Schneechaos in Bayern: Mit dem Hägglund aus der Schule
Eine Randnotiz aus dem aktuellen Schneechaos in Bayern: Mit ihren Geländefahrzeugen haben Gebirgsjäger am (gestrigen) Dienstag Schüler und Lehrer aus einer Schule bei Berchtesgaden befreit, die wegen gesperrter Straßen festsaßen. Bürgermeister Franz Rasp hatte sich zuvor mit der Bitte um Hilfe direkt an das Gebirgsjägerbataillon 232 in Bischofswiesen gewandt.
Da wegen der Gefahr von Schneebruch eine Gefährdung für Leib und Leben für die rund 30 in den Schneemassen eingeschlossenen Schüler und Lehrer bestand, rückten die ‚Struber Jager‘ sofort mit drei Überschneefahrzeugen vom Typ ‚Hägglund‘ aus, berichtete die Gebirgsjägerbrigade 23 am Mittwoch.
Nach wenigen Stunden seien alle Eingeschlossenen evakuiert worden. Wenn Hilfe benötigt wird, helfen wir gerne, zitierte die Brigade Hauptfeldwebel Falk Engmann, Zugführer der 3. Kompanie des Bataillons.
(Foto: Ein Hägglund trifft vor der Christopherus-Schule auf der Buchenhöhe in Berchtesgaden ein – Frans Rasp via Gebirgsjägerbrigade 23)
Eine super Aktion!
Und auch für die Nachwuchswerbung nicht schlecht, nehme ich zumindest an,
Werferfehler
Take it simple… Auch mal schön praktisch. Kurzer Dienstweg.
Ich gehe davon aus, dass alle Genehmigungen dann nur noch Formsache waren und genauso einfach mal schnell gegeben werden konnten.
Man muss nur halt wollen, dann geht vieles.
Abt. „Dinge, über die die Qualitätspresse nichts schreibt“.
Danke hierfür.
[Gerne, aber der Fairness halber: Die örtlichen Medien haben das auch aufgegriffen… T.W.]
@T.W.: Sicher, die regionalen Medien tun das häufig, ist ja auch etwas, was die Leserschaft unmittelbar betrifft. Überregional wartet man eher auf den nächsten Skandal, oder etwas, was sich dazu aufblasen lässt. Selbstverschuldete Angriffsfläche gibt es ja genug.
@Kay | 09. Januar 2019 – 17:53
„Ich gehe davon aus, dass alle Genehmigungen dann nur noch Formsache waren und genauso einfach mal schnell gegeben werden konnten.“
1. Ist ein Kdr immer noch Dienststellenleiter und kann bestimmte Formen der Amtshilfe selbst genehmigen. Und im vorliegenden Fall wurde ja zudem keine Form der hoheitlichen Gewalt ausgeübt.
2. Kann ein Kdr bei Gefahr im Verzug / Gefahr für Leib und Leben sowieso alles selbst genehmigen/anordnen.
Mir ist schon in anderen Berichten aufgefallen, dass hier das KVK überhaupt nicht tätig ist?
Hat es der Landrat nicht angefordert?
Ein Verhalten, wenn politische Querelen mit den Parteien vermieden werden sollen?
@Ulrich Gaedke | 09. Januar 2019 – 21:29
„Mir ist schon in anderen Berichten aufgefallen, dass hier das KVK überhaupt nicht tätig ist?
Hat es der Landrat nicht angefordert?“
Wie immer ist eine solche Frage aus der Ferne nicht gut zu beantworten. Wir wissen ja auch gar nicht, ob es nicht tätig war/ist.
Allerdings stellt sich die Frage, ob die allgemeine Lage überhaupt so angespannt ist, dass das KVK tätig werden muss.
Hier in der konkreten Situation ging es ja nicht um eine übergreifende Katastrophensituation, sondern lediglich um eine dringende, aber zeitlich sehr begrenzte Einzelfallunterstützung…
@Ulrich Gaedke:
Noch ist im Landkreis Berchtesgadener Land kein Katastrophenalarm ausgelöst worden. Somit weiß ich nicht, inwiefern das KVK hier überhaupt etwaige Maßnahme hätte ergreifen können.
Das KVK kann unabhängig eines Katastrophenalarms (bzw. Feststellung des Katastrophenfalls) tätig werden. Der Landkreis kann jederzeit eine Beratung im Sinne eine Fachberaters (Leiter KVK) anfordern. Diese Leistung wird auch nicht in Rechnung gestellt.
@Rezleo | 09. Januar 2019 – 22:56
„Das KVK kann unabhängig eines Katastrophenalarms (bzw. Feststellung des Katastrophenfalls) tätig werden. Der Landkreis kann jederzeit eine Beratung im Sinne eine Fachberaters (Leiter KVK) anfordern. Diese Leistung wird auch nicht in Rechnung gestellt.“
Und warum sollte das in dem hier im Faden anhängigen Fall notwendig gewesen sein?
Die Gemeinde benötigte dringend Hilfe des Btl. Der Kdr hat die Hilfe gewährt. Immanente Gefahr für Leib und Leben wurde abgewehrt.
Notwendige Beratungsleistung: keine.
Hier handelt es sich um “Dringende Eilhilfe“ in einer besonderen Notsituation für Leib und Leben. Die kann jeder anfordern – und jeder Führer vor Ort kann entscheiden, ob er Hilfe leistet oder nicht. In diesem Fall hat wahrscheinlich der Bürgermeister den Kdr angerufen. Hätte der Schulleiter einen zufällig vorbei fahrenden Hägglund angehalten und den Kommandanten um Hilfe gebeten, kann der dies genauso entscheiden. Im Nachgang eine Meldung auf dem Dienstweg, gute Presse abholen, fertig. So lange dabei nix passiert. Denn wer entscheidet, trägt die Verantwortung.
Das KVK ist in diesem Fall der nicht ganz richtige POC. Nach aktueller Vorschrift A-2110/10 dürfte dies unter “Soforthilfe für Behörden“ laufen.
@Akki
Ich meine bei Focus gelesen zu haben, dass die BW mit schwerem (!) Gerät angerückt sei, das gleiche bei NTV.
Gerade bei NTV tue ich mir aber persönlich schwer, bei wehrtechnischen Themen von Qualitätspresse zu reden (bei Bedarf gibt es einige Beispiele für diesen Vorwurf).
Wenn die Berichte auf den vom Hausherrn gezeigten Fall bezogen waren (bei NTV war nur Berchtesgadener Land erwähnt worden) , muss ich denke ich nicht mehr viel sagen. Immerhin ist auf dem Bild ein 206S zu sehen. Ob der trotzdem als schweres Gerät durchgeht?
Leute, bleibt mal auf dem verschneiten Boden. Es gibt regional eine problematische Wetterlage, zum Teil auch eine Katastrophensituation. Daraus jetzt eine Grundsatzdebatte über Amtshilfe oder fehlende bundesweite Aufmerksamkeit zu machen, halte ich für ein bisschen übertrieben…
Oftmals ist in den Gazetten alles was mehrere Schüsse in schneller Folge abgeben kann und tragbar ist, ein „Maschinengewehr“ und sobald irgend ein Fahrzeug Ketten hat, ein „Panzer“ (schweres Gerät).
Das ist ärgerlich, aber der Wille sich mit solchen Dingen näher auseinanderzusetzen ist eben nur noch selten vorhanden. Das sieht man auch deutlich bei Spiegel-Berichten aus den 60er/70er Jahren im Vergleich heute. Alternativ bei anderen Zeitschriften, wie z.B, der Automobilpresse. Anfang der 80er herrschte auch hier noch ein ganz anderer Anspruch (an sich und an den Leser).
Zur Sache an sich: Schön für die Schüler, gut dass es für die BW einmal gute Presse gibt und ich würde auch nicht zu tief nachfragen, nicht dass von irgendwo noch ein Bedenkenträger ein Haar in der Suppe findet.
Halbwissen und Interpretation.
Jeder Dientstellenleiter darf unabhängig von MILKATAL Amtshilfe gewähren, wenn er über entsprechende Kapazitäten und Material verfügt. Die territoriale Kommandobehörde und die durch sie im Falle eines MILKATAL eingesetzten Verbindungsstäbe haben damit nichts zu tun. Ein KVK ist daher nicht erforderlich. Dies kommt erst bei zivieliem KATAL und dadurch veranlassten MILKATAL ins Spiel. Auch ob da nun Großgerät, Kleingerät oder Personal eingesetzt ist ist vollkommen belanglos. Wenn der Kdr des GebJgBtl eine entsprechende Anfrage aus seiner Kommune bekommt darf er handeln. Mit dem Material und dem Personal was ihm zur Verfpgung steht.
**ON** – Unverantwortlich und inakzeptabel, wie hier notleidende Jugendliche unter schamloser Ausnutzung der Wetterumstände (Klimawandel!!!) an Militär und Waffensysteme herangeführt werden. **Ironie- und Scherzmodus: OFF**
NTV zufolge steht im Berchtesgadener Land die Ausrufung Katastrophenfall bevor mit dann umfassendem Bw-Einsatz.
Frage an die Insider:
Können „Berge-Leos“ (sofern vorhanden) in solchen Situationen zu den eingeschneiten Ortschaften vordringen, bzw. Straßen freimachen? Oder sind hier bei den vorherrschenden Schneehöhen doch Grenzen gesetzt?
Überflüssige Diskussion mit gefährlichem Halbwissen. @JMWSt | 10. Januar 2019 – 4:43 hat mit seiner Darstellung völlig recht. Das KVK hat hier gar nichts zu suchen.
@Dirk | 10. Januar 2019 – 9:37
Mil Katal und ziv Katal haben nichts miteinander zu tun. Sie werden unabhängig voneinander ausgelöst.
@Dirk
Wem wurde hier Amtshilfe gewährt?
Den Eltern der Kinder? Oder ist die Schule für das Zurücklegen des Schulwegs zuständig?
Wo waren Leib und Leben gefährdet?
Als Soldat macht man es sich da manchmal etwas leicht und manche scheinbare Feststellung ist „Wunschbeobachtung“.
Zur Diskussion um die Beteiligung des KVK:
Könnte es sein, daß sich der Bürgermeister mit der Bitte um Unterstützung einfach deswegen direkt an das Bataillon gewendet hat, weil dieses über Häglunds verfügt und nicht an das KVK, dessen „schwerste Ausrüstung“ die Laptops sein dürften?
@Luftwebel
Wenn Greifer in die Ketten eingeschlagen werden, kein Problem, bei allen KPz, SPz etc. Berge, PiPz unwichtig, Ketten müssen gegeben sein.
Herrje, man kennt sich man hilft sich, was ist in dem Fall dabei?
Unbürokratische Hilfe direkt am Bürger.
Insbesondere im südlichen Raum ist die BW sehr stark regional verwurzelt. Das sollte imho positiv gesehen und nicht noch zerredet werden.
@Pio-Fritz:
das KATAL und MILKATAL nicht unbedingt etwas zu tun haben ist mir klar. Mir ging es eher darum herauszuheben, dass zur Bereitstellung von Bundeswehrkräften im Rahmen einer Katastrophenlage der ziv. KATAL nicht ausreicht.
@Escrimador:
Das werden nur die Kommune und die Verantwortlichen wissen. Ich weiß das sicher nicht. Ich wollte mit meiner Aussage nur Anmerken, dass lokale Einheitsführer sehr wohl ohne übergeordnete Stellen Amtshilfe leisten können.
@Obristlieutenant:
Die KVKs können nur tätig werden, wenn man sie alarmiert und das erfolgt nur wenn im Landkreis Katastrophenalarm ausgerufen wurde. Und natürlich werden sich die Bürgermeister in einem solchen Fall eher an das Bataillon wenden als an den BeaBwZMZ (Leiter des KVK). Die können wenn überhaupt nur beraten. Solange das KVK nicht in Dienst gestellt ist kann es auch keine Anträge auf Hilfeleistung annehmen und weiterleiten.
Mich würde es schon schwer wundern, wenn nicht sowieso schon alle BW Kräfte in BY einen Bereitschaftsbefehl erhalten hätten.
@Dirk
Katastrophenalarm im Berchtesgadener Land ausgelöst, mehrere Medien.
In solchen Fällen wird mit dem Mittel Vorbefehl plus NTM bearbeitet
Zum Thema Amtshilfe:
Das nennt sich im vorliegenden Fall „dringende Eilhilfe“. Dafür gibt’s sogar ein eigenes Feld im Antrag auf Hilfeleistung. Dieser wird dann nachgereicht.
MkG
T.L.
@Dirk | 10. Januar 2019 – 13:22
Na, das haben Sie aber nicht geschrieben. Sie schrieben am @Dirk | 10. Januar 2019 – 9:37
und das ist einfach falsch.
Der Moorbrand in Meppen hat einen mil KATAL ausgelöst, obwohl (außer kurzzeitig mittendrin vom 21.-27.09.18) kein ziviler Katastrophenalarm ausgelöst war.
@Escrimador | 10. Januar 2019 – 10:51
Komische Anmerkung. Worauf wollen Sie hinaus?
Die anfordernde Stelle ist doch klar benannt, der Bürgermeister als Leiter der kommunalen Verwaltung, die gleichzeitig Schulträger ist. Es ist alles im Rahmen geltender Gesetze und Bw-Vorschriften korrekt gelaufen, da gibt es nichts, aber auch gar nichts zu kritteln oder anzumerken.
Erneut der Hinweis: das wird jetzt sehr formales ganz-klein-kleines Karo.
Feine Sache! Hilfe und Sichtbarkeit beim Bürger.
Eine gute Werbung zudem. ;-)
Sollte wirklich ein verantwortlicher Vorgesetzter im Fall einer angenommenen Gefahr von Leib und Leben erst eine juristische Prüfung durchführen lassen müssen, bevor er sich entscheiden darf zu helfen?
ThoDan | 10. Januar 2019 – 15:14
Wenn die Gefahr für Leib und Leben an den Haaren herbeigezogen ist würde ich die vorherige juristische Prüfung empfehlen.
… früher hieß das mal Führen, ob mit Auftrag oder aufgrund eigener Entscheidung …
Es ist doch erfreulich zu hören, daß es das auch heute noch gibt.
Ohne die Bedeutung formaler Verfahrensabläufen in irgendeiner Weise in Frage stellen zu wollen, sich ein militärischer Führer (sic!) sollte dadurch auszeichnen, daß er lagegerecht (!) selbständig (!) handet, wenn es erforderlich ist.
Wird das nicht immer wieder von den Führern aller Ebenen gefordert? ….
@Obristlieutenant | 10. Januar 2019 – 16:07
Ja, aber dazu gehört auch zu wissen:
: „…Verantwortungsfreudigkeit ist die vornehmste Führereigenschaft. Sie darf jedoch nicht darin gesucht werden, eigenmächtig Entschlüsse ohne Rücksicht auf das Ganze zu fassen oder Befehle nicht peinlich zu befolgen und ein Besserwissen an Stelle des Gehorsams treten zu lassen. Selbständigkeit darf nicht zur Willkür werden….“
Das wird gerne vergessen.
@Escrimador
Das wäre IMHO das Problem der Staatsanwaltschaft und des Rufenden, lieber 99 Fehlalarme als einer der nicht oder zu spät ausgelöst wird
Ja, die Schneekatastrophe des Winters 1978/79 beantwortet ihre Frage. Beim NDR nachzulesen, auch mit Bildern:
https://www.ndr.de/kultur/geschichte/chronologie/Bilder-der-Schneekatastrophe-1978-1979-im-Norden,schneechaosueberblick100.html
Und irgendwie war es klar, dass eine absolute Lappalie, nichtsdestoweniger aber ein schönes Beispiel für „zivil/militärisches Miteinander“ in einer Region, nachträglich aus dem Lehnstuhl heraus totdiskutiert werden muss… :wall:
Eine sehr nette Unterhaltung hier.
War es rechtlich dem Kommandeur überhaupt erlaubt die Hilfe zu leisten?
Wenn ja, warum nicht und warum hatte der Hägglund kein Maschinengewehr?
Meine Ansicht:
Notsituation, Anfrage des Bürgermeisters an den Kommandeur, der hat die Lage beurteilt und reagiert.
Alle weiteren (rechtlichen) Beurteilungen werden die Dienstvorgesetzten des Kommandeurs treffen.
Passiert ist passiert,
Werferfehler
P. S.: Ich finde das Handeln gut, ich würde es auch so machen,
Werferfehler
Ich vermute sogar das dies mit der Brigade abgesprochen war. Ob nun durch das Landeskommando Bayern eine entsprechende Alarmmaßnahme iniziiert wurde oder nur Amtshilfe vorliegt bleibt halt noch offen.
However!
Es wurde eine Entscheidung getroffen…die Mitnahme von Zivilpersonen auf den entsprechenden Fahraufträgen vermerkt (Genehmigt) und gut ist!
Der DBwV berichtet, daß auch in einer Asthmaklinik Leute gerettet wurden von der Bundeswehr:
https://www.dbwv.de/ticker/news/bundeswehr-holt-mitarbeiter-von-asthma-zentrum-aus-schnee-chaos/
@alle
Ehrlich ich verstehe diese Diskussion nicht!
Hier wird alles richtig und alles legal gemacht. Es gibt im Bericht (und nach dem gesunden Menschenverstand und Erfahrung) keine Anhaltspunkte für ein rechtliches Problem.
Natürlich dürfen Kdr anderen öffentlichen Stellen Unterstützung leisten. Insbesondere bei technischer Unterstützung (also ohne Waffen und ohne Anwendung hoheitlicher Befugnisse, was beides hier ja nicht der Fall war) ist sogar sehr leicht zu genehmigen.
Bei akuter Gefährdung für Leib und Leben wird das ganze noch einfacher: Hier bedarf normalerweise noch nicht einmal einer Kommandeurentscheidung.
Aber natürlich muss der zuständige Kdr (wie jeder Soldat und insbesondere jeder Vorgesetzte) immer prüfen ob seine Entscheidungen mit Recht und Gesetz in Übereinstimmung stehen.
Aber das ist hier doch gar nicht strittig!
Hilfe wurde benötigt. Hilfe wurde gewährt.
Alles gut.
Wo sehen denn jetzt hier viele das Problem?!
@Pio-Fritz | 10. Januar 2019 – 14:18
Komische Anmerkung. Worauf wollen Sie hinaus?
Die anfordernde Stelle ist doch klar benannt, der Bürgermeister als Leiter der kommunalen Verwaltung, die gleichzeitig Schulträger ist. Es ist alles im Rahmen geltender Gesetze und Bw-Vorschriften korrekt gelaufen, da gibt es nichts, aber auch gar nichts zu kritteln oder anzumerken.
…
Gestatten Sie mir einen Hinweis in eigener Sache: Träger der Chistopherus Schule Berchtesgaden ist nicht die Kommune bzw. der Staat, sondern das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands, das (u. a.) Träger mehrerer staatlich anerkannte Schulen in Deutschland ist. Ein besonderes Merkmal neben der christlichen Prägung ist die Förderung von Hochbegabten in diesen Schulen. Das Christopherus Schulzentrum in Berchtesgaden ist auch noch durch die Förderung von Leistungssportlern bekannt.
Vielen Dank an die Bundeswehr für die unbürokratische Nothilfe!
Hätte ja nicht gedacht, daß mein Verein mal eine Meldung Augen geradeaus! bekommt. Wir haben ja doch ziemlich andere Geschäftsfelder :-)
Zum Glück geht sowas noch schnell und unbürokratisch und eigentlich gewinne dabei alle: Die Schüler und Lehrer können nach Hause, die Bundeswehr als Institution wird extrem positiv sichtbar.
Und weil es so diskutier wird bei der Schule handelt es sich um Christophorus-Schule der CJD
[blockquote]
Unsere Grundschulstufe
…ist dem Rehabilitationszentrum des CJD Berchtesgaden angegliedert. Die mit max. 14 Schülern besetzte Grundschulstufe wird jahrgangsübergreifend geführt. Als Förderzentrum für körperliche und motorische Entwicklung betreuen wir chronisch kranke Jugendliche mit Asthma, Diabetes, Mukoviszidose, Adipositas und Neurodermitis, Nachwuchssportler (als regionales Partnerzentrum des Wintersports), Jugendliche mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und externe Schülerinnen und Schüler in inklusiven Maßnahmen.
s Zitat [/blockquote] QuelLe (www.cjd-christophorusschulen-berchtesgaden.de9
Es ist ein ebenfalls noch eine Mittelstufe angegliedert
also hatte man quasi einfach zum teil mehrer Schüler die eventuell eine intensiver (medizinische) betreung benötigen und damit hat sich das ganze für mich geklärt
Soweit offiziell.
@bundeswehrInfo
Bundeswehr unterstützt bei Schneekatastrophe in Bayern. Die Gebirgsjägerbrigade 23 ist im Landkreis Mießbach im Einsatz.
Weitere Kräfte des Heeres, der Luftwaffe, der Streitkräftebasis und des Sanitätsdienstes in Bereitschaft.
Guter Einsatz der Struber Kameraden!
Erstaunlich finde ich dennoch, dass für die nächsten Tage nicht massiv Maßnahmen ergriffen werden, die über Schaufeltrupps in Zugstärke rausgehen.
Nach vielen Tagen intensiven Niederschlages zeichnen sich am Freitag und Samstag Wetterfenster ab. Vom Sonntag bis in den Dienstag rein zeichnen sich bereits neue Niederschläge in Form von Regen bis in mittlere Lagen, also 1200m üNN ab. Der wird, überall dort, wo noch Schnee auf Hausdächern liegt, einen massiven Feuchtigkeitseintrag in die Schneedecke bringen, der Schnee wird also deutlich schwerer und die Belastung auf Dächer brutal steigen. Zwingt sich eigentlich auf, den Freitag und Samstag voll zu nutzen um ein bisschen Entlastung für die nächsten Niederschläge zu schaffen, bevor auf die dann nasse, durchfrierende Schneedecke nochmal 50-100cm Schnee drauffliegen.
Genauso bietet sich das Wetterfenster an, um vom Hubschrauber aus typische Lawinenstriche abzusprengen.
Zwar ursprünglich Aufgabe vom THW, aber das THW betreibt die Ausbildung wohl nicht mehr. Dafür sind die allermeisten HBFs dran ausgebildet, wohl als letzte staatliche Institution. Die Heeresflieger haben es tatsächlich auch im Lastenheft stehen.
Hubschrauber stehen hoffentlich auf Stand-by, egal von welcher Organisation. Ob zivile Unternehmen das Lawinensprengen mit Hubschraubern kurzfristig an einem Freitag/Samstag anbieten können, weiß ich nicht. Mit Sicherheit werden sich die wenigen zivilen Sprengberechtigten der Skigebiete erstmal um ihr eigenens Skigebiet kümmern. Ganz davon abgesehen dass die Verfahren aus dem Hubschrauber raus viel komplexer sind.
Nach einem Telefonat mit österreichischen Kameraden weiß ich, dass unsere südlichen Nachbarn das genau so machen werden. Sobald morgen die Sicht besser wird schnappt sich alles was Bergführer ist und einen Sprengschein hat einen Sitz einem Hubschrauber und sprengt ab was hergeht. Die haben Piloten während der Schlechtwetterphase nach Hause geschickt um ab morgen für 2 Tage mit möglichst vielen Maschinen loslegen zu können.
Aber wahrscheinlich wissen viele Landräte usw. gar nicht, nach was sie fragen könnten. Und welches Formular sie dazu bräuchten. Das scheint ja wirklich die Gemüter zu bewegen.
Wer das Thema weiter verfolgen will: auf der Facebook-Seite der Bundeswehr in Bayern gibt’s weitere Schneeräum-Infos:
Die Bundeswehr in Bayern
Ansonsten sind die div. rechtlichen Implikationen jetzt ausdiskutiert?
In der heutigen Sendung Brisant wurde der Haegglund einmal als Schuetzenpanzer und einmal als Panzer bezeichnet. Anscheinend kommt der Redakteur mit Kettenfahrzeugen nicht klar. Mir jedenfalls haben sich die Nackenhaare gestraeubt.
Neben allen Gesprächen über Gesetze und Vorschriften, die ich gerne gelesen habe, bin ich persönlich sehr beeindruckt, dass ein Offizier eine sinnvolle Entscheidung getroffen hat um zu helfen. Das ist selten geworden, vermutlich wegen der bedenken sich hinterher rechtfertigen zu müssen.
@Sascha | 10. Januar 2019 – 21:07
„bin ich persönlich sehr beeindruckt, dass ein Offizier eine sinnvolle Entscheidung getroffen hat um zu helfen. Das ist selten geworden“
Jepp. Früher war alles besser, heute ist alles schlecht.
Ne, ist klar :(
Beim Studium der Kommentare beginne ich langsam zu verstehen, warum in der BW nichts mehr funktioniert.
*kopfschüttel*
@Koffer | 10. Januar 2019 – 22:22
„Früher war alles besser, heute ist alles schlecht“
Ich glaube nicht das Sascha | 10. Januar 2019 – 21:07 dies so gemeint hatte.
Und ja, Bedenkenträger mit äusserst zäher Entscheidungsfreude (wenn sie überhaupt eine Entscheidung treffen) sowie verstärktem Rückversicherungsdenken sind im Gegensatz zu früher mehr geworden.
Woran das wohl liegt?
@Koffer | 10. Januar 2019 – 19:29
@alle
Hier scheint nicht mal der Begriff „Amtshilfe“ klar zu sein:
Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde in deren Aufgabenerfüllung.
Es muss also eine Behörde für den Transport der Schüler zuständig gewesen sein. Sonst war es keine Amtshilfe.
Gefahr bestand dem Bericht nach an der Schule nicht. Diese entstand erst durch das Antreten des Heimwegs.
„Schöne Werbemaßnahme“ und „ich helfe gerne“ ist das eine, kann ich mich auch anschließen.
Führer sollten aber die Auflagen kennen.
ThoDan | 10. Januar 2019 – 17:06
Nach 99 Fehlalarmen ist die Gefahr, dass Ihr einer Ernstfall nicht ernst genommen wird schon erhöht.