Verspätung hat, entfällt die Zugbindung.
2. Der ReFü (oder Spieß oder GeschZi-Sdt) ist nur für die ersten Monate relevant, bis eine Internetlösung angeboten werden wird. Zudem kann man eToken für mehrere Fahrten im Voraus empfangen.
3. Das mit dem DA ist schon mehrfach geklärt worden.
TRENNUNG
Wenn ich jemals einen Faden gebraucht hätte um Defätismus und weitverbreitete Nörgelei in der Bundeswehr belegen zu können, dann wäre es dieser und die Vorgänger-Fäden der letzten Monate.
ALLES wird schlecht geredet. Selbst wenn ein Behauptung eindeutig widerlegt ist, wird sie wiederholt und wiederholt und am besten noch eine weitere Negativbehauptung darauf aufgesetzt :(
Ich glaube viele Soldaten (Deutsche?) haben einfach verlernt sich zu freuen und/oder „Danke!“ zu sagen.
[Ehe das möglicherweise von wem auch immer falsch verstanden werden könnte… im letzten Satz wollten Sie vermutlich zum Ausdruck bringen, dass viele Soldaten es verlernt haben, sich zu freuen oder Danke zu sagen… T.W.]
T.Wiegold sagt:
23.11.2019 um 9:46 Uhr
Also ganz ehrlich, bei dieser ganzen Diskussion macht sich das Gefühl breit, dass man zu erkennen glaubt, woran es der Bundeswehr mangelt. Scheinbar an Bildung und Initiative. Als zu meiner Zeit (bin seit nunmehr 10 Jahren in Pension), der Dienstanzug nicht richtig passte, ging man zum Schneider oder zur Kleiderkammer.
Das Beantragen einer Dienstreise und die daraus resultierenden Folgen, kannte der Soldat (ergo mit welchem Anzug zu reisen ist und mit welchem Reisemittel).
Gleiches galt für Fahrten zum und vom Dienst.
Jetzt kommt hinzu, dass der Steuerzahler einem normal verdienenden Soldaten, das Bahnticket schenkt, wenn er dafür, für die Öffentlichkeit sichtbar Uniform trägt … schon ist der heutige Soldat überfordert.
Liebe Soldaten, bleibt am besten innerhalb der Kasernen.
@T.Wiegold
„Hm, ich hab‘ das jetzt nicht verstanden, vielleicht mag das jemand mal kurz erklären: Wie war das mit dem Dienstanzug bei privaten Bahnfahrten?“
– Das war sicherlich ironisch gemeint von Ihnen :-))
– Dennoch eine zusätzliche Anmerkung von mir als „Nichtsoldat“: dass eine solchen Unsicherheit bei aktiven Soldaten darüber besteht, wann und wo welcher Anzug getragen werden muss ist schon erstaunlich und läßt hoffentlich nicht auf Kenntnisdefizite bei anderen Vorschriften schließen.
– Sie hatten ja freundlicherweise den Link zu der Anzugsordnung gepostet. Für mich ist absolut klar wie die Regelung ist, Zitat:
„…110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen…Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.
– Also ich hätte nach Lesen dieses Textes keine Fragen mehr.
– Hätte ich dennoch Fragen dazu, könnte ich aus der Vorschrift auch den Ansprechpartner zur Klärung dieser Fragen ermitteln, Zitat:
„…103. Der Kommandeur bzw. die Kommandeurin Zentrum Innere Führung entscheidet im Auftrag des Generalinspekteurs bzw. der Generalinspekteurin der Bundeswehr in allen sich aus dieser Regelung ergebenden grundsätzlichen Fragen zur Anzugordnung…“
Eigentlich ist damit absolute Klarheit hergestellt, oder gibt es weitere Vorschriften, die der obigen widersprechen?
@Heiko Kamann
Die Kleiderkammer war ziemlich lange weg, passende HUT Uniformen (spez Hemden) waren ziemlich lange Mangelware bei den Herren, die Bezeichnungen der Damen für die Diener waren von vernichtender Verächtlichkeit.
Für Diener des Heeres waren Sitz/Fit und Schnitt sehr optimal, passt irgendwie war wohl ausreichend, nach dem Motto die Hose ist lang genug, der Bund weit genug ist gut genug ist gut genug und das von Personen Kompaniefeldwebel aufwärts.
Die Rekruten waren dafür Beispielhaft.
Fahre jeden Tag mit der Bahn um für 9.66€, 6 Tage die Woche, 8h zu arbeiten. Warum soll ich jemanden der mehr verdient als ich, auch noch die Bahnfahrt bezahlen. Scheiß auf Dienstanzug oder nicht. Mir bezahlt das auch keiner und von dem was ich habe, auch noch so einen Irrsinn zu bezahlen.Rumstehen für Vater Staat und sinnlos auf ein Gelände aufpassen, wo eh nix passiert hab ich lange genug gemacht. Finde das nicht fair gegenüber normalen Arbeitern.
@Pete sagt:23.11.2019 um 13:03 Uhr
„Dennoch eine zusätzliche Anmerkung von mir als „Nichtsoldat“: dass eine solchen Unsicherheit bei aktiven Soldaten darüber besteht, wann und wo welcher Anzug getragen werden muss ist schon erstaunlich und läßt hoffentlich nicht auf Kenntnisdefizite bei anderen Vorschriften schließen.“
Selbst als Soldat kann ich ob der obigen Diskussion bezüglich des Anzugs nur den Kopf schütteln. Die Weisungs- und Vorschriftenlage ist klar und eindeutig. Die „Ja,aber..“-Diskutierfraktion möchte aber lieber irgendwie anders fahren und konstruiert irgendwelchen wilden Szenarien, in denen man den Dienstanzug dann angeblich nicht braucht.
Dabei ist die Lösung ganz einfach. Dieses Angebot des Dienstherrn ist erstaunlich präzise definiert. Wer es nutzen möchte, hält sich an die Vorgaben. Es ist ja kein Zwang dahinter. Wer das nicht möchte, bezahlt eben selbst. Für mich – Ende der Diskussion.
Nicht solche Angebote des Dienstherrn werfen ein schlechtes Licht in der Öffentlichkeit auf die Bundeswehr, sondern so verquaste Diskussionen darüber, wie sie gerade hier geführt wird. Peinlich. Das provoziert natürlich solche Reaktionen wie die von @Charlie. St. 23.11.2019 um 14:17 Uhr. Als ziviler Arbeitgeber würde ich das ganze Projekt direkt wieder einstampfen, es wird anscheinend nicht gewollt, schade ums Geld.
Also, bei der fehlenden Akzeptanz zum Tragen des Dienstanzuges in der Öffentlichkeit, drängt sich aber auch eine einfache Lösung auf.
Ein neuer DA müsste her. Berühmter Designer. Todschick. Material: Dederon!
Zugegeben: Kostet ein wenig Geld, aber ist ja nur Geld!
Zur hier ganz ungewohnte Resonanz und Beachtung findenden Causa »Ohne Dienstanzug nur Holzklasse«:
Humor und (Selbst-)Ironie ist offenkundig nicht jedermanns Sache, selbst wenn man seinen zugegebenermaßen launigen Beitrag mit Smiley-Symbol vorschriftsgemäß gekennzeichnet hat. Hätte ich mir aber vorher denken können, daß so mancher zum Lachen nach ZDV ausschließlich in den Bunker geht.
@ Charlie. St.
„Warum soll ich jemanden der mehr verdient als ich, auch noch die Bahnfahrt bezahlen… Finde das nicht fair gegenüber normalen Arbeitern.“
– Ihr persönliches Empfinden ist für mich nachvollziehbar.
– Arbeitnehmer, die keine öffentlich/politisch gut vernetzte und einflußreiche Arbeitnehmervertretung haben kommen meist zu kurz bei „Wohltaten“, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden. Ist leider so.
@ Koffer……………….“Wenn ich jemals einen Faden gebraucht hätte um Defätismus und weitverbreitete Nörgelei in der Bundeswehr belegen zu können, dann wäre es dieser und die Vorgänger-Fäden der letzten Monate.“…………..
ich persönlich hallte es für sehr vermessen, wegen einer Handvoll Kommentatoren, die hier Ihren Frust weitesgehend anonym ablassen, Däfetismus und weitverbreitete Nörgelei der gesamten Bundeswehr belegen zu wollen. Beispielsweise ist dieses Thema kostenlosen Bahnfahren in meinem dienstlichen Umfeld nicht annähernd so ein Thema, wie es hier abgehandelt wird. Wir sind mit ganz anderen Dingen beschäftigt. Das Thema wurde interessiert und überwiegend sehr postiv zur Kennntnis genommen und jetzt wird abgewartet, wie sich die Durchführungsbestimmungen gestalten.
@ Koffer
Ich stelle die Frage, wie die Reisebeihilfen künftig berechnet werden und Sie antworten, es sei wiederholt gesagt worden, eine Neuordnung werde sich nicht nachteilig auswirken. Soll das jetzt die inhaltliche Antwort sein?
Sie setzen sogar noch – ungewollt – einen drauf, indem Sie auf die Regelungen der FWDL zur (erzwungenen) Bahnfahrt/-nutzung verweisen und führen korrekterweise den Aspekt der Sparsamkeit an. Und da stellen Sie sich nicht die Frage, wieso der eine (FWDL) zur Nutzung eines unentgeltlichen Angebotes des Dienstherren gezwungen wird und die anderen nicht? Das halten Sie nicht für inkonsistent, ungerecht und für eine Abkehr von den Prinzipien der Sparsamkeit und Einheitlichkeit im Verwaltungsrecht – Sie entsinnen sich, das BMI ist hier „der Boss“?
Mal ganz abgesehen vom grundsätzlichen Unsinn dieser Maßnahme. Wenn das dann wenigstens zum „Türöffner“ für freie Fahrten vom THW oder den freiwilligen Feuerwehren führt (die ihren Dienst ehrenamtlich machen und nicht, wie wir, dafür ordenlich entlohnt werden), dann wäre es wenigstens für etwas gut gewesen.
Aber es passt durchaus ins Bild: erst etwas medienwirksam herausposaunen und sich erst dann Gedanken machen, wie man das Ganze ans Laufen bekommt.
Lief beim Korporal ähnlich, es will sich jemand darin gefallen, noch in seiner segensreichen Schaffenszeit diese ungemeine Wohltat zu verkünden und wie das ganze eigentlich en Detail laufen soll, sch… der Hund drauf. Um diese „Kleinigkeiten“ sollen sich dann mal die Deppen im nachgeordneten Bereich, noch mal eben so kurz vor knapp, kümmern.
Da bin ich mehr bei Stromberg als beim GI: wenn etwas Sch… ist, dann kann ich nicht sagen, es schmeckt wie Schokolade.
Nun habe ich sehr viel zur Anzugsordnung in all den Einträgen lesen dürfen, die mich in meinem Anliegen nicht wesentlich weiterführen.
Mein Frage gilt nach wie vor und vielleicht kann sie mir jemand beantworten. Gelten diese Regelungen auch für die Besondungsgruppe A 16 aufwärts bis B 10 einschließlich dem Generalinspekteur der Bundeswehr? Der Generalinspekteur erhält gemäß Bundesbesoldungsordnung (BBesO) zusätzlich zum Grundgehalt der Besoldungsgruppe B10 (General bzw. Admiral, 4 Sterne) eine Amtszulage. Seit 1. April 2019 beläuft sich das monatliche Grundgehalt in B10 auf brutto 14048,61 €. Und auch er darf in Uniform (mit welcher auch immer) unter Beachtung der hier vieldiskutierten Regelung, die Deutsche Bahn kostenfrei nutzen?
Die Regelung wird nicht lange Bestand haben. Es handelt sich um eine „versteckte“ Gehaltserhöhung. Die offensichtliche Ungleichbehandlung von verschiedenen Statusgruppen des BMVg ist so dermaßen unbegründet, dass sich jedes Gericht freuen wird, diese Regelung aufzuheben. Von daher brauchen wir die Frage des Anzuges gar weiter thematisieren. Die Abteilung R im BMVg hat garantiert davon abgeraten. Wir werden es erfahren.
Vielleicht wäre es an der Zeit daran zu erinnern, warum die kostenlosen Bahnfahrten in Uniform eingeführt werden sollen.
Die Bundesregierung will die Soldaten im Erscheinungsbild der Öffentlichkeit präsenter haben. Es soll Werbung für die Bw gemacht werden, indem sicherlich auch das eine oder andere Gespräch zwischen den nun offensichlich erkennbaren Soldaten und der Zivilbevölkerung während einer Zugfahrt stattfindet.
An all die zivilen Kommentatoren, die dies ungerecht empfinden. Finden Sie es auch ungerecht wenn ihr Chef ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, auf dem selbstverständlich die gesamte Oberfläche des Autos als Werbefläche für ihre Firma genutzt wird ?
Oder wenn er Ihnen die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle erstattet ? z.B in Form von Tankgutscheinen ?
@ Pio-Fritz
„Die Weisungs- und Vorschriftenlage ist klar und eindeutig.“
Freut mich, dass ich das nicht alleine so sehe.
@ Hans Dampf sagt 23.11.2019 um 17:18 Uhr
„[…] Soll das jetzt die inhaltliche Antwort sein?“
Sie dürfen einfach nicht so viel erwarten.
@Hans Dampf sagt: 23.11.2019 um 17:18 Uhr
„Sie setzen sogar noch – ungewollt – einen drauf, indem Sie auf die Regelungen der FWDL zur (erzwungenen) Bahnfahrt/-nutzung verweisen und führen korrekterweise den Aspekt der Sparsamkeit an. Und da stellen Sie sich nicht die Frage, wieso der eine (FWDL) zur Nutzung eines unentgeltlichen Angebotes des Dienstherren gezwungen wird und die anderen nicht?“
Es ist so, weil das BMVg für das eine das eine entschieden hat und für das andere das andere und dies seit Monaten konsistent kommuniziert.
„Aber es passt durchaus ins Bild: erst etwas medienwirksam herausposaunen und sich erst dann Gedanken machen, wie man das Ganze ans Laufen bekommt.
Lief beim Korporal ähnlich, es will sich jemand darin gefallen, noch in seiner segensreichen Schaffenszeit diese ungemeine Wohltat zu verkünden und wie das ganze eigentlich en Detail laufen soll“
Sorry, aber man erkennt, dass Sie nicht im Prozess sind. Sowohl für die Frage nach der kostenfreien Bahnfahrt als auch und vor allem und in besonderem Maße für die Frage des Korporals wurden umfangreiche und tiergehende Überlegungen und Planungen angestellt. Ob man den Ergebnissen folgen möchte, ist jetzt die Entscheidung jedes einzelnen, aber zu behaupten sie seien blauäugig oder überhastet angegangen worden ist schlichtweg falsch.
@Super08 sagt: 23.11.2019 um 17:02 Uhr
„ich persönlich hallte es für sehr vermessen, wegen einer Handvoll Kommentatoren, die hier Ihren Frust weitesgehend anonym ablassen, Däfetismus und weitverbreitete Nörgelei der gesamten Bundeswehr belegen zu wollen.“
Ich nicht. Es ist ein Indiz, was ich in zahlreichen weiteren Diskussionen zu anderen Themen hier in den Kommentarfäden im Blog, aber auch im Dienst feststellen musste.
@Bundesbürger sagt: 23.11.2019 um 15:44 Uhr
„Also, bei der fehlenden Akzeptanz zum Tragen des Dienstanzuges in der Öffentlichkeit, drängt sich aber auch eine einfache Lösung auf.
Ein neuer DA müsste her.“
Bereits unter der letzten IBuK war angewiesen worden alle Dienstanzugformen zu überprüfen und wo notwendig Schritt für Schritte bis Ende des nächsten Jahrzehnts zu ersetzen.
Hoffentlich kommt dabei was gutes raus :)
@T.W.
[Koffer] Ich glaube viele Soldaten (Deutsche?) haben einfach verlernt sich zu freuen und/oder „Danke!“ zu sagen.
[Ehe das möglicherweise von wem auch immer falsch verstanden werden könnte… im letzten Satz wollten Sie vermutlich zum Ausdruck bringen, dass viele Soldaten es verlernt haben, sich zu freuen oder Danke zu sagen… T.W.]
In der Tat (bzw. möglicherweise auch auszuweiten auf die deutsche Bevölkerung als ganzes). Ich bin jetzt jetzt aber wirklich verwirrt, denn auch nach mehrmaligem Lesen finde ich keine andere Auslegungsweise meines Satzes. Erst recht nicht eine „verfängliche“/problematische. Zumindest nicht, wenn man nicht die bewusste Überspitzung des Satzes an sich problematisch findet.
@Josef König sagt: 23.11.2019 um 17:48 Uhr
„Gelten diese Regelungen auch für die Besondungsgruppe A 16 aufwärts bis B 10 einschließlich dem Generalinspekteur der Bundeswehr?“
Ja, natürlich. Es geht bei der Regelung darum primär die Anzahl der Soldaten in Uniform in der Öffentlichkeit zu erhöhen und sekundär um Anerkennung des besonderen soldatischen Dienstes. Beides gilt unabhängig vom Dienstgrad.
@Heidehonig sagt: 23.11.2019 um 18:32 Uhr
„Es handelt sich um eine „versteckte“ Gehaltserhöhung. Die offensichtliche Ungleichbehandlung von verschiedenen Statusgruppen des BMVg ist so dermaßen unbegründet, dass sich jedes Gericht freuen wird, diese Regelung aufzuheben.“
1. Gleiches muss nur in dem Maße gleich behandelt werden, wie es auch vergleichbar ist.
2. Ungleiches darf auch ungleich im Maße seiner Unterschiedlichkeit behandelt werden.
Beamte und Soldaten haben jeweils unterschiedliche finanzielle Vor-/Nachteile. Dies an sich ist bereits jetzt der Fall.
Da das Ziel ist (militärische) Uniform in die Öffentlichkeit zu bringen und gesellschaftlichen Dank für den besonderen soldatischen Dienst auszudrücken, dürfte die Ungleichbehandlung ziemlich sicher rechtlich unproblematisch sein.
Die Erwähnung des Korporals zu ausführlichen Debatten darüber zu nutzen ist ein bewusster OT-Versuch, den ich hiermit in diesem Thread stoppe.
Georg sagt: 23.11.2019 um 18:38 Uhr
„An all die zivilen Kommentatoren, die dies ungerecht empfinden. Finden Sie es auch ungerecht wenn ihr Chef ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, auf dem selbstverständlich die gesamte Oberfläche des Autos als Werbefläche für ihre Firma genutzt wird ?“
Wenn diese Firma sich voll vom Nettosteuerzahler finanzieren ließe, ja, dann fände ich das ungerecht. Aber ich bin mir sicher, unserer Regierung wird sich auch noch Formen der Anerkennung für die Nettosteuerzahler überlegen, denn schließlich finanzieren diese durch ihre harte Arbeit die ganze Sause. Eine BC100 1st für alle Nettosteuerzahler als kleiner Dank wäre da sicherlich angemessen und würde diese Menschen in den Zügen auch sichtbarer machen.
@Koffer
„Da das Ziel ist (militärische) Uniform in die Öffentlichkeit zu bringen…“
– Könnten Sie mir eventuell erläutern warum es das Ziel einer demokratischen Gesellschaft sein soll,“… (militärische) Uniform in die Öffentlichkeit zu bringen…“? Ich kenne keinen einzigen guten Grund. Es ist noch nicht so lange her, nicht mehr als 20 – 25 Jahre, da wäre in Deutschland ein solcher Ansatz als ein Versuch der „Militarisierung der Gesellschaft“ bezeichnet worden.
– Nun die pragmatische Frage: Was wird denn faktisch besser wenn es mehr Soldatenuniformen in der Öffentlichkeit gibt? Mir fällt im Moment nichts, aber auch garnichts ein.
„… und gesellschaftlichen Dank für den besonderen soldatischen Dienst auszudrücken, dürfte die Ungleichbehandlung ziemlich sicher rechtlich unproblematisch sein…“
– Welche Besonderheiten meinen Sie? Wenn es die Besonderheit ist „getötet“ zu werden, dann trifft dies andere Berufsgruppen auch (Polizei, Feuerwehr,Kampfmittelbeseitiger, Entwicklungshelfer, Journalisten in Kriegsgebieten, deutsche Botschaftsangehörige in Krisenländern).
– Und um es einmal sehr klar zu sagen: Wieviele Soldaten der Bundeswehr sind dieser Gefahr, getötet zu werden, denn wirklich ausgesetzt?
– Von 180 000 sind etwa 3 500 Soldaten Im Einsatz. Das sind gerade einmal 2 Prozent. Aber bei Weitem nicht alle von diesen 2 Prozent sind in Lebensgefahr. Manche davon überwintern zum Beispiel auf Zypern. Dieser „Einsatz“ auf Zypern z.B. ist weder gefährlich noch besonders belastend. Ist NUR EIN Beispiel.
– Ja, es ginbt andere Fälle. Und ich bin der Erste, der diese Fälle erheblich besser unterstützt sehen möchte als dies heute der Fall.
-Weil eine kleine Anzahl von Soldaten einer wirklichen Gefahr ausgesetzt ist, für 180 000 Soldaten eine Freifahrkarte mit der Bahn zu finanzieren, ist nicht besonders logisch und eigentlich ziemlich albern.
– Nehmen Sie es bitte zur Kenntnis: die Masse der Soldaten macht ganz normalen Dienst, Überstunden werden vergütet, besondere Gefährdungen auch. Es ist nicht so als würde die Bundeswehr ständig im Gefecht stehen. Und wenn dann der große Krieg käme, wäre es wie im 2. Weltkrieg auch, die Zivilbevölkerung würde gnaus so leiden wie dioe Soldaten.
Mein Vorschlag: das martialische Gehabe etwas zurück fahren. Das erleichert die Integration in und die Interaktion mit der Gesellschaft.
– Die Forderung der Soldaten auf einen „gesellschaftlichen Dank für den besonderen soldatischen Dienst“ führt aus meiner Sicht nicht in die richtige Richtung.
– Diese Gedanken erinnen mich ein wenig an die „sui generis“-Debatte der 70er Jahre unter dem damaligen Inspekteur des Heeres Schnez:
https://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Schnez
@T.W. wenn es erlaubt ist würde ich gerne diesen diesen Link zu einem Artikel von Rudolf Augstein im Spiegel im Januar 1970 zu den Gedanken des General Schnez anhängen.
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45226146.html
Wenn es nicht erlaubt ist kann man googeln: „Rudolf Augstein ALBERT SCHNEZ SUI GENERIS“
Im Grunde genommen wiederholen sich früher oder später alle Debatten nur mit anderen zeitgemäßen Begründungen.
@Pete sagt: 23.11.2019 um 22:04 Uhr
„Könnten Sie mir eventuell erläutern warum es das Ziel einer demokratischen Gesellschaft sein soll,“… (militärische) Uniform in die Öffentlichkeit zu bringen…“?“
Weil in DEU die Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft ein wichtiges Ziel ist und es hierzu allseitiger Anstrengung bedarf. Gerade durch die Aussetzung der Wehrpflicht besteht ansonsten die Gefahr, dass sich die Gesellschaft der Streitkräfte nicht mehr ausreichend bewusst ist und sich so von innen emotional und inhaltlich (noch) weiter entfernt.
„Welche Besonderheiten meinen Sie?“
Der soldatische Dienst für unser Land und unsere Gesellschaft zeichnet sich durch zahlreiche Beschwernisse aus. Nicht alle sind dem Soldatenberuf exklusiv auferlegt, aber in der Kombination doch wohl außerordentlich. Zudem ist die Aufgabe der Streitkräfte eine besondere. Der Schutz Deutschlands gegen äußere (und wo notwendig und kein anderes Mittel geeignet auch innere) Feinde ist eine besondere Verpflichtung der sich die Soldaten verpflichten.
„Mein Vorschlag: das martialische Gehabe etwas zurück fahren. Das erleichert die Integration in und die Interaktion mit der Gesellschaft.“
Ich denke nicht, dass dies der richtige Weg wäre. Ganz im Gegenteil die Zivilisierung des militärischen verwirrt beide „Seiten“ und nutzt im Ergebnis niemandem.
Zudem geht es hier im Konkreten ja nicht um außergewöhnliche Dinge, sondern vielmehr um etwas, was die letzten 60 Jahre vollkommen normal war und was nur durch die Aussetzung der Wehrpflicht abgenommen hat. Die durch die Bundesregierung unternommen Schritte sollen also eigentlich nur die bundesrepublikanische Normalität wieder herstellen, also das eine neue Dimension militärischen und er Öffentlichkeit einzuführen.
„Die Forderung der Soldaten auf einen „gesellschaftlichen Dank für den besonderen soldatischen Dienst“ führt aus meiner Sicht nicht in die richtige Richtung.“
Wie man es nimmt. Der Soldat sollte seinen Dienst sicherlich nicht wegen des Danks leisten! Ein Soldat soll seinen Beruf ergreifen weil es richtig und wichtig ist und weil er eine tiefe Verpflichtung zu unserem Land empfindet. Aber das bedeutet keinesfalls, dass die Gesellschaft weniger verpflichtet wäre diesen Dank auszudrücken.
Insofern bin ich als Staatsbürger in Uniform äußerst glücklich, dass der Vorschlag nicht von militärischer Seite kam. Das wäre einfach falsch gewesen. Falsch mangelnder Berufsethos. Er kam genau von der Seite von der er kommen hätte müssen. Von der zivilen Seite. Von der Gesellschaft. Dafür wiederum bin ich dankbar :)
Weia. Ich hoffe ja inständig, dass die Menge an negativistischen und fast passiv-aggressiven Kommentaren hier nicht die Gemütslage eines relevanten Teils der heutigen BW abbildet. Wenn doch, hat die BW ein recht grosses Problem.
@ Koffer, Georg, Pio-Fritz, Metallkopf, Flieger: +1
Es wäre plausibel, die Anzahl der freilaufenden Übungen zu erhöhen oder die Ausstellung „Unser Heer“ etc. wieder einzuführen, um Soldaten wieder stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken.
Das gänzlich kostenfreie Bahnfahren ist unangemessen, rechtlich unzulässig und schadet den Streitkräften.
[Meinung ist Meinung, und Fakten sind Fakten – Sie können dieses kostenlose Bahnfahren ja falsch finden, ist Ihnen unbenommen. Zu behaupten, es sei „rechtlich unzulässig“, klingt sehr frei erfunden. Sie reichen den juristischen Beleg(sversuch) nach? T.W.]
@Koffer
„Er kam genau von der Seite von der er kommen hätte müssen. Von der zivilen Seite. Von der Gesellschaft.“
– Er kam nicht von „der Gesellschaft“, er kam von Frau AKK als Geschenk an die Bundeswehr.
– Bezüglich der konkreten Rahmenbedingungen wird erst nach abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren Klarheit bestehen über die hier diskutierten Auswirkungen auf Steuer und andere finanzielle Faktoren, wie z. B. Trennungsgeld.
– Und ob diese Maßnahme einmal als ein Erfolg im Sinne der Zielsetzung bewertet werden wird, wird die Zukunft zeigen. In etwa einem Jahr sollten wir da erste Ergebnisse haben. Schaun wir mal.
Weiter oben wurde mal die Polizei erwähnt… Uniformierte Polizeibeamte fahren in allen Zügen der Deutschen Bahn, in allen anderen Zügen der Verkehrsverbünde und in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnen und Busse, kostenfrei. Als „Gegenleistung“ produzieren die Polizisten durch ihre Anwesenheit Sicherheit und sich auch verpflichtet, bei Gefahren und Straftaten einzuschreiten.
Ich habe dafür niemals irgendetwas beantragen müssen oder irgendwelches Papier ausgefüllt. Es hat auch niemals das Finanzamt nach „geldwerten Vorteilen“ gefragt – obwohl ich ganz fein dieses unentgeltliche Nutzung für den Weg zur Arbeit bei der Einkommenserklärung angebe. Welche Polizeiuniform ich dazu anziehe interessiert niemanden – so lange es eine komplette Uniform ist. Und ja, ich kenne auch Kollegen, die mittels ihrer Uniform ganz Deutschland bereisen.
Ja, Bundesregierung und AKK wollten den Soldaten etwas Gutes tun und zugleich Sichtbarkeit der BW in der Öffentlichkeit erzeugen. Nur statt mal etwas richtig zu machen (Steuergesetze, Dienstvorschriften, usw. passend machen) wurschtelt man auf die Schnelle wieder etwas zusammen, erzeugt einen Papiertiger sondersgleichen und erzeugt mit der Dienstanzugs-Idee wieder Frust und Ablehnung in den Reihen der „Betroffenen“.
@Koffer
Noch eine kurze Ergänzung weil Sie ja von „der Gesellschaft“ gesprochen hatten. Auch diese Ansicht kommt aus „der Gesellschaft“:
„…Der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, erklärte, wenn schon von Freifahrten gesprochen werde, solle die Bundesregierung ihren Blick auf die Freiwilligendienste werfen. „Die überwiegend jungen Menschen, die für maximal 400 Euro einen Einsatz für die Gemeinschaft leisten, sollten von diesem Taschengeld nicht auch noch Bahnfahrten bezahlen müssen“, sagte Schneider. Kostenlose Fahrten wären ein Zeichen der Anerkennung und sinnvoller, als eine bestimmte Berufsgruppe zu privilegieren, erklärte Schneider…“
https://www.evangelisch.de/inhalte/162796/21-11-2019/bericht-bundeswehr-soldaten-muessen-bahn-freifahrten-nicht-versteuern
@Pete sagt: 24.11.2019 um 10:53 Uhr
„Er kam nicht von „der Gesellschaft“, er kam von Frau AKK als Geschenk an die Bundeswehr.“
Als Zivilisten und CDU-Vorsitzende ist AKK für mich der Vertreter der Gesellschaft. Das sich die Bahn darauf eingelassen daran war wohl auch das BMVI nicht ganz unbeteiligt. Und mit Blick auf die Steuer, waren wohl nicht nur das BMF, sondern auch die Länder beteiligt.
Zudem kam der Vorschlag ursprünglich von der CSU, bzw. wenn ich mich recht entsinne von der Landesgruppe der CSU im Bundestag im Rahmen einer Klausurtagung verabschiedet.
Und wenn zukünftig sich auch noch die Privatbahnen und Verkehrsverbunde mit Blick auf den Regionalverkehr beteiligen sind sogar noch die Kommunen bzw. vergleichbare einbezogen.
Wenn das nicht die Gesellschaft ist, dann weiß ich es auch nicht.
„Bezüglich der konkreten Rahmenbedingungen wird erst nach abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren Klarheit bestehen über die hier diskutierten Auswirkungen auf Steuer und andere finanzielle Faktoren, wie z. B. Trennungsgeld.“
Ich sehe nicht, dass es hierfür ein Gesetzgebungsverfahren bedarf. Es sei denn sie meinen das Haushaltsgesetz, aber das ist diesbezüglich ja wohl recht einfach. Es stellt einfach das Geld für die Maßnahme und den geldwerten Vorteil bereit.
„Und ob diese Maßnahme einmal als ein Erfolg im Sinne der Zielsetzung bewertet werden wird, wird die Zukunft zeigen.“
In der Tat.
Außerdem kann so etwas ja auch nur ein kleiner Schritt in einem großen Wurf werden. Die öffentlichen Gelöbnisse am Gründungstag der Bundeswehr in diesem Jahr waren ja auch ein Schritt in diese Richtung.
Hoffentlich folgen weitere Schritte.
@TBC sagt: 24.11.2019 um 13:07 Uhr
„Weiter oben wurde mal die Polizei erwähnt… Uniformierte Polizeibeamte fahren in allen Zügen der Deutschen Bahn, in allen anderen Zügen der Verkehrsverbünde und in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnen und Busse, kostenfrei. Als „Gegenleistung“ produzieren die Polizisten durch ihre Anwesenheit Sicherheit und sich auch verpflichtet, bei Gefahren und Straftaten einzuschreiten.“
Jepp. Und weil das genauso ist, wie sie es beschreiben, ist es auch nicht vergleichbar mit dem was jetzt für die Streitkräfte geplant ist.
Unterschiedliches Ziel sowie unterschiedliche Grundlage und deswegen auch unterschiedliche Umsetzung.
Nebenbei: Wegen der unterschiedlichen Ziele daraus resultierenden Umsetzung haben die Soldaten gegenüber den Polizisten auch zwei sehr angenehme Vorteile, nämlich die Möglichkeit zu reservieren und zum Upgrade in die 1. Klasse. Im Ergebnis haben die Polizisten daher eine höhere Flexibilität und die Soldaten eine höhere Servicequalität. Ich finde das ist ein faires +/- abgeleitet aus den unterschiedlichen Zielen für beide Berufsgruppen.
„Ja, Bundesregierung und AKK wollten den Soldaten etwas Gutes tun und zugleich Sichtbarkeit der BW in der Öffentlichkeit erzeugen. Nur statt mal etwas richtig zu machen (Steuergesetze, Dienstvorschriften, usw. passend machen) wurschtelt man auf die Schnelle wieder etwas zusammen, erzeugt einen Papiertiger sondersgleichen und erzeugt mit der Dienstanzugs-Idee wieder Frust und Ablehnung in den Reihen der „Betroffenen“.“
1. Das ist gar nix „zusammengewurschtelt“ worden. Man hat mehrere Monate lang verhandelt und zahlreiche Ministerien und andere Stellen einbezogen und ein schlüssiges Gesamtkonzept erarbeitet. Dieses ist am Anfang eine 60% Lösung (wegen der noch fehlenden Web-basierten Lösung für Soldaten ohne Intranetzugang und wegen der noch fehlenden Umsetzung für die Privatbahnen ), wird aber nach meiner Schätzung innerhalb der nächsten 12 Monate zu einer 80% Lösung aufwachsen. Was daran schlecht sein soll, verstehe ich nicht.
2. Wer sich über den Dienstanzug bei einer durch den Staat geschenkten Privatfahrt (!) aufregt, der hat m.E.n. ein Problem mit seinem Berufsverständnis.
Ein einziger Saustall, wie hier die Bundeswehr von uns Bahnkunden subventioniert wird und für einen lächerlichen Pauschalbetrag die Freifahrten verschenkt werden. Wenn AKK unbedingt die 2% Quote erreichen will, kann sie hier ja mal Geld ausgeben! Mein Bild von der Bundeswehr wird dadurch sicherlich nicht zum positiven gewendet. Ich war 1988 zwangsweise 15 Monate dabei und habe den Laden hassen und verachten gelernt.
Was die Gesellschaft angeht…
Weder mir, noch einer Person meines Bekanntenkreises, lag bisher die fehlende Möglichkeit einer Bahn-Freifahrt für Sodaten als Stein auf der Seele.
Auch öffentliche Demonstrationen dafür rückten nicht in mein Bewusstsein. Insofern…
Das allerdings der Freiwiiligendienst nicht schon prinzipiell dieses Merkmal aufweist, schockiert mich geradezu!
Aber irgendwie muss ich mich sowieso in einer Art Wachkoma befunden haben: Wann wurden denn eigentlich die historischen Freifahrten gekannzelt?
Mit der „Aussetzung“?
Hallo, ich kann die Diskussion um Dienstanzug oder nicht überhaupt nicht verstehen.
Ich bin selbst Soldat und im 34. Dienstjahr. Ich trage auch nicht gerne den Dienstanzug und bei uns wird der normale Dienst in Feldanzug durchgeführt.
Nun bezahlt der Dienstherr die Fahrt für Soldaten mit der Bahn. Es ist noch nicht mal möglich etwas zu buchen und schon wird genörgelt und gejammert.
Ich sage wer die Bahn um sonst nutzen will muss die Bedingungen des Bezahlenden einhalten. Wer die Musik bezahlt der sagt was gespielt wird.
Ich denke das es schon richtig ist im DA im Zug zu sein. Da müsste ich mich halt 2 x am Tag mehr umziehen und kann dafür umsonst mit dem Zug fahren.
Wer als Soldat das nicht möchte kann ja mit dem Auto fahren oder zu Fuß gehen.
Einfache Dinge für einfache Soldaten und das ist wirklich sehr einfach.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
„Der soldatische Dienst zeichnet sich durch zahlreiche Beschwernisse aus. In der Kombination doch wohl außerordentlich.“
Blanker Hohn für alle Pflegekräfte und „1 Mann Firmen“ auf dem Bau/Gebäudedienstleistung, ohne die es in der Gesellschaft an etwas fehlen würde und damit auch der Staat nicht funktionieren könnte. Auch die LKW Fahrer und die ganzen Sprinterfahrer, die nachts im Sprinter schlafen müssen haben viel größere Beschwernisse und dafür sogar noch weniger Lohn.
Vielleicht haben Sie da auch nur keinen Einblick, aber der Soldatenberuf an sich ist nichts besonderes.
Als Soldat möchte man das gerne glauben, aber die Wahrheit (z.B. die Zahlen) spricht dagegen.
Das die Integration und Interaktion der Bundeswehr durch die Aussetzung der Wehrpflicht schlechter ist, könnte gut sein.
Allerdings wird sich durch bloßen Aufenthalt von Uniformen in der Bahn daran nichts ändern. Große Interaktion wird auch nicht stattfinden. So viel wie mit jedem anderen Fahrgast.
Mehr Öffentlichkeitsarbeit (ist ja schon besser geworden) bringt da ein x-faches mehr.
Das mit den Freiwilligendiensten und den Bahnfahrten sehe ich ähnlich. Hier wäre eine Maßnahme viel wichtiger, aber das sind eben sehr oft sehr junge Menschen. Und sehr junge Menschen wählen eher selten CDU und sind somit keine interessante Wählergruppe. Oder zumindest lässt sich diese Wählergruppe nicht durch eine Bahnfahrt komplett im Wahlverhalten ändern. Das ist aber sehr OT und ich lasse es mal dabei.
Gebt den Soldaten neben freier Heilfürsorge, freien Bahnfahrten noch freien Sommerurlaub, kostenlose Saunabesuche, freie Haftpflicht fürs Auto usw. (Ironie Ende).
Damit werden die Preise verdorben und die Soldaten bekommen mehr Verachtung als Wertschätzung.
Mehr öffentliche Gelöbnisse, mehr Ausstellungen in der Öffentlichkeit, mehr Großübungen. Das ist der richtige Weg. Vielleicht wagt sich auch mal wieder ein charismatischer General ins Fernsehen. Die Lösung ist so einfach.
Markus sagt:
24.11.2019 um 16:18 Uhr
„Da müsste ich mich halt 2 x am Tag mehr umziehen und kann dafür umsonst mit dem Zug fahren.“
Nein, sehr geehrter Soldat. Das müssten Sie nur, wenn Sie die Fahrt von und zum Dienst, sowie Dienstreisen als Privatfahrten ansehen.
Warum Sie als Soldat Ihre Uniform nicht mögen, kann ich nicht nach voll ziehen … aber die Uniform, die ich noch als „kleiner Dienstanzug“ kenne, brauchen Sie nur zu privaten Fahrten (also Urlaubsreisen) tragen, wenn Sie das Bahnticket geschenkt haben wollen.
Lassen Sie es sich bitte von einem Vorgesetzten erklären … obwohl, 34 Jahre schon Soldat?
@Luftikus sagt: 24.11.2019 um 18:18 Uhr
„Blanker Hohn für alle Pflegekräfte und „1 Mann Firmen“ auf dem Bau/Gebäudedienstleistung“
Keine Ahnung warum es hier jetzt auf eine Abwertungsdebatte hinausläuft. Ich werte weder Pflegekräfte ab noch Bauarbeiter.
Worum es geht ist nicht die Abwertung anderer Berufe, sondern die Anerkennung des besonderen im Soldatenberuf.
Die Gehorsamspflicht (die über normale Direktionsrechte ggü. Arbeitnehmern und selbst ggü. Dientstleistungspflicht bei Beamten hinausgeht), die Pflicht zur Tapferkeit (die es so in keinem anderen Beruf gibt, weder Feuerwehrleute noch Polizisten sind verpflichtet ihr Leben in Gefahr zu bringen, ich glaube eine Ausnahme gibt es bei Seeleuten, aber hier bin ich mir nicht ganz sicher), die bundesweite Versetzungspflicht (die es theoretisch auch bei Bundesbeamten gibt, aber praktisch glaube ich nur bei Bundespolizisten), weltweite Einsatzpflicht (die es in keinem anderen Beruf in dieser Form gibt).
Und all das in Kombination.
„Vielleicht haben Sie da auch nur keinen Einblick, aber der Soldatenberuf an sich ist nichts besonderes.“
Jetzt mal ganz ab von den o.a. beruflichen Faktoren, ich persönlich habe in meinen 22 Dienstjahren drei Kameraden welche im Dienst gestorben sind zu Grabe tragen müssen. Ich habe zudem mehrere körperlich und psychisch durch den Dienst schwer verletzte Kameraden erlebt.
Wenn Sie dieses Opfer für unser Land nicht anerkennen wollen, dann kann ich Ihnen nicht helfen.
„Das mit den Freiwilligendiensten und den Bahnfahrten sehe ich ähnlich.“
Und wieder eine Neiddebatte. Typisch für Deutschland :(