Rüstungsexporte 2018: Gut die Hälfte außerhalb von EU und NATO
Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch den Rüstungsexportbericht für das vergangene Jahr offiziell beschlossen. Dabei hebt das federführende Wirtschaftsministerium hervor, dass 47,2 Prozent der Genehmigungen für Rüstungsgüter EU-, NATO- und ihnen gleich gestellte Staaten betrafen.
Mit anderen Worten: Etwas mehr als die Hälfte der Genehmigungen betraf Lieferungen an so genannte Drittstaaten.
Aus Zeitgründen hier nur die Mitteilung des Wirtschaftsministeriums und der Link zum Bericht:
Das Bundeskabinett hat heute den Rüstungsexportbericht 2018 beschlossen. Im Jahr 2018 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 4,82 Mrd. Euro (2017: 6,24 Mrd. Euro) erteilt.
Dabei entfiel ein Anteil von 47,2 % (2017: 39,2 %) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 2,55 Mrd. Euro (2017: 3,795 Mrd. Euro) erteilt.
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2018 auf 38,91 Mio. Euro. Im Jahr 2017 lag der Wert bei 47,82 Mio. Euro. Die Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer umfassten 2018 einen Wert von 403.703 Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro). Der geringe Wert für Drittländer ist ein deutlicher Indikator für die sehr restriktive Genehmigungspraxis der Bundesregierung bei Kleinwaffenexporten in Drittländer.
Insgesamt gilt, dass Genehmigungswerte allein kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung der Exportkontrollpolitik sind. Für diese Beurteilung ist es erforderlich, die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter zu betrachten und zudem zu berücksichtigen, dass Großaufträge regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass unter den Begriff des Rüstungsgutes nicht nur klassische Waffen wie Gewehre oder Panzer fallen. Als Rüstungsgüter gelten zum Beispiel auch beschusssichere Fahrzeuge für den Personenschutz und Botschaften, Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzanzüge, Radaranlagen oder LKW, die mit einer Tarnlackierung versehen sind.
Koalition einigt sich zur Neufassung bei „Klein“waffen.
„Vereinbart wurde demnach, die Ausfuhr von Kleinwaffen wie Pistolen oder Gewehre in Länder außerhalb von EU und NATO zu verbieten. Ausnahmen seien Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz, die EU- und NATO-Staaten gleichgestellt werden“.
Damit wird richtigerweise die Tradition der SiPo/mil Zusammenarbeit mit den ABCA+NZL Staaten beibehalten.
Regelungen zum Ausschluss der Lieferung an Dritte von Lizenzproduktion und/oder auch Weiterveräußerung dürften enthalten sein.
https://www.tagesschau.de/inland/ruestungsexporte-179.html
[Ihr Link funktioniert nicht, deshalb lieber gleich die Reuters-Meldung:
Regierung verschärft Kleinwaffen-Export in Nicht-EU und -Nato-Länder
T.W.]