Untersuchungsausschuss Berater: Selbst rechtswidrig war’s noch billiger, sagt der Haushaltschef
Umstrittene Beraterverträge im Verteidigungsministerium haben nach Ansicht vom Haushaltschef des Ressorts auch dann nicht zu einem Schaden für Haushalt und Steuerzahler geführt, wenn sie rechtswidrig zustande kamen. Der Abteilungsleiter Haushalt und Controlling, Karl-Henning Bald, wiedersprach mit dieser Aussage in der öffentlichen Zeugenvernehmung eines Bundestags-Untersuchungsausschusses am (heutigen) Donnerstagabend der Kritik des Bundesrechungshofes (BRH)
Konkret ging es bei den fraglichen Verträgen um das Projekt Product Lifecycle Management (PLM), die Beurteilung der dauerhaften Kosten in diesem Fall des Airbus A400M der Bundeswehr (Foto oben). Der Rechnungshof hatte in Prüfberichten beklagt, der Auftrag für eine externe Begleitung dieses Projekts sei ohne Ausschreibung und über einen Rahmenvertrag vergeben worden, der ausschließlich für Softwarepflege vorgesehen war. Damit sei die Vergabe mit einem Volumen von 19,5 Millionen Euro rechtswidrig gewesen; aufgrund der Marge für den Auftragnehmer des Rahmenerlasses und die Vergabe an eine Beratungsfirma als Unterauftragnehmer habe das Verteidigungsministerium etwa eine Million Euro mehr bezahlt als bei einer Vergabe nach Ausschreibung direkt an ein Unternehmen.
Dem hielt Bald in seiner Vernehmung entgegen, die Kritik des BRH beruhe nur auf Annahmen. Zwar habe das Ministerium wenn auch unzulässigerweise diesen Rahmenvertrag für das Projekt genutzt, aber Rahmenvertrag bedeutet durch die Bank günstiger als Einzelverträge. Deshalb macht man ja Rahmenverträge. Auf diese Weise habe die Bundeswehr den Skaleneffekt nutzen können, und die Frage, ob es auf anderem Wege preiswerter geworden wäre, kann man so sehen, kann es aber nicht belegen, sagte der Abteilungsleiter. Wenn wir den Vertrag selbst geschlossen hätten, hätten wir höhere Preise gehabt nach meiner Einschätzung.
Bald räumte ein, er habe im Sommer vergangenen Jahres, nach Kritik des Rechnungshofes an einem anderen Projekt, an der Nutzung des Software-Rahmenvertrages für solche Leistungen Zweifel gehabt. Allerdings habe es auch andere Rechtsauffassungen gegeben, die sich durchgesetzt hätten. Auf konkrete Angaben, wann er wem seine Zweifel mitgeteilt habe, ließ sich der Abteilungsleiter vor dem Ausschuss nicht ein.
Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist weiterhin unklar, wer die Verantwortung für die rechtswidrige Vergabe der entsprechenden Verträge trägt und welcher finanzielle Schaden entstanden ist. Entsprechende Aussagen seiner Prüfgebietsleiter bestätigte der Leiter der für Verteidigung zuständigen BRH-Abteilung 4, Hans-Joachim Waller, in der Zeugenvernehmung.
Waller verwies darauf, dass die Prüfbehörde in den vergangenen zwei Jahren auf falsche Vergabepraktiken im Verteidigungsministerium gestoßen sei, weil sich der BRH nach einer entsprechenden Prüfung in den Jahren 2008 und 2009 diesen Komplex auf Wiedervorlage gelegt habe. Nach den Vorschriften, die auch zuvor schon galten, hätte eine solche Praxis nicht passieren dürfen.
In der Vernehmung des Haushaltschefs aus dem Verteidigungsministerium wurde auch bekannt, dass bei dem PLM-Projekt noch eine Rechnung von drei Millionen Euro offen ist. Die hatte die Beraterfirma gestellt, nachdem sie die Arbeiten fortgeführt hatte, obwohl offiziell angesichts der rechtlich umstrittenen Vertragslage kein Auftrag mehr vorlag. Deshalb gebe es keine rechtliche Grundlage für die Zahlung, sagte Bald.
Zuvor war am Rande der Sitzung des Untersuchungsausschusses bekannt geworden, dass Akten gelöscht wurden, die für den Ausschuss von Interesse waren. Die Unterlagen hätten aber wieder hergestellt werden können, teilte das Verteidigungsministerium mit. Die Stellungnahme des Ministeriums im Wortlaut:
Um die Arbeit des Untersuchungsausschuss bestmöglich zu unterstützen, hat das BMVg im folgenden einen Beauftragten für den Untersuchungsausschuss benannt. Der Beauftragte hat direkt nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses durch einen schriftlichen Hinweis an alle Beschäftigten des Geschäftsbereiches BMVg darauf hingewiesen, dass Akten und Daten, die unter den Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses fallen könnten, nicht gelöscht oder entfernt werden dürfen.
Am 27. März 2019 wurde der Beauftragte davon in Kenntnis gesetzt, dass in der Abteilung Cyber- und Informationstechnik des BMVg Daten, die den Untersuchungsauftrag des Ausschusses betreffen, aus der Datenablage abhandengekommen sind. Umgehend nach dem Vorfall wurde der dafür zuständige IT- Sicherheitsbeauftragte eingeschaltet. Dieser hat sofort den elektronischen Zugang zu dem betroffenen Bereich in der Abteilung CIT dahingehend beschränkt, dass keine Löschungen aus dem Datenbestand mehr möglich sind. Die vorübergehend vom Speicherort entfernten Daten konnten im Nachgang vollständig wieder hergestellt werden.
Zudem wurde aus diesem Anlass nochmals ausdrücklich auf das Vernichtungsverbot von Akten und das Löschverbot von Daten, die unter den Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses fallen könnten, hingewiesen.
Wir gehen dem Vorgang weiter nach und führen dazu weiter interne Ermittlungen durch.
Es soll sich nach Informationen von Augen geradeaus! um einen Aktenordner mit Unterlagen zu einer bestimmten Person handeln; warum diese gelöscht werden sollten, ist noch nicht geklärt.
(Foto: A400M beim Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf am 2.1.2019 – Simon Otte/Bundeswehr)
Rechtswidrig bleibt rechtswidrig. Was für ein Bild gibt die politische/militärische Führung ab, wenn sie für sich in Anspruch nimmt, gegen Gesetze verstossen zu können, wenn es ihr gerade passt?
Leider ist das keine Entschuldigung. Auch wenn rechtswidrig „billiger“ ist, dann hat es trotzdem teuer zu passieren. Ansonsten können wir uns den Rechtsstaat auch gleich sparen.
Ohne Arbeitsschutz wäre vieles sicher auch „billiger“. Oder ohne jegliche Umweltstandards…
Es gilt die Notwendigkeit von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Wenn man Skaleneffekte für Rahmenverträge nutzen möchte, dann kann man sich das ja vorher überlegen und den Haushaltstitel entsprechend transparent gestalten. Das „einfach mal trotzdem“ zu machen, ist bestenfalls wurschtig und schlechtestenfalls kriminell.
Aus welch einer Einstellung mag so ein Statement wohl hervorspringen, bei einem Abteilungsleiter Haushalt & Controlling in einem Bundesministerium. Und welches Signal das in die Gesellschaft gibt, wenn Repräsentanten der Staatsgewalt signalisieren, dass Regelverstöße ja halb so wild sind, wenn es am Ende doch irgendwo einen gewissen Vorteil gegeben hat… Der Schaden ist vielleicht nicht finanziell, er ist aber nichtsdestotrotz verheerend.
Mit so einer Einstellung legitimieren sich auch Leute, die meinen, sie müssten keine Steuern zahlen, weil, ist ja am langen Ende für sie billiger… Einige besonders obskure Steuertatbestände verschlingen ja durch ihre Erhebung letztlich mehr an Verwaltungsaufwand, als sie positiv für den Fiskus zum Aufkommen beitragen. Der saubere und richtige Weg ist dann aber die konsequente Abschaffung der kontraproduktiven Regelungen, nicht aber der bewusste oder fahrlässige Verstoß dagegen!
Ich habe in einer Pressemeldung gelesen, die Löschung der Dateien sei bereits am 19.02.2019 erfolgt. Jetzt ist die Frage, war das vor dem Hinweis des Beauftragten oder danach?
[So wie ich das verstehe, zwar nach dem Hinweis des Beauftragten, aber zu einer Zeit, als klar war, dass es einen Untersuchungsausschuss gibt. T.W.]
Moin!
“ … Rahmenvertrag bedeutet durch die Bank günstiger als Einzelverträge. Deshalb macht man ja Rahmenverträge….“
Und Rahmenverträge die im Wettbewerb vergeben werden, führen-jedenfalls meistens- zu noch attraktiveren Rahmenverträgen.
Also nicht nur rechtswidrig, sondern ein in der Logik wenig bestechendes Argument.
@T.W.
Wenn es nach dem Hinweis des Beauftragten war, um so schlimmer. Da muss man von Vorsatz ausgehen. Das wird nicht der HG Pimpelhuber aus versehen beim Tetris spielen gelöscht haben.
So wie ich den Satz des Hausherrn zu Pio-Fritz‘ Frage lese, ergibt der nur einen Sinn, wenn statt „nach“ „vor“ gesetzt wird. Sonst wäre der Hinweis „aber zu einer Zeit, als klar war, dass es einen Untersuchungsausschuss gibt.“ überflüssig…
..äh, wenn Gesetze und Vorschriften nichts taugen oder unpassend sind, sollte man sie vielleicht ändern?
Aber solange dies nicht geschehen ist und wir an unseren Rechtsstaat glauben ( :-) ), müssen Sie eingehalten werden.
Ansonsten stimme ich inhaltlich dem Metallkopfkommentar vom 05.04.2019 voll zu.
Wer so eine Aussage macht und das dann auch noch ernst meint, hat sich für jedes öffentliche Amt disqualifiziert und gehört sofort entlassen.
Salve,
@Carsten Steinmeier 1+
Wir, als Firma heben einen Rahmenvertrag für die Bestellung von Hubsteigern. Sogar 3 bei unterschiedlichen Anbietern. Wenn wir aber über diesen Rahmenvertrag einen Kran bestellen, müssten wir den Kran zu 100% + Aufschlag Hubsteigerfirma (für deren Aufwand) bezahlen.
Das ist NIEMALS billiger als wenn wir direkt eine Kranfirma beauftragen.
[Die nicht gar so sachlichen personenbezogenen Anwürfe nehme ich mal raus. T.W.]
@Couthon
Neben diesem Vergleich sieht eine Birne tatsächlich wie ein Apfel aus. Nur weil zwei Vertragskonstrukte „Rahmenvertrag“ heißen, sind sie noch lange nicht mit einander zu vergleichen.
In dem hier beschriebenen Fall würde ich sagen: schlechte Konditionen im Rahmenvertrag ausgehandelt. Mag aber auch sein, dass das marktüblich ist. Nebenden festen Konditionen zu Preisen, haben Rahmenverträge auch noch andere Vorteile. So zum Beispiel Lieferverfügbarkeit, macht ja keinen Sinn einen Spottpreis zu zahlen, aber auf den Kran ein halbes Jahr zu warten. Nun weiß ich nicht, wie das bei Hubsteigern ist, aber es wird schon gute Gründe geben, warum Ihre Firma das macht (und das gleich dreimal). Festhalten kann man aber, dass sich wirtschaftliches Handeln eben auf keinen Fall allein am Preis bemessen lässt. Aber dieses Denken wird sich in Deutschlands öffentlichen Sektor. Bzw. der damit verbundenen Community, nur sehr schwer durchsetzen.
Auf die Aussage von Herrn Bald bezogen: natürlich ist es nur Spekulation, ob man bei einer Einzelbeschaffung mehr oder weniger bezahlt hätte, das ist es beim BRH aber auch. Und das kann man schon mal herausstellen. Der BRH setzt Spekulationen in den Raum und alle flippen aus. Darauf wie der BRH normalerweise hier in den Kommentaren wegkommt, hatte ich schon vor einer Weile mal hingewiesen.
Frau vdL soll recht früh über das Thema informiert gewesen sein:
„Ein vertrauliches Ministeriums-Papier belegt jetzt: Von der Leyen wurde schon im Januar 2018 über illegale Berater-Aufträge informiert – neun Monate, bevor die Affäre öffentlich wurde.“
FOCUS über die BamS. Jetzt kann es tatsächlich eng werden, denn die IBUK soll nicht gegengesteuert sondern es laufen gelassen haben.
Davon ab: auch bei der GF geht es nicht voran.
@Nur mal so
„Der BRH setzt Spekulationen in den Raum und alle flippen aus.“
Falsch. Ein Ministerium hat rechtswidrig gehandelt. Und dieser Sachverhalt wird untersucht.
Wenn Sie als Autofahrer ein Stopschild nicht beachten und die Polizei dies beobachtet werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst glauben, dass das Stopschild nicht an diese Stell gehört und sie zusätzlich argumentieren würden, Sie hätten ja schließlich keinen Unfall verursacht.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat es, bei der Bw einege rechtlich nicht unangreifbare Vergaben gegeben. Dem muss mit der geboteten Sachlichkeit nachgegangen und die Defizite müssen abgestellt werden. Die internen Konsequenzen des nun angestrengten Untersuchungsauschusses sind eine Farce (auch wenn die Tatsache eines U-Ausschusses daran direkt keine Schuld trifft.)
Es war schon immer schwierig, auch zwingend notwendige, externe Unterstützungsleistungen in der Bw zu beauftragen. Insbesondere wenn man nicht im Ministerium sondern am anderen Ende der Nahrungskette saß. Gerade der zivile Bereich der Bundeswehr ist in den letzten Jahrzehnten über Gebühr gekürzt worden (Originalaussage Abteilung P des BMVg auch dem Jahre 2010 „design to cost“!) Von diesem Design to Cost Bereich wird nun die rasche Aufrüstung einer zuvor kaputtgesparten Armee verlangt. Die Personalplanungsprinzipien des öffentlichen Dienstes lassen dies nicht im geforderten Maße zu. Logische Konsequenz, es bedarf externer Unterstützung. Begleiterscheinung des nun angestrengten Untersuchungsausschusses sind beispiellose Verzögerungen und Nichtgenehmigungen beim Schließen derartiger Verträge. Wiederum logisch ist, dass dies Auswirkungen auf die Qualität der notwendigen Beschaffungsentscheidungen hat. Es müssen somit tendenziell mehr operative Anforderungen in der Realisierungs- und Nutzungsphase nachgebessert oder umgesetzt werden (was im Einzelfall sogar zu völlig neuen zu finanzierenden Projekten führt, siehe C-130J). Dies ist selbstredend immer auswändiger als eine nachhaltige Planung in der Designphase (aus der sich die Bw allerdings auch weitestgehend zurückgezogen hat -> Comercial Approach) bzw. entsprechender Aufwand beim Erstellen der Lastenhefte (wo Aussagen technischer Spezialisten, häufig genug von Juristen oder Personen mit sachfremden Erwägungen von Tisch gewischt werden). Das tragische daran ist, dass all dies nicht nur vorhersehbar war, sondern teilweise auch antizipiert wurde. UvdL hat vor einigen Jahren in einem Radiointerview darauf hingewiesen, dass die Verwaltung gar nicht darauf eingestellt sei, insbesondere die Anforderungen des neuen Bereiches CIR im Bereich der Vertragsschlüsse umzusetzen. Unglücklicherweise führte sie dies nur auf Prozesse und Abläufe innerhalb der Verwaltung zurück. Diese sind aber in der übergroßen Masse wie sie sind, weil es entsprechende rechtliche Vorgaben gibt. Dem Rüstungsbereich der Bw (und anderen Bereichen) ein Batzen Geld hinzuwerfen und zu sagen jetzt macht mal, ist zu kurz gesprungen. Es bedarf rechtlicher Rahmenbedingungen zielgericht handeln zu können und Personals hinreichender Quantität und Qualität dies umsetzen zu können. Von einer Trendwende Personal ist effektiv an der Basis noch nicht viel angekommen (mal abgesehen davon, dass sie gerade wieder beeendet wurde).
@Nur Mal so und Ex-Soldat, ich hatte auch schon mal was getippt mit dem Ziel einer sachlichen Einordnung. Hab es mir dann aber gespart einzustellen, daran besteht öffentlich und auch hier im Kommentarbereich aus meiner Sicht aber gar kein Interesse. Ich stimme Ihnen beiden übrigens zu.
[Verstehe das nicht ganz: Sie haben was geschrieben, dann hier nicht eingestellt weil kein Interesse daran besteht, aber warum müssen sie uns das dann mitteilen? T.W.]
@Pete
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn Sie Ihre Geschichte mit dem Auto und Stoppschild und was nicht noch alles weggelassen hätten, würde ihr obenstehendes Argument deutlich stärker dastehen.
Gibt es offensichtlich Missstände? Ja!
Müssen diese abgestellt werden? Ja!
Müssen Konsequenzen folgen, wenn Einzelpersonen eklatantes (evtl. sogar vorsätzliches) Fehlverhalten nachgewiesen wird? Ja!
Bezog sich mein Post auf einen dieser Punkte? Nein!
Es ging einzig und allein um die Frage, ob ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Das ist eine Behauptung des BRH und dagegen hatte Herr Bald argumentiert. Wenn Verträge vergaberechtswidrig vergeben wurde, sind die Unternehmen die Geschädigten, die nicht zum Zuge komme konnten. Wenn ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, wurde der „Steuerzahler“ geschädigt. Diese Frage ist zentral, deshalb hat sie der BRH aufgeworfen, Herr Bald dagegen argumentiert und die Parlamentarier sind so daran interessiert.
Da ich aber der Meinung bin, dass der wirtschaftliche Schaden im vorliegenden Fall spekulativ ist, habe ich oben stehenden Post so verfasst, wie ich ihn verfasst habe.
@Nur mal so: Es kommt beim rechtswidrigen staatlichen Handeln nicht primär darauf an, ob ein tatsächlich bezifferbarer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Liegt ein solcher freilich vor, ist es nur selbst für den kurzsichtigen Betrachter, der sich auf die konkrete Vergabe konzentriert, offensichtlich. Der Schaden entsteht jedoch gerade auch auf Seiten des Vertrauens in die Funktion des Staates hinsichtlich seiner Fähigkeit, die Rechtsordnung umzusetzen, er entsteht für die Vermutung der Wettbewerbsneutralität staatlicher Vergaben und letztlich entsteht er auch als Verwaltungsaufwand durch die notwendige Aufarbeitung von Fehlern, sowie für das Vertrauen in die Fähigkeit zur Selbstreinigung und das Maß an politisch/organisatorischer Verantwortung zur Vermeidung solcher Vorgänge in der Zukunft!
Was alle diese Punkte möglicherweise an finanziellem Schaden nach sich ziehen, ist zwar abschließend nicht eindeutig bezifferbar. Etwa, weil sich potenziell günstigere Bieter für externe Leistungen womöglich künftig nicht mehr an Vergaben beteiligen, weil sie sich bei bestehenden Rahmenverträgen als chancenlos betrachten. Etwa, weil dringend notwendige Prozesse nun verlangsamt werden, weil die nun wieder mal zwingend notwendige Nabelschau für die Neuaufstellung und Analyse der gemachten Fehler, Zeit und Manpower verschlingt, die vielleicht besser in tatsächlicher fachlicher Arbeit bei Bewältigung der eigentlichen Aufgaben hätte angelegt werden hätte können. Etwa, weil der erlittene Imageschaden der Regierung durch das katastrophale Gebaren führender Verwaltungsbeamter in dieser Hinsicht nur noch verschlimmert wird – wofür man dann wieder teure PR-Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit ansetzen muss, um die ohnehin schon bestehenden Nachwuchsschwierigkeiten der Truppe und der öffentlichen Verwaltung nicht noch schlimmer werden zu lassen. Er ist aber nichtsdestotrotz gegeben, auch wenn man ihn womöglich nicht vor Gericht als Schadensersatz einklagen kann.
Ich glaube, der Rechnungshof ist aber schon eher auf der sicheren Seite, wenn er konstatiert, dass eine rechtswidrige Vergabepraxis unterm Strich mehr Geld kostet, als eine rechtmäßige… Die kann zwar in der kleinteiligen Betrachtung zunächst durchaus etwas teurer sein, kostet aber langfristig garantiert sehr viel weniger.
Abteilungsleiter Controlling, die Verstöße gegen die Rechtsordnung derart hanebüchen abwiegeln braucht man jedenfalls so dringend wie Zahnschmerzen. Der deutsche Beamte schwört meines Wissens vor Aushändigung der Ernennungsurkunde noch immer einen Eid auf das Grundgesetz oder gelobt immerhin Entsprechendes.
„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen[, so wahr mir Gott helfe].“
Dazu gehört meines Erachtens nicht der einschränkende Zusatz „, jedenfalls, solange es nicht anders billiger wird.“
Es gibt da einen sehr guten Paragraph im Beamtenstatusgesetz:
– § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit.
@Metallkopf
Komplett d‘accord! Ist auch in keinem meiner Posts anders beschrieben worden. Die ganze Sache ist eine Katastrophe und das aus ganz verschiedenen Perspektiven. Ich habe auch mit keiner Silbe die hier konkret erfolgten Vergaben verteidigt. Wie könnte ich? Ich bin nur der Meinung (und das ist meine ganz persönliche), dass man sich in der Debatte zu lange mit den „falschen“ Themen auseinandersetzt. Alles von Ihnen beschriebene trifft zu und gehört aufgeklärt. Der wirtschaftliche Schaden von 1 Mio bewegt dann aber doch mehr als sie es hier darstellen. Und: meines Erachtens müsste in Zukunft viel eher darüber diskutiert werden, wie halten wir es denn. In mit der externen Unterstützung? Es ist illusorisch zu glauben, die Bundeswehr (oder andere staatliche Stellen), könnten in Zukunft alles alleine. Da hat der Staat schon zu oft bewiesen, dass er dazu oftmals nicht in der Lage ist. Aber das mal kritisch zu diskutieren, würde sich lohnen und wäre ein sinnvolles Nutzen dieser Katastrophe. Diese Debatte ist aber sicher nicht die Aufgabe des PUA, umso mehr ist zu hoffen, dass dieser seine Arbeit zügig abschließt. Insbesondere dann, wenn kein Erkenntnisgewinnung mehr zu erwarten ist. (Alles bisher gehörte, würde bereits im Spätherbst in Sondersitzungen diskutiert)
Die Bundeswehr konnte noch nie _alles_ alleine. Aber eben erheblich mehr als heute.
Dass das eine Folge der Personalentwicklung und der sich ändernden Schwerpunkte auch der politischen Führung ist, ist Binsenweisheit. Die Gretchenfrage ist – und deshalb diskutieren wir ja trotz vielgestaltiger Innen- und Außenperspektiven über Aspekte der Sicherheits_politik_, wo denn die Reise künftig hingehen soll.
Aber solange politisch solche Vorgänge keinerlei bis kaum Konsequenzen haben, weil an den politischen Verantwortungsträgern alles wie Teflon abgleitet…
Heute aus dem Bundestag, Drucksache 19/8459 auf die Frage :
Verträge an externe Dritte in den Bundesministerien seit 2006
Vorbemerkung der Bundesregierung :
…“Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weist darauf hin, dass in dem
zur Verfügung stehenden Zeitrahmen trotz verwaltungsintensiver Ermittlungen
keine abschließend belastbaren Daten gewonnen werden konnten. Dies sei im
Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die hierzu einschlägige Vorschriften-
lage zum 1. November 2018 mit einer Bereichsdienstvorschrift neu geregelt und
für den Geschäftsbereich harmonisiert worden sei.“…
…“Zu Fragen 2 und 3 merkt das BMVg an, dass sich nicht mehr belastbar ermitteln
lasse, bei wie vielen der seit 2006 geschlossenen Verträgen über Beratungs- und
Unterstützungsleistungen keine vorherige Ausschreibung erfolgt sei und in wie
vielen Fällen die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Inanspruchnahme Ex-
terner nicht geprüft bzw. nicht ausreichend dokumentiert worden sei.“..
1. Ergebnis: GenLt Bühler schickt die Ministerin von der Leyen zwar auf den für ihn geplanten Posten bei der @Nato in Brunssum, mit 4. Stern temporary, um dann von InspH GenLt Vollmer abgelöst zu werden, wird aber als 3-Sterner in den Ruhestand zu gehen.
[Jetzt aber bitte Quelle/Beleg/Link, reine Spekulationen dieser Art sind hier wenig sinnvoll. T.W.]
Quelle: @gebauerspon
„… Mehr Details gleich @SPIEGELONLINE“
Zzt aber noch nicht!
Jetzt online …
[Ich bin dran, Eintrag ist in Arbeit. T.W.]
„… und die Frage, ob es auf anderem Wege preiswerter geworden wäre, kann man so sehen, kann es aber nicht belegen, sagte der Abteilungsleiter. Wenn wir den Vertrag selbst geschlossen hätten, hätten wir höhere Preise gehabt nach meiner Einschätzung.“
Die Einschätzung des BRH zweifelt Bald also an, seine sollen wir aber glauben?
Abgesehen davon, dass die ganzen LCC-Betrachtungen nach Anschaffung eines Gerätes unsinnig sind: BMVg hätte mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Markterkundung Belege schaffen können-dann müsste es jetzt nicht spekulieren
@Escrimador | 09. April 2019 – 16:49
„BMVg hätte mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und/oder Markterkundung Belege schaffen können“
Zustimmung.
„dann müsste es jetzt nicht spekulieren“
Naja, der gleiche Vorwurf gilt aber auch ggü. dem BRH der (wieder mal) seine Kritik mit (teilweise) zweifelhaften Argumenten versucht „reißerischer“ zu machen.
Dass der BRH leider in vielen Fällen falsch oder schlecht prüft, belegt der Bund der Steuerzahler jedes Jahr. Beide Seiten hätten zwischen den Rahmenverträgen eine Querprüfung durchführen können. Würde nicht gemacht, stellt sich mir die Frage BRH will nur effekthascherei? Wenn der BRH aufzeigt wir haben ein Vergabeproblem und die Bw desgleichen aufzeigt, warum kann das BMVg nicht agieren wie in Frankreich oder UK, nationale Sicherheitsinteressen und schon gilt der Vergabeirrsinn nicht mehr.
Und aus Erfahrung angemerkt die teuerste Beschaffung findet in der öffentlichen Beschaffung statt.