Neues Kriegsschiff für die Bundeswehr: Unterlegene Werft kündigt juristische Schritte an

Eine Überraschung ist es nicht: Die German Naval Yards (GNY), die bei der Auftragsvergabe für das neue Mehrzweckkampfschiff 180 (MKS180) der Deutschen Marine unterlegen waren, wollen die Vergabe juristisch überprüfen lassen. Damit zeichnet sich eine Verzögerung für Vertrag und Baubeginn der geplanten Kriegsschiffe ab.

Das Verteidigungsministerium hatte vor einer Woche bekannt gegeben, dass die niederländische Damen-Werft als Sieger der Ausschreibung für das MKS180 mit dem Bau von zunächst vier der neuen Kriegsschiffe beauftragt werden solle. Allerdings verband das Ministerium das auch mit dem Hinweis:  Die Entscheidung der Vergabestelle ist noch vorbehaltlich einer möglichen Rüge bzw. eines gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer.

Genau dieser Fall tritt jetzt ein. Die Mitteilung der unterlegenen Werft vom (heutigen) Montag:

Die Kieler Werft German Naval Yards (GNYK) wird gegen die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums zur Vergabe des Mehrzweckkampfschiffes MKS 180 an ein niederländisch geführtes Konsortium rechtlich vorgehen.
„Nach gründlicher Prüfung haben wir uns entschieden, die Vergabeentscheidung zu rügen“, sagte ein Sprecher der Werft. Er fügte hinzu: „Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und werden deshalb alle juristischen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, ausschöpfen.“
Damit macht GNYK von seinem im Vergaberecht bestehenden Recht Gebrauch, die Entscheidung überprüfen zu lassen.

Damit dürfte die Absicht des Verteidigungsministeriums, wie angekündigt noch im Frühjahr 2020 dem Haushaltsausschuss des Bundestages den Beschaffungsauftrag zur Billigung vorzulegen, kaum noch haltbar sein.

Nach dem Vergaberecht geht die Rüge zunächst an die Vergabekammer des Bundeskartellamtes. Wenn diese die Ministeriumsentscheidung bestätigt, steht als nächste Instanz eine Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf an. In der Vergangenheit hatten sich Beschaffungsentscheidungen für die Bundeswehr durch die Klage unterlegener Firmen gegen die Vergabeentscheidung deutlich verzögert.