Agentur für Cybersicherheit: Bundestag will enge Kontrolle

Ein Nachtrag zur Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2020: In der Feinabstimmung über den Verteidigungsetat befassten sich die Abgeordneten des Haushaltsausschusses auch mit der gemeinsamen Agentur für Cybersicherheit von Verteidigungs- und Bundesinnenministerium – und setzten eine weitreichende Parlamentskontrolle in deren Gremien durch.

Die Einrichtung dieser Agentur der beiden Ministerien war im August vergangenen Jahres angekündigt worden. Ihr Ziel, knapp gesagt: HiTech soll bereits in der Grundlagenforschung für die Sicherheit im Bereich der Informationstechnik genutzt werden können. Die Agentur mit einem Grundkapital von 200 Millionen Euro soll in der Region Leipzig/Halle angesiedelt werden.

Die Bundestags-Haushälter verpflichteten die Bundesregierung nun zu weitreichender Kontrolle: In den Aufsichtsrat sollen nicht nur mindestens zwei Abgeordnete einziehen, sondern auch Personalvertreter aus den Beschaffungsorganisationen von Verteidigungs- und Innenministerium. Der Sinn, so erläuterte mir ein Abgeordneter, ist die Einbindung der beiden Beschaffungsämter – aber mit Personen, die weisungsunabhängig agieren können. Zudem wird unter anderem die Tätigkeit dieser Agentur für Privatunternehmen untersagt.

Aus dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses:

1. Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass den Berichterstattern der Einzelpläne 06 [Inneres] und 14 [Verteidigung] quartalsweise über die Entwicklung der Auftragsvergaben einschließlich aller Unterauftragnehmer berichtet wird.
Darüber hinaus fordert der Haushaltsausschuss die Bundesregierung auf, die Vertragsdokumente (…) wie nachfolgend und in Anlage 1 dargestellt anzupassen:
2. Im Aufsichtsrat der Cyberagentur ist eine angemessene parlamentarische Vertretung mit mindestens zwei Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorzusehen. Des Weiteren ist im Aufsichtsrat jeweils ein vom Gesamtpersonalrat des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie dem Personalrat des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat benannter Vertreter vorzusehen.
3. Des Weiteren ist vorzusehen, dass
a. der/die Vorsitzende des Aufsichtsrates in einer zweiten Abstimmung ein doppeltes Stimmrecht erhält und dies für die Stellvertreterin / den Stellvertreter nicht gilt.
b. die Cyberagentur vollständige Transparenz gegenüber dem Deutschen Bundestag gewährt. Der gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB gesetzlich vorgeschriebene Wettbewerb und der Grundsatz der Transparenz sind einzuhalten und entsprechend zu dokumentieren.
c. die Aufnahme neuer Geschäftszweige, die Gründung anderer Unternehmen oder der Erwerb von Grundeigentum der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bedarf.
d. Drittgeschäfte, bei denen andere vom Auftraggeber kontrollierte oder mit ihm verbundene juristische Personen, Bundesländer, die Europäische Union, eigenständige Europäische Institutionen (Agenturen etc.) und Organisationen anderer EU-Mitgliedsstaaten beteiligt sind, stehen unter dem Vorbehalt der Billigung des Aufsichtsrates. Drittgeschäfte in Form von Tätigkeiten für die Privatwirtschaft sind untersagt.
e. die Gesellschaft der begleitenden Vergaberechtskontrolle des Bundes unterliegt.
f. kein Aufbau einer eigenen Forschungsinfrastruktur durch die Agentur erfolgt, sondern stattdessen von der Agentur lediglich eine zeitlich begrenzte, anlassbezogene Überlassung von Forschungstestumgebung durch Dritte finanziert werden kann.
g. die Beschäftigungsverhältnisse für Führungs- und Forschungspersonal auf bis zu vier Jahre zu begrenzen sind.