Fünf neue Korvetten: Kartellamt verzichtet auf Einspruch (Nachtrag: Marine)

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Die geplanten fünf neuen Korvetten für die Deutsche Marine können wie geplant bestellt und gebaut werden. Das Bundeskartellamt teilte am (heutigen) Mittwoch mit, es habe keine durchgreifenden kartellrechtlichen Einwände gegen das inzwischen gebildete Konsortium unter Einschluss der Werft German Naval Yards (GYK) in Kiel, das die Kriegsschiffe bauen soll.

Aus der Mitteilung des Kartellamts:

Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen die geplante Beteiligung des Unternehmens German Naval Yards Kiel GmbH („GNYK“) an der ARGE K130 im Hinblick auf das deutsche und europäische Kartellverbot einleiten.

Die ARGE K130 ist ein bestehendes Konsortium der Unternehmen Thyssen Krupp Marine Systems GmbH und der Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG. Dieses Konsortium wurde bereits 2001 mit dem Bau und der Lieferung von fünf Korvetten des Typs K 130 für die deutsche Bundeswehr beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, dasselbe Konsortium mit dem Bau und der Lieferung fünf weiterer Korvetten des Typs K130 zu beauftragen. (…)
Alle beteiligten Unternehmen haben dem Bundeskartellamt die geplante Vereinbarung im Einzelnen vorgestellt. Nach einer vorläufigen Bewertung war danach davon auszugehen, dass die beabsichtigte Beteiligung an dem Konsortium – soweit sie unter das Kartellverbot fällt – die gesetzlichen Voraussetzungen einer Freistellung von diesem Verbot erfüllen könnte.

Das laufende Kartellverfahren war in der vom Bundestags-Haushaltsausschuss am 21. Juni gebilligten Vorlage für die Beschaffung noch als Vorbehalt genannt worden:

Parallel zum laufenden Nachprüfungsverfahren beim OL Düsseldorf haben sich die Industrieparteien vorläufig geeignet, die GNYK in die ARGE [Arbeitsgemeinschaft] K130 aufzunehmen. Dieses Vorhaben wird zunächst noch einer kartellrechtlichen Prüfung unterzogen. (…) Für den Fall, dass die kartellrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt wird, hat sich die GNYK bereit erklärt, den Nachprüfungsantrag zurückzunehmen.

Der Vorschlag zum Bau der fünf neuen Korvetten, formal als 2. Los der bereits an die Bundeswehr ausgelieferten Kriegsschiffe des gleichen Typs, war im vergangenen Jahr überraschend von den Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) und Eckart Rehberg (CDU) gemacht worden – und Verteidigungsministerium und Bundeswehr hatten das gerne aufgegriffen, weil damit die Marine schneller dringend benötigte neue Boote bekommen soll. Die Werft German Naval Yards hatte dagegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Vergabeverfahren angestrengt, weil sie zunächst an dem Werftenkonsortium zum Bau der Schiffe nicht beteiligt war.

Mit der Entscheidung des Kartellamts sind die juristischen Hürden für das Projekt vorerst ausgeräumt – sobald die Kieler Werft ihren Nachprüfungsanstrag vor dem Düsseldorfer Gericht auch formal zurücknimmt. Allerdings warnten  die Bonner Wettbewerbswächter: Die beteiligten Unternehmen sind im weiteren Fortgang verpflichtet, die Vorgaben des Kartellverbots für ihre Vereinbarungen selber einzuschätzen. Das bloße Nichtaufgreifen eines Sachverhalts durch das Bundeskartellamt entfaltet insoweit keine Bindungswirkung.

Der Vertrag über die Konstruktion, den Bau und die Lieferung von fünf weiteren Korvetten soll ein Volumen von 1,989 Milliarden Euro umfassen. Zusätzlich sind weitere 470 Millionen Euro vorgesehen, die die Funktionalität des Gesamtsystems der Boote 6 bis 10 sicherstellen und mit Beistellungen der Bundeswehr geleistet werden sollen. Die neuen Kriegsschiffe sollen in den Jahren 2022 bis 2025 ausgeliefert werden.

Nachtrag: Die erste Reaktion der Marine:

„Das ist eine wirklich gute Nachricht“, so die spontane Reaktion von Vizeadmiral Andreas Krause, dem Inspekteur der Marine. „Das zeigt außerdem, dass wir eben doch schnell Rüstungsprojekte umsetzen können, wenn wir alle an einem Strang ziehen und miteinander im Gespräch bleiben!“, so Krause weiter. Allerdings fange die eigentliche Arbeit jetzt erst an. Jetzt müsse alles daran gesetzt werden, den Bauvertrag so schnell wie möglich abzuschließen und den Bau der Korvetten planmäßig voranzutreiben.
Tatsächlich könnte der Bauvertrag bereits im August und damit noch vor der Bundestagswahl zwischen der Bundeswehr und der ARGE K130 geschlossen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, der Abschluss der noch anhängigen Beschwerde von German Naval Yards Kiel beim Bundeskartellamt gegen das Vergabeverfahren.
Der Inspekteur der Marine blickt zuversichtlich in die Zukunft: „Ich bin sicher, dass wir das gemeinsame Ziel erreichen und die erste der fünf neuen Korvetten planmäßig in der Mitte des nächsten Jahrzehnts erhalten.“ Damit sei der dringend notwendige Aufwuchs der Marine ein weiteres Stück greifbarer geworden. Davon profitiere möglicherwiese auch der Standort Rostock. „Wir wollen die fünf neuen Korvetten im Stützpunkt Hohe Düne in Warnemünde stationieren.“, ergänzt Krause. Dazu liefen derzeit die infrastrukturellen Prüfungen. Das Ergebnis stehe noch aus.
Zusammen mit dem ab ebenfalls Mitte der 2020er Jahre fertig gestellten neuen Führungszentrum der Deutschen Marine in der Hanse-Kaserne bedeutet die Stationierung der fünf neuen Korvetten in Warnemünde einen Aufwuchs um rund 1000 Stellen auf dann 2600 Dienstposten.

Das sieht zunächst nach einem gewissen Delta aus – die Aussage aus der Vorlage, die Boote sollten in den Jahren 2022 bis 2025 ausgeliefert werden, und die Aussage des Inspekteurs Ich bin sicher, dass wir … die erste der fünf neuen Korvetten planmäßig in der Mitte des nächsten Jahrzehnts erhalten. Auf Nachfrage präzisierte die Marine: Krause meint die operative Verfügbarkeit.