Neu im Bundeshaushalt 2018: Investitionsrücklage für die Rüstung
Nach den letzten parlamentarischen Gesprächen über den Bundeshaushalt für dieses Jahr (der hat sich ja wegen der langwierigen Regierungsbildung arg verzögert) haben die haushaltspolitischen Sprecher der beiden Koalitionsfraktionen, Eckardt Rehberg (CDU/CSU) und Johannes Kahrs (SPD) am (heutigen) Donnerstag die Ergebnisse der so genannten Bereinigungssitzung in der vorangegangenen Nacht vorgestellt. Große Veränderungen im Verteidigungshaushalt gibt es da nicht (die werden erst für 2019 und die Folgejahre ein Thema), aber eine Neuerung: Das Verteidigungsministerium kann künftig eine Rücklage von einer halben Milliarde Euro für Rüstungsinvestitionen bilden.
Diese Rücklage ist für den – gar nicht so seltenen – Fall vorgesehen, dass bereits beschlossene oder gar schon bestellte Rüstungsgüter im laufenden Jahr nicht kommen und das dafür vorgesehene Geld nicht ausgegeben werden kann. Typische Beispile dafür waren in den vergangenen Jahren Transportflugzeuge A400M, die später als erwartet geliefert wurden – aber auch im vergangenen Jahr die neue bewaffnungsfähige Drohne Heron TP, deren Beschaffung schon gesichert schien und dann unerwartet scheiterte.
Schon bisher konnte das Ministerium diese Gelder umwidmen und für ganz andere Zwecke im eigenen Haushalt verwenden, also zum Beispiel Beschaffungsgelder für den Betrieb der Bundeswehr einsetzen. Nur eines ging nicht: das schon eingeplante Geld für ein Rüstungsprojekt bei Verzögerungen ins nächste Jahr übertragen.
Das wird jetzt bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro möglich. Beide Haushälter aus den Koalitionsfraktionen verteidigten diese Neuregelung gegen Kritik aus der Opposition: In anderen Haushalten, zum Beispiel beim Straßenbau, gebe es auch jetzt schon ähnliche Regelungen. Außerdem unterliege der Verteidigungshaushalt einer besonderen Kontrolle, weil jede Ausgabe über 25 Millionen Euro einzeln vom Haushaltsausschuss genehmigt werden muss; das Gegenstück zur vergleichsweise freizügigen Verwendung abseits des zuvor festgelegten Zwecks.
Die Rücklage ist auf Investitionen, als die Beschaffung neuer Rüstung, festgelegt – die kann dann nicht für Betrieb oder Personal ausgegeben werden. Die Details erläuterten die beiden Abgeordneten vor der Bundespressekonferenz (im O-Ton erst Rehberg, dann Kahrs):
Ansonsten noch die Zahlen: Der Verteidigungshaushalt umfasst in diesem Jahr 38,52 Milliarden Euro, 26,36 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Endgültig beschlossen werden soll der gesamte Bundeshaushalt 2018 am Donnerstag kommender Woche – dann könnte, Nebeneffekt, das Verteidigungsministerium einige Abkommandierungen in tatsächliche Versetzungen umwandeln…
(Foto: A400M auf der ILA2018 in Berlin)
Sehr begrüßenswert. Es gibt aber auch Stimmen, die sprechen von Schatten-Haushalt, an der eigentlichen Haushaltsgesetzgebung vorbei.
Na geht doch. Sind zwar nur haushaltstechnische Brotkrumen aber besser als nichts.
Es dürfte allerdings mit den personellen und Verfahrenstechnischen Defiziten im Verteidigungsministerium schwierig werden dieses Geld nicht auch noch verfallen zu lassen.
Sehr erfreulich, dass hier ein wesentlicher Punkt aus dem Koalitionsvertrag schnell umgesetzt wurde. Somit können also Überkipper haushalterisch aufgefangen werden und somit erhebliche Verdrängungseffekte für viele Kleinvorhaben vermieden oder zumindest stark abemildert werden.
Ein echter und schneller Fortschritt.
Daher: Lob und Anerkennung an die Haushaltspolitiker der Koalition (und im Hintergrund sicher einige Verteidigungspolitiker und Angehörige des BMVg).
Nun gilt es diesen Spielraum im engen Zusammenwirken zwischen Bedarfsträger, Bedarfsdecker, Haushälter und Industrie effektiv zu nutzen.
Das zahlreiche Lamentieren über die Jährlichkeit muss nun in echte Ergebnisse im MatInvest umgesetzt werden.
Interessant werden hierbei sicherlich wieder die Durchführungsbestimmungen (z. B. ob die Deckungsfähigkeit auf die einzelveranschlagten Vorhaben begrenzt ist oder für den MatInvest insgesamt gilt, da waren die Aussagen der Abgeordneten noch etwas unscharf).
Ich bin jedoch optimistisch, dass das BMVg diese Chance nun ergreift und damit sich auch eine Argumentationsgrundlage für weiteren Aufwuchs schafft, da notwendige Flexibilisierung effektiv genutzt wird, aber nicht hinreichend ist.
[Hm, wenn Sie oben im Audio die Aussagen der Abgeordneten hören, ist das gar nicht so unscharf: Die Deckungsfähigkeit gilt für Rüstungsinvestitionen insgesamt und nicht für die einzelveranschlagten Vorhaben. So zumindest die Aussagen von Rehberg und Kahrs. T.W.]
Investübertrag ist eindeutig ein sinnvoller Schritt.
relevanter dürfte aber sein wie man sich bezgl. des Nato Gipfels hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung positioniert.
Bis dato war für das ende der Planung 2022 1,27 % des BIP geplant.
Wenn, wie von Merkel avisiert, jetzt 1,5 % bereits 2024 erreicht werden sollen müsste sich das ja in einer signifikanten Anpassung der zwischenzeitlichen Etatisierung niederschlagen.
Ohne Cash keine capabilities ohne capabilities keine commitments.
Wurde echt Zeit das es einen Haushalt gibt. Dann kann endlich die Trendwende Personal eigenständig finanziert werden und hoffentlich der Beförderungsstau beim Bestandspersonal reduziert werden. Zu Rücklagen haben sie sich ja selbst gezwungen da seit Januar alle Rüster auf Standby stehen und weder Vertragsreferate noch Firmen das Geld in diesen HHJ umsetzen können. Klassisches Eigentor
@T.W.:
Ich beziehe mich da durchaus auf die O-Töne.
Es gab da aus meiner Sicht zum einen die Aussage es gebe eine Deckungsfähigkeit im MatInvest und später dann die Bemerkung es gehe um die Flexibilisierung bei den großen Vorhaben.
Daraus kann man nun ableiten es gibt eine Flexibilisierung für MatInvest insgesamt oder eben eine Begrenzung auf die großen – also einzelveranschlagten – Vorhaben mit entsprechender Deckungsfähigkeit. Das meinte ich mit Unschärfe.
Das wird sich ja dann aber sicher anhand des Beschlusses des Haushaltsausschusses und der Umsetzung durch BMF und BMVg klären.
Ich bin schon gespannt auf den ministeriellen Erlass und dessen Umsetzung …… Umsetzung im Sinne der notwendigen Verwaltungsvorschriften. Ich würde gerne eine schlanke Regelung zur pragmatischen Umsetzung in Projekten erwarten …. ;)
Das ist kein „Schattenhaushalt“ sondern endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Das Jährlichkeitsprinzip ist der größte Blödsinn. Es macht die Planung großer Projekte, die teilweise über Jahrzehnte laufen, zu einer Ansammlung von Fake-Verträgen und zwingt zum Mittelabfluss entweder für Leistungen die noch nicht erbracht sind (in dem Fall muss das BAAINBw den Koof hinhalten) oder zweckentfremdet für den Kauf neuer Flachbildfernseher. Nur damit das Geld ja nicht wieder zurück fliesst, denn das Geld kann ja nicht nächstes Jahr zusätzlich ausgegeben werden. „Brauchen Sie nicht neue IT? Ich habe hier kurzfristige Mittel und weiß nicht wohin damit, sonst ist das Geld weg“. Kooperationen mit anderen Ländern sind damit ein Alptraum. Auch bei kleinen Projekten ist es immer ein Hindernis. Beispiel: Eine Ausschreibung für neue Handschuhe. Das Geld dafür muss 2 Jahre vorher angemeldet werden (Haushaltsgesetz, HHJ n+2), obwohl noch niemand weiß was die Dinger kosten, wer die Ausschreibung gewinnt und wie die Preisentwicklung ist. Die Firmen arbeiten dann anhand einer Leistungsbeschreibung umfangreiche Angebote aus. Wenn diese nicht bis September vorliegen verliert man ein ganzes weiteres Jahr! Nach der Anmeldung zum Haushalt werden die Vorhaben dann priorisiert. Nicht wenige Projekte fliegen dabei heraus und alles war für die Tonne. Dann fragen die Firmen irgendwann was eigentlich aus ihrem Angebot wurde. Als Folge haben viele Firmen daher längst kein Interesse mehr an Aufträgen für den Bund.
Bei ntv, Scholz kommt UvdL entgegen:
„… Dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 zufolge soll der Verteidigungsetat kommendes Jahr auf 42,9 Milliarden Euro steigen. Das wäre ein Plus von vier Milliarden Euro gegenüber 2018 – und rund 675 Millionen Euro mehr als bisher für 2019 vorgesehen.
Wegen sich ändernder Herausforderungen und eines Materialmangels bei der Bundeswehr hatte von der Leyen die zunächst veranschlagten Summen mehrmals als unzureichend kritisiert …“
Hi Guys, kann mir jemand erklären was die Begründung für die 25 Millionenvorlagen bei Verteidigungsausgaben ist? Warum gibt es diese Vorlagen in der Verteidigung aber nicht bei anderen Ausgaben (z.B. Straßenbau)?
Gruß
Igor der Schreckliche
[Da die Frage immer wieder kommt, hier eine allgemeine Antwort: Aus Sicht des Parlaments ist eine wesentliche Begründung, dass im Verteidigungshaushalt sehr viel „gegenseitig deckungsfähig“ ist, d.h. wenn Geld für eine bestimmte Ausgabe bewilligt ist, kann es aber auch für etwas anderes ausgegeben werden – das ist in den anderen Haushalten nicht möglich, das Geld für die Ortsumgehung Trampelreuth darf auch nur für die Ortsumgehung ausgegeben werden und nicht für die Bundesstraße ein Dorf weiter. Deshalb beharren die Abgeordneten darauf, die größeren Projekte noch mal einzeln zu genehmigen. T.W.]
….und deshalb ist es unsinnig wenn die Ministerin sagt, dass in Zukunft nicht mehr bei kleinen Dingen gespart wird, sondern wenn dann bei den Großprojekten. Doch sie ist nicht die Herrin über diese. Sparen kann sie nur wo sie auch die Budgethoheit hat.