Von der Leyen: Erste F125-Fregatte wird im Juni in Dienst gestellt
Nachdem das Verteidigungsministerium sich am Vortag ein wenig wolkig zum Zeitplan für die Indienststellung der neuen Fregatten des Typs F125 geäußert hatte, war Ministerin Ursula von der Leyen deutlicher: Das erste Schiff dieser Baureihe werde im Juni in Dienst gestellt, sagte sie am (heutigen) Donnerstag am Rande der Kiellegung für das erste Boot der neuen Korvetten-Serie in Wolgast in Vorpommern:
Wie das Ministerium ergänzend mitteilte, ist zudem geplant, das zweite Schiffe der Klasse F125 noch in diesem Jahr von der Industrie zu übernehmen und anschließend zeitnah an die Marine zu übergeben und in Dienst zu stellen.
Insofern könnte es dann doch noch, wie der Inspekteur im Januar erhoffte und das Ministerium zwischenzeitlich anders verkündete, auf zwei neue Fregatten in diesem Jahr hinauslaufen.
(Das Audio wurde vom Verteidigungsministerium zur Verfügung gestellt)
„`noch in diesem Jahr von der Industrie zu übernehmen und anschließend zeitnah an die Marine zu übergeben und in Dienst zu stellen.„`
Das heißt, die NRW wird Ende des Jahres mit ihren Erprobungsfahrten beginnen oder verstehe ich das falsch?
Weiß jemand, was da noch getan werden muss oder hat einen Überblick über das Abnahmeverfahren?
I
Mag ja spitzfindig sein, aber ein Jahr hat Frau von der Leyen nicht genannt?
SCNR.
Super, einfach von der Spitze her einen Termin vorgeben. Die ganze Testerei und Prüferei ist auch unnötig, als nächstes befiehlt sie das auch noch als Erfolg. Und die Leute an der Front müssen das dann ausbaden.
Moin,
@ Laie – einen Überblick über Zulassung von Schiffen gibt das Bundesamt für Schiffart und Hydrogaphie (BSH) und die Schiffsausrüstungsrichtlinie MED. Dazu kommen noch bundeswehreigene Forderungen sowie alle Forderungen, die aus den verbauten Subsystemen resultieren. Wer schon mal ein komplexeres Fahrzeug zugelassen und übernommen hat (einschl. allen Zubehörs) hat eine kleine Vorstellung, welche Aufwände hinter einer Fregatte liegen könnten. Dieser ganze Prozess ist bekannt und könnte natürlich ausgeplant werden, was auch getan wird, nur leider haben komplexe Projekte eine unangenehme Eigenschaft, sie sind stark risikobehaftet. Wenn auch nur ein Nachweis fehlt steht der Prozess. Das hat sich übrigens nicht die Bw ausgedacht sondern der Gesetzgeber. Da wir hier über ein Kriegsschiff sprechen und die Bw aus gutem Grund immer die höchsten Ansprüche an Gesetzeskonformität stellt, dauert es eben auch länger und ist risikobehafteter. Sonstige Rahmenbedingungen, die nicht unbedingt förderlich sind, erspare ich mir hier.
@ Laie
@ Rolf M
Ganz so wie durch @Rolf M dargestellt, läuft das bei Kriegsschiffen nicht.
Man muss unterscheiden zwischen der Abnahme durch das BAAINBw als Auftraggeber der Werft und der Übernahme durch die Marine als Nutzer.
Zunächst wird ein neues Schiff durch das BAAINBw abgenommen – nach (meistens) langwierigen Testfahrten unter Werftflagge – d.h. unter ziviler Flagge ohne Bundesadler, wenn auch meist bereits mit einer militärischen Fahrmannschaft.
Mit der Abnahme bestätigt das BAAINBw dann der Werft die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistung – oder stellt eine Restpunkteliste auf, die noch abzuarbeiten ist.
Mit der Abnahme wird auch die Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Normen und Vorschriften – SOLAS, Umweltvorschriften, Klassifizierung etc. – bestätigt.
Die Abnahme ist meistens auch der Zeitpunkt, zu dem die letzte Teilzahlung des Kaufpreises fällig wird.
Ab diesem Moment führt das Schiff dann die Bundesdienstflagge – allerdings die ohne Schwalbenschwanz. Es ist also noch kein Kriegsschiff.
Nach der Abnahme erfolgt dann CPM-konform die Einsatzprüfung durch die Marine. Dazu gibt es in Eckernförde eine eigene Dienststelle – das Zentrum für Einsatzprüfungen der Marine (ZEP).
Jetzt werden die militärischen Anforderungen aus der FFF – bzw. der früheren FuFo – überprüft. Am Ende steht dann die Erklärung der Übernahmebereitschaft durch die Marine (hoffentlich) und die Genehmigung zur Nutzung / Freigabe zur Nutzung durch den Projektleiter.
Und dann schlussendlich die Indienststellung, der Flaggenwechsel auf die Dienstflagge der Seestreitkräfte, der Eintrag in die Liste der Kriegsschiffe und die Verfügungsgewalt durch die Marine selber.
So weit die Theorie – in der Praxis sieht es ein wenig anders aus, wie man ja bereits letztes Jahr bei der Baden-Württemberg sehen konnte.
Meistens bleibt nämlich trotz Übernahme eine ellenlange Restpunktliste, gibt es nur eine eingeschränkte Genehmigung zu Nutzung (sog. GeNu mit Auflagen) und können einzelne Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden.
Mal schauen, wie sich das bei der F 125 entwickelt….
@Pilgrym, @Rolf M
Danke!!
@TomTom
+1
Der Plan muss erfüllt werden, oder auch das Ministerium in seinem Lauf halten weder…….auf.
Trotz allem wird dann die Schulterklopfmaschiene angeworfen und alle beglückwünschen sich zum Erfolg, der bei genauerer Betrachtung eigentlich keiner ist.
@Pilgyrm et al
Danke für die Erläuterung des wirklich (und leider) nicht ganz unkomplizierten Prozesses.
Das Problem ist doch wohl die Gläubigkeit an diesen fatal komplexen Prozess.
Ich erinnere mich gut als ehemals „militärischer Schiffsführer“ einer neu in Dienst zu stellenden Fregatte an das Prozedere. Die Restpunkttliste war nahezu unendlich. Der künftige Kommandant hatte im Rahmen der Übernahme durch die Marine prozesskonform die Übernahmebereitschaft mit zu erklären. Die erklärte Weigerung des künftig für dieses Kriegsschiff allein verantwortlich Kommandanten zur Übernahme führte innerhalb eines Tages zu diversen beurteilungsrelevanten Gesprächen – interessante Gespräche. … und der zukünftige Kommandant hat unterschrieben. Es folgte eine medial toll aufbereitete Indienststellung. — Das Schiff hat in den über zwanzig Jahren seit ID alle Aufgaben erfüllen können. … aber richtig einsatzfähig im Sinne des eigentlichen Anforderungen ist es NIE gewesen.
Das BAAINBw hat die F125 von der ARGE am 30.04.2019 übernommen.
[Gern mit Link:
Klasse F125: „Baden-Württemberg“ an Bundeswehr übergeben
T.W.]
Sollte es nicht so gemacht werden, wenn DEU/EUropa zur See ernsthaft mitreden wollte?
China‘s neue Zerstörer Typ 052/055 tragen YJ18 Marschflugkörper mit 540 km Reichweite, während US-Navy bislang zwar über mehr Raketen verfügt, aber nur mit Reichweite von 240km (Harpoon/SM6)
https://t.co/WZxidv5asX
@KPK
Die Frage ist, in wie weit man die Marschflugkörper bekämpfen kann. Im Endanflug sind sie wohl sehr schnell
https://en.wikipedia.org/wiki/YJ-18
Und können mglw. auch von U-Booten verschossen werden.
@KPK
„so gemacht werden“?
Sehr schnell und weit fliegen heißt aber auch in aller Regel dass ein ziemlich großer LFK sehr gerade in großer Höhe fliegt und sich damit für alle frühzeitig auf dem Radar zeigt.
Und dann kommen ja bei kampfkräftigen Einheiten ja noch mehrere Layer oberhalb von RAM zum Einsatz.