Juristische Auseinandersetzung um Vergabe für neues Mehrzweckkampfschiff geht weiter
Die Auseinandersetzung um die umstrittene Vergabe des künftigen Mehrzweckkampfschiffs 180 (MKS180) der Deutschen Marine geht weiter: Die bei der Vergabe unterlegene deutsche Werft German Naval Yards kündigte an, die Vergabekammer des Bundeskartellamts anzurufen und gegebenenfalls auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Änderung der Entscheidung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) erreichen zu wollen.
Aus der Mitteilung der Werft vom (heutigen) Freitag:
Nach der Entscheidung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), der Rüge gegen die Vergabeentscheidung über das MKS 180-Projekt nicht abzuhelfen, hat die Kieler Werft GERMAN NAVAL YARDS (GNYK) heute fristgerecht einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn eingereicht.
Ein Sprecher der Werft begründet das Vorgehen wir folgt: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung des BAAINBw nicht rechtmäßig war. Wir haben gewichtige und überzeugende Argumente für unsere juristischen Schritte. Diese haben wir ausführlich dargelegt. Wir behalten uns vor, den Rechtsweg gegebenenfalls falls bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf auszuschöpfen.“
Das Verteidigungsministerium hatte im Januar bekannt gegeben, dass die niederländische Damen-Werft als Sieger der Ausschreibung für das MKS180 mit dem Bau von zunächst vier der neuen Kriegsschiffe beauftragt werden solle. Allerdings verband das Ministerium das auch mit dem Hinweis: Die Entscheidung der Vergabestelle ist noch vorbehaltlich einer möglichen Rüge bzw. eines gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer.
Genau das hatte die Werft eine Woche nach der Entscheidung angekündigt. Da jetzt nach Angaben von German Naval Yards das BAAINBw die Rüge abgelehnt hat, laufen die weiteren rechtlichen Schritte – und das kann das Verfahren für die Beauftragung des neuen Schiffs deutlich verzögern.
(Grafik: Artist’s Impression des MKS180 – Damen Werft)
Tja, so ist das nun mal im Rechtsstaat. Dann wird das Vergabeverfahren eben nochmal durchdekliniert. Hauptsache, es wird pünktlich und funktionsfähig geliefert.
Am Ende läuft’s wahrscheinlich auf einen Vergleich raus, bei dem sich GNY ein saftiges Stück vom Kuchen sichert, falls im Ausschreibungsverfahren nicht alles „wasserdicht“ korrekt gelaufen ist.
Damit ist die pünktliche Ablieferung der Einheiten vmtl. nicht zu gewährleisten und was die Funktionalität angeht, bleibt die Abnahme durch die Marine abzuwarten.
@Lucky.Sailor
Den Kuchen bekommt deutsche Seite, schriftlich verbrieft, doch längst.
„Das neue Kampfschiff „MKS 180“ für die Bundesmarine soll unter niederländischer Federführung bei der Hamburger Werft „Blohm und Voss“ gebaut werden.
… rund 80 % der gesamten Nettoinvestitionen als Wertschöpfung in Deutschland verbleiben. Der Bau der Schiffe erfolgt bei Blohm+Voss in Hamburg unter Einbeziehung weiterer Werftstandorte der norddeutschen Lürssen-Gruppe und damit vollständig in Deutschland“.
Siehe: https://augengeradeaus.net/2020/01/niederlaendische-damen-werft-gewinnt-ausschreibung-fuer-neues-mehrzweckkampfschiff-180/
hier: „Nachtrag“ und „Ergänzung 14. Januar: Das Statement von Dame …“
Was GNY darüberhinaus will, ist uneindeutig.
@Lucky.Sailor
Das ist wohl genau das was GNY anstrebt. Hat ja bei K130 2. Los bestens funktioniert. Was die angeblichen Verfahrensfehler sind, darüber äußert sich GNY weiterhin nicht öffentlich.
Ich hoffe, die Entscheidungsträger ziehen den Rechtsweg diesmal durch und schieben diesem Geschäftsgebaren schlechter Verlierer einen Riegel vor. Wenn das GNY-Vorgehen Schule macht, dann endet demnächst jede größere Beschaffungsentscheidung in endlosen Rechtsverfahren oder Vergleichen im Stile eines türkischen Basars.
@Klaus-Peter Kaikowsky:
Bitte, BITTE nehmen Sie (nach „nur“ etwa 3 Jahrzehnten) zur Kenntnis dass es NICHT „Bundesmarine“ heißt!
Ich habe schon länger das Gefühl, dass das jetzt Gang und Gäbe ist. Dass es wirklich zu einer Aufhebung der Entscheidung kommt, ist mir bisher nur sehr selten begegnet. Die aufschiebende Wirkung dagegen immer, und wird auch immer öfter gesucht.
Selbst bei kommunalen Bauvorhaben. Sehr ärgerlich das Ganze!
Das können sich einfach nur wirtschaftsnahe Leute ausgedacht haben.
@KPK
Der Sachverhalt war mir sehr wohl klar!
Deshalb habe ich auch nicht davon gesprochen, dass die „deutsche Seite“ auf ein Stück vom Kuchen schielt, sondern die Werft GNY, die nicht mal mehr im deutschen Besitz ist.
Ich hoffe nun inständig, dass die Ausschreibung juristisch einwandfrei gelaufen ist, damit sich die Verzögerung durch die Anfechtung seitens GNY nur geringfügigst auf die Fertigstellung dieser Schiffe auswirkt, die die Deutsche Marine dringend braucht.
@Roadrunner
Sorry, logisch. Bitte nur die „An/Abführung“ beachten, ich hatte zitiert und den Fehler, den ich selbst sonst ankreide, übersehen!
DEUTSCHE MARINE, was sonst. Aber danke.
Wir hätten bei GNY/TKMS vier MEKO 200 (Exportversion) mit null Entwicklungsrisiko bestellen sollen. Diese wären auch für die Ostsee geeignet und wäre ein stabiles Korsett für die Marine. Dann hätte Damen und Lürssen in Ruhe mit der Entwicklung der weltweit einsetztbaren Mks180 beginnen können. Wir brauchen schnell Schiffe als Ersatz für die F123. Das hätte auch die Schiffbauer und Politiker
In Kiel beruhigt. Dort findet grade die Aufführung der Politiker und Gewerkschaften statt die auch in auch in Bayern gegeben wird wenn die Luftwaffe F-18 kauft.
Allerdings bin ich nicht sicher ob denen 50:50 also 45 Eurofighter und 45 F-18 LS Tornado Ersatz reichen.
@Wolfgang Stäss
Ganz meine Meinung. Eigentlich ist das Thema immer noch akut, denn die F125 wurden für ganz andere Aufgaben beschafft als die F122, demzufolge besteht zwischen K130 und MKS180 auch mit irgendwann einsatzbereiten F125 eine gravierende Lücke fort, insbesondere im Bezug auf U-Boot Abwehr. Es fehlen „Arbeitspferde“ ohne allzu abgedrehten Schnickschack.
Interessant finde ich, dass TKMS zuletzt auch von seinem „Hoflieferanten“ GNY abgerückt ist: Die derzeit im Bau befindlichen Meko A200 Fregatten für Ägypten lässt man nicht mehr dort, sondern erstmals bei der Rönner-Gruppe in Bremerhaven fertigen.
Die Bundeswehr ist nicht zu retten in Sachen Materiallage, solange die Ausschreibung en für Rüstungsgüter nicht abgeschafft werden. Der Staat hat seit der Deutschen Einheit alles getan, um Rüstungsmonopole in Deutschland zu schaffen. Folglich ist es widersinnig, das Wettbewerbsrecht auf Rüstungsindustrie anzuwenden. Die Rettung der Bw wäre einfach zu erreichen, wenn die Vergabekammer n und die Gerichte nicht mehr über Rüstungsgeschäft e entscheiden dürfen. Stattdessen müsste die Bw verpflichtet werden, immer mit wenigstens zwei Anbietern zu verhandeln. Der Rechtsmittelweg des unterliegenden Anbieter muss auf Schadensersatz beschränkt werden, es darf kein Recht auf aufschiebenden Rechtsschutzes gegen die Beschaffungen mehr geben. Sondern nur noch Schadensersatz, wenn die Bw den Auftrag dem schlechteren Anbieter zuschanzt.
@Klaus Peter Kaikowski…. Nur weil Damen gute Pressearbeit macht heißt das noch lange nicht das es stimmt… Es gibt bis heute keine Transparenz darüber was genau wo gefertigt/entwickelt werden soll.. Anfangs hieß es 60 % dann 70%“ jetzt 80 %in einem Interview hat der Bezirksleiter der IGM gemutmaßt das es bald 110 %sind so wie die sich überschlagen mit Meldungen.. Warten wir mal ab wie groß die Enttäuschung sein wird wenn hier“nur“ Hüllen zusammengebaut werden und die Anforderungen der Marine nicht 1:1 erfüllt werden…
@closius:
„Der Staat hat seit der Deutschen Einheit alles getan, um Rüstungsmonopole in Deutschland zu schaffen. Folglich ist es widersinnig, das Wettbewerbsrecht auf Rüstungsindustrie anzuwenden.“
Es gibt ja genau deswegen europaweiten Wettbewerb.
„Der Rechtsmittelweg des unterliegenden Anbieter muss auf Schadensersatz beschränkt werden, es darf kein Recht auf aufschiebenden Rechtsschutzes gegen die Beschaffungen mehr geben. Sondern nur noch Schadensersatz, wenn die Bw den Auftrag dem schlechteren Anbieter zuschanzt.“
Das ist aus meiner Sicht aus verschiedenen Gründen eine merkwürdige Argumentation. Zum einen haben alle Teilnehmer an einer Ausschreibung das Recht auf eine neutrale Überprüfung der Entscheidung der Exekutive (Gewaltenteilung und so). Diese Grundrechte aufzuheben, weil die Bw ihre Beschaffung nicht hinbekommt ist verfassungsrechtlich sehr gewagt.
Noch seltsamer ist dann die Idee Schadensersatz zu zahlen, „wenn die Bw den Auftrag dem schlechteren Anbieter zuschanzt“.
Das mag ja die populäre Sichtweise mancher sein, aber die Bw wählt das wirtschaftlichste Angebot aus. Dem Zweitplatzierten steht dann kein Schadenersatz zu. Falls es den Verdacht gibt, dass es Verfahrensfehler gibt, dann gibt es den Rechtsweg (den sie verweigern wollen).
Das BAAINBw kann doch nicht sagen:
Wir hätten sie eigentlich ausgewählt, aber es wurde sachfremd entschieden und sie bekommen einen Schadensersatz (=Schweigegeld?).
Die richterliche Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen ist eine wesentliche Grundlage des Rechtsstaates.
Anstatt dies zu beklagen, sollte man daraus entstehende Verzögerungen bei Projekten einkalkulieren.
@Closius:
Und den grundlegenden Widerspruch zwischen:
„Die Bundeswehr ist nicht zu retten in Sachen Materiallage, solange die Ausschreibung en für Rüstungsgüter nicht abgeschafft werden.“
und
„Stattdessen müsste die Bw verpflichtet werden, immer mit wenigstens zwei Anbietern zu verhandeln.“
Fällt ihnen hoffentlich selbst auf.
Das Vergaberecht ermöglicht durchaus verschiedene Wege, aber diese Wege sind eben rechtlich nachprüfbar.
Wenn man auf die Zahl der geschlossenen Verträge durch das BAAINBw schaut, dann sind solche Nachprüfungsverfahren übrigens weiterhin in sehr, sehr wenigen Fällen erfolgt.
Das ist also nicht wirklich das Problem in der Beschaffung.
@Memoria: Im Moment darf die BW gar nicht einfach mit Herstellern verhandeln. Die BW muß jedes Rüstungsgeschäft grundsätzlich ausschreiben, entweder national oder europäisch. Die Ausschreibungen dauern Jahre und der Rechtsweg, der früher keine Bedeutung hatte , ist mittlerweile in Mode gekommen. Angesichts von Rechtsstreitigkeiten und Vergabeverfahren zu Nachtsichtgeräten und Schutzwesten droht der BW der Untergang bzw. daß deutsche Soldaten getötet werden, weil ihnen wegen den Rechtsstreitigkeiten nicht ausreichend Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden kann.
Früher gab es bei Fregatten das Problem mit Rechtsstreitigkeiten nicht, weil z.B. bei den F 122 Fregatten waren alle Marinewerften für große Kriegsschiffe am Bau beteiligt. Wenn aber jetzt bei den MKS 180 Fregatten nicht alle Werften beteiligt sind, sondern mindestens zwei Werften nicht beteiligt sind am Bau, dann ist es klar, daß geklagt wird und die Beschaffung sich um Jahre verzögert.
Die direkte Verhandlung mit Rüstungsunternehmen wäre wahrscheinlich um Jahre schneller, als die heutige langsamen Ausschreibungen. Aber dieser erste Vorschlag von mir löst das Rechtswegsproblem noch nicht.
Und deshalb mein zweiter Vorschlag, wie das Rechtswegsproblem minimiert werden kann, auf verfassungsmäßige Weise. Einen Rechtsweg ganz abzuschaffen geht in Deutschland nicht, weil die Verfassung den Rechtsweg garantiert.
Aber in der Ausgestaltung des Rechtsweges hat der Gesetzgeber ein großes Ermessen. Heute ist es aber so, daß eine Werft, die der Auffassung ist, daß die Vergabe nicht ordnungsgemäß ist, gegen die Vergabe klagen muss und vor allem versuchen muß, einen einstweilige Anordnung zu erreichen, daß der Bau nicht beginnen darf, bevor das Gericht nicht über die Hauptsache entschieden hat. Der Rechtsstreit in der Hauptsache kann dann ein paar Jahre dauern. Solange bekommt die BW keine Fregatten MKS 180.
Das Gericht kann auch nicht entscheiden, daß GNY statt Damen den Auftrag erhält, sondern nur die Vergabe an Damen für rechtswidrig erklären(oder rechtmäßig) und dann müsste das Beschaffungsamt neu entscheiden oder gar neu ausschreiben und dagegen könnte der Unterlegene wiederum klagen.
Mein Vorschlag ist stattdessen, der Weg zu den Vergabekammern wird abgeschafft und jede Klagemöglichkeit gegen eine Vergabe an eine Werft oder Rüstungsunternehmen wird abgeschafft. Stattdessen darf jeder unterlegene Anbieter auf Schadensersatz klagen, mit der Behauptung seine Fregatte war besser, er hätte den Auftrag bekommen müssen und sein Schaden ist der entgangene Gewinn von X EUR. Dann kann der Rechtsstreit zwar auch jahrelang toben, aber der Baubeginn wird nicht verzögert. Und nur, wenn der Staat unterliegt, muss der entgangene Gewinn der Werft gezahlt werden, die den Auftrag nicht bekommen hat, aber vor Gericht gewonnen hat.
GNY weiß selbst, daß die nie den Auftrag bekommen, aber die hoffen, wie bei den letzten 5 Korvetten, durch den Rechtsweg einen Beteiligung am Bau der Damen-Fregatten erzwingen zu können.
@Schiffbauer
>>Nur weil Damen gute Pressearbeit macht heißt das noch lange nicht…
Wir werden es erleben. Vielleicht ist gute Pressearbeit ja auch nur Ausdruck von guter Arbeit insgesamt.
Die Holländer haben jedenfalls durchaus Erfahrung damit, ihre Entwürfe ganz oder teilweise im Empfängerland bauen zu lassen. Siehe zuletzt beispielsweise die Sigma-Fregatten für Indonesien – einschließlich pünktlicher (!) Ablieferung.
BAAINBw und fachkundige Vergabe. Ha ha. Eigene Erfahrung aber sei‘s drum.
Die Besitzerfamilien von Damen und Lürssen sind seit Jahrzehnten auf‘s engste verbandelt und befreundet….
Klar bleiben da 80% aller Investitionen in Deutschland, HUST HUST
@Closius:
Das ist eine abenteuerliche Rechtsauffassung, mit Verlaub. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt seit 2004 Richtlinien der Europäischen Union, ist Europarecht im engeren Sinne (Richtlinien 2004/17EG und 2004/18EG) Die nationale Gesetzgeber haben zwar im Hinblick auf militärische Beschaffungen gewissen Einschränkungen vornehmen ( was ja nach der MKS180-Vergabe bekanntermaßen auch passiert ist), die Grundsätze verändern kann er er aber nicht. Und mit Blick auf die erfolgreiche Beschaffung der drei OPV der Potsdam-Klasse für die Bundespolizei – übrigens im Zeit- und Kostenrahmen- lässt sich sehr gut zeigen, dass nicht das Vergaberecht oder die Klagemöglichkeiten unterlegener Bieter das Problem für die zeitliche Verzögerung sind, sondern die BW-internen Verfahren ( die ja hier vor kurzem schon einmal Thema in einem anderen Thread waren) und die Asuschreibungsphilosophie. Anders ist es nicht zu erklären, dass das Beschaffungsamt des BMI – eine Behörde mit rund 260 Dienstposten – in der Lage ist, die Beschaffung von Seefahrzeugen in der Größe der K130 ganz normal über die Bühne zu bringen, während vergleichbare Beschaffungen durch das BAAINBW mit wohlgemerkt 6800 Dienstposten gefühlt jedes Mal zum Problem werden.
Das Problem ist doch nur zum Teil die Dauer der Verfahren. Wenn man das weiß, muss man halt früher anfangen. Und da liegt der Hund begraben. Die Verträge für die F125 wurden 2007 geschlossen. Da wir ja jeweils nur ein Drittel der Fregatten neu bestellen, hätte man den Vertragsabschluss bis spätestens 2017 herbei führen müssen. Das ist jetzt aber leider durch. Statt jetzt am Verfahren rumzudoktern sollte man es jetzt einfach zügig abschließen und sich die Optionen für die Schiffe 5 und 6 sichern. Mit Offenhalten der Optionsentscheidung bis 2027.
Und dann gleich die nächste Fregattenbeschaffung anleiern – mit dem Ziel spätestens 2027 zum Vertragsabschluss zu kommen. Und dann auch bitte wieder echte Optionen einbauen, d.h. signifikant über dem direkten Bedarf. Wenn wir beispielsweise 15 Fregatten im Betrieb ansteuern so sollten wir 5 + 2 Verträge abschließen.
Ein Vorteil wäre, dass diesmal eine Weitentwicklung/Anpassung der MKS180-Auslegung für die nächste Runde gute Aussichten auf Erfolg hätte.
@all
Aus gegebenem Anlass: Wer in diesem Zusammenhang hier hetzerische Töne anschlägt („Seit wann macht man mit Erpresser Geschäfte – normal ist, dass diese in der Regel vor Gericht landen“), weil jemand in einem Rechtsstaat vom Rechtsweg gebraucht macht, fliegt hier raus – ich muss und werde diesen totalitären Ton hier nicht dulden.
@closius:
„Mein Vorschlag ist stattdessen, der Weg zu den Vergabekammern wird abgeschafft und jede Klagemöglichkeit gegen eine Vergabe an eine Werft oder Rüstungsunternehmen wird abgeschafft.“
Genau das geht eben nicht.
Siehe auch die obigen Erläuterungen zum EU-Recht von anderen Kommentatoren.
Der STH zeigt auch, dass es eine gut gepflegte Legende ist, dass eine europaweite Ausschreibung grundsätzlich die Verfahren enorm in die Länge zieht.
Im November 2018 erhielt das BAAINBw die Finanzierungszusage zum Beginn der Ausschreibung, im Sommer 2019 beginnt das Teilnahmeverfahren (die Verzögerung hat nichts mit EU-Recht zu tun), im Herbst 2019 werden die ausgewählten Firmen zum Angebot aufgefordert, im Frühjahr 2020 wurden die Angebote abgegeben.
Also bis dahin keine jahrelange Verzögerung durch die europäische Ausschreibung.
Wenn man Zeit gewinnen will, dann müsste man (siehe BMI) vorallem die Verfahren im IPP zur Bedarfsermittlung verkürzen. Ein Jahr zwischen Lösungvorschläge und Auswahlentscheidung sind nicht immer nachvollziehbar.
Fazit:
Der Verweis auf die europaweite Ausschreibung geht oftmals am Problem vorbei. Nachprüfungsverfahren lassen sich nicht verhindern, wenn man Wettbewerb will.
Zumal ich mir nicht vorstellen kann, wie auch noch die von Ihnen angedachten Schadensersatzzahlungen finanziert werden sollen.
@der neue Alte: § 296 EGV erlaut ausdrücklich die Binnenmarktvorschriften nicht anzuwenden, wenn es um nationale Sicherheitsinteressen geht. Deshalb wurde der Überwasserkriegsschiffbau zur nationalen Kernkompetenz erklärt. Zu spät für die MKS – 180 Vergabe, aber bei den nächsten Kriegsschiffen muss deshalb nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden.
In von Ihnen zitierten Richtlinien steht ausdrücklich, daß die einzelnen Mitgliedsstaaten völlig verschiedene Beschaffungswesen haben. Wenn Deutschland sich auf seine nationalen Sicherheitsinteressen beruft, dann ist der EU-Binnenmarkt außen vor und damit alleine eine deutsche Angelegenheit, wie es seine Rüstungsgüter beschafft. Das EU-Recht steht- wenn es um nationale Sicherheitsinteressen von Deutschland geht, meinem Vorschlag nicht entgegen.
Und mit dem Rechtsweg in Deutschland hat die EU gar nichts zu tun. Deutschland kann jederzeit den Rechtsweg straffen. GNY muß jetzt erst die Vergabekammer anrufen, und kann nicht gleich ein Hauptverfahren vor dem OLG Düsseldorf einleiten, weil das Gesetz vorsieht, daß die Vergabekammer dem Gericht vorgeschaltet ist, wie so ein Art Widerspruchsverfahren. Aber Widerspruchsverfahren sind nicht zwingend in Deutschland. Der Gesetzgeber könnte also die Vergabekammer abschaffen und gleich die Klage erlauben, was den Rechtsweg verkürzen würde.
Die Schadensersatzklage, anstatt einer Anfechtungsklage gegen die Auswahlentscheidung, soll das Verfahren verkürzen, weil es dann keinen einstweiligen Rechtsschutz gegen den Baubeginn mehr geben würde. Und gleichzeitig müssen willkürliche Entscheidungen verhindert werden. Dies geht nur, wenn der Staat Schadensersatz zahlen muss, wenn er willkürlich entschieden hat.
Wir kennen die Einzelheiten der Angebote von Damen und GNY nicht. Wir haben nur gehört, daß Damen das bessere Angebot unterbreitet haben soll.
Das jetzige Verfahren zwischen GNY und dem Beschaffungsamt ist ein ganz formales Verfahren. Hier wird nicht entschieden, wer die bessere Fregatte anbietet, sondern nur darum, ob GNY ein faires Verfahren hatte. Als plumpes Beispiel, wenn die BW sich für Damen entschieden hätte, weil deren Angebot 50 Millionen billiger ist, aber die Vergabekammer rechnet nach und das Angebot von GNY ist in Wirklichkeit billiger, dann wäre eine Entscheidung für Damen willkürlich. Nach meinem Vorschlag würde eine solche Entscheidung dann zum Schadensersatzanspruch gegen den Staat führen, wenn der teurere Anbieter den Auftrag bekommen hat und die Entscheidung nur auf dem Preis beruht.
Würde sich die Entscheidung dagegen darauf stützen z.B. , daß das Angebot von Damen eine bessere Elektronik oder bessere Waffensysteme enthalten würde, als das Angebot von GNY, dann wäre ein Verfahren vor der Vergabekammer oder vor Gericht immer aussichtslos, weil die Regierung ein Ermessen hat, welche Elektronik sie für besser hält.
Das Risiko von Schadensersatzansprüchen ist deshalb gering, weil es viel schwieriger ist, zu beweisen, welche Fregatte besser ist, als einen formalen Fehler in einem Ausschreibungsverfahren zu finden.
@memoria: Ich gebe Ihnen Recht, daß nicht immer die Ausschreibung das Problem ist. Weil die BW oft viele Jahre braucht zwischen dem erkennen eines Bedarfs und der formalen Ausschreibung. Jede Ausschreibung der BW könnte Jahre früher gestartet werden. Das wir Ersatz für den Sikorsky CH 53 brauchen, wissen wir seit wenigstens 20 Jahren. Trotzdem ist nie ein europäischer Nachfolger in Auftrag gegeben worden, der mal geplant war, oder rechtzeitig einen Nachfolger bestellt bzw. ausgeschrieben. Wegen angeblich fehlenden Haushaltsmitteln hat sich das Projekt sehr verzögert. Ich habe aus der Ferne eher den Eindruck, daß das Problem von VDL war, daß sie nie mit dem Koalitionspartner konnte und nicht über Bande mit diesem spielen konnte. Da der STN Softpower ist, für Rettungseinsätze, Feuerbekämpfung und softe Transportdienste genutzt werden kann, hätte der STN schon viel früher ausgeschrieben werden können bzw. das Geld dafür im Haushalt gefunden werden können, wenn die frühere Ministerin besser mit dem Koalitionspartner gekonnt hätte.
@Closius: In der Sache, nämlich die Beschaffung von mil. Großgeräten zu beschleunigen und die dazu erforderlichen Vergabeverfahren „kalkulierbarer“ zu machen besteht Einigkeit. Allerdings sehe ich auch in dem von Ihnen oben skizzierten Weg keinen rechtlich tragbaren Lösungsansatz, worauf ja auch @Memoria bereits hingewiesen hatte. Ein Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit wäre einerseits ein Verstoß gegen Art.19 Abs.4 Grundgesetz. Andererseits hat der EuGH in Ausgestaltung des europäische Vergaberechts in den Leitsätzen verschiedner Entscheidungen darauf hingewiesen, dass Transparenz und Überprüfbarkeit im Vergabeverfahren durch die verschiedenen Bieter auf gerichtlichem Wege gewährleistet sein müssen. Auch die Erklärung des Marineschiffbaus zur Sicherheitsrelevanten nationalen Kernkompetenz bedeutet nicht, dass das Vergaberecht außer Kraft gesetzt ist, nur ist der Kreis der Bieter national begrenzt.
Um zum Ziel zu kommen müssen andere Wege beschritten werden.
Der unterlegene Bewerber hat in jedem Fall das Recht, eine Rüge hinsichtlich (auch vermeintlicher) Vergabefehler zu erheben und diese auch vor der zuständigen Vergabekammer überprüfen zu lassen. Das ist Rechtsstaat. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen dieses Verfahren reichlich kurz dauert, etwa weil der Nachprüfungsantrag offensichtlich unzulässig ist, oder der unterlegene Bewerber mit seiner Rüge präkludiert ist, etwa dann, wenn die Tatsachen, auf die der angebliche Vergabefehler gestützt wird, bereits seit längerem bekannt ist, und er erst rügt, wenn er im Verfahren unterliegt. Desweiteren, wenn der Vergabefehler sich für den Antragsteller gar nicht positiv auswirken kann. Dann fehlt es regelmäßig an der sog. Antragsbefugnis.
Dass Einzelheiten über den Vergabevorgang nicht öffentlich breitgetreten werden, ist normal. Das Verfahren vor den Vergabekammern ist grundsätzlich nichtöffentlich, weil da auch über Angebotsinterna, die regelmäßig Geschäftsgeheimnisse darstellen, durchaus heftig gestritten werden kann. Hauptsächlich geht es ja um das Angebot des Antragstellers, aber im Einzelfall auch über Details aus dem Angebot des zum Zuge kommenden Bieters, der regelmäßig beigeladen wird. Es sind also in nahezu allen Fällen drei Parteien beteiligt, die auch auf die Einhaltung der rechtstaatlichen Regeln achten. Zudem gibt es ja auch noch die nächsthöhere Instanz zur Korrektur. Das Recht auf Akteneinsicht ist jedoch auch für den Antragsteller beschränkt. Man kriegt auch bei vorgetragen größter Empörung keinen Einblick in die wesentlichen Eckpunkte der Konkurrenzangebote oder die Wertungsergebnisse der Vergabe…
Was auch verständlich ist, weil die Vergabekammer bei der Bewertung der Angebote in das Ermessen der Vergabestelle niemals final eingreifen und ihre Vergabeentscheidung an die Stelle der Entscheidung der Vergabestelle setzen darf. Wer sich und sein Angebot also nur „ungerecht bewertet“ fühlt, steht genauso doof da, wie als Schüler, wenn man für die Klassenarbeit eine schlechte Note erhalten hat. Wenn man nicht gerade darlegen kann, dass die Vergabestelle ihre eigenen Wertungsrichtlinien nicht eingehalten hat, also etwa zu bewertende Dinge nicht gewertet hat, oder Dinge gewertet hat, die nicht zuvor schon in den Ausschreibungsunterlagen allen Bietern als wertungsrelevant beschrieben wurden, sieht in aller Regel alt aus. Es geht im Rahmen der Angebotswertung eigentlich immer nur um die Frage, ob die Vergabestelle die selbst gesetzten Grenzen des Ermessens beachtet oder diese verlassen hat.
Was aber richtig ist: Das Vergaberecht ist von großer Förmlichkeit geprägt, und es kommt vor allem auf Fristen und die Einhaltung der Parameter der Vergabe durch die Vergabestelle an. Aber jegliche Spekulation ohne Einsicht in die Akten des konkreten Falles (und die bekommt in Gänze nur die Vergabekammer) verbietet sich daher schon grundsätzlich. Und jede öffentliche Spekulation über mögliche konkrete Vergabefehler, die auf tatsächlicher Aktenkenntnis beruhte, wäre ein Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten und verbietet sich daher ebenfalls.
@ closius
Eine Abkehr von europäischen Ausschreibungen bedeutet – langfristig gesehen – ein Abwürgen jeglicher Innovation. Den Marineschiffbau zur Schlüsseltechnologie zu erklären war m. E. großer Unfug; es heilt ein kurzfristiges Problem und schafft langfristig ein viel größeres.
Und was soll die Deutsche Marine mit MEKO 200 Fregatten? Die bekommen ja ein „H“ an die Hullnummer angehängt. Natürlich kann man die moderner ausrüsten, aber es ist und bleibt – schiffstechnisch gesehen – ein Konzept aus den 80er Jahren. Heute bedeutet das: Wenig Leistung für viel Geld, vor Allem bei den Betriebskosten. Und die äußerst rare Ressource Besatzung sollte man nicht für einen aufgepepten Oldtimer verschwenden.
@Frank
Naja – ein VW Golf stammt konzeptionell auch aus den 1970er Jahren, trotzdem hat der Golf 8 wenig außer dem Namen mit dem Golf 1 gemeinsam. Die Meko-Fregatten und Korvetten scheinen jedenfalls im internationalen Wettbewerb immer noch recht gut dazustehen, siehe jüngste Exporterfolge nach Ägypten und Brasilien. Das kann man von einer F125 beim besten Willen nicht sagen.
im Kern ging es beim Beispiel Meko-Fregatten um bewährte, zeitnah verfügbare Serientechnik im Gegensatz zu endlos verzögerten Neuentwicklungen. Dass so ein Ansatz nicht nur Vorteile hat ist klar.
@ Metallkopf
+1 Danke für die Info über die tatsächlichen Abläufe in einer Vergabekammer !
Aus der Sicht dessen, der keine Ahnung vom Beschaffungswesen hat: das Ganze ist offensichtlich zu kompliziert und ausgefuchst, als dass eine zügige, bedarfsgerechte Beschaffung nicht möglich wäre. Insofern müsste das Ganze gründlich reformiert und juristische Tricksereien der Konkurrenten unmöglich gemacht werden. Der Bedarfsträger muss eine unanfechtbare Entscheidung treffen können. Und: es zeigt sich auch, dass die Gier mal wieder durchschlägt. Ich finde, ein deutsches Rüstungsunternehmen sollte so etwas wie ein Ethos besitzen, sagen wir Vaterlandsliebe, das eine Niederlage in einem Wettbewerb schon allein aus patriotischen Gründen hinnimmt, um die Verteidigungsfähigkeit nicht zu gefährden, und auf den Sieg im nächsten Wettbewerb hofft. In diesem konkreten Fall sollte man die klagende Werft bei zukünftigen Aufträgen einfach nicht mehr berücksichtigen.
@Peter Eberl
Die German Naval Yards Holding gehört zur Privinvest-Gruppe. Diese wiederum gehört Iskandar Safa – einem französisch-libanesischen Geschäftsmann. Geschäftsentscheidungen werden dort möglicherweise nicht vorrangig aufgrund der Liebe zum deutschen Vaterlande getroffen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Iskandar_Safa
Memoria sagt:
14.03.2020 um 18:13 Uhr
[…]Der STH zeigt auch, dass es eine gut gepflegte Legende ist, dass eine europaweite Ausschreibung grundsätzlich die Verfahren enorm in die Länge zieht.
Im November 2018 erhielt das BAAINBw die Finanzierungszusage zum Beginn der Ausschreibung, im Sommer 2019 beginnt das Teilnahmeverfahren (die Verzögerung hat nichts mit EU-Recht zu tun), im Herbst 2019 werden die ausgewählten Firmen zum Angebot aufgefordert, im Frühjahr 2020 wurden die Angebote abgegeben.
Also bis dahin keine jahrelange Verzögerung durch die europäische Ausschreibung[…]
Leider haben Sie da ein schlechtes Beispiel gewählt, weil es bei diesem Projekt keinen europäischen Anbieter gibt. Hätte Airbus mitgemischt, wäre der Prozeß wohl anders gelaufen.
@Peter Eberl
Ihre Meinung basiert auf einem Level an Willkür, den ich für ein geregeltes Zusammenleben für gefährlich halte.
Ich unterstütze den gewinnmaximierenden Ethos der Rüstungsindustrie auch wenig.
Es ist trotzdem für mich genauso plausibel, gerade z.B. aus Vaterlandsliebe gegen die Entscheidung der Vergabe zu klagen. Schließlich hätte das ordentliche Verfahren zu einer höheren Verteidigungsfähigkeit geführt:
Besseres Angebot->Besserer Bieter->besseres Produkt->bessere Fregatte-> etc.
Wie soll der Bieter auf die Vergabe im nächsten Wettbewerb hoffen, wenn staatliche Willkür nicht ausgeschlossen/überprüfbar ist.