Jetzt formal: Bundeswehr-Einsatzmedaille ab November 1991

Die Bundeswehr wird künftig auch Soldaten, die vor 1995 im Auslandseinsatz waren, eine Einsatzmedaille verleihen. Die Änderung des Stichtags für dieses Ehrenzeichen wird vom 30. Juni 1995 auf den 1. November 1991 vorverlegt. Eine entsprechende Entscheidung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die bereits im März angekündigt worden war, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber am (heutigen) Donnerstag dem Verteidigungsausschuss des Bundestages mit. Die praktische Umsetzung wird nach Angaben der Bundeswehr* voraussichtlich noch bis zum Herbst dauern.

Mit der Vorverlegung des Stichtages folgte die Ministerin zahlreichen Wünschen aus der Truppe, den jahrelangen Forderungen des Wehrbeauftragten und Anträgen aus dem Parlament. Der Wehrbeauftragte hatte zuletzt darauf verwiesen, dass die entsprechenden Vorschläge seit fünf Jahren nur geprüft würden.

Laut Bundeswehr ermöglicht der neue Stichtag die nachträgliche Auszeichnung aktiver und ehemaliger Angehöriger der Bundeswehr mit bereits gestifteten Einsatzmedaillen, deren Einsatztage vor dem alten Stichtag lagen. Dazu gehören die Einsätze Sharp Guard (Seeraumüberwachung in der Adria), UNSCOM (United Nations Special Commission in Iraq), UNOMIG (United Nations Observer Mission in Georgia), MINURSO (United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara), die Sarajevo-Luftbrücke für den UN-Flüchtlingskommissar und UNHCR und die OSZE-Mission in Georgien (OSZE 1).

Für vier weitere UN-Missionen, die vor dem bisherigen Stichtag endeten,  stiftete von der Leyen neue Einsatzmedaillen: UNAMIC (Oktober 1991 bis März 1992) und UNTAC (Mai 1992 bis November 1993) in Kambodscha, UNOSOM in Somalia (August 1992 bis März 1994) und UNAMIR in Ruanda (Juli bis Dezember 1994).

Bei der Verleihung der Medaillen für die lang zurückliegenden Einsätze ist die Bundeswehr auf die aktive Meldung der damals eingesetzten Soldatinnen und Soldaten  angewiesen:

Da wegen des Datenschutzes keine Daten zum damals eingesetzten Personal hinterlegt sind, muss ein Antrag beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr an einsatzmedaille@bundeswehr.org gestellt werden.
Aktive Soldaten müssen zum Antrag für die nachträgliche Verleihung einer Einsatzmedaille eine dienstliche Erklärung einreichen. Der truppendienstliche Vorgesetzte wird die Medaille aushändigen, sobald sie durch die Verteidigungsministerin verliehen wurde. Soldaten, die bereits aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, stellen wie ihre noch aktiven Kameraden einen Antrag, müssen aber statt der dienstlichen eine eidesstaatliche Erklärung abgeben. (…)
Sobald die Abzeichen für die nachträgliche Verleihung beschafft und die technischen Voraussetzungen für die Verleihung realisiert worden sind, wird die zuständige Abteilung im Verteidigungsministerium weitere Informationen zum Antragsverfahren herausgeben. Bis es voraussichtlich im dritten Quartal 2019 soweit ist, können keine Anträge gestellt werden.

Der neue Stichtag findet nicht durchgehend Zustimmung. So beklagte der FDP-Abgeordnete Alexander Müller, dessen Antrag im Bundestag auf Vorverlegung des Stichtags durch die Aktivität des Ministeriums dann doch überholt worden war:

Der Lösungsvorschlag der Ministerin ist keine Lösung: Ein willkürlicher Stichtag wird durch einen anderen willkürlichen Stichtag ersetzt. Damit soll zwar erstmals die Leistung der Teilnehmer des Einsatzes in Somalia gewürdigt werden. Allerdings nicht, zum Beispiel, die Leistung des Kontingents in Namibia Ende der 80er. Verdient deren Einsatz weniger Anerkennung? Haben die Betroffenen weniger geleistet als diejenigen, die nach 91 im Einsatz waren?

*Fürs Archiv: Die Mitteilung der Bundeswehr als pdf-Datei:
Neuer Stichtag für Einsatzmedaillen: Anerkennung für Veteranen

(Foto: Bundeswehr in Somalia 1993 – Archiv Helmut Harff)