Ex-Generalinspekteur Kujat neuer Aufsichtsratschef bei Heckler&Koch

Fürs Protokoll: Der frühere Bundeswehr-Generalinspekteur Harald Kujat ist zum Aufsichtsratsvorsitzenden des Oberndorfer Waffenherstellers Heckler&Koch gewählt worden.

Zuvor hatte die Hauptversammlung der Heckler&Koch AG am (heutigen) Freitag den ehemaligen Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses in den Aufsichtsrat gewählt; das Gremium kam nach Angaben eines Firmensprechers unmittelbar danach zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und bestimmte den General a.D. zum Aufsichtsratschef.

Die H&K AG erhält prominente Verstärkung im Aufsichtsrat: General a.D. Harald Kujat ist auf der Hauptversammlung der H&K AG am 12. Juli 2019 in Rottweil zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt worden und verstärkt das Unternehmen ab sofort mit seiner außergewöhnlicher Expertise und seiner über die Grenzen Deutschlands hinaus respektierten Stimme. Kujat war von 2000 bis 2002 Generalin- spekteur der Bundeswehr und von 2002 bis 2005 Vorsitzender des NATO-Militärausschusses. Der frühere Luftwaffengeneral gilt in sicherheitspolitischen Kreisen als langjähriger Fachmann und Vertrauensperson.

hieß es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

Es ist kein Geheimnis, dass sich der Oberndorfer Waffenhersteller von der Wahl des ehemaligen Generalinspekteurs in eine prominente Position Unterstützung vor allem in den Bemühungen um den Auftrag für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr erhofft. Die neue Waffe soll nach mehr als 20 Jahren das G36 als Standardwaffe ablösen, das wegen Trefferproblemen vor allem bei heißen Temperaturen in die Kritik geraten war. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte daraufhin erklärt, dass dieses Gewehr in seiner derzeitigen Konstruktion keien Zukunft in der Bundeswehr habe.

Die Suche nach einer Nachfolgewaffe verzögert sich allerdings. Im Mai hatte Heckler&Koch in einem Schreiben an die Ministerin beklagt, die Anforderungen der Bundeswehr-Beschaffer an ein neues Gewehr seien nicht zu erfüllen, und eine Änderung der Ausschreibung verlangt.

Das Unternehmen steht allerdings wirtschaftlich unter Druck, sogar das Wort Bestandsgefährdung fällt. Das geht unter anderem aus dem vor der Hauptversammlung veröffentlichten Konzernabschluss hervor, in dem die Beratungsfirma KPMG in ihrem Bestätigungsvermerk als unabhängiger Abschlussprüfer erklärt:

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang im Abschnitt „Sonstige Angaben“ Gliederungspunkt (28) Finanzielles Risikomanagement, Unterpunkt „Liquiditätsrisiko“ und im Lage- bericht im Abschnitt „2.4.5.2 Darstellung der Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen/Bestandsgefährdung“, in denen die gesetzlichen Vertreter ausführen, dass der Fortbestand der Gesellschaft und damit des H&K AG Konzerns davon abhängig ist, dass ausweislich der Liquiditätsplanung die zugrundeliegenden Planungsprämissen eintreten mit der Folge, dass die Liquiditätszuflüsse für das Jahr 2019 und die Folgejahre im Vergleich zu 2018 deutlich höher sind. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Produktionsprozesse nachhaltig so verbessert werden, dass die geplanten Ausbringungsmengen bei margenseitig günstigerem Produktmix erreicht werden können. Sollte dies nicht gelingen, so bestehen anderweitige Finanzierungsnotwendigkeiten, für die es dann externer Quellen bedarf. Sofern externe Quellen nicht entsprechend in Anspruch genommen werden können, besteht ein bestandsgefährdendes Risiko.

(Als Nicht-Wirtschaftsjournalist maße ich mir nicht an, einen Konzernabschluss lesen können, und verweise da auf die Kollegen von dpa).

(Foto oben: Kujat im Juni 2018 bei einer Veranstaltung der Linken-Bundestagsfraktion in Berlin – Frank Schwarz/Linke unter CC-BY-Lizenz; Foto unten: Kujat als Vorsitzender des NATO-Militärausschusses 2003 – Foto NATO)