Bahn-Freifahrt für Soldaten im Dienstanzug: Die Steuern zahlt die Bundeswehr (Neufassung)
Mit der geplanten kostenlosen Bahnfahrt für Bundeswehrangehörige in Uniform ab Januar kommenden Jahres will das Verteidigungsministerium die Sichtbarkeit der Soldatinnen und Soldaten in der Gesellschaft erhöhen – und wird dafür Millionen Euro ausgeben: Zusätzlich zu einer Pauschale an die Deutsche Bahn zahlt das Ressort die Steuern für die privaten Freifahrten.
Die freie Fahrt in Uniform hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer direkt nach Amtsantritt zu ihrem Thema gemacht – als Wertschätzung des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten in der Heimat und in den Auslandseinsätzen. Die Ansätze dazu hatte sie aus der Union übernommen, entsprechende Vorschläge hatte es bereits seit Jahresanfang gegeben.
Die Vereinbarung mit der Deutschen Bahn (DB) soll nach Informationen aus dem Ministerium noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die kostenlosen Fahrten ab dem 1. Januar 2020 möglich werden. Bislang sind davon nur der DB-Fernverkehr und die von der DB betriebenen Regionalverbindungen erfasst. Die Verhandlungen mit den privaten Eisenbahngesellschaften, die rund 70 Prozent des Regionalverkehrs betreiben, sind noch nicht abgeschlossen.
Für die kostenlosen Fahrten in Uniform zeichnen sich bislang folgende Details ab:
• Soldatinnen und Soldaten in Uniform können die Fernverbindungen der Deutschen Bahn, den DB-Regionalverkehr sowie die privaten Eisenbahnen als Zubringer zu DB-Fernverbindungen kostenlos für Privatfahrten nutzen. An den geltenden Regelungen für Dienstfahrten und für bisher schon bezahlte Familienheimfahrten soll sich nichts ändern.
• Wie bislang bleibt für private Reisen nur der Dienstanzug erlaubt, nicht die Flecktarn-Uniform oder der Bordgefechtsanzug der Marine; das gilt damit auch für die kostenlosen Bahnfahrten.
• Die Fahrten müssen vorher über das Internetportal der Deutschen Bahn auf einer speziellen Webseite gebucht werden, die über jeden Internetzugang erreichbar sein soll. In der DB-Navigator-App ist das zunächst nicht vorgesehen.
• Für die kostenlose Buchung gibt es die Buchungscodes im Intranet der Bundeswehr; sie sollen wenn nötig innerhalb der Einheiten verteilt werden. Die so gebuchten Fahrkarten sind an den jeweiligen Zug gebunden. Die kostenlose Fahrt gilt für die 2. Klasse ohne Reservierung; gegen Bezahlung ist eine Sitzplatzreservierung oder der Übergang in die 1. Klasse möglich.
• Die Buchung soll nicht auf bestimmte Züge beschränkt sein; grundsätzlich sieht die Vereinbarung mit der Bahn nach Angaben aus dem Ministerium vor, dass alle Verbindungen genutzt werden können, für die ein so genanntes Flexi-Ticket buchbar ist – aber eben mit Zugbindung.
• Bei der Freifahrt müssen Soldaten den Dienstanzug tragen sowie ihren Truppenausweis und den Ausdruck der Buchung, also das Ticket, vorzeigen (das soll dann auch in der DB-App möglich sein).
• Die kostenlose Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür zahlt aber das Verteidigungsministerium. Eine Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht vor, dass die Soldaten trotzdem die Werbungskostenpauschale für Fahrtkosten wie bisher geltend machen können. Die Vereinbarung gilt zunächst für 2020, dieser Punkt soll aber dauerhaft geregelt werden.
Wie viele Soldatinnen und Soldaten das Angebot für die privaten Freifahrten tatsächlich nutzen werden, kann das Ministerium nur schätzen – deshalb sollen auch die tatsächlichen Fahrten nach einem halben Jahr festgestellt und bewertet werden. Dann entscheidet sich auch, ob die Zahlungen des Wehrressorts an die Deutsche Bahn zu hoch oder zu niedrig angesetzt sind und korrigiert werden müssen.
Bislang, das war bereits bekannt, sind in der Vereinbarung für die DB vier Millionen Euro als Pauschalzahlung vorgesehen. Ein Viertel dieser Summe kommt als pauschale Steuerabgeltung hinzu, so dass zunächst fünf Millionen Euro dafür aus dem Verteidigungshaushalt aufgewendet werden müssen.
Die Einbeziehung des gesamten Regionalverkehrs auf der Schiene wird dann voraussichtlich zu deutlich höheren Kosten führen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte dafür vorsorglich zusätzliche sechs Millionen Euro freigegeben. Über die Einzelheiten will Ministerium im kommenden Jahr eine Vereinbarung mit den privaten Eisenbahngesellschaften treffen. Langfristig sollen mit der Regelung alle Schienenverbindungen in Deutschland für die kostenlosen Fahrten zur Verfügung stehen.
(Archivbild August 2015: Ein Oberleutnant der Luftwaffe steht an einem Gleis im Hauptbahnhof in Berlin – Tom Twardy/Bundeswehr)
Nach Auswertung der vorliegenden Weisung & Vorschrift ist auch ein Bahnfahren im Feldanzug erlaubt (bspw an Wochenendheimfahrten). Dass Soldaten nur im Dienstanzug fahren dürfen stimmt daher nicht ganz.
Meiner Meinung nach assoziiert auch die Gesellschaft mit Masse Bundeswehr/Soldat=Feldanzug, daher ist eine Fahrt im Feldanzug wohl auch eher im Sinne des Dienstherrn
Verstehe ich das richtig? Auf der kostenlosen Bahnfahrt vom Dienstort zu mir nach Hause darf ich nicht meinen Tagesdienstanzug tragen sondern muss mich vorher umziehen und den Dienstanzug tragen? Oder gilt dies nur für private Reisen?
Für private Reisen verstehe ich es, aber für die Heimfahrt am Wochenende halte ich es gelinde gesagt für Schwachsinn.
Und ich dachte, es sei nunmehr glasklar formuliert…
Also: Arbeitsweg (hin- und zurück): wie bisher: auch Feldanzug möglich.
Privatfahrt woandershin (und eben nicht Wochenendheimfahrt): Dienstanzug.
Ansonsten: fragt den Spieß, der muss das ja wissen ;-)
Wenn ich recht verstehe, soll man also den DA klein anziehen, um kostenlos Bahn zufahren? Ich hoffe doch, dass man zum Dienst und vom Dienst nach Hause diese kostenlose Bahnfahrt im FA GF durchführen kann. Sonst wird dieses Angebot nur das Personal nutzen, welches im Amt/ Behörde / Ministerium unterwegs ist und nicht die breite Maße. Denn von grün auf DA extra umziehen, ist Schwachsinn. Vielleicht könnten Sie da etwas Licht ins Dunkle bringen @TW. Bzw. Mich ggf. korrigieren, wenn ich etwas falsch gelesen haben sollte.
Mkg
Wer zieht sich denn extra für die Fahrten den Dienstanzug an wenn man im Tagesdienst Feldanzug trägt?
Äus der ministeriellen ISS-Perspektive sicherlich ein Erfolg auf der ganzen Linie.
Aber der Teufel steckt – wie so oft – im Detail: Regionalverbindungen und ÖPNV sind noch ungeklärt und damit ist das politische Versprechen der kostenlosen Bahnfahrt mitnichten eingelöst. Die meisten Standorte sind doch eher „hinter’m Deich“ also da wo die Privaten fahren und/oder es keine vernünftigen Zubginger zu der DB gibt. Mal sehen wie viele das nutzen wollen bzw. können und ob das Ganze nicht nach der ersten Evaluation wieder stillschweigend kassiert wird mangels Nachfrage.
Positiv: Das der geldwerte Vorteil durch die Bundeswehr übernommen wird, finde ich gut. Hätte nicht gedacht, dass das klappt.
Frage am Rande: Wenn man sich ein Flexticket kauft, ist da normalerweise bei entsprechender Distanz alles mit drin (Cityoption) einschl. des ÖPNV. Warum geht das bei diesem „deal“ nicht?
@Musketier
So kenne ich das auch. Wobei eben zu klären ist, ob eine Familienheimfahrt (z.B. übers Wochenende) noch unter „Arbeitsweg“ fällt („vom Dienst / zum Dienst“).
»Nach Auswertung der vorliegenden Weisung & Vorschrift ist auch ein Bahnfahren im Feldanzug erlaubt (bspw an Wochenendheimfahrten). Dass Soldaten nur im Dienstanzug fahren dürfen stimmt daher nicht ganz.«
Dann aber nur in der Holzklasse- :-)
Vordergründig eine gute Idee die sich als gutes Geschäft für den Finanminister entpuppen könnte. Der Vorgang wurde so ausgestaltet, daß Soldaten auf einem maximal umständlichen Weg an die Fahrkarten kommen, von zu Hause wird man, wenn ich das richtig gelesen habe, wohl nicht so einfach buchen können. Den einfachen Weg, im Dienstanzug mit Dienstausweis in einen Zug der DB steigen und gut ist, das wäre dann wohl doch zu einfach gewesen.
Im Dienstanzug Bahn fahren erscheint allerdings nicht allen Soldaten grunsätzlich attraktiv was, wie ich finde, gut zu verstehen ist.
Ein Fernpendler aus München mit Dienstort Kiel mag also entscheiden weiterhin das Auto zu nutzen. Er ist wahrscheinlich Empfänger von Trennungsübernachtungsgeld und der Dienstherr zahlt ihm eine Familienheimfahrt im Monat, daran soll sich nichts ändern, das ist gut so. Die anderen drei Wochenenden pendelt unser Freund auf eigene Kosten und macht diese Kosten, im Folgejahr, als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung gelten. Bei solchen Entfernungen ist die zu erwartende Erstattung nicht unerheblich. Nun erstattet das Finanzamt aber nur die Kosten für die günstigste, zumutbare Verbindung. Es ist wohl unstrittig, dass Bahnfahren im Dienstanzug unangenehm sein kann, zumutbar ist es aber wohl in jedem Falle. So könnte, durch die Hintertür, am Ende der Bund mehr Geld einsparen, als er Kosten durch diese „Wohltat“ hat.
Muss der Polizist seine Fahrt auch vorher umständlich anmelden statt einfach in den Zug zu steigen um nach Hause bzw zum Dienst zu fahren? Ich halte das für unnötige aufwendig.
In der vor einigen Tagen veröffentlichten Weisung wird auf Absatz 110 der Anzugsordnung der Bundeswehr verwiesen. A1-2630/0-9804
Dort heißt es:
110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen
grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. […]
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der
Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.
Die Vorschrift ist also Offen eingestuft und kann auf der Seite der Bundeswehr öffentlich eingesehen werden.
Entlang des Tagesbefehls des GenInsp zu den Social Media Guidelines der Bw: verantwortungsvoll und optimistisch
Alles, was hier der Dienstherr macht, ist ein guter zusätzlicher! Schritt zum Status heute. Wer es annehmen will, soll es tun. Wer nicht, hat keinen Nachteil. Wer die kleine Hürde des DA für private Anlässe nicht nehmen mag, dem ist die Sache auch nicht wichtig genug. Und wenn heute noch kein Regionalverkehr dabei ist: so what, denn die Ambition ist da. Über die Zeit wird sich alles regeln. Manchmal habe ich das Gefühl, dass es nie genug sein kann; egal was ist. Und wenn man eben vorerst nur in der Dienststelle die Reise buchen kann (eToken), so ist das akzeptabel. Und auch dafür wird sich über die Zeit ggf. eine bessere Lösung finden lassen. In der Rüstung heißt es an dieser Stelle aber Forderungscontrolling-lieber heute 80% als in 4 Jahren (vielleicht) 95%. Wichtig aus meiner Sicht ist, dass die SK damit seit langer Zeit wieder großflächig im Tagesbild auftreten wird (mit allen Rechten und Pflichten).
Das Ende ist nicht wirklich abzusehen. Als klarer Bekenner für unsere Bundeswehr habe ich bereits vor Wochen (unmittelbar nach der Bekanntgabe durch das BMVg) eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, dass die vom BMVg getroffene Regelung der kostenfreien Bahnfahrten wieder aufgehoben werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass im Bundestag die gültige Rechtslage Beachtung findet. Soldaten brauchen keine kostenlosen Fahrkarten. Sie brauchen funktionierende Panzer, Schiffe und Flugzeuge. Alles andere sind Nebelkerzen. Veribus unitis!
[Fünf Nicks benutzen Sie, einschließlich eines Klarnamens. Ist langsam mal gut? T.W.]
@Steffen K. sagt: 21.11.2019 um 19:47 Uhr
„Muss der Polizist seine Fahrt auch vorher umständlich anmelden statt einfach in den Zug zu steigen um nach Hause bzw zum Dienst zu fahren? Ich halte das für unnötige aufwendig.“
Nein, aber dafür hat er auch aktive dienstliche Pflichten während der Reise und zudem hat er kein Anrecht auf Beförderung und Sitzplatz.
Außerdem kann er auch nicht Reservieren und zu 1. Klasse upgraden.
@DerSpaniel sagt: 21.11.2019 um 20:21 Uhr
„Wer es annehmen will, soll es tun. Wer nicht, hat keinen Nachteil. Wer die kleine Hürde des DA für private Anlässe nicht nehmen mag, dem ist die Sache auch nicht wichtig genug.“
+1
„Manchmal habe ich das Gefühl, dass es nie genug sein kann; egal was ist.“
Zustimmung. Entweder wir alles schlecht geredet, oder sogar noch zusätzlich mit einer Erwartungshaltung aufgetreten, die einen erstaunen lässt.
Ich für meinen Teil sage zu der aktuellen Regelung: Danke Deutschland!
Verstehe ich den letzten Punkt richtig und der Steuerzahler zahlt dreimal???
– für das Ticket,
– den Geldwerten Vorteil und
– Werbungskostenpauschale für die Fahrtkosten
Damit sind die wahren Kosten ja weitaus höher als bisher veröffentlicht.
@Koffer
Die Frage „DA – ja oder nein“ bezog sich doch auf die Wochenendheimfahrten, was aber ja jetzt geklärt ist.
Nach dem, was bisher publiziert wurde, stimmt das mit den Flexi-Tickets so nicht. Die verfügbaren Verbindungen sind auf diejenigen begrenzt, die auf dem Bahnportal als SuperSparTickets verfügbar sind. Somit ergibt sich dann auch die Zugbindung und die nicht mögliche Stornierung. Der kundige Bahnpendler weiss somit aber auch, dass es kurzfristig mindestens an Freitagen regelmäßig nicht möglich sein wird, das Angebot zu nutzen, zumindest mal nicht auf einer „sinnvollen“ Verbindung (also ohne 25 mal Umsteigen oder abends um 20 Uhr…). An Sonntagen wird das besser funktionieren, aber auch besser mit Vorlauf und eventuell nicht die Verbindung, die man gerne hätte. Diese Einschränkung ist die wahrscheinlich entscheidende. Es ist somit für den typischen Wochenendpendler automatisch weniger attraktiv als zunächst angepriesen. Natürlich wird es Freitags SuperSparPreistickets geben, aber nicht zu einer für ihn attraktiven oder auch möglichen Zeit.
@sar8959
Also den möchte ich sehen, der am Freitag von Kiel nach München lieber 12 Stunden Auto als 9 Stunden Zug wählt. Da gehört schon eine Portion Masochismus dazu… Ausserdem werden alle 2 Wochen Reisebeihilfe gezahlt (verheiratet).
Ihre Berechnung stimmt ebenfalls nicht. Bei der Fahrt mit dem Auto wird ein Referenzwert anhand der Bahnkosten ermittelt und ausgezahlt. Die Bahnfahrkarten werden vollständig erstattet, ggf. Muss die Nutzung ICE genehmigt werden, was bei besonders langen Strecken allerdings gängig ist. Unglücklicherweise handeln nicht alle DLZ automatisch entsprechend. Ein Anruf beim Bearbeiter, zur Not auch die Beschwerde können da aber Abhilfe schaffen. (Wer jetzt gleich meckert, dass dem nicht so sei: einfach mal machen. Gerade erst so erklärt und bewiesen bekommen) Hier dann aber beim Auto die höhere Steuerrückzahlung als Vorteil zu sehen, ist ja eher eine Milchmädchenrechnung. Das Mehr an Auszahlung hat man ja um so mehr in den Tank gesteckt. Die Zugtickets sorgen ja auch für Steuerrückerstattung.
[wg. Flexi-Ticket: Meine Info aus dem Ministerium ist eindeutig, dass es die normalen Tickets sind, nicht das Angebot von Sparpreis/Super-Sparpreis. Sollte ich da irreführend informiert worden sein, wird das vermutlich recht schnell rauskommen. T.W.]
Derfflinger sagt:
21.11.2019 um 19:40 Uhr
„Dann aber nur in der Holzklasse- :-)“
Also, was für eine maßlose Frechheit. Der Steuerzahler schenkt Ihnen kostenfreie Urlaubsanreise … in einen der modernsten Zügen Europas … das ist für Sie dann wohl „Holzklasse“. Machen Sie eine fiktive Recherche … mal eben ein Städtetripp München-Hamburg und retour. Kosten per Ticket 313,50 Euro. Sie bekommen es geschenkt, wenn Sie Uniform tragen und vorher buchen. Die Buchung machen Sie natürlich wärend der Dienstzeit!
Ja, es ist natürlich vermessen, dass der Steuerzahler nicht auch das Taxi zum Zug bezahlt.
Ich verstehe viele der hier gemachten Einlassungen und Bemerkungen von scheinbar aktiven Soldaten nicht. Sie tragen mit dieser öffentlich gemachten Meinung, auch zum ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit bei.
Es war übrigens bis mindestens in die 70er Jahre normal für fast alle Bereiche der Bw, dass man nur im Dienstanzug aus der Liegenschaft durfte, egal wozu. So langsam aber sicher wird es wirklich albern, worüber sich hier aufgeregt wird. Wer das Angebot nicht nutzen will, der soll es eben lassen.
@Derfflinger
Wenn Sie mit Holzklasse die 2. Klasse meinen so muss ich anmerken, dass ich jahrelang diese Klasse gefahren bin und es doch weitaus bequemer als Holzklasse ist!
@all
Im Laufe von 2020 soll (laut Weisung) das Bw Buchungssystem auch aus dem “normalen“ Internet erreichbar sein. Dadurch entfällt das (zugegeben etwas lästige) Token buchen über andere wenn man kein eigenen Intranet Zugang hat.
Übrigens will man langfristig dahin kommen, dass irgendwann Soldaten in Uniform nur noch den Dienstausweis zeigen müssen und ohne (umständliches) Buchungssystem Bahn fahren können (ich vermute, dass dies erst kommt, wenn auch der Regionalverkehr auch mit dabei ist)
Grundsätzlich finde ich es eine gute Regelung und anstatt zu meckern kann man durchaus mal froh sein, dass sowas kommt.
Gute Nachricht. Danke AKK, danke BMVg, danke CDU/CSU, danke DBwV. Viele haben in den letzten Wochen hart daran gearbeitet. Eine gute Sache.
„Für die kostenlose Buchung gibt es die Buchungscodes im Intranet der Bundeswehr; sie sollen wenn nötig innerhalb der Einheiten verteilt werden. Die so gebuchten Fahrkarten sind an den jeweiligen Zug gebunden.“
Ab hier habe ich aufgehört zu lesen. Vielen Dank.
Ich erspare mir die Erklärung…..
Wer die Bw kennt, weiß wie das läuft.
Kiel nach München sind 870 km (fast nur Autobahn), selbst am Freitag benötigt man dafür keine 12 Stunden. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber das trifft auch bei der Bahn zu (Zugverspätung, Ausfall usw.).
„den DB-Regionalverkehr sowie die privaten Eisenbahnen als Zubringer zu DB-Fernverbindungen kostenlos für Privatfahrten nutzen“
Das ist der Knackpunkt. Wenn man nur kostenlos fahren darf, wenn man in seiner Zugverbindung einen Fernzug hat, dann finde ich das Angebot schlecht.
Denn dann ist es keine „Bahn-Freifahrt“, sondern eine „Fernverkehrs-Bahn-Freifahrt“ ein großer Unterschied – auch wenn ihn viele nicht sehen.
@Gerd: Ihre Behauptung mit den SuperSparTickets ist doch völlig aus der Luft gegriffen und eine schwammige Vermutung aufgrund der Zugbindung und der unmöglichen Stornierung.
Wo wurde in einer bisherigen Publikation die ausschließliche Verfügbarkeit von SuperSparTickets dargestellt?
Mich stört schon, wie hier und anderswo jede Veränderung, erst recht so ein Geschenk, reflexartig mit Holzklasse etc. schlecht geredet wird.
Was aber nicht akzeptabel ist, dass Sie dann hier auch noch postfaktische Tatsachen in den Raum werfen, ohne das als Vermutung zu kennzeichnen.
Vielleicht irre auch ich mich, dann freue ich mich über Ihre Quelle und werde Sie um Entschuldigung bitten.
Ich werde in der Zwischenzeit den Gegenbeweis antreten.
@Panzergott:
In anderen Worten: „Was ich nicht für notwendig erachte, braucht auch kein anderer!“
Kamerad Neid rödelt offenbar mal wieder kräftig auf. Treten Sie im Urlaub den Kindern auch die Sandburgen kaputt, weil das angeblich Charakter bildet?!
Horrido(!)
Als ehemaliger Ausbilder an der OSH fallen mir zum Thema Dienstanzug (DA) sofort folgende Punkte ein: unsere Lehrgangsteilnehmer haben im Zuge der Einkleidung (im StammTrT) mit Masse nicht passende oder nicht sitzende DA erhalten. Hosen, Jacken, Hemden und Mäntel (hier Schwerpunkt) sahen überwiegend albern und lächerlich aus. Bei Appellen in der Öffentlichkeit haben wir uns exakt deshalb / dafür geschämt. Tauschaktionen – nach erfolgter Lagefeststellung – scheiterten an der entsprechenden Verfügbarkeit. Das Angebot des hiesigen LHD-Shop‘s in DD ist ebenfalls katastrophal. Eine vernünftige Erstausstattung DA war oder ist dem Dienstherren vermutlich völlig egal. Über mehrere Jahre hinweg waren keinerlei Verbesserungen sichtbar. Welches Bild werden diese Kameraden wohl bei welcher Bahnfahrt (im DA) auch immer abgeben?
Gemäß Weisung des AbtLtr Personal BMVg, Herrn GenLt von Heimendahl vom 13.11.19 ist EINE Uniform gem. Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 zu tragen… Nicht nur der Dienstanzug.
Langsam wird’s ja ein Thread für die Anzugsordnung-Fetischisten…
Also:
1. Die in der Weisung zum Bahnfahren genannte Dienstvorschrift gibt’s hier:
https://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/T3ZaaGhRYXRQaUlBN0UrNFk1NEdoQVBjdmIvOFpreElIZU5zdzlVdjFBbmsweUU5TzdmODNpT25HTDN4YmkzdUROY2dMd1hrT2NMeURYWDltaGpwNVNGNDRkWTVrSjJaUU1WOUFobUNpQVE9/A1-2630-0-9804-V2-H-20191001.pdf
2. Ich habe aus dem Ministerium die recht eindeutige Information: die kostenlose Privatfahrt in Uniform findet im Dienstanzug statt.
Alles weitere klärt ihr bitte intern, hier ist weder die Vorschriftenstelle noch der Spieß…
@TW
„2. Ich habe aus dem Ministerium die recht eindeutige Information: die kostenlose Privatfahrt in Uniform findet im Dienstanzug statt.“
Gem. Aussage von @Jan gelten Wochenendheimfahrten (bzw. dann auch die Rückfahrt) nicht als Privatfahrten i.e.S., das Tragen des FA ist erlaubt.
Ich verstehe das ganze mäkeln nicht!! In allen Themen konstatieren wir, dass z.B. Rüstung alles zu schwerfällig ist und zu lange dauert, weil wir immer erst die 120% Lösung durchkauen wollen, bevor wir anfangen. YES, ist schlecht und falsch, 80% haben ist besser als 100% als Konzept.
Hier doch auch. Das ist doch ein toller Schritt in die richtige Richtung. Der Soldat/Soldatin kann PRIVATFAHRTEN und Dienstfahrten im Dienstanzug kostenfrei in Anspruch nehmen, sogar der geldwerte Vorteil wird durch BMVg pauschal verteuert! Das die Voranmeldung aktuell eben nur aus dem Intranet möglich ist, yes so what, wird im Zuge der Anpassung und Verbesserung sicherlich auch noch eine normales Internetportal dazu geben. Und ja aktuell nur im direkten Berech der DB. Der Rest ist eben noch ausverhandelt. Das sind die 80%! Soll gar nichts kommen, weil die Regionalbahnen erst noch folgen?
Ich verstehe die Beschwer nicht oder wo der Schuh drückt. Da gibt es ganz andere Dinge, die viel schwerwiegender sind ( Reisezeit Dienstzeit z.B.)
zum Thema Dienstanzug: ich sehe hier kein Klärungsbedarf, denn es ist klar geregelt was KEINE Privatfahrten sind. Wochenendheimfahrten, zum Dienst/nach Hause usw, dort ist auch der FA genehmigt. Dienstantrittsreisen sind sowie im Dienstanzug durchzuführen. Alles was dort nicht geregelt ist sind Privatfahrten, dort ist dann der DA vorgeschrieben, fertig. Wer seine Privatfahrt anders gestalten will, muss eben auch bezahlen. Es ist ja nur ein Angebot!!! Annehmen muss das keiner.
Reisekostenabrechnung/Steuerabrechnung: Wenn ich das mit dem PKW mache, dann wird das wie bisher auch erstattet, denn der Dienstherr hat die Durchführung dieser Fahrten freigestellt (sowohl ob und in welchen Anzug). Würde er Logik einiger Kommentatoren folgen und sagen, nee Heimfahrt kein Geld, weil gibt ja die Möglichkeit kostenfreier Fahrten, dann muß er auch vorschreiben, dass diese grundsätzlich in DA durchzuführen sind, was er aber nicht kann, da zu großer Eingriff in die Privatsphäre. Also bleibt alles wie es ist.
@Thomas Melber sagt: 22.11.2019 um 9:54 Uhr
„@TW
„2. Ich habe aus dem Ministerium die recht eindeutige Information: die kostenlose Privatfahrt in Uniform findet im Dienstanzug statt.“
Gem. Aussage von @Jan gelten Wochenendheimfahrten (bzw. dann auch die Rückfahrt) nicht als Privatfahrten i.e.S., das Tragen des FA ist erlaubt.“
Die beiden Aussagen widersprechen sich doch gar nicht.
Die Recherche von @TW und das Zitat von @Jan sagt: 21.11.2019 um 19:54 Uhr aus der Vorschrift sind doch ziemlich eindeutig!
1. Um die kostenlosen Fahrten nutzen zu dürfen muss man EINE Uniform tragen (damit ist der Vertrag zwischen DB und BMVg erfüllt).
2. WELCHE Uniform ein Soldat zu tragen hat ergibt sich aus der Vorschrift (damit ist das Thema „Treues Dienen“ und „Befehl und Gehorsam“ erfüllt).
Für Fahrten vom und zum Dienst (inkl. Wochenendheimfahrten) ist der Feldanzug zulässig.
Für privates Uniformtragen (egal ob in Verkehrsmitteln oder nicht) ist ansonsten der Dienstanzug vorgeschrieben.
@UmPp sagt: 21.11.2019 um 23:53 Uhr
„Ab hier habe ich aufgehört zu lesen. Vielen Dank.
Ich erspare mir die Erklärung…..
Wer die Bw kennt, weiß wie das läuft.“
Ja. Man weiss wie das läuft. Anfangs etwas „ruckelig“ (60% Lösung), nach kurzer Zeit „ordentlich“ (80% Lösung) und mittelfristig spielt sich das dann gut ein (90% Lösung).
Gleichzeitig nörgeln alle bereits am Anfang rum, als hätten sie ein Anspruch auf 100% und ändern ihr Auftreten auch nicht mehr, wenn es dann bei 90% angekommen ist.
Ich erwähne hierzu nur das „Holzklasse“-Argument hier im Faden und die zahllosen Gegenargumente in bisherigen Fäden zu diesem Thema, die in der Zwischenzeit nahezu alle inhaltlich widerlegt wurden :(
Thomas Melber sagt:
22.11.2019 um 9:54 Uhr
„@TW
„2. Ich habe aus dem Ministerium die recht eindeutige Information: die kostenlose Privatfahrt in Uniform findet im Dienstanzug statt.“
Gem. Aussage von @Jan gelten Wochenendheimfahrten (bzw. dann auch die Rückfahrt) nicht als Privatfahrten i.e.S., das Tragen des FA ist erlaubt.“
Wieso ist es für Soldaten so schwer zu verstehen? Halten Sie denn die Fahrt zum bzw. vom Dienst für eine Urlaubsreise bzw. Privatveranstaltung?
Dann könnten Sie diese Fahrten, auch nicht als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Es wird Ihnen aber eine Urlaubsanreise geschenkt, wenn Sie diese in Uniform (kleiner Dienstanzug hieß das zu meiner Zeit) unternehmen und vorher buchen.
Also, ich muss meine Urlaubsreisen auch vorher buchen und bekomme dann die (An-)Reise nicht geschenkt. Welches Problem haben denn Bundeswehrsoldaten, diese einfache Regelung zu verstehen?
Es läßt mich schon zweifeln …
Folgender kleiner Beitrag frei nach dem Motto „Es ist alles gesagt, nur noch nicht von mir…“
1. Das Anzugsthema ist eineindeutig geklärt. Ich bekräftige trotzdem nochmals mit dieser Kurzform: Grundsätzlich DA; Flecktarn nur auf dem Weg zum/vom Dienst *einschließlich* Wochenendheimfahrten. Nr. 110 der in der Weisung genannten Vorschrift ist da eindeutig.
2. In der Weisung steht *nichts* von (Super-)Spar-Tickets. Lediglich die Zugbindung gilt. Zitat aus der (offenen) Weisung: „Bei Ausfall oder Verspätung greifen die Fahrgastrechte der DB AG (Bspw. Nutzung der nächstmöglichen Verbindung bei Zugausfall ohne erneute Notwendigkeit zur erneuten Ticket-Buchung).“
3. Zum Regionalverkehr dieses Zitat aus der Weisung: „Das BMVg arbeitet gemeinsam mit dem BMVI an einer Ausweitung der bestehenden Vereinbarung auf den gesamten Regionalverkehr.[Fußnote: Auf Grund der komplexen Strukturen im Regionalverkehr wird diese Ausweitung, erfolgreiche Verhandlungen vorausgesetzt, absehbar erst im Laufe des Jahres 2020 erfolgen können.]“
Persönliche Bewertung des Ganzen: Ein wirklich großer Schritt in die richtige Richtung! Ich finde, dies ist ein toller Erfolg für uns Streitkräfteangehörige, wofür wir der Politik ehrlich und aufrichtig danken müssen!
Kameraden, es ist nicht sehr kompliziert. Der DA ist nur Pflicht, wenn ihr euch rein privat bewegt – so war es schon immer. Natürlich darf auf dem Arbeitsweg, also auch Wochenendheimfahrten, der Tagesdienstanzug getragen werden. Dies war ebenfalls schon immer so und wurde von Herrn Wiegold eigentlich eindeutig formuliert.
@g4sez
Das mit dem SuperSparpreis ist keine schwammige Vermutung. So wurde es bei der offiziellen Informationsveranstaltung in München gebrieft. Die Verbindungen, die im Intranet als verfügbar angezeigt werden und die somit mit etoken genutzt werden können, entsprechen den Verbindungen, die bei bahn.de als SuperSparpreis verfügbar sind. Nichts postfaktisches, so wurde es in der offiziellen Veranstaltung erklärt. Ich nehme die Entschuldigung an…
Zum Anzug: auch hierzu gab es eine Folie. Dienstanzug ist genehmigt, Feldanzug ebenfalls. Beides ist schon jetzt klar den Vorschriften zu entnehmen und nicht überraschend. Dienstreisen im DA, Heimfahrten auch im FA. also geht beides.
Leute, es wird immer abstruser. Ich stelle hier Infos aus dem Ministerium dar, und alle erklären, warum das Unsinn ist („So wurde es bei der offiziellen Informationsveranstaltung in München gebrieft.“).
Klärt das doch mit dem Ministerium oder mit eurer Dienststelle. Hier behaupten jetzt einige, das Ministerium habe mich offen angelogen. Das nehme ich zur Kenntnis, kann es aber nicht auflösen.
Gerd sagt:
22.11.2019 um 13:45 Uhr
„Dienstreisen im DA, Heimfahrten auch im FA. also geht beides.“
Das war und ist doch unstrittig, weil Beides dienstlichen Charakter hat … Sie vergessen die dritte Variante: „Urlaub“ … hier bekommen Sie die An- und Abreise geschenkt, wenn Sie den vereinbarten und befohlenen Dienstanzug (kleiner Dienstanzug) tragen, den Dienstausweis dabei haben und vorher gebucht haben.
Noch einfacher, kann ich es nun wirklich nicht nochmal ausdrücken … es wird ja schon sehr peinlich hier …
Leute, manchmal frage ich mich, wer hier schon längere Zeit mit der Bahn als Fernpendler unterwegs war und wer hier über allgemeine Ängste beim Bahnfahren schreibt !
Für Diejenigen, die keine Bahnerfahrung haben sei gesagt, an den Wochendenden gibt es entweder am Freitag oder am Sonntag keinen SuperSparpreis. Da man ja mit der Neuregelung als Pendler heimfahren können soll, ist die Aussage vom SuperSparPreis-Ticket einfach Quatsch. Man tut in den überfüllten Zügen am Freitag Nachmittag gut daran, einen Sitzplatz für einen bestimmten Zug zu reservieren. Also ist die Zugbindung dieses Angebotes kein Nachteil, sondern eher eine praktische Notwendigkeit. Fällt der reservierte Zug aus oder versäumt man am Umsteigeort den gebuchten Anschlusszug gilt das Ticket automatisch für den nächsten Zug (also in der Hinsicht bitte keine Aufregung).
Zu der Anzugsproblematik. Wesen und Sinn der kostenlosen Heimfahrt ist es, dass die Bw im Erscheinungsbild der Öffentlichkeit wieder präsenter hervortritt. Denjenigen die sich daran aufregen, dass die Fahrt in Uniform erfolgen muss, (denn der Punkt wird als nächster Kritikpunkt nach einer Weile der Praxis aufkommen), sei gesagt, dass ist eben der Preis für die kostenlose Heimfahrt. Nachdem ich bereits vor 10 Jahren gesehen haben wie sich gestandene Soldaten auf dem Weg zum Dienst im Auto (!) in Privatkleidung umziehen, muss ich sagen, manche haben schon ein Problem zu ihrem Beruf in der Öffentlichkeit zu stehen.
Für diejenigen, die sich bisher den finanziellen Vorteil für Fernpendler noch nicht ausgerechnet haben sei gesagt, die Bw hatte bisher Trennungsgeldempfänger zwei Familienheimfahrten pro Monat in der 2. Klasse bezahlt und die BahnCard 50 für das ganze Jahr. Damit kostete die Bahnfahrt von Köln nach Süddeutschland vor 10 Jahren immer noch 125 Euro pro Wochenende. Die Bw schenkt also ihren Fernpendler, womit sie ja die soldatische Realität der Armee der Trennungsgeldempfänger anerkant, zukünftig zwei zusätzliche Wochenendheimfahrten zum Wert von 250 Euro Netto !
Spätestens an dieser Stelle sollte das Kritisieren ob mit oder ohne Uniform und wenn ja welche Uniform aufhören.
Natürlich waren auch nicht alle Bundespolizisten, die in Siegburg in den ICE nach München gestiegen sind, von der Uniformpflicht begeistert, was manchmal mit irgendwelchen Privatjacken über die Uniform kaschiert wurde. Man hat sie aber dann doch recht schnell als Waffenträger erkannt und das ist auch gut so, denn wegen ihrer Funktion als Polizist und dem daraus folgenden Sicherheitsgewinn im Zug hatten sie ja ihre Freifahrt.
Wenn also die Freifahrten für Soldaten in Uniform ab Januar anlaufen, sollte sich der ein oder andere Soldat, insbesonders aus Ämtern und Kdo-Behörden überlegen, ob die Fahrt im Dienstanzug nicht angemessener ist, als die Fahrt im Feldanzug, inbesondere wenn man öffentlichkeitswirksam als älterer Dienstgrad das ein oder andere Gespräch mit zivilen Fahrgästen mehr oder weniger zwangsläufig führen wird. Die Generation „damals in Stalingrad“ ist mittlerweile ausgestorben man muss höchstens den Unterschied zwischen einer Dienstzeit als Wehrpflichtiger in den 70er Jahren und den heutigen Dienst in der Bw erklären und das sollte als Gegenleistung für die freien Fahrten von ca. 250 Euro im Monat drin sein !
Das Ministerium lügt natürlich nicht. Und wenn sie recht haben, wäre es gut. Ich kann ja auch nur das sagen, was ich gehört habe. Das das was anderes ist, als ihre Information, kann ich ja nicht ändern…
Und auch wenn es „nur“ die Supersparpreise sind/wären, ist die Leistung ja besser als vorher, was ja nichts ist. Aber halt nicht der grosse, versprochene Wurf. Vielleicht gab es ja ein Kommunikationsproblem im Ministerium von Leitung zum Vortragenden. Soll ja vorkommen.
Rein rechnerisch ist bei dem bisher veranschlagten Budget für dieses Projekt der SuperSparPreis allerdings nicht so abwegig. Von diesem zum Flexticket ist es monetär ein gewaltiger Unterschied. Diesen Unterschied mal die Pendler sprengt das Budget bestimmt.
Da ich mich auch hier im Blog kritisch zu dieser Angelegenheit geäußert habe gestehe ich nun ein, dass ich überrascht bin, dass über Ressortgrenzen sowie mit den Finanzbehörden der Länder eine Lösung gefunden wurde. Das hielt ich für sehr unwahrscheinlich und dies ist für mich persönlich die eigentliche „Sensation“ in der ganzen Angelegenheit
Mir ist absolut unerklärlich, wie man so eine Regelung vom übrigen Bundesreisekostenrecht abkoppeln kann. Die Regelung für die Bundespolizei ist eine „lex specialis“, die aus Sicherheitserwägungen getroffen wurde. Es kommt am Ende anders als erwartet. So sehr es den Soldaten zu wünschen ist, so falsch ist die Regelung und benachteiligt die anderen Besoldungsempfänger.
Ich würde gerne einen Punkt nochmals aufgreifen, den ich mangels Fachwissens nicht so recht einordnen kann. In Artikel heisst es:
„ Eine Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht vor, dass die Soldaten trotzdem die Werbungskostenpauschale für Fahrtkosten wie bisher geltend machen können.„
Bedeutet dies wirklich, dass hier ohne einen einzigen Euro finanziellen Aufwandes das steuerpflichtige Einkommen gemindert werden darf?
@Georg
Auch ich bin Bahnpendler. Die Aussage zur Verfügbarkeit von SuperSparPreisen an Freitagen und Sonntagen stimmt nicht. Einfach mal im Navigator eingeben. Welche Verbindung es nicht gibt, ist die zur „beliebten“ Uhrzeit. SuperSparpreis bedeutet nicht unbedingt 19,90€. Kann auch teurer sein. Das Kontingent in jedem Zug ist halt begrenzt. Somit sind Freitage schneller ausverkauft. Nicht über andere aufregen und sie des Quatsches bezichtigen, wenn man selber nicht 100% Bescheid weiss. Und wenn ihre Bahnerfahrung 10 Jahre zurückliegen sollte, ist auch das nicht unbedingt Grundlage, Aussagen mit „Quatsch“ zu bewerten.
Aber vielleicht haben wir ja Glück und Herr Wiegold und das Ministerium haben Recht. Das würde ich mir sehr wünschen.
Wobei sie vollkommen Recht haben ist, dass es ein kleines „Übel“ sein sollte, die Uniform anzuziehen, denn der Gegenwert ist schon beträchtlich. Die Wahl der Uniform, egal welcher Dienstgrad, kann aber getrost jedem selber überlassen bleiben.
Die gesamte Diskussion ist in der Tat abstrus, besonders da die Kommentatoren in Teilen weder die Vorträge gehört haben, selber keine Bahnerfahrung haben oder auch nur die Weisung des Ministeriums gelesen haben, zu denen weitere Ausführungsbestimmungen fehlen.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass sich etwas positives für die Soldaten tut. Das sollte anerkannt werden. Die nächsten Monate werden dann zeigen, wie das Angebot überhaupt angenommen wird, wie es praktisch funktioniert und ob Herr Wiegold und das Ministerium Recht haben. Das wäre schön.
[Wenn Sie den Link zum SuperSparPreis hier einbauen wollen, können wir drüber reden. Aber einfach Ihren Nick damit hinterlegen mache ich nicht mit. T.W.]
@Sir Prise
In der Tat: um sie absetzen zu können müssen die Kosten eigentlich tatsächlich angefallen sein, „fiktive“ Kosten gelten m.W.n. nicht, außer man nimmt einen Pauschalbetrag, darüber hinaus gehende Beträge nur gegen Nachweis.
@ Bernd
Na gut, das „Quatsch“ nehme ich zurück. De facto war es bei meiner Bahnerfahrung so, dass es keine SuperSparPreise für die ICE-Verbindung von Köln nach München am Freitag Nachmittag gab. Ich denke auch nicht, dass dies jetzt anders ist. Vielleicht gibt es ein kleines Kontingent wenn man sehr früh bucht, z.B. 2 Monate im Voraus. Dies war aber aus praktischen Gründen für den Dienst im Amt nicht möglich, denn keiner konnte sagen, ob er nicht übernächste Woche auf Dienstreise musste und damit war die früh gebuchte Wochenendheimfahrt auf eigene Kosten verwirkt. (Als SuperSparPreis nicht umbuchbar bzw. kam dabei nichts raus).
Aber lassen wir doch einfach den guten Menschenverstand walten. Wenn eine ICE-Verbindung von Köln nach München Freitag Nachmittag 5 Std Fahrzeit bedeutet und eine IC-Verbindung z.B. über Nürnberg oder das Rheintal mit 8 Std Fahrzeit angeboten werden würde und der Dienstherr verlangen würde (!), dass diese Verbindung für die Freifahrt genommen werden müsste, dann wäre das für die Motivation der Soldaten absolut kontraproduktiv und die Soldaten sollen ja als Bahnfahrer Botschafter in Uniform für die Bw sein. Also ist diese Variante sehr unwahrscheinlich und jemand hat die Zusammenhänge falsch interpretiert und an den unterstellten Bereich falsch weitergegeben.
In diesem Sinne sollten sich alle Fernpendler über die 250 Euro Netto mehr im Monat freuen !
Ich verstehe das Mäkeln der aktiven Soldaten nicht. Wie schon erwähnt wurde, zahlt der Steuerzahler für diese Regelung nicht nur für die Fahrkarten, sondern auch die Abgabe für den Geldwerten Vorteil und die Steuerersparnis bei den Werbungskosten. Damit werden die Soldaten deutlich besser gestellt, als z.B. Polizisten, die sogar noch verpflichtet sind, das Zugpersonal in Notlagen zu unterstützen. Für mich stellt diese Regelung eine Missachtung der Leistungen anderer Beamte (Polizei, Feuerwehr, Zoll) dar, die sich auch für den Staat den A… aufreißen.
Wahnsinn. Jetzt kommen auch die Steuerexperten zum Zug (im doppelten Sinne) – wo stand was von Fahrtkosten absetzen? Oder wird das Geltendmachen der Werbungskostenpauschale gleichgesetzt mit der steuerlichen Absetzbarkeit einzelner Fahrten?
Ich würde jetzt noch ein allerletztes Mal dringend darum bitten, nicht mit Pseudo-Fakten zu hantieren. Ich habe die vorliegenden Informationen weitergegeben; mehr kann ich nicht tun. Wie gesagt: Ich bin weder die Vorschriftenstelle noch der Spieß. Und schon gar nicht die Reiseberatung der Deutschen Bahn oder der Steuerberater.
Nachdem nun viel über Steuer und Steuervorteile geschrieben wurde, stellt sich mir die Frage, ob die Beweggründe hinter dieser Aktion auch noch berücksichtigt werden?
Glaubt denn wirklich jemand im ernst, dass es um einen Benefit für Soldaten geht? Der Schuh ist so alt wie die Geschichte der DB. Es geht darum, kostenfreie Werbung mit den Uniformträgern zu machen und im Auftrag der Bahn vermeintliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu demonstrieren. Der Mitreisende unterscheidet doch nicht zwischen Uniform der Bundespolizei (die seit Jahren in Uniform kostenfrei DB fahren dürfen) und der Bundeeswehr. Entweder sieht er hier den Vertreter des Staates, der für Recht und Ordnung (auch im Fan-Abteil von Rot-Weiß Essen) sorgen muss oder er sieht den staatlichen Schnorrer, der auf Kosten der Steuerzahler durch das Land gefahren wird.
Dabei ist es im übrigen vollkommen egal, welche Uniform dabei getragen wird. Und diejenigen, die jetzt schon ihren nächsten Urlaub nach „Eine Erwachsene, zwei Kinder und einen Uniformträger planen“, wünsche ich viel Freude im nächsten DB-Reisebüro! Ihr könnt ja mal versuchen, dass über STIWIE als erweiterte Dienstreise abzurechen! Sorry, aber diese Thema kann man nicht mehr ernst nehmen.
@all: ganz großes Kino hier. Danke für die offensichtlich beabsichtigten Interpretations-Misshaps. Lieber Hausherr, danke, dass Sie sich das antun. ;-) Drauf ein Bier beim go live?
Dennoch: alles wird gut und die Väter und Mütter dieses Erfolges haben Tolles geleistet.