Gesamtkosten von Rüstungsprojekten? Bleibt geheim wg. Staatssicherheit. (m. Nachtrag)

Ungeachtet des Werbens für höhere Verteidigungsausgaben gehen die Gesamtkosten einzelner Rüstungsprojekte aus Sicht der Bundesregierung die Öffentlichkeit nichts an. Zur Wahrung von Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland könnten diese Kosten nicht veröffentlicht werden, erklärte das Verteidigungsministerium auf Anfrage von Augen geradeaus!. Allerdings würden ohnehin in den regelmäßigen Rüstungsberichten die Kostensteigerungen bei einzelnen Projekten transparent dargestellt.

Die Linksfraktion im Bundestag hatte kürzlich nach den Gesamtkosten für neun große Waffensysteme der Bundeswehr gefragt: Schützenpanzer Puma, Geschütztes Transportkraftfahrzeug GTK Boxer, Kampfpanzer Leopard 2, Transporthubschrauber NH90, Kampfflugzeug Eurofighter, Transportflugzeug A400M, Lastkraftwagen GTF ZLK 15t, Korvette K130 und Fregatte F125. In seiner Antwort stufte das Verteidigungsministerium diese Angaben als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch ein, die damit auch nicht in der Bundestagsdrucksache 19/7569 veröffentlicht wurden.

Auf die Nachfrage, warum die Informationen zu den steuerfinanzierten Ausgaben unter Verschluss gehalten werden, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums:

Im Rahmen der halbjährlichen Berichte des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zu Rüstungsangelegenheiten stellt das BMVg transparent die Entwicklung in bedeutenden Rüstungsprojekten dar. Dort werden für die Öffentlichkeit unter anderem die Kostenentwicklung in den Projekten dargestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Informationen nicht weitergegeben dürfen, wenn dadurch folgende grundgesetzlich geschützte Interessen bzw. Rechte berührt bzw. verletzt würden:
· Staatswohlinteresse (z. B. Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland),
· Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (z. B. Positionen in Vertragsverhandlungen) sowie
· Schutz der Grundrechte Dritter (z. B. Geschäftsgeheimnisse, Betriebsgeheimnisse).
Die Gesamtkosten von Rüstungsprojekten als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Instandsetzungen und Reparaturen in den betrachteten Rüstungsprojekten sind zur Wahrung von Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland als „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.

Nun werden in der Tat in den jeweiligen Rüstungsberichten die Entwicklungen bei den Kosten großer Waffensysteme aufgelistet.  So ist im jüngsten Bericht vom Dezember 2018 für das Transportflugzeug A400M (Foto oben) angegeben, dass nach dem zur Berichtserstellung gültigen Sachstand im Vergleich zur ersten parlamentarischen Befassung für weniger Flugzeuge 1,54 Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben werden – und dass dies eine Steigerung von 19 Prozent bedeutet.

Mit einem Taschenrechner könnte man jetzt vermutlich schnell ausrechnen, wie die derzeit absehbare Gesamtsumme aussieht, wenn 19 Prozent davon 1,54 Milliarden Euro sind. Aber vielleicht kommt man auf diese Weise ja zu einer Erkenntnis, die die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Oder, falls nicht, zu falschen Ergebnissen.

Auch die Einstufung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Instandsetzungen und Reparaturen als sicherheitsrelevant ist eine interessante Aussage. Denn das bezieht sich ja nicht auf konkrete Verträge und Vereinbarungen, sondern eben auf rechtliche Rahmenbedingungen. Und ein Staat, in dem rechtliche Rahmenbedingungen  unter Verschluss gehalten werden, kratzt doch sehr an den Fundamenten des Rechtsstaats. Sozusagen Geheimgesetze, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Oder, wie man früher gesagt hätte, ein Fall für die Staatssicherheit.

Nachtrag 24. Februar: Natürlich war es nur eine Frage der Zeit, bis rauskommt, was das Ministerium unter Verschluss halten will – jedenfalls was die rechtlichen Rahmenbedingungen für Instandsetzungen und Reparaturen angeht. Irgendwie ist das bei der Bild am Sonntag gelandet:

Die Bundeswehr darf ihre eigenen Waffen aus rechtlichen Gründen zum Teil nicht reparieren. Von insgesamt 53 Hauptwaffensystemen dürfen die Mechaniker der Truppe bei 20 Waffensystemen (darunter der Eurofighter der Luftwaffe und die Fregatte F125 der Marine) nicht selbst Hand anlegen. (…) Bei 13 Waffensystemen gibt es sogar ein Anwesenheitsverbot, dass [sic] Bundeswehrangehörige von den Reparaturen ausschließt.

Aber die Frage, warum das unter Verschluss gehalten wird, scheint da auch nicht beantwortet:

(Foto: Zwei A400M der Luftwaffe Anfang Februar 2019 auf dem militärischen Teil des Berliner Flughafens Tegel)