Gemeinsame strategische Kultur? Aber schon die Autos!
Die französischen Streitkräfte führen einen neuen Geländewagen ein. Der VT4 (abgekürzt für VLTPNP, véhicule léger tactique polyvalent non-protégé) löst als taktisches Fahrzeug den in den 1980-er Jahren eingeführten P4 ab, ein geländegängiges Fahrzeug, das dem Wolf der Bundeswehr recht ähnlich ist. (Mehr zu dem neuen Auto beim Kollegen Jean-Dominique Merchet hier.)
Diese Rüstungsbeschaffung der Nachbarn, EU- und NATO-Partner wäre hier keiner besonderen Erwähnung wert, wenn nicht eines auffällig wäre: Frankreich führt, auch für seine Auslandseinsätze zum Beispiel in Afrika, ein neues geländegängiges Fahrzeug ein, das nicht geschützt ist. Der VT4 hat zwar ABS und Fahrer-Airbag, aber von Schutz gegen Minen oder Improvised Explosive Devices (IED) ist ebenso wenig zu sehen wie von einem Schutz gegen Beschuss, und sei es aus Handwaffen.
Und da wird’s interessant. Denn auf dieser ganz kleinen, taktischen Ebene zeigt sich beispielhaft, wie es aussieht mit den unterschiedlichen militärischen Kulturen auch eng verbündeter Länder. Da wird sozusagen ausbuchstabiert, was die viel, viel weiter oben politisch verabredeten Formeln wie gemeinsame strategische Kultur in der Praxis bedeuten.
Als Folge (Lehre?) aus dem Afghanistan-Einsatz hat sich Deutschland seit gut einem Jahrzehnt darauf festgelegt, dass bei den Fahrzeugen der Bundeswehr der Schutz der Soldaten darin Vorrang hat.
Als der frühere Verteidigungsminister Franz-Josef Jung verfügte, dass die Feldlager am Hindukusch nur noch in geschützten Fahrzeugen verlassen werden dürften (auch wenn das relativ war, weil ein offener, nur mit Bodenplatte zusätzlich geschützter Wolf eben nur ein Cabrio mit Bodenplatte blieb), stieß das bei den militärischen Führern nicht unbedingt auf Gegenliebe: Die zunächst zu geringe Zahl dieser geschützten Fahrzeuge behinderte das Einsatztempo erheblich.
Die seitdem neu beschafften Führungs- und Funktionsfahrzeuge der Bundeswehr waren immer geschützt. Eine Neubeschaffung eines handelsüblichen und dann militarisierten Geländewagens wie des französischen VT4 scheint in Deutschland nicht denkbar. (Als die Bundeswehr die Eignung eines VW Touareg für ihre Zwecke testete, machte die zusätzliche Panzerung aus diesem Auto ein kaum noch nutzbares Fahrzeug – das Frettchen wurde dann auch nicht beschafft.)
Der Ansatz, neudeutsch: die Philosophie ist ganz offensichtlich bei den beiden Ländern grundsätzlich unterschiedlich. Die Abwägung von Beweglichkeit und Wirkung gegen Schutz fällt vollkommen unterschiedlich aus – und die deutsche Position ist auch amtlich festgelegt, zum Beispiel in der neuen Konzeption der Bundeswehr:
Internationale Rüstungskooperation findet allerdings ihre Grenzen, wenn durch Abstriche an Sicherheit oder an nationalen Standards eine erhöhte Gefährdung von Leib und Leben der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten besteht.
Es steht mir nicht zu, das zu bewerten. Aber solche Unterschiede gehören in die Betrachtung des politisch gewollten engeren Zusammengehens der Streitkräfte in Europa.
Das neue französische Auto im Video:
Le #VT4 dispose de nombreux atouts :
– ses équipements permettent d’économiser le potentiel physique des soldats (climatisation, insonorisation, confort)
– il est doté de dispositifs de sécurité pour la conduite sur route (ABS, airbag conducteur, ESC)📽️ Présentation en vidéo pic.twitter.com/DGAdF64kzu
— Armée de Terre (@armeedeterre) September 6, 2018
(Ich hatte das Thema zunächst nur via Twitter aufgegriffen; die Reaktionen dort haben mir deutlich gemacht, dass es ein Thema für Augen geradeaus! ist. Danke an den Kollegen Björn Müller für die KdB-Fundstelle.)
(Foto: Französisches Verteidigungsministerium)
Den Auftrag mit der Auflage erteilt oder segnet der Bundestag doch ab.
Wenn Soldaten nicht tun können was sie wollen braucht man sie nicht? (könnte was dran sein: solche braucht der Bundestag nicht. Verständnis für Primat der Politik wir vorausgesetzt)
Die Einsätze sind keine Spassveranstaltungen zur Befriedigung von Abenteuerlust. KAnn ANA nicht ausgebildet werden ohne überall mitzufahren?
@Koffer
Mit GFF1 von Kundus bis Gao da war und ist der Enok überall unterwegs gewesen.
Sorry das ich jetzt mal mit einer direkten Frage so reinplatze…
Wer trägt denn nun Verantwortung, wenn wer fällt?
Ich stell mir das jetzt mal so vor… Ich möchte ein guter Verteidigungsminister sein, also schaffe ich das passende Gerät an, also in den verschiedensten Schutzklassen.
Ich sorge dafür, dass die Truppe immer genügend Ersatzteile hat und auch genug Personal im Einsatz.
Ich als Verteidigungsminister habe also meinen Job gemacht!
So und nun…
Wer trägt die Verantwortung vor dem Volk, wer die Verantwortung vor der Truppe, wenn der dann der MedEvac fliegt und der Spiegel Schlagzeilen hat?
An wem bleibt es immer hängen?
Politik sagt WAS zu tuen ist, die Streitkräfte bestimmen das WIE.
@chris | 07. September 2018 – 19:13
Ja? Und was hat das jetzt mit den Operationen zu tun über die wir bisher diskutierten?
Im Kosovo wurden auch mit leichten Fhz verlegt… das ist doch gar nicht der Punkt.
Ist „Deutschland verteidigen“ das „was“ oder „D am Hindukusch vtdg“? „Was“ und „wie“ müssen also abgegrenzt werden.
Das „was“ ist allerdings „Deutschland unter Vermeidung von Verlusten vtdg“.
@Kasimir:
Die Antwort ist eigentlich zu lang, um sie hier auszuführen. Ich versuche es mal kurz. Wer den Auftrag erteilt legt auch fest, welche Risiken eingegangen werden sollen. Für diese Risiken trägt er die Verantwortung. Damit ist „die Politik“ (Bundestag) in diesem Rahmen verantwortlich. Der Auftrag wird über die verschiedenen milit. Ebenen heruntergebrochen. Für Abweichungen und eigene Auftragsanteile ist dabei jede Ebene selbst verantwortlich, bis zum Soldaten hinunter.
Wenn die BRD Autoverkehr erlaubt (von jedem KFz geht eine Betriebsgefahr aus, Gefährdungshaftung), wer ist dann verantwortlich, wenn ein Unfall passiert? Wenn die Verkehrsregeln nicht eingehalten wurden? (Vorsicht, das Beispiel hat auch Schwächen)
@Escrimador | 08. September 2018 – 10:11
Dann braucht man dort auch keine Streitkräfte. So einfach ist das.
@ Escrimador
Beides was Sie beschreiben ist das Was.
Das Wie ist: Es geht der Alpha Zug für drei Tage raus in nimmt dies und jenes mit. Verlegt von über auf und führt folgenden Auftrag durch. Das ganze singemäß auch für höhere Ebenen.
Die Politik entscheidet nur nach Beratung über Einsatz oder Nicht Einsatz und die dazugehörigen Rahmenbedingungen (ROEs).
Es klingt blöd wenn es um Menschenleben geht aber wenn Streitkräfte für den Zweck eingesetzt werden für den Sie da sind, dann sterben Menschen. Auf der einen oder anderen Seite, manchmal auch auf beiden.
Rein ethisch gesehen ist das Vorgehen der Bundesrepublik in Afghanistan zumindest diskutabel. Um das Risiko für eigene Soldaten so gering wie möglich zu halten wird das verlängerte Leiden der dortigen Zivilbevölkerung billigend in Kauf genommen.
Man kann über Afghanistan und ISAF sagen was man will, aber der Zivilbevölkerung dort ging es 2009/2010, also zu Hochzeiten der militärischen Operationen vergleichsweise „besser“ (wenn man diese Wort in diesem Zusammenhang überhaupt verwenden kann).
Einer müsse es verantworten und wenn man dies immer auf höchster Ebene macht, ist das der Tod der Auftragstaktik.
Wichtig ist nur, dass die Politik den Handelnden und Führern vor Ort den Zugriff auf das erforderliche Gerät ermöglicht.
Wenn sich nach einem Vorfall ein Verantwortlicher verantworten muss, ist das ein natürlicher Vorgang. Es kommt eben auf den Auftrag an, und ein Kommandeur muss entscheiden was verantwortbar ist.
@Koffer
Über welche Operationen reden Sie denn? Über welche die die Bw nie durchgeführt hat und wundern sich dann das gewisse Fahrzeuge nicht eingesetzt wurden?
@chris | 08. September 2018 – 17:16
Ja in der Tat, ich spreche über Operationen, die die Be (zB in AFG und in MLI) nie durchgeführ hat, weil sie zu „gefährlich“ waren und die dann andere für uns durchführen mussten oder die ganz flach gefallen sind :(
Ich frage noch einmal. Seit den Tagen eines FJ Jung ist schon einiges Wasser den Rhein runter geflossen. Ich habe zum Thema aber keine offiziellen Verlautbarungen oder Stellungnahmen irgendwelcher Verteidigungsminister (oder auch profilierter Ausschussmitglieder) gehört. Gibt es da eine offizielle Haltung? Oder reden wir über den Graubereich vorauseilender Risikominimierung/Verschweigung zwischen Bundeswehr und den vielen Ebenen des Ministeriums, in dem sich irgendwelche selbstverständlichen Annahmen und Regeln bilden, die nie politisch diskutiert oder in irgendeinem Befehl ausformuliert wurden?
Ein Schlaglicht aus einer Gesprächsrunde mit den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages im August 2018: „ Wir (er sprach vom Deutschen Bundestag) schicken die Soldaten ja nur dorthin, wo nichts passieren kann.“
Gäbe diese politische Zielvorgabe die sicherheitspolitische Grundhaltung des hohen Hauses wieder, bekäme der Schutz der Soldaten eine hohe Bedeutung, um überhaupt noch einsetzbar zu sein. Und damit bündnisfähig, mithin sicherheitspolitisch relevant…
Wie heißt es doch so schön? „Culture eats strategy for breakfast.“
„Als Folge (Lehre?) aus dem Afghanistan-Einsatz hat sich Deutschland seit gut einem Jahrzehnt darauf festgelegt, dass bei den Fahrzeugen der Bundeswehr der Schutz der Soldaten darin Vorrang hat.“
Befasst sich eigentlich jemand systematisch und wissenschaftlich mit dem Zusammenhang von Auftragserfüllung, Sicherheit und Kosten im militärischen Bereich?
Im Bereich der Verkehrsplanung gibt es ja dafür eine ganze Wissenschaft und zahlreiche Anstalten, Institute und Lehrstühle, welche diese Wissenschaft vorantreiben und in die Praxis umsetzen. Denn auch im Verkehrsbereich gibt es Zielkonflikte zwischen Sicherheit und Auftragserfüllung. So ist die Aufgabe der Verkehrsplanung, den Auftrag – den effizienten Ausbau des Personen- und Güterverkehrs – bei gleichzeitiger Minimierung der verkehrsbedingten Personenschäden und unter Berücksichtigung des Verkehrs-Budgets zu erfüllen.
Dafür werden unter anderem die volkswirtschaftlichen Kosten von Personenschäden bei Verkehrsunfällen durch ein aufwendiges Verfahren von der Bundesanstalt für Straßenwesen jedes Jahr neu geschätzt. (de.wikipedia.org/wiki/Unfallkosten) Diese betrugen für 2016:
Getötete: 1.164.328 €
Schwerverletzte: 123.964 €
Leichtverletzte: 5.094 €
Diese volkswirtschaftlichen Kosten fließen dann in komplizierte Kosten-Nutzen-Analysen ein, die für alle Verkehrs-Infrastruktur-Vorhaben zwingend vorgeschrieben sind. Das Ergebnis entscheidet, ob und wie das Projekt realisiert wird. Solche sachlich fundierten Abwägungen von Sicherheit und Auftragserfüllung würde man auch bei Beschaffungsetnscheidungen im Verteidigungsbereich erwarten.
In D haben das Verkehrs- und das Verteidigungsbudget in etwa die gleiche Größenordnung. Daher die Frage: Gibt es einen der Verkehrsplanung entsprechenden wissenschaftlichen Ansatz auch in der militärischen Ausgabenplanung?
Für die Öffentlichkeit entsteht eher der Eindruck, als würden da Bauchentscheidungen dominieren…